Wir haben uns für ist-Verteuerung entschieden und stellen im Juli rückwirkend Rechnungen... Hast du noch einen Tipp für folgendes Szenario: Neues Unternehmen (Oktober 2019), seit März 2020 um lockdown. In größeren Standort gewechselt (mehr Abstand) einem Monat geöffnet (okt.2020) und ab in nächsten lockdown. Jetzt haben wir 1,5 fache Fixkosten bei einer Doppelung des Umsatzes. Vergleich Zeitraum für die Berechnung des Umsatz-Rückgang ist jan+Feb 2020 . Also der Umsatz von einem anderen Standort und dreimal kleinerer VerkaufFläche. Hätten wir geschlossen und neu gegründet, wäre der höhere OktoberUmsatz am neuen Standort herangezogen worden. Unser Steuer Berater hat sich schon durch die stille Post Spielchen des BMWi telefoniert, aber keine Ansprechpartner erhalten. Kennst du eine Möglichkeit, wie man hier vorgehen kann? Wir haben schon den Weg über BundestagAbgeordneten genommen, aber auch ohne Erfolg. Aktuell leben wir noch mit der Umsatz Verlagerung in spätere Monate. Hätten aber gerne bessere Lösungen.
Guten Abend Herr Spieker, Vielen Dank für die informativen Videos. Ich hätte noch eine Frage bezüglich der Winter-bzwn-Saisonware. Ich führe ein kleines Schuhgeschäft, leider ist mir immer noch nicht genau klar, wie die Winterware zu bewerten ist . Einkaufspreis - Verkaufspreis -Differenz? Viele Grüße Eva Schröder
Im ÜB3 wird die Differenz erstattet wenn man die Ware unter dem Einkaufspreis abgibt ohne Berücksichtigung der handlungskosten. Beste Option spenden und EK wiederbekommen.
Vielen Dank für die ausführliche und verständliche Info und das bereitgestellte Material. Eine Frage zur Umsatzdatierung: in meinem Gastronomie-Betrieb kommt normalerweise Istbesteuerung zur Anwendung. In den letzen Tagen des Oktobers 2020 bis zum 1.11. hatte ich Umsätze. Durch Kartenzahlung fielen die Einnahmen aber in den November. Ab 2. November musste ich dann komplett schliessen. Kann ich die Oktoberleistungen aus den Novembereinnahmen rausrechnen(also korrigiern) und dann wieder in die Ist-Besteuerung wechseln, da der Lockdown ja anhält und keine weiten Umsätze mehr erfolgen? Besten Dank für die Antwort, Ihren Kanal habe ich abonniert, für den Kurs werde ich mich anmelden.
Sehr geehrter Herr Spieker, Interessiert habe ich jetzt mehrere Beiträge von Ihnen verfolgt. Dem Grunde nach sind Ihre Beiträge gut. Dieses Video verleitet aber m.E. dazu Umsätze "verschwinden" zu lassen um dem Fallbeileffekt zu entkommen. Bitte weisen Sie in Ihren Videos künftig mehr auf Subventionsbetrug hin. (Vgl. Kommentar Kosmetikstudio "wenn ich den Kassenabschluss erst später mache") Weiter sind solche Videos sehr kritisch zu begutachten! Sie verleiten weiter dazu, dass diejenigen die Umsätze tätigen könnten evtl. Bewusst keine Umsätze erwirtschaften. Sie als Steuerberater kennen alle Arten von Mandanten, da bin ich mir sicher! Und Sie sind mit Sicherheit auch genervt von den Anfragen der notleidenden Mandanten die betreut werden müssen, aber wegen Zeitmangel oft nicht richtig betreut werden können oder? Deshalb machen Sie bitte künftig gerne Videos über Fixkosten oder ähnliches, aber nicht über die Auswirkungen von Umsatzverschiebungen oder anderen Rechenspielen, die machen nämlich keinem das Leben leichter.
Hallo Herr Maier, sie verwechseln Wahlrechte mit Subventionsbetrug. Die Vereinnahmung von Entgelt (IST-Versteuerung) ist genau geregelt. Wenn Sie später das Geld erhalten, dann müssen sie es auch erst später angeben.
@@Der-Steuerberater Nein, nein, ich verwechsle hier Nichts. Und nicht das wir uns nicht falsch verstehen, der Inhalt Ihres Beitrages ist komplett richtig! Aber Sie sind Steuerberater und ich unterstelle IHNEN sie können mit den steuerlichen Wahlrechten sehr wohl umgehen, gar keine Frage. Diejenigen die dieses Video ansehen (bitte nicht als Angriff deuten) wissen hier aber oftmals nicht was Sie tun. Deswegen, an alle, sprecht dieses Vorgehen mit eurem Steuerberater ab, bevor hier gegen Gesetze verstoßen wird. Deswegen benötigt man auch einen prüfenden Dritten der sich mit dieser Thematik befasst (so jemanden wie Herr Spieker). Weil es eben nicht so einfach ist wie dargestellt. Es soll ausschließlich konstruktive Kritik darstellen. Ich hoffe Sie verstehen meine Intension. PS Ich selbst fülle auch Anträge aus, weshalb ich mir der Thematik sehr wohl bewusst bin.
