Als "Staatenloser" in der Steuerhinterziehung!?

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  • เผยแพร่เมื่อ 20 ก.ค. 2024
  • Kommst du als "Staatenloser" in Wahrheit niemals aus der Steuerpflicht heraus? Ist auch eine US-LLC als Schutz völlig wirkungslos? Und was sagt die Finanzverwaltung dazu? Dieser spannenden Frage geht RA Dr. Tim Greenawalt in unserem heutigen Video nach.
    00:00 Herzlich willkommen!
    00:27 Intro
    00:41 Einleitung
    03:10 Wie funktioniert das "Staatenlos"-Konzept?
    10:41 Vorher mit Kunden abklären!
    10:48 Was muss ich beim deutschen Finanzamt angeben?
    13:14 Löst Perpetual Traveling eine Steuerpflicht aus?
    13:49 Wie funktioniert die erweitert beschränkte Steuerpflicht?
    20:03 Was ist bei Formel-1-Pilot Heinz-Harald Frentzen passiert?
    21:13 Urteil des BFH vom 19.12.2007 (I R 19/06)
    22:31 "Floating Income" = Betriebsstättenlose Einkünfte!?
    25:35 Folge: § 2 Abs. 1 S. 2 AStG - reine Geschäftsleitungsbetriebsstätte reicht nicht aus!
    26:52 Konsequenz: Wie würde der BFH heute bei einem Perpetual Traveler entscheiden?
    28:21 Was sagen Anbieter von US-LLCs?
    29:53 Achtung: massive steuerrechtliche Fehler!
    30:46 1. Fehler: Perpetual Traveling produziert keine Einkünfte durch eine ausländische Betriebsstätte!
    33:25 Folge: Perpetual Traveler mit bloßer Geschäftsleitungsbetriebsstätte im Ausland = Steuerpflicht in Deutschland!
    34:54 Schützt eine US-LLC oder Kapitalgesellschaft?
    35:32 Zwischenfazit
    36:20 2. Fehler: § 121 BewG ist vollkommen irrelevant!
    39:34 Selbst ohne deutsches Konto: Perpetual Traveler = Wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland!
    41:47 Bundesfinanzministerium: Perpetual Traveling ist IMMER in Deutschland steuerpflichtig!
    44:11 Ist Perpetual Traveling wirklich Steuerhinterziehung?
    47:06 Wie sieht die Praxis der Finanzämter aus?
    49:02 Case Study: Shakira
    51:29 Zusammenfassung
    53:51 Bonus: Doppelt qualifizierte Einkünfte und Freiberufler
    56:39 Abschluss
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    Quellennachweis (zuletzt abgerufen am 11. November 2023):
    1. www.pressebox.de/pressemittei...
    2. commons.wikimedia.org/wiki/Fi...
    de.wikipedia.org/wiki/Benutze...
    3. staatenlos.ch/geld-ins-auslan...
    4. www.bundesfinanzministerium.d...
    5. english.elpais.com/economy_an...
    6. english.elpais.com/internatio...

ความคิดเห็น • 77

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  8 หลายเดือนก่อน +3

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    • @prinzeugen46
      @prinzeugen46 หลายเดือนก่อน

      Also wenn das System funktioniert, dann ist es keine Steuerhinterziehung. Unser Problem ist die gigantische Steurverschwendung!

  • @webgeneral
    @webgeneral 8 หลายเดือนก่อน +7

    Vielen Dank für das Video! Bin gespannt, ob Christoph seine Ansicht zu dieser Thematik darlegen wird.

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 8 หลายเดือนก่อน +1

      Genau, der Heuermann wird da ganz anderer Meinung sein. Denn sonst hätte er nicht mit seiner US LLC in North Carolina angeheuert 😇😏

    • @saschaganser9671
      @saschaganser9671 8 หลายเดือนก่อน

      Die Ansichten von Staatenlos sind auf deren Webseite klar erkenntlich, sie sehen das ganz anders.
      Und sie haben ein paar sehr gute Zahlen aus der Praxis.
      Denn bisher scheint das eine niedrige 3-stellige Zahl an Fällen der erweitert beschr. St.Pflt. zu geben, irgendwo zw. 120 - 150 rum pro Jahr.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  7 หลายเดือนก่อน +1

      Wir haben einen persönlichen Kommentar erhalten und es gibt einen neuen Artikel dazu, der aber nur unsere Einschätzung bestätigt, dass hier seitens der Finanzbehörden ein Vollzugsdefizit besteht. Der Gesetzestext und die Auffassung des Bundesfinanzministeriums sind eindeutig und gültig, auch wenn sie in der Literatur (z.B. durch Kommentare und Dissertationen) kritisiert werden.

