Hi Alex, vielen Dank für der sehr aufschlussreiche Video 👍 Bitte noch eine kurze Erläuterung zum Verfall der Long Option (Minute 2:27 - 2:47) bist Du der Auffassung dass der wertlose Verfall in dem Verlusttopf der Termingeschäfte wandert? Handelt es sich dabei nicht um Topf 3 (Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter)? Wenn es sich dabei doch um Topf 3handelt: wären die Verluste dann nach Deiner Grafik unbegrenzt mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechenbar? Dann wäre natürlich die Frage wo man die Verluste aus Topf 3 im Elsterformular eintragen könnte. Natürlich sehe ich Deine Antwort nur als Deine persönliche Einschätzung und NICHT als steuerliche Beratung an 🙂 Vielen Dank!
Es hat sich NICHTS geändert. Es ist ein Beschluss eines Finanzgerichts, welches in die richtige Richtung geht. Mehr aber nicht - Punkt. Keine Bindungswirkung für Finanzämter in andere Bundesländer. Erst ein BFH-Urteil ist bindend für alle FA, dass wird noch Jahre dauern (wenn es überhaupt kommt). VG Alex
Sorry Alex, auf was ich noch nicht so ganz klar komme. Wenn ich einen Bull Put Spread verkaufe diesen dann bei zB 50% Gewinn schließe über LMT Order oder manuell oder mit 300% Minus. Der Trade also immer am Tagesende geschlossen ist. Betrifft mich dann auch die Verlustrechnung?
Welche Order du benutzt oder ob du den Trade über Nacht stehen lässt, ist unerheblich. Es geht immer um Verluste von Long-Positionen, egal ob du nackte Optionen schreibst oder ob es Long-Legs in einem Spread sind.
Hi Alex, vielen Dank für der sehr aufschlussreiche Video 👍 Bitte noch eine kurze Erläuterung zum Verfall der Long Option (Minute 2:27 - 2:47) bist Du der Auffassung dass der wertlose Verfall in dem Verlusttopf der Termingeschäfte wandert? Handelt es sich dabei nicht um Topf 3 (Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter)? Wenn es sich dabei doch um Topf 3handelt: wären die Verluste dann nach Deiner Grafik unbegrenzt mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechenbar? Dann wäre natürlich die Frage wo man die Verluste aus Topf 3 im Elsterformular eintragen könnte. Natürlich sehe ich Deine Antwort nur als Deine persönliche Einschätzung und NICHT als steuerliche Beratung an 🙂
Vielen Dank!
Der Verfall gehört nicht zur "Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter" 😂 absolut lächerlich, aber leider explizit so geregelt.
Keine Steuerberatung: Verluste aus Long-Optionen gehören zum Topf 4 "Termingeschäfte". VG Alex
"Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1-V-1674/23 Beschluss vom 05.12.2023" Ein Video über eure Einschätzung?
Es hat sich NICHTS geändert. Es ist ein Beschluss eines Finanzgerichts, welches in die richtige Richtung geht. Mehr aber nicht