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8 kmh mehr sind mehr als 25% schneller. Bei einer Fahrtdauer von 8 Minuten wären das 2 Minuten weniger. Der Beamte darf gerne mal versuchen, 2 Minuten ohne Sauerstoff auszukommen.
Hier stimmt die Rechnung nicht. Es nicht nicht bekannt wie lang die 30er-Zone war und auf welcher Strecke zu schnell gefahren wurde. Es bleibt somit fraglich, wie groß die Zeitersparnis wirklich war. Auch wurden die wirkliche Zeithemmnisse auf dieser Strecke nicht beschrieben. Ein kurzzeitiges zu schnelles Fahren bewirkt meist keine merkliche Zeitersparnis.
@@Fischbroetchen1 also nächstes Mal lieber mit 50 da lang fahren? Und wer sagt überhaupt, dass die gute Dame nicht davor 50 gefahren ist, und eben in diesem Bereich aufgrund von Verkehrsgegebenheiten auf 38 herunter gebremst hat? Warst du dabei?
Also ERSTMAL sind die 38 mit Tolleranz, also is die Dame 45 in der 30er Zone gefahren (ohne Blaulicht). Und generell... nur weil Oma im Notfall lieber die persönliche Beräuung haben will und kein Bock aufs Krankenhaus hat rechtfertigt dies nicht dass Ärzte ohne Blaulicht durch die Gegend rasen, zumal es nur die Helferin war und nicht der Arzt selbst. Also ENTWEDER es ist ein Notfall ODER NICHT. Wenn ich Hunger hab bin ich auch nicht bei 100%... das rechtfertigt aber nicht dass der Pizzabote mit durchs Dorf ballert. Muss erst wieder jemand über den Haufen gefahren werden, damit die Leute merken wie absurd es ist dass einige meinen ohne Blaulicht über dem Gesetz zu stehen? Das Schulschild bei 2:47 gesehen? Schön für Oma ein paar Kinder umfahren, weil sie nicht den Rettungsdienst rufen will, der dafür eigentlich gedacht ist?
Was auch nicht stimmt, da die Dame ja 41 gefahren ist, es werden 3 als messtoleranz abgezogen. Und eine Überschreitung von fast 40% bringt einen Zeitgewinn, deswegen ist die Aussage des Sachbearbeiters eigentlich Schwachsinn, bei einem 3,5 km langen 30 er Bereich Reden wir von 2 min (5 anstatt 7)
@@marinamarinx7655naja solange eine Gefährdung ausgeschlossen ist (ist sie wohl selten) geht das bis zum Limit was der Begrenzer des LKW so zulässt. Quelle: ich sitze öfters in einem Feuerwehrfahrzeug wenn ich es auch nicht fahre. Meist bin ich damit beschäftigt die Maus und Tastatur auf dem Protokollantenplatz im Einsatzleitwagen auf dem Tisch zu halten.
@@wolle9074 die wissen genau welches Medikament du brauchst, das es bei dir keine Nebenwirkung gibt und sie müssen keine Diagnose durchführen. Zudem kann es sein, dass diese Krebskranke Person dies nicht zum ersten mal hatte und weiß, dass dieser Notdienst ausreichend ist. Ein toller Weg den Rettungsdienst zu entlasten.
@@wolle9074 Das sind keine Altenpfleger sondern Palliativmediziner,- wie angekündigt. Bitte googeln. Kurzfassung: Bei unheilbaren Krebs gibt es Leute die sich bewusst dazu entscheiden zu Hause im Kreis der Familie zu sterben. Die bekommen Schmerzmittel und Krampflöser aber keine Lebensverlängernde Maßnahmen etc.
Hier ist das Vorgehen ganz einfach: nehmt euch einen guten Verkehrsrechtsanwalt und macht die Buśgeldstelle klein. Eine Rechtschutz sollte man ja haben, wenn man als Ärzteteam gelegentlich geplant zu schnell fährt. Die Bußgeldstelle gibt sogar zu, dass geschwindigkeitsübertretungen gerechtfertigt sind, um eine Zeitersparnis zu erzielen. Alles Nachfolgende, was die Bußgeldstelle schreibt ist faktisch falsch und wahrscheinlich das Dümmste, was ich diese Woche gehört habe. 38 km/h, 41 km/h ohne Toleranzabzug, bieten eine über 27%ige Zeitersparnis! Gar nicht schlecht! Dafür müsste ich auf der Landstraße knapp 137 km/h (134 km/h nach Toleranzabzug) fahren! Das wäre nicht 30€ wert, sondern 200€ und 1 Punkt.
Absolut! Ich sehe es sogar so: Die kinetische Energie (mit entsprechenden Auswirkungen auf die mögliche Schwere eines Unfalls, Bremsweg, etc.) steigt ja quadratisch und daher machen die 27% bei der Geschwindigkeit bereits +60%(!) bei der Energie aus. Wie auch andere schon schreiben ist die Messung auch nur eine Momentaufnahme, sodass es genauso gut sein könnte, dass (auch unter der Annahme, dass an einem Unfallschwerpunkt bzw. einer gefährlichen Stelle geblitzt wurde) kurzzeitig von >>40 km/h auf die gemessenen 38 km/h abgebremst wurde. Zumal das nach Toleranzabzug gilt. Ich sehe da durchaus Chancen vor Gericht.
Oder einfach Widerspruch einlegen und dann geht es vor einen Verkehrsrichter. Ist garnicht mal teuer die Gerichtskosten im Vergleich zu einem Anwalt. Den nimmt man erst wenn es um ein Fahrverbot geht.
Finde 27% , bzw 37% (denn die Geräte messen schon Recht genau, die Toleranz ist halt um etwaige mögliche Messfehler auszugleichen) ist schon eine sehr passable Überschreitung, auch wenn es nur 8 kmh sind, im Kontext mit 30 ist die Zeitersparnis enorm. Bei 100 und dann 108 wäre es tatsächlich was anderes. Bei über 100 sind es drei Prozent, bei gemessenen 137 wären es damit 5 kmh...und ja, es veranschaulicht sehr gut die eigentliche gefahrene Geschwindigkeit im Verhältnis. Anstatt 7 min bräuchte man nur 5 min (ob 7 min auf100/50/30 oder 5 min auf 137/69/41) Da wird ihr Tacho schon bei 43 gestanden haben.
Wenn ein Kind eine PKW-Länge vor dem fahrenden Auto hinter einem parkenden Auto hervorgesprungen kommt und wird von dem fahrenden Auto mit 30 km/h erfaßt, dann ist das Kind tot oder querschnittsgelähmt. Wenn ein Auto mit 38 km/h ein Kind erfaßt, dann sieht es noch schlimmer aus, denn selbst wenn der Fahrer bremst, prallt der Wagen immer noch mit einer Restgeschwindigkeit von über 30 km/h an. Häufig geht das aber so schnell, daß der Fahrer seinen Fuß gar nicht mehr auf die Bremse bekommt!
Und die Moral von der Geschicht‘? In der 30er-Zone lieber mit 70 zwei Kinder mitnehmen, die hinter parkenden Autos hervorkommen, als nur 8km/h zu schnell zu fahren. Das kannst du keinem erzählen. Und „nicht messbare Zeitersparnis“? Selbst wenn ich 1km/h zu schnell fahre, spare ich Zeit im vergleich zu der Person, die genau das Tempolimit einhält. Kann man das messen? Ja, kommt halt dann darauf an, wie genau mein Messwerkzeug ist.
@@GoPlayMLP die Moral von der Geschicht: wenn ich kein Auto führe, dass Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf, fahre ich wie es die Schilder von mir verlangen und rufe die 112.
Die Frage die sich letztendlich stellt, ist doch, ob man behördlich alles, aber auch wirklich alles bis ins kleinste Detail regeln möchte ?Wer soll sich das alles eigentlich noch merken (können)? In diesem Fall liegen besondere Umstände vor, mehr Umsicht und ein Entgegenkommen der Behörde wären angebracht.
niemand soll sich das merken können. wir haben mehr gesetze als wir uns merken können, wir haben so viele, dass wir neue berufe dafür eingeführt haben wie Rechtsanwalt oder Steuerberater... und da Unwissenheit nicht vor strafe schützt muss man sich deren annehmen...
Das Deprimierende ist, dass es offensichtlich einen Paragraphen gibt, der diese Situation berücksichtigt. Die Behörde interpretiert ihn aber auf eine nicht nachvollziehbare Weise. Da hilft auch keine noch so vernünftige Regel, wenn gesunder Menschenverstand fehlt.
das Problem ist nur dass die Besatzer das Recht gedreht haben.. Im alten Deutschen Recht konnte niemand für etwas bestraft werden, dessen er nicht bewusst war.. Und bei uns sagt jeder Streifenbulle "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - alles nur Abzocke.. Genau wie vor Gericht.. Mal aufgefallen dass in Filmen und Serien irgendwelche Meinungen gehört werden und dann individuell entschieden wird?? Hier schlägt man ein Buch oder Liste auf, List die höhe der Strafe vor und verurteilt.. Profit um jeden Preis^^
Also eine messbare Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht zu einem messbaren Zeitgewinn? Haben die Behördenmitarbeiter konsequent den Physik-Unterricht geschwänzt? Wie sonst kommt man zu solchen Aussagen?
sehe ich genauso, aber wahrscheinlich gibt es dann einen spielraum wie 5 minuten sind kein ausreichender Zeitgewinn oder solche Späße... natürlich würden da alle Patienten und Ärzte widersprechen weil bereits 10 Sekunden entscheiden können, aber naja... ist halt Deutschland, da hat man es nicht so mit logik oder Nächstenliebe
Selbst mit Sonder- und Wegerechten ist der Fahrer verpflichtet darauf zu achten, dass er Andere nicht gefährdet. In einem Notfall zählt JEDE SEKUNDE. Damit hat man schon bei 31 km/h einen Zeitgewinn. Vllt sollte der Entscheidungsträger mal ein Selbstexperiment machen.
Wenn es so einen Dienst gibt - warum gibt man ihnen nicht das Recht, "mit Sonderrechten", also mit Blaulicht zu fahren? Das wäre auch für die anderen Verkehrsteilnehmer sicherer.
@@niklaslemler7024 ... den "haben" sie aber nicht, sondern das wird ggfs. in jedem Einzelfall von einem Gericht beurteilt. Und ein Gericht könnte sich schon auf den Standpunkt stellen, daß dieser oder jener Anruf vielleicht die Anfahrt, aber nicht die überhöhte Geschwindigkeit rechtfertigt. Daher auch der anderen Verkehrsteilnehmer wegen: Wer solche Dienste erbringt, sollte ggfs. mit Sonderrechten fahren und dazu auch ein Fahrtraining absolvieren.
@niklaslemler7024 offensichtlich haben SIE den Beitrag nicht gesehen, denn das Problem ist ja gerade, dass der rechtfertigende Notstand offensichtlich keine ausreichend klare Rechtsgrundlage darstellt. Wäre es eine ausreichende Rechtsgrundlage, wäre es nicht zu dieser Problemsituation gekommen! 💁
Die Erklärung ist auf abenteuerliche Weise undurchdacht, aber prinzipiell finde ich es gut, dass Personen (vermutlich ohne spezielle fahrerische Ausbildung) in Fahrzeugen ohne Warneinrichtung nicht einfach ohne Konsequenzen durch Ortschaften rasen dürfen! 👍 Schlecht ist jedoch, dass diese privaten Notfalldienste nicht mit den notwendigen Warneinrichtungen ausgestattet sind und wohl keine Sonderrechte haben. Das ist das eigentliche Problem an der Geschichte!
Naja solange diese Person dann Regelkonform gestorben ist, hat da in Deutschland doch bestimmt keiner im Amt was gehen, oder? [Facepalm Emoji bitte hier einfügen.]
38 statt 30 sind ja mehr als 25% schneller. Wenn sie also überall 25% schneller gefahren ist, dann war sie auch 25% schneller da, also vermutlich mehrere Minuten. Das man so argumentiert, dass in der 30er Zone 38km/h nicht schnell genug war um einen Unterschied zu machen ist also Blödsinn. Vllt musste sie ja auch gerade vor dem Blitzer abbremsen oder konnte gerade einfach nicht Schneller fahren. Mit einer Momentaufnahme einen kompletten Rückschluss ziehen zu wollen ist also Schwachsinn.