    • @dennisuluz4755
      @dennisuluz4755 7 หลายเดือนก่อน

      @@ExpatsGlobal Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Und wo ein Kläger, da wartet ggf. ein guter Anwalt oder guter Richter, der sich wieder an die Verfassung erinnert und Recht spricht - siehe verfassungswidriger Haushalt. Überraschungen gibt es immer wieder. Alles in allem sehe ich immer mehr, dass wir es in der BRD mit einem übergriffigen Staat zu tun haben, der jegliche Bodenhaftung verloren hat. Ein Staat, der sich so entwickelt, den sollte man für immer meiden. Man sollte immer da hingehen, wo man am besten behandelt wird.

    • @victorschneider6692
      @victorschneider6692 7 วันที่ผ่านมา

      @@ExpatsGlobal muss ja auch erst mal bewiesen werden können dass die Einkünfte nicht durch den Betriebsstandort im Ausland erzielt wurden. Wie sollen dass die Finanzämter ohne Kooperation der Länder vor Ort oder der Beschuldigen in Erfahrungen bringen können? Wenn sich hier alle Betroffenen Juristisch wehren können das jahrelange Verfahren für minimalen Output werden für die es keine Res­sour­cen gibt.

  • @shle20
    @shle20 7 หลายเดือนก่อน +1

    39:25 Wie sieht es denn mit ausländischen Aktien / Fonds, die man bei einer deutschen Bank hält, aus? Sind diese für die erweitert beschränkte Steuerpflicht relevant? Eigentlich ja nicht, da es sich um ausländische Einkünfte handelt, oder? Oder zählt hier der Sitz der Bank, bei der man das Depot hat?

  • @sebastianfuchs3620
    @sebastianfuchs3620 หลายเดือนก่อน +2

    Top Content !!!! Danke

  • @JuliSch-hy9xq
    @JuliSch-hy9xq 6 หลายเดือนก่อน +1

    Sehr informatives video. Ich frage mich wie es denn wäre wenn man z.B. in Panama (oder anderen Ländern mit Territorialbesteuerung) einen Co-Working Arbeitsplatz im Jahresabo anmietet (mit allen Einrichtungen die in einer Betriebsstätte normalerweise so vorhanden wären) und dann tatsächlich einige male im Jahr von dort aus seine Geschäfte macht. Dann wäre doch definitiv eine Betriebsstätte vorhanden.

  • @christianhandke8262
    @christianhandke8262 หลายเดือนก่อน

    Sehr gutes Video!

  • @Lindalind23
    @Lindalind23 6 หลายเดือนก่อน +2

    Und hinzu kommt, dass der Herr von staatenlos für eine 90 minütige Beratung knapp 2000€ verlangt. Wenn man sich dann noch aufgrund seiner falschen Aussagen strafbar macht, fällt mir dazu nichts mehr ein.

  • @hades996
    @hades996 7 หลายเดือนก่อน

    Ich habe jetzt schon 2 Nomaden getroffen die Folgendes Konstrukt anwenden:
    Die US LLC ist nicht in deren Namen sondern gehört einer Panama SRL oder einer anderen Firma in einem besonders extremen Steuer Paradis, dadurch sieht es für den Kunden so aus als wurde er mit einer Amerikanischen Firma im Geschäft sein, allerdings wird alles in Panama abgerechnet, erwirtschaftet und "Versteuert". Wie liegt da ihre Einschätzung?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  6 หลายเดือนก่อน

      Damit sollen die Regelungen der §§ 7 ff. StAbwG umgangen werden. Der Gesetzeswortlaut ist an der Stelle nicht abschließend bzw. eindeutig. Ich halte die Konstruktion aber mit hoher Wahrscheinlichkeit für missbräuchlich im Sinne des § 42 AO.