Die Steuerberater sind momentan hoffnungslos überfordert ich kann meinen schon lange nicht mehr erreichen weder telefonisch noch persönlich da wird man nur noch hingehalten als kleiner Betrieb von daher finde ich die Berichte schon sehr wichtig
@@Christian-oj7rd Sehe ich genau so! Die Berichte sind wichtig! Es ist enorm wichtig dass sich die Unternehmen selbst auch über die Hilfen informieren und ihre Steuerberater unterstützen! Ich selbst arbeite in einer Kanzlei deswegen kann ich mir ein Urteil darüber erlauben. Glauben sie mir bitte unter 10 stunden geht gerade gar nichts mehr! Ich finde es nur verwerflich wie leichtfertig hier Informationen verbreitet werden, die einen gewissen Zündstoff beinhalten, weil es eben NICHT so einfach ist wie in diesem Video dargestellt. Und deshalb appeliere ich an Herrn Spieker weiter Videos zu machen, weiter zu informieren aber gleichzeitig vorsichtiger mit Aussagen zu sein, die mehr Probleme als Lösungen bringen können.
Hallo Herr Spieker! Vielen Dank für die eingelegte Wochenendschicht. Zwei Fragen habe ich: Das heißt, ich als Selbständiger mit 1,5 Mitarbeitern (aktuell) kann auch für das Jahr 2019 den Durchschnittsumsatz angeben? (hier dachte ich, dass das nur für Soloselbständige gilt) Ich habe nämlich die November-und Dezemberhilfen mit dem tatsächlichen Referenzumsatz angegeben. War für die Firma mit Fokus auf saisonale Umsätze lohnenswerter. Kann ich also jetzt für die Ü-Hilfe III auf den Durchschnittsumsatz wechseln, ohne dass das Auswirkungen auf die ausgezahlten November- oder Dezemberhilfen hätte, was natürlich in dem Fall für mich wieder von Vorteil ist, da ich nun einen Referenzumsatz von Januar bis März 2019 habe, der mich in ziemlich sichere Gefilde bringt bezüglich der Erstattung der Fixkosten sowie auch in den Bereich des Eigenkapitalzuschuss. Sonnigen Gruß aus Leipzig
Den Punkt habe ich im Antrag nochmal überprüft und wenn auf der 1. Seite -> *Unternehmensgröße* Beim Antragsteller handelt es sich um ein kleines oder Kleinstunternehmen gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von nicht mehr als 10 Mio. Euro). Dann wird der Durchschnittsumsatz im Antrag angezeigt.
Danke, kann ich bezüglich des 2019er Umsatzes monatsweise wählen ob der reale Umsatz oder Durchschnittsumsatz angesetzt wird oder muss ich mich für eine Methode entscheiden?
Hallo Herr Spieker, Vielen Dank für Ihre Videos. Ich habe ein Bekleidungsgeschäft in Rheinland Pfalz seit 2014 und habe leider im April 2020 ein weiteres Geschäft in Hessen eröffnet.(Vertrag am 14.2.2020 unterschrieben). Nun habe ich für den Laden in Hessen keine Corona hilfen erhalten. Den Laden in Hessen könnte ich Gott sei dank abgeben. JEDOCH sitzt ich jetzt auf ein Berg von Schulden die von den Mietschulden durch den ständigen Lockdown entstanden sind. Gibt es eine Möglichkeit wenigstens die Mietkosten für den Laden in Hessen vom Staat zu erhalten? Ich bin Ihn für jeden Ratschlag Dankbar Liebe Grüsse Maria
Danke für das informative Video. Durch die ständigen Änderungen haben wir noch keine Überbrückungshilfe 3 erhalten. Es muss immer wieder durch unsere Steuerbüro angepasst werden. Wir haben Ihren Kurs bereits gebucht. Unter welchem Punkt kann der Kurs bei der Überbrückungshilfe 3 eingereicht werden? Vielen Dank
Hallo Marco, das ist der Punkt 11. Kosten für prüfende Dritte, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe (3. Phase) anfallen und hier der Unterpunkt -> Kosten für *weitere Leistungen* in Zusammenhang mit Corona-Hilfen, sofern diese im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe (3. Phase) anfallen (z. B. Abgrenzungsfragen bei der Beantragung von Überbrückungskrediten).
Vielen Dank für das Video. Folgendes Problem ich habe leider vor Prüfung ob Neustarthilfe oder Ü3 günstiger ist den Antrag auf Neustarthilfe gestellt. Ich würde bei der Ü3 mehr als das doppelte als bei der Neustarthilfe bekommen. Aktuell ist der Neustarthilfeantrag in Prüfung. Kann ich den Antrag irgendwie zurücknehmen (im Elster noch nicht möglich) oder kann ich bei der Bewilligungsstelle anrufen und sagen das sie meinen Neustarthilfeantrag ablehnen sollen damit der Steuerberater die Ü3 Hilfe beantragen kann? Was ist ihre Meinung dazu?