Wenn das häufiger vorkommt, sollte die Ausnahme nicht gelten bzw. nicht vorkommen, weil entsprechende Sonderrechte vorhanden sein sollten (dann aber bitte auch mit Blaulicht und Sirene um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen).
Blaulicht wird so ein Dienst aber nicht bekommen. Falls Sie so einen Dienst mal benötigen, sind Sie bestimmt trotzdem froh, wenn sich nicht zu 100 Prozent an jede Geschwindigkeit gehalten wird.
normale Verwaltungsangestelle, die sich nur an die Arbeitsanweisungen halten. Das hat nichts damit zu tun, dass die böse sind und nur böses wollen, denn sie verrichten in erster Linie nur ihre Arbeit, wie jeder andere auch und wollen dort auch keine Fehler machen, denn es gibt immer einen Vorgesetzen oder die Innenrevision, die die Arbeit überprüft.
Ist die Stadt Witten etwa auch darauf angewiesen ihren maroden Haushalt auf diese Weise zu sanieren ? In meiner Heimatstadt jedenfalls trifft genau das zu, auch wenn die Stadtoberen das nach außen ganz anders darstellen .
Unsinn! Es gibt in D. klare Notversorgungsstrukturen. Ärzte, die meinen, diese Regelungen missachten zu müssen, werden zu einer Gefahr für das Rettungswesen! Jede Altenpflegerin, jede Mitarbeiterin in einer Arztpraxis könnte ansonsten im Rahmen eines selbsterklärten " Notfalles" rasen was das Auto hergibt. Wo ist eine Grenze? Was ist ein Notfall? Am Ende viele Raser und Unfälle im Namen der Notfallhilfe! Das hat mit der Stadtkasse rein gar nichts zu tun. Eher mit Recht, Gerechtigkeit und Ordnung!
Ich würde sagen da ist ordentlich was in der Komunikation falsch gelaufen. Eigentlich braucht so ein Verein/Unternehmen einen geeigneten Dienstwagen und die Unterstützung des ärztlichen Leiters Rettungsdienst. Ich bin mir sicher wenn man da ins Gespräch geht ist es durchaus möglich ein Fahrzeug mit Sondersignalanlage auszustatten und sich nicht mehr auf den rechtfertigenden Notstand, sondern auf die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu beziehen und mit Sonder- und Wegerechten in angemessener Zeit zum Patienten zu kommen.
Ich muss auch sagen, dass ich die Gründe und alles verstehen kann. Ich sehe allerdings auch im Grunde nur ein Privatfahrzeug einer privaten Unternehmung , das dienstlich zu schnell gefahren ist. Warum sollten sie ich zu Recht zu schnell fahren dürfen, ohne Blaulicht und Martinshorn? Ich halte das sogar für gefährlich. Was hilft es den Patienten, wenn auf dem Weg andere Leute verletzt werden?
Falsch! Ich will ich Wichtigkeit solch Paliativ Care Teams nicht schmälern aber für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ist der Rettungsdienst beauftragt. Dieser hätte ja alarmiert werden können.
@@lonefox3402 naja damit spricht man auch allen First responder Teams das Recht der Existenz ab. Wenn es möglich ist ehrenamtliche Sanitäter zur Verkürzung der Hilfsfrist mit Sonderrechten auszustatten dann sollte das auch mit einem Palliativdienst möglich sein.
@@kurugras4963 Da ich selbst als First Responder rnd 170 Einsätze mit dem Privat PKW fahre, kann ich dir ganz gut was dazu sagen; Vorteil FR ist das diese durch 99% BOS Einheiten betrieben werden und durch die Leitstelle ganz regulär alarmiert werden. Durch das Alamierungsstichwort ergibt sich entsprechend die Freigabe für Sonder und Wegerecht. Wenn es jetzt FR gibt die kein Einsatzfahrzeug nutzen sondern wie ich mit Privat PKW fahren gilt für uns Grundsätzlich das wir über keine Sonderrechte verfügen. Alles andere läuft über den rechtfertigenden Notstand oder Kulanz der Verkehrsbehörden. Ich hatte bisher aber auch noch nie das "vergnügen" geblitzt zu werden. Gelasert durch die Polizei wurde ich schon einige male hier kennt man sich aber und alles ist entspannt. Im Zweifel wird kurz der Meldertext gezeigt und gut ist. Ich persönlich bin aber über die Argumentation der Verkehrsbehörde im gezeigten Beitrag auch verwundert und nicht dakor..
Das ist doch gar nicht der springende Punkt. Die Behörde hätte den Widerspruch ja aus diesem Grund ja anerkannt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung war der Behörde nur nicht Hoch genug. Das ist doch das absurde an der ganzen Geschichte. Was sind das für Entscheidungsträger?
Also man merke: bei medizinischen Notfällen im Amt generell immer an die Verkehrsregeln halten, auch an jeder gelben Ampel zur Sicherheit stehen bleiben.. vor Ort erstmal gemütlich einen Parkplatz suchen der auch geeignet ist, dann in Schrittgeschwindigkeit zum Rathaus gehen und erstmal unten am Empfang in die Warteschlange stellen.. warten bis man dran kommt und danach den Antrag auf medizinische Erstversorgung ausfüllen. Und wenn der Patient dann nach 5 Stunden noch lebt kann er versorgt werden, sofern er vorher die schriftliche Einverständnisserklärung und die Datenschutzbelehrrung unterschreibt. Ansonsten halt: pech gehabt! Aber wir müssen uns ja alle brav an alle Regeln halten!
Neinneinnein. Es kann auch sein, dass man sich hinterher sagen lassen muss, dass man im Notfall natürlich mit Maximalgeschwindigkeit und über alle roten Ampeln fahren muss. Bloß 8km/h zu schnell ist zu lahm. Haben wir doch im Beitrag gehört.
Ja, wenn man keine Warneinrichtungen (Blaulicht, Sirene) am Fahrzeug hat, keine spezielle fahrerische Ausbildung und keine klar geregelte Befugnis zum schneller fahren, dann sollte man das im Sinne der Verkehrssicherheit so handhaben. Nur, weil hier offensichtlich eine Gesetzeslücke besteht, heißt das eben nicht, dass man sich selbst die Regeln machen kann, im Gegenteil es heißt das man leider abwägen muss zwischen nicht ganz so schnell beim Patienten sein, oder keine Strafe zahlen!
Völliger Irrsinn. Ich fände es im Hinblick auf die Sicherheit gut, wenn die Fahrzeuge für eine Fahrt mit Sonderrechten mit Blaulicht und Sirene ausgestattet wären. Damit ließe sich auf einer Einsatzfahrt wahrscheinlich noch mehr wertvolle Zeit sparen.
mir ist die Sache unverständlich: wenn die wirklich regelmäßig Einsatzfahrten haben, bei denen jede Sekunde zählt, warum beantragen sie dann nicht, bei solchen Einsätzen mit Sonderrechten nach §35 (5a) StVO fahren zu dürfen? Dann eben auch mit entsprechnden akustischen und optischen Warneinrichtungen.
@@christopherg2347 nö, das wird dort eben nicht erklärt. Erklärt wird nur, warum die Patienten keinen RTW rufen. (wobei ich die Erklärung auch für fragwürdig halte, keiner wird doch zwangsweise mit dem RTW entführt) Jedenfalls gibt es nirgends in dem Video eine Erklärung, warum der Arzt bzw. seine Mitarbeiter nicht offiziell mit Sonderrechten ausgestattet werden könnten!
Diese Ausnahmegenehmigung werden sie nicht bekommen, seit 2010 hat man ja sogar allen Einsatzfahrzeugen der Hausnotrufdienste die Blaulichter abgerissen.
Demjenigen der so ein Schreiben raus sendet müsste man ganz schnell mal das Gehirn auf normale Betriebstemperatur runter kühlen. Die Witterung mit dem Schnee ist perfekt dafür.
Da ein Blitzer nur eine Punktmessung und keine Streckenmessung durchführt müßte der Anwalt, insofern er kein Trottel ist, hier Einspruch einlegen. Es reicht das Argument, dass die Fahrerin kurz vorher noch schneller fuhr, dann jedoch im Bremsvorgang war. Ein perfektes Beispiel für deutschen Schwachsinn.
Tja, die behördliche Officedrohne hat halt eine höhere medizinische Kompetenz als der berufserfahrene Arzt und kann halt besser einschätzen, ob der Verstoß aus medizinischer Sicht gerechtfertigt ist 🤡. Namen aufschreiben und im Falle dieser Person jede Vorschrift bei der Rettungsfahrt beachten 👍
Die Argumentation, dass 38km/h "nicht schnell genug" ist, ergibt keinen Sinn. Es handelt sich ja nur um die punktuelle Geschwindigkeit am Blitzer. Vielleicht ist die Mitarbeiterin die Straße ja mit 60 lang gekommen und hat hier nur kurz verlangsamt, weil ein Fußgänger am Rand stand oder sie auf ein anderes Fahrzeug auflief.
Was lernen wir daraus? Die Mitarbeiter der Behörde können mal wieder weder rechnen noch ärztlich valide Aussagen tätigen. Aber in der heutigen Zeit wird das immer schlimmer wo gefühlt jeder Zweite meint, er wäre ein Experte und könnte Entscheidungen von Fachkräften nicht nur anzweifeln sondern gar widerlegen.
Ich kann die Begründung der Bußgeldstelle nicht richtig nachvollziehen, es gibt ja einen Zeitgewinn, wenn ich schneller fahre, da muss ich Ihm recht geben. Über den Rest kann man sich streiten, vorallem, da es keine Pflicht besteht, Patienten gegen ihren ausdrücklichen Willen ins Krankenhaus ein zu weisen.
@@d-i-wood8499 falsch , der RTW hat noch nie selber abgerechnet. Der RD ist durch die Ausschreibung eh für die 5 bis 7 Jahre Finanziert . Egal ob 1 oder 100.000 Einsätze gefahren werden . Also ist die Argumentation falsch. Wir als RD'ler müssen auch im Fall der Fälle eindeutig begründen können warum wir einen Patienten in KH gebracht oder zuhaee gelassen haben.
Die Mitarbeiterin ist 26% schneller gefahren als zulässig. Demnach benötigt sie auch 26% weniger Zeit für die Strecke, die sie fahren muss. Das ist relativ eine erhebliche Zeitersparnis.
Vielleicht den Lohn um 27% kürzen. Wenn 27% bei der Geschwindigkeit keinen Messbaren Unterschied machen, den fallen doch auch sicher 27% weniger beim Lohn auch nicht auf...
Hier würde mich ein gerichtlicher Ausgang interessieren, in wie weit bei einer palliativen Versorgung die Voraussetzungen für Sonderrechte bewertet werden. „Patient möchte nicht in die Klinik“ wird an dieser Stelle wohl kaum als Argument gelten. Es muss ja dazu eine Vorgeschichte geben, sonst hätten die betroffenen ja schon eine Genehmigung der Verkehrsbehörde zur Inanspruchnahme von §35 und §38 samt entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen. Insofern finde ich den Vorgang hier weder Satire noch verwerflich, sondern einfach nur den korrekten und logischen Gang der Dinge
SAPV ist wohl kein Begriff. Erstens kennen die ihre Patienten und zweitens haben die ganz andere Möglichkeiten. Die sind für Notfälle bek Palliativpatienten da
Das sieht de Gesetzestext offensichtlich anders, denn der überträgt die Aufgabe der Notfallrettung an die Rettungsdienste. Die dürfen dafür dann auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.
@@AnxiousFlan1996 Das Problem ist doch dass sie zu langsam zu schnell gefahren ist. SAPV ist speziell für Notfälle bei Palliativpatienten, ich sehe, dass du von Palliativversorgung keine Ahnung hasr
Muss ich auch nicht, es ist aktuell eindeutig geregelt, wie Notfallrettung funktioniert. Wenn die Betroffenen die Rechte hätten, mit Sonderrechten zu fahren, hätten sie das Theater gar nicht erst. Dass die Begründung der Bußgeldstelle hier Schwachsinn ist, ist selbstredend.
Bei 2:47 bestätigt sich mein Verdacht. Wäre ein Krankenwagen mit dieser Geschwindigkeit gefahren wäre es wohl kein Problem gewesen. Hierbei handelt es sich aber um ein normales PKW mit Werbung drauf. Deshalb war es wohl nicht ersichtlich ob es sich um eine Notrettung handelt oder um ein Handwerks Einsatz. So Meine Vermutung und mein Verdacht.