  • @impromtus
    @impromtus 8 หลายเดือนก่อน +2

    Sehr spannend und gut vermitteltes Wissen. Vielen Dank!
    Mich würde interessieren, wie das Finanzamt an jedermanden treten will, der abgemeldet ist und 10 Monate im Jahr unterwegs ist?😅

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 8 หลายเดือนก่อน +1

      Genau, man müsste demjenigen auch nachweisen können dass er überhaupt Einkünfte im Ausland erzielt oder nur von Ersparnissen lebt, die er zum überleben als notwendige Lebenhaltungskosten braucht. Es ist auch die Frage, ob er ohne deutschen Wohnsitz noch in Deutschland steuerlich veranlagt und buchhaltungspflichtig sein kann.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  7 หลายเดือนก่อน

      Vielen Dank - wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen nicht erreicht, kann es durch Aushang eine öffentliche Zustellung bewirken. Wir haben dazu ein separates Video erstellt: th-cam.com/video/aM6A9hxJ8vI/w-d-xo.html

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 7 หลายเดือนก่อน +2

      ​@@ExpatsGlobal... und wie sieht es dann mit Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand aus, wenn man nachweislich von diesem Aushang erst verspätet erfahren hat und der Bescheid oder die Verfügung im Aushag total falsch ist ? 🤔😏

  • @maikelleonidasradi574
    @maikelleonidasradi574 หลายเดือนก่อน +2

    Ich höre nach 43 Minuten nur :
    1. Sie wollen einfach dein Geld!
    2. Kein Schwein blickt mehr durch😂

  • @user-wt2ip3bo3t
    @user-wt2ip3bo3t 8 หลายเดือนก่อน +3

    Vielen Dank für das interessante Video.
    Für mich ist es fraglich, ob die entsprechenden Urteile zur Betriebsstätte überhaupt auf PT/DN anwendbar sind. Der Kern dieses Videos scheint ja die zeitliche Komponente als "KO-Kriterium" der Betriebsstätte zu sein, die aus einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte erst eine richtige mache; die wird im Gesetz nicht definiert, die Rechtsprechung sagt eigentlich immer "ab 6 Monaten".
    Doch bei all diesen Urteilen gibt es entweder eine regelmäßige Betriebsstätte oder einen Wohnsitz, z. B. bei dem Fall des Schiedsrichters, dessen internationale Einsätze keine Betriebsstätten auslösen sollen, weil er zuhause einen Wohnsitz hat, von wo aus er grundsätzliche Entscheidungen trifft. Fällt die Abgrenzung zwischen GLB und normaler Betriebsstätte/Wohnsitz weg, stärkt das meiner Meinung nach die Geschäftsleitungsbetriebsstätte eher als richtige Betriebsstätte. Kann es überhaupt eine GLB ohne irgendeine Betriebsstätte/Wohnsitz geben? In den Urteilen wird von "Verwurzelung" eines Unternehmens vor Ort gesprochen, d.h. wenn die Verwurzelung bei einer scheinbaren Betriebsstätte fehlt, wäre automatisch der Hauptsitz des Unternehmens / Wohnsitz des Unternehmers die Verwurzelung und damit die Betriebsstätte. Es macht für mich keinen Sinn, dass bei fehlender "Hauptverwurzelung" nicht die GLB diese Verwurzelung darstellen sollte, wo der PT sich zumindest vorübergehend aufhält, alle geschäftlichen Entscheidungen trifft und auch die tatsächliche Arbeit des Unternehmens ausübt. Analog wird in D bei mehreren Betriebsstätten (auch mehreren GLBs) ja auch geschaut, welche davon eine zentrale Rolle hat und wichtiger als die anderen ist.
    In den Kommentaren zu dem Absatz wird gesagt, dass es nicht um die konkrete zeitliche Dauer, sondern allein schon um die Absicht, eine feste Betriebsstätte zu etablieren, geht. Vielleicht könnte man auch so argumentieren, dass man gar kein PT ist, sondern ernsthaft versucht, das passende Land zu finden und bei jedem Land immer geplant hat, länger zu bleiben.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  7 หลายเดือนก่อน

      Vielen Dank für den detaillierten Kommentar. Es ist nicht die zeitliche Komponente, die für die Betriebsstätte entscheidend ist, sondern ob die Einkünfte "durch eine ausländische Betriebsstätte" erzielt werden. Der Gesetzgeber bezieht sich in der Begründung ausdrücklich auf "Einkünfte, die funktional keiner konkreten ausländischen Betriebsstätte örtlich zugeordnet werden können" und wollte damit der Rechtsprechung des BFH entgegenwirken, wonach auch die bloße Geschäftsleitungsbetriebsstätte ausreicht.

