Hätte man auch wirtschaftliche Interessen in D wenn man von dort eine Pension erhält? Oder eine Rente? Ich kenne einige die das betrifft, auch aus meiner Familie. Pensionäre die in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind.
Danke für den Content! Hat man als Angestellter mit einem dt. Arbeitsvertrag wirtschaftliches Interesse in Deutschland oder ist man mit der Umschreibung des AV auf das Destinitionsland aus #3 raus?
Das mit den Aktien verstehe ich nicht. ich bin erweitert Beschraenkt steuerpflichtig... bin 3 Jahre aus DE abgemeldet und lebe z.B. in Dubai. Jetzt kauf ich mit meinem Depot (zb in den USA) ne Mercedes aktie... und den geiwnn muss ich dann trotdem in DE versteuern??
Zählt eine Eigentumswohnung im Allgemeinen dann als Vermögen? Diese würde natürlich dauerhaft vermietet werden und die Mieteinkünfte würden unterhalb von 30% der gesamten Einkünfte und auch unterhalb von 60k liegen. Vielen Dank im voraus für deine Antwort
Danke für Ihr nützliches Video. In ca. Minute 5:45 nennen Sie unter Punkt 6, dass inländische Konten/Depots mit einem Wert von über 154 000 Euro ebenfalls eine erweitert beschränkte Steuerpflicht auslösen würden. Auf welche Quelle (Gesetz) beziehen Sie sich? Sie nennen im weiteren Verlauf des Videos und auch hier Mercedes-Aktien als Beispiel für inländisches Kapitalvermögen und antworten hier in den Kommentaren, ob das Depot inländisch oder ausländisch sei, sei unerheblich, wichtig wäre die ISIN (Länderkennzeichnung DE). Ist es nicht bei inländischen Konten und Depots genauso? Zwei Fälle: Bargeld/Kasse auf deutschen Konten (auch Verrechnungskonten) mit einer Summe über 154 000 Euro löst eine erweitert beschränkte Steuerpflicht aus, aber ein inländisches Depotvolumen von über 154 000 Euro, aber z.B. ausschließlich mit ausländischen Wertpapieren bestückt (siehe Länderkennzeichnung ISINs) sollte doch keine weiterhin beschränkte Steuerpflicht auslösen. So hatte ich es bisher verstanden. Danke für Ihre Antwort.
Die Erweitert beschränkte Steuerpflicht bezieht sich auf die inländischen Einnahmen in den ersten 5-10 Jahren meines Wegzugs, während sich die Wegzugssteuer auf die Werte (z.B. Unternehmenswert) beziehen, die ich zum Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland abziehe. Ist das so richtig?
Gilt die Wegzugssteuer denn auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Wegzugs deutsche Staatsbürger sind, diese Staatsbürgerschaft aber erst vor kurzem (wenige Monate) erlangt haben und zuvor einige Jahre (z.B. 6) in Deutschland gelebt haben?
Muss eine Person weiterhin Wegzugsteuerpflicht haben, wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nach einem Umzug zurück in ihr Heimatland in der EU ihr Eigentum in DE behält? Bitte un hilfreiche Antwort . 🙏
Sehr interessante und praktische info, 👍 Kann es bitte jmd hier mir erklären in der Situation in der eine Person KEINE deutsche Nätionalität besetzt , aber eine Imobilien in DE besetzt , und in EU eigenen Mutterland zurük ghet . Fällt diese Person in Wegzug beschrenkte Steuere in DE , wenn nach dem Umzug zuruck in EU Land ghet , und die eigene Imobilien un DE weiter hat ? 🙏
Solange ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe und kein Einkommen erziele bezahle ich auch keine Steuern. Jeder zahlt dort Steuern wo man sein Einkommen erzielt und auch wohnt. Ich arbeite im Ausland und lebe dort auch.
Kann man so nicht sagen. Jeder, der in die Schweiz umzieht, fällt noch für 5 Jahre unter die überdachende Besteuerung, was letztlich die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist, allerdings nur für 5 Jahre. Nutzt man zusätzlich noch die Pauschalbesteuerung in der Schweiz, dann gilt die "normale" erweitert beschränkte Steuerpflicht für 10 Jahre.
