Also bei allgemeinen Einstellungen in Lexoffice kann man das wählen mit der Istversteuerung (USt wird bei Zahlung abgeführt) oder Sollversteuerung (USt wird bereits mit Rechnungserstellung abgeführt).
Ja, das ist korrekt. Nur wenn man dann von Ist- zur Sollversteuerung wechseln muss, geht das nicht mit dem bisherigen account. Dann muss man den aktuellen account "still" legen und einen neuen eröffnen mit der Einstellung Soll-Versteuerung.
Hallo :) vielen dank für dass tolle Video. Eine Frage zur soll bzw. Istverteuerung... wenn ich jetzt anfange mit einem Einzelunternehmen, da fängt mach doch im lexoffice mit der Istversteuerung an wenn der Umsatz noch relativ klein ist oder? (10.000.- 20.000.- im Jahr ). Danke schon einmal im vorraus :) mfg
Hallo, Wissen Sie, wie man die Google Ads Rechnungen korrekt einbucht in Lexoffice? Google stellt z.B. am 30.August22 eine Rechnung über 451 Euro. Google bucht 2x von der Bank ab. Einmal 51 Euro, einmal 200 Euro. Mehr passiert nicht. Die dritte Abbuchung von Google wird irgendwann im September erfolgen vermute ich. Wie kann ich nun die vielen Teilbeträge zuordnen zu dieser Rechnung? Da der Rechnungsbetrag bei Google Ads immer abweicht von den tatsächlich erfolgten Zahlungen?
Sowohl in Lexoffice direkt als auch nach dem Import in DATEV gibt es für diese Fälle nur unschöne Lösungen. Sie sollten die Teilzahlungen der Rechnung solange zuordnen bis sie überzahlt ist. Und dann die überzahlte Rechnung zusammen mit der neuen Google-Rechnung an die nächste Google-Abbuchung hängen.
Ist das nicht ganz einfach: Für jeden Lieferanten, der solche "Kundenkonten" führt, einfach ein manuelles "Bank-"Konto eröffnen. Dann hast du dort im August eine Abbuchung von 451 Euro, die du deinem Beleg zuordnen kannst und die 51 und 200 Euro sind einfach Geldtransits von deiner Bank zu dem Google-Ads-Konto. Das steht dann bis September auf -200 Euro und wenn die nächste Abbuchung auf deinem Girokonto ankommt, ist das wieder ein Geldtransit.
Wenn ich von Soll auf Ist wechseln will und nicht unterjährig meinen account stilllegen und einen neuen anfangen will, könnte ich dann nicht "einfach" bis zum Jahresende die Belegdaten alle auf das tatsächliche Abbuchungsdatum setzen? Dann kann ich mit nem neuen Jahr sauber in den neuen Account starten..
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie im neuen Jahr zwar dann mit der Ist-Versteuerung weitermachen wollen, aber den bisherigen account dafür nutzen wollen? Denn unterjährig, solange Sie Soll-Versteuerung bisher haben, können Sie ja gar nicht zur Ist-Versteuerung wechseln. Zum einen muss ein Antrag auf Ist-Versteuerung beim Finanzamt gestellt werden und zum anderen geht der Wechsel immer erst zu Beginn eines neuen Jahres.
Hallo. Es hat sich herausgestellt, dass ich innergemeinschaftliche Warenlieferungen falsch erfasst habe, und zwar als Rechnungen mit 0 % MwSt. Wie soll ich das korrigieren? Ich finde nicht einmal die Option beim Erfassen der Belege. Bei Lexware heißt es erst, dass ich die Belege neu zuordnen soll. Dann, wenn ich die Option für innergemeinschaftliche Warenlieferung nicht finde, dass ich sie neu buchen soll. Was ist nun richtig zu tun? Soll ich die Zahlung löschen und neu erfassen? Wird dann die Option für innergemeinschaftliche Warenlieferung aktiv sein?