    • @dennisuluz4755
      @dennisuluz4755 7 หลายเดือนก่อน

      @@ExpatsGlobal Wo steht denn das genau, dass der Gesetzgeber das konkret so wollte? Gibt es dafür eine Quelle oder ist das Ihre Interpretation?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  7 หลายเดือนก่อน

      Das steht in der Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/11108, auf S. 43 und 44:
      "Die Auffassung des Gerichts ist nicht zutreffend."
      Zu finden unter folgendem Link:
      dserver.bundestag.de/btd/16/111/1611108.pdf

    • @dennisuluz4755
      @dennisuluz4755 7 หลายเดือนก่อน +8

      @@ExpatsGlobal Ich denke, dass der Staat da dann sowohl verfassungswidrig als auch konträr zum Völkerrecht agiert. Auf den Ausgang eines evtl. dann richtungsweisenden Rechtsstreits bin ich sehr gespannt. Wäre ich in der Situation, so würde ich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen. Mal ganz abgesehen davon wird der dt. Staat sich sehr bald ein attraktives Rückkehrprogramm überlegen müssen bei dem neuen Ausmaß an Abwanderung. Wenn der Staat weiter mit solchen Bandagen arbeitet muss er sich nicht wundern, wenn er sich selber vollkommen delegitimiert.

  • @saschaganser9671
    @saschaganser9671 8 หลายเดือนก่อน +2

    Tim, ich bin ja ein absoluter Fan deiner Art und v.a. der fundierten Einschätzungen die du lieferst.
    In diesem Fall bin ich aber konträrer Meinung.
    Ich möchte deine Arugmentation einmal zusammen fassen:
    Nach §2 AstG wenn in 5 Jahren in Dtl. unbeschr. Stpflt.
    und
    1. in Niedrigsteuerland
    2. wesentliche wirtschaftliche Intressen in Dtl.
    dann bist du beschränkt Steuerpflichtig mit den Einkünften, sofern sie nicht Auslandseinkommen sind.
    Hier der Verweis auf die Rechtsfolge, wir reden also über beschränkte Steuerpflicht, nicht unbeschränkt.
    Bzgl. Der Betriebsstätte: Da passt das Gesetz hinten und vorne nicht. Es gibt immer eine Betriebsstätte, das ist nach BFH klar.
    Mit welcher Berechtigung sagt das Finanzamt jetzt, wie welche Einkünfte zuzuweisen sind? Womit agumentiert das Finanzamt das eine dt. Betriebsstätte ausgelöst wird?
    Das geht gegen jede andere Regelung im Steuerrecht, und bedeutet eine Besteuerung nach Pass. Das BFH von Frentzen weiter gedacht hat gesagt, das diese Einkünfte nicht in Deutschland angefallen sind, da er nicht in Deutschland war und dort keine Betriebsstätte auslöst- die Betriebsstätte war somit in Monaco. Ein Dt. Digitaler Nomade, der aus Thailand arbeitet hat doch damit eine Betriebsstätte in Thailand ausgelöst, dort findet die Wertschöpfung statt, dort war die Geschäftsleitung. Die Interpretation hier verstößt im Grundsatz gegen sovieles, z.B. wie die Betriebsstätte generell Definiert ist.
    Ich denke das ist einer der Gründe, warum sich da auch seit 2007 niemand mehr dran gewagt hat.
    In meinen Augen ist es relativ klar das es eine Betriebsstätte geben muss (genau das hat das BFH so entschieden) - das diese per Gesetz einfach so nach Deutschland gelegt werden kann, obwohl die Leistung keinerlei Bezug zu Deutschland hat, halte ich für abstrus.
    Ein Deutscher Freelancer rechnet für einen Job bei einer Schweizer Firma über eine US LLC eine Tätigkeit aus den Phillipinen ab. Diese Einnahmen sollen dann in Deutschland unter die beschränkte Steuerpflicht fallen?
    Dann weiter, die Unterscheidung der Betriebsstätte, wie soll das aussehen?
    Auch die wesentlichen wirtschaftlichen Intressen, wer macht denn die Vermögensaufstellung und die Bewertung?
    Wie ist die Einschätzung von Staatenlos zu sehen, die meinen das sich die 16.500 auf Beschränkt Steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland beziehen? Dann wäre ein Grossteil der Leute eh raus.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  8 หลายเดือนก่อน +2

