Die Unmöglichkeit taucht in der Vorlesung immer mal wieder auf, z.B. bei den Rücktrittsgründen und bei der Störung der Geschäftsgrundlage. Bei der nächsten Auflage der Vorlesung bekommt das Thema einen eigenen Termin, den hat die Unmöglichkeit nämlich eigentlich verdient, insofern ist Ihre Frage absolut berechtigt, vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Dr. Fries, bzgl. des online-Mahnverfahrens: Inwieweit sind die Gerichtskosten vom Antragsgegner herauszuverlangen? Der Antragssteller muss ja wahrscheinlich in Vorleistung gehen, müsste doch aber einen SchE-Anspruch gegen den Antragsgegner haben, wenn der geltend gemachte Anspruch vom Gericht stattgegeben wird. Muss zur Geltendmachung der Gerichtskosten dann ggf. ein neues Mahnverfahren eröffnet werden? Das würde bei nicht zahlenden Schuldnern ja zu einem Teufelskreis führen... Vielen Dank für die super VL
Die Antragstellerin muss tatsächlich in Vorleistung gehen, dann aber bindet das Gericht die Kosten direkt in den Mahnbescheid mit ein. Es braucht dafür keinen materiell-rechtlichen SE-Anspruch, sondern es handelt sich i.S.d. § 91 ZPO um Kosten des Rechtsstreits. Im Urteil am Ende eines Streitverfahrens geht es übrigens genauso.
Für den Zinsanspruch muss man als Antragsteller ein Häkchen setzen, aber dann werden sie mit berücksichtigt und am Ende vom Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht tagaktuell ausgerechnet.
Lieber Herr Dr. Fries, erstmal natürlich vielen Dank, dass Sie ihre Inhalte hier hochladen und sich den ganzen Aufwand für uns kostenlos machen! Nehmen Sie es mir bitte nicht übel falls ich irgendwas übersehen habe, aber ich bin ein bisschen verwirrt, was den Aufbau der neustrukturierten Schuldrecht AT Playlist angeht. Wo ist zum Beispiel eine Besprechung von § 275? Ich bin jetzt erst bei dieser Einheit und es kann natürlich sein, dass das noch kommt, aber die Überschriften der kommenden Einheiten lassen es nicht so erscheinen. Fehlt in der Playlist etwas und soll ich auf die "alten" Schuldrecht AT Videos zurückgreifen, die nicht mehr Teil der Playlist sind? Und wenn ja, welche davon sind von den Videos in dieser Playlist abgedeckt und welche nicht?
Vielen Dank für Ihre Frage! § 275 Abs. 1 BGB habe ich (tatsächlich etwas versteckt) bei den Voraussetzungen für einen Rücktritt besprochen; der Rest von § 275 BGB fand im Zusammenhang mit der Störung der Geschäftsgrundlage Berücksichtigung. In der Folgeauflage der Vorlesung werde ich das deutlicher herausheben. Eine zusammenhängende Darstellung finden Sie vorläufig auch in der insoweit aktuellen Einheit 6 meiner "alten" Schuldrechts-AT-Vorlesung unter th-cam.com/video/kxJKCrhHwC0/w-d-xo.html.
Lieber Herr Dr. Fries, gern würde ich Ihnen eine Frage stellen. Das Schema „Schuldnerverzug“ gibt als Rechtsfolge „Verzug“ an. Müssen jetzt zusätzlich die Voraussetzungen des § 280 I BGB geprüft werden (und wenn ja unter dem Punkt 4. Fristablauf) oder ergibt sich unmittelbar aus dem Verzug ein Schadenersatzanspruch. Bitte entschuldigen Sie meine Verwirrtheit, ich bin noch ziemlich am Anfang des Studiums. LG
Mir ging es nur um den Verzug, nicht um den Verzugsschadensersatz. Bei letzterem sind zusätzlich insb. das Vertretenmüssen und ein kausaler Schaden zu prüfen.
Sie Sagen wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel (Datum) drauf steht sei eine Mahnung entbehrlich. Das stimmt aber doch nicht, weil ein Zahlungsziel auf der Rechnung einseitig wäre und nur gilt, wenn es vertraglich vereinbart ist oder nicht?
Ja natürlich, das hätte ich noch etwas klarer formulieren können: Die Mahnung ist nur entbehrlich, wenn das in der Rechnung aufgeführte Zahlungsziel auch vorher als Zahlungsfrist vereinbart war. Vielen Dank für den Hinweis!
Ist man verpflichtet, die Arztrechnungen für einen im Krankenhaus liegenden Familienangehörigen zu bezahlen? Die Rückkehr des Familienangehörigen aus dem Krankenhaus (Intensivstation!) kann nicht gut abgewartet werden, weil zwischenzeitlich bestimmt Mahnungen zugestellt werden.
Vielen Dank für Ihr Engagement :)
Gerne doch!
Vielen Dank für ihr Videos.
ich habe leider keine Vorlesung zur Unmöglichkeit gefunden.
Die Unmöglichkeit taucht in der Vorlesung immer mal wieder auf, z.B. bei den Rücktrittsgründen und bei der Störung der Geschäftsgrundlage. Bei der nächsten Auflage der Vorlesung bekommt das Thema einen eigenen Termin, den hat die Unmöglichkeit nämlich eigentlich verdient, insofern ist Ihre Frage absolut berechtigt, vielen Dank!
