Hier liegt ganz einfach eine Zweckentfremdung der Leitpfähle vor: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (vgl. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO). Die Anlage 4 zur STVO sagt eindeutig: 11 Zeichen 620 Zeichen 620 Leitpfosten (links) (rechts) (BGBl. I 2013 S. 427) Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen. Leitpfosten sind lt. STVO eine „Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs“. Es handelt sich nicht um Absperrpfosten. Hier handelt die Behörde eindeutig unrechtmäßig gegen die STVO, wirft aber der Familie unrechtmäßiges Handeln vor!
Wenn man an solchen Stellen schon pollert, dann müssen dort Feuerwehr-Poller rein, die per Schloß geöffnet werden können. An Stelle des Eigentümers würde ich mich mit der Örtlichen Feuerwehr beraten, denn die haben das Recht Zufahrtswege zu BEIDEN Seiten der Gebäude bereit zu halten.
eigentlich müsste man jetzt sich beim Straßenbauamt melden und ihnen Bescheid geben, dass sie die Poller zweckentfremdet haben und dem Straßenbauamt das entfernen in Rechnung stellen. ganz getreu dem Motto: Wie du mir, so ich dir
@@dermax1254 ja stimmt wohl, aber es ist besser als wenn es den Leuten nichtmal bewusst ist. Ich habe die Hoffnung, dass es auf Dauer doch einen Unterschied macht.
@@grendo45 klar, ich finde es auch gut, dass sowas gezeigt wird. Würde mir mal ein paar harmlose alte Sitten zurück Wünschen. Zum Beispiel könnte man einfach mal das Haus von manchen Beamten mit faulen Eiern bewerfen. Dann überlegen sie sich vielleicht 2 mal ob sie den Leuten so auf den Sack gehen wollen. Ne anständige Polizei würde da dann da kurz einfach mal Pause von der Streife machen.
ja, die Nachhaltigkeit der Städte. Da wird jetzt wieder eine Fläche versiegelt, die vorher offener Boden war. So macht man das in den Städten. Nun können sie für die lange Auffahrt auch Abwassergebühren verlangen, da die Fläche ja versiegelt ist.
@@Easterbunny1972 reicht doch aus, die Dinger halten ja nix. Ich würde das Teil in der Mitte aber einfach rausziehen und daneben legen, kann ja keiner nachweisen wer es war.
Das ist zwar typisch Deutsch, ändert aber nichts an der Situation. Ganz im Gegenteil würde sich die Sache dadurch noch verschärfen. Das Problem sind ja eigentlich nicht die Pöller, sondern die (laut Stadt) unerlaubte Nutzung der Einfahrt. Und die ließe sich im Zweifelsfalls allein durch das Stehen des Fahrzeugs auf dem Grundsück nachweisen. Da sind wohl eher private Steritigkeiten zwischen dem Bürgermeister und dem Anwohner der Auslöser. Evt. hat der (Der Bürgermeister ) ebenfalls einen Hof, kann sich aber so eine schöne Auffart nicht leisten oder er wollte das Grundstück billig erwerben und konnte nicht, oder, oder, oder. Der eigentlich Witz ist ja, dass die neue Auffahrt 30 Meter weiter Vorn offensichtlich genehmigt wurde. ....
Meine Familie kommt aus dem Kreis... Vielen Dank, dass Sie, verehrte Herren, mir zeigen wo ich mit meiner Familie auf keinen Fall hin ziehen werden..... wat nen dum tüch....
Sagt der Anwohner ja selbst: weil es eine landwirtschaftlich genutzte Auffahrt sei, er meint wahrscheinlich rein landwirtschaftlich nutzbar, was wohl in der Vergangenheit nicht beachtet wurde. Das ist wie die Geschichte mit der Straße, die von der 30er-Zone verkehrsberuhigt werden sollte und bei der Prüfung aufgefallen ist, dass es sich um eine Straße handelt, auf der Tempo 100 gilt und somit dort jetzt statt vorher 30 jetzt 100 km/h gefahren werden darf. Ist eben geltendes Recht, über dessen Sinnhaftigkeit man sicherlich im Einzelfall diskutieren kann.
@@tim3550 aber für eine Auffahrt kann man doch eine Nutzungsänderung beantragen (zumindest in NRW) 😅. Die ehemalige Zuliefereinfahrt zur Backstube ist jetzt Anteilig Einfahrt, Garage & Garten. Besitzern ohne Alternative den Zugang zu ihrem Grundstück zu nehmen ist hoffentlich nicht rechtens. 🤔 Edit wg Autokorrekt troll
Bau die Einfahrt zurück und nutze sie doch trotzdem einfach weiter😂😂Fahr einfach über den Grünstreifen. Fährt sich mit der Zeit fest, kann dir keiner verbieten
Die 20000 € für die Neue Einfahrt der Gemeinde in Rechnung Stellen, wenn sie nicht zahlen ein Inkasso unternehmen einschalten damit sich die Gemeinde freuen kann.
die idee mit dem inkasso is doof. inkasso wird zwar ein paar mahnungen schicken, muss dann schlussendlich aber dennoch vor gericht wenn nicht gezahlt wird. wenn dort der kläger verliert, bleibt er selbst auf allen kosten (inkl inkasso) sitzen @@lippil8762
Wenn die Liegenschaftskarte die Eigentumsverhältnisse widerspiegelt, gehört der Teil der (ehemaligen Einfahrt), auf dem die Pfosten aufgestellt wurden, zur öffentlichen Verkehrsbegleitfläche. Mittlerweile ist ja aber ohnehin längst im wahrsten Sinne Gras über die Sache gewachsen.
jedes grundstück muss eine zufahrt haben, die ist vorhanden. daher wurde die neue nicht genehmigt. der eiegntümer hat sie dennoch einfach gebaut, plus den eingang zum feldweg, der zum früheren feld führte, den er hier als zufahrt bezeichnet die schon immer da gewesen sein sollte immer noch eigentum der gemeinde ist einfach mitbebaut. der eigentümer hätte also 2 alternativen gehabt. einfach still und leise das stück feldweg so lassen und weiterhin nicht ganz legal als einfahrt nutzen. oder aber die andere einfahrt nutzen, ohne ausbau paarr meter weiter zum haus laufen. oder halt wie hier die teuerste altnative für 20000 euro asphalt aufs grundstück schmeissen.
@@ds0305 Was zum Beispiel? Ich finde nur das sie sich die Stories manchmal aus den Fingernziehen... z.B. mit der Allee die in einer Innenstadt gefällt und neu gepflanzt werden musste da die Wurzeln das Mauerwerk der Häuser beschädigen aber sich die Leute dadrüber aufgeregt haben...
@@ds0305 Früher hab ich gern TH-cam comments gelesen. Heutzutage kommt dort immer häufiger neben lustigen Kommentaren auch welche von rechten Verschwörungstheoretikern & Querdenkern. Pro-Tip: Ihr seid nicht die, die etwas durchschauen. So wie wir nicht die sind, die manipuliert werden. Holy fuck. Keine Sau schaut TV, und trotzdem meint ihr wir wären alle brainwashed und nur links wegen den öffentlich-rechtlichen.
Der erste vernünftige Kommentar den ich lese. Mir kommt es auch vor als sei hier viel weggelassen worden. Da gab es doch mit Sicherheit im Vorfeld Schriftverkehr mit einer Aufforderung die Einfahrt Rückzubauen oder ähnliches.
@@GnomeEUman kann sie auch einfach daneben legen. Die Pinguine sind ja nur rein gesteckt. Wer das war muss bewiesen werden und kann nicht einfach behauptet werden. Ich sehe da kein Problem.
@@jonasbusitzkis1222 hä? Na und? Egal wie oft das Auto los fährt, die Autos, Fahrräder haben immer Vorfahrt auf der Straße. Oder wollen sie den Deutschen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrtsregelen absprechen? Wir reden doch alle von mehr Wohmraum. Aber wenn ein Gehöft umfunktioniert wird dann legt man noch Steine in den Weg? Das kann doch keiner gut finden.
@@gargoyle7863das ist aber auch typisch sesselfurz. So ist der Umgang in Deutschland, wenn Sesselfurz Macht bekommt. Immer problemorientiert aber bloß nicht lösungsorientiert, sonst könnte ja jemand denken er habe keine Macht.
Unvollständige reisserische Info im Bild-Format und auch noch uralt : Situation : 2015 Haus gebaut auf Grosseltern Grundstück. Zwei Einfahrten - eine offizielle zum Wohnhaus der Grosseltern und einen Feldweg zu einem Acker. Feldweg wurde vom Häuslebauer ohne zu fragen einfach umfunktioniert zur zusätzlichen Hauseinfahrt und gepflastert. Nicht gestattet da das Grundstück nur eine befestigte Zufahrt haben darf. Strassenbauamt sieht das als Gefahr und hat auf dem Teil der Ihnen gehört Poller legal und gesetzlich erlaubt gesetzt. Das man statt direkt Poller setzen erst einmal hätte telefonieren können ist imho eine andere Sache, ein Weg wird ja nicht plötzlich zu Gefahr, weil er aus einem anderem Material besteht und auf einen Tag mehr o. weniger kommt es nicht an. Und der Häuslebauer war dementsprechend auch etwas sauer und statt mit der Behörde zu reden (bevor er die neue lange Auffahrt baute) hat er den Poller rausgerissen, was rechtl. gesehen Sachbeschädigung ist die mit Geldstrafe und sogar Gefängnis geahndet werden kann, da der Teil zur Strasse und nicht zum Grundstück gehört. Zitat aus der HAZ (Hannoverschen allg. Zeitung) vom 29.5.2016 vom Bereichsleiter dazu : ------ „Wir mussten die Gefahrenstelle sichern und die Nutzung unterbinden. Eine Vorwarnung ist nicht nötig“, erläutert Frank Buchholz, Leiter des Geschäftsbereichs Aurich. Denn der Teil der Auffahrt, auf dem die Pfosten stehen, sei Bestandteil der Straße, und die gehöre nun mal dem Land und nicht der Familie. „Sie hätten den Feldweg rein rechtlich nie erschließen dürfen - und das war ihnen auch bekannt“, betont Buchholz. Das sah Häuslebauer Blank anders - und riss den mittleren Pfosten kurzerhand wieder heraus, um so weiterhin mit seinen Autos vor das Haus zu fahren. „Das geht natürlich gar nicht. Man darf ja auch nicht rumlaufen und Straßenschilder klauen“, kommentiert Buchholz. Dennoch habe er von rechtlichen Schritten abgesehen - und sei der Familie nun sogar entgegengekommen: „Solange es nur eine Zufahrt gibt, ist es mir mittlerweile egal, wo die entsteht“, sagt er. Die Familie könne entweder die neue, die alte oder eine komplett neue Auffahrt nutzen - solange es bei einer bleibt. „Die andere muss dann zurückgebaut werden“, sagt Buchholz. Zwei Auffahrten könne er keinesfalls genehmigen - immerhin müsse jeder Bürger gleich behandelt werden. Das will Blank jedoch nicht einsehen. Er besteht weiterhin auf zwei Einfahrten zu dem Grundstück....... ------ Zitat Ende Imho hätte die Familie sich die Kosten für die lange Zufahrt sparen können, wenn man geredet hätte - aber der nordische Dickschädel, eine etwas überzogene und übereilte Reaktion des Amts ...... und der gesunde Menschenverstand sind da wohl kollidiert, wo der gesunde Menschenverstand verloren hat. Da es mittlerweile fast 5 J. her ist wird die Sache vermutl. auch geklärt sein, wenn der gesunde Menschenverstand nicht Urlaub genommen hat. Verrückt an der Sache ist auch das dem Namen der Bewohner nach das Grundstück daneben wohl auch zur Familie gehört. Umleiten der Zufahrt zum Haus der Grosseltern mit auf das Nachbargrundstück innerhalb der Familie (vermutl. der Eltern) mit eintragen von Wegerecht wären laut google nur wenige Meter und billiger gewesen. Ist jetzt mit der langen Zufahrt auch quasi gemeinsam halb auf beiden Grundstücken. Damit hätte die direkte Zufahrt zum Haus genutzt werden dürfen..... - Aber wie gesagt - gesunder Menschenverstand.....
@@yxcvbnasdfqwer9162 Unterschied ist das eine ist ein Privatgrundstück und das andere ein Geschäft dessen Sinn es unter anderem ist das man mit dem Auto durch fährt. Zudem wird so etwas auch im Bebauungsplan und Stadtverordnung bestimmt und so etwas gilt immer für alle.
Ja das stimmt, da besteht ein Unterschied. Ich verstehe es allerdings im Video so, dass die Zufahrt bereits vorhanden war. Wenn eine alte Tankstelle zur Dönerbude wird und danach mal zur Wohnung, müsste dann aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz das Straßenbauamt oder die Stadtverwaltung auch in solchen Fällen eine der beiden schon vorhandenen Auffahrten schließen oder auf Kosten des Eigentümers zurückbauen. Ich bezweifle, dass das praktiziert wird. Daher meine Vermutung zur Willkür. Möglicherweise werden auch andere Faktoren beteiligt sein, die nicht aus dem Beitrag erkennbar sind.
warum darf ein grundstück nur eine zufahrt haben. is doch kompletter blödsinn. macht überhaupt keinen sinn. was soll das für gefahren mit sich bringen? erschliesst sich mir garnicht
@@seanthiar Ne das ist KEIN Unterschied, denn das Gehöft ist ein BETRIEB, und auch MEIN Hof /Betrieb hat zwei Zufahrten, eine zum Haus/Hofstelle und eine hinten an die Scheue /zum Acker das ganze ist aber nur EIN Grundstück und hat die gleiche Flurnummer. Ebenso ist es bei einigen anderen Gehöften hier in der Gegend. Das ganze DORT ist nichts anderes als der Versuch eines Ortsbürgermeisters /Amtsleiters auf diesem Wege sich zu profilieren bzw Bauaufträge für die befreundeten Bauunternehmer an Land zu ziehen.
Mir ist neu, daß eine Zuwegung zu einem Flurstück eine Nutzungsauflage haben kann. Solange das Flurstück keine Nutzungsänderung erfährt, kann doch die Auflagen für die Auffahrt nicht geändert werden. Ich wäre in dem Fall eher zum Norat gegangen und hätte eine "Abspaltung" dieses Teild des Grundstücks zu einem eigenen Flurstück beantragt. Dies hätte das Grundbuchamt eingetragen und die Stadt/Landkreis oder wer für den Schildbürgerstreich verantwortlich ist, hätte dann für eine eigene Zuwegung zu diesem neuen Flurstück sorgen müssen. Wodurch die vorh. Auffahrt zu einem von öffentlicher Hand verpflichtend aufrecht zu haltenden Anschluß mutiert.
@@klausfischer3079 Ändert nichts an meiner Aussage. Gerade eine Baulandfläche MUSS eine eigenen Anbindung an öffentliche Flächen haben. Sofern es ein eigenen Flurstück ist.
Na ja das Flurstück hat definitiv eine Änderung erfahren, es wurde von Acker/Dauergrünland zu Bauland. Allerdings erschließt sich daraus noch immer kein Logischer Grund weshalb dabei der Bestandsschutz der Zufahrt erloschen sein könnte.