      In drei Punkten zusammengefasst:
      - Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied 2007 nach einem 13-jährigen Verfahren, dass immer mindestens eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte existiert und diese ausreicht, um § 2 AStG außer Kraft zu setzen.
      - Ab 2009 führte der Gesetzgeber eine Regelung ein, die laut Gesetzesbegründung eine "funktionale" und "konkrete" Betriebsstätte im Ausland verlangt. Dies soll ähnliche Urteile wie das von 2007 verhindern. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) interpretiert dies in seinem Außensteuererlass so, dass es weiterhin Einkünfte ohne Betriebsstätte gibt, die in Deutschland besteuert werden können.
      - Die Regelung wird kritisiert, da sie teilweise als schlampig formuliert und möglicherweise gegen höheres Recht verstoßend angesehen wird. Die Absicht des Gesetzgebers ist jedoch eindeutig und bietet den Finanzbehörden eine ausdrückliche Rechtsgrundlage, solange das Gesetz nicht für ungültig erklärt wird. In der Praxis wenden die Finanzämter die Regelung allerdings selten an, es besteht also ein Vollzugsdefizit.
      Es herrscht folglich gerade keine Rechtssicherheit, und genau das war der Anlass für dieses Video. In der Praxis interessiert es so lange niemanden bis es mal jemanden interessiert, und dann steht erneut eine gerichtliche Auseinandersetzung bevor, um zu klären, ob die Neuregelung Bestand hat.
      Die Grenze von 16.500,- € gilt ausdrücklich inklusive der erweitert beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte, nämlich für die "hiernach insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte".

    • @saschaganser9671
      @saschaganser9671 8 หลายเดือนก่อน +1

      @@ExpatsGlobal Danke Tim, das stellt einiges klar! Sehen wir sogar sehr ähnlich, nämlich Umsetzungsdefizit und Rechtliche Unsicherheit.
      Genau so interpretiere ich BFH Urteil von 2007, und das steht natürlich im Gegensatz zur Regelung das es weiterhin Betriebsstättenlose Einkünfte gibt.
      Die Implikationen die sich daraus ergeben sind eine ganz heisse Kirsche, man müsste sich ja Fragen wodurch dann eigentlich eine Betriebsstätte überhaupt definiert ist, und wie die Besteuerung generell abläuft, wenn das Finanzamt die einfach so nach Deutschland de jure legen kann.
      Staatenlos verweist auch eine Zahl von etwas über 100 Fällen nach erw. besch. Steuerpflicht.
      Es gibt jedoch ein Video, das sich auf dich bezieht, und behauptet das Dauerreisende ohne Betriebsstätte eine unbeschränkte Steuerpflicht auslösen. Darum habe ich hier explizit nachgefragt, denn das hast du nicht gesagt. Und das geht auch nicht hieraus hervor.
      Danke für die Antwort!

    • @georgkrammer9918
      @georgkrammer9918 10 วันที่ผ่านมา

      es ist kurz zusammengefasst wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber die Möglichkeiten sind da und es fehlt bisher nur an der Dringlichkeit. Für mich eher die Frage, wie im Präzedenzfall dann der Vollzug erfolgt? Auslieferung oder internationaler Haftbefehl?
      Man muss dann schauen, wer neutral zu den hiesigen Gesetzen steht. Aber sehr spannend und interessant, auch im Vergleich zu Juhn. Der hat sich meiner Meinung nach auch sehr knapp in dem Video geäußert. Sah fast wie Unkenntnis aus, was ich ihm aber nicht unterstelle. Sein Kollege war da ja schon ziemlich klar Kontra und sehr reserviert.

  • @teet9837
    @teet9837 6 หลายเดือนก่อน

    Sehr gute Informationen. Ich beschäftige mich nicht mit Auswanderung, habe daher auch nicht auf dem Schirm gehabt das man den deutschen Fiskus garnicht so einfach los wird, ich dachte einfach Wohnsitz verlagern und keine deutschen Einkünfte zu haben reicht aus

  • @windofsuns
    @windofsuns 7 หลายเดือนก่อน +1

    extrem gutes Video Tim! Solche Videos habe ich mir schon lange gewünscht - nicht so viel Meinung wie bei anderen, sondern alles faktenorientiert nachvollziehbar in Worten, die auch ein nicht-RA versteht. DANKE!!!👍

  • @florianh311
    @florianh311 หลายเดือนก่อน

    Kennen sie sich auch mit dem Österreichischen Steuerrecht aus?

  • @beckik.-sv2wk
    @beckik.-sv2wk 8 หลายเดือนก่อน +1

    Gibt schon einen Antwortartikel und ein Posting dazu von Staatenlos. Vielleicht kannst du darauf ja auch nochmal Bezug nehmen...