Wenn ich als Pensionär allen Besitz auflöse und nach Thailand ziehen würde und eine Kambodschanische Firma Gründe, die in Deleware eine L.. als Einpersonengesellschaft nutzt. 1. Kann ich als Pensionär der Steuerpflicht entkommen? 2. Kambodscha hat keinen Infoaustausch und Deleware auch nicht oder? 3. Mit diesem Konstrukt müsste alles Steuerfrei sein, wenn ich die Gewinne nicht nach Thailand einführe, die ich als Händler in der Welt verdiene? Was sagt D dazu?
@@gwmu7745 Soweit ich weiß, sind Pensionen (nicht gesetzliche Renten!) immer in D steuerpflichtig, egal welches Konstrukt man wählt. Und ausländische Kapitalertäge sind dann ALLEIN in TH steuerpflichtig, wenn man mindestens 180 Tage im Kalenderjahr dort ist UND diese nach TH einführt. Um die Besteuerung der Pension kommt man also nicht herum, um die der Gewinne wie beschrieben schon.
Danke für dieses sehr informative Video! So kompakt und ausführlich habe ich nirgendwo diese Infos gesehen
Mal ehrlich, wer hält sich eigentlich an diesen Stuß? Super Video. Vielen Dank.
Deutschland bekommt doch nichtmal die Leute im eigenen Land nur Ansatzweise "richtig" hin 🤣
Ist ja nicht das erste Mal, dass D-Land solche Steuer einführte. Der Vorgänger hieß Reichsfluchtsteuer...
Hätte man auch wirtschaftliche Interessen in D wenn man von dort eine Pension erhält? Oder eine Rente? Ich kenne einige die das betrifft, auch aus meiner Familie. Pensionäre die in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind.
Danke für den Content! Hat man als Angestellter mit einem dt. Arbeitsvertrag wirtschaftliches Interesse in Deutschland oder ist man mit der Umschreibung des AV auf das Destinitionsland aus #3 raus?
Das mit den Aktien verstehe ich nicht.
ich bin erweitert Beschraenkt steuerpflichtig... bin 3 Jahre aus DE abgemeldet und lebe z.B. in Dubai. Jetzt kauf ich mit meinem Depot (zb in den USA) ne Mercedes aktie... und den geiwnn muss ich dann trotdem in DE versteuern??
sieht so aus, aber wer ist so blöd und gibt das an?
Hab ich auch nicht verstanden.
@@torstenf3960 Hab ich auch nicht verstanden. Ist nicht gut erklärt.
Also Depot und Girokonten vor dem Umzug in ein anderes (EU)-Land umziehen reicht aus, wenn alle anderen wirtschaftlichen Interessen nicht zutreffen?
Zählt eine Eigentumswohnung im Allgemeinen dann als Vermögen? Diese würde natürlich dauerhaft vermietet werden und die Mieteinkünfte würden unterhalb von 30% der gesamten Einkünfte und auch unterhalb von 60k liegen. Vielen Dank im voraus für deine Antwort
Danke für Ihr nützliches Video. In ca. Minute 5:45 nennen Sie unter Punkt 6, dass inländische Konten/Depots mit einem Wert von über 154 000 Euro ebenfalls eine erweitert beschränkte Steuerpflicht auslösen würden. Auf welche Quelle (Gesetz) beziehen Sie sich? Sie nennen im weiteren Verlauf des Videos und auch hier Mercedes-Aktien als Beispiel für inländisches Kapitalvermögen und antworten hier in den Kommentaren, ob das Depot inländisch oder ausländisch sei, sei unerheblich, wichtig wäre die ISIN (Länderkennzeichnung DE). Ist es nicht bei inländischen Konten und Depots genauso? Zwei Fälle: Bargeld/Kasse auf deutschen Konten (auch Verrechnungskonten) mit einer Summe über 154 000 Euro löst eine erweitert beschränkte Steuerpflicht aus, aber ein inländisches Depotvolumen von über 154 000 Euro, aber z.B. ausschließlich mit ausländischen Wertpapieren bestückt (siehe Länderkennzeichnung ISINs) sollte doch keine weiterhin beschränkte Steuerpflicht auslösen. So hatte ich es bisher verstanden. Danke für Ihre Antwort.
Die Erweitert beschränkte Steuerpflicht bezieht sich auf die inländischen Einnahmen in den ersten 5-10 Jahren meines Wegzugs, während sich die Wegzugssteuer auf die Werte (z.B. Unternehmenswert) beziehen, die ich zum Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland abziehe. Ist das so richtig?