Ich glaube ich würde die Einfahrt wegmachen und der Behörde vor die Tür ne Wand mauern oder so, müssen die halt auch mal nen neuen Eingang bauen kann ja nicht so kompliziert
Schließlich wurde der Eingang der Behörde früher von ehrlichen Beamten genutzt, heute laufen da nurnoch Garnoven durch. Das wollen wir natürlich unterbinden.
Ganz dummer Fall. Ich würde hier aber wieder einmal beiden Parteien die Schuld geben. 1) Dem Amt, da man sicherlich einen anderen Weg finden könnte, um die bestehende "Behelfseinfahrt" des Landwirtschaftsbetriebes umzuwidmen. 2) Dem Bauherren. Warum? Ganz einfach: Hier wurde ein bestehender Landwirtschaftsbetrieb teilweise in Bauland umgewandelt (siehe die Luftaufnahme mit der neuen Einfahrt). Der Landwirtschaftsbetrieb hatte bestimmt Sonderregelungen bezüglich der Einfahrten, da die längeren Züge (Traktor + zwei Anhänger) nicht auf dem Grundstück gedreht werden konnten (Behelfseinfahrt). Diese Sonderregelungen sind aber nicht 1 zu 1 für Bauland zu übernehmen. Die Baufirma und auch der Bauherr hätten sich beim Bauamt informieren müssen und ich glaube auch, dass das Bauamt die Einfahrt so nicht genehmigt hat und die Einfahrt zum (kompletten) Grundstück die ist, zu der jetzt der neue Pflasterweg führt! Oder um es besser auszudrücken, das Grundstück und damit das neue Haus, haben keine separate Einfahrt, da es ein Teil es ursprünglichen Landwirtschaftsbetriebes ist (Gartenbebauung oder Ähnliches), und müsste somit die (Haupt-)Einfahrt zu dem Betrieb nutzen. Bei Niederlegung des Landwirtschaftsbetriebes erlosch damit wohl auch die Genehmigung für die Sonderzufahrt! Alles extrem dumm gelaufen, aber auch ziemlich naiv vom Bauherren, ich pflastere mal eben die Behelfseinfahrt und nutze sie anstatt die zu meinem Grundstück gehörige! Kann ihn aber auch verstehen, warum 20000 € investieren, wenn die Einfahrt vor der Tür ist! Ich würde gerne mal eine Aufnahme von der ursprünglichen Einfahrt sehen, ob diese eine gepflasterte oder geteerte war oder nur eine mit Schotter aufgefüllte für Landwirtschaftsmaschinen! Wenn man einen alten Landwirtschaftsbetrieb kauft bzw. auf diesen baut, muss man extrem aufpassen, denn es gibt für die Landwirtschaft viele Sonderregelungen, die nicht beibehalten bzw. übernommen werden können, wenn die Landwirtschaft eingestellt oder das Grundstück umgewidmet wird! Ist ein extremer Paragraphen Wirrwarr!
Da muss ich dir recht geben so wird die Sachlage sein da im Bericht nicht wirklich auf Umstände eingegangen wird der Hausherr mit Sicherheit auch seit geraumer Zeit vom zuständigen Amt informiert wurde warum und weshalb. Leider liest man hier nur Kommentare die auf die umsetzende Bautruppe und die Beamten schimpfen die weder was für die gesetzte/Verordnungen noch für die nachläsdigkeiten des Bauherren haften. Ich möchte nicht in einem Bauamt tätig sein die ganzen Vorschriften füllen ganze Aktenwände und nein die hat sich nicht der kleine verwaltungsfuzi ausgedacht er muss sie nur umsetzten und sich anscheissen lassen dafür
Ja, aus bürokratischer Sicht und Beamtendeutsch macht das “Sinn”. Aber wem nutzt so eine bescheuerte Regelung etwas? Dann soll es eben umgetragen werden... Bestandsschutz oder wie auch immer, das schadet niemandem. Die Menschen sind ja nicht (unbedingt) das Problem, sondern der bürokratische Wahnsinn. Das bringt einfach nichts, wir blockieren uns doch selber
@@starstencahl8985 Sieht mir nach einem Hof im Außenbereich aus. In vielen Bundesländern genießen die extreme Sonderrechte bzw. sind von vielen Verboten und Beschränkungen ausgenommen, die sonst gelten. Diese gibt es primär aus zwei Gründen: 1. Man möchte natürlich, dass die Leute in der geschlossenen Ortschaft bauen und leben und nicht außerhalb von Ortschaften, wo dann mit der Zeit neue Siedlungen entstehen, wo eigentlich Natur sein sollte. 2. Zum Schutz der Landwirte. Teilweise kannst du solche Grundstücke schlichtweg nicht mal erwerben, ohne selbst Landwirt zu sein oder in zeitlicher Frist einer zu werden. Solche Liegenschaften sind sehr attraktiv (wer will nicht ohne nervige Nachbarn leben, umgeben von Natur). Man möchte dafür Sorge tragen, dass wenn eine solche Liegenschaft in den Verkauf gerät, (werdende) Landwirte entsprechend Vorrang haben. Im Außenbereich gelten daher starke Beschränkungen, was Bebauungen und Zuwegungen angeht. Als landwirtschaftlicher Betrieb ist man von vielen Beschränkungen ausgenommen. Wird wie hier der landwirtschaftliche Betrieb eingestellt, gelten sie wieder. Vieles genießt dann zwar Bestandsschutz, aber schon das Pflastern einer vorher ungepflasterten Einfahrt kann zum Verlust des Bestandsschutzes führen. Es ist verständlich, dass das den potentiell unwissenden, der naiv in eine solche Situation gerät, ärgert, aber solche Regelungen müssen konsequent umgesetzt werden. Zum einen, weil sich die Verantwortlichen sonst selbst angreifbar machen (auch eine Gemeinde und ein Bürgermeister haben sich an Gesetze zu halten und sie umzusetzen), und zum anderen wegen der Gefahr der Aufweichung solcher Regelungen. Eine erhöhte Attraktivität solcher Liegenschaften für nicht-landwirtschaftliche Nutzungen, kann sonst dazu führen, dass Landwirte auf der Suche nach Höfen im freien Markt wohlhabenden Geschäftsleuten, die sich einen Landsitz errichten wollen, unterliegen.
Interessant ist, dass das Bauamt auf dem Gelände der Familie die Dinger hingesetzt hat und dementsprechend auch Steine zerschnitten, ich sehe da eigentlich eine Sachbeschädigung... Wenn die Stadt so kleinlich ist, dann bin ich das auch
SEHR RICHTIG !!! Da die Einfahrt vermutlich zum privaten Grund und Boden der Familie gehört, ist schon mal eine STRAFANZEIGE wegen HAUSFRIEDENSBRUCH und SACHBESCHÄDIGUNG gegen den Bürgermeister bzw. Landrat fällig. Die kostet nichts da die Justiz dann von Amtswegen ermittelt, ist aber sehr wirksam weil es direkt zu Gericht geht. Dort bekommt die Gemeinde bzw. Kreis dann eine Nachhilfestunde in Sachen Nutzungsrecht, Gewohnheitsrecht und juristischem Vertrauensschutz, worauf sich die Bürger eines Rechtsstaates verlassen können müssen. Falls es überhaupt soweit kommt ?! Sollte diese Maßnahme tatsächlich ohne vorherige Ankündigung durchgeführt worden sein, d.h. ohne behördlichen Bescheid und ohne Rechtsbelehrung mit Widerspruchsmöglichkeit, so ist der Vorgang schon per se rechtswidrig. Dies führt zu einem "unheilbaren Formmangel" der wiederum zur Unwirksamkeit der behördlich ergangenen Anordnung führt. So einfach ist Das !!! Sollte allerdings der Straßenbaulastträger Eigentümer der Einfahrt sein, ist es zwar etwas schwieriger. Aber selbst dann kann die Behörde nicht schalten und walten wie sie will, sondern muß sich mit den Grundstückseigentümern als ANLIEGER "ins Benehmen" setzen. Was heißt, daß die von der Behörde gewünschte Verlegung der Einfahrt wahrscheinlich nicht verweigert werden kann, dann allerdings aber der Straßenbaulastträger dafür die Kosten zu tragen hat. Und zwar in seiner Eigenschaft als VERURSACHER. Ebenfalls ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates !!! P.S.: Übrigends, die erwähnte Überplasterung der Einfahrt stellt eine reine "Unterhaltungsmaßnahme" dar und keine "wesentliche Änderung", so daß der Bestandschutz behördlicherseits nicht aufgehoben werden kann.
@@MsGalfreak Trotz des offensichtlich haarsträubenden Inhalts (erkennt man leicht an übermäßiger Verwendung von Ausrufezeichen) habe ich den Kommentar trotzdem überflogen. Nein, eine Anzeige geht nicht direkt vor Gericht. Die geht maximal an den Staatsanwalt, der dann entscheidet, ob sie es wert ist, vor Gericht zu gehen. Ich tippe: nein. Ob hier ein Hausfriedensbruch -- sofern es sich so knapp an der Straße überhaupt zum Privatgrund handelt -- vorliegt, ist ebenfalls fraglich. Aber leider ist das Video schlecht gemacht, da keine wirkliche Info von der Gegenseite kommt oder zumindest die Ansicht des Bauern auch nur kritisch hinterfragt wird, von daher sind Diskussionen eh zwecklos.
in einem kommentar ist es alles ein bischen anders beschrieben. die zufahrt war ein feldweg, der hausbesitzer hat diese ohne genehmigung ausgebaut obwohl das grundstück schon eine zufahrt hatte. die dinger wurden dann auf öffentlichen grund und boden hingestellt. wenn also einer sachbeschädigung gemacht hat dann der hausbesitzer
Aaaaalso, 1. Respekt, geiles Haus 2. Wegerecht ist doch sonst immer so wichtig, auf einmal nicht? 3. Man merkt mal wieder dem Staat/der Kommune ist anscheinend langweilig. Lieber Leute gängeln und Poller in eine Auffahrt pflanzen, anstatt Schlaglöcher flicken oder Glasfaser ausbauen. 4. Also wenn der Bürgermeister in der Kommune nochmal gewählt wird, dann läuft aber was schief in dem Ort. Im Leben würde mir nicht einfallen den zu wählen 5. Wenn das nur eien landwirtschaftliche Auffahrt ist, komtm aber aber mit dem Traktor so auch nicht durch. Wieso also mit diesen Pollern zumachen? Ich vermute heir eher etwas anderes, was persönliches, irgendetwas passt einem Beamten nicht und deshalb bekommt der Hausherr jetzt das Mobbing über diese Schiene. 6. Ja, mag ja sein das das bisher eine landwirtschaftliche Auffahrt war und er da nicht hätte pflastern dürfen, aber, AAABER, hat die Gemeinde echt nix anderes zu tun? So absolut nichts anderes?
Exakt das hatte ich auch bei mir vor der Garangeneinfahrt. Eines morgens rückte der Bautrupp an und meine Garangenauffahrt (die seit 35 Jahren Bestand hatte) war Geschichte. Nun soll ich auf eigene Kosten eine neue Bordsteinabsenkung und Gehwegüberfahrung bauen lassen. Natürlich nur von zugelassenen Baufirmen. Da kostet eine 2m breite Absenkung ab 2.500 bis 4.500€. Sehe ich nicht sein. Ich hab nen SUV und ich fahre seitdem den Borstein hoch auf meine Garagenzufahrt. Was wollen die? Mir eine Knolle verpassen wegen "fahren auf dem Gehweg"? 20€? Billiger als der scheiß Neubau. Lass die dumm sterben! Mittelfinger raus und fertig. Wie kann man so bekloppt sein und ein bestehendes Bauwerk zurückbauen um dann für teures Geld zu bestimmen, dass ein identisches neu angelegt wird? Das ist verarsche! Das können die mit Hans&Franz machen aber diese Machtspielchen von wegen Amt vs. dummer Bürger... darauf lass ich mich nicht ein. Idioten! Das ganze ist nur neid. Weil die sich kein Eigenheim leisten können sondern nur in einer Mietwohnung wohnen. Hätten die in der Schule mal etwas besser aufgepasst, dann müssten se jetzt nicht auf dem Amt hocken. Ganz einfach. Und dafür lassen die uns Bürger bluten. Und freuen sich da auf ihrem Drehstuhl noch nen Ast ab. Unglaublich. Da krieg ich echt sooon Blutdruck!
Da krieg auch ich ein Zucken an der Halsschlagader wenn ich sowas höre. Bin genau Deiner, sorry, Ihrer Meinung. In deutschen Amtsstuben findest den Bodensatz der in der Wirtschaft nix wurde, bzw. nie eine Chance hatte. Und jetzt gehen einem diese Deppen auf die Kupplung. Also, nix gefallen lassen und weitermachen .
Richtige Reaktion. Auch wenn ich kein Eigentum in Deutschland habe, verstehe ich Dich sehr gut und wünsche Dir viel Glück und Power, dass Du Dein Recht durchsetzen kannst.
Ich würde es mir an Ihrer Stelle nicht gefallen lassen und einen Fachanwalt für Baurecht aufsuchen. Außerdem finde ich es eine absolute Frechheit, weshalb der Bürger den Mist auch noch selbst bezahlen soll. Ich würde an Ihrer Stelle gar nichts neu bauen lassen. Wenn die was wollen, sollen Sie es gefällig selbst bezahlen. Wenn die auf dem Amt mal was arbeiten würden, statt den ganzen Tag nur Kaffee zu kochen und Kuchen zu fressen, hätten sie auch keine Zeit, sich über solche Lappalien auch nur ansatzweise Gedanken zu machen.
@@Laurin5026 ich hab es leider schriftlich. um auf mein grundstück zu kommen, muss ich den öffentlichen bordstein und den gehweg überfahren. an dieser fläche kann ich niemals eigentum erlangen. die gemeinde kann damit also tun und lassen was sie will. gleichzeitig kann sie mich aber zwingen solche auffahrten auf meine kosten bauen zu lassen, da ich sonst meine garangenauffahrt nicht mehr befahren darf. das ganze wird dann im brief noch schön auf amtsdeutsch verpackt das man es 10x lesen muss und sich 11x darüber ärgert weil ja auch gleich belehrungen und strafandrohungen drin stehen nach §1xj85 (sollte man selbst da auch nur einen grashalm umknicken)...
@@gamesmore9169 Mal einfach über einige zeit das fahrzeug dort auf der Straße stehen lassen. Oder kennen Sie einen befreundeten Abschleppunternehmer oder Krandienstleister?
Ist der Bürgermeister bescheuert oder wie? Das sieht aus wie die alte Haus Hof Einfahrt. Und wenn sie schon seit mehreren Jahren da ist ,ist Bestandsschutz für die Einfahrt. Müsste der sehr kluge Mann da im Büro aber ja wissen. Außerdem sollten die die Einfahrt zurück bauen ist das eine Straftat, da Sie Privatgelände ist denke ich mal.
Einfach. Es ist ein Wohngebäude somit hat die Erreichbarkeit von Einsatzfahrzeugen absolute Priorität. Angenommen das Gebäude brennt oder ein Bewohner hat einen Herzinfarkt es ist ungesetzlich eine Einfahrt künstlich zu verschmälern oder zu blockieren. Auch ohne das Menschenleben aktiv gefärdet wären hat das eine mehr als saftige Geldstrafe zur Folge. Die Bewohner haben wohl im Wahlkampf des Bürgermeisters Stimmung gegen ihn gemacht. Hat dem Würgermeister wohl niemand erklärt diese lustigen Gesetze an die sich Leute halten sollen ...