  • @berndfreudinger7254
    @berndfreudinger7254 8 หลายเดือนก่อน +3

    Ist ja super kompliziert, aber zumindest, wenn man aus Deutschland weggezogen ist und keinen Wohnsitz, Betriebstätte oder Lebensmittelpunkt mehr in Deutachland hat, dann habe ich mit diesen Finanzamt Abzockern mit deren fiktiven, spitzfindigen Auslegungen wie DBAs , AStG usw wohl nichts mehr zu tun, wenn ich das so richtig verstanden habe. 😇

    • @saschaganser9671
      @saschaganser9671 8 หลายเดือนก่อน

      Die Aussage im Video ist genau das nicht. Tim geht scheinbar von einer unbeschränkten Steuerpflicht über die aus §2 Astg herbeifantasierte Betriebsstätte aus.
      Mir ist kein praktischer Fall davon bekannt.

    • @olafengemann4699
      @olafengemann4699 7 หลายเดือนก่อน

      Hallo da hast du etwas falsch verstanden, solange du ein deutsches Konto, Grundvermögen
      oder andere sichtbare Werte hast
      bist du immer dran. Und bei einer Rückkehr nach Deutschland wird deine ausländische Rente dort auch noch versteuert. Der fast weltweite Informationsaustausch seit 2018 macht es möglich. Konten Austausch jedes Jahr am 30.09. bei deutschen Erbschaften geht's gleich weiter. Also nichts für ungut so einfach ist es eben nicht.Gruss aus Schweiz

  • @AlexMueller94
    @AlexMueller94 8 หลายเดือนก่อน +1

    Müsste man eigentlich auch dann mit dem Umzug ins Ausland eine deutsche Steuererklärung abgeben, wenn man noch nie eine abgegeben hat, weil die EInkünfte stets unter dem Freibetrag waren bzw. wenigstens im Auswanderungsjahr unter dem Freibetrag sind für jenen Teil des Jahres, in dem man vor der Auswanderung noch in Deutschland umbeschränkt steuerpflichtig war?

    • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
      @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 8 หลายเดือนก่อน +1

      Genau deshalb, wird man in 99% der Fälle eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Auslands-Einkünfte fallen zumindest in den Progressionsvorbehalt.

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 8 หลายเดือนก่อน

      ​@@StB_Wohlfart_easydigitax_kwpwenn man, auf Grund von Nichtveranlagung, gar keine Buchhaltung oder Aufzeichnungen erstellt hat, was soll man dann für eine Steuererklärung abgeben ? Eigenschätzung ? 😏😉

  • @randomtimessomehow
    @randomtimessomehow 5 หลายเดือนก่อน

    Puh ist das kompliziert. Habe ich das richtig verstanden?
    1. Fall: Ich als digitaler Nomade gründe eine US LLC und habe nirgends einen festen Wohnsitz. Deutschland erkennt das nicht an und sollte das aufliegen, muss ich meine Steuern nachträglich in DE bezahlen. Korrekt?
    2. Wenn ich eine US LLC habe und mit einem Visum für digitale Nomaden in einem Niedrigsteuerland (

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  5 หลายเดือนก่อน

      Das ist prinzipiell korrekt so, allerdings kann es sein, dass dann in dem jeweiligen Niedrigsteuergebiet eine Betriebsstätte entsteht. Wenn die Einkünfte dann tatsächlich durch diese Betriebsstätte erzielt werden, wären es ausländische Einkünfte i.S.d. § 34d EStG, die nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig sind. Das müsste detailliert geprüft werden.
      Wir haben dazu ein aktualisiertes Video erstellt, das auf den zwischenzeitlich ergangenen Erlass des BMF eingeht und die Thematik der Betriebsstätte genau erläutert:
      th-cam.com/video/46bAenF21TE/w-d-xo.html

  • @patrick1992
    @patrick1992 8 หลายเดือนก่อน +2

    51:50 was ist denn genau eine Betriebsstätte? Immer mehr Leute haben kein Büro mehr sondern arbeiten von Co Working spaces. Wenige sind konstant am reisen. Ivh könnte ja bspw. in Thailand, Indonesien oder sonst wo leben? Muss ich somit ein Büro irgendwo mieten und ein Zimmer in meiner Wohnung reicht nicht