@@tenebra9962 Ich rede aber von den Aufkleber am Auto. Es ist eben nicht ersichtlich ob es sich hierbei um ein Notfall handelt da es wie schon beschrieben um ein normales PKW handelt. Und nicht um ein Krankenwagen.
Das Auto hat weder Martinshorn noch ein Blaulicht auf dem Dach. Wie schnell soll man da also sein, um über eine rote Kreuzung zu brettern, ohne jemanden zu gefährden?
Von wegen nicht schnell genug zu schnell. Woher weiß die Stadt denn das die gute Frau nicht mit 200 Km/h im Tiefflug durch die Stadt gedonnert ist, Ampeln mehr als Sugestionen sah, aber genau an der Stelle, an der sie geblitzt wurde, den LKW vor ihr nicht aus dem Weg schieben konnte und somit mit nur 38 Km/h abgelichtet wurde?
Das da nicht einfach private Unternehmen ohne Warnvorrichtung durch die Stadt rasen find ich ja gut. Aber wenn man private Notfallhilfe zulässt muss man das doch Regeln.
Dann sollte so etwas aber genaustens geregelt werden wer wie wo und wann schneller fahren darf. Hatte letzte Woche auch einen Notfall wo ich gerufen wurde und hab blöderweise einen Blitzer mitgenommen, zählt dies nun auch mit derselben Begründung in der ambulanten Pflege bei einem nicht paliativ Patienten? Und wo wir schon bei dem Thema ist wie sieht es mit dem Parken aus? Arbeite auch in EN und da hat man bei einigen Patienten die Wahl zwischen 10min laufweg oder Falschparken.
Dies ist keine Notfallhilfe im Sinne des Rettungsdienstes, sondern ein spezialisierter Dienst zur Palliativversorgung. Dabei geht es nicht darum, Leben zu retten, sondern Leiden zu lindern - ein berechtigtes und wichtiges Anliegen, denn niemand sollte unnötig leiden. Dennoch handelt es sich um einen äußerst komplexen Sachverhalt: Wenn Pflegekräfte oder Ärzt*innen bei einem vorhersehbaren Symptom wie Atemnot Bedarfsmedikamente verabreichen sollen und dafür zu schnell fahren, stellt sich die Frage nach der rechtlichen und moralischen Vertretbarkeit. Dieser Bereich der Versorgung zeigt ganz klar Regelungsbedarf. Ohne eine Sondersignalanlage, die andere Verkehrsteilnehmende warnt, halte ich es jedoch für zwingend erforderlich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gefährdet andere. Wie könnte man beispielsweise rechtfertigen, ein Kind angefahren zu haben, weil man auf dem Weg war, einem unheilbar Kranken ein Medikament gegen Luftnot zu verabreichen? Studien zeigen, dass das Unfallrisiko für Rettungsdiensteinsätze mit Sonder- und Wegerechten im Vergleich zu normalen Fahrten signifikant erhöht ist. Eine Untersuchung ergab, dass das Risiko für Sachschäden um das 17-Fache, für Schwerverletzte um das 8-Fache und für Todesfälle um das 4-Fache steigt. Wie gestaltet sich dies wohl für nicht gut hörbare und sichtbare Fahrzeuge. Mein Vorschlag wäre, Palliativdiensten entsprechend ausgestattete Fahrzeuge mit Sondersignalrechten sowie eine angepasste Ausbildung für die Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Als Rettungsdienstmitarbeiter und Pflegefachkraft mit palliativer Erfahrung stehe ich hier in einem inneren Konflikt - die verschiedenen Perspektiven sind schwer miteinander zu vereinen. Doch klar ist: Eine einfache Lösung gibt es derzeit nicht. Im Ennepe-Ruhr-Kreis bringt der Rettungsdienst soweit ich weiss keine Patientinnen gegen ihren Willen ins Krankenhaus. Eine adäquate Alternative wäre jedoch eine 24-Stunden-Betreuung durch Fachkräfte in der häuslichen Umgebung - allerdings mit einem enormen Kostenpunkt von etwa 30.000 € pro Monat und Patientin. Dies führt zu der Frage, wie sich dieser Sachverhalt zukünftig gestalten soll. Bei zunehmenden Bedarfen für solche Interventionen droht andernfalls eine absurde Situation: Rast dann in den nächsten Tagen oder Wochen alle 4-5 Stunden ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit durch die 30er-Zone? Der Mensch hat eine unheilbare fortschreitende Erkrankung an welcher er in der nächsten Zeit versterben wird. In meinen rettungsdienstlichen Fortbildungen wurde stets vermittelt, dass ein echter Zeitgewinn meist nur durch die Sonderrechte des Rettungsdienstes erzielt wird, wie das Schaffen einer freien Bahn oder das Ignorieren von Haltepunkten (rote Ampeln). Einfache Geschwindigkeitsüberschreitungen allein bringen kaum Vorteile, während das Risiko für andere deutlich steigt. Ich bin der Meinung, dass dringend eine Regelung für solche Situationen gefunden werden muss, die alle Interessen - die der Patientinnen, der Verkehrsteilnehmerinnen und der ausführenden Fachkräfte - berücksichtigt. Fakt ist: Wenn es schnell gehen muss, ist derzeit der Rettungsdienst zuständig. Der satirische Beitrag, der diesen Fall ins Lächerliche zieht, trägt aus meiner Sicht nicht zu einer konstruktiven Diskussion bei. Es wäre hilfreicher gewesen, wenn Dr. Thöns gesagt hätte: "Wir wünschen uns Sonder- und Wegerechte (§35, §38 StVO), aber diese werden uns verweigert." Das hätte die Debatte auf eine sachliche Ebene gehoben und wäre weitaus produktiver gewesen.
@@Ben1980EN Die Ausstattung von Palliativmedizinern und Einsatzdienst des Hausnotrufes mit Sonder- und Wegerechten ist politisch nicht gewollt. Das Gegenteil ist der Fall. Ab 2010 hat man allen Einsatzfahrzeugen der Hausnotrufdienste die Sondersignalanlagen abgerissen, erteilte Ausnahmegenehmigungen widerrufen und keine neues mehr erteilt. Mehr noch gibt es Verwaltungsgerichtsurteile in den sinngemäß erklärt wird die First-Responder der Hausnotrufeinsatzdienste könnten sich auf Aufgaben beschränken wie nasse Windeln wechseln oder Nachschau halten wie lange der Patient da schon tot in der Ecke liegt oder doch noch röchelt. Ich habe damals Fotokopien der Urteile gelesen und mir ist schlecht geworden. Das politisch motivierte und juristisch durchgesetzte Ziel ist es die Anzahl an SoSi-Fahrzeugen künstlich klein zu halten weil man Angst davor hat, Verkehrsteilnehmer die psychisch nicht zu Teilnahme am Verkehr geeignet sind könnten sonst das Blaulicht nicht mehr akzeptieren und Anwohnende könnten durch den Gebrauch des Sondersignals über Gebühr in ihrer Ruhe gestört werden. Dass Hausnotrufdienste Bestandteil der Rettungskette sind und nicht deren Aufgabe ist Inkomaterial zu wechseln weil das Aufgabe der normalen Rufbereitschaft ist, das ist nicht relevant. So sinnvoll das wäre, so lebensrettend das beim HNR sein kann, so sehr ich aus fachlicher Sicht die Schmerbekämpfung durch den Palliativarzt statt durch das NEF (was auch ohne vitale Bedrohung nur zur Analgesie mit Sonder- und Wegerechten anrückt) bevorzugen würde - das wird nicht mehr passieren. Es sei denn die Palliativpatienten und die auf den Hausnotruf angewiesenen Patienten würden wie durch ein Wunder eine durch die Politik nicht mehr ignorierbare Stimme der Gesellschaft bekommen. Aber das werde ich nicht mehr erleben. Und meine Kinder und Enkel auch nicht befürchte ich.
Bin selber als Maschinist in der FFW und uns wird regelmäßig eingetrichtert das wir trotz der Sonder und Wegerechte nicht wie die "irren" fahren sollen. Wir sollen auch nur so ca 10 Km/h schneller fahren als erlaubt im Einsatzfall. Das gleiche Prinzip findet doch auch hier anwendung. Bei uns in der FFW ist es nur ein wenig anders, da wir ja im Einsatzfall meist mit Sonder und Wegerechte fahren. Falls wir dann geblitz werden geben wir dies der Leitstelle weiter und meist kommt nichts. wenn doch, brauch man nur angeben das es Eine Einsatzfahrt ist mit derEinsatznummer und die Sache ist erledigt. Ich findes es Beschähmend das trotz das es zugegeben wurden ist, das dass überschreiten gerechtfertigt war, darauf bestanden wurden wird die strafe zu Zahlen. Die Person die diese Entscheidung gefällt hat, soll sich nur mal vorstellen selber in dieser notsituation zu sein und auf Hilfe zu warten. Da werden minuten zu stunden... Mittlerweile hat das ganze verfahren doch wesentlch mehr gekostet als die 30 €.
Ich verstehe die Notwendigkeit, so schnell wie möglich beim Patienten zu sein und halte die Ahndung grundsätzlich für falsch. Ich habe aber auch ein Problem mit der Aussage des Arztes, die Mitarbeiter sei ja nur 8 km/h zu schnell gefahren. Aber schon 8 km/h machen eine Menge aus: An der Stelle, wo das Fahrzeug bei Tempo 30 zum Stehen gekommen wäre, hätte die Mitarbeiterin nun noch eine Aufprallgeschwingigkeit von ca. 30 km/h!
Es wird ein Aufstand gemacht damit die sich nicht auf so einem Müll dauerhaft ausruhen. Langfristig denken. Da sollte man selbst einen Aufstand machen wenn es nur eine Verwarnung gibt und gar keine Strafe. Es geht hier nicht um die 30€ Es geht darum das die Rechtslage komplett daneben ist.
Hä? Den Zeitgewinn hab ich mal mit einfacher Schulphysik ausgerechnet. Mit 30 km/h braucht man gemäß t=s/v 12s um 100m zu fahren. Mit 38 km/h benötigt man 9,5s. Der Zeitgewinn betrug als 2,5s pro 100 m.
Das war vor einer Schule - das bedeutet: An dieser Stelle ist die Begrenzung gerechtfertigt. Man stelle sich vor ein Kind, dass sein Leben noch vor sich hat, kommt unter die Räder... Fahrzeuge, die es eilig haben dürfen, haben ein eingeschaltetes Blaulicht auf dem Dach um eine Eigen- Fremdgefährdung auszuschließen und die Möglichkeit einen Rettungsdienst zu rufen war ja da! Das ist meine Meinung!
Deshalb ist sie auch nicht schneller gefahren. Auch mit Blaulicht und Sirene sind Einsatzkräfte an den Grundsatz gebunden dass sie keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden dürfen. Das heißt ein RTW wäre wahrscheinlich auch nicht schneller in der Situation gefahren da es nichts besser macht wenn jemand mit Blaulicht umgefahren wird. Daher wiederspricht sich ihre Argumentation selbst. Das ganze ist eh halb so wild da bei Einspruch in der Verhandlung der Bescheid sofort zurückgenommen wird und das einzig ärgerliche dabei die Steuerverschwendung durch die Kreisangestellten ist da hier die Rechtslage und Rechtsprechung absolut eindeutig ist.
"Nur" 8 kmh zu schnell? Die können über Leben und Tod entscheiden. Hier werden andere Verkehrsteilnehmer zu gunsten der Patienten gefährdet. Sollen sie doch den Notruf rufen.
Die wählen den Notruf. Was passiert dann? Bei Atemnot schickt der Calltaker 1RTW_1NEF da hin. Weder auf dem einen noch dem anderen Fahrzeug sitzt gesichert ein Palliativmediziner. Es sei denn der Notarzt ist zufällig einer (ich kenne bisher genau zwei) , was vorkommen kann, aber eher selten sein dürfte. Ich glaube wir brauchen mal eine vom Bund finanzierte Bildungskampagne was palliativ überhaupt bedeutet und wie wichtig diese Versorgung für die Menschen werden kann. Beste Grüße vom Pflegebruder der seine eigene Frau palliativ gepflegt hat und *deshalb* heute im Pflegesystem arbeitet.
Üblicherweise werden doch (unter 100km/h) als Toleranz 3km/h abgezogen. Wenn man argumentiert, dass der Fahrer zu langsam gefahren ist, müsste dann die Toleranz nicht addiert werden? Dann wäre die Mitarbeiterin schon 14km/h zu schnell gefahren.