Es ist halt keine alte Hof oder Haus Einfahrt, da ist früher der Bauer auf seinen Acker gefahren, und der Herr hat sein Haus auf ein Stück ehm. Acker gebaut und die Überfahr möglichkeit zu Seiner Einfahrt umgebaut. (kann man sich gut bei Google Earth ansehen).
@@Easterbunny1972 na dann ist das aber eine Einfahrt. Somit Bestandsschutz und Wegerecht😉. Den Acker oder Wieden Einfahrten sind Einfahrten meine ich im Sinne des Gesetzes. Aber dennoch hat der Bürgermeister eine an der Klatsche.
@@Easterbunny1972 Es ist irrelevant ob das Haus ursprünglich dort stand, ursprünglich dort Acker war oder ein Alien Landeplatz. Dort steht ein Wohnhaus das zum Wohnen genutzt wird, es steht schon seit mehreren Jahrzehnten und ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf als Wohngebiet deklariertem und so besteuerten Grund errichtet. Das Aufstellen der Poller und damit die Blockierung der Auffahrt sowie die Anordnung die neu gebaute Ersatzauffahrt zurückzubauen sind allesamt rechtswidrig. Sollte das vor Gericht landen ist es ein "Open and shut case" wie die Amis sagen, sprich der Fall wird zu 110% für die Anwohner entschieden.
@@JesusKreist ich hatte es in dem Beitrag so verstanden, das er die zugepollerte Einfahrt zurück bauen soll. Nicht die neue Einfahrt an der Scheune entlang. Mich würde eigentlich die Baugenehmigung für das Haus mal interessieren. Da wird so etwas geregelt. Und nur weil dort ein Zugang zu nem Acker war, heißt das nicht, das dies als Zufahrt zu einem Wohnhaus zulässig ist. Eine Einfahrt zu einem Wohnhaus wird auch häufiger genutzt. Vielleicht liegt auch dort das Problem.
Ist doch total egal, ob man die Einfahrt ausschließlich für landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Trecker) nutzt oder auch für Autos. Einfahrt ist Einfahrt. Und wenn irgendwelche Behördenfutzis das anders sehen, weil sie überkorrekt sind, dann hoffe ich, dass sie diese Entscheidung auch prompt, verständlich und sachlich erläutern können, wenn sie gefragt werden.
Es ist generell total Sinnfrei irgendwem die Auffahrt zu verbauen weil es nicht richtig genehmigt sei. Dann noch die Hoden breit auf den Tisch zu legen und zu sagen wir werden dann selber tätig und bauen ihm die Auffahrt zurück ist genau der Grund warum sich die ganze Welt über Deutsche lustig macht. Man muss Bürokratie schon wirklich atmen um sich so zu benehmen. In keinem anderen Land der Welt würde soetwas passieren. Ich glaube selbst ein Diktator lacht sich hier kaputt, der würde dich lieber einmauern. Wenn du dann siehst wie sich die Hobbyanwälte hier daran aufgeilen ob das nun rechtens war oder nicht, dann weisst du, du bist unter Deutschen. Ich denke der Anwohner hätte einfach ein Handtuch auf die Einfahrt legen sollen. Dann wäre es sicher den Behörden unmöglich gewesen dort zu handeln.
@@uweschober5997 Einfach großen PKW holen und als Nutzfahrzeug anmelden, spart Steuer und es gibt keine einzige Vorschrift die dir verbietet ein Nutzfahrzeug privat zu nutzen. Nur blöd dass die Stadt dann wieder ihre drei Boller abreißen müsste
Das ist normal in Deutschland, fahre auch öfter zu Bauern mit Lkw. Manche Einfahrten kann man gar nicht befahren ohne das Fahrzeug zu beschädigen, aber musst von Amtswegen genau so gebaut werden und die alten Feldzufahrten dürfen nicht genutzt werden obwohl diese besser wären.
Moin. Das Problem ist das der Bürger sich das gefallen lässt wie so oft. Und das liegt daran das der Zusammenhalt nicht mehr gegeben ist. Traurig sehr sehr Traurig.
Würd ich mit mir nicht machen lassen, gab füher gute alte Sitten um solche Behördenhengste in die Schranken zu weisen, kann man heute immer noch anwenden.
was mich eher wundert .. die vom Bauamt, haben doch die Einfahrt, die gepflastert wurde mit dem Eingriff dieser 3 Poller beschädigt. Wenn diese Einfahrt zu dem Grundstück gehört des Eigentümers, dann haben die vom Bauamt sich ja strafbar gemacht, da Sie in Fremdes Eigentum eingegriffen haben. Besteht somit nicht der Tatbestand der Sachbeschädigung ?
Prototypisch dafür wie Deutschland funktioniert. Vor allem muss man ja noch daran denken, dass das nicht nur den Betroffenen Geld kostet, sondern dass das auch noch Verwaltungskosten in den Behörden verursacht und das zahlen wir letztlich alle mit unseren Steuern...
Solche Situationen haben oft eine lange Geschichte. Entweder die Summe vieler Missverständnisse oder als Summe persönlicher Animositäten zwischen zwei Privatpersonen, von der eine bei der Stadt arbeitet und ihre Stellung missbraucht.
Willkommen in Deutschland 🇩🇪 ganz großes Kino! So ein Kasper der Staatsdiener wenn das mein Kind wäre hätte ich ihm Rechts und Links auf die Baken gehauen!
Den Behörden Fuzzi hätte ich aber heim geleuchtet der hat doch nicht mehr alle Tasten auf der Klaviatur Kopf voller Gülle und vergessen umzurühren . Pfosten lassen sich ja zum Glück einwandfrei raus ziehen und wieder reinstecken somit problem gelöst .
Ob die Zufahrt genutzt werden darf ist in erster Linie wohl eine rechtliche Frage (die just "bereits" nach 10 Jahren auftaucht? Gewohnheitsrecht?). Aber einen Rückbau zu fordern falls kein öffentlicher Grund betroffen ist fände ich frech. Vielleicht wegen der Bodenversiegelung? Der Amtsleiter hat scheinbar zu viel Zeit über Sinnlosigkeiten zu grübeln. Interessant wäre zu wissen ob er die Poller auf Gemeindegrund setzen liess.
Willkommen in Deutschland!!! Wir haben ein riesen Baugrundstück, mussten aber auf den Nachbarn bauen, also mit 3Metern Abstand, weil sich einer im Stadtbaubüro eine Imaginäre Linie ausgedacht hat. Das kommt bei raus, wenn Beamte Langeweile haben.
Da gab es wohl schon vorher Zwist. Im Sinne der Versiegelung von Nutzflächen ist die 20000 EUR Einfahrt jedenfalls Unsinn, aus umweltpolitischer Sicht ist die Forderung der Stadt also Murks. Dass ein Grundstück normalerweise nur 1 Zufahrt zum öffentlichen Raum haben soll und Ausnahmen davon genehmigt werden müssen, hat der Häusebauer aber wohl übersehen, oder, so wie ich ihn höre, ignoriert. Dabei hätte es sicher eine Lösung gegeben,xwenn man auf eine spätere Teilung und Teilverkauf des Grundstücks hingewiesen hätte, der natürlich mit einer ewig langen Zufahrt über ein dann Fremdgrundstück mit Wegerecht nicht so prickelnd ist, parallel zu einer vorhandenen öffentlichen Strasse. Aber ich denke, ostfriesische Starrköpfigkeit gehört auf beiden Seiten dazu.
Eher nicht oder? Hab ich mich auch gefragt... Macht den Anschein, als sei es sein Privatgrundstück. Und dann hätten sie von der Stadt da eigentlich gar keine Poller bauen dürfen..
Die haben ja auch gesagt das wenn er es nicht mancht, sie die neue Auffahrt abreissen die auf seinem Grundstück ist und das noch ihm in Rechnung stellen. Wie dreist kann man eigentlich sein.
@@thomasmargis9808 den Anschein kann er durch den Bau der Auffahrt aber durchaus auch selbst erweckt haben. Das kann man erst vor Ort mit Grenzsteinen oder einer Vermessung nachvollziehen.
@@arnonym7643 ... er hat keine Einfahrt gebaut, sondern seine bestandskräftige Einfahrt lediglich überpflastert. Das hat die Behörde hinterfotzig und eigenwillig als "wesentliche Änderung" ausgelegt, was zum Verlußt des Bestandsschutzes führen würde. Tatsäch aber handelt es sich um eine reine "Unterhaltungsmaßnahme" was den rechtlichen Status nicht verändert. Was die Poller anbelangt, so sind sie rechtswidrig auf Privatgrund ohne Genehmigung des Eigentümers erstellt worden. Wie in dem Film eindeutig zu sehen, gibt es einen unterbrochenen Grünstreifen neben der Fahrbahn. Dort gehören sie ggf. auch hin. Zumal es sich hierbei erkennbar nicht um Poller, sondern um reflektierende Leitpfosten für die Fahrbahnbegrenzung handelt. Also ein Verkehrszeichen (N°620), das hier zweckentfremdet, d.h. von der Behörde widmungswidrig verwendet wird. Dies erfüllt zusätzlich den Straftatsbestand einer vorsätzlichen Irreführung im Sinne der dem Straßenbaulasträger obliegenden "Verkehrssicherungspflicht". So und nur so, kann man den Amtsschimmel und seine lebensfremden Paragraphenreiter MIT IHREN EIGENEN WAFFEN SCHLAGEN !!!
Wenn es keine Genehmigte Zufahrt ist, hat die Gemeinde recht, auch wenn es 100 Jahre lang geduldet wurde. Eine Grundstückszufahrt ist baurechtlich nun mal was anderes als eine Zufahrt zum Feld.
@@quickstone84 Stimmt, es heißt auch gar nicht Gewohnheitsrecht sondern Bestandsschutz. Und nach dem Bestandsschutz muss eine Zufahrt die mehr als 15 Jahre bekannt ist und geduldet wurde unter Bestandsschutz gestellt werden. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall : Ich habe ein Grundstück gepachtet mit sich darauf befindlichem Weidestall für Pferde. I´wem passte es nicht das die Pferde dort nun standen oder was weiß ich, jedenfalls hat er beim Amt dagegen gewettert. Das kam dann auch und wollte wissen wie ich da an eine Baugenehmigung gekommen sein will für einen Stall mitten im Grüngürtel der Stadt. Ich habe die ausgelacht, denn lange bevor es so etwas wie einen Grüngürtel der Stadt gab, sogar lange bevor dieses Grundstück überhaupt zu dieser Stadt gehörte , stand dort ein Wohnhaus. Dieses Wohnhaus ist im 2. WK zerbombt worden, und da der Eigentümer noch 2 weitere Wohnhäuser auf dieser Straße hatte hat es das zerbombte nie wieder aufgebaut. Mithin war dort schon zu Kaisers Zeiten eine Baugehmigung erteilt worden und der Stall war DEUTLICH kleiner , sowohl von der Grundfläche als auch von der Gesamthöhe. Außerdem stand der Stall dort schon gute 45 Jahre, auch wenn er mehrfach um/ausgebaut worden war ( weil eben aus Holz). Ende vom Lied das Amt gab klein bei und ich selbst habe einen Nachpächter mit Pferden für den Grundstücksbesitzer gesucht als ich dann 1991/1992 samt Pferden, und später dazu angeschafften Ziegen, auf´s Land umgesiedelt bin. Der Stall steht übrigens noch immer dort. Inzwischen auch schon wieder mehrfach umgebaut weil eben aus Holz.
Eine Sache versteh ich da aber nicht: wurde sich da nicht an einen Rechtsanwalt gewandt? Man hat dir Maßnahme der Stadt einfach so hingenommen und anstatt rechtlicher Schritte lieber 20.000€ an Baukosten für eine neue Auffahrt hingenommen?
Das macht mehr Sinn als es auf erster Sicht scheint. Auf Schnellstraßen muss die Zahl der Auffahrten so gering wie möglich gehalten werden, weil das deutlich sicherer ist. Sonst haben wir am Ende Stroads wie in der USA
Das ist wieder einmal ein gutes Beispiel für Behördenwillkür ! Da sitzt irgendein Tintenpisser der nur auf seine Vorschriften herum reitet ! Die Frage ist nur wie sind denn die darauf gekommen ?? Da muss wohl irgendjemand bei der Behörde angerufen haben !! Blockwartmentalität in Deutschland lässt grüssen ! Und wird leider immer mehr
Für diese Poller hat die Stadt die Pflegepflicht. Die würd ich jeden Tag wegtreten und dann die Stadt anrufen, sie mögen die bitte umgehend reparieren. Dann würde ich noch auf die spezielle Gefahrensituation hinweisen, die das Amt ja selbst geltend macht. Und wenn die das nicht sofort machen beim Gericht eine Verfügung erwirken. Denen würde der Spaß vergehen. Parallel würde ich da ein richtig fettest Eisentor hinbauen. Solange das der Ortsüblichen höhe entspricht kann das Amt da garnichts machen. Und wenn sie das bei ihrem Rückbau beschäden müssen sie das bezahlen. Solche Eskapaden haben wir bei uns auch hinter uns. Zum Glück gibt es bei uns noch eine CDU, die war nicht den Bürgermeister stellt, aber sehr viel Ahnung hatte, wie man die Stadt massiv unter Druck setzen kann. Mit deren Hilfe haben wir dieses Jahr auch unsere 20KW Peak Solar durchgesetzt, die das Grün geführte Bauamt mit aller Macht zu verhindern versucht hat, mit der Begründung, dass die im Außenbereich nicht zulässig wären.
Bei so „Dorfgeschichten“ frag ich mich inzwischen oft, ob da manchmal nicht persönliche Dinge mit „amtlichen“ Mitteln ausgetragen werden. Insbesondere wenn irgendwas jahrzehntelang niemanden gestört hatte.
Der Gesunde Menschenverstand hat in der Behörde nichts verloren und ist deshalb auch nicht vorhanden, bzw. VERBOTEN! und jetzt noch eine Frage, sind die Leitposten auf dem Privatgrundstück errichtet worden, dann Handelt es sich um Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung! Die Mitarbeiter vom Bauhof hätten sich die Erlaubnis zum Betreten des Grundstücks einholen müssen.
Auf den Streetviewaufnahmen von September 23 ist die Einfahrt zurück gebaut - dort steht jetzt eine Hecke. Funfact: Auf den Satelitenbildern von Google Maps sieht man die alte Einfahrt noch. Inklusiver der drei Poller :D
Es gibt eine Ortschaft in den die Landwirte sogar EXTRA Steuern zahlen müssen . Für ihre Hofeinfahrt die extra breiter ist als Normale , wegen den Landmaschinen .
Ich verstehe das Problem nicht. Einfach die Gemeinde auf Schadensersatz klagen, schließlich wurde das Pflaster beschädigt. Sollte es nicht so einfach sein, fehlt ein wesentlicher Teil der Geschichte.
Die 3 pflastersteine sind ca 80cent wert... Die Gemeinde wird Verkehrstechnische Gründe für den Vorgang haben. Zu nah an einer Kurve, kein Bürgersteig, vll ist die alte Auffahrt an einem Straßenstück, welches Außerorts liegt wo 70kmh erlaubt sind... Wie man sieht ist die Auffahrt auch erst neu gepflastert worden... vermutlich war es vorher einfach njr ein schotterweg und die ungenehmigte Auffahrt ist erst durch das neue Pflaster aufgefallen. Natürlich muss da die Gemeinde bei regelverstößen tätig werden.
