Steuererklärung: Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen

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  • เผยแพร่เมื่อ 4 ม.ค. 2025

ความคิดเห็น • 33

  • @jeju64
    @jeju64 3 ปีที่แล้ว

    Danke, sehr gut erklärt!
    Ich habe eine angrenzende Frage und würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Ich habe eine arbeitsbedingte Zweitwohnung deren Kosten ich auch seit vielen Jahren als doppelte Haushaltsführung steuerlich absetze. Das ist vom FA akzeptiert. In 2020 hat mein Arbeitgeber mich (uns) darauf gedrängt, aber nicht zwingend befohlen, im „Mobile Office“ zu arbeiten. Das habe ich auch einige Monate gemacht, aber am Erstwohnsitz. Die Kosten für meine Zweitwohnung liefen in der Zeit natürlich weiter. Es war ja nie klar wann man wieder ins Büro kommen sollte/musste.
    1. Kann ich die angefallenen Kosten für die Zweitwohnung wie gehabt in voller Höhe absetzen?
    2. Kann ich zusätzlich für die Tage an denen ich im Mobile Office an meinem Erstwohnsitz tätig war die HO-Pauschale ansetzen? Hier würde ich vermuten das dies nicht möglich ist, da ich theoretisch ja auch in der Zweitwohnung hätte arbeiten können. Vielen Dank für eine Antwort!

  • @TanteJuls
    @TanteJuls 4 ปีที่แล้ว +1

    Kann ich als Azubi auch die Berufsschultage die im homeschooling stattfanden angeben?

  • @lovelymoments3076
    @lovelymoments3076 3 ปีที่แล้ว +1

    Gilt die Homeoffice pauschale auch für Honorarkräfte? Z. B Lehrer an Musikschulen?
    Danke

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  3 ปีที่แล้ว +2

      Ja da gilt sie auch 👍🏻

    • @michelledirelle
      @michelledirelle 3 ปีที่แล้ว

      @@SteuerWebinar Wunderbar. Danke. Ich pick mir wie so n Eichhörnchen überall sprichwörtlich die "Futter-Infos" raus.
      Bei 2 Selbständigkeiten versuchen mich hier Steuerberater wegen 2 Buchhaltungen zu über 1000€ im Jahr Beitrag als Mandantin festzunageln weil es ach soviel ist, 2 Buchhaltungen machen zu müssen..
      Das würde ich nur machen wenn ich Dieter Bohlen wäre für das Geld, aber doch nicht als Gesamgslehrerin mit n paar Berateraufträgen oder auch mal ein paar mehr im Jahr gerechnet.
      Das muss doch alles in Relation stehen! Tut es aber nicht. Sonst wäre ich zu nem Steuerverein gegangen. Ist aber das gleiche in 🌱.
      Selbständige werden hier verarscht.
      Kann man anders nicht sagen.
      Aber gut. Dann verdienen wir halt und können selbst Steuern machen.
      Dann verdienen nur wir...

  • @thomasolbrisch2135
    @thomasolbrisch2135 4 ปีที่แล้ว +2

    Unter welche Zeile/Ziffer in der Erklärung (Elster) ist die Home-Office-Pauschale in Anlage N anzugeben?

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  4 ปีที่แล้ว +2

      Zeile 47/48, vgl. im Video Min. 2:39

    • @razorsharp380
      @razorsharp380 4 ปีที่แล้ว +2

      @@SteuerWebinar Vielen Dank, ich hatte auch schon vergeblich gesucht. 👍

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  3 ปีที่แล้ว +1

      @@razorsharp380 gerne;)

  • @orangeblack1285
    @orangeblack1285 4 ปีที่แล้ว +1

    Ja aber wie ist das jetzt mit Equipment das man sich für das Homeoffice angeschafft hat? Rechnet man die auf die Pauschale an oder addiert sich das? Wenn ich jetzt z.B. meinen Bürostuhl nehme, der hat 330€ gekostet. 1) Darf ich den ohne Arbeitszimmer überhaupt absetzen? 2) Ist der in der Homeoffice Pauschale schon mit abgegolten? 3) Addieren sich die Kosten zu der Homeoffice Pauschale, also dann quasi 930€ (Abschreibungen erstmal ignoriert)?

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  4 ปีที่แล้ว +1

      Equipment, also Arbeitsmittel, sind unabhängig vom steuerlichen Abzug des häuslichen Arbeitszimmers und der Homeoffice-Pauschale zu sehen (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 EStG)- D.h. wenn ich einen Bürostuhl oder ein Notebook für meine Homeoffice-Tätigkeit anschaffe, kann ich diese zusätzlich als Werbungskosten/Betriebsausgaben von der Einkommensteuer absetzen. Eine Deckelung auf 600 Euro erfolgt nicht. LG DD

    • @orangeblack1285
      @orangeblack1285 4 ปีที่แล้ว +1

      @@SteuerWebinar Vielen Dank! :)

  • @wolfgangg6777
    @wolfgangg6777 4 ปีที่แล้ว +1

    danke, dieses Video erklärt alles!