Schreibe uns bitte auf die info@stbhartmann.de eine E-Mail und wir stellen den Kontakt her, wo Du durch unseren Kooperationspartner echt guten Support zu lexoffice erhalten kannst. Ist kostenpflichtig , aber eine lohnenswerte Investition für diese Sonderfälle in lexoffice. Versprochen.
Ich habe folgendes Problem: Ich habe zwar in den Lexoffice Einstellungen die Ist-Versteuerung angegeben, jedoch in meinem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen ich vor 3 Tagen an das Finanzamt übermittelt habe, die Soll-Versteuerung angegeben. Ich bin da wohl leider verrutscht oder habe es verwechselt. Was kann ich nun tun damit es richtig gestellt wird und im Fragebogen für Elster auch zur Ist-Versteuerung gestellt wird? Danke im Voraus!
Bin zwar kein Amazon Spezialist, aber ich bin mir sicher, dass der Zufluss mit Zahlung des Kunden auf das Amazon Konto gilt und nicht der Zeitpunkt wenn Amazon Dir das Geld auszahlt.
Deswegen immer solche Anbieter als extra "Bankkonten" anbinden, dann klappt das auch alles, wenn mal Beträge vom Bankkonto abgebucht werden, die nicht exakt zur Rechnung passen.
Ich bin soloselbständig und habe eine Buchhalterin , die für mich die Buchhalteung erledigt. Nun kommt die E-Rechnung ab Januar und ich brauche ein Rechnungsprogramm zum empfangen von E-Rechnungen. Würden Sie Lexoffice empfehlen?
Sorry, aber diese Information reicht mir nicht, um Ihnen einen guten und richtigen Rat zu geben. Können Sie etwas genauer beschreiben was Sie machen und wieviel Umsatz im Jahr?
Ich habe zwar noch keine Erfahrungen dazu, aber der Export der Daten aus lexoffice funktioniert, so dass die Daten dann in lexware importiert werden können.
Im Prinzip ist Lexoffice nicht schlecht, es gibt aber einige Fallstricke, wie z.B. die Scannfunktion für Eingangsrechnungen, wenn da statt 15 Euro 15.000 vom System erkannt werden. Auch Postbelege werden bei mir immer in den Betraegen mit Fantasiewerten belegt. Das muss sich doch aendern lassen, Hauf-Lexware GmbH & Co KG?
Ja, geben Sie ruhig ein Feedback mit Verbesserungsvorschlägen an Lexoffice. Lexoffice arbeitet ja ständig an der Optimierung dieser Softwarelösung. Die wollen ja auch, dass die Kunden zufrieden sind und das Produkt gerne nutzen und es ggf. auch weiterempfehlen.
Danke für die hilfreiche Information. Wissen Sie vielleicht, wie und ob überhaupt man bei Lexoffice Anzahlung oder pro forma Rechnungen ausstellen kann?
Wir können nur von den Anwendungen sprechen mit denen wir unsere Erfahrungen gesammelt haben. Wir arbeiten mit lexoffice und DATEV. Damit kennen wir uns aus😀
Achtung!! Alle Notizen, die zu den einzelnen Kunden angelegt sind, lassen sich zwar in das Programm mühelos importieren, doch will ich irgendwann zu einem anderen Anbieter wechseln, gibt Lexoffice die Notizen nicht zum Export frei. So müssen alle Kunden einzeln per Copy/Past rausgeholt und in die neue Software eingepflegt werden. Lexoffice ist nicht daran interessiert, seine Kunden hierbei zu unterstützen!! Also gut überlegen, ob man sich für Lexoffice entscheiden möchte. Denn es kann zu einer Sackgasse werden.
@@fh1109 Ja. Bestimmt nicht nur ich. Habe schon per Mail und Telefon Kontakt gehabt. Leider ist es nicht vorgesehen, dass die CSV Tabelle auch die Kunden Notizen enthält. Dafür braucht es keinen Screenshot. Einfach mal diese in Exel öffnen. Beim Import sieht es hingegen anders aus. Was ist denn das bitte !? Daten von anderen Anbieter wenn ich zu Lexoffice wechsel rein ja, aber dann bitte schön hiergeblieben? Total hinterhältig.
