Lieferantenrechte in der Insolvenz- Teil 1 - Eigentumsvorbehalte richtig vereinbart

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  • เผยแพร่เมื่อ 21 ต.ค. 2024
  • Wie sagt man so schön: „Wehret den Anfängen!“. Bei der Erstellung und Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen viele Unternehmen von dem Trugschluss aus, dass es reicht, wenn sie solche auf der Internetseite vereinbart haben. Umso böser ist die Überraschung, wenn sie im Falle der Insolvenz eines Kunden feststellen, dass ihre Rechte nicht wirksam vereinbart wurden und sie Geld verlieren. RA Daniel Trowski gibt mit der Präsentation "Lieferantenrechte in der Insolvenz- Teil 1 - Eigentumsvorbehalte richtig vereinbart" dem Unternehmer wichtige Tipps, wie er sich gegen böse Überraschungen wappnen kann und seine Eigentumsvorbehaltsrechte so vereinbart und in die operativen Prozesse eingliedert, dass sie das tun, was sie sollen. In unruhigen Zeiten seine finanziellen Interessen schützen.
    Rechtsanwalt Daniel Trowski ist Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf.
    www.buchalik-b...
    Weitere Informationen zu Daniel Trowski finden Sie hier:
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    Daniel Trowski beantwortet sie gerne:
    E-Mail: daniel.trowski@buchalik-broemmekamp.de
    Tel.: +49 211 - 82 89 77 200
    oder postalisch an: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

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