Erbsenzähler-Alarm: Der Begriff "Straße" umfasst so ziemlich alles. Fußweg, Radweg, Fahrbahn. Als Fußgänger nicht "die Straße" zu benutzen würde bedeuten, dass man auf irgendwelchen Trampelpfaden unterwegs ist. ;)
6:43 Der Fußweg wäre ja breit genug, wenn dort nicht die vielen Autos parken würden. Also anstatt auf den Fußgänger zu schimpfen, sollte man sich lieber über das aufgesetzte Parken beschweren, das den Fußweg zu schmal werden lässt.
@@dtfhhn Es gibt da noch §7(5) StVO "In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Der vom Spurwechsler einzuhalten ist. Ihre Pflichten aus §7(4) ("Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)." hat die Kamera ja (über-)erfüllt
0:47 Der dunkle Rotlichtsünder von rechts ( hinter dem Bus) ist dir entgangen ? 6:44 Sicher, das das ein "echter" Fußgänger und nicht nur ein dreister Autofahrer auf dem Weg zur Fahrertür war ?
Ich denke, Geldbußen sollten komplett abgeschafft werden. Alle Strafen nur noch FS Entzug und Laufen. Je nach Schwere beginnend bei einer Woche bis open end.
2:55 Der Radfahrer fährt aber ziemlich weit in der Fahrbahnmitte. Fahren auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO) Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Dort gilt, wie sonst auch, das Rechtsfahrgebot. Radfahrende müssen „möglichst weit rechts“ am Fahrbahnrand fahren.
Überarbeiteter Reupload!
Absolut richtig den Dritten im Reißverschluss nicht mehr reinzulassen
Erbsenzähler-Alarm: Der Begriff "Straße" umfasst so ziemlich alles. Fußweg, Radweg, Fahrbahn. Als Fußgänger nicht "die Straße" zu benutzen würde bedeuten, dass man auf irgendwelchen Trampelpfaden unterwegs ist. ;)
Sind das die Clips von letzter Woche? Kommt mir alles sehr bekannt vor.
Und mit den gleichen Kommentaren
Das ist Folge 44. Das kamm schon mal. Es gibt schon 45. Warte auf 46 😅
Kommt mir auch so vor. Re-upload?
Wahrscheinlich musste die Folge nochmal überarbeitet werden.
Folge wurde überarbeitet und deswegen nicht im Abofeed veröffentlicht, sondern als unauffälliger Reupload. :)
Wiederholung? Wie im Fernsehn....😮
Das ist Folge 44 und mittlerweile ist auch schon 46 draußen.
Wahrscheinlich musste die Folge 44 nochmal überarbeitet werden.
Folge wurde überarbeitet und deswegen nicht im Abofeed veröffentlicht, sondern als unauffälliger Reupload. :)
@@dashcamdudesdeutschland7509 und ich dachte schon, meine Zeitmaschine funktioniert. :)
Hätte man auch kenntlich machen können.
@@marco5126 heul doch
Sehr Kassel-lastig. Schön, auch mal was aus meiner alten Heimat zu sehen.
Als Kasselaner finde ich das auch.
6:43 Der Fußweg wäre ja breit genug, wenn dort nicht die vielen Autos parken würden. Also anstatt auf den Fußgänger zu schimpfen, sollte man sich lieber über das aufgesetzte Parken beschweren, das den Fußweg zu schmal werden lässt.
Und Turbo95 kommt immer noch aus Schleswig Holstein 🙃
4:40 So oft habe ich es noch nicht gesehen, dass jemand dieses "Tanzende Kuh"-Lied (Tylko jedno w głowie mam) hört und es kein Meme ist. :D
6:10 Finde ich nicht. Ja, es gibt § 1 der STVO. Diesen sollte man aber nicht ständig überstrapazieren, dann kann man auch gleich alle reinlassen.
Zu lame verteidigt. Der andere muss genauso §1 beachten, so what. Und noch andere Paragraphen gleich mit...
@@dtfhhn
Es gibt da noch §7(5) StVO "In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Der vom Spurwechsler einzuhalten ist.
Ihre Pflichten aus §7(4) ("Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)." hat die Kamera ja (über-)erfüllt
Der andere versucht sich rein zu drängen, also zumachen.👍👍
Turbo95 kommt aus Bayern!
0:47 Der dunkle Rotlichtsünder von rechts ( hinter dem Bus) ist dir entgangen ?
6:44 Sicher, das das ein "echter" Fußgänger und nicht nur ein dreister Autofahrer auf dem Weg zur Fahrertür war ?
Hast recht, hatte mich so auf den Bus konzentriert..
Na zumindest in dem Moment war er mal als Fußgänger unterwegs.
Ich denke, Geldbußen sollten komplett abgeschafft werden. Alle Strafen nur noch FS Entzug und Laufen. Je nach Schwere beginnend bei einer Woche bis open end.
Die Statistiken sprechen auf jeden Fall schon längst dafür, dass die jetzigen Maßnahmen viel zu wirkungslos sind.
2:55 Der Radfahrer fährt aber ziemlich weit in der Fahrbahnmitte. Fahren auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO) Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Dort gilt, wie sonst auch, das Rechtsfahrgebot. Radfahrende müssen „möglichst weit rechts“ am Fahrbahnrand fahren.
Alles noch im Rahmen, so wie ich das erkennen kann.