Super Video, sehr verständlich und anschaulich. Vielen Dank dafür und daumen hoch dafür. Der Hintergrund hat bei mir zwar optische Irritaionen verursacht aber es hinterließ keinen bleibenden Schaden ;-)
Hallo, bei einer selbständigen Nebentätigkeit, wenn das aus dem Wohnzimmer betrieben wird, oder vom Hobbyraum wo auch der Partner seinen Schreibtisch und private Gegenstände hat, zählt dies auch als Betriebsvermögen oder haeusliches Arbeitzimmer? Vielen Dank
Schönes Video! Zum Glück gibt es aber ja noch den § 8 EStDV. Bei den aktuellen Immobilienpreisen ist die absolute Grenze (20.500 Euro) zwar leider ein Witz, aber es bleibt Hoffnung auf eine baldige Anpassung der Grenze.
Wie ist das denn bei Arbeitnehmern? Ich habe kein Arbeitsplatz in der Firma und arbeite zu 100% im Homeoffice. Eigenes Zimmer, abschließbar, nur Schreibtisch, Schränke für Ordner und Werbegeschenke. Es wird meine Immobilie sein und ich würde es bei der Finanzierung gerne geltend machen. Danke vorab, bg
@@pomody die Antwort ist: nein. Als Angestellter entfällt diese Falle. Da ich keinen eigenen Betrieb habe, kann ich auch keine stillen Reserven schaffen. So zumindest die Aussage eines Steuerberaters. Das glaube ich jetzt einfach mal. Viel Glück.
@@P4raGr4ph ChatGPT: Verkauf und Arbeitszimmer: Teilweise berufliche Nutzung: Wenn ein Teil der Wohnung, wie das Arbeitszimmer, steuerlich abgesetzt wurde, könnte dieser Anteil bei der Berechnung eines Spekulationsgewinns als nicht selbstgenutzter Teil angesehen werden. Das bedeutet, dass der Gewinn, der auf diesen Teil der Wohnung entfällt, unter Umständen besteuert werden kann. Aufteilung des Verkaufsgewinns: Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren kann der Verkaufsgewinn anteilig auf den beruflich genutzten Teil (das Arbeitszimmer) und den privat genutzten Teil aufgeteilt werden. Der Gewinn, der auf das Arbeitszimmer entfällt, könnte dann steuerpflichtig sein. Verlust der Steuerfreiheit: Auswirkung auf Spekulationssteuerfreiheit: Wenn du das Arbeitszimmer ab 2024 beruflich nutzt und Renovierungskosten jetzt geltend machst, könnte dies die Spekulationssteuerfreiheit für diesen Teil der Wohnung beeinträchtigen, falls du die Wohnung vor Ablauf der zehn Jahre verkaufst.
Nein, weil du nichts verkaufst, ergo auch keinen Gewinn erwirtschaftest. Der Umzug in eine neue Wohnung bringt dir ja kein Geld. In dem Beispiel war das so, weil eine Eigentumswohnung verkauft wurde, von der das Büro abgezogen wurde.
Diese Thematik hat einen Kollegen in die Schweiz getrieben. Finanzamt war halt zu gierig. Und wird auch immer übergriffiger. Ich habs auch satt, was hier abgeht.
Super Video, sehr verständlich und anschaulich. Vielen Dank dafür und daumen hoch dafür. Der Hintergrund hat bei mir zwar optische Irritaionen verursacht aber es hinterließ keinen bleibenden Schaden ;-)
Hallo, bei einer selbständigen Nebentätigkeit, wenn das aus dem Wohnzimmer betrieben wird, oder vom Hobbyraum wo auch der Partner seinen Schreibtisch und private Gegenstände hat, zählt dies auch als Betriebsvermögen oder haeusliches Arbeitzimmer? Vielen Dank
Das würde ich auch gerne wissen👍
Wie sieht es bei einem Arbeitszimmer im Eigentum bei V+V aus?
Schönes Video!
Zum Glück gibt es aber ja noch den § 8 EStDV. Bei den aktuellen Immobilienpreisen ist die absolute Grenze (20.500 Euro) zwar leider ein Witz, aber es bleibt Hoffnung auf eine baldige Anpassung der Grenze.
Konkrete Beispiele mit Zahlen und Darlegung der Rechnung sind noch immer die besten.
Danke.
Wie ist das denn bei Arbeitnehmern? Ich habe kein Arbeitsplatz in der Firma und arbeite zu 100% im Homeoffice. Eigenes Zimmer, abschließbar, nur Schreibtisch, Schränke für Ordner und Werbegeschenke. Es wird meine Immobilie sein und ich würde es bei der Finanzierung gerne geltend machen.
Danke vorab, bg
Würde mich auch mal interessieren.
@@pomody die Antwort ist: nein. Als Angestellter entfällt diese Falle. Da ich keinen eigenen Betrieb habe, kann ich auch keine stillen Reserven schaffen. So zumindest die Aussage eines Steuerberaters. Das glaube ich jetzt einfach mal. Viel Glück.
@@P4raGr4ph ChatGPT:
Verkauf und Arbeitszimmer:
Teilweise berufliche Nutzung: Wenn ein Teil der Wohnung, wie das Arbeitszimmer, steuerlich abgesetzt wurde, könnte dieser Anteil bei der Berechnung eines Spekulationsgewinns als nicht selbstgenutzter Teil angesehen werden. Das bedeutet, dass der Gewinn, der auf diesen Teil der Wohnung entfällt, unter Umständen besteuert werden kann.
Aufteilung des Verkaufsgewinns: Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren kann der Verkaufsgewinn anteilig auf den beruflich genutzten Teil (das Arbeitszimmer) und den privat genutzten Teil aufgeteilt werden. Der Gewinn, der auf das Arbeitszimmer entfällt, könnte dann steuerpflichtig sein.
Verlust der Steuerfreiheit:
Auswirkung auf Spekulationssteuerfreiheit: Wenn du das Arbeitszimmer ab 2024 beruflich nutzt und Renovierungskosten jetzt geltend machst, könnte dies die Spekulationssteuerfreiheit für diesen Teil der Wohnung beeinträchtigen, falls du die Wohnung vor Ablauf der zehn Jahre verkaufst.
ist ein Arbeitszimmer zur Miete auch eine tickende Zeitbombe? Wie beim Umzug?
Nein, weil du nichts verkaufst, ergo auch keinen Gewinn erwirtschaftest. Der Umzug in eine neue Wohnung bringt dir ja kein Geld. In dem Beispiel war das so, weil eine Eigentumswohnung verkauft wurde, von der das Büro abgezogen wurde.
Diese Thematik hat einen Kollegen in die Schweiz getrieben. Finanzamt war halt zu gierig. Und wird auch immer übergriffiger. Ich habs auch satt, was hier abgeht.
am Besten abhauen aus DE!