@@abcdefgarno5240 Die Gemeinde muss bei Regelverstößen tätig werden, die nie jemanden störten und wo es scheinbar noch nie Unfälle gab, aber wenn die Behörde dem Bürger Eigentum zerstört oder entwendet, dann soll es ihm egal sein? Ich glaube ich bin im falschen Film. Durch diese ganzen Vorschriften blockieren wir uns doch selber
Ich bin mir sicher, dass ein wesentlicher Teil der Geschichte fehlt. Selbst die Sicht der Gemeinde kommt ja nicht vor, nur eine Erläuterung, wie weiter vorgegangen wird. Entweder hat man bewusst nicht gefragt oder bewusst die Erläuterung nicht mit im Video aufgenommen. Beides wäre bedenklich.
Interessant wäre der Bauantrag und die Baugenehmigung vom Haus. Dort müsste die Zufahrt eigentlich auch geregelt sein. So wie das aussieht, ist das kein Ort sondern eine Landstraße. Und ob ein Trecker 4 mal im Jahr auf und von einer Wiese fährt oder täglich mehrmals dort auf und abfahren ist ein unterschied. Ganz ehrlich. Als Bürger kläre ich das vorher ab. Dann hab ich auch keinen Ärger. Bin nicht vom Fach. Aber könnte mir vorstellen, dass in der Baugenehmigung auch was zur Zufahrt drin steht. Vielleicht war die Bedingung, dass das Haus dort gebaut werden kann eine Zufahrt über die bisherige hofzufahrt.
Selbst wenn es sich dabei NUR Um Acker gehandelt hätte wären es zumindest 12 x befahren durch einen Traktor /Jahr gewesen, war es aber Dauergrünland dürften es eher so um die 30 bis 40 Mal /Jahr (Je nach Heuernte /Wetterlage ) sein die der Traktor da durch musste. Gut das Verkehrsaufkommen beim PKW ist auf jeden Fall höher, aber liegt die Einfahrt tatsächlich außerhalb der Ortschaft ist es völlig unerheblich das dort auf jeden Fall ein Hinweisschild zu stehen hätte selbst wenn dort Naturschutzgebiet gewesen wäre und dort ganze zwei mal/Jahr der Traktor durchgemusst hätte. Denn es geht ja gar nicht um die Nutzung eines möglicherweise gesperrten Weges , sondern um das überqueren des knapp 2 m breiten Grünstreifens zum Grundstück. Und da hat der Anwohner auf jeden Fall ein Wegerecht. Schon weil das befahren des Gehöftes Besuchern gar nicht erlaubt sein dürfte, schon aus Seuchenschutztechnischen Gründen.
Aber was wäre denn der Grund, diese Auffahrt zu verbieten, nur um ein paar Meter weiter die Auffahrt zu gestatten? Einen ersichtlichen Grund gibt es für mich nicht, und auch aus der Amtsstube kommt kein Argument. Klingt für mich erstmal einfach nur nach Schikane... Oder eben - wie leider so oft bei diesem Format - fehlen wesentliche Informationen?
@@clemens6807 Das "Argument" war : Die Ausfahrt kann nicht genehmigt werden da dieses Grundstück schon eine Ausfahrt auf diese Straße hat. Eine zweite Ausfahrt wäre unverhältnismäßig und würde die Gefahr für den fließenden Verkehr verdoppeln" Ist natürlich Augenwischerei. Es geht da eher darum diesem Bürger mal zu zeugen das ein Amtsangestellter immer recht hat und natürlich etwas extra Geld in die Kasse zu spülen. Vermutlich haben die Besitzer des Gehöfts keine Lust gehabt der Stadt viel Geld dafür zu bezahlen das Grundstück für den Neubau extra "raus messen zu lassen" Um dann die beiden Gebäude statt mit Nummer "XY" und "XY a" mit den nummern "XY" und "XZ" zu versehen was der Gemeinde jährlich etwas mehr Steuern einbringen würde. Hat mein Nachbar gegenüber nämlich auch so gemacht aus genau diesem Grund, blöd für unsere Gemeinde war da nur, das sein Grundstück schon zwei Ausfahrten hatte: Eine vorne zur Dorfstraße und eine hinten zum Feldweg. (wo jetzt der Neubau vom Sohn steht) Mein Grundstück hat übrigens auch zwei Ausfahrten : eine vorne am Hauptgebäude und eine hinter der Scheune als Zufahrt zum Grünland und eben dieser Scheune. Würde ich jetzt zum Beispiel in die Scheune eine Wohngebäude bauen und der Bewohner dort würde nach hinten raus fahren, könnten die mit dem gleichen Blödsinn kommen : bisher wurde diese Zufahrt ja NUR für den Traktor benutzt wenn Heu/Stroh eingelagert wurde, oder für den Viehtransporter, wenn mal Lämmer verkauft werden.
@@liery6565 Danke für die Erklärung. Ach herrje, der übiche Beamten-Nonsens. Klar, mit 2 Ausfahrten verdoppelt sich natürlich der Verkehr. Klar mag es die Rechtslage geben, daß nur 1 Ausfahr vorgesehen ist, man kann das Ganze aber auch mit gesundem Menschenverstand angehen. Aber es wundert mich nicht, daß diese wichtige Info komplett fehlt, ist mir bei diesem Format hier schon öfters aufgefallen. naja, sonst wäre es ja nicht so reißerisch...
Auf den Streetviewaufnahmen von September 23 ist die Einfahrt zurück gebaut - dort steht jetzt eine Hecke. Funfact: Auf den Satelitenbildern von Google Maps sieht man die alte Einfahrt noch. Inklusiver der drei Poller :D
Nein, da hast du nicht aufgepasst. Sie sind an überregionalen Straßen in der Regel zwar 50 m auseinander und können dir zur Orientierung dienen, aber wie eine Straße zu bauen ist, ist kein Stoff, der in einer Fahrschule gelehrt wird.
DOCH ! Sie haben völlig Recht. Ein Klick bei Google reicht, und Sie werden Das bestätigt finden. Allerdings anders herum wird ein Schuh daraus: Was die Poller anbelangt, so sind sie rechtswidrig auf Privatgrund ohne Genehmigung des Eigentümers erstellt worden. Wie in dem Film eindeutig zu sehen, gibt es einen unterbrochenen Grünstreifen neben der Fahrbahn. Dort gehören sie ggf. auch hin. Zumal es sich hierbei erkennbar nicht um Poller, sondern um reflektierende Leitpfosten für die Fahrbahnbegrenzung handelt. Also ein Verkehrszeichen (N°620), das hier zweckentfremdet, d.h. von der Behörde widmungswidrig verwendet wird. Dies erfüllt zusätzlich den Straftatsbestand einer vorsätzlichen Irreführung im Sinne der dem Straßenbaulasträger obliegenden "Verkehrssicherungspflicht". Ihr Ansatz ist also goldrichtig, man muß den Amtsschimmel und seine lebensfremden Paragraphenreiter MIT IHREN EIGENEN WAFFEN SCHLAGEN !
Hab die Adresse mal recherchiert und es ist nicht in Remels, sondern auf der Landstraße davor in Richtung Augustfehn. Und ja, die Einfahrt wurde tatsächlich zurück gebaut und mit einer Hecke verschönert.
Oder man hätte einen Kompromiss gefunden: Man darf die Zufahrt auch als PKW Auffahrt nutzen, zahlt für die Genehmigung oder "spendet" dem ansässigen Sportverein! Oder man klagt, streitet, baut unnötig um. Deutschland eben!
... am besten, läßt doch die Bundesbahn einen Fahrplan dazu machen ... "Werktags außer Samtags und Sonntags erst ab 12, an bundeseinheitlichen Feiertagen das Ganze anders herum, aber ausgenommen am 1. April gar nicht, etc." ! 🤣😜🤣
Hatte ein ähnliches Problem. Auffahrt war zu breit ca 8 m musste einen Teil mit Findlingen zusperren. Jetzt mit Anhänger immer ein unnötiges herum schlängeln. Behördenschwachsinn. ...bald ist endlich Wahl. Dann wähle ich Freiheit für freie Bürger. 💙
ganz im ernst, ich würde die dinger einfach abflexen, Rechnung zahlen fürs zurückbauen würde ich auch verweigern, bzw. nicht zulassen dass die zurückgebaut wird. Der Amtsarsch könnte mir den Buckel runterrutschen xD
Was mir da noch gerade in den Sinn kommt.... Die Auffahrt und auch die Stelle wo die Poller gesetzt wurden liegt doch auf dem Grundstück des Eigentümers oder? Hätte der Eigentümer dann nicht einer "Bebauung" auf seinem Gundstück zustimmen müssen? Ist das dann sowas wie Hausfriedensbruch? Wurden bei der Setzung der Poller seine Plastersteine zerschnitten? Ist das dann Sachbeschädigung? Wurden bei der Setzung Plastersteine entfernt? Ist das dann Diebstahl? Macht es aus ökologischer Sicht Sinn den Boden auf vielen vielen Quadratmetern für eine neue Zufahrt zu verdichten. Also Thema Naturschutz, Regenwasserablauf und so weiter? Natürlich lösen diese Art von Beiträgen Kopfschütteln aus aber, wie ich hier schon geschrieben habe: Einen verständlichen Grund für diese Maßnahme und etwas mehr Hintergundinfos wären schön! Natürlich geht das nicht in 2 Minuten! Ich denke jeder wird sich seine Meinung gebildet haben aber auf welcher Grundlage? Vielleicht ist ja auch der Eigentümer ein schlimmer Schlawiner! ;-) Grüße gehen raus!
Hier liegt ganz einfach eine Zweckentfremdung der Leitpfähle vor: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (vgl. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO).
Die Anlage 4 zur STVO sagt eindeutig:
11 Zeichen 620
Zeichen 620 Leitpfosten (links) (rechts) (BGBl. I 2013 S. 427)
Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an
den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von
50 m und in Kurven verdichtet stehen. Leitpfosten sind lt. STVO eine „Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs“.
Es handelt sich nicht um Absperrpfosten. Hier handelt die Behörde eindeutig unrechtmäßig gegen die STVO, wirft aber der Familie unrechtmäßiges Handeln vor!
Wenn man an solchen Stellen schon pollert, dann müssen dort Feuerwehr-Poller rein,
die per Schloß geöffnet werden können.
An Stelle des Eigentümers würde ich mich mit der Örtlichen Feuerwehr beraten, denn die haben das Recht Zufahrtswege zu BEIDEN Seiten der Gebäude bereit zu halten.
Man muss die mit ihren eigenen Waffen schlagen. Die hätte ich direkt nach dem die vom Bauhof da waren wieder rausgerissen
👍
eigentlich müsste man jetzt sich beim Straßenbauamt melden und ihnen Bescheid geben, dass sie die Poller zweckentfremdet haben und dem Straßenbauamt das entfernen in Rechnung stellen.
ganz getreu dem Motto: Wie du mir, so ich dir
@@chrrol6704 soo nämlich
Finde ich gut, dass jemand über den Unsinn den die Behörden so treiben informiert, damit den Betroffenen eine Stimme gegeben wird.
Sie haben eine Stimme, aber bringen tut es auch nichts. Beamte werden schließlich eingesetzt und nicht gewählt.
@@dermax1254 ja stimmt wohl, aber es ist besser als wenn es den Leuten nichtmal bewusst ist. Ich habe die Hoffnung, dass es auf Dauer doch einen Unterschied macht.
Extra 3, realer Irrsinn ?
@@grendo45 klar, ich finde es auch gut, dass sowas gezeigt wird.
Würde mir mal ein paar harmlose alte Sitten zurück Wünschen. Zum Beispiel könnte man einfach mal das Haus von manchen Beamten mit faulen Eiern bewerfen. Dann überlegen sie sich vielleicht 2 mal ob sie den Leuten so auf den Sack gehen wollen. Ne anständige Polizei würde da dann da kurz einfach mal Pause von der Streife machen.
ja, die Nachhaltigkeit der Städte. Da wird jetzt wieder eine Fläche versiegelt, die vorher offener Boden war. So macht man das in den Städten. Nun können sie für die lange Auffahrt auch Abwassergebühren verlangen, da die Fläche ja versiegelt ist.
Mit dem Trecker die Pinguine kapputt fahren, mit dem Trecker darf er ja durch,.... Man man man, willkommen in Deutschland 😂
Ich vermute mal wenn hat der Herr max einen Rasentrecker/ Aufsitzmäher.
@@Easterbunny1972 reicht doch aus, die Dinger halten ja nix. Ich würde das Teil in der Mitte aber einfach rausziehen und daneben legen, kann ja keiner nachweisen wer es war.
@@mtsxrf2963
So ist es. Kids nehmen solche Dinger immer mal wieder mit... 🤷🏻♂️
Das ist zwar typisch Deutsch, ändert aber nichts an der Situation. Ganz im Gegenteil würde sich die Sache dadurch noch verschärfen. Das Problem sind ja eigentlich nicht die Pöller, sondern die (laut Stadt) unerlaubte Nutzung der Einfahrt. Und die ließe sich im Zweifelsfalls allein durch das Stehen des Fahrzeugs auf dem Grundsück nachweisen.
Da sind wohl eher private Steritigkeiten zwischen dem Bürgermeister und dem Anwohner der Auslöser. Evt. hat der (Der Bürgermeister ) ebenfalls einen Hof, kann sich aber so eine schöne Auffart nicht leisten oder er wollte das Grundstück billig erwerben und konnte nicht, oder, oder, oder. Der eigentlich Witz ist ja, dass die neue Auffahrt 30 Meter weiter Vorn offensichtlich genehmigt wurde. ....
@@Easterbunny1972 Glaube ich nicht, wenn ich mir die Halle neben dem Gebäude ansehe. Der scheint dort schon ein Gewerbe am Laufen zu haben.
Meine Familie kommt aus dem Kreis... Vielen Dank, dass Sie, verehrte Herren, mir zeigen wo ich mit meiner Familie auf keinen Fall hin ziehen werden..... wat nen dum tüch....
Der Bürgermeister hatte kein Argument dazu warum die Auffahrt wieder weg soll.
Sagt der Anwohner ja selbst: weil es eine landwirtschaftlich genutzte Auffahrt sei, er meint wahrscheinlich rein landwirtschaftlich nutzbar, was wohl in der Vergangenheit nicht beachtet wurde. Das ist wie die Geschichte mit der Straße, die von der 30er-Zone verkehrsberuhigt werden sollte und bei der Prüfung aufgefallen ist, dass es sich um eine Straße handelt, auf der Tempo 100 gilt und somit dort jetzt statt vorher 30 jetzt 100 km/h gefahren werden darf. Ist eben geltendes Recht, über dessen Sinnhaftigkeit man sicherlich im Einzelfall diskutieren kann.