Ich bin geblitzt worden mit 98km/h innerorts weil ich stark beschleunigt habe um einem anderen Auto das die Spur wechseln wollte und mich übersehen hat. Auch bei mir griff der rechtfertigende Notstand nicht. Ein ausweichen nach Rechts hätte bedeutet mit einer Verkehrsinsel zu kollidieren und zu bremsen hätte bedeutet das der nachfolgende Verkehr in mich rein gefahren wäre. Ich fahre ein Golf 8 Automatik der schon stark beschleunigt. Ich habe nach der Situation zwar wieder runtergebremst aber das war zu spät. Mir hat man sogar Vorsatz vorgeworfen und das Bußgeld verdoppelt. Also ich verstehe nicht wozu es den Paragraphen gibt wenn er nicht anzuwenden wird.
Nach meiner Meiung - wie armselig muß ein Sacharbeiter sein um diesen Wiederspruchsbescheid auszustellen ? Paragraphen hin Paragraphen her - Beamte haben einen Spielraum. Die Person die einem Retter, besonders in einer so heiklen Situation ein Ticket ausstellt sollte sich überlegen : Wie ist es, wenn der Retter auf dem Weg zu Ihm ist.
So is das eben mit der Bemessungsentscheidung des Verwaltungsmitarbeiters. Ähnlich wie in der Schule, man kann zwar sich bei einer Arbeit Mühe geben, der Lehrer bewertet trotzdem teilweise mit seinem "Gefühl"
1:40 Jetzt wird's aber Philosophisch! Welches Leben ist mehr wert, wenn man zu schnell fährt... Das wegen dem man zu schnell fährt oder diese die man riskiert in dem man zu schnell fährt? (die 8 km/h bedeuten ja auch, dass man trotz des Notfalls nicht riskieren will andere zu gefährden.) Zumal ich dabei an zahllose Personen denken muss, die aus rein Egoistischen Gründen schneller als 8 km/h herum fahren und nicht aus "Medizinischen" Gründen. (Vorteil wäre natürlich bei solchen Medizinischen Geschwindigkeitsübertritten zumindest ein Warnlicht/Warnleuchte (keine trällernde Sirene)… auch wenn ich nicht weiss wie die Gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind.)
Kommt natürlich auf die gefahrene Strecke an, aber ich bin mir ziemlich sicher, man kann die Zeitdifferenz zwischen 30km/h und 38km/h "messen". Was braucht man denn für eine Uhr, um das nicht messen zu können?
Auch selbst Einsatzfahrzeuge im Einsatz müssen sich grundsätzlich an die Verkerhsregeln halten und dürfen von ihren Sonderrechten nur Gebrauch machen, wenn dies ohne Gefahr für andere möglich ist. Sie dürfen sich ihr Recht keinesfalls erzwingen. Wenn ein Einsatzfahrzeug verunglückt, ist an dieser Stelle auch die Fahrt vorbei und ein anderes Fahrzeug wird mit dem Einsatz beauftragt.
Es wird unterstellt, dass schnelleres fahren nicht zu einem zeitgewinn führt. Fährt man jedoch schneller ist man per Definition auch schneller am Ziel. Somit findet bei jeder Geschwindigkeitsübertretung ein zeitgewinn statt.
8 km/h bei erlaubten 30 bedeutet 27% zu schnell Schlussfolgernd außerorts bei erlaubten 100 müsste man für einen freifahrtschein min 140 , 150 km/h fahren
Hier wird wegen 30euro diskutiert, anstatt den Verstoß zu löschen und gut ist. Einmal ist kein Mal und fertig. Sollte das öfter vorkommen was nicht gesagt wurde, dann muss halt ein Sonderrecht her, wie Rettungswagen, Feuerwehr usw haben. Vorallem den Zeitaufwand wegen 30euro, da werden Briefe hin und her geschickt, dämliche Texte verfasst werden usw. Der Zeitaufwand gerechnet an 30euro ist ein Witz.
Die Leute die ein Gesetz so formulieren sind einfach nur dumm. Wie soll sich ein normal denkender Mensch denn an so eine Regel halten? Das müsste doch beim schreiben des Paragraphen schon auffallen dass das niemand während der Fahrt beurteilen kann.
Das steht im Gesetz nicht konkret drinnen, sondern wird abgeleitet. § 16 OWiG Wer in einer gegenwärtigen, *nicht anders abwendbaren* Gefahr für Leben (…) eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen (…) das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, *soweit* die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr *abzuwenden.*
Rettungsfahrzeuge sind speziell ausgerüstet mit Blaulicht, Sirene und spezieller Lackierung und Reflektorstreifen. Sie müssen bei einer Einsatzfahrt ihre Inanspruchnahme von Sonderrechten mit Licht und an speziellen Stellen wie Kreuzungen mit Ton ersichtlich machen. Die Fahrer sind dazu ausgebildet. Alles dies trifft auf das Fahrzeug nicht zu. Selbst zivile Polizeifahrzeuge können nicht einfach so zu schnell fahren. Wenn diese Frau einen Menschen anfährt kann sie ja dann dessen Schmerzen lindern.
… bin a kurz vorm durchdrehen… wenn i sowas hör … hab scho mein Baseball Schläger in der Hand und überlege grad … wie man solche verrückten Sachen aus der Welt schaffen könnte… 🔥🔥🔥✌️🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤩✌️🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥
Welchen Zeitgewinn hatte denn die Mitarbeiterin auf einer Strecke von 300m? Knapp 8 Sekunden. An der nächsten Ampel ist man diesen Gewinn wieder los. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist Zwecks einer Gefahrenstelle eingerichtet worden und diese 8 km/h zu schnell, würden bei einer Gefahrenbremsung gut 5 Meter mehr Anhalteweg bedeuten. Die sind ohne Sondersignal unterwegs, ergo bekommt die Umgebung nicht mit, dass da jemand gefährlich fährt. Auch Fahrzeuge mit Sondersignal müssen darauf achten, dass eine Gefährdung verhindert wird. Die haben aber den Vorteil, dass andere akustisch und visuell gewarnt werden. Ist aber vom ÖR ja mal wieder etwas zu viel verlangt, mal 5 Sekunden nach zu denken.
Echt toll was Behörden zu viel Zeit haben. Der Entscheider hier wird wohl als erster Klagen wenn der Sani zu spät kommt. Aber ehrlich, ich hätte gezahlt, für 30 Euronen (ohne Punkte) wäre mir der Aufwand zu groß gewesen.
Naja normalerweise zahlt man die Strafe und gut ist. Mich haben die schon wegen 6 km/h zu viel geblitzt. Wäre mir die Arbeitszeit zu schade für. Der Aufwand jetzt hat bestimmt mehr als 30 Euro Kosten verursacht.
Warum bekommt so ein Arzt kein Blaulicht für dieses Auto . Die Rettungswagen dürfen schneller fahren . Die Polizei hat auch ein variables Blaulicht . Vielleicht wäre das eine Lösung.
And, while, taken as a number, 8 kph seems a small amount, 38 kph is *27% (OK, 26.7%) faster* than 30 kph... The Court can hardly argue that 27% is not a "measurable reduction in travel time" {sorry if my paraphrase is not perfekt}
Schildbürger gibt's eben überall 🙈🤷🏻♀️ Und früher dachte ich das es nur ein Märchen wäre.... Aber nein....es ist die Realität, seit dem ich diese Sendung Schau 🙈🙈🙈
Generell verstehe ich aber nicht - wenn es wirklich um Sekunden geht - ist das doch eine Sache für den Rettungsdienst und Notarzt, die dann ja auch eh zu schnell fahren dürfen.
Weitere Themen wie die Populismus-Parade zur Bundestagswahl mit Migration oder der Wahnsinn von Elon Musk und Donald Trump in der ganzen Folge extra 3. Nur einen Klick entfernt, in der ARD Mediathek: 1.ard.de/extra3_09012025_CM
8 kmh mehr sind mehr als 25% schneller. Bei einer Fahrtdauer von 8 Minuten wären das 2 Minuten weniger. Der Beamte darf gerne mal versuchen, 2 Minuten ohne Sauerstoff auszukommen.
Wird er schaffen - ich denke sein "Arbeitspuls" liegt nicht über 35/min
25% zu schnell auf 300 Meter - da hat das Amt recht. Vor allen im Gefahrenbeteich.
@@FriedrichHerschel Nein, man braucht rund 1min 40s weniger und damit rund 20%. Das ändert nicht viel an deinem Punkt, aber freut deinen Physiklehrer.
Hier stimmt die Rechnung nicht. Es nicht nicht bekannt wie lang die 30er-Zone war und auf welcher Strecke zu schnell gefahren wurde. Es bleibt somit fraglich, wie groß die Zeitersparnis wirklich war. Auch wurden die wirkliche Zeithemmnisse auf dieser Strecke nicht beschrieben.
Ein kurzzeitiges zu schnelles Fahren bewirkt meist keine merkliche Zeitersparnis.
@@Fischbroetchen1 also nächstes Mal lieber mit 50 da lang fahren? Und wer sagt überhaupt, dass die gute Dame nicht davor 50 gefahren ist, und eben in diesem Bereich aufgrund von Verkehrsgegebenheiten auf 38 herunter gebremst hat? Warst du dabei?
Ich fasse zusammen:
0->30: ok
30-40: 30€ Strafe
40-100: ok
😂
Also ERSTMAL sind die 38 mit Tolleranz, also is die Dame 45 in der 30er Zone gefahren (ohne Blaulicht).
Und generell... nur weil Oma im Notfall lieber die persönliche Beräuung haben will und kein Bock aufs Krankenhaus hat rechtfertigt dies nicht dass Ärzte ohne Blaulicht durch die Gegend rasen, zumal es nur die Helferin war und nicht der Arzt selbst. Also ENTWEDER es ist ein Notfall ODER NICHT. Wenn ich Hunger hab bin ich auch nicht bei 100%... das rechtfertigt aber nicht dass der Pizzabote mit durchs Dorf ballert. Muss erst wieder jemand über den Haufen gefahren werden, damit die Leute merken wie absurd es ist dass einige meinen ohne Blaulicht über dem Gesetz zu stehen? Das Schulschild bei 2:47 gesehen? Schön für Oma ein paar Kinder umfahren, weil sie nicht den Rettungsdienst rufen will, der dafür eigentlich gedacht ist?
Was auch nicht stimmt, da die Dame ja 41 gefahren ist, es werden 3 als messtoleranz abgezogen.
Und eine Überschreitung von fast 40% bringt einen Zeitgewinn, deswegen ist die Aussage des Sachbearbeiters eigentlich Schwachsinn, bei einem 3,5 km langen 30 er Bereich Reden wir von 2 min (5 anstatt 7)
oder auch erst ab 100: ok - es sind laut Behörde "Einzelfallentscheidungen". Also je nachdem wie der Mitarbeiter drauf ist und Laune hat.
Einsatzwagen dürfen auch mit Blaulicht und Sirene nicht unbegrenzt schnell durch die Stadt fahren
@@marinamarinx7655naja solange eine Gefährdung ausgeschlossen ist (ist sie wohl selten) geht das bis zum Limit was der Begrenzer des LKW so zulässt.
Quelle: ich sitze öfters in einem Feuerwehrfahrzeug wenn ich es auch nicht fahre. Meist bin ich damit beschäftigt die Maus und Tastatur auf dem Protokollantenplatz im Einsatzleitwagen auf dem Tisch zu halten.
Ist ja eine Punktmessung. Diese idiotische Aussage wäre höchsten bei eine streckenmessung anwendbar
Richtig vielleicht fuhr sie ja 50 hat aber punktuell wegen Gegenverkehr abgebremst. Dann wäre der Zeitgewinn durchaus da.
Wenn ich Atemnot hätte würde ich einen Krankenwagen anfordern!
Bestimmt nicht solche Typen der Altenpflege!
@@wolle9074 die wissen genau welches Medikament du brauchst, das es bei dir keine Nebenwirkung gibt und sie müssen keine Diagnose durchführen. Zudem kann es sein, dass diese Krebskranke Person dies nicht zum ersten mal hatte und weiß, dass dieser Notdienst ausreichend ist. Ein toller Weg den Rettungsdienst zu entlasten.