Hallo! Ich ziehe in Erwägung eine "Konferenzecke" im Büro einzurichten. Für Digitale Meetings. Dazu wäre ein Bildschirm mit Kamera etc. und auch das entsprechende Mobiliar (Tiscg, Stuhl etc.) Notwendig. Kann ich die gesamte Kosten in die Kategorie Digitalisierung einordnen oder nur entsprechend elektronische Geräte. Lieben Gruß
Hallo Herr Spieker, kann ich von dem Wahlrecht in Bezug auf den Zeitpunkt des Umsatzes bei IST-Versteuerung in jedem Monat Gebrauch machen oder eben auch nicht, also im einen Monat den Umsatz nach Leistungszeitraum eintragen und im anderen Monat den Umsatz nach Vereinnahmung der Entgelte oder muss es einheitlich sein? Vielen Dank für die hilfreichen Videos!
Was ist mit dem Wahl Recht auf Kosten Seite, für die Digitalisierungshilfe? Müssen alle Kosten in dem einen Monat bezahlt werden? Oder geht bis Juni wenn man den Antrag im März gestellt hat für die Digitalisierungshilfe? Wie soll man in diesen Zeiten als IST versteuerter 20.000 € in einem Monat bezahlen, das geht doch gar nicht, dafür müssten wir doch dann einen Kredit aufnehmen, das ist doch Blödsinn?! Also gehe ich davon aus, dass die Rechnungen im März stehen müssen und bezahlt werden bis Juni oder erst nach der Förderungszahlung?
Dass man den Umsatz der BWA entnehmen kann, greift m. E. zu kurz. Z. B. gehören erhaltenen Anzahlungen nach den FAQ ja ebenfalls zum Umsatz, erscheinen aber selbstverständlich nicht in der BWA.
Das ist grundsätzlich richtig. Bei meinen Softwareanbieter habe ich eine spezielle BWA, die diese Punkte berücksichtigt. Es geht mir im Video nicht darum, jeden Fall mit der Liste zu berechnen, sondern das Verständnis zu wecken, dass zu viel Umsatz jetzt gegen die Hilfen ist.
@@Der-Steuerberater Das macht mich neugierig, würde ich gerne in Datev nachbauen. Wäre die Zurverfügungstellung einer PDF dieser Spezial-BWA (aus einem Testmandat oder so?) möglich?
Hallo Herr Spieker, danke für das Video. Wenn man im November die Novemberhilfe und im Dezember die Dezemberhilfe erhalten hat (also zählen die beiden Monate nicht für die ÜH3), zählen die beiden Monate trotzdem für den Eigenkapitalzuschuss, wenn der Umsatz in den beiden Monaten auch unter 50% des Umsatzes in 2019 liegt? Also starte ich im Januar dann mit dem maximalen Eigenkapitalzuschuss? Danke!
Hallo Lutz, werden die Umsätze außer Haus in der Gastronomie in der Überbrückungshilfe lll mit eingerechnet oder bleiben diese Umsätze unberücksichtigt?
Eine Frage wie ist die genaue Aufteilung des Geldes. Ich habe die Corona Hilfe 3 ( Neustarthilfe) für 2021 voll erhalten. Dies teile ich doch auf je 6 Monate auf richtig? Angabe wann erhalten wie zb am 08. APRIL habe ich eingetragen, dieses Geld aber auf 6 Monate geteilt und aufgeschrieben. Also Jan bis Juni. Dies wird aber nicht mit der eigenen Einnahme verrechnet od? So das man die Jahres Umsatzgrenze nicht als Kleinunternehmer überschreitet. Beispiel Eigenumsatz xxx, Corona Hilfe xxx = 0 Einnahme. Das die Corona Hilfen versteuert werden ist mir jedoch klar. Gelten dann als Einkommensteuer - 0 Einnahme. Werden aber als Einkommensteuer verrechnet. Nur nicht alles voll als Umsatz angerechnet od? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen
Ich muss leider gestehen, dass ich Ihre Frage nicht genau verstehe. Die Excel-Liste bezieht sich auf die Überbrückungshilfe III und *nicht* die Neustarthilfe. Bei der Neustarthilfe wird der Zeitraum nicht pro Monat betrachtet, sondern die voll 6 Monate als 1 Zeitraum. Die Neustarthilfe muss in der Umsatzsteuer *nicht* versteuert werden. Die Neustarthilfe muss als Betriebseinnahme in der Einkommensteuer (Anlage EÜR) versteuert werden. Ich würde Ihnen meinen Steuerkurs der Steuer-AhA-Effekt empfehlen, dort erkläre ich den jeweiligen Unterschied und noch viel mehr. Den Kurs finden Sie hier: steuer-aha-effekt.de/
Wenn ich als Freiberufler Ist-Versteuerer bin, so kann ich doch meine Umsätze verschieben. Ich habe also bspw. in zwei aufeinandern folgenden Monaten 0 Umsatz und im dritten 10.000 EUR. Somit bin ich in den ersten beiden Monaten förderfähig und im dritten unter Umständen nicht. Ist diese Optimierung der Umsatzverschiebung tatsächlich legal, oder wäre das Subventionsbetrug?
Hallo, bei der Ist-Versteuerung haben sie ein Wahlrecht. FAQ 1.3 wie ist der Umsatz definiert? Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).13 Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht).
1.3 habe ich auch schon gelesen. Aber jetzt mal bitte in einfacher Sprache: Darf ich meine Einnahmen so verschieben, nur um in einigen Monaten förderfähig zu sein? Es wäre ja schon eine bewusste Optimierung. Also rechtlich in Ordnung, ja oder nein?