Wir haben viele Mandanten, die lexoffice nutzen, es bietet für kleines Geld schon ne ganze Menge. Jeder sollte nur auch die Einschränkungen kennen und das, was diese webbasierte Lösung eben nicht zu bieten hat. Wenn einem der Umfang an Leistungen reicht, dann ist doch alles gut 😊
To be fair: Das ist jetzt kein Problem was es nur bei lexoffice gibt. Ich betreue einige Kunden die unterschiedliche Software einsetzt die ich supporte, und da ist es ganz genau so. Da muss man dann auch einen neuen Mandanten anlegen und die Daten nach den Gruneinstellungen importieren etc. - trotzdem hat lexoffice so seine nicht erklärbaren Eigenwarten. Ich wechsle in diesem Moment von orgaMAX und bringe rund 800 Kunden mir. Die kann ich aber nicht importieren, weil ich keinen Ansprechpartner hinterlegt habe, was einfach nicht nötig war. Jetzt muss ich zu jedem Kunden im Feld Ansprechpartner etwas hinterlegen. Das Problem kennt man bei lexoffice schon länger, aber die Programmierer haben wohl keine Lust darauf da was zu ändern, so die Aussage der Hotline. Der Berater war total bei mir und sagte das ist auch Mist, aber er kann es nicht ändern. Dabei ist das so simpel, wenn Feld Ansprechpartner leer, dann nimm als Default für die Ansprache einfach "Sehr geehrte Damen und Herren"...dürfte in ca. zwei Zeilen und einer Minute fertig programmiert sein. Dazu muss ich noch alle Kundennummern neu vergeben, weil ich bei lexoffice nur von 10.000 bis 69.999 vergeben kann...nicht so dramatisch, aber trotzdem nervig. Also rein vom Datenimport und den Grundeinstellungen her von dem was ich kenne das umständlichste Programm.
Die Programmierkosten sind zu hoch ganz einfach. Es wird jetzt Geld in die Vermarktung gesteckt und wenn in 2 Jahren die Kunden in Scharen wegrennen, machen Sie vielleicht einen professionellen Kundenservice und gehen auf Buchhaltungsprofessionalität ein. Ich bin Buchhalter und habe zig Anfragen für Korrekturbuchungen...Hier wird leider Kundenseitig am falschen Ende gespart. Besser in ein gutes Programm investieren, als 2 Jahre Daten aufarbeiten.
Top. Danke für den Tipp. Gut erklärt. Hatte es glücklicher schon mit meinem Finanzamt geklärt und entsprechend in Lexoffice eingetragen.
Top vielen Dank für die kompetente Info! Bei Umsatzsteuer sind die Ämter ja bekanntlich relativ humorlos^^
@Manuela Hartmann Gibt es das Problem mit der Umstellung zwischen Ist und Soll Versteuerung immernoch?
Ja, ist unverändert so.
Also bei allgemeinen Einstellungen in Lexoffice kann man das wählen mit der Istversteuerung (USt wird bei Zahlung abgeführt) oder Sollversteuerung (USt wird bereits mit Rechnungserstellung abgeführt).
Ja, das ist korrekt. Nur wenn man dann von Ist- zur Sollversteuerung wechseln muss, geht das nicht mit dem bisherigen account. Dann muss man den aktuellen account "still" legen und einen neuen eröffnen mit der Einstellung Soll-Versteuerung.
Wie von Ist auf Soll ein seltener Fall? Ab einem Gewissen Umsatz muss ich doch Soll Versteuerung machen :D
Ganz genau, deswegen waren wir ja so perplex, welche Antworten wir von der Lexoffice-Steuerberater-Hotline bekommen hatten :-)
Hallo :) vielen dank für dass tolle Video. Eine Frage zur soll bzw. Istverteuerung... wenn ich jetzt anfange mit einem Einzelunternehmen, da fängt mach doch im lexoffice mit der Istversteuerung an wenn der Umsatz noch relativ klein ist oder? (10.000.- 20.000.- im Jahr ). Danke schon einmal im vorraus :) mfg
Ja genau. Auf jeden Fall Ist-Versteuerung schlüsseln.