@@wolle9074 Sag mir dass du keine Ahnung hast, ohne zu sagen, dass du keine Ahnung hast. Alter Schwede, was hast du dich jetzt blamiert. 🤯
@@wolle9074 Das sind keine Altenpfleger sondern Palliativmediziner,- wie angekündigt. Bitte googeln. Kurzfassung: Bei unheilbaren Krebs gibt es Leute die sich bewusst dazu entscheiden zu Hause im Kreis der Familie zu sterben. Die bekommen Schmerzmittel und Krampflöser aber keine Lebensverlängernde Maßnahmen etc.
Hier ist das Vorgehen ganz einfach: nehmt euch einen guten Verkehrsrechtsanwalt und macht die Buśgeldstelle klein. Eine Rechtschutz sollte man ja haben, wenn man als Ärzteteam gelegentlich geplant zu schnell fährt.
Die Bußgeldstelle gibt sogar zu, dass geschwindigkeitsübertretungen gerechtfertigt sind, um eine Zeitersparnis zu erzielen. Alles Nachfolgende, was die Bußgeldstelle schreibt ist faktisch falsch und wahrscheinlich das Dümmste, was ich diese Woche gehört habe.
38 km/h, 41 km/h ohne Toleranzabzug, bieten eine über 27%ige Zeitersparnis! Gar nicht schlecht! Dafür müsste ich auf der Landstraße knapp 137 km/h (134 km/h nach Toleranzabzug) fahren! Das wäre nicht 30€ wert, sondern 200€ und 1 Punkt.
Ganz klar ausgedrückt, top auf den Punkt gebracht.
Absolut! Ich sehe es sogar so: Die kinetische Energie (mit entsprechenden Auswirkungen auf die mögliche Schwere eines Unfalls, Bremsweg, etc.) steigt ja quadratisch und daher machen die 27% bei der Geschwindigkeit bereits +60%(!) bei der Energie aus. Wie auch andere schon schreiben ist die Messung auch nur eine Momentaufnahme, sodass es genauso gut sein könnte, dass (auch unter der Annahme, dass an einem Unfallschwerpunkt bzw. einer gefährlichen Stelle geblitzt wurde) kurzzeitig von >>40 km/h auf die gemessenen 38 km/h abgebremst wurde. Zumal das nach Toleranzabzug gilt. Ich sehe da durchaus Chancen vor Gericht.
Oder einfach Widerspruch einlegen und dann geht es vor einen Verkehrsrichter. Ist garnicht mal teuer die Gerichtskosten im Vergleich zu einem Anwalt.
Den nimmt man erst wenn es um ein Fahrverbot geht.
Finde 27% , bzw 37% (denn die Geräte messen schon Recht genau, die Toleranz ist halt um etwaige mögliche Messfehler auszugleichen) ist schon eine sehr passable Überschreitung, auch wenn es nur 8 kmh sind, im Kontext mit 30 ist die Zeitersparnis enorm.
Bei 100 und dann 108 wäre es tatsächlich was anderes.
Bei über 100 sind es drei Prozent, bei gemessenen 137 wären es damit 5 kmh...und ja, es veranschaulicht sehr gut die eigentliche gefahrene Geschwindigkeit im Verhältnis.
Anstatt 7 min bräuchte man nur 5 min (ob 7 min auf100/50/30 oder 5 min auf 137/69/41)
Da wird ihr Tacho schon bei 43 gestanden haben.
Wenn ein Kind eine PKW-Länge vor dem fahrenden Auto hinter einem parkenden Auto hervorgesprungen kommt und wird von dem fahrenden Auto mit 30 km/h erfaßt, dann ist das Kind tot oder querschnittsgelähmt. Wenn ein Auto mit 38 km/h ein Kind erfaßt, dann sieht es noch schlimmer aus, denn selbst wenn der Fahrer bremst, prallt der Wagen immer noch mit einer Restgeschwindigkeit von über 30 km/h an. Häufig geht das aber so schnell, daß der Fahrer seinen Fuß gar nicht mehr auf die Bremse bekommt!
also was lernen wir, vollgas.
Und die Moral von der Geschicht‘? In der 30er-Zone lieber mit 70 zwei Kinder mitnehmen, die hinter parkenden Autos hervorkommen, als nur 8km/h zu schnell zu fahren. Das kannst du keinem erzählen. Und „nicht messbare Zeitersparnis“? Selbst wenn ich 1km/h zu schnell fahre, spare ich Zeit im vergleich zu der Person, die genau das Tempolimit einhält. Kann man das messen? Ja, kommt halt dann darauf an, wie genau mein Messwerkzeug ist.
@@GoPlayMLP die Moral von der Geschicht: wenn ich kein Auto führe, dass Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf, fahre ich wie es die Schilder von mir verlangen und rufe die 112.
@@BlueBorsig Richtig. Obwohl ich den Arzt verstehen kann, dass er zu schnell war. Er will Leben retten.
Aber so wie Du es beschreibst, ist es nunmal.
@@BlueBorsig Wenn man mehr aufmerksamkeitsspanne hätte würde man das gesagte verstehen warum die 112 nicht gewählt wurde.
Die Frage die sich letztendlich stellt, ist doch, ob man behördlich alles, aber auch wirklich alles bis ins kleinste Detail regeln möchte ?Wer soll sich das alles eigentlich noch merken (können)?
In diesem Fall liegen besondere Umstände vor, mehr Umsicht und ein Entgegenkommen der Behörde wären angebracht.
ob alles bis ins kleinste Detail geregelt werden soll, muss geregelt werden!
niemand soll sich das merken können. wir haben mehr gesetze als wir uns merken können, wir haben so viele, dass wir neue berufe dafür eingeführt haben wie Rechtsanwalt oder Steuerberater... und da Unwissenheit nicht vor strafe schützt muss man sich deren annehmen...
@@maximamuster2013 Der war gut. 😂😂😂👍
Das Deprimierende ist, dass es offensichtlich einen Paragraphen gibt, der diese Situation berücksichtigt. Die Behörde interpretiert ihn aber auf eine nicht nachvollziehbare Weise. Da hilft auch keine noch so vernünftige Regel, wenn gesunder Menschenverstand fehlt.
das Problem ist nur dass die Besatzer das Recht gedreht haben.. Im alten Deutschen Recht konnte niemand für etwas bestraft werden, dessen er nicht bewusst war.. Und bei uns sagt jeder Streifenbulle "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - alles nur Abzocke..
Genau wie vor Gericht.. Mal aufgefallen dass in Filmen und Serien irgendwelche Meinungen gehört werden und dann individuell entschieden wird?? Hier schlägt man ein Buch oder Liste auf, List die höhe der Strafe vor und verurteilt.. Profit um jeden Preis^^
Also eine messbare Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht zu einem messbaren Zeitgewinn? Haben die Behördenmitarbeiter konsequent den Physik-Unterricht geschwänzt? Wie sonst kommt man zu solchen Aussagen?
sehe ich genauso, aber wahrscheinlich gibt es dann einen spielraum wie 5 minuten sind kein ausreichender Zeitgewinn oder solche Späße... natürlich würden da alle Patienten und Ärzte widersprechen weil bereits 10 Sekunden entscheiden können, aber naja... ist halt Deutschland, da hat man es nicht so mit logik oder Nächstenliebe
Ne haben die nicht. Ist eine gefahren Stelle von 300m Länge.
Selbst mit Sonder- und Wegerechten ist der Fahrer verpflichtet darauf zu achten, dass er Andere nicht gefährdet.
In einem Notfall zählt JEDE SEKUNDE. Damit hat man schon bei 31 km/h einen Zeitgewinn. Vllt sollte der Entscheidungsträger mal ein Selbstexperiment machen.
Wenn es so einen Dienst gibt - warum gibt man ihnen nicht das Recht, "mit Sonderrechten", also mit Blaulicht zu fahren? Das wäre auch für die anderen Verkehrsteilnehmer sicherer.
Beitrag gesehen?
Sie haben doch den rechtfertigenden Notstand, auf den Sie sich berufen können.
@@niklaslemler7024 ... den "haben" sie aber nicht, sondern das wird ggfs. in jedem Einzelfall von einem Gericht beurteilt. Und ein Gericht könnte sich schon auf den Standpunkt stellen, daß dieser oder jener Anruf vielleicht die Anfahrt, aber nicht die überhöhte Geschwindigkeit rechtfertigt.
Daher auch der anderen Verkehrsteilnehmer wegen: Wer solche Dienste erbringt, sollte ggfs. mit Sonderrechten fahren und dazu auch ein Fahrtraining absolvieren.
So einen Dienst gibt es schon. Nennt sich Rettungsdienst und kommt mit dem RTW.
@@niklaslemler7024 Der "Notstand" ist aber laut Beitrag, dass die Patienten keinen RTW/Notarzt rufen _wollen_...
@niklaslemler7024 offensichtlich haben SIE den Beitrag nicht gesehen, denn das Problem ist ja gerade, dass der rechtfertigende Notstand offensichtlich keine ausreichend klare Rechtsgrundlage darstellt.
Wäre es eine ausreichende Rechtsgrundlage, wäre es nicht zu dieser Problemsituation gekommen! 💁
Die Erklärung ist auf abenteuerliche Weise undurchdacht, aber prinzipiell finde ich es gut, dass Personen (vermutlich ohne spezielle fahrerische Ausbildung) in Fahrzeugen ohne Warneinrichtung nicht einfach ohne Konsequenzen durch Ortschaften rasen dürfen! 👍
Schlecht ist jedoch, dass diese privaten Notfalldienste nicht mit den notwendigen Warneinrichtungen ausgestattet sind und wohl keine Sonderrechte haben. Das ist das eigentliche Problem an der Geschichte!
Ist klar. Bis es dann Mal selbst einen betrifft. Dann ist das Geheule groß.
Kann man den verantwortlichen nur wünschen, dann kommen die vielleicht mal zur Vernunft.
Naja solange diese Person dann Regelkonform gestorben ist, hat da in Deutschland doch bestimmt keiner im Amt was gehen, oder? [Facepalm Emoji bitte hier einfügen.]
Habe ich auch gedacht. Man wünscht ja kaum jemandem was böses aber hier fällt es echt schwer.
@@BlackXIV 🤦♂your welcome
Richtig. Wenn dann die Hilfe 2 Minuten länger braucht würden sie die wahrscheinlich wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen
38 statt 30 sind ja mehr als 25% schneller. Wenn sie also überall 25% schneller gefahren ist, dann war sie auch 25% schneller da, also vermutlich mehrere Minuten.
Das man so argumentiert, dass in der 30er Zone 38km/h nicht schnell genug war um einen Unterschied zu machen ist also Blödsinn.
Vllt musste sie ja auch gerade vor dem Blitzer abbremsen oder konnte gerade einfach nicht Schneller fahren. Mit einer Momentaufnahme einen kompletten Rückschluss ziehen zu wollen ist also Schwachsinn.
25% schneller benötigt 80% der Zeit
Wenn das häufiger vorkommt, sollte die Ausnahme nicht gelten bzw. nicht vorkommen, weil entsprechende Sonderrechte vorhanden sein sollten (dann aber bitte auch mit Blaulicht und Sirene um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen).
Blaulicht wird so ein Dienst aber nicht bekommen. Falls Sie so einen Dienst mal benötigen, sind Sie bestimmt trotzdem froh, wenn sich nicht zu 100 Prozent an jede Geschwindigkeit gehalten wird.
Absurd. Ich würde gerne mal so einen Menschen kennen lernen der so Schwachsinnige Briefe schreibt
normale Verwaltungsangestelle, die sich nur an die Arbeitsanweisungen halten. Das hat nichts damit zu tun, dass die böse sind und nur böses wollen, denn sie verrichten in erster Linie nur ihre Arbeit, wie jeder andere auch und wollen dort auch keine Fehler machen, denn es gibt immer einen Vorgesetzen oder die Innenrevision, die die Arbeit überprüft.
Wie fühlt sich ein Mensch der solche Begründungen verfasst?
Ist die Stadt Witten etwa auch darauf angewiesen ihren maroden Haushalt auf diese Weise zu sanieren ? In meiner Heimatstadt jedenfalls trifft genau das zu, auch wenn die Stadtoberen das nach außen ganz anders darstellen .
Unsinn! Es gibt in D. klare Notversorgungsstrukturen. Ärzte, die meinen, diese Regelungen missachten zu müssen, werden zu einer Gefahr für das Rettungswesen! Jede Altenpflegerin, jede Mitarbeiterin in einer Arztpraxis könnte ansonsten im Rahmen eines selbsterklärten " Notfalles" rasen was das Auto hergibt. Wo ist eine Grenze? Was ist ein Notfall? Am Ende viele Raser und Unfälle im Namen der Notfallhilfe! Das hat mit der Stadtkasse rein gar nichts zu tun. Eher mit Recht, Gerechtigkeit und Ordnung!