Welches Datum greift bei ist besteuerten, das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum, bei der Förderung? Man hat das Geld ja teilweise gar nicht VOR der Förderung, um die Rechnungen zu begleichen, ich rede ganz besonders von der Digitalisierungshilfe, wo die Rechnungen sehr hoch sind, also ich kann meine Rechnungen aus März für die Digitalisierungshilfe, gar nichts zahlen, und warte auf die Förderung, habe aber Angst, dass mir die Förderung gar nicht gewährt wird, weil ich die Rechnung nicht in dem besagten Monat bezahlt habe!! Wie macht das Ihr/die anderen? Und bezüglich des Wahl Rechtes, wenn ich mich für Soll entscheide, muss ich doch dann auch meine BWA aus 2019 ändern, wie soll das gehen? Oder ziehe ich mir nur das reine Rechnungs Buch aus der Referenzzeit in dem bestimmten Jahr, also aus 2019? Das geht bei den Umsätzen, aber die Kosten bleiben immer IST oder kann man sie auch ins soll setzen?
Hallo. Ich habe in meinem Kosmetiksalon ein EC cash Gerät. Wenn ich den Kassenschnitt erst am 1ten des Monats mache, fließt es in den nächsten Monat oder bleibt es im vorherigen Monat, da wo die Leistung erbracht worden ist? Ich mache keine Bilanzierung.
Danke für das Video eine Frage ich habe November u. Dezember Hilfe im Januar u. Februar ausbezahlt bekommen die stehen jetzt in der BWA und erhöhen meine Umsatz soweit das ich keine Überbrückungshilfe 3 für Januar Februar bekomme
Nur damit ich Ihnen auch helfe! Diese Hilfen gehören nicht zum steuerbaren Umsatz nach 1(1) des ustg. Wenn die in ihrer BWA bei den Umsatzerlösen steht ist sie falsch gebucht! Bitte achten sie auch darauf ob sie ggf. In eine Umsatzsteuervoranmeldung eingeflossen ist! Sie unterliegt nicht der Umsatzsteuer sehr wohl aber der Einkommensteuer
Hallo Ich habe eine eiscafe und das ist eine Saison Geschäft das heiß 3 Monat in jahr ist geschlossen November Dezember und januar kann ich für die 3 Monat was eintragen wie zum Beispiel die November Dezember hilfe oder ist das nicht möglich. Danke in voraus
Hallo Der-Steuerbarater, vielen Dank für Ihre Informationen. Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass im Beispiel von genau 70% Umsatzrückgang ausgehen und dies mit 100% mögliche Förderung versehen, allerdings steht doch in der Pressemitteilung, dass es die 100% erst auf MEHR als 70% Umsatzrückgang gibt? In ihrer Liste rechnen sie auch komischerweise mit +0,01 Werten? Wie muss ich das verstehen? Müsste die Brücke dann nicht logischerweise bei 2.999 EUR und 3.000 EUR geschlagen werden?
Eine Fortführung eines Unternehmens durch einen Nachfolger oder an einem anderen Ort, Umfirmierung, Umwandlung sowie der Wechsel von nebenerwerblicher zu haupterwerblicher Tätigkeit gelten *nicht* als Neugründung.
Vielen lieben Dank für das Video!
Ich kann mich nur wiederholen: Sie schickt der Himmel!
Danke.
Wir haben uns für ist-Verteuerung entschieden und stellen im Juli rückwirkend Rechnungen...
Hast du noch einen Tipp für folgendes Szenario:
Neues Unternehmen (Oktober 2019), seit März 2020 um lockdown. In größeren Standort gewechselt (mehr Abstand) einem Monat geöffnet (okt.2020) und ab in nächsten lockdown. Jetzt haben wir 1,5 fache Fixkosten bei einer Doppelung des Umsatzes. Vergleich Zeitraum für die Berechnung des Umsatz-Rückgang ist jan+Feb 2020 . Also der Umsatz von einem anderen Standort und dreimal kleinerer VerkaufFläche. Hätten wir geschlossen und neu gegründet, wäre der höhere OktoberUmsatz am neuen Standort herangezogen worden. Unser Steuer Berater hat sich schon durch die stille Post Spielchen des BMWi telefoniert, aber keine Ansprechpartner erhalten.
Kennst du eine Möglichkeit, wie man hier vorgehen kann? Wir haben schon den Weg über BundestagAbgeordneten genommen, aber auch ohne Erfolg.
Aktuell leben wir noch mit der Umsatz Verlagerung in spätere Monate. Hätten aber gerne bessere Lösungen.
Danke!!!
Guten Abend Herr Spieker,
Vielen Dank für die informativen Videos.
Ich hätte noch eine Frage bezüglich der Winter-bzwn-Saisonware.
Ich führe ein kleines Schuhgeschäft, leider ist mir immer noch nicht genau klar, wie die Winterware zu bewerten ist .
Einkaufspreis - Verkaufspreis -Differenz?
Viele Grüße Eva Schröder
Im ÜB3 wird die Differenz erstattet wenn man die Ware unter dem Einkaufspreis abgibt ohne Berücksichtigung der handlungskosten. Beste Option spenden und EK wiederbekommen.