@@jurapodcast Prima
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Fries,
bzgl. des online-Mahnverfahrens: Inwieweit sind die Gerichtskosten vom Antragsgegner herauszuverlangen? Der Antragssteller muss ja wahrscheinlich in Vorleistung gehen, müsste doch aber einen SchE-Anspruch gegen den Antragsgegner haben, wenn der geltend gemachte Anspruch vom Gericht stattgegeben wird. Muss zur Geltendmachung der Gerichtskosten dann ggf. ein neues Mahnverfahren eröffnet werden? Das würde bei nicht zahlenden Schuldnern ja zu einem Teufelskreis führen...
Vielen Dank für die super VL
und noch etwas: Werden die Zinsen vom Gericht automatisch "dazugerechnet" oder müssen jene vom Gläubiger extra geltend gemacht werden?
Die Antragstellerin muss tatsächlich in Vorleistung gehen, dann aber bindet das Gericht die Kosten direkt in den Mahnbescheid mit ein. Es braucht dafür keinen materiell-rechtlichen SE-Anspruch, sondern es handelt sich i.S.d. § 91 ZPO um Kosten des Rechtsstreits. Im Urteil am Ende eines Streitverfahrens geht es übrigens genauso.
Für den Zinsanspruch muss man als Antragsteller ein Häkchen setzen, aber dann werden sie mit berücksichtigt und am Ende vom Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht tagaktuell ausgerechnet.
@@jurapodcast Danke für die Antwort! Dann kann ich jetzt mit gutem Gefühl einen Mahnantrag stellen :-)
Lieber Herr Dr. Fries, erstmal natürlich vielen Dank, dass Sie ihre Inhalte hier hochladen und sich den ganzen Aufwand für uns kostenlos machen!
Nehmen Sie es mir bitte nicht übel falls ich irgendwas übersehen habe, aber ich bin ein bisschen verwirrt, was den Aufbau der neustrukturierten Schuldrecht AT Playlist angeht. Wo ist zum Beispiel eine Besprechung von § 275? Ich bin jetzt erst bei dieser Einheit und es kann natürlich sein, dass das noch kommt, aber die Überschriften der kommenden Einheiten lassen es nicht so erscheinen. Fehlt in der Playlist etwas und soll ich auf die "alten" Schuldrecht AT Videos zurückgreifen, die nicht mehr Teil der Playlist sind? Und wenn ja, welche davon sind von den Videos in dieser Playlist abgedeckt und welche nicht?
Vielen Dank für Ihre Frage! § 275 Abs. 1 BGB habe ich (tatsächlich etwas versteckt) bei den Voraussetzungen für einen Rücktritt besprochen; der Rest von § 275 BGB fand im Zusammenhang mit der Störung der Geschäftsgrundlage Berücksichtigung. In der Folgeauflage der Vorlesung werde ich das deutlicher herausheben. Eine zusammenhängende Darstellung finden Sie vorläufig auch in der insoweit aktuellen Einheit 6 meiner "alten" Schuldrechts-AT-Vorlesung unter th-cam.com/video/kxJKCrhHwC0/w-d-xo.html.
@@jurapodcast Ah super vielen Dank!
Ich liebe Ihre Videos. Jedoch frage ich mich, wieso Sie immer von der Schuldnerin reden? LG
Generisches Femininum und so…
Lieber Herr Dr. Fries,
gern würde ich Ihnen eine Frage stellen. Das Schema „Schuldnerverzug“ gibt als Rechtsfolge „Verzug“ an. Müssen jetzt zusätzlich die Voraussetzungen des § 280 I BGB geprüft werden (und wenn ja unter dem Punkt 4. Fristablauf) oder ergibt sich unmittelbar aus dem Verzug ein Schadenersatzanspruch. Bitte entschuldigen Sie meine Verwirrtheit, ich bin noch ziemlich am Anfang des Studiums. LG
Mir ging es nur um den Verzug, nicht um den Verzugsschadensersatz. Bei letzterem sind zusätzlich insb. das Vertretenmüssen und ein kausaler Schaden zu prüfen.
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Jetzt kann ich das richtig einordnen👍. Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende :)@@jurapodcast
Sie Sagen wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel (Datum) drauf steht sei eine Mahnung entbehrlich. Das stimmt aber doch nicht, weil ein Zahlungsziel auf der Rechnung einseitig wäre und nur gilt, wenn es vertraglich vereinbart ist oder nicht?
Ja natürlich, das hätte ich noch etwas klarer formulieren können: Die Mahnung ist nur entbehrlich, wenn das in der Rechnung aufgeführte Zahlungsziel auch vorher als Zahlungsfrist vereinbart war. Vielen Dank für den Hinweis!
Ist man verpflichtet, die Arztrechnungen für einen im Krankenhaus liegenden Familienangehörigen zu bezahlen? Die Rückkehr des Familienangehörigen aus dem Krankenhaus (Intensivstation!) kann nicht gut abgewartet werden, weil zwischenzeitlich bestimmt Mahnungen zugestellt werden.
Sorry, da ich kein Anwalt bin, darf ich zu konkreten Fällen nicht Stellung nehmen.
@@jurapodcast Vielen Dank für die Rückmeldung. Vielleicht habe ich Glück und es meldet sich ein Student.
@@chrisMuc1966 Der darf es auch nicht… 🙈
Sie könnten auch die ganze Tafel nutzen, ohne in den noch feuchten Bereich schreiben zu müssen. : )
Merk ich mir, vielen Dank! :)
Leider sind beim Gläubigerverzug die Normen unter dem ordungsgemäßen Angebot nicht zu lesen! :(
§§ 243 Abs. 1, 269, 271, 294-296 BGB...