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 8 หลายเดือนก่อน +1

      Genau, denn sonst gäbe es auch kein Homeoffice wie es seit Corona steuerlich integriert und akzeptiert ist. 😉

    • @Max_Superfoxi_der_Assessor
      @Max_Superfoxi_der_Assessor 8 หลายเดือนก่อน +1

      bei HHF, dem hier gezeigten Beispiel, war "Zimmer in der Wohnung" ausgeschlossen als betriebsstätte, weil Monaco, in das HHF verzogen war, nur Privatpersonen duldet und keine Firmen. Grds. reicht ein Raum in einer Immobile auch aus, um eine Betriebsstätte zu eröffnen. Du müsstest Deine Betriebsstätte dann aber den lokalen "Behörden" auch anzeigen. Dann wirst Du dort (lokal) ggfs. beschränkt steuerpflichtig und dass wiederum wollen einige (die meisten?) Weltenbummler vermeiden - eben grenzenlos steuerfrei zu leben ist das Ziel, oder net? cheers und Grüße

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 8 หลายเดือนก่อน

      ​@@Max_Superfoxi_der_Assessorja, man kann doch in seiner Wohnung eine Büroecke als Arbeitsplatz haben. Ob man tatsächlich dann dort tätig ist ist doch eine ganz andere Sache.

    • @saschaganser9671
      @saschaganser9671 8 หลายเดือนก่อน +2

      DIe Betriebsstätte ist dort, wo die tatsächliche Geschäftsleitung stattfindet bzw. dort wo die Wertschöpfung geleistet wird.
      Und das ist das spannende an Tims Argumentation, denn im Grunde bedeutet das eine Loslösung sämtlicher fundamentaler Prinzipien im dt. Steuerrecht und eine Besteuerung nach Passport über eine angedichtete Betriebsstätte, obwohl relativ klar und logisch die Geschäftsführung nicht aus Deutschland stattfand.

    • @patrick1992
      @patrick1992 8 หลายเดือนก่อน

      ​@@Max_Superfoxi_der_Assessordas stimmt. Einige Länder haben andere Steuersysteme wo Auslandseinkommen steuerfrei ist. Somit wäre das kein Problem. In DE ist ja das Welteinkommen steuerpflichtig

  • @michaelgalilaer7209
    @michaelgalilaer7209 8 หลายเดือนก่อน +2

    Wenn man aber einen legalen Wohnsitz in einem anderen Land hat dann trifft das nicht zu.?

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 8 หลายเดือนก่อน +2

      Genau, der muss nur entsprechend nachgewiesen werden durch Zahlung von Miete und Mietnebenkosten. Damit müsste es doch dann idiotensicher sein. 😉😏

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  7 หลายเดือนก่อน +1

      Allein der Wohnsitz genügt nicht (insbesondere wenn er lediglich durch eine Verbrauchsrechnung belegt ist), es sollte tatsächlich und ggf. auf Nachfrage nachweisbar von dort gearbeitet werden.

    • @p.newsman
      @p.newsman 7 หลายเดือนก่อน

      @@ExpatsGlobal Wollen die beim FA jetzt Googles GPS-/WLAN-Aufenthaltsdaten unserer Handys bekommen? Naja, demnächst können sie die auch direkt von dort anfordern, wenn es mit der staatlichen Bespitzelung und Totalkontrolle so weiter geht... dauert nicht mehr lang. Inkl. Direktabbuchungsmandat vom Zentralbankkonto via CBDC ;)

    • @knollalexander1549
      @knollalexander1549 หลายเดือนก่อน

      @@ExpatsGlobal Was ist wenn ich dort auch Arbeite für 3-6 Monate und dann aber 5 Monate in Deutschland bin? Quasi um die Eltern zu besuchen

  • @dennisuluz4755
    @dennisuluz4755 7 หลายเดือนก่อน

    Zitat: "Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind."
    Frage hierzu: Wer ist denn bei einer Single Member US LLC der ständige Vertreter, wenn nicht der Betreiber der LLC? Der Perpetual Traveler ist ja dann im Ausland der ständige Verteter - wenn auch im Hotelzimmer, wo er arbeitet. Damit ist doch klar, dass er eine funktionale Betriebsstätte hat, die mit der Geschäftsleitungsbetriensstätte identisch ist bei der Single Member US LLC. Auch hier hakt Ihre Argumentation schon ziemlich.