Danke für das sehr informative Video.
Ist das Refernz Jahr immer noch 2019?
Noch ja, die Auswahl eines Härtefallantrag der in die UBH3 integriert wird, soll dies ändern....
Vielen Dank für die ausführliche und verständliche Info und das bereitgestellte Material.
Eine Frage zur Umsatzdatierung: in meinem Gastronomie-Betrieb kommt normalerweise Istbesteuerung zur Anwendung. In den letzen Tagen des Oktobers 2020 bis zum 1.11. hatte ich Umsätze. Durch Kartenzahlung fielen die Einnahmen aber in den November. Ab 2. November musste ich dann komplett schliessen. Kann ich die Oktoberleistungen aus den Novembereinnahmen rausrechnen(also korrigiern) und dann wieder in die Ist-Besteuerung wechseln, da der Lockdown ja anhält und keine weiten Umsätze mehr erfolgen?
Besten Dank für die Antwort, Ihren Kanal habe ich abonniert, für den Kurs werde ich mich anmelden.
Wurde für die Novemberhilfe beantragt?
@@Der-Steuerberater ja
Da habe ich die Einnahmen der letzten Oktoberwoche abgezogen
Sehr geehrter Herr Spieker,
Interessiert habe ich jetzt mehrere Beiträge von Ihnen verfolgt. Dem Grunde nach sind Ihre Beiträge gut.
Dieses Video verleitet aber m.E. dazu Umsätze "verschwinden" zu lassen um dem Fallbeileffekt zu entkommen. Bitte weisen Sie in Ihren Videos künftig mehr auf Subventionsbetrug hin. (Vgl. Kommentar Kosmetikstudio "wenn ich den Kassenabschluss erst später mache")
Weiter sind solche Videos sehr kritisch zu begutachten! Sie verleiten weiter dazu, dass diejenigen die Umsätze tätigen könnten evtl. Bewusst keine Umsätze erwirtschaften.
Sie als Steuerberater kennen alle Arten von Mandanten, da bin ich mir sicher! Und Sie sind mit Sicherheit auch genervt von den Anfragen der notleidenden Mandanten die betreut werden müssen, aber wegen Zeitmangel oft nicht richtig betreut werden können oder?
Deshalb machen Sie bitte künftig gerne Videos über Fixkosten oder ähnliches, aber nicht über die Auswirkungen von Umsatzverschiebungen oder anderen Rechenspielen, die machen nämlich keinem das Leben leichter.
Hallo Herr Maier, sie verwechseln Wahlrechte mit Subventionsbetrug.
Die Vereinnahmung von Entgelt (IST-Versteuerung) ist genau geregelt. Wenn Sie später das Geld erhalten, dann müssen sie es auch erst später angeben.
@@Der-Steuerberater Nein, nein, ich verwechsle hier Nichts. Und nicht das wir uns nicht falsch verstehen, der Inhalt Ihres Beitrages ist komplett richtig!
Aber Sie sind Steuerberater und ich unterstelle IHNEN sie können mit den steuerlichen Wahlrechten sehr wohl umgehen, gar keine Frage.
Diejenigen die dieses Video ansehen (bitte nicht als Angriff deuten) wissen hier aber oftmals nicht was Sie tun. Deswegen, an alle, sprecht dieses Vorgehen mit eurem Steuerberater ab, bevor hier gegen Gesetze verstoßen wird.
Deswegen benötigt man auch einen prüfenden Dritten der sich mit dieser Thematik befasst (so jemanden wie Herr Spieker). Weil es eben nicht so einfach ist wie dargestellt.
Es soll ausschließlich konstruktive Kritik darstellen. Ich hoffe Sie verstehen meine Intension.
PS Ich selbst fülle auch Anträge aus, weshalb ich mir der Thematik sehr wohl bewusst bin.
Die Steuerberater sind momentan hoffnungslos überfordert ich kann meinen schon lange nicht mehr erreichen weder telefonisch noch persönlich da wird man nur noch hingehalten als kleiner Betrieb von daher finde ich die Berichte schon sehr wichtig
@@Christian-oj7rd Sehe ich genau so! Die Berichte sind wichtig! Es ist enorm wichtig dass sich die Unternehmen selbst auch über die Hilfen informieren und ihre Steuerberater unterstützen! Ich selbst arbeite in einer Kanzlei deswegen kann ich mir ein Urteil darüber erlauben. Glauben sie mir bitte unter 10 stunden geht gerade gar nichts mehr!
Ich finde es nur verwerflich wie leichtfertig hier Informationen verbreitet werden, die einen gewissen Zündstoff beinhalten, weil es eben NICHT so einfach ist wie in diesem Video dargestellt.
Und deshalb appeliere ich an Herrn Spieker weiter Videos zu machen, weiter zu informieren aber gleichzeitig vorsichtiger mit Aussagen zu sein, die mehr Probleme als Lösungen bringen können.
Hallo Herr Spieker!