@@tim3550 aber für eine Auffahrt kann man doch eine Nutzungsänderung beantragen (zumindest in NRW) 😅. Die ehemalige Zuliefereinfahrt zur Backstube ist jetzt Anteilig Einfahrt, Garage & Garten. Besitzern ohne Alternative den Zugang zu ihrem Grundstück zu nehmen ist hoffentlich nicht rechtens. 🤔
Edit wg Autokorrekt troll
@@NivionScribble Wenn ich den Bericht richtig verstanden habe, gibt es eine Alternative, ist wahrscheinlich aber umständlicher
@@tim3550 Ja die extra für bis jetzt 20.000€ extra gebaut werden musste, das ist einfach nur bürokratischer Schwachsinn
Damit die Stadt mehr Versiegelungsfläche in Rechnung stellen kann beim Abwasser
Bau die Einfahrt zurück und nutze sie doch trotzdem einfach weiter😂😂Fahr einfach über den Grünstreifen. Fährt sich mit der Zeit fest, kann dir keiner verbieten
Dachte ich mir auch, einfach nebendran über die Wiese geht auch!
Und für 20.000 Euro kann man einige Bußgelder kassieren bis sich das „armotisiert“ 🤣
Die 20000 € für die Neue Einfahrt der Gemeinde in Rechnung Stellen, wenn sie nicht zahlen ein Inkasso unternehmen einschalten damit sich die Gemeinde freuen kann.
die idee mit dem inkasso is doof. inkasso wird zwar ein paar mahnungen schicken, muss dann schlussendlich aber dennoch vor gericht wenn nicht gezahlt wird. wenn dort der kläger verliert, bleibt er selbst auf allen kosten (inkl inkasso) sitzen @@lippil8762
@@lippil8762 das wird nix. Um sowas durchzukriegen müsste man erstmal erstreiten, dass das Dichtmachen der alten Zuwegung rechtswidrig war.
Hat denn etwa die Straßenmeisterei einfach das Privatgrundstück betreten und baulich verändert? Ohhhh da freut sich jeder Anwalt.
Nein.
Also ich sehe hier eine Sachbeschädigung und ggf Diebstahl. Allemal justiziabel....
Wenn die Liegenschaftskarte die Eigentumsverhältnisse widerspiegelt, gehört der Teil der (ehemaligen Einfahrt), auf dem die Pfosten aufgestellt wurden, zur öffentlichen Verkehrsbegleitfläche. Mittlerweile ist ja aber ohnehin längst im wahrsten Sinne Gras über die Sache gewachsen.
Da sieht man deutlich, was für abartige Leute im Amt sind😡
Versager leben in solchen Büros die in der Schulzeit gemobt wurde!
@@danielwohl8735 ... und Pickel hatten ...
@@uwegadatsch8069 Und nie eine Freundin.
@@broncokulitschka8631 Genau, lustig ...
@@danielwohl8735 nicht eher andersrum? Leute suchen sich die Position im Leben um weiterhin zu mobben. Würde mehr Sinn machen
In den Baubescheid reinschauen, wo eine Zufahrt genehmigt wurde. Jedes Haus MUSS schließlich eine Zufahrt haben: Ohne Zufahrt keine Baugenehmigung!
Bring die Herren vom Amt mal nicht auf Ideen, sonst kommt noch der Abrissbefehl, lol.
jedes grundstück muss eine zufahrt haben, die ist vorhanden. daher wurde die neue nicht genehmigt.
der eiegntümer hat sie dennoch einfach gebaut, plus den eingang zum feldweg, der zum früheren feld führte, den er hier als zufahrt bezeichnet die schon immer da gewesen sein sollte immer noch eigentum der gemeinde ist einfach mitbebaut.
der eigentümer hätte also 2 alternativen gehabt.
einfach still und leise das stück feldweg so lassen und weiterhin nicht ganz legal als einfahrt nutzen.
oder aber die andere einfahrt nutzen, ohne ausbau paarr meter weiter zum haus laufen.
oder halt wie hier die teuerste altnative für 20000 euro asphalt aufs grundstück schmeissen.
Das ist etwas für den NDR "Extra 3 - der reale Irrrsinn"
Lieber nicht den NDR. Die haben einen schlechten Ruf und sind oft eh nicht glaubwürdig wie Objektiv oder gar neutral unabhängig
@@kathrinfurth5842 Das weiss ich nicht aber die Sendung die er meint ist wirklich gut.
leider kommt dort immer häufiger neben dem lustigen auch der links-grüne medienmainstream durch :( früher gern geschaut, heute eher weniger
@@ds0305 Was zum Beispiel? Ich finde nur das sie sich die Stories manchmal aus den Fingernziehen... z.B. mit der Allee die in einer Innenstadt gefällt und neu gepflanzt werden musste da die Wurzeln das Mauerwerk der Häuser beschädigen aber sich die Leute dadrüber aufgeregt haben...
@@ds0305 Früher hab ich gern TH-cam comments gelesen. Heutzutage kommt dort immer häufiger neben lustigen Kommentaren auch welche von rechten Verschwörungstheoretikern & Querdenkern.
Pro-Tip: Ihr seid nicht die, die etwas durchschauen. So wie wir nicht die sind, die manipuliert werden. Holy fuck. Keine Sau schaut TV, und trotzdem meint ihr wir wären alle brainwashed und nur links wegen den öffentlich-rechtlichen.
Dem Sachverhat wird doch auch einges voran gegangen sein? Mir fehlt dazu ein bisschen der sachliche Hintergrund.
Der erste vernünftige Kommentar den ich lese. Mir kommt es auch vor als sei hier viel weggelassen worden. Da gab es doch mit Sicherheit im Vorfeld Schriftverkehr mit einer Aufforderung die Einfahrt Rückzubauen oder ähnliches.
Anderswo verschwinden diese Leitpfähle des Nachts immer wieder. Es ist mysteriös.
In so nem kleinen Dorf wirst du aber ziemlich schnell erwischt werden.
@@GnomeEUman kann sie auch einfach daneben legen. Die Pinguine sind ja nur rein gesteckt. Wer das war muss bewiesen werden und kann nicht einfach behauptet werden. Ich sehe da kein Problem.
Typisch Sesselfurzer vom Amt...
Als ob das jemanden gestört hätte.
@@jonasbusitzkis1222 hä?
Na und?
Egal wie oft das Auto los fährt, die Autos, Fahrräder haben immer Vorfahrt auf der Straße.
Oder wollen sie den Deutschen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrtsregelen absprechen?
Wir reden doch alle von mehr Wohmraum. Aber wenn ein Gehöft umfunktioniert wird dann legt man noch Steine in den Weg?
Das kann doch keiner gut finden.
Hat doch recht. Die Einfahrt war ein Schwarzbau. Schon richtig, dass der Bürgermeister das nicht einfach duldet.
@@gargoyle7863das ist aber auch typisch sesselfurz. So ist der Umgang in Deutschland, wenn Sesselfurz Macht bekommt. Immer problemorientiert aber bloß nicht lösungsorientiert, sonst könnte ja jemand denken er habe keine Macht.
Unvollständige reisserische Info im Bild-Format und auch noch uralt :
Situation : 2015 Haus gebaut auf Grosseltern Grundstück. Zwei Einfahrten - eine offizielle zum Wohnhaus der Grosseltern und einen Feldweg zu einem Acker. Feldweg wurde vom Häuslebauer ohne zu fragen einfach umfunktioniert zur zusätzlichen Hauseinfahrt und gepflastert. Nicht gestattet da das Grundstück nur eine befestigte Zufahrt haben darf. Strassenbauamt sieht das als Gefahr und hat auf dem Teil der Ihnen gehört Poller legal und gesetzlich erlaubt gesetzt. Das man statt direkt Poller setzen erst einmal hätte telefonieren können ist imho eine andere Sache, ein Weg wird ja nicht plötzlich zu Gefahr, weil er aus einem anderem Material besteht und auf einen Tag mehr o. weniger kommt es nicht an. Und der Häuslebauer war dementsprechend auch etwas sauer und statt mit der Behörde zu reden (bevor er die neue lange Auffahrt baute) hat er den Poller rausgerissen, was rechtl. gesehen Sachbeschädigung ist die mit Geldstrafe und sogar Gefängnis geahndet werden kann, da der Teil zur Strasse und nicht zum Grundstück gehört.
Zitat aus der HAZ (Hannoverschen allg. Zeitung) vom 29.5.2016 vom Bereichsleiter dazu :
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„Wir mussten die Gefahrenstelle sichern und die Nutzung unterbinden. Eine Vorwarnung ist nicht nötig“, erläutert Frank Buchholz, Leiter des Geschäftsbereichs Aurich. Denn der Teil der Auffahrt, auf dem die Pfosten stehen, sei Bestandteil der Straße, und die gehöre nun mal dem Land und nicht der Familie. „Sie hätten den Feldweg rein rechtlich nie erschließen dürfen - und das war ihnen auch bekannt“, betont Buchholz.
Das sah Häuslebauer Blank anders - und riss den mittleren Pfosten kurzerhand wieder heraus, um so weiterhin mit seinen Autos vor das Haus zu fahren. „Das geht natürlich gar nicht. Man darf ja auch nicht rumlaufen und Straßenschilder klauen“, kommentiert Buchholz.
Dennoch habe er von rechtlichen Schritten abgesehen - und sei der Familie nun sogar entgegengekommen: „Solange es nur eine Zufahrt gibt, ist es mir mittlerweile egal, wo die entsteht“, sagt er. Die Familie könne entweder die neue, die alte oder eine komplett neue Auffahrt nutzen - solange es bei einer bleibt. „Die andere muss dann zurückgebaut werden“, sagt Buchholz. Zwei Auffahrten könne er keinesfalls genehmigen - immerhin müsse jeder Bürger gleich behandelt werden.
Das will Blank jedoch nicht einsehen. Er besteht weiterhin auf zwei Einfahrten zu dem Grundstück.......
------ Zitat Ende
Imho hätte die Familie sich die Kosten für die lange Zufahrt sparen können, wenn man geredet hätte - aber der nordische Dickschädel, eine etwas überzogene und übereilte Reaktion des Amts ...... und der gesunde Menschenverstand sind da wohl kollidiert, wo der gesunde Menschenverstand verloren hat. Da es mittlerweile fast 5 J. her ist wird die Sache vermutl. auch geklärt sein, wenn der gesunde Menschenverstand nicht Urlaub genommen hat. Verrückt an der Sache ist auch das dem Namen der Bewohner nach das Grundstück daneben wohl auch zur Familie gehört. Umleiten der Zufahrt zum Haus der Grosseltern mit auf das Nachbargrundstück innerhalb der Familie (vermutl. der Eltern) mit eintragen von Wegerecht wären laut google nur wenige Meter und billiger gewesen. Ist jetzt mit der langen Zufahrt auch quasi gemeinsam halb auf beiden Grundstücken. Damit hätte die direkte Zufahrt zum Haus genutzt werden dürfen..... - Aber wie gesagt - gesunder Menschenverstand.....
Sehr viele Tankstellen haben zwei Zufahrten, muss davon auch eine zugepollert werden?
Für mich hört sich das nach Willkür und Schikane an.
@@yxcvbnasdfqwer9162 Unterschied ist das eine ist ein Privatgrundstück und das andere ein Geschäft dessen Sinn es unter anderem ist das man mit dem Auto durch fährt. Zudem wird so etwas auch im Bebauungsplan und Stadtverordnung bestimmt und so etwas gilt immer für alle.
Ja das stimmt, da besteht ein Unterschied. Ich verstehe es allerdings im Video so, dass die Zufahrt bereits vorhanden war. Wenn eine alte Tankstelle zur Dönerbude wird und danach mal zur Wohnung, müsste dann aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz das Straßenbauamt oder die Stadtverwaltung auch in solchen Fällen eine der beiden schon vorhandenen Auffahrten schließen oder auf Kosten des Eigentümers zurückbauen.
Ich bezweifle, dass das praktiziert wird. Daher meine Vermutung zur Willkür.
Möglicherweise werden auch andere Faktoren beteiligt sein, die nicht aus dem Beitrag erkennbar sind.
warum darf ein grundstück nur eine zufahrt haben. is doch kompletter blödsinn. macht überhaupt keinen sinn. was soll das für gefahren mit sich bringen? erschliesst sich mir garnicht
@@seanthiar Ne das ist KEIN Unterschied, denn das Gehöft ist ein BETRIEB, und auch MEIN Hof /Betrieb hat zwei Zufahrten, eine zum Haus/Hofstelle und eine hinten an die Scheue /zum Acker das ganze ist aber nur EIN Grundstück und hat die gleiche Flurnummer. Ebenso ist es bei einigen anderen Gehöften hier in der Gegend. Das ganze DORT ist nichts anderes als der Versuch eines Ortsbürgermeisters /Amtsleiters auf diesem Wege sich zu profilieren bzw Bauaufträge für die befreundeten Bauunternehmer an Land zu ziehen.
Mir ist neu, daß eine Zuwegung zu einem Flurstück eine Nutzungsauflage haben kann. Solange das Flurstück keine Nutzungsänderung erfährt, kann doch die Auflagen für die Auffahrt nicht geändert werden.
Ich wäre in dem Fall eher zum Norat gegangen und hätte eine "Abspaltung" dieses Teild des Grundstücks zu einem eigenen Flurstück beantragt. Dies hätte das Grundbuchamt eingetragen und die Stadt/Landkreis oder wer für den Schildbürgerstreich verantwortlich ist, hätte dann für eine eigene Zuwegung zu diesem neuen Flurstück sorgen müssen. Wodurch die vorh. Auffahrt zu einem von öffentlicher Hand verpflichtend aufrecht zu haltenden Anschluß mutiert.
Laut der Video Beschreibung handelt es sich um eine Ackerfläche, die 2015 in Bauland um genutzt wurde…
@@klausfischer3079 Ändert nichts an meiner Aussage. Gerade eine Baulandfläche MUSS eine eigenen Anbindung an öffentliche Flächen haben. Sofern es ein eigenen Flurstück ist.
@@klausfischer3079 So what? Die Umnutzung wurde doch behördlicherseits auch im FNP so genehmigt...
Na ja das Flurstück hat definitiv eine Änderung erfahren, es wurde von Acker/Dauergrünland zu Bauland. Allerdings erschließt sich daraus noch immer kein Logischer Grund weshalb dabei der Bestandsschutz der Zufahrt erloschen sein könnte.
Damit erreichst Du allerdings, das das Haus die Priviligierung verliert und sofort abgerissen werden muss.
Und immer diese nicen Drohungen, dann bauen wir das auf ihre Kosten zurück.
Hätte mir Trecker angeschafft und einmal pro Woche Auffahrt benutzt😁
Ich glaube ich würde die Einfahrt wegmachen und der Behörde vor die Tür ne Wand mauern oder so, müssen die halt auch mal nen neuen Eingang bauen kann ja nicht so kompliziert
Dies ist sicherlich auch eine gute Idee. Prima.
Was fällt denen auch ein einfach so ihre Eingangstüren zu nutzen? Sollen mal neue in den Seitenwänden bauen
Schließlich wurde der Eingang der Behörde früher von ehrlichen Beamten genutzt, heute laufen da nurnoch Garnoven durch.
Das wollen wir natürlich unterbinden.
Ich würde erstmal die Behörde und den obersten Hammel dort wegmachen, so ein Schwachsinn hier, die haben viel zu viel Freizeit während ihrer "Arbeit".
@@mb-ql1gb viel Spaß beim Finden des dafürzuständigen😂
Ganz dummer Fall.
Ich würde hier aber wieder einmal beiden Parteien die Schuld geben.
1) Dem Amt, da man sicherlich einen anderen Weg finden könnte, um die bestehende "Behelfseinfahrt" des Landwirtschaftsbetriebes umzuwidmen.