Ich würde sagen da ist ordentlich was in der Komunikation falsch gelaufen. Eigentlich braucht so ein Verein/Unternehmen einen geeigneten Dienstwagen und die Unterstützung des ärztlichen Leiters Rettungsdienst. Ich bin mir sicher wenn man da ins Gespräch geht ist es durchaus möglich ein Fahrzeug mit Sondersignalanlage auszustatten und sich nicht mehr auf den rechtfertigenden Notstand, sondern auf die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu beziehen und mit Sonder- und Wegerechten in angemessener Zeit zum Patienten zu kommen.
Ich muss auch sagen, dass ich die Gründe und alles verstehen kann. Ich sehe allerdings auch im Grunde nur ein Privatfahrzeug einer privaten Unternehmung
, das dienstlich zu schnell gefahren ist. Warum sollten sie ich zu Recht zu schnell fahren dürfen, ohne Blaulicht und Martinshorn? Ich halte das sogar für gefährlich. Was hilft es den Patienten, wenn auf dem Weg andere Leute verletzt werden?
Falsch!
Ich will ich Wichtigkeit solch Paliativ Care Teams nicht schmälern aber für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ist der Rettungsdienst beauftragt.
Dieser hätte ja alarmiert werden können.
@@lonefox3402 naja damit spricht man auch allen First responder Teams das Recht der Existenz ab. Wenn es möglich ist ehrenamtliche Sanitäter zur Verkürzung der Hilfsfrist mit Sonderrechten auszustatten dann sollte das auch mit einem Palliativdienst möglich sein.
@@kurugras4963 Da ich selbst als First Responder rnd 170 Einsätze mit dem Privat PKW fahre, kann ich dir ganz gut was dazu sagen;
Vorteil FR ist das diese durch 99% BOS Einheiten betrieben werden und durch die Leitstelle ganz regulär alarmiert werden.
Durch das Alamierungsstichwort ergibt sich entsprechend die Freigabe für Sonder und Wegerecht.
Wenn es jetzt FR gibt die kein Einsatzfahrzeug nutzen sondern wie ich mit Privat PKW fahren gilt für uns Grundsätzlich das wir über keine Sonderrechte verfügen.
Alles andere läuft über den rechtfertigenden Notstand oder Kulanz der Verkehrsbehörden.
Ich hatte bisher aber auch noch nie das "vergnügen" geblitzt zu werden.
Gelasert durch die Polizei wurde ich schon einige male hier kennt man sich aber und alles ist entspannt.
Im Zweifel wird kurz der Meldertext gezeigt und gut ist.
Ich persönlich bin aber über die Argumentation der Verkehrsbehörde im gezeigten Beitrag auch verwundert und nicht dakor..
Das ist doch gar nicht der springende Punkt. Die Behörde hätte den Widerspruch ja aus diesem Grund ja anerkannt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung war der Behörde nur nicht Hoch genug. Das ist doch das absurde an der ganzen Geschichte. Was sind das für Entscheidungsträger?
Ja, dann sollen die halt Sonderrechte bekommen, und dann gehts halt. So, dürfen Sie das nicht.
Rechtfertigender Notstand. Und Video nicht gesehen.
@@tenebra9962idc
Also man merke: bei medizinischen Notfällen im Amt generell immer an die Verkehrsregeln halten, auch an jeder gelben Ampel zur Sicherheit stehen bleiben.. vor Ort erstmal gemütlich einen Parkplatz suchen der auch geeignet ist, dann in Schrittgeschwindigkeit zum Rathaus gehen und erstmal unten am Empfang in die Warteschlange stellen.. warten bis man dran kommt und danach den Antrag auf medizinische Erstversorgung ausfüllen. Und wenn der Patient dann nach 5 Stunden noch lebt kann er versorgt werden, sofern er vorher die schriftliche Einverständnisserklärung und die Datenschutzbelehrrung unterschreibt.
Ansonsten halt: pech gehabt! Aber wir müssen uns ja alle brav an alle Regeln halten!
Neinneinnein. Es kann auch sein, dass man sich hinterher sagen lassen muss, dass man im Notfall natürlich mit Maximalgeschwindigkeit und über alle roten Ampeln fahren muss. Bloß 8km/h zu schnell ist zu lahm. Haben wir doch im Beitrag gehört.
@@ReneHartmann27% zu schnell kostet auf der Landstraße 200€ und 1 Punkt
Genau mein Gedanke...😂
Ja, wenn man keine Warneinrichtungen (Blaulicht, Sirene) am Fahrzeug hat, keine spezielle fahrerische Ausbildung und keine klar geregelte Befugnis zum schneller fahren, dann sollte man das im Sinne der Verkehrssicherheit so handhaben.
Nur, weil hier offensichtlich eine Gesetzeslücke besteht, heißt das eben nicht, dass man sich selbst die Regeln machen kann, im Gegenteil es heißt das man leider abwägen muss zwischen nicht ganz so schnell beim Patienten sein, oder keine Strafe zahlen!
Völliger Irrsinn. Ich fände es im Hinblick auf die Sicherheit gut, wenn die Fahrzeuge für eine Fahrt mit Sonderrechten mit Blaulicht und Sirene ausgestattet wären. Damit ließe sich auf einer Einsatzfahrt wahrscheinlich noch mehr wertvolle Zeit sparen.
Das ist tatsächlich Irrsinn!
Ohne Worte
mir ist die Sache unverständlich: wenn die wirklich regelmäßig Einsatzfahrten haben, bei denen jede Sekunde zählt, warum beantragen sie dann nicht, bei solchen Einsätzen mit Sonderrechten nach §35 (5a) StVO fahren zu dürfen? Dann eben auch mit entsprechnden akustischen und optischen Warneinrichtungen.
Buchstäblich erklärt bei 0:20.
Nichtmal 30 Sekunden Video geschafft?
@@christopherg2347 da wurde es eben nicht erklären, sondern nur warum die Patienten keinen RTW möchten,und es wurde im ganzen Video nicht erklärt
@@christopherg2347 nö, das wird dort eben nicht erklärt. Erklärt wird nur, warum die Patienten keinen RTW rufen. (wobei ich die Erklärung auch für fragwürdig halte, keiner wird doch zwangsweise mit dem RTW entführt)
Jedenfalls gibt es nirgends in dem Video eine Erklärung, warum der Arzt bzw. seine Mitarbeiter nicht offiziell mit Sonderrechten ausgestattet werden könnten!
Diese Ausnahmegenehmigung werden sie nicht bekommen, seit 2010 hat man ja sogar allen Einsatzfahrzeugen der Hausnotrufdienste die Blaulichter abgerissen.
Demjenigen der so ein Schreiben raus sendet müsste man ganz schnell mal das Gehirn auf normale Betriebstemperatur runter kühlen. Die Witterung mit dem Schnee ist perfekt dafür.
… und was machst … wenn da keines is …. 🧐🧐🧐🧐🧐🧐hmmmmmnn … 🔥🔥🔥🔥✌️😂😂😂😂😂✌️🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥
Deutschland, der normale Wahnsinn!
Das kann man sich nicht ausdenken
Da ein Blitzer nur eine Punktmessung und keine Streckenmessung durchführt müßte der Anwalt, insofern er kein Trottel ist, hier Einspruch einlegen. Es reicht das Argument, dass die Fahrerin kurz vorher noch schneller fuhr, dann jedoch im Bremsvorgang war.
Ein perfektes Beispiel für deutschen Schwachsinn.
Wer sitzt dahinter und ist so unmenschlich?
Tja, die behördliche Officedrohne hat halt eine höhere medizinische Kompetenz als der berufserfahrene Arzt und kann halt besser einschätzen, ob der Verstoß aus medizinischer Sicht gerechtfertigt ist 🤡. Namen aufschreiben und im Falle dieser Person jede Vorschrift bei der Rettungsfahrt beachten 👍
Die Ignoranz bzgl. SAPV hier ist übel. Und das Problem haben viele auch nicht verstanden...
Das Problem mit Palliativversorgung und Hausnotruf verstehen nicht mal höchste Verwaltungsrichter.
Wurde denn ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen ? Die können in solchen Fällen oft mehr ausrichten.
Die Argumentation, dass 38km/h "nicht schnell genug" ist, ergibt keinen Sinn. Es handelt sich ja nur um die punktuelle Geschwindigkeit am Blitzer. Vielleicht ist die Mitarbeiterin die Straße ja mit 60 lang gekommen und hat hier nur kurz verlangsamt, weil ein Fußgänger am Rand stand oder sie auf ein anderes Fahrzeug auflief.
Nächstes mal mit 200 kmh durch. 😂😂😂
Was lernen wir daraus? Die Mitarbeiter der Behörde können mal wieder weder rechnen noch ärztlich valide Aussagen tätigen. Aber in der heutigen Zeit wird das immer schlimmer wo gefühlt jeder Zweite meint, er wäre ein Experte und könnte Entscheidungen von Fachkräften nicht nur anzweifeln sondern gar widerlegen.
Das ist eine Logik die ich nicht verstehen muss.
Ich kann die Begründung der Bußgeldstelle nicht richtig nachvollziehen, es gibt ja einen Zeitgewinn, wenn ich schneller fahre, da muss ich Ihm recht geben. Über den Rest kann man sich streiten, vorallem, da es keine Pflicht besteht, Patienten gegen ihren ausdrücklichen Willen ins Krankenhaus ein zu weisen.
Da ist ein kleiner Interessenkonflikt an der Stelle. Der Rettungswagen bekommt kein Geld, wenn er schlussendlich niemanden in ein Krankenhaus bringt.
@@d-i-wood8499 falsch , der RTW hat noch nie selber abgerechnet. Der RD ist durch die Ausschreibung eh für die 5 bis 7 Jahre Finanziert . Egal ob 1 oder 100.000 Einsätze gefahren werden . Also ist die Argumentation falsch. Wir als RD'ler müssen auch im Fall der Fälle eindeutig begründen können warum wir einen Patienten in KH gebracht oder zuhaee gelassen haben.
Die Mitarbeiterin ist 26% schneller gefahren als zulässig. Demnach benötigt sie auch 26% weniger Zeit für die Strecke, die sie fahren muss. Das ist relativ eine erhebliche Zeitersparnis.
Nein, 21% weniger Zeit, vorrausgesetzt sie ist im Mittel 26% zu schnell gefahren.
Na das rechne einmal bei 200 Kilometer und 200 Stundenkilometer durch
Der §-Reiter der diese Antwort verfasst hat, ist ganz offensichtlich nicht ausgelastet, Lohn um 30€ kürzen, voila.
Aber bitte 30€ pro Std. und dauerhaft!
Vielleicht den Lohn um 27% kürzen. Wenn 27% bei der Geschwindigkeit keinen Messbaren Unterschied machen, den fallen doch auch sicher 27% weniger beim Lohn auch nicht auf...
Hier würde mich ein gerichtlicher Ausgang interessieren, in wie weit bei einer palliativen Versorgung die Voraussetzungen für Sonderrechte bewertet werden. „Patient möchte nicht in die Klinik“ wird an dieser Stelle wohl kaum als Argument gelten.
Es muss ja dazu eine Vorgeschichte geben, sonst hätten die betroffenen ja schon eine Genehmigung der Verkehrsbehörde zur Inanspruchnahme von §35 und §38 samt entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen.
Insofern finde ich den Vorgang hier weder Satire noch verwerflich, sondern einfach nur den korrekten und logischen Gang der Dinge
SAPV ist wohl kein Begriff. Erstens kennen die ihre Patienten und zweitens haben die ganz andere Möglichkeiten. Die sind für Notfälle bek Palliativpatienten da
Das sieht de Gesetzestext offensichtlich anders, denn der überträgt die Aufgabe der Notfallrettung an die Rettungsdienste. Die dürfen dafür dann auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.
@@AnxiousFlan1996 Das Problem ist doch dass sie zu langsam zu schnell gefahren ist.
SAPV ist speziell für Notfälle bei Palliativpatienten, ich sehe, dass du von Palliativversorgung keine Ahnung hasr
Muss ich auch nicht, es ist aktuell eindeutig geregelt, wie Notfallrettung funktioniert.