  • @christinehaasis4214
    @christinehaasis4214 3 ปีที่แล้ว +1

    Hallo ich habe 2 Fragen:
    1. Wenn ein AN jetzt mehr als 120 im HO gearbeitet haben und im Normalfall > 1000€ gefahrene Km ansetzen könnte und daher eine Steuererstattung erhalten würde und jetzt mit HO etwas Nachzahlen müsste. Kann es sein, daß dies das Finanzamt prüfen würde?
    2. Jemand hat dual studiert kann er hier die HO pauschale wg Homescooling absetzten? Wenn dieser 1 HJ studiert hat und 2 HJ gearbeitet hat mit HO könnte man hier für Homescooling und für Arbeit die HO pauschale Ansetzen?

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  3 ปีที่แล้ว

      Hallo, zu
      1. Ja, ich muss korrekte Angaben machen. Die Frage, die sich stellt im Nachzahlungsfall, ob ich zur Abgabe einer Steuererklärung überhaupt verpflichtet bin. Wenn ich eine abzugeben habe, muss ich natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen, sprich 120 Tage HO und "nur" die tatsächlichen Fahrten zur Arbeit (Entfernungspauschale). Alles andere wäre ja eine Falscherklärung.
      2. Ja, das ist grundsätzlich möglich - unter den üblichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG.

  • @fuyukmu1226
    @fuyukmu1226 3 ปีที่แล้ว +1

    Hab einfach 0 Euro bekommen obwohl ich fast 1 jahr zuhause gearbeitet habe wie kann das sein

  • @hamburgauthenticsounds7268
    @hamburgauthenticsounds7268 3 ปีที่แล้ว +1

    und was trag ich da als euroz betrag ein? die 600 dann, richtig?

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  3 ปีที่แล้ว

      Bei 120 Tagen, dann 600 Euro, genau

  • @RizzodieRatte
    @RizzodieRatte 4 ปีที่แล้ว +1

    Da ich einen Firmenwagen habe wurde mir weiterhin die 0,03% Entfernungspauschale berechnet.
    Durch die Homeoffice Pauschale habe ich hier jetzt ein großes loch da die 5€ die > 17 km nicht mehr decken.
    Kann man dieses zusätzlich zur Homeoffice Pauschale irgendwo geltend machen?

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  4 ปีที่แล้ว

      Hierzu erfolgt noch ein gesondertes Video.

  • @monoflop2937
    @monoflop2937 4 ปีที่แล้ว +1

    Muss man vom Arbeitgeber ein Dokument vorlegen, indem die tage verifiziert werden?

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  4 ปีที่แล้ว +1

      Sofern das Finanzamt die in der Steuererklärung angegebenen Tage zur Homeoffice-Pauschale anzweifeln sollte, kann mit einer Arbeitgeberbescheinigung gut belegt werden, dass an den entsprechenden Tagen tatsächlich von zu Hause ausgearbeitet wurde. Da aber seit 2017 nur noch eine Belegvorhalte- und keine Belegvorlagepflicht besteht, muss eine Arbeitgeberbescheinigung nicht sofort beim Finanzamt eingereicht werden, sondern erst auf Nachfrage.

    • @monoflop2937
      @monoflop2937 4 ปีที่แล้ว +1

      @@SteuerWebinar danke 😊

  • @vanillac0co
    @vanillac0co 3 ปีที่แล้ว

    das heißt, wenn ich nur die 600 Euro HO angebe hab ich NICHTS davon, wenn ich nicht insgesamt auf 1000 Euro komme?

  • @hamburgauthenticsounds7268
    @hamburgauthenticsounds7268 3 ปีที่แล้ว +1

    Also einfach Zeile 48: Home-Office, 120 Tage Eintragen?

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  3 ปีที่แล้ว

      Genau, wenn 120 Tage ausschließlich im HO gearbeitet

  • @MasteroftheUniverse69
    @MasteroftheUniverse69 3 ปีที่แล้ว

    ich war 2020 zu 90 % im Home Office und habe auch ein separates Büro aber wie komme ich über 600 EURO Kosten?

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  3 ปีที่แล้ว

      Das Video zum häuslichen Arbeitszimmer: th-cam.com/video/LWaXqerHnCc/w-d-xo.html&t

  • @Kanzleitxt
    @Kanzleitxt 4 ปีที่แล้ว +1

    Ja 440 Arbeitstage abzurechnen wäre nur semi-intelligent. Aber 220 Arbeitstage + 120 Homeoffice-Tage - da kann man schon drüber nachdenken :-)

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  4 ปีที่แล้ว

      So sieht's aus :-D beste Grüße in die Kanzlei nach Eisenhüttenstadt :-)

    • @benjo5744
      @benjo5744 3 ปีที่แล้ว

      Dann sind sie ja bei 330 Arbeitstagen im Jahr. Und was ist nun mit Urlaub und Wochenende? Das kann doch auch nicht hinkommen.

    • @Kanzleitxt
      @Kanzleitxt 3 ปีที่แล้ว

      @@benjo5744 Das ist ja die Idee. Sonntag Abend kurz berufliche E-Mails gecheckt - Zack, 1 Homeofficetag! :-)