2) Dem Bauherren. Warum? Ganz einfach: Hier wurde ein bestehender Landwirtschaftsbetrieb teilweise in Bauland umgewandelt (siehe die Luftaufnahme mit der neuen Einfahrt). Der Landwirtschaftsbetrieb hatte bestimmt Sonderregelungen bezüglich der Einfahrten, da die längeren Züge (Traktor + zwei Anhänger) nicht auf dem Grundstück gedreht werden konnten (Behelfseinfahrt). Diese Sonderregelungen sind aber nicht 1 zu 1 für Bauland zu übernehmen. Die Baufirma und auch der Bauherr hätten sich beim Bauamt informieren müssen und ich glaube auch, dass das Bauamt die Einfahrt so nicht genehmigt hat und die Einfahrt zum (kompletten) Grundstück die ist, zu der jetzt der neue Pflasterweg führt! Oder um es besser auszudrücken, das Grundstück und damit das neue Haus, haben keine separate Einfahrt, da es ein Teil es ursprünglichen Landwirtschaftsbetriebes ist (Gartenbebauung oder Ähnliches), und müsste somit die (Haupt-)Einfahrt zu dem Betrieb nutzen. Bei Niederlegung des Landwirtschaftsbetriebes erlosch damit wohl auch die Genehmigung für die Sonderzufahrt!
Alles extrem dumm gelaufen, aber auch ziemlich naiv vom Bauherren, ich pflastere mal eben die Behelfseinfahrt und nutze sie anstatt die zu meinem Grundstück gehörige! Kann ihn aber auch verstehen, warum 20000 € investieren, wenn die Einfahrt vor der Tür ist!
Ich würde gerne mal eine Aufnahme von der ursprünglichen Einfahrt sehen, ob diese eine gepflasterte oder geteerte war oder nur eine mit Schotter aufgefüllte für Landwirtschaftsmaschinen!
Wenn man einen alten Landwirtschaftsbetrieb kauft bzw. auf diesen baut, muss man extrem aufpassen, denn es gibt für die Landwirtschaft viele Sonderregelungen, die nicht beibehalten bzw. übernommen werden können, wenn die Landwirtschaft eingestellt oder das Grundstück umgewidmet wird!
Ist ein extremer Paragraphen Wirrwarr!
Da muss ich dir recht geben so wird die Sachlage sein da im Bericht nicht wirklich auf Umstände eingegangen wird der Hausherr mit Sicherheit auch seit geraumer Zeit vom zuständigen Amt informiert wurde warum und weshalb. Leider liest man hier nur Kommentare die auf die umsetzende Bautruppe und die Beamten schimpfen die weder was für die gesetzte/Verordnungen noch für die nachläsdigkeiten des Bauherren haften. Ich möchte nicht in einem Bauamt tätig sein die ganzen Vorschriften füllen ganze Aktenwände und nein die hat sich nicht der kleine verwaltungsfuzi ausgedacht er muss sie nur umsetzten und sich anscheissen lassen dafür
Ja, aus bürokratischer Sicht und Beamtendeutsch macht das “Sinn”. Aber wem nutzt so eine bescheuerte Regelung etwas? Dann soll es eben umgetragen werden... Bestandsschutz oder wie auch immer, das schadet niemandem.
Die Menschen sind ja nicht (unbedingt) das Problem, sondern der bürokratische Wahnsinn.
Das bringt einfach nichts, wir blockieren uns doch selber
@@starstencahl8985 Sieht mir nach einem Hof im Außenbereich aus. In vielen Bundesländern genießen die extreme Sonderrechte bzw. sind von vielen Verboten und Beschränkungen ausgenommen, die sonst gelten. Diese gibt es primär aus zwei Gründen:
1. Man möchte natürlich, dass die Leute in der geschlossenen Ortschaft bauen und leben und nicht außerhalb von Ortschaften, wo dann mit der Zeit neue Siedlungen entstehen, wo eigentlich Natur sein sollte.
2. Zum Schutz der Landwirte. Teilweise kannst du solche Grundstücke schlichtweg nicht mal erwerben, ohne selbst Landwirt zu sein oder in zeitlicher Frist einer zu werden. Solche Liegenschaften sind sehr attraktiv (wer will nicht ohne nervige Nachbarn leben, umgeben von Natur). Man möchte dafür Sorge tragen, dass wenn eine solche Liegenschaft in den Verkauf gerät, (werdende) Landwirte entsprechend Vorrang haben.
Im Außenbereich gelten daher starke Beschränkungen, was Bebauungen und Zuwegungen angeht. Als landwirtschaftlicher Betrieb ist man von vielen Beschränkungen ausgenommen. Wird wie hier der landwirtschaftliche Betrieb eingestellt, gelten sie wieder. Vieles genießt dann zwar Bestandsschutz, aber schon das Pflastern einer vorher ungepflasterten Einfahrt kann zum Verlust des Bestandsschutzes führen.
Es ist verständlich, dass das den potentiell unwissenden, der naiv in eine solche Situation gerät, ärgert, aber solche Regelungen müssen konsequent umgesetzt werden. Zum einen, weil sich die Verantwortlichen sonst selbst angreifbar machen (auch eine Gemeinde und ein Bürgermeister haben sich an Gesetze zu halten und sie umzusetzen), und zum anderen wegen der Gefahr der Aufweichung solcher Regelungen. Eine erhöhte Attraktivität solcher Liegenschaften für nicht-landwirtschaftliche Nutzungen, kann sonst dazu führen, dass Landwirte auf der Suche nach Höfen im freien Markt wohlhabenden Geschäftsleuten, die sich einen Landsitz errichten wollen, unterliegen.
@@benjaminhesse8452 Fakten hier beim wütenden Mob? Mutig, aber danke dafür!
Interessant ist, dass das Bauamt auf dem Gelände der Familie die Dinger hingesetzt hat und dementsprechend auch Steine zerschnitten, ich sehe da eigentlich eine Sachbeschädigung... Wenn die Stadt so kleinlich ist, dann bin ich das auch
SEHR RICHTIG !!!
Da die Einfahrt vermutlich zum privaten Grund und Boden der Familie gehört, ist schon mal eine STRAFANZEIGE wegen HAUSFRIEDENSBRUCH und SACHBESCHÄDIGUNG gegen den Bürgermeister bzw. Landrat fällig. Die kostet nichts da die Justiz dann von Amtswegen ermittelt, ist aber sehr wirksam weil es direkt zu Gericht geht. Dort bekommt die Gemeinde bzw. Kreis dann eine Nachhilfestunde in Sachen Nutzungsrecht, Gewohnheitsrecht und juristischem Vertrauensschutz, worauf sich die Bürger eines Rechtsstaates verlassen können müssen.
Falls es überhaupt soweit kommt ?! Sollte diese Maßnahme tatsächlich ohne vorherige Ankündigung durchgeführt worden sein, d.h. ohne behördlichen Bescheid und ohne Rechtsbelehrung mit Widerspruchsmöglichkeit, so ist der Vorgang schon per se rechtswidrig. Dies führt zu einem "unheilbaren Formmangel" der wiederum zur Unwirksamkeit der behördlich ergangenen Anordnung führt.
So einfach ist Das !!!
Sollte allerdings der Straßenbaulastträger Eigentümer der Einfahrt sein, ist es zwar etwas schwieriger.
Aber selbst dann kann die Behörde nicht schalten und walten wie sie will, sondern muß sich mit den Grundstückseigentümern als ANLIEGER "ins Benehmen" setzen. Was heißt, daß die von der Behörde gewünschte Verlegung der Einfahrt wahrscheinlich nicht verweigert werden kann, dann allerdings aber der Straßenbaulastträger dafür die Kosten zu tragen hat. Und zwar in seiner Eigenschaft als VERURSACHER.
Ebenfalls ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates !!!
P.S.: Übrigends, die erwähnte Überplasterung der Einfahrt stellt eine reine "Unterhaltungsmaßnahme" dar und keine "wesentliche Änderung", so daß der Bestandschutz behördlicherseits nicht aufgehoben werden kann.
@@MsGalfreak Trotz des offensichtlich haarsträubenden Inhalts (erkennt man leicht an übermäßiger Verwendung von Ausrufezeichen) habe ich den Kommentar trotzdem überflogen.
Nein, eine Anzeige geht nicht direkt vor Gericht. Die geht maximal an den Staatsanwalt, der dann entscheidet, ob sie es wert ist, vor Gericht zu gehen. Ich tippe: nein. Ob hier ein Hausfriedensbruch -- sofern es sich so knapp an der Straße überhaupt zum Privatgrund handelt -- vorliegt, ist ebenfalls fraglich.
Aber leider ist das Video schlecht gemacht, da keine wirkliche Info von der Gegenseite kommt oder zumindest die Ansicht des Bauern auch nur kritisch hinterfragt wird, von daher sind Diskussionen eh zwecklos.
in einem kommentar ist es alles ein bischen anders beschrieben.
die zufahrt war ein feldweg, der hausbesitzer hat diese ohne genehmigung ausgebaut obwohl das grundstück schon eine zufahrt hatte.
die dinger wurden dann auf öffentlichen grund und boden hingestellt.
wenn also einer sachbeschädigung gemacht hat dann der hausbesitzer
Also ich würde die Dinger einfach jeden Tag mit dem Trecker platt machen haha
Joa, würde ich auch. Die stecken sie nur zweimal, danach wird es ihnen zu bunt
Wozu? Damit es noch teurer wird?
Aaaaalso,
1. Respekt, geiles Haus
2. Wegerecht ist doch sonst immer so wichtig, auf einmal nicht?
3. Man merkt mal wieder dem Staat/der Kommune ist anscheinend langweilig. Lieber Leute gängeln und Poller in eine Auffahrt pflanzen, anstatt Schlaglöcher flicken oder Glasfaser ausbauen.
4. Also wenn der Bürgermeister in der Kommune nochmal gewählt wird, dann läuft aber was schief in dem Ort. Im Leben würde mir nicht einfallen den zu wählen
5. Wenn das nur eien landwirtschaftliche Auffahrt ist, komtm aber aber mit dem Traktor so auch nicht durch. Wieso also mit diesen Pollern zumachen? Ich vermute heir eher etwas anderes, was persönliches, irgendetwas passt einem Beamten nicht und deshalb bekommt der Hausherr jetzt das Mobbing über diese Schiene.
6. Ja, mag ja sein das das bisher eine landwirtschaftliche Auffahrt war und er da nicht hätte pflastern dürfen, aber, AAABER, hat die Gemeinde echt nix anderes zu tun? So absolut nichts anderes?
Das kling nach einer perfekten städtischen Entscheidung im Sinne des Allgemeinwohls.
Wie kann man es den lieben Mitmenschen nur nicht zu leicht machen......
Hauptsache, die bezahlen dann genug Steuern an die Gemeinde (Grundsteuer).
Exakt das hatte ich auch bei mir vor der Garangeneinfahrt. Eines morgens rückte der Bautrupp an und meine Garangenauffahrt (die seit 35 Jahren Bestand hatte) war Geschichte. Nun soll ich auf eigene Kosten eine neue Bordsteinabsenkung und Gehwegüberfahrung bauen lassen. Natürlich nur von zugelassenen Baufirmen. Da kostet eine 2m breite Absenkung ab 2.500 bis 4.500€.
Sehe ich nicht sein. Ich hab nen SUV und ich fahre seitdem den Borstein hoch auf meine Garagenzufahrt.
Was wollen die? Mir eine Knolle verpassen wegen "fahren auf dem Gehweg"? 20€? Billiger als der scheiß Neubau. Lass die dumm sterben! Mittelfinger raus und fertig.
Wie kann man so bekloppt sein und ein bestehendes Bauwerk zurückbauen um dann für teures Geld zu bestimmen, dass ein identisches neu angelegt wird? Das ist verarsche! Das können die mit Hans&Franz machen aber diese Machtspielchen von wegen Amt vs. dummer Bürger... darauf lass ich mich nicht ein. Idioten!
Das ganze ist nur neid. Weil die sich kein Eigenheim leisten können sondern nur in einer Mietwohnung wohnen. Hätten die in der Schule mal etwas besser aufgepasst, dann müssten se jetzt nicht auf dem Amt hocken. Ganz einfach. Und dafür lassen die uns Bürger bluten. Und freuen sich da auf ihrem Drehstuhl noch nen Ast ab. Unglaublich. Da krieg ich echt sooon Blutdruck!
Da krieg auch ich ein Zucken an der Halsschlagader wenn ich sowas höre. Bin genau Deiner, sorry, Ihrer Meinung. In deutschen Amtsstuben findest den Bodensatz der in der Wirtschaft nix wurde, bzw. nie eine Chance hatte. Und jetzt gehen einem diese Deppen auf die Kupplung. Also, nix gefallen lassen und weitermachen .
Richtige Reaktion. Auch wenn ich kein Eigentum in Deutschland habe, verstehe ich Dich sehr gut und wünsche Dir viel Glück und Power, dass Du Dein Recht durchsetzen kannst.
Ich würde es mir an Ihrer Stelle nicht gefallen lassen und einen Fachanwalt für Baurecht aufsuchen.
Außerdem finde ich es eine absolute Frechheit, weshalb der Bürger den Mist auch noch selbst bezahlen soll. Ich würde an Ihrer Stelle gar nichts neu bauen lassen. Wenn die was wollen, sollen Sie es gefällig selbst bezahlen.
Wenn die auf dem Amt mal was arbeiten würden, statt den ganzen Tag nur Kaffee zu kochen und Kuchen zu fressen, hätten sie auch keine Zeit, sich über solche Lappalien auch nur ansatzweise Gedanken zu machen.
@@Laurin5026 ich hab es leider schriftlich. um auf mein grundstück zu kommen, muss ich den öffentlichen bordstein und den gehweg überfahren. an dieser fläche kann ich niemals eigentum erlangen. die gemeinde kann damit also tun und lassen was sie will.
gleichzeitig kann sie mich aber zwingen solche auffahrten auf meine kosten bauen zu lassen, da ich sonst meine garangenauffahrt nicht mehr befahren darf.
das ganze wird dann im brief noch schön auf amtsdeutsch verpackt das man es 10x lesen muss und sich 11x darüber ärgert weil ja auch gleich belehrungen und strafandrohungen drin stehen nach §1xj85 (sollte man selbst da auch nur einen grashalm umknicken)...
@@gamesmore9169 Mal einfach über einige zeit das fahrzeug dort auf der Straße stehen lassen. Oder kennen Sie einen befreundeten Abschleppunternehmer oder Krandienstleister?
Zum Haus gibt es doch auch einen Bauantrag. Was ist denn dort beantragt und genehmigt worden?
Ist der Bürgermeister bescheuert oder wie? Das sieht aus wie die alte Haus Hof Einfahrt. Und wenn sie schon seit mehreren Jahren da ist ,ist Bestandsschutz für die Einfahrt. Müsste der sehr kluge Mann da im Büro aber ja wissen. Außerdem sollten die die Einfahrt zurück bauen ist das eine Straftat, da Sie Privatgelände ist denke ich mal.
Einfach.
Es ist ein Wohngebäude somit hat die Erreichbarkeit von Einsatzfahrzeugen absolute Priorität.
Angenommen das Gebäude brennt oder ein Bewohner hat einen Herzinfarkt es ist ungesetzlich eine Einfahrt künstlich zu verschmälern oder zu blockieren. Auch ohne das Menschenleben aktiv gefärdet wären hat das eine mehr als saftige Geldstrafe zur Folge.
