Justiz im Nationalsozialismus: Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
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- เผยแพร่เมื่อ 9 ก.พ. 2025
- Eine Veranstaltung des Politischen Bildungsforums Sachsen-Anhalt der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. für junge Erwachsene im Rahmen des DenkT@g-Projektes der Konrad-Adenauer-Stiftung - in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) und der Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg.
Im gleichgeschalteten nationalsozialistischen Staat nutzten Hitler und die NSDAP auch die Justiz als Machtapparat zur Festigung der Diktatur. Einerseits wahrten die Nationalsozialisten propagandistisch den Schein der Legalität, andererseits schufen sie Gesetze, um ihre Macht durchzusetzen. „Nicht das Individuum kann der Mittelpunkt der gesetzlichen Sorge sein, sondern das Volk", bekundete Hitler bereits 1933 in seiner ersten Regierungserklärung. Dabei bestimmten die Machthaber selbst, wen sie zum „Volk“ zählten: Der Rechtsschutz des Individuums wurde aufgehoben, ganze Volksgruppen aus Gesellschaft und Rechtssystem ausgeschlossen und diskriminiert.
Mit brutalen Strafen von langjähriger Haft bis zum Todesurteil wandte sich die nationalsozialistische Justiz gegen jene Menschen, die nicht in ihr Weltbild passten oder die Widerstand gegen das Regime leisteten. Die Aufarbeitung dieser Justizverbrechen ist bis heute nicht abgeschlossen. Einen wichtigen Teil zur Aufarbeitung leistet seit 2008/09 die von der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) in Kooperation mit dem Ministerium für Justiz des Landes Sachsen-Anhalt erarbeitete und präsentierte Wanderausstellung „Justiz im Nationalsozialismus“. Sie setzt sich intensiv mit der Justizgeschichte auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt auseinander, benennt Unrecht, gibt Opfern ein Gesicht und zeigt, wie einzelne Richter agierten. - บันเทิง