Sie gehen in Ihrem Video von einem „Wohnmobil“ aus. In dem BGH Beschluss ist von einem „Wohnwagen“ die Rede. Inwieweit ist dieser Unterschied mit § 306 I Nr. 4 StGB zu vereinbaren bzw. kann dann immer noch unter dem Begriff des „Kraftfahrzeugs“ subsumiert werden? Mangels Maschinenkraft eines bloßes Wohnwagens stelle ich mir das schwierig vor.
Den Sachverhalt haben wir hinsichtlich des Tatobjekts vereinfacht, da im Beschluss des BGH der Wohnwagen samt PKW ausbrannten. Insoweit wurde sowohl im Originalsachverhalt als auch in dem vereinfachten Sachverhalt ein Kraftfahrzeug in Brand gesetzt i.S.v. 306 a Abs. 2 i.V.m. § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB (bei § 306 a Abs. 2 StGB kommt es ja nicht auf das fremde Eigentum an). Unabhängig davon haben Sie natürlich Recht, dass ein Wohnwagen ohne eigenen Antrieb kein Kraftfahrzeug ist.
Besten Dank für das super verständliche Video!
Es wäre super, wenn das Aktenzeichen der BGH Entscheidungen in die Infobox geschrieben werden könnte! :)
Hallo, das Aktenzeichen ist im verlinkten Dokument ersichtlich :)
Ich zünde schonmal eine Kerze an, für meine mündliche Prüfung morgen. 😊
Alles Gute morgen
@@richards8759 Danke !
Viel Erfolg! :)
wie lief's?
@@iuscommutativa6925 Alles rasiert, der Prüfer hat Auge gemacht!
Sie gehen in Ihrem Video von einem „Wohnmobil“ aus. In dem BGH Beschluss ist von einem „Wohnwagen“ die Rede. Inwieweit ist dieser Unterschied mit § 306 I Nr. 4 StGB zu vereinbaren bzw. kann dann immer noch unter dem Begriff des „Kraftfahrzeugs“ subsumiert werden? Mangels Maschinenkraft eines bloßes Wohnwagens stelle ich mir das schwierig vor.
Den Sachverhalt haben wir hinsichtlich des Tatobjekts vereinfacht, da im Beschluss des BGH der Wohnwagen samt PKW ausbrannten. Insoweit wurde sowohl im Originalsachverhalt als auch in dem vereinfachten Sachverhalt ein Kraftfahrzeug in Brand gesetzt i.S.v. 306 a Abs. 2 i.V.m. § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB (bei § 306 a Abs. 2 StGB kommt es ja nicht auf das fremde Eigentum an).
Unabhängig davon haben Sie natürlich Recht, dass ein Wohnwagen ohne eigenen Antrieb kein Kraftfahrzeug ist.
Guten Tag liebes Alpmann Schmidt Team. Wieso ist §306a Abs.1 Nr. 3 nicht erfüllt? LG