Vielen Dank für die eingelegte Wochenendschicht. Zwei Fragen habe ich: Das heißt, ich als Selbständiger mit 1,5 Mitarbeitern (aktuell) kann auch für das Jahr 2019 den Durchschnittsumsatz angeben? (hier dachte ich, dass das nur für Soloselbständige gilt)
Ich habe nämlich die November-und Dezemberhilfen mit dem tatsächlichen Referenzumsatz angegeben. War für die Firma mit Fokus auf saisonale Umsätze lohnenswerter. Kann ich also jetzt für die Ü-Hilfe III auf den Durchschnittsumsatz wechseln, ohne dass das Auswirkungen auf die ausgezahlten November- oder Dezemberhilfen hätte, was natürlich in dem Fall für mich wieder von Vorteil ist, da ich nun einen Referenzumsatz von Januar bis März 2019 habe, der mich in ziemlich sichere Gefilde bringt bezüglich der Erstattung der Fixkosten sowie auch in den Bereich des Eigenkapitalzuschuss.
Sonnigen Gruß aus Leipzig
Den Punkt habe ich im Antrag nochmal überprüft und wenn auf der 1. Seite ->
*Unternehmensgröße*
Beim Antragsteller handelt es sich um ein kleines oder Kleinstunternehmen gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von nicht mehr als 10 Mio. Euro).
Dann wird der Durchschnittsumsatz im Antrag angezeigt.
@@Der-Steuerberater Vielen Dank bis hierhin.
Danke, kann ich bezüglich des 2019er Umsatzes monatsweise wählen ob der reale Umsatz oder Durchschnittsumsatz angesetzt wird oder muss ich mich für eine Methode entscheiden?
Ich lese mal mit ...
Hallo Herr Spieker, Vielen Dank für Ihre Videos.
Ich habe ein Bekleidungsgeschäft in Rheinland Pfalz seit 2014 und habe leider im April 2020 ein weiteres Geschäft in Hessen eröffnet.(Vertrag am 14.2.2020 unterschrieben). Nun habe ich für den Laden in Hessen keine Corona hilfen erhalten. Den Laden in Hessen könnte ich Gott sei dank abgeben. JEDOCH sitzt ich jetzt auf ein Berg von Schulden die von den Mietschulden durch den ständigen Lockdown entstanden sind. Gibt es eine Möglichkeit wenigstens die Mietkosten für den Laden in Hessen vom Staat zu erhalten? Ich bin Ihn für jeden Ratschlag Dankbar
Liebe Grüsse Maria
Danke für das informative Video. Durch die ständigen Änderungen haben wir noch keine Überbrückungshilfe 3 erhalten. Es muss immer wieder durch unsere Steuerbüro angepasst werden. Wir haben Ihren Kurs bereits gebucht. Unter welchem Punkt kann der Kurs bei der Überbrückungshilfe 3 eingereicht werden? Vielen Dank
Hallo Marco, das ist der Punkt 11. Kosten für prüfende Dritte, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe (3. Phase) anfallen und hier der Unterpunkt -> Kosten für *weitere Leistungen* in Zusammenhang mit Corona-Hilfen, sofern diese im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe (3. Phase) anfallen (z. B. Abgrenzungsfragen bei der Beantragung von Überbrückungskrediten).
@@Der-Steuerberater Vielen Dank
@@Der-Steuerberater bis wann muss er gebucht bzw. Bezahlt sein? Alles bis Juni? Auch bezahlt als IST?
Vielen Dank für das Video. Folgendes Problem ich habe leider vor Prüfung ob Neustarthilfe oder Ü3 günstiger ist den Antrag auf Neustarthilfe gestellt. Ich würde bei der Ü3 mehr als das doppelte als bei der Neustarthilfe bekommen. Aktuell ist der Neustarthilfeantrag in Prüfung. Kann ich den Antrag irgendwie zurücknehmen (im Elster noch nicht möglich) oder kann ich bei der Bewilligungsstelle anrufen und sagen das sie meinen Neustarthilfeantrag ablehnen sollen damit der Steuerberater die Ü3 Hilfe beantragen kann? Was ist ihre Meinung dazu?
Hallo!
Ich ziehe in Erwägung eine "Konferenzecke" im Büro einzurichten. Für Digitale Meetings. Dazu wäre ein Bildschirm mit Kamera etc. und auch das entsprechende Mobiliar (Tiscg, Stuhl etc.) Notwendig.
Kann ich die gesamte Kosten in die Kategorie Digitalisierung einordnen oder nur entsprechend elektronische Geräte.
Lieben Gruß
Hallo Herr Spieker,
kann ich von dem Wahlrecht in Bezug auf den Zeitpunkt des Umsatzes bei IST-Versteuerung in jedem Monat Gebrauch machen oder eben auch nicht, also im einen Monat den Umsatz nach Leistungszeitraum eintragen und im anderen Monat den Umsatz nach Vereinnahmung der Entgelte oder muss es einheitlich sein?
Vielen Dank für die hilfreichen Videos!
Nein, die FAQ lassen diesen Punkt aus. Ich gehe davon aus, dass das Wahlrecht für den ganzen Antrag nur einmal gilt.