Die Bewohner haben wohl im Wahlkampf des Bürgermeisters Stimmung gegen ihn gemacht.
Hat dem Würgermeister wohl niemand erklärt diese lustigen Gesetze an die sich Leute halten sollen ...
Es ist halt keine alte Hof oder Haus Einfahrt, da ist früher der Bauer auf seinen Acker gefahren, und der Herr hat sein Haus auf ein Stück ehm. Acker gebaut und die Überfahr möglichkeit zu Seiner Einfahrt umgebaut. (kann man sich gut bei Google Earth ansehen).
@@Easterbunny1972 na dann ist das aber eine Einfahrt. Somit Bestandsschutz und Wegerecht😉. Den Acker oder Wieden Einfahrten sind Einfahrten meine ich im Sinne des Gesetzes. Aber dennoch hat der Bürgermeister eine an der Klatsche.
@@Easterbunny1972
Es ist irrelevant ob das Haus ursprünglich dort stand, ursprünglich dort Acker war oder ein Alien Landeplatz.
Dort steht ein Wohnhaus das zum Wohnen genutzt wird, es steht schon seit mehreren Jahrzehnten und ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf als Wohngebiet deklariertem und so besteuerten Grund errichtet.
Das Aufstellen der Poller und damit die Blockierung der Auffahrt sowie die Anordnung die neu gebaute Ersatzauffahrt zurückzubauen sind allesamt rechtswidrig.
Sollte das vor Gericht landen ist es ein "Open and shut case" wie die Amis sagen, sprich der Fall wird zu 110% für die Anwohner entschieden.
@@JesusKreist
ich hatte es in dem Beitrag so verstanden, das er die zugepollerte Einfahrt zurück bauen soll.
Nicht die neue Einfahrt an der Scheune entlang.
Mich würde eigentlich die Baugenehmigung für das Haus mal interessieren. Da wird so etwas geregelt.
Und nur weil dort ein Zugang zu nem Acker war, heißt das nicht, das dies als Zufahrt zu einem Wohnhaus zulässig ist.
Eine Einfahrt zu einem Wohnhaus wird auch häufiger genutzt. Vielleicht liegt auch dort das Problem.
Einfach die paar Steine auf dem Gemeindegrundstück entfernen, den Rest der Einfahrt lassen und über ein Stück Kies fahren ;)
Ist doch total egal, ob man die Einfahrt ausschließlich für landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Trecker) nutzt oder auch für Autos.
Einfahrt ist Einfahrt.
Und wenn irgendwelche Behördenfutzis das anders sehen, weil sie überkorrekt sind, dann hoffe ich, dass sie diese Entscheidung auch prompt, verständlich und sachlich erläutern können, wenn sie gefragt werden.
Können sie bestimmt, aber der tolle neutrale Berichterstatter hat wohl nicht gefragt ;)
Es ist generell total Sinnfrei irgendwem die Auffahrt zu verbauen weil es nicht richtig genehmigt sei. Dann noch die Hoden breit auf den Tisch zu legen und zu sagen wir werden dann selber tätig und bauen ihm die Auffahrt zurück ist genau der Grund warum sich die ganze Welt über Deutsche lustig macht. Man muss Bürokratie schon wirklich atmen um sich so zu benehmen. In keinem anderen Land der Welt würde soetwas passieren. Ich glaube selbst ein Diktator lacht sich hier kaputt, der würde dich lieber einmauern.
Wenn du dann siehst wie sich die Hobbyanwälte hier daran aufgeilen ob das nun rechtens war oder nicht, dann weisst du, du bist unter Deutschen. Ich denke der Anwohner hätte einfach ein Handtuch auf die Einfahrt legen sollen. Dann wäre es sicher den Behörden unmöglich gewesen dort zu handeln.
@@uweschober5997 Einfach großen PKW holen und als Nutzfahrzeug anmelden, spart Steuer und es gibt keine einzige Vorschrift die dir verbietet ein Nutzfahrzeug privat zu nutzen.
Nur blöd dass die Stadt dann wieder ihre drei Boller abreißen müsste
Die können das immer so erläutern, dass das für einen anderen Beamten total logisch klingt.
Soll das mal einer bei uns in Ungarn machen....der Bürgermeister hat seinen letzten Tag gearbeitet.
Das ist normal in Deutschland, fahre auch öfter zu Bauern mit Lkw. Manche Einfahrten kann man gar nicht befahren ohne das Fahrzeug zu beschädigen, aber musst von Amtswegen genau so gebaut werden und die alten Feldzufahrten dürfen nicht genutzt werden obwohl diese besser wären.
Ich würde die Pfosten umsetzen... auf den Dienstparkplatz des "Bürger"-Meisters....
Sofort auch die neue Auffahrt sperren!
Moin. Das Problem ist das der Bürger sich das gefallen lässt wie so oft. Und das liegt daran das der Zusammenhalt nicht mehr gegeben ist. Traurig sehr sehr Traurig.
Der Bürger,hat heimlich was gebaut,was er nicht durfte und das wusste der Bürger,also mach mal halblang
Ich hoffe der ist die längste Zeit Bürgermeister gewesen!
Jo das ist Beamtenwahn im besten Sinne...
Würd ich mit mir nicht machen lassen, gab füher gute alte Sitten um solche Behördenhengste in die Schranken zu weisen, kann man heute immer noch anwenden.
Ne dann kommen die mit neuen Gesetzen um de Ecke und ruckel es sich zurecht
was mich eher wundert ..
die vom Bauamt, haben doch die Einfahrt, die gepflastert wurde mit dem Eingriff dieser 3 Poller beschädigt.
Wenn diese Einfahrt zu dem Grundstück gehört des Eigentümers, dann haben die vom Bauamt sich ja strafbar gemacht, da Sie in Fremdes Eigentum eingegriffen haben.
Besteht somit nicht der Tatbestand der Sachbeschädigung ?
Nein. ist Gemeindegrund.
Das könnte auch was für die Sendung "verstehen sie Spaß" sein
Nach dieser behördlichen Willkür die hier in diesem Land existiert, gibt das Sendestoff für die nächsten Jahrzehnte..
Ist ja wohl irgendwo aufm Land. Da gibts bestimmt nen netten Nachbar mit nem Schlepper der da mal aus Versehen leicht dagegenfährt.
Ja, und? Dann muss das halt kostenpflichtig wieder hergestellt werden. Und _nicht_ auf Kosten der Stadt!
Prototypisch dafür wie Deutschland funktioniert. Vor allem muss man ja noch daran denken, dass das nicht nur den Betroffenen Geld kostet, sondern dass das auch noch Verwaltungskosten in den Behörden verursacht und das zahlen wir letztlich alle mit unseren Steuern...
Solche Situationen haben oft eine lange Geschichte. Entweder die Summe vieler Missverständnisse oder als Summe persönlicher Animositäten zwischen zwei Privatpersonen, von der eine bei der Stadt arbeitet und ihre Stellung missbraucht.
Willkommen in Deutschland 🇩🇪 ganz großes Kino! So ein Kasper der Staatsdiener wenn das mein Kind wäre hätte ich ihm Rechts und Links auf die Baken gehauen!
Den Behörden Fuzzi hätte ich aber heim geleuchtet der hat doch nicht mehr alle Tasten auf der Klaviatur Kopf voller Gülle und vergessen umzurühren .
Pfosten lassen sich ja zum Glück einwandfrei raus ziehen und wieder reinstecken somit problem gelöst .
Ob die Zufahrt genutzt werden darf ist in erster Linie wohl eine rechtliche Frage (die just "bereits" nach 10 Jahren auftaucht? Gewohnheitsrecht?).
Aber einen Rückbau zu fordern falls kein öffentlicher Grund betroffen ist fände ich frech. Vielleicht wegen der Bodenversiegelung?
Der Amtsleiter hat scheinbar zu viel Zeit über Sinnlosigkeiten zu grübeln. Interessant wäre zu wissen ob er die Poller auf Gemeindegrund setzen liess.
Ich hätte die Dinger abgesägt und dem Bürgermeister vor sein Büro geworfen
Willkommen in Deutschland!!! Wir haben ein riesen Baugrundstück, mussten aber auf den Nachbarn bauen, also mit 3Metern Abstand, weil sich einer im Stadtbaubüro eine Imaginäre Linie ausgedacht hat. Das kommt bei raus, wenn Beamte Langeweile haben.
Da gab es wohl schon vorher Zwist. Im Sinne der Versiegelung von Nutzflächen ist die 20000 EUR Einfahrt jedenfalls Unsinn, aus umweltpolitischer Sicht ist die Forderung der Stadt also Murks. Dass ein Grundstück normalerweise nur 1 Zufahrt zum öffentlichen Raum haben soll und Ausnahmen davon genehmigt werden müssen, hat der Häusebauer aber wohl übersehen, oder, so wie ich ihn höre, ignoriert. Dabei hätte es sicher eine Lösung gegeben,xwenn man auf eine spätere Teilung und Teilverkauf des Grundstücks hingewiesen hätte, der natürlich mit einer ewig langen Zufahrt über ein dann Fremdgrundstück mit Wegerecht nicht so prickelnd ist, parallel zu einer vorhandenen öffentlichen Strasse. Aber ich denke, ostfriesische Starrköpfigkeit gehört auf beiden Seiten dazu.
Die Frage ist doch, ob dem Kreis Aurich das Grundstück gehört auf dem die Poller stehen.
Eher nicht oder? Hab ich mich auch gefragt... Macht den Anschein, als sei es sein Privatgrundstück. Und dann hätten sie von der Stadt da eigentlich gar keine Poller bauen dürfen..
Die haben ja auch gesagt das wenn er es nicht mancht, sie die neue Auffahrt abreissen die auf seinem Grundstück ist und das noch ihm in Rechnung stellen. Wie dreist kann man eigentlich sein.
@@swissix4947 Mafiamethoden sind das
@@thomasmargis9808 den Anschein kann er durch den Bau der Auffahrt aber durchaus auch selbst erweckt haben. Das kann man erst vor Ort mit Grenzsteinen oder einer Vermessung nachvollziehen.
@@arnonym7643
... er hat keine Einfahrt gebaut, sondern seine bestandskräftige Einfahrt lediglich überpflastert. Das hat die Behörde hinterfotzig und eigenwillig als "wesentliche Änderung" ausgelegt, was zum Verlußt des Bestandsschutzes führen würde.
Tatsäch aber handelt es sich um eine reine "Unterhaltungsmaßnahme" was den rechtlichen Status nicht verändert.
Was die Poller anbelangt, so sind sie rechtswidrig auf Privatgrund ohne Genehmigung des Eigentümers erstellt worden.
Wie in dem Film eindeutig zu sehen, gibt es einen unterbrochenen Grünstreifen neben der Fahrbahn. Dort gehören sie ggf. auch hin. Zumal es sich hierbei erkennbar nicht um Poller, sondern um reflektierende Leitpfosten für die Fahrbahnbegrenzung handelt. Also ein Verkehrszeichen (N°620), das hier zweckentfremdet, d.h. von der Behörde widmungswidrig verwendet wird. Dies erfüllt zusätzlich den Straftatsbestand einer vorsätzlichen Irreführung im Sinne der dem Straßenbaulasträger obliegenden "Verkehrssicherungspflicht".
So und nur so,
kann man den Amtsschimmel und seine lebensfremden Paragraphenreiter MIT IHREN EIGENEN WAFFEN SCHLAGEN !!!
Und wie ist es ausgegangen?
Wenn es keine Genehmigte Zufahrt ist, hat die Gemeinde recht, auch wenn es 100 Jahre lang geduldet wurde. Eine Grundstückszufahrt ist baurechtlich nun mal was anderes als eine Zufahrt zum Feld.
Gewohnheitsrecht, ist das Stichwort.
Und schon ist die Zufahrt wider frei.
Gesetz ist Gesetz
@@alfredhamma6531 Das "Gewohnheitsrecht" gibt es nur nicht.
@@quickstone84 Stimmt, es heißt auch gar nicht Gewohnheitsrecht sondern Bestandsschutz. Und nach dem Bestandsschutz muss eine Zufahrt die mehr als 15 Jahre bekannt ist und geduldet wurde unter Bestandsschutz gestellt werden. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall : Ich habe ein Grundstück gepachtet mit sich darauf befindlichem Weidestall für Pferde. I´wem passte es nicht das die Pferde dort nun standen oder was weiß ich, jedenfalls hat er beim Amt dagegen gewettert. Das kam dann auch und wollte wissen wie ich da an eine Baugenehmigung gekommen sein will für einen Stall mitten im Grüngürtel der Stadt. Ich habe die ausgelacht, denn lange bevor es so etwas wie einen Grüngürtel der Stadt gab, sogar lange bevor dieses Grundstück überhaupt zu dieser Stadt gehörte , stand dort ein Wohnhaus. Dieses Wohnhaus ist im 2. WK zerbombt worden, und da der Eigentümer noch 2 weitere Wohnhäuser auf dieser Straße hatte hat es das zerbombte nie wieder aufgebaut. Mithin war dort schon zu Kaisers Zeiten eine Baugehmigung erteilt worden und der Stall war DEUTLICH kleiner , sowohl von der Grundfläche als auch von der Gesamthöhe. Außerdem stand der Stall dort schon gute 45 Jahre, auch wenn er mehrfach um/ausgebaut worden war ( weil eben aus Holz). Ende vom Lied das Amt gab klein bei und ich selbst habe einen Nachpächter mit Pferden für den Grundstücksbesitzer gesucht als ich dann 1991/1992 samt Pferden, und später dazu angeschafften Ziegen, auf´s Land umgesiedelt bin. Der Stall steht übrigens noch immer dort. Inzwischen auch schon wieder mehrfach umgebaut weil eben aus Holz.
....das ist das beste Deutschland in dem wir leben......noch Fragen..???
Wenn’s meine Einfahrt wäre, sorry mit dem Trekker einmal über die scheiss Poller und fertig. Dann ist gleich der Landwirtschaftliche Beweis da.
Eine Sache versteh ich da aber nicht: wurde sich da nicht an einen Rechtsanwalt gewandt? Man hat dir Maßnahme der Stadt einfach so hingenommen und anstatt rechtlicher Schritte lieber 20.000€ an Baukosten für eine neue Auffahrt hingenommen?
Die kleine sollte im im Straßenverkehrsamt arbeiten, die hat ja mehr Ahnung als alle anderen zusammen xD
Gibt es dazu updates?
Das ist ja Behördenwillkür. Für die lange neue Auffahrt wird er zudem zweimal bestraft, der teure Bau und die Versiegelung.
Das macht mehr Sinn als es auf erster Sicht scheint. Auf Schnellstraßen muss die Zahl der Auffahrten so gering wie möglich gehalten werden, weil das deutlich sicherer ist. Sonst haben wir am Ende Stroads wie in der USA
Würde das Pflaster um 10 m. zurück bauen.
Das ist ein Fall für "Mario Barth deckt auf" !
Einfach drüber fahren ist doch flexibel und gegen gefahren ist er ja schon im Video
Das ist wieder einmal ein gutes Beispiel für Behördenwillkür ! Da sitzt irgendein Tintenpisser der nur auf seine Vorschriften herum reitet ! Die Frage ist nur wie sind denn die darauf gekommen ?? Da muss wohl irgendjemand bei der Behörde angerufen haben !! Blockwartmentalität in Deutschland lässt grüssen ! Und wird leider immer mehr
Was wurde aus dem Fall?