Hallo, Wissen Sie, wie man die Google Ads Rechnungen korrekt einbucht in Lexoffice?
Google stellt z.B. am 30.August22 eine Rechnung über 451 Euro.
Google bucht 2x von der Bank ab. Einmal 51 Euro, einmal 200 Euro.
Mehr passiert nicht.
Die dritte Abbuchung von Google wird irgendwann im September erfolgen vermute ich.
Wie kann ich nun die vielen Teilbeträge zuordnen zu dieser Rechnung? Da der Rechnungsbetrag bei Google Ads immer abweicht von den tatsächlich erfolgten Zahlungen?
Sowohl in Lexoffice direkt als auch nach dem Import in DATEV gibt es für diese Fälle nur unschöne Lösungen. Sie sollten die Teilzahlungen der Rechnung solange zuordnen bis sie überzahlt ist. Und dann die überzahlte Rechnung zusammen mit der neuen Google-Rechnung an die nächste Google-Abbuchung hängen.
Ist das nicht ganz einfach: Für jeden Lieferanten, der solche "Kundenkonten" führt, einfach ein manuelles "Bank-"Konto eröffnen. Dann hast du dort im August eine Abbuchung von 451 Euro, die du deinem Beleg zuordnen kannst und die 51 und 200 Euro sind einfach Geldtransits von deiner Bank zu dem Google-Ads-Konto. Das steht dann bis September auf -200 Euro und wenn die nächste Abbuchung auf deinem Girokonto ankommt, ist das wieder ein Geldtransit.
Wenn ich von Soll auf Ist wechseln will und nicht unterjährig meinen account stilllegen und einen neuen anfangen will, könnte ich dann nicht "einfach" bis zum Jahresende die Belegdaten alle auf das tatsächliche Abbuchungsdatum setzen? Dann kann ich mit nem neuen Jahr sauber in den neuen Account starten..
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie im neuen Jahr zwar dann mit der Ist-Versteuerung weitermachen wollen, aber den bisherigen account dafür nutzen wollen? Denn unterjährig, solange Sie Soll-Versteuerung bisher haben, können Sie ja gar nicht zur Ist-Versteuerung wechseln. Zum einen muss ein Antrag auf Ist-Versteuerung beim Finanzamt gestellt werden und zum anderen geht der Wechsel immer erst zu Beginn eines neuen Jahres.
Hallo. Es hat sich herausgestellt, dass ich innergemeinschaftliche Warenlieferungen falsch erfasst habe, und zwar als Rechnungen mit 0 % MwSt. Wie soll ich das korrigieren? Ich finde nicht einmal die Option beim Erfassen der Belege. Bei Lexware heißt es erst, dass ich die Belege neu zuordnen soll. Dann, wenn ich die Option für innergemeinschaftliche Warenlieferung nicht finde, dass ich sie neu buchen soll. Was ist nun richtig zu tun? Soll ich die Zahlung löschen und neu erfassen? Wird dann die Option für innergemeinschaftliche Warenlieferung aktiv sein?
Schreibe uns bitte auf die info@stbhartmann.de eine E-Mail und wir stellen den Kontakt her, wo Du durch unseren Kooperationspartner echt guten Support zu lexoffice erhalten kannst. Ist kostenpflichtig , aber eine lohnenswerte Investition für diese Sonderfälle in lexoffice. Versprochen.
Ich habe folgendes Problem: Ich habe zwar in den Lexoffice Einstellungen die Ist-Versteuerung angegeben, jedoch in meinem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen ich vor 3 Tagen an das Finanzamt übermittelt habe, die Soll-Versteuerung angegeben. Ich bin da wohl leider verrutscht oder habe es verwechselt. Was kann ich nun tun damit es richtig gestellt wird und im Fragebogen für Elster auch zur Ist-Versteuerung gestellt wird? Danke im Voraus!