Was ist mit dem Wahl Recht auf Kosten Seite, für die Digitalisierungshilfe? Müssen alle Kosten in dem einen Monat bezahlt werden? Oder geht bis Juni wenn man den Antrag im März gestellt hat für die Digitalisierungshilfe? Wie soll man in diesen Zeiten als IST versteuerter 20.000 € in einem Monat bezahlen, das geht doch gar nicht, dafür müssten wir doch dann einen Kredit aufnehmen, das ist doch Blödsinn?! Also gehe ich davon aus, dass die Rechnungen im März stehen müssen und bezahlt werden bis Juni oder erst nach der Förderungszahlung?
Dass man den Umsatz der BWA entnehmen kann, greift m. E. zu kurz. Z. B. gehören erhaltenen Anzahlungen nach den FAQ ja ebenfalls zum Umsatz, erscheinen aber selbstverständlich nicht in der BWA.
Das ist grundsätzlich richtig. Bei meinen Softwareanbieter habe ich eine spezielle BWA, die diese Punkte berücksichtigt.
Es geht mir im Video nicht darum, jeden Fall mit der Liste zu berechnen, sondern das Verständnis zu wecken, dass zu viel Umsatz jetzt gegen die Hilfen ist.
@@Der-Steuerberater Das macht mich neugierig, würde ich gerne in Datev nachbauen. Wäre die Zurverfügungstellung einer PDF dieser Spezial-BWA (aus einem Testmandat oder so?) möglich?
@@JoergWessels Ich habe das BWA-Schema hier hinterlegt: der-steuerberater.com/wp-content/uploads/2021/04/BWA-Zeilengliederung-79-von-KR-3.pdf
@@Der-Steuerberater Klasse, danke!
Hallo Herr Spieker, danke für das Video. Wenn man im November die Novemberhilfe und im Dezember die Dezemberhilfe erhalten hat (also zählen die beiden Monate nicht für die ÜH3), zählen die beiden Monate trotzdem für den Eigenkapitalzuschuss, wenn der Umsatz in den beiden Monaten auch unter 50% des Umsatzes in 2019 liegt? Also starte ich im Januar dann mit dem maximalen Eigenkapitalzuschuss? Danke!
Das kann ich leider noch nicht beantworten. Der Punkt ist noch nicht geklärt in den FAQ.
Hallo Lutz,
werden die Umsätze außer Haus in der Gastronomie in der Überbrückungshilfe lll mit eingerechnet oder bleiben diese Umsätze unberücksichtigt?
Bei der Überbrückungshilfe III zählen das Außer-Haus-Geschäft *voll als Umsatz*, sodass es passieren kann, dass die Hilfe gemindert werden. ACHTUNG!
Eine Frage wie ist die genaue Aufteilung des Geldes. Ich habe die Corona Hilfe 3 ( Neustarthilfe) für 2021 voll erhalten. Dies teile ich doch auf je 6 Monate auf richtig?
Angabe wann erhalten wie zb am 08. APRIL habe ich eingetragen, dieses Geld aber auf 6 Monate geteilt und aufgeschrieben. Also Jan bis Juni. Dies wird aber nicht mit der eigenen Einnahme verrechnet od? So das man die Jahres Umsatzgrenze nicht als Kleinunternehmer überschreitet. Beispiel Eigenumsatz xxx, Corona Hilfe xxx = 0 Einnahme.
Das die Corona Hilfen versteuert werden ist mir jedoch klar. Gelten dann als Einkommensteuer - 0 Einnahme. Werden aber als Einkommensteuer verrechnet. Nur nicht alles voll als Umsatz angerechnet od?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ich muss leider gestehen, dass ich Ihre Frage nicht genau verstehe. Die Excel-Liste bezieht sich auf die Überbrückungshilfe III und *nicht* die Neustarthilfe.
Bei der Neustarthilfe wird der Zeitraum nicht pro Monat betrachtet, sondern die voll 6 Monate als 1 Zeitraum.
Die Neustarthilfe muss in der Umsatzsteuer *nicht* versteuert werden.
Die Neustarthilfe muss als Betriebseinnahme in der Einkommensteuer (Anlage EÜR) versteuert werden.
Ich würde Ihnen meinen Steuerkurs der Steuer-AhA-Effekt empfehlen, dort erkläre ich den jeweiligen Unterschied und noch viel mehr. Den Kurs finden Sie hier: steuer-aha-effekt.de/
@@Der-Steuerberater vielen Dank ich werde mal nachschauen. 😉
Wenn ich als Freiberufler Ist-Versteuerer bin, so kann ich doch meine Umsätze verschieben. Ich habe also bspw. in zwei aufeinandern folgenden Monaten 0 Umsatz und im dritten 10.000 EUR. Somit bin ich in den ersten beiden Monaten förderfähig und im dritten unter Umständen nicht. Ist diese Optimierung der Umsatzverschiebung tatsächlich legal, oder wäre das Subventionsbetrug?
Hallo, bei der Ist-Versteuerung haben sie ein Wahlrecht.
FAQ 1.3 wie ist der Umsatz definiert?
Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).13 Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht).
1.3 habe ich auch schon gelesen. Aber jetzt mal bitte in einfacher Sprache: Darf ich meine Einnahmen so verschieben, nur um in einigen Monaten förderfähig zu sein? Es wäre ja schon eine bewusste Optimierung. Also rechtlich in Ordnung, ja oder nein?
@@pxroadrunner Wahlrecht ist OK.
