Hallo Herr Fries, schaue Ihre Videos als BWLer, der im kommenden Jahr mit dem Master of Laws beginnt. Ich finde Ihre Videos großartig, lehrreich und immer unterhaltsam zugleich. Ihnen einen schönen Tag und liebe Grüße aus dem nicht mehr verschneiten Rheinland 👍🌞🍀😃 Mittenwald ist wirklich sehr schön
Ganz herzlichen Glückwunsch zur Professur in Berlin! Aus meiner Sicht hochverdient, Ihre Studierenden werden sich freuen. Ich hoffe, Sie behalten die Online-Lehre auf TH-cam etwas bei. Ist auch für mich nach dem Examen immernoch mal spannend. Herzliche Grüße!
Verjährungsbeginn nicht bei Kenntnis der Tatsache sondern subjektiv "Kenntnis des Anspruchs" 🙄 Oh, EuGH. Da war wohl neben dem spanischen Fall auch spanischer Wein im Spiel. Wenigstens das LG München I liefert 👍 schöner Fall.
Hallo Herr Fries ich habe eine Frage bezüglich juristischer Hausarbeiten. Wie sehen Sie die Verwendung von einleitenden Wörtern wie „aA“ , „so auch … JZ 2018 …“ in den Fußnoten? Also vor allem ob man auch Gegenansichten in die Fußnoten aufnehmen soll oder würde das eher den eigenen Standpunkt/Falllösung Schwächen auch wenn man ja Quellen aufführt die einen in der Hausarbeit vertretenen Standpunkt stützen? Beste Grüße :)
Ich finde einleitende Wörter grundsätzlich gut, weil damit klarer wird, welche Bedeutung die zitierte Quelle für die eigene Arbeit hat. Man muss aber aufpassen: Eine "a.A." nicht im Haupttext zu würdigen, sondern nur in der Fußnote anzudeuten, würde ich nur bei Nebenthemen wagen, um mir nicht den Vorwurf einzuhandeln, ich hätte die inhaltliche Auseinandersetzung gescheut. Ein "Weiterführend XY" würde ich nur sehr sparsam einsetzen, denn Fußnoten sind primär der Ort für Belege und nicht für "was auch noch interessant wäre". Die Floskel "so auch" verwende ich nur, wenn die zitierte Autorin und ich den zu belegenden Gedanken gleichzeitig hatten, sonst verdecke ich mit der Floskel, dass die zitierte Autorin die erste war und ich den Gedanken nur übernommen habe. Das "vgl." ist generell problematisch, weil es der geneigten Leserin einen weiteren Leseauftrag gibt nach dem Motto "vergleichen Sie doch selbst, welche Bedeutung die zitierte Quelle für meinen Text hat". Es gibt natürlich auch viele Positivbeispiele, z.B. "So die lesenswerte Besprechung von XY" oder "So unter Hinweis auf Insolvenzrisiken XY" oder "Noch zur alten Rechtslage XY" etc.
Eine tolle Folge, vielen Dank! Immer sehr angenehm so in den neuen Monat zu starten.
Herzlichen Dank!☺️
Hallo Herr Fries, schaue Ihre Videos als BWLer, der im kommenden Jahr mit dem Master of Laws beginnt. Ich finde Ihre Videos großartig, lehrreich und immer unterhaltsam zugleich. Ihnen einen schönen Tag und liebe Grüße aus dem nicht mehr verschneiten Rheinland 👍🌞🍀😃 Mittenwald ist wirklich sehr schön
Schöne Grüße zurück! 😎
Ganz herzlichen Glückwunsch zur Professur in Berlin! Aus meiner Sicht hochverdient, Ihre Studierenden werden sich freuen. Ich hoffe, Sie behalten die Online-Lehre auf TH-cam etwas bei. Ist auch für mich nach dem Examen immernoch mal spannend. Herzliche Grüße!
Herzlichen Dank! Und ja, natürlich bleibe ich auch auf TH-cam am Ball…
Verjährungsbeginn nicht bei Kenntnis der Tatsache sondern subjektiv "Kenntnis des Anspruchs" 🙄 Oh, EuGH. Da war wohl neben dem spanischen Fall auch spanischer Wein im Spiel.
Wenigstens das LG München I liefert 👍 schöner Fall.
Mir kommt das auch spanisch vor…
Hallo Herr Fries ich habe eine Frage bezüglich juristischer Hausarbeiten. Wie sehen Sie die Verwendung von einleitenden Wörtern wie „aA“ , „so auch … JZ 2018 …“ in den Fußnoten? Also vor allem ob man auch Gegenansichten in die Fußnoten aufnehmen soll oder würde das eher den eigenen Standpunkt/Falllösung Schwächen auch wenn man ja Quellen aufführt die einen in der Hausarbeit vertretenen Standpunkt stützen?
Beste Grüße :)
Ich finde einleitende Wörter grundsätzlich gut, weil damit klarer wird, welche Bedeutung die zitierte Quelle für die eigene Arbeit hat. Man muss aber aufpassen: Eine "a.A." nicht im Haupttext zu würdigen, sondern nur in der Fußnote anzudeuten, würde ich nur bei Nebenthemen wagen, um mir nicht den Vorwurf einzuhandeln, ich hätte die inhaltliche Auseinandersetzung gescheut. Ein "Weiterführend XY" würde ich nur sehr sparsam einsetzen, denn Fußnoten sind primär der Ort für Belege und nicht für "was auch noch interessant wäre". Die Floskel "so auch" verwende ich nur, wenn die zitierte Autorin und ich den zu belegenden Gedanken gleichzeitig hatten, sonst verdecke ich mit der Floskel, dass die zitierte Autorin die erste war und ich den Gedanken nur übernommen habe. Das "vgl." ist generell problematisch, weil es der geneigten Leserin einen weiteren Leseauftrag gibt nach dem Motto "vergleichen Sie doch selbst, welche Bedeutung die zitierte Quelle für meinen Text hat". Es gibt natürlich auch viele Positivbeispiele, z.B. "So die lesenswerte Besprechung von XY" oder "So unter Hinweis auf Insolvenzrisiken XY" oder "Noch zur alten Rechtslage XY" etc.
An der FAU schließen wir in der Rush Hour Fachfremde aus. Plätze sind so ausreichend da.
Interessant!
Mediziner haben sich noch nicht kostengünstig alte Habersacks zur Tarnung zugelegt? 😁
@@gargoyle7863 Großartige Idee!!
Titel der zukünftigen Diss: "Die Button-Debatten"
Los geht's... :-)