Für diese Poller hat die Stadt die Pflegepflicht. Die würd ich jeden Tag wegtreten und dann die Stadt anrufen, sie mögen die bitte umgehend reparieren. Dann würde ich noch auf die spezielle Gefahrensituation hinweisen, die das Amt ja selbst geltend macht. Und wenn die das nicht sofort machen beim Gericht eine Verfügung erwirken. Denen würde der Spaß vergehen.
Parallel würde ich da ein richtig fettest Eisentor hinbauen. Solange das der Ortsüblichen höhe entspricht kann das Amt da garnichts machen. Und wenn sie das bei ihrem Rückbau beschäden müssen sie das bezahlen.
Solche Eskapaden haben wir bei uns auch hinter uns. Zum Glück gibt es bei uns noch eine CDU, die war nicht den Bürgermeister stellt, aber sehr viel Ahnung hatte, wie man die Stadt massiv unter Druck setzen kann. Mit deren Hilfe haben wir dieses Jahr auch unsere 20KW Peak Solar durchgesetzt, die das Grün geführte Bauamt mit aller Macht zu verhindern versucht hat, mit der Begründung, dass die im Außenbereich nicht zulässig wären.
Bei so „Dorfgeschichten“ frag ich mich inzwischen oft, ob da manchmal nicht persönliche Dinge mit „amtlichen“ Mitteln ausgetragen werden.
Insbesondere wenn irgendwas jahrzehntelang niemanden gestört hatte.
Was ist daraus geworden?
Was ein bullshit is das denn bitte? Die Ämter sollten sich schämen!
Alter Verwalter... Rückbauen auf Privatgrund erzwingen? Das würde ich gerne sehen was ein Gericht dazu so sagt...
Ist ja kein Privatgrund und selbst wenn ohne Baugenehmigung geht auch auf Privatgrund nichts,das gilt für alle
Daumen hoch 👍
Im Land der Bekloppten und Bescheuerten.
Der Gesunde Menschenverstand hat in der Behörde nichts verloren und ist deshalb auch nicht vorhanden, bzw. VERBOTEN! und jetzt noch eine Frage, sind die Leitposten auf dem Privatgrundstück errichtet worden, dann Handelt es sich um Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung! Die Mitarbeiter vom Bauhof hätten sich die Erlaubnis zum Betreten des Grundstücks einholen müssen.
Wie war das noch mit Steuerverschwendung und Flächenversiegelung?
Was ist eigentlich aus der Sache geworden? Das war 2016 und ist ja nun schon 7 Jahre her.
Auf den Streetviewaufnahmen von September 23 ist die Einfahrt zurück gebaut - dort steht jetzt eine Hecke.
Funfact: Auf den Satelitenbildern von Google Maps sieht man die alte Einfahrt noch. Inklusiver der drei Poller :D
wie krank, man sieht es gibt noch Leute die zu viel Zeit haben, währenddessen andere z.B tagtäglich im Heim schuften dürfen,
Liebe Grüsse aus Österreich! Ich hätte die
Poller um 2 Uhr Früh umgefahren. Anzeige gegen unbekannt! Und das jede Nacht
Es gibt eine Ortschaft in den die Landwirte sogar EXTRA Steuern zahlen müssen . Für ihre Hofeinfahrt die extra breiter ist als Normale , wegen den Landmaschinen .
Ich verstehe das Problem nicht. Einfach die Gemeinde auf Schadensersatz klagen, schließlich wurde das Pflaster beschädigt. Sollte es nicht so einfach sein, fehlt ein wesentlicher Teil der Geschichte.
Die 3 pflastersteine sind ca 80cent wert...
Die Gemeinde wird Verkehrstechnische Gründe für den Vorgang haben. Zu nah an einer Kurve, kein Bürgersteig, vll ist die alte Auffahrt an einem Straßenstück, welches Außerorts liegt wo 70kmh erlaubt sind...
Wie man sieht ist die Auffahrt auch erst neu gepflastert worden... vermutlich war es vorher einfach njr ein schotterweg und die ungenehmigte Auffahrt ist erst durch das neue Pflaster aufgefallen. Natürlich muss da die Gemeinde bei regelverstößen tätig werden.
@@abcdefgarno5240 Die Gemeinde muss bei Regelverstößen tätig werden, die nie jemanden störten und wo es scheinbar noch nie Unfälle gab, aber wenn die Behörde dem Bürger Eigentum zerstört oder entwendet, dann soll es ihm egal sein?
Ich glaube ich bin im falschen Film. Durch diese ganzen Vorschriften blockieren wir uns doch selber
Ich bin mir sicher, dass ein wesentlicher Teil der Geschichte fehlt. Selbst die Sicht der Gemeinde kommt ja nicht vor, nur eine Erläuterung, wie weiter vorgegangen wird. Entweder hat man bewusst nicht gefragt oder bewusst die Erläuterung nicht mit im Video aufgenommen. Beides wäre bedenklich.
@@starstencahl8985 Vielleicht wurde ja auch mit dem Pflaster vorher Eigentum der Gemeinde zerstört.
Interessant wäre der Bauantrag und die Baugenehmigung vom Haus. Dort müsste die Zufahrt eigentlich auch geregelt sein. So wie das aussieht, ist das kein Ort sondern eine Landstraße. Und ob ein Trecker 4 mal im Jahr auf und von einer Wiese fährt oder täglich mehrmals dort auf und abfahren ist ein unterschied. Ganz ehrlich. Als Bürger kläre ich das vorher ab. Dann hab ich auch keinen Ärger. Bin nicht vom Fach. Aber könnte mir vorstellen, dass in der Baugenehmigung auch was zur Zufahrt drin steht. Vielleicht war die Bedingung, dass das Haus dort gebaut werden kann eine Zufahrt über die bisherige hofzufahrt.
Danke Harald, endlich mal Fakten und nicht dieses blöde Gefühlsgeheische
Selbst wenn es sich dabei NUR Um Acker gehandelt hätte wären es zumindest 12 x befahren durch einen Traktor /Jahr gewesen, war es aber Dauergrünland dürften es eher so um die 30 bis 40 Mal /Jahr (Je nach Heuernte /Wetterlage ) sein die der Traktor da durch musste. Gut das Verkehrsaufkommen beim PKW ist auf jeden Fall höher, aber liegt die Einfahrt tatsächlich außerhalb der Ortschaft ist es völlig unerheblich das dort auf jeden Fall ein Hinweisschild zu stehen hätte selbst wenn dort Naturschutzgebiet gewesen wäre und dort ganze zwei mal/Jahr der Traktor durchgemusst hätte. Denn es geht ja gar nicht um die Nutzung eines möglicherweise gesperrten Weges , sondern um das überqueren des knapp 2 m breiten Grünstreifens zum Grundstück. Und da hat der Anwohner auf jeden Fall ein Wegerecht. Schon weil das befahren des Gehöftes Besuchern gar nicht erlaubt sein dürfte, schon aus Seuchenschutztechnischen Gründen.
Aber was wäre denn der Grund, diese Auffahrt zu verbieten, nur um ein paar Meter weiter die Auffahrt zu gestatten? Einen ersichtlichen Grund gibt es für mich nicht, und auch aus der Amtsstube kommt kein Argument. Klingt für mich erstmal einfach nur nach Schikane...
Oder eben - wie leider so oft bei diesem Format - fehlen wesentliche Informationen?
@@clemens6807 Das "Argument" war : Die Ausfahrt kann nicht genehmigt werden da dieses Grundstück schon eine Ausfahrt auf diese Straße hat. Eine zweite Ausfahrt wäre unverhältnismäßig und würde die Gefahr für den fließenden Verkehr verdoppeln"
Ist natürlich Augenwischerei. Es geht da eher darum diesem Bürger mal zu zeugen das ein Amtsangestellter immer recht hat und natürlich etwas extra Geld in die Kasse zu spülen. Vermutlich haben die Besitzer des Gehöfts keine Lust gehabt der Stadt viel Geld dafür zu bezahlen das Grundstück für den Neubau extra "raus messen zu lassen" Um dann die beiden Gebäude statt mit Nummer "XY" und "XY a" mit den nummern "XY" und "XZ" zu versehen was der Gemeinde jährlich etwas mehr Steuern einbringen würde. Hat mein Nachbar gegenüber nämlich auch so gemacht aus genau diesem Grund, blöd für unsere Gemeinde war da nur, das sein Grundstück schon zwei Ausfahrten hatte: Eine vorne zur Dorfstraße und eine hinten zum Feldweg. (wo jetzt der Neubau vom Sohn steht) Mein Grundstück hat übrigens auch zwei Ausfahrten : eine vorne am Hauptgebäude und eine hinter der Scheune als Zufahrt zum Grünland und eben dieser Scheune. Würde ich jetzt zum Beispiel in die Scheune eine Wohngebäude bauen und der Bewohner dort würde nach hinten raus fahren, könnten die mit dem gleichen Blödsinn kommen : bisher wurde diese Zufahrt ja NUR für den Traktor benutzt wenn Heu/Stroh eingelagert wurde, oder für den Viehtransporter, wenn mal Lämmer verkauft werden.
@@liery6565 Danke für die Erklärung. Ach herrje, der übiche Beamten-Nonsens. Klar, mit 2 Ausfahrten verdoppelt sich natürlich der Verkehr.
Klar mag es die Rechtslage geben, daß nur 1 Ausfahr vorgesehen ist, man kann das Ganze aber auch mit gesundem Menschenverstand angehen.
Aber es wundert mich nicht, daß diese wichtige Info komplett fehlt, ist mir bei diesem Format hier schon öfters aufgefallen. naja, sonst wäre es ja nicht so reißerisch...
....und wie ist der aktuelle Stand der Dinge ?
Gibt es ein Update ?
Auf den Streetviewaufnahmen von September 23 ist die Einfahrt zurück gebaut - dort steht jetzt eine Hecke.
Funfact: Auf den Satelitenbildern von Google Maps sieht man die alte Einfahrt noch. Inklusiver der drei Poller :D
Hintergrund?
Bei mir würden die öfter verschwinden 😂
müssen die Pfosten nicht 50 Meter auseinander sein? so habe ich das mal in der Fahrschule gelernt
Nein, da hast du nicht aufgepasst. Sie sind an überregionalen Straßen in der Regel zwar 50 m auseinander und können dir zur Orientierung dienen, aber wie eine Straße zu bauen ist, ist kein Stoff, der in einer Fahrschule gelehrt wird.
DOCH ! Sie haben völlig Recht. Ein Klick bei Google reicht, und Sie werden Das bestätigt finden.
Allerdings anders herum wird ein Schuh daraus:
Was die Poller anbelangt, so sind sie rechtswidrig auf Privatgrund ohne Genehmigung des Eigentümers erstellt worden.
Wie in dem Film eindeutig zu sehen, gibt es einen unterbrochenen Grünstreifen neben der Fahrbahn. Dort gehören sie ggf. auch hin. Zumal es sich hierbei erkennbar nicht um Poller, sondern um reflektierende Leitpfosten für die Fahrbahnbegrenzung handelt. Also ein Verkehrszeichen (N°620), das hier zweckentfremdet, d.h. von der Behörde widmungswidrig verwendet wird. Dies erfüllt zusätzlich den Straftatsbestand einer vorsätzlichen Irreführung im Sinne der dem Straßenbaulasträger obliegenden "Verkehrssicherungspflicht".
Ihr Ansatz ist also goldrichtig, man muß den Amtsschimmel und seine lebensfremden Paragraphenreiter MIT IHREN EIGENEN WAFFEN SCHLAGEN !
@@MsGalfreak Falsch! Siehe oben.
Einfach abends abreißen die pfosten!
Jnd mal nachts das haus besuchen derjenigen die das im amt veranlasst haben!
Behördenwillkür !!!
Was sagt sein Anwalt dazu??
das ist ja wohl unglaublich, das steht für Deutschland und seine Verwaltungen und Bürokratie, am ende geht es nur um Macht
Für jeden Anwalt gefundenes Fressen.
Mein erster Gedanke die Frau von seinem Nachbarn und die vom Chef des Straßenbauamts sind die miteinander befreundet ?
Hab die Adresse mal recherchiert und es ist nicht in Remels, sondern auf der Landstraße davor in Richtung Augustfehn. Und ja, die Einfahrt wurde tatsächlich zurück gebaut und mit einer Hecke verschönert.
Oder man hätte einen Kompromiss gefunden: Man darf die Zufahrt auch als PKW Auffahrt nutzen, zahlt für die Genehmigung oder "spendet" dem ansässigen Sportverein!
Oder man klagt, streitet, baut unnötig um. Deutschland eben!
... am besten, läßt doch die Bundesbahn einen Fahrplan dazu machen ... "Werktags außer Samtags und Sonntags erst ab 12, an bundeseinheitlichen Feiertagen das Ganze anders herum, aber ausgenommen am 1. April gar nicht, etc." !
🤣😜🤣
Hatte ein ähnliches Problem. Auffahrt war zu breit ca 8 m musste einen Teil mit Findlingen zusperren. Jetzt mit Anhänger immer ein unnötiges herum schlängeln. Behördenschwachsinn. ...bald ist endlich Wahl. Dann wähle ich Freiheit für freie Bürger. 💙
Wenn man es genau nehemen würde, sind die 3 Pfosten sogar auf seinen Grund aufgebaut. Darf die Behörde einfach so auf Fremden Grund sowas aufbauen?
Es würde mich jetzt irgendwie wundern, wenn die gemeinde auf fremden grund und boden die einfahrt zurückbauen dürfte.
ganz im ernst, ich würde die dinger einfach abflexen, Rechnung zahlen fürs zurückbauen würde ich auch verweigern, bzw. nicht zulassen dass die zurückgebaut wird. Der Amtsarsch könnte mir den Buckel runterrutschen xD
Sind die Poller schon auf dem Grundstück der Familie ?
Was mir da noch gerade in den Sinn kommt.... Die Auffahrt und auch die Stelle wo die Poller gesetzt wurden liegt doch auf dem Grundstück des Eigentümers oder? Hätte der Eigentümer dann nicht einer "Bebauung" auf seinem Gundstück zustimmen müssen? Ist das dann sowas wie Hausfriedensbruch? Wurden bei der Setzung der Poller seine Plastersteine zerschnitten? Ist das dann Sachbeschädigung? Wurden bei der Setzung Plastersteine entfernt? Ist das dann Diebstahl? Macht es aus ökologischer Sicht Sinn den Boden auf vielen vielen Quadratmetern für eine neue Zufahrt zu verdichten. Also Thema Naturschutz, Regenwasserablauf und so weiter? Natürlich lösen diese Art von Beiträgen Kopfschütteln aus aber, wie ich hier schon geschrieben habe: Einen verständlichen Grund für diese Maßnahme und etwas mehr Hintergundinfos wären schön! Natürlich geht das nicht in 2 Minuten! Ich denke jeder wird sich seine Meinung gebildet haben aber auf welcher Grundlage? Vielleicht ist ja auch der Eigentümer ein schlimmer Schlawiner! ;-) Grüße gehen raus!
„Wir leben im besten Deutschland, das es je gegeben hat“.
???
Das ist Deutschland in 2min erklärt. Genau deswegen fährt in diesem Land auch alles vor die Wand.
Ich hätte meine flex angeschmissen und die poller verschwinden lassen