Wie wird gerechnet? Wenn die Gewerbe erst ab 2020 begründet ist?
Genau meine Frage! Danke.
Welches Datum greift bei ist besteuerten, das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum, bei der Förderung? Man hat das Geld ja teilweise gar nicht VOR der Förderung, um die Rechnungen zu begleichen, ich rede ganz besonders von der Digitalisierungshilfe, wo die Rechnungen sehr hoch sind, also ich kann meine Rechnungen aus März für die Digitalisierungshilfe, gar nichts zahlen, und warte auf die Förderung, habe aber Angst, dass mir die Förderung gar nicht gewährt wird, weil ich die Rechnung nicht in dem besagten Monat bezahlt habe!! Wie macht das Ihr/die anderen?
Und bezüglich des Wahl Rechtes, wenn ich mich für Soll entscheide, muss ich doch dann auch meine BWA aus 2019 ändern, wie soll das gehen? Oder ziehe ich mir nur das reine Rechnungs Buch aus der Referenzzeit in dem bestimmten Jahr, also aus 2019? Das geht bei den Umsätzen, aber die Kosten bleiben immer IST oder kann man sie auch ins soll setzen?
Das hier ist das Hauptproblem!?
Hallo. Ich habe in meinem Kosmetiksalon ein EC cash Gerät. Wenn ich den Kassenschnitt erst am 1ten des Monats mache, fließt es in den nächsten Monat oder bleibt es im vorherigen Monat, da wo die Leistung erbracht worden ist?
Ich mache keine Bilanzierung.
Der Zufluss ist bei der IST-Versteuerung, "Gutschrift auf Ihrem Bankkonto".
Vorsicht! Sie verstoßen hier gegen die GodB
@@klausmaier9956 Hallo Herr Maier, die GoBD ist nur eine Verwaltungsanweisung und kein Gesetz.
@@Der-Steuerberater diese Aussage ist mutig und dass wissen wir beide! Im Rahmen eines Kosmetikstudios schon zwei mal!
Guten Tag was ist der Wert brutto oder netto !
Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Das ist in der Regel der Nettoumsatz.
Gilt das Wahlrecht Ist- vs. Sollversteuerung für die ÜHIII auch für GmbHs?
Ja, das gilt auch bei einer GmbH.
Danke für das Video eine Frage ich habe November u. Dezember Hilfe im Januar u. Februar ausbezahlt bekommen die stehen jetzt in der BWA und erhöhen meine Umsatz soweit das ich keine Überbrückungshilfe 3 für Januar Februar bekomme
Nur damit ich Ihnen auch helfe!
Diese Hilfen gehören nicht zum steuerbaren Umsatz nach 1(1) des ustg.
Wenn die in ihrer BWA bei den Umsatzerlösen steht ist sie falsch gebucht! Bitte achten sie auch darauf ob sie ggf. In eine Umsatzsteuervoranmeldung eingeflossen ist! Sie unterliegt nicht der Umsatzsteuer sehr wohl aber der Einkommensteuer
Danke für die Antwort werde morgen in der Kanzlei nachfragen warum sie die Hilfen nicht richtig gebucht haben
Hallo
Ich habe eine eiscafe und das ist eine Saison Geschäft das heiß 3 Monat in jahr ist geschlossen November Dezember und januar kann ich für die 3 Monat was eintragen wie zum Beispiel die November Dezember hilfe oder ist das nicht möglich.
Danke in voraus
ja, am besten neustarthilfe !
Hallo können Sie mir nochmal die Excel Tabelle schicken .Wie kann ich es downloaden?
Vielen herzlichen Dank ich fand es. Dankeschön nochmal
Ich komme leider nicht an die Exel Tabelle ran. Könnte ich bitte einen Tipp bekommen, wie ich mir diese runterladen kann?
Die Liste ist unter dem Video zum Download.
Dankeschön
Welche Antrag passt für mich als Änderunsschneider habe sehr niedrige Fixkosten (ca.150 €)monatlich,überbrükshilfe3 oder Starthilfe..?
Danke
Danke
neustarthilfe bis max 7.500€
Hallo Der-Steuerbarater,
vielen Dank für Ihre Informationen. Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass im Beispiel von genau 70% Umsatzrückgang ausgehen und dies mit 100% mögliche Förderung versehen, allerdings steht doch in der Pressemitteilung, dass es die 100% erst auf MEHR als 70% Umsatzrückgang gibt? In ihrer Liste rechnen sie auch komischerweise mit +0,01 Werten? Wie muss ich das verstehen? Müsste die Brücke dann nicht logischerweise bei 2.999 EUR und 3.000 EUR geschlagen werden?
Danke für den Hinweis. Bei 2.999,99 gibt es noch die 100%. Bei 3.000,00 EUR nicht mehr.
Die 0,01 kommen von meiner Vergleichsberechnungsliste von Addison Software.
Was können Unternehmen die erst 2021 gegründet wurden? Es handelt sich um eine Betriebsübernahne.
Eine Fortführung eines Unternehmens durch einen Nachfolger oder an einem anderen Ort, Umfirmierung, Umwandlung sowie der Wechsel von nebenerwerblicher zu haupterwerblicher Tätigkeit gelten *nicht* als Neugründung.