Gilt die Wegzugssteuer denn auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Wegzugs deutsche Staatsbürger sind, diese Staatsbürgerschaft aber erst vor kurzem (wenige Monate) erlangt haben und zuvor einige Jahre (z.B. 6) in Deutschland gelebt haben?
Das "Lex Horten" ist die Wegszugsbesteuerung nach § 6 AStG.
Wie ist es, wenn jemand mehr als 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, aber die deutsche Staatsangehörigkeit nur für weniger als 5 Jahre besitzt?
Muss eine Person weiterhin Wegzugsteuerpflicht haben, wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nach einem Umzug zurück in ihr Heimatland in der EU ihr Eigentum in DE behält?
Bitte un hilfreiche Antwort . 🙏
Gilt Rentenbezug als wirtschaftliches Interesse in Deutschland?????
Hängt davon ab wie hoch und was man sonst noch für Einkünfte hat
Ihr Beispiel Mercedes Aktien ist nicht ganz eindeutig: Meinten Sie das Depot ist in Deutschland oder meinten Sie das Depot ist im Ausland?
Depot ist egal. Deutscher Emittent…
Sehr interessante und praktische info, 👍 Kann es bitte jmd hier mir erklären in der Situation in der eine Person KEINE deutsche Nätionalität besetzt , aber eine Imobilien in DE besetzt , und in EU eigenen Mutterland zurük ghet .
Fällt diese Person in Wegzug beschrenkte Steuere in DE , wenn nach dem Umzug zuruck in EU Land ghet , und die eigene Imobilien un DE weiter hat ?
🙏
Was, wenn jemand in ein nicht-niedrigsteuerland wegzieht, nach einem Jahr wiederum nach Zypern oder Dubai?
Ist doch im Video erklärt.
Solange ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe und kein Einkommen erziele bezahle ich auch keine Steuern. Jeder zahlt dort Steuern wo man sein Einkommen erzielt und auch wohnt. Ich arbeite im Ausland und lebe dort auch.
So einfach ist das nicht!
Sind Sie Steuerberater, der uns von 2023 bis 33 die Einkommensteuer erledigen kann? Wir sind Ende 22 ausgewandert.
ganz ehrlich, ins ausland, neuen pass holen und namen ändern und deutschen pass verbrennen, problem erledigt
Ganz ehrlich, Deinen Namen müsstest Du wohl im ursprünglichen Land ändern.
die Wegzugssteuer wurde gekippt. Sie wiederspricht dem Schengen-Abkommen.
Hier geht's aber nicht darum.
Verhindert die erweitert beschränkte Steuerpflicht die Wegzugsbesteuerung?
Schweiz gilt nicht als Niedrigsteuerland
Kann man so nicht sagen. Jeder, der in die Schweiz umzieht, fällt noch für 5 Jahre unter die überdachende Besteuerung, was letztlich die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist, allerdings nur für 5 Jahre. Nutzt man zusätzlich noch die Pauschalbesteuerung in der Schweiz, dann gilt die "normale" erweitert beschränkte Steuerpflicht für 10 Jahre.
Wenn ich als Pensionär allen Besitz auflöse und nach Thailand ziehen würde und eine Kambodschanische Firma Gründe, die in Deleware eine L.. als Einpersonengesellschaft nutzt.
1. Kann ich als Pensionär der Steuerpflicht entkommen?
2. Kambodscha hat keinen Infoaustausch und Deleware auch nicht oder?
3. Mit diesem Konstrukt müsste alles Steuerfrei sein, wenn ich die Gewinne nicht nach Thailand einführe, die ich als Händler in der Welt verdiene?
Was sagt D dazu?
@@gwmu7745 Soweit ich weiß, sind Pensionen (nicht gesetzliche Renten!) immer in D steuerpflichtig, egal welches Konstrukt man wählt. Und ausländische Kapitalertäge sind dann ALLEIN in TH steuerpflichtig, wenn man mindestens 180 Tage im Kalenderjahr dort ist UND diese nach TH einführt. Um die Besteuerung der Pension kommt man also nicht herum, um die der Gewinne wie beschrieben schon.
Wie soll denn die deutsche Finanzvergewaltigung merken, wenn ich meiner Freundin in Dubai einen Goldbarren schenke?
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