Vielen Dank für diese tolle Videoreihe. Ich habe mir die Videos vor meiner schriftlichen Prüfung leidenschaftlich reingeballert und damit ein richtig gutes Ergebnis geschossen. Dankbarkeit geht raus an Dr. Eicker
Eine Sache verstehe ich nicht: Die Revisionsbegründungsfrist läuft nach § 345 I 2 StPO einen Monat nach Zustellung des Urteils. Allerdings fängt die Einlegungsfrist nach § 341 II StPO vor Zustellung noch gar nicht an zu laufen.
Das ist nur die halbe Wahrheit. Die Revisionseinlegungsfrist beginnt in der Praxis fast immer bereits mit Verkündung des Urteils, nicht erst mit Zustellung (Regelung des § 341 Abs. 1 StPO) - nur in dem seltenen Ausnahmefall des § 341 Abs. 2 StPO löst erst die Zustellung des Urteils die Revisionseinlegungsfrist aus. Wenn dann übrigens tatsächlich ein solcher Ausnahmefall (§ 341 Abs. 2 StPO) gegeben ist, kommt für die Revisionsbegründungsfrist § 345 Abs. 1 S. 1 StPO zur Anwendung, § 345 Abs. 1 S. 3 StPO n.F. (= § 345 Abs. 1 S. 2 StPO a.F.) ist dann begrifflich ausgeschlossen.
Siehe Kanalinfo: Die podcasts waren für meine Referendare gedacht, die dann auch die Fälle bekommen haben. Ich habe die podcasts dann online gestellt, damit noch mehr Leute etwas davon haben. Die Fälle dazu habe ich aber nicht zur Verfügung gestellt.
Ich war AG-Leiter beim Landgericht Würzburg und es hat mir wahnsinnig viel Spaß gemacht. Aber alles hat seine Zeit, deswegen mache ich jetzt etwas anderes 🙂@@marienew
Hab mir den Podcast fünfmal angehört und 14 Punkte in meiner Revisionsklausur geschrieben, hat also gewirkt, vielen Dank!
@@Kaspar502 Wow, herzlichen Glückwunsch!
Was wäre rausgekommen, wenn sie noch ein sechstes Mal drangehängt hätten?... 😀...
@@ag-leiterdr.eickererklartd2184 19 Punkte 😉
@@Kaspar502Minimum!
Vielen Dank für den Podcast! :D
Nichts zu danken!
Vielen Dank für Ihre tolle Aufbereitung des Revisionsrechts. Es ist sehr gelungen.
Freut mich, dass es gefällt!
§345 I 2 StPO ist nun Satz 3. Bitte beachten, liebe Mit-Studenten =)
Danke
Guter Hinweis!
Sehr hilfreich, herzlichen Dank!
Sehr gerne, viel Erfolg im Referendariat!
Vielen Dank für diese tolle Videoreihe. Ich habe mir die Videos vor meiner schriftlichen Prüfung leidenschaftlich reingeballert und damit ein richtig gutes Ergebnis geschossen. Dankbarkeit geht raus an Dr. Eicker
Freut mich zu hören! Weiterhin viel Erfolg!
Vielen Dank, sehr hilfreich!
Freut mich! Viel Erfolg noch!
Danke! Super gut!
Freut mich!
Vielen Dank, wirklich klasse 🙏☺️
Gern geschehen!
Super Arbeit! Vielen Dank!
Gern geschehen!
Bitte mehr davon!!!
An sich gern, aber finde momentan neben meinen sonstigen Verpflichtungen leider wenig Zeit. Ich hoffe, das ändert sich mal wieder...
Eine Sache verstehe ich nicht: Die Revisionsbegründungsfrist läuft nach § 345 I 2 StPO einen Monat nach Zustellung des Urteils. Allerdings fängt die Einlegungsfrist nach § 341 II StPO vor Zustellung noch gar nicht an zu laufen.
Das ist nur die halbe Wahrheit. Die Revisionseinlegungsfrist beginnt in der Praxis fast immer bereits mit Verkündung des Urteils, nicht erst mit Zustellung (Regelung des § 341 Abs. 1 StPO) - nur in dem seltenen Ausnahmefall des § 341 Abs. 2 StPO löst erst die Zustellung des Urteils die Revisionseinlegungsfrist aus. Wenn dann übrigens tatsächlich ein solcher Ausnahmefall (§ 341 Abs. 2 StPO) gegeben ist, kommt für die Revisionsbegründungsfrist § 345 Abs. 1 S. 1 StPO zur Anwendung, § 345 Abs. 1 S. 3 StPO n.F. (= § 345 Abs. 1 S. 2 StPO a.F.) ist dann begrifflich ausgeschlossen.
Sehr gutes Video.
Freut mich!
stellt am besten 1,25 fache Geschwindigkeit ein
aber inhaltlich sehr hilfreich, vielen Dank!
Vielen Dank für den super Podcast!
Könnten Sie Ihre PPT eventuell zur Verfügung stellen?
Freut mich, dass es gefällt, aber ich bedaure: Die Folien will ich dann doch nicht gern hergeben, ich bitte um Verständnis!
super vielen vielen dank !! jetzt fehlt nur noch öffentliches Recht:D
Hm, das ist leider nicht meine Baustelle :-)...!
Wo sind denn die Fälle zur Zulässigkeit von denen Sie am Ende reden? LG
Siehe Kanalinfo: Die podcasts waren für meine Referendare gedacht, die dann auch die Fälle bekommen haben. Ich habe die podcasts dann online gestellt, damit noch mehr Leute etwas davon haben. Die Fälle dazu habe ich aber nicht zur Verfügung gestellt.
@@ag-leiterdr.eickererklartd2184 Wo sind Sie denn AG-Leiter? Da sollte man vielleicht gleich ins Ref :D
Ich war AG-Leiter beim Landgericht Würzburg und es hat mir wahnsinnig viel Spaß gemacht. Aber alles hat seine Zeit, deswegen mache ich jetzt etwas anderes 🙂@@marienew