20:44 Ich dachte das Schöffengericht dürfte auch eine Strafe über 4 Jahren aussprechen, es dürfe lediglich nicht dort mit einer Straferwartung über 4 Jahren angeklagt werden
Die Antwort gibt § 24 Abs. 2 GVG: Das AG (auch das Schöffengericht) darf nicht über 4 hinaus gehen. Vielleicht verwechselst Du hier etwas: Der Strafrichter (!) darf - wenn ursprünglich allenfalls zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten waren (§ 25 Nr. 2 GVG) - durchaus über zwei Jahre hinausgehen, z.B. wenn sich im Nachhinein weitere strafschärfende Umstände ergeben.
Rettet mir grade so den Hintern, danke!!!
@@travelingpauli328 Freut mich, viel Erfolg!!!
Genial zur ersten Einarbeitung und schnellen Wiederholung, vielen Dank!
Freut mich, wenn es hilft!
Besser als Rep, vielen Dank!!!
Freut mich! Viel Erfolg noch bei der Prüfungsvorbereitung!
Sehr gute Erklärung, vielen Dank! :)
Freut mich sehr, wenn es hilft! Viel Erfolg noch bei der weiteren Prüfungsvorbereitung!
Vielen Dank für die tollen Videos und Erklärungen! Gibt es die Fälle zur Zulässigkeit und generell die Folien irgendwo zum runterladen?
Leider nicht. Ursprünglich habe ich die Videos in der Coronazeit für meine damaligen Referendare gemacht, für diese waren auch die Folien gedacht.
Vielen Dank, super Videos. Ich meine einen kleinen Fehler bei Folie 24 gefunden zu haben: 207 StPo, nicht StGB, richtig?
Stimmt, dort muss es StPO heißen, StGB ergibt keinen Sinn. Gut aufgepasst! Viel Erfolg noch bei der weiteren Ausbildung!
20:44 Ich dachte das Schöffengericht dürfte auch eine Strafe über 4 Jahren aussprechen, es dürfe lediglich nicht dort mit einer Straferwartung über 4 Jahren angeklagt werden
Die Antwort gibt § 24 Abs. 2 GVG: Das AG (auch das Schöffengericht) darf nicht über 4 hinaus gehen. Vielleicht verwechselst Du hier etwas: Der Strafrichter (!) darf - wenn ursprünglich allenfalls zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten waren (§ 25 Nr. 2 GVG) - durchaus über zwei Jahre hinausgehen, z.B. wenn sich im Nachhinein weitere strafschärfende Umstände ergeben.
@@ag-leiterdr.eickererklartd2184 Alles klar, ich denke, das habe ich verwechselt. Vielen Dank für die Illumination ;)