  • @dualfluidreactor
    @dualfluidreactor 5 หลายเดือนก่อน

    Nur Lesezeichen dafür, wenn ich das als Link allen schicke um zu zeigen, dass das Konzept von staatenlos ch Christoph Heuermann falsch ist:
    28:20

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  5 หลายเดือนก่อน

      Unser neuestes Video vertieft die Thematik und bezieht das zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2023 mit ein:
      BMF verschärft Steuern für Auswanderer!
      th-cam.com/video/46bAenF21TE/w-d-xo.html
      Dort haben wir auch ein Kapitel zu der Frage, woran man erkennt, ob jemand das Gesetz und die Richtlinien korrekt interpretiert:
      Woran du Scharlatane und Dilettanten erkennst:
      th-cam.com/video/46bAenF21TE/w-d-xo.html

  • @Icenstoiler
    @Icenstoiler หลายเดือนก่อน +1

    Kein einziger Kunde von Heuermann hat jemals Probleme mit seiner Strategie gehabt, Fakt!

    • @oskaar3
      @oskaar3 หลายเดือนก่อน

      Absolut richtig 💪 Christoph ist 🔝

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  หลายเดือนก่อน

      In der Vergangenheit haben viele Finanzämter den § 2 AStG nicht durchgängig angewandt. Dadurch ist der Eindruck entstanden, dass das "Staatenlos"-Konzept rechtssicher steuerfrei sei. Am 22. Dezember 2023 hat das BMF aber ausdrücklich klargestellt, dass die Regelung anzuwenden ist, und zwar genau so wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Dazu haben wir ein detailliertes Video erstellt, in dem wir noch einmal auf die gröbsten Fehler und Missverständnisse der Verfechter des "Staatenlos"-Konzepts eingehen:
      th-cam.com/video/46bAenF21TE/w-d-xo.html

  • @memorian1024
    @memorian1024 9 วันที่ผ่านมา

    Wenn doch mal gecatcht wirst: Pass wegschmeißen und "Asyl" rufen 😄

  • @andim9290
    @andim9290 หลายเดือนก่อน +1

    Bin ich der einzige der das alles eckelerregend findet? Was sind das für Menschen die sich solche Gesetze ausdenken? Wiederlich!

  • @Dodgeuser
    @Dodgeuser หลายเดือนก่อน

    Tja dann fährt Shakira nicht mehr nach Spanien

  • @oskaar3
    @oskaar3 หลายเดือนก่อน

    Telefax 😂😂😂 steht im Museum- frag in dem Nachbarland Polen nach Fax - die lachen sich kaputt…

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  หลายเดือนก่อน

      Ein physisches Telefax lässt das Herz eines deutschen Beamten höher schlagen. Selbst das neue Landesamt in NRW zur Bekämpfung der internationalen Finanzkriminalität ist per Telefax erreichbar - bedauerlicherweise aber nur über eine nationale 0800-Nummer, die sich nicht aus dem Ausland anwählen lässt:
      www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/lbf-nrw

    • @oskaar3
      @oskaar3 หลายเดือนก่อน

      @@ExpatsGlobal am besten ein noch ein Kurbelfax wenn die Lichter 💡 in Deutschland ausgehen und Russische Raketen 🚀 Bomben auf Deutschland fallen… Da kann man vielleicht mit dem Kurbelfax eine Fristverlängerung für die Steuererklärung übersenden 🙈 ? Wo sind die Deutschen Dichter und Denker geblieben? Alle im Ausland?

  • @dschaydschee
    @dschaydschee 8 หลายเดือนก่อน +1

    In der Realität irrelevant

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  7 หลายเดือนก่อน +1

      In der Tat wird die Regelung derzeit von den Finanzämtern nur spärlich umgesetzt, es besteht also ein Vollzugsdefizit. Das gibt es aber öfters. Bei kleinen Beträgen interessiert es in der Regel keinen, sobald es um größere Summen geht, steigt das Risiko dementsprechend an. Das Gesetz und die Auffassung des Bundesfinanzministeriums sind trotzdem eindeutig.

    • @p.newsman
      @p.newsman 7 หลายเดือนก่อน

      @@ExpatsGlobal Wird das auch relevant für einen Weltreisenden, der sich aus Erspartem finanziert und z.B. regulär Dividenden (nach Abzug von Quellenbesteuerung) bzw. Cryptogewinne jenseits der 1 Jahres-Haltefrist auszahlen lässt? Und wie wäre es, wenn der Gewinn über eine Bank im Ausland realisiert wird?