00:46 allgemeiner Überblick 02:28 Vorstellung Beispielsachverhalt 03:42 Grundrechtsbetroffenheit 07:17 Tatbestand 10:00 Rechtsfolge 14:13 Anordnungskompetenz 18:09 Form- / Verfahrensvorschriften 22:10 Verhältnismäßigkeit 25:10 Zusammenfassung HINWEIS: Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechungen. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
Wenn ich bspw. ein Fahrzeug sicherstelle und der Gewahrsamsinhaber in diesem Fall nicht der Eigentümer ist, greife ich insoweit in die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Greife ich zugleich auch in das Recht auf Eigentum des Eigentümers ein, da der nach der Sicherstellung ebenfalls nicht mehr auf seine Sache zugreifen kann und damit nicht mehr Tun und Lassen kann was er will. Oder gilt es nur für den Gewahrsamsinhaber?
00:46 allgemeiner Überblick
02:28 Vorstellung Beispielsachverhalt
03:42 Grundrechtsbetroffenheit
07:17 Tatbestand
10:00 Rechtsfolge
14:13 Anordnungskompetenz
18:09 Form- / Verfahrensvorschriften
22:10 Verhältnismäßigkeit
25:10 Zusammenfassung
HINWEIS: Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechungen. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
wenn ich widerspruch einlege, wie lange dauert die bearbeitung ?
Wenn ich bspw. ein Fahrzeug sicherstelle und der Gewahrsamsinhaber in diesem Fall nicht der Eigentümer ist, greife ich insoweit in die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Greife ich zugleich auch in das Recht auf Eigentum des Eigentümers ein, da der nach der Sicherstellung ebenfalls nicht mehr auf seine Sache zugreifen kann und damit nicht mehr Tun und Lassen kann was er will. Oder gilt es nur für den Gewahrsamsinhaber?