Stimmt man als Betriebsrat einer Kündigung zu?

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  • เผยแพร่เมื่อ 2 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 18

  • @fabi3117
    @fabi3117 2 ปีที่แล้ว

    Minute 3:26 (ungefähr): die rechtliche Wirkung des Fristverstreichenlassens (Zustimmungsfiktion) ist "identisch" z. B. mit einem Widerspruch (Weiterbeschäftigungsanspruch)?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 ปีที่แล้ว

      Nein, mit einer Zustimmung. Bei einem Widerspruch haben wir das genaue Gegenteil einer Zustimmung. Zum Widerspruch aus § 102 Abs. 3 BetrVG mache ich mal ein eigenes Video.

  • @knattib4560
    @knattib4560 ปีที่แล้ว +1

    Hallo eine Verständnis frage Ma will selbst kündigen bei den AG ,muss der AG den Betriebsrat informieren ?der MA will das nicht soll keiner wissen das er geht .

  • @saengo10
    @saengo10 2 ปีที่แล้ว

    Kann man als gekündigter AN weiterbeschäftigt werden solang der Kündigungsschutzprozess dauert?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 ปีที่แล้ว

      Prinzipiell unter bestimmten Voraussetzungen ja. Ist aber regelmäßig schwierig, durchzusetzen.

  • @oliverkriebel6983
    @oliverkriebel6983 2 ปีที่แล้ว

    Warum sollte man als Bietriebsrat eine Kündigung eines MA einfordern ? Die Frage könnte man auch mal stellen ? Gibt's im PersVG eigentlich eine ähnliche Regelung ?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 ปีที่แล้ว

      Hier geht es nicht darum, ob der BR eine Kündigung einfordert. Das wäre eher ein Fall für dieses Video hier:
      th-cam.com/video/ZlRLGXVXsQk/w-d-xo.html
      Es geht um die Anhörung des BR, die der Arbeitgeber durchführen muss (§102 BetrVG). Und da kommt es immer wieder vor, dass BRe sogar hergehen und der Kündigung aktiv zustimmen; fatal, wie ich meine.
      Ich meine, in den diversen Personalvertretungsgesetzen gibt es äquivalente Bestimmungen. Da bin ich aber nicht so fit.

  • @rko2403
    @rko2403 2 ปีที่แล้ว

    Wenn der BR dem AG nur schreibt, dass der BR die Mitteilung der geplanten Kündigung zur Kenntnis genommen hat, dsrf dann der AG kündigen bevor die Frist, die der BR für eine Stellungnahme hat, abzuwarten?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 ปีที่แล้ว

      Ich würde im Gericht zumindest vorbringen, dass das keine eindeutige Aussage ist und die Kündigung deswegen zu früh war.

  • @Mario19hundert82
    @Mario19hundert82 2 ปีที่แล้ว

    Stichwort: Verhaltensbedingte Kündigung während der Probezeit. Kommt ja relativ häufig vor, dafür ist die Probezeit ja da ... Was macht der BR mit der Anhörung? Gibt es da gute Argumente zur Nichtzustimmung? Das mit dem Kündigungsschutzprozess funktioniert da ja in der Regel nicht. Und auch da kann der BR ja nicht innerhalb weniger Tage/Stunden eine informierte Meinung haben (Freitag vorgelegt -> Montag Entscheidung) ...

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 ปีที่แล้ว +2

      Auch in der Probezeit braucht der Arbeitgeber für eine verhaltensbedingte Kündigung einen wichtigen Grund. (Ein uraltes Video zur Probezeit hier: th-cam.com/video/NEHc49cORbc/w-d-xo.html ). Da macht man als BR zwar nicht allzu viel gegen aber gerade bei der fristlosen Kündigung würde ich als BR schön die Füße still halten, weil der Arbeitgeber möglicherweise Probleme mit den Fristen bekommen kann.
      Vor allem: egal, um was für eine Kündigung ess sich handelt - ohne Betriebsratsanhörung ist sie immer unwirksam.

  • @mr.kraebs
    @mr.kraebs 2 ปีที่แล้ว

    Ich sage: unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist!
    Und bewiesen ist es, wenn derjenige von einem Gericht verurteilt wurde.

  • @kaithomas7920
    @kaithomas7920 2 ปีที่แล้ว

    Ich würde als BR schon deshalb nicht zustimmen, weil der AG für eine Kündigung ja gar keine Zustimmung des BR braucht. Von daher ist diese in § 102 BetrVG enthaltene Zustimmungsfiktion bei Schweigen sowieso ziemlicher Quatsch.

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 ปีที่แล้ว +1

      Nun ja. Mitunter hat der AG auch ein Zeitproblem. Man denke an die frostlose Kündigung, die ja innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnisnahme von der Verfehlung des AN erklärt werden muss. Innerhalb der Zeit muss auch die BR-Anhörung erfolgen und an der Stelle wird es für AGe nicht selten durchaus eng und die hoffen auf eine vorherige Zustimmung des BR. Aber auch bei der ordentlichen Kündigung kann der Faktor Zeit und BR-Anhörung schonmal einen ganzen Monat Arbeitsverhältnis bedeuten, weil der Anhörungszeitraum über den Monatswechsel drüber geht; auch das ist gar rnich mal s selten.

    • @kaithomas7920
      @kaithomas7920 2 ปีที่แล้ว

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Okay. Aber das sollte nicht die Sorge des BR sein. Vorzeitig zuzustimmen, nur damit der AG den gewünschten Kündigungstermin bzw. die 2 Wochen-Frist einhalten kann, wäre in meinen Augen erst recht ein Unding.
      Ich wollte aber eigentlich darauf hinaus, dass es Unsinn ist, dass laut Gesetz die "Zustimmung" des BR als "erteilt" gilt, wenn er sich innerhalb der Wochen- bzw. 3 Tage-Frist nicht äußert. Denn der AG braucht nunmal keine Zustimmung (insofern ist die Überschrift "Mitbestimmung" des § 102 ebenfalls Unsinn) - ausgenommen Fälle des Abs. 6, aber so einer ist mir noch nie vorgekommen.