Wenn die Betroffenen die Rechte hätten, mit Sonderrechten zu fahren, hätten sie das Theater gar nicht erst. Dass die Begründung der Bußgeldstelle hier Schwachsinn ist, ist selbstredend.
@@AnxiousFlan1996 Wie kann es die SAPV wagen ihren Job zu machen. Das Problem entsteht durch Ignoranz
Was für ein Unsinn wird hier geposted. Entweder mit Sonderrechten fahren, oder an die Regeln halten.
SAPV ist wohl kein Begriff
Bei 2:47 bestätigt sich mein Verdacht. Wäre ein Krankenwagen mit dieser Geschwindigkeit gefahren wäre es wohl kein Problem gewesen. Hierbei handelt es sich aber um ein normales PKW mit Werbung drauf. Deshalb war es wohl nicht ersichtlich ob es sich um eine Notrettung handelt oder um ein Handwerks Einsatz. So Meine Vermutung und mein Verdacht.
Werbung? SAPV wird vom Hausarzt verschrieben... niemand holt sich die einfach so.
@@tenebra9962 Ich rede aber von den Aufkleber am Auto. Es ist eben nicht ersichtlich ob es sich hierbei um ein Notfall handelt da es wie schon beschrieben um ein normales PKW handelt. Und nicht um ein Krankenwagen.
Rechtfertigender Notstand.
@@tenebra9962 Würde ich genauso sehen wie Du. Aber hier hat die Bürokratie leider anders entschieden.
@@Dkay86 Wegen... zu niedriger Geschwindigkeit.
Das Auto hat weder Martinshorn noch ein Blaulicht auf dem Dach. Wie schnell soll man da also sein, um über eine rote Kreuzung zu brettern, ohne jemanden zu gefährden?
...unglaublich!
Von wegen nicht schnell genug zu schnell. Woher weiß die Stadt denn das die gute Frau nicht mit 200 Km/h im Tiefflug durch die Stadt gedonnert ist, Ampeln mehr als Sugestionen sah, aber genau an der Stelle, an der sie geblitzt wurde, den LKW vor ihr nicht aus dem Weg schieben konnte und somit mit nur 38 Km/h abgelichtet wurde?
Das da nicht einfach private Unternehmen ohne Warnvorrichtung durch die Stadt rasen find ich ja gut. Aber wenn man private Notfallhilfe zulässt muss man das doch Regeln.
Sehe ich genau so. 👍
Dann sollte so etwas aber genaustens geregelt werden wer wie wo und wann schneller fahren darf. Hatte letzte Woche auch einen Notfall wo ich gerufen wurde und hab blöderweise einen Blitzer mitgenommen, zählt dies nun auch mit derselben Begründung in der ambulanten Pflege bei einem nicht paliativ Patienten? Und wo wir schon bei dem Thema ist wie sieht es mit dem Parken aus? Arbeite auch in EN und da hat man bei einigen Patienten die Wahl zwischen 10min laufweg oder Falschparken.
@@vyren2030 Wenn du den Notfall belegen kanst wärs anscheindend schon sinnvoll mal anzufragen
Dies ist keine Notfallhilfe im Sinne des Rettungsdienstes, sondern ein spezialisierter Dienst zur Palliativversorgung. Dabei geht es nicht darum, Leben zu retten, sondern Leiden zu lindern - ein berechtigtes und wichtiges Anliegen, denn niemand sollte unnötig leiden. Dennoch handelt es sich um einen äußerst komplexen Sachverhalt: Wenn Pflegekräfte oder Ärzt*innen bei einem vorhersehbaren Symptom wie Atemnot Bedarfsmedikamente verabreichen sollen und dafür zu schnell fahren, stellt sich die Frage nach der rechtlichen und moralischen Vertretbarkeit. Dieser Bereich der Versorgung zeigt ganz klar Regelungsbedarf.
Ohne eine Sondersignalanlage, die andere Verkehrsteilnehmende warnt, halte ich es jedoch für zwingend erforderlich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gefährdet andere. Wie könnte man beispielsweise rechtfertigen, ein Kind angefahren zu haben, weil man auf dem Weg war, einem unheilbar Kranken ein Medikament gegen Luftnot zu verabreichen?
Studien zeigen, dass das Unfallrisiko für Rettungsdiensteinsätze mit Sonder- und Wegerechten im Vergleich zu normalen Fahrten signifikant erhöht ist. Eine Untersuchung ergab, dass das Risiko für Sachschäden um das 17-Fache, für Schwerverletzte um das 8-Fache und für Todesfälle um das 4-Fache steigt. Wie gestaltet sich dies wohl für nicht gut hörbare und sichtbare Fahrzeuge.
Mein Vorschlag wäre, Palliativdiensten entsprechend ausgestattete Fahrzeuge mit Sondersignalrechten sowie eine angepasste Ausbildung für die Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Als Rettungsdienstmitarbeiter und Pflegefachkraft mit palliativer Erfahrung stehe ich hier in einem inneren Konflikt - die verschiedenen Perspektiven sind schwer miteinander zu vereinen. Doch klar ist: Eine einfache Lösung gibt es derzeit nicht.
Im Ennepe-Ruhr-Kreis bringt der Rettungsdienst soweit ich weiss keine Patientinnen gegen ihren Willen ins Krankenhaus. Eine adäquate Alternative wäre jedoch eine 24-Stunden-Betreuung durch Fachkräfte in der häuslichen Umgebung - allerdings mit einem enormen Kostenpunkt von etwa 30.000 € pro Monat und Patientin. Dies führt zu der Frage, wie sich dieser Sachverhalt zukünftig gestalten soll. Bei zunehmenden Bedarfen für solche Interventionen droht andernfalls eine absurde Situation: Rast dann in den nächsten Tagen oder Wochen alle 4-5 Stunden ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit durch die 30er-Zone? Der Mensch hat eine unheilbare fortschreitende Erkrankung an welcher er in der nächsten Zeit versterben wird.
In meinen rettungsdienstlichen Fortbildungen wurde stets vermittelt, dass ein echter Zeitgewinn meist nur durch die Sonderrechte des Rettungsdienstes erzielt wird, wie das Schaffen einer freien Bahn oder das Ignorieren von Haltepunkten (rote Ampeln). Einfache Geschwindigkeitsüberschreitungen allein bringen kaum Vorteile, während das Risiko für andere deutlich steigt.
Ich bin der Meinung, dass dringend eine Regelung für solche Situationen gefunden werden muss, die alle Interessen - die der Patientinnen, der Verkehrsteilnehmerinnen und der ausführenden Fachkräfte - berücksichtigt. Fakt ist: Wenn es schnell gehen muss, ist derzeit der Rettungsdienst zuständig.
Der satirische Beitrag, der diesen Fall ins Lächerliche zieht, trägt aus meiner Sicht nicht zu einer konstruktiven Diskussion bei. Es wäre hilfreicher gewesen, wenn Dr. Thöns gesagt hätte: "Wir wünschen uns Sonder- und Wegerechte (§35, §38 StVO), aber diese werden uns verweigert." Das hätte die Debatte auf eine sachliche Ebene gehoben und wäre weitaus produktiver gewesen.
@@Ben1980EN Die Ausstattung von Palliativmedizinern und Einsatzdienst des Hausnotrufes mit Sonder- und Wegerechten ist politisch nicht gewollt. Das Gegenteil ist der Fall. Ab 2010 hat man allen Einsatzfahrzeugen der Hausnotrufdienste die Sondersignalanlagen abgerissen, erteilte Ausnahmegenehmigungen widerrufen und keine neues mehr erteilt. Mehr noch gibt es Verwaltungsgerichtsurteile in den sinngemäß erklärt wird die First-Responder der Hausnotrufeinsatzdienste könnten sich auf Aufgaben beschränken wie nasse Windeln wechseln oder Nachschau halten wie lange der Patient da schon tot in der Ecke liegt oder doch noch röchelt. Ich habe damals Fotokopien der Urteile gelesen und mir ist schlecht geworden. Das politisch motivierte und juristisch durchgesetzte Ziel ist es die Anzahl an SoSi-Fahrzeugen künstlich klein zu halten weil man Angst davor hat, Verkehrsteilnehmer die psychisch nicht zu Teilnahme am Verkehr geeignet sind könnten sonst das Blaulicht nicht mehr akzeptieren und Anwohnende könnten durch den Gebrauch des Sondersignals über Gebühr in ihrer Ruhe gestört werden. Dass Hausnotrufdienste Bestandteil der Rettungskette sind und nicht deren Aufgabe ist Inkomaterial zu wechseln weil das Aufgabe der normalen Rufbereitschaft ist, das ist nicht relevant. So sinnvoll das wäre, so lebensrettend das beim HNR sein kann, so sehr ich aus fachlicher Sicht die Schmerbekämpfung durch den Palliativarzt statt durch das NEF (was auch ohne vitale Bedrohung nur zur Analgesie mit Sonder- und Wegerechten anrückt) bevorzugen würde - das wird nicht mehr passieren. Es sei denn die Palliativpatienten und die auf den Hausnotruf angewiesenen Patienten würden wie durch ein Wunder eine durch die Politik nicht mehr ignorierbare Stimme der Gesellschaft bekommen. Aber das werde ich nicht mehr erleben. Und meine Kinder und Enkel auch nicht befürchte ich.
Bin selber als Maschinist in der FFW und uns wird regelmäßig eingetrichtert das wir trotz der Sonder und Wegerechte nicht wie die "irren" fahren sollen. Wir sollen auch nur so ca 10 Km/h schneller fahren als erlaubt im Einsatzfall. Das gleiche Prinzip findet doch auch hier anwendung.
Bei uns in der FFW ist es nur ein wenig anders, da wir ja im Einsatzfall meist mit Sonder und Wegerechte fahren. Falls wir dann geblitz werden geben wir dies der Leitstelle weiter und meist kommt nichts. wenn doch, brauch man nur angeben das es Eine Einsatzfahrt ist mit derEinsatznummer und die Sache ist erledigt.
Ich findes es Beschähmend das trotz das es zugegeben wurden ist, das dass überschreiten gerechtfertigt war, darauf bestanden wurden wird die strafe zu Zahlen. Die Person die diese Entscheidung gefällt hat, soll sich nur mal vorstellen selber in dieser notsituation zu sein und auf Hilfe zu warten. Da werden minuten zu stunden...
Mittlerweile hat das ganze verfahren doch wesentlch mehr gekostet als die 30 €.
Ich verstehe die Notwendigkeit, so schnell wie möglich beim Patienten zu sein und halte die Ahndung grundsätzlich für falsch.
Ich habe aber auch ein Problem mit der Aussage des Arztes, die Mitarbeiter sei ja nur 8 km/h zu schnell gefahren.
Aber schon 8 km/h machen eine Menge aus: An der Stelle, wo das Fahrzeug bei Tempo 30 zum Stehen gekommen wäre, hätte die Mitarbeiterin nun noch eine Aufprallgeschwingigkeit von ca. 30 km/h!
Also nach Aussage der Stadt gibt es keinen messbaren Unterschied zwischen 30 und 38km/h
hätte sie schon 100 Fahren müssen damit das wieder legal ist
Das ist doch simple: Wer konsequent 1/3 zu schnell fährt, braucht nur 3/4 der Zeit, spart also signifikante 25% .... statt 20 Min also nur 15 Min
Warum so ein Aufstand wegen 30 Stecken? Bezahlen und der Fall ist vergessen.
Es wird ein Aufstand gemacht damit die sich nicht auf so einem Müll dauerhaft ausruhen. Langfristig denken.
Da sollte man selbst einen Aufstand machen wenn es nur eine Verwarnung gibt und gar keine Strafe.
Es geht hier nicht um die 30€
Es geht darum das die Rechtslage komplett daneben ist.
so was kann man sich nicht ausdenken ...
Die Sendung macht mich jedesmal so wütend
Hä? Den Zeitgewinn hab ich mal mit einfacher Schulphysik ausgerechnet.
Mit 30 km/h braucht man gemäß t=s/v 12s um 100m zu fahren. Mit 38 km/h benötigt man 9,5s.
Der Zeitgewinn betrug als 2,5s pro 100 m.
Die Logik dieses Amtsschimmels hat gerade unfreiwillig erklärt, warum The Flash noch nie ein Bußgeld erhalten hat.