Einfach eine kurze Nachricht ans Finanzamt schreiben und das klar stellen mit dem Antrag auf Ist-Versteuerung.
Wenn man über Amazon verkauft und IST-Versteuerung wählt, zählt dann der Zeitpunkt der Zahlung an Amazon oder erst wenn Amazon mir das Geld auszahlt?
Bin zwar kein Amazon Spezialist, aber ich bin mir sicher, dass der Zufluss mit Zahlung des Kunden auf das Amazon Konto gilt und nicht der Zeitpunkt wenn Amazon Dir das Geld auszahlt.
Deswegen immer solche Anbieter als extra "Bankkonten" anbinden, dann klappt das auch alles, wenn mal Beträge vom Bankkonto abgebucht werden, die nicht exakt zur Rechnung passen.
Und immer noch keine Fremdwährung in Lexware 🤨 Da müssen wir uns leider jetzt mit Faktura ITU das DATEV-Universum antun 😕
Ich bin soloselbständig und habe eine Buchhalterin , die für mich die Buchhalteung erledigt. Nun kommt die E-Rechnung ab Januar und ich brauche ein Rechnungsprogramm zum empfangen von E-Rechnungen. Würden Sie Lexoffice empfehlen?
Lexoffice kann das und wenn Sie sonst auch mit dem Leistungsumfang von lexoffice zufrieden wären, dann können Sie lexoffice auf jeden Fall nehmen.
Was würden Sie empfehlen bei einer Teststation da die Tests ja von der Umsatzsteuer befreit sind. Macht da eher soll oder Ist Sinn? Viele Grüße
Sorry, aber diese Information reicht mir nicht, um Ihnen einen guten und richtigen Rat zu geben. Können Sie etwas genauer beschreiben was Sie machen und wieviel Umsatz im Jahr?
Guten Tag! Haben Sie eventuell schon Erfahrung gesammelt, wie der Wechsel von Lexoffice zu Lexware verläuft?
Ich habe zwar noch keine Erfahrungen dazu, aber der Export der Daten aus lexoffice funktioniert, so dass die Daten dann in lexware importiert werden können.
@@steuermanu vielen Dank!
auf der lexoffice Seite ist das auch genau beschrieben, also dort einfach mal nachlesen.
Im Prinzip ist Lexoffice nicht schlecht, es gibt aber einige Fallstricke, wie z.B. die Scannfunktion für Eingangsrechnungen, wenn da statt 15 Euro 15.000 vom System erkannt werden. Auch Postbelege werden bei mir immer in den Betraegen mit Fantasiewerten belegt. Das muss sich doch aendern lassen, Hauf-Lexware GmbH & Co KG?
Ja, geben Sie ruhig ein Feedback mit Verbesserungsvorschlägen an Lexoffice. Lexoffice arbeitet ja ständig an der Optimierung dieser Softwarelösung. Die wollen ja auch, dass die Kunden zufrieden sind und das Produkt gerne nutzen und es ggf. auch weiterempfehlen.
Danke für die hilfreiche Information. Wissen Sie vielleicht, wie und ob überhaupt man bei Lexoffice Anzahlung oder pro forma Rechnungen ausstellen kann?
Das sollte kein Problem sein. Rechnungen lassen sich pro Rechnungstellung individuell anpassen.
Ich muss gerade schmunzeln, Kunden denken immer es ist alles so einfach.
Schaffen es andere Programme? Ja! Also ist es Möglich. Niemand sagt das etwas einfach ist, trotzdem ist es nützlich und umsetzbar.
Einmal mit Profis arbeiten... 😁
Es gibt doch sicher noch gleiche Anwendungen von anderen Firmen. Wie macht man es denn dort?
