Ein Angestellter Musiker (Pianist) hatte sich die linke Hand durch einen Sturz beim Skifahren gebrochen und konnte damit also nicht spielen. Seiner Nebentätigkeit ging er aber weiter nach. Er hat als Musiker Noten auf gewisse Instrumente umgeschrieben und auch damit Geld verdient. Da er nun mehr Zeit hatte natürlich auch etwas mehr wie zuvor was ihm durch seinen Arbeitgeber zum Verhängnis werden sollte.
danke für die gute Aufklärung. Folgende Frage habe ich : wenn ich aus psychischen Gründen krankgeschrieben bin in meinem Angestelltenverhältnis, ist es dann erlaubt im Kleingewerbe Umsatz zu generieren /und /oder ein Gewerbe anzumelden ? ich meine damit aber der siebten Krankheitswoche, im krankengeld und womöglich auch mit Einsatz einer Krankentagegeldversicherung ?
@@hansdampf8991 DAs ändert aber nichts an seiner Aussage. Ganz im Gegenteil: Wenn ich arbeitsunfähig, also nicht in der Lage bin zu arbeiten, kann ich nicht arbeiten. Das impliziert schon das Wort "Arbeitsunfähig". Oder steht auf ihren AUs: "Arbeitsunfähig (Aber nur für bestimmte Jobs.)?"
Wenn ich mir mein Bein breche und meinen Hauptjob im Stehen nicht machen kann, kann ich dann selbständig sitzend arbeiten? Da muss es doch Präzedenzfälle geben...
Gibt es : "War/ist man nicht arbeitsunfähig erkrankt, lässt man sich dennoch krankschreiben und geht in dieser Zeit einer anderen Tätigkeit nach, kann das jedoch Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber sein. Denn dieses Verhalten kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sein. " Hier wird zwar "umgekehrt" begründet, aber das gilt für alle Arbeiten, wenn man Krank-, bzw. Arbeitsunfähig geschrieben ist. Zum einen darf ein Nebenjob ntatsächlich ja nur ein Nebenjob sein (und muss dem Hauptarbeitgeber mitgeteilt und von diesem erlaubt werden), zum Anderen gehen die Gerichte davon aus, dass man, wenn man eine AU als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, auch tatsächlich arbeitsunfähig ist. Das gilbt für alle beruflichen Tätigkeiten. Habe ich z.B. eine starke Grippe, dann liege ich im Bett, muss ich operiert werden, im Krankenhaus. Wenn ich ein Bein gebrochen habe und bin arbeitsunfähig geschrieben, darf ich zwar herumlaufen, aber nich im Rahmen einer Tätigkeit, sondern nur für meine persönlichen Bedürfnisse und evtl. zum Training, also der Genesung. Ich soll/muss micht schonen, um die Genesung voran zu treiben. Denn ich bin ja ARBEITSUNFÄHIG. Es kann nicht im Aufgabenbereich des Hauptarbeitgebers liegen, sich durch entsprechende Recherchen und evtl. entsprechende Anfragen an einen Facharzt darüber schlau zu machen, ob eine während einer Arbeitsunfähigkeit trotzdem ausgeübte Nebentätigkeit, schlecht für die Genesung ist oder diese eventuell noch verzögert (was ihm ja zum Nachteil gereichen würde). Aber eigentlich ergibt sich diese Antwort schon rein logisch.
Wenn ich krank bin, dann auch kein Nebenjob arbeiten ....denn dann bin ich nicht krank und kann mein Hauptjob weiterarbeiten und mein Nebenjob.....das gab es noch niemals , krank und arbeiten....
Das stimmt nicht. Ein Beruf kann dazu führen dass man Krank wird und der andere Beruf kann zur Förderung beitragen, wie im Video beschrieben. Und was hier kommentiert wurde stimmt auch, wenn man sich auf dem Bau verletzt hat und nebenbei im Büro arbeitet, dann wäre es wahrscheinlich möglich im Büro zu Arbeiten.
Wenn ich krank bin arbeite ich gar nicht.
Ein Angestellter Musiker (Pianist) hatte sich die linke Hand durch einen Sturz beim Skifahren gebrochen und konnte damit also nicht spielen.
Seiner Nebentätigkeit ging er aber weiter nach.
Er hat als Musiker Noten auf gewisse Instrumente umgeschrieben und auch damit Geld verdient.