Das war vor einer Schule - das bedeutet: An dieser Stelle ist die Begrenzung gerechtfertigt. Man stelle sich vor ein Kind, dass sein Leben noch vor sich hat, kommt unter die Räder... Fahrzeuge, die es eilig haben dürfen, haben ein eingeschaltetes Blaulicht auf dem Dach um eine Eigen- Fremdgefährdung auszuschließen und die Möglichkeit einen Rettungsdienst zu rufen war ja da! Das ist meine Meinung!
Deshalb ist sie auch nicht schneller gefahren. Auch mit Blaulicht und Sirene sind Einsatzkräfte an den Grundsatz gebunden dass sie keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden dürfen. Das heißt ein RTW wäre wahrscheinlich auch nicht schneller in der Situation gefahren da es nichts besser macht wenn jemand mit Blaulicht umgefahren wird. Daher wiederspricht sich ihre Argumentation selbst. Das ganze ist eh halb so wild da bei Einspruch in der Verhandlung der Bescheid sofort zurückgenommen wird und das einzig ärgerliche dabei die Steuerverschwendung durch die Kreisangestellten ist da hier die Rechtslage und Rechtsprechung absolut eindeutig ist.
Ich wusste ja dass da eine Hundeschule ist, aber wo ist da plötzlich eine Schule für Kinder gespawnt seitdem ich das letzte mal da durch gefahren bin?
"Nur" 8 kmh zu schnell? Die können über Leben und Tod entscheiden. Hier werden andere Verkehrsteilnehmer zu gunsten der Patienten gefährdet. Sollen sie doch den Notruf rufen.
SAPV ist für Notfallversorgung. RTW hilft weniger gut
.
Die wählen den Notruf. Was passiert dann? Bei Atemnot schickt der Calltaker 1RTW_1NEF da hin. Weder auf dem einen noch dem anderen Fahrzeug sitzt gesichert ein Palliativmediziner. Es sei denn der Notarzt ist zufällig einer (ich kenne bisher genau zwei) , was vorkommen kann, aber eher selten sein dürfte. Ich glaube wir brauchen mal eine vom Bund finanzierte Bildungskampagne was palliativ überhaupt bedeutet und wie wichtig diese Versorgung für die Menschen werden kann. Beste Grüße vom Pflegebruder der seine eigene Frau palliativ gepflegt hat und *deshalb* heute im Pflegesystem arbeitet.
Das muss halt ein Richter klären. Punkt
Üblicherweise werden doch (unter 100km/h) als Toleranz 3km/h abgezogen. Wenn man argumentiert, dass der Fahrer zu langsam gefahren ist, müsste dann die Toleranz nicht addiert werden? Dann wäre die Mitarbeiterin schon 14km/h zu schnell gefahren.
Man kann sich hier nicht auf Vernunft und Augenmaß berufen, da die Entscheidung nicht auf Vernunft und Augenmaß beruht.
Beim nächsten mal Lässt ihr die Von Ennepe Ruhe Kreis da mahl hinfahren. den offenbar haben die dort Viel Langeweile.
Ich bin geblitzt worden mit 98km/h innerorts weil ich stark beschleunigt habe um einem anderen Auto das die Spur wechseln wollte und mich übersehen hat. Auch bei mir griff der rechtfertigende Notstand nicht. Ein ausweichen nach Rechts hätte bedeutet mit einer Verkehrsinsel zu kollidieren und zu bremsen hätte bedeutet das der nachfolgende Verkehr in mich rein gefahren wäre. Ich fahre ein Golf 8 Automatik der schon stark beschleunigt. Ich habe nach der Situation zwar wieder runtergebremst aber das war zu spät. Mir hat man sogar Vorsatz vorgeworfen und das Bußgeld verdoppelt. Also ich verstehe nicht wozu es den Paragraphen gibt wenn er nicht anzuwenden wird.
Beschwerde und einfach weiterreichen lassen an die Vorgesetzten.
Der Sachbearbeiter hat ne beschissene Subsumption, ein anderer bewertet das anders.
Klasse, nun kommt auch schon meine Stadt in den Realen Irrsinn 😂
Widerstand einreichen. Gericht entscheidet
Nach meiner Meiung - wie armselig muß ein Sacharbeiter sein um diesen Wiederspruchsbescheid auszustellen ?
Paragraphen hin Paragraphen her - Beamte haben einen Spielraum.
Die Person die einem Retter, besonders in einer so heiklen Situation ein Ticket ausstellt
sollte sich überlegen : Wie ist es, wenn der Retter auf dem Weg zu Ihm ist.
So is das eben mit der Bemessungsentscheidung des Verwaltungsmitarbeiters. Ähnlich wie in der Schule, man kann zwar sich bei einer Arbeit Mühe geben, der Lehrer bewertet trotzdem teilweise mit seinem "Gefühl"
1:40 Jetzt wird's aber Philosophisch!
Welches Leben ist mehr wert, wenn man zu schnell fährt... Das wegen dem man zu schnell fährt oder diese die man riskiert in dem man zu schnell fährt? (die 8 km/h bedeuten ja auch, dass man trotz des Notfalls nicht riskieren will andere zu gefährden.)
Zumal ich dabei an zahllose Personen denken muss, die aus rein Egoistischen Gründen schneller als 8 km/h herum fahren und nicht aus "Medizinischen" Gründen. (Vorteil wäre natürlich bei solchen Medizinischen Geschwindigkeitsübertritten zumindest ein Warnlicht/Warnleuchte (keine trällernde Sirene)… auch wenn ich nicht weiss wie die Gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind.)
Sind die dumm?
Selbst anstatt 30kmh 31kmh zu fahren ist ein messbarer Zeitgewinn...
38 km/h in einer 30er Zone sind > 26% zu schnell. Das ist verhältnismässig viel und der Notsituation sicher angemessen. Dismiss the case!
Kommt natürlich auf die gefahrene Strecke an, aber ich bin mir ziemlich sicher, man kann die Zeitdifferenz zwischen 30km/h und 38km/h "messen".
Was braucht man denn für eine Uhr, um das nicht messen zu können?
Ich will jetzt mein Geld für alle Unrechtmäsig erhobenen Strafen.
Kostet der ganze Behördenaufwand nicht mehr als 30€??
Es wird immer schlimmer in Deutschland
Auch selbst Einsatzfahrzeuge im Einsatz müssen sich grundsätzlich an die Verkerhsregeln halten und dürfen von ihren Sonderrechten nur Gebrauch machen, wenn dies ohne Gefahr für andere möglich ist. Sie dürfen sich ihr Recht keinesfalls erzwingen. Wenn ein Einsatzfahrzeug verunglückt, ist an dieser Stelle auch die Fahrt vorbei und ein anderes Fahrzeug wird mit dem Einsatz beauftragt.
Es wird unterstellt, dass schnelleres fahren nicht zu einem zeitgewinn führt. Fährt man jedoch schneller ist man per Definition auch schneller am Ziel. Somit findet bei jeder Geschwindigkeitsübertretung ein zeitgewinn statt.
8Km/h von 30km/h sind doch 27%.
Es ist das selbe wie 127km/h bei 100er Zone. Ist das dann schnell?
8 km/h bei erlaubten 30 bedeutet 27% zu schnell
Schlussfolgernd außerorts bei erlaubten 100 müsste man für einen freifahrtschein min 140 , 150 km/h fahren
Hier wird wegen 30euro diskutiert, anstatt den Verstoß zu löschen und gut ist. Einmal ist kein Mal und fertig. Sollte das öfter vorkommen was nicht gesagt wurde, dann muss halt ein Sonderrecht her, wie Rettungswagen, Feuerwehr usw haben.
Vorallem den Zeitaufwand wegen 30euro, da werden Briefe hin und her geschickt, dämliche Texte verfasst werden usw. Der Zeitaufwand gerechnet an 30euro ist ein Witz.
2:27 interessante Schilderkombination/-Anodnung! Das ist auch nich' orchinal.
Ab jetzt rase ich durch Witten mit min. doppelter Geschwindigkeit. Ist ja aus deren Sicht besser 😅
Die Leute die ein Gesetz so formulieren sind einfach nur dumm. Wie soll sich ein normal denkender Mensch denn an so eine Regel halten? Das müsste doch beim schreiben des Paragraphen schon auffallen dass das niemand während der Fahrt beurteilen kann.
Das steht im Gesetz nicht konkret drinnen, sondern wird abgeleitet.
§ 16 OWiG
Wer in einer gegenwärtigen, *nicht anders abwendbaren* Gefahr für Leben (…) eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen (…) das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, *soweit* die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr *abzuwenden.*
Rettungsfahrzeuge sind speziell ausgerüstet mit Blaulicht, Sirene und spezieller Lackierung und Reflektorstreifen. Sie müssen bei einer Einsatzfahrt ihre Inanspruchnahme von Sonderrechten mit Licht und an speziellen Stellen wie Kreuzungen mit Ton ersichtlich machen. Die Fahrer sind dazu ausgebildet. Alles dies trifft auf das Fahrzeug nicht zu. Selbst zivile Polizeifahrzeuge können nicht einfach so zu schnell fahren. Wenn diese Frau einen Menschen anfährt kann sie ja dann dessen Schmerzen lindern.
Nächste Mal Blaulicht kaufen dann darf man alles xD
Kann mir diese Sendung nicht anschauen. Ich ertrage die Blödheit der Menschen nicht!
… bin a kurz vorm durchdrehen… wenn i sowas hör … hab scho mein Baseball Schläger in der Hand und überlege grad … wie man solche verrückten Sachen aus der Welt schaffen könnte… 🔥🔥🔥✌️🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤩✌️🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥🔥
Welchen Zeitgewinn hatte denn die Mitarbeiterin auf einer Strecke von 300m? Knapp 8 Sekunden. An der nächsten Ampel ist man diesen Gewinn wieder los. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist Zwecks einer Gefahrenstelle eingerichtet worden und diese 8 km/h zu schnell, würden bei einer Gefahrenbremsung gut 5 Meter mehr Anhalteweg bedeuten.
Die sind ohne Sondersignal unterwegs, ergo bekommt die Umgebung nicht mit, dass da jemand gefährlich fährt. Auch Fahrzeuge mit Sondersignal müssen darauf achten, dass eine Gefährdung verhindert wird. Die haben aber den Vorteil, dass andere akustisch und visuell gewarnt werden.
Ist aber vom ÖR ja mal wieder etwas zu viel verlangt, mal 5 Sekunden nach zu denken.
Bestes Beispiel.
Jetzt soll ein Gericht klären, was ist jetzt das richtige "zu schnell"
Alle Behörden können ruhig durch künstliche Intelligenz ersetzt werden, die kann in diesem Fall sogar eher rational denken anscheinend.
Echt toll was Behörden zu viel Zeit haben. Der Entscheider hier wird wohl als erster Klagen wenn der Sani zu spät kommt. Aber ehrlich, ich hätte gezahlt, für 30 Euronen (ohne Punkte) wäre mir der Aufwand zu groß gewesen.
Kommt mir vor wie der liebe Herr Kluthe bei Löwenzahn im ZDF!
Wie wäre dem Fahrzeug Blaulicht rechte zu geben🙃🤔
Ja ist natürlich schon sehr widersprüchlich. Aber ganz ehrlich, bezahlt die 30€ fertig 🤷♂️
Naja normalerweise zahlt man die Strafe und gut ist. Mich haben die schon wegen 6 km/h zu viel geblitzt. Wäre mir die Arbeitszeit zu schade für. Der Aufwand jetzt hat bestimmt mehr als 30 Euro Kosten verursacht.
Warum bekommt so ein Arzt kein Blaulicht für dieses Auto . Die Rettungswagen dürfen schneller fahren . Die Polizei hat auch ein variables Blaulicht . Vielleicht wäre das eine Lösung.
Demnächst 80kmh fahren 😂😂😂
And, while, taken as a number, 8 kph seems a small amount, 38 kph is *27% (OK, 26.7%) faster* than 30 kph... The Court can hardly argue that 27% is not a "measurable reduction in travel time" {sorry if my paraphrase is not perfekt}
Schildbürger gibt's eben überall 🙈🤷🏻♀️
Und früher dachte ich das es nur ein Märchen wäre.... Aber nein....es ist die Realität, seit dem ich diese Sendung Schau 🙈🙈🙈
Schneller fährt der Smart doch gar nicht
Generell verstehe ich aber nicht - wenn es wirklich um Sekunden geht - ist das doch eine Sache für den Rettungsdienst und Notarzt, die dann ja auch eh zu schnell fahren dürfen.
Nein. Es geht hier um Symptomkontrolle bei einer Palliativpatientin, das macht das SAPV Team