Wir können nur von den Anwendungen sprechen mit denen wir unsere Erfahrungen gesammelt haben. Wir arbeiten mit lexoffice und DATEV. Damit kennen wir uns aus😀
Ich suche noch ein Steuerberater
Achtung!! Alle Notizen, die zu den einzelnen Kunden angelegt sind, lassen sich zwar in das Programm mühelos importieren, doch will ich irgendwann zu einem anderen Anbieter wechseln, gibt Lexoffice die Notizen nicht zum Export frei. So müssen alle Kunden einzeln per Copy/Past rausgeholt und in die neue Software eingepflegt werden. Lexoffice ist nicht daran interessiert, seine Kunden hierbei zu unterstützen!! Also gut überlegen, ob man sich für Lexoffice entscheiden möchte. Denn es kann zu einer Sackgasse werden.
Geht nur mit Screenshots. Brauchst Du hier eine Lösung?
@@fh1109 Ja. Bestimmt nicht nur ich. Habe schon per Mail und Telefon Kontakt gehabt. Leider ist es nicht vorgesehen, dass die CSV Tabelle auch die Kunden Notizen enthält. Dafür braucht es keinen Screenshot. Einfach mal diese in Exel öffnen. Beim Import sieht es hingegen anders aus.
Was ist denn das bitte !? Daten von anderen Anbieter wenn ich zu Lexoffice wechsel rein ja, aber dann bitte schön hiergeblieben? Total hinterhältig.
@@benjaminmuller4558Kann man das Notizfeld nicht per API exportieren?
Was soll man denn sonst für ein Programm nehmen? 😅
Wir haben viele Mandanten, die lexoffice nutzen, es bietet für kleines Geld schon ne ganze Menge. Jeder sollte nur auch die Einschränkungen kennen und das, was diese webbasierte Lösung eben nicht zu bieten hat. Wenn einem der Umfang an Leistungen reicht, dann ist doch alles gut 😊
Haben die Mittlerweile etwas an diesem Fehler unternommen?:-)
Mir ist nicht bekannt, dass lexoffice daran etwas geändert hätte.
Nein, sind auch ziemlich genervt zu dem Thema
Sehr interessant.*****€@
To be fair: Das ist jetzt kein Problem was es nur bei lexoffice gibt. Ich betreue einige Kunden die unterschiedliche Software einsetzt die ich supporte, und da ist es ganz genau so. Da muss man dann auch einen neuen Mandanten anlegen und die Daten nach den Gruneinstellungen importieren etc. - trotzdem hat lexoffice so seine nicht erklärbaren Eigenwarten. Ich wechsle in diesem Moment von orgaMAX und bringe rund 800 Kunden mir. Die kann ich aber nicht importieren, weil ich keinen Ansprechpartner hinterlegt habe, was einfach nicht nötig war. Jetzt muss ich zu jedem Kunden im Feld Ansprechpartner etwas hinterlegen. Das Problem kennt man bei lexoffice schon länger, aber die Programmierer haben wohl keine Lust darauf da was zu ändern, so die Aussage der Hotline. Der Berater war total bei mir und sagte das ist auch Mist, aber er kann es nicht ändern. Dabei ist das so simpel, wenn Feld Ansprechpartner leer, dann nimm als Default für die Ansprache einfach "Sehr geehrte Damen und Herren"...dürfte in ca. zwei Zeilen und einer Minute fertig programmiert sein. Dazu muss ich noch alle Kundennummern neu vergeben, weil ich bei lexoffice nur von 10.000 bis 69.999 vergeben kann...nicht so dramatisch, aber trotzdem nervig. Also rein vom Datenimport und den Grundeinstellungen her von dem was ich kenne das umständlichste Programm.
Vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht!
Ich habe bei mir in Lexoffice einige Kontakt ohne Ansprechpartner. Das ist also eigentlich möglich, liegt der Fehler vielleicht im Import prozess?
Die Programmierkosten sind zu hoch ganz einfach. Es wird jetzt Geld in die Vermarktung gesteckt und wenn in 2 Jahren die Kunden in Scharen wegrennen, machen Sie vielleicht einen professionellen Kundenservice und gehen auf Buchhaltungsprofessionalität ein. Ich bin Buchhalter und habe zig Anfragen für Korrekturbuchungen...Hier wird leider Kundenseitig am falschen Ende gespart. Besser in ein gutes Programm investieren, als 2 Jahre Daten aufarbeiten.