Da er nun mehr Zeit hatte natürlich auch etwas mehr wie zuvor was ihm durch seinen Arbeitgeber zum Verhängnis werden sollte.
danke für die gute Aufklärung. Folgende Frage habe ich : wenn ich aus psychischen Gründen krankgeschrieben bin in meinem Angestelltenverhältnis, ist es dann erlaubt im Kleingewerbe Umsatz zu generieren /und /oder ein Gewerbe anzumelden ? ich meine damit aber der siebten Krankheitswoche, im krankengeld und womöglich auch mit Einsatz einer Krankentagegeldversicherung ?
Wenn der Genesung nichts im Wege steht kann man doch den nebenjob machen oder kommt auf die Tätigkeit an oder
Wenn man " Krank " ist, kann man **nirgends** !!! arbeiten. Auf solche Ideen würde ich **NIE** ! kommen. Sehr suspekt!!!
Es geht nicht um krank, sondern arbeitsunfähig.
@@hansdampf8991 tja... für " mich " bedeutet👉 Arbeitsunfähig =👉 ( Definiert ! ) NICHT ! fähig ! Arbeiten !!!! auszuführen 👉 durch Gesundheitliche Einschränkungen ...
@@hansdampf8991 DAs ändert aber nichts an seiner Aussage. Ganz im Gegenteil: Wenn ich arbeitsunfähig, also nicht in der Lage bin zu arbeiten, kann ich nicht arbeiten. Das impliziert schon das Wort "Arbeitsunfähig". Oder steht auf ihren AUs: "Arbeitsunfähig (Aber nur für bestimmte Jobs.)?"
Wenn ich mir mein Bein breche und meinen Hauptjob im Stehen nicht machen kann, kann ich dann selbständig sitzend arbeiten? Da muss es doch Präzedenzfälle geben...
Gibt es :
"War/ist man nicht arbeitsunfähig erkrankt, lässt man sich dennoch krankschreiben und geht in dieser Zeit einer anderen Tätigkeit nach, kann das jedoch Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber sein. Denn dieses Verhalten kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sein. "
Hier wird zwar "umgekehrt" begründet, aber das gilt für alle Arbeiten, wenn man Krank-, bzw. Arbeitsunfähig geschrieben ist. Zum einen darf ein Nebenjob ntatsächlich ja nur ein Nebenjob sein (und muss dem Hauptarbeitgeber mitgeteilt und von diesem erlaubt werden), zum Anderen gehen die Gerichte davon aus, dass man, wenn man eine AU als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, auch tatsächlich arbeitsunfähig ist. Das gilbt für alle beruflichen Tätigkeiten. Habe ich z.B. eine starke Grippe, dann liege ich im Bett, muss ich operiert werden, im Krankenhaus. Wenn ich ein Bein gebrochen habe und bin arbeitsunfähig geschrieben, darf ich zwar herumlaufen, aber nich im Rahmen einer Tätigkeit, sondern nur für meine persönlichen Bedürfnisse und evtl. zum Training, also der Genesung. Ich soll/muss micht schonen, um die Genesung voran zu treiben. Denn ich bin ja ARBEITSUNFÄHIG. Es kann nicht im Aufgabenbereich des Hauptarbeitgebers liegen, sich durch entsprechende Recherchen und evtl. entsprechende Anfragen an einen Facharzt darüber schlau zu machen, ob eine während einer Arbeitsunfähigkeit trotzdem ausgeübte Nebentätigkeit, schlecht für die Genesung ist oder diese eventuell noch verzögert (was ihm ja zum Nachteil gereichen würde). Aber eigentlich ergibt sich diese Antwort schon rein logisch.
Wenn ich krank bin, dann auch kein Nebenjob arbeiten ....denn dann bin ich nicht krank und kann mein Hauptjob weiterarbeiten und mein Nebenjob.....das gab es noch niemals , krank und arbeiten....
Ja klar gibt es das. Wenn du zum Beispiel Bauarbeiter bist und dir ein Bein brichst, könntest du nebenbei noch einen Bürojob ausführen.
Das stimmt nicht. Ein Beruf kann dazu führen dass man Krank wird und der andere Beruf kann zur Förderung beitragen, wie im Video beschrieben. Und was hier kommentiert wurde stimmt auch, wenn man sich auf dem Bau verletzt hat und nebenbei im Büro arbeitet, dann wäre es wahrscheinlich möglich im Büro zu Arbeiten.
Wir brauchen dringend niedrige AfD -Strompreise und nicht diese hohen GRÜN-CDU-SPD-Wucherpreise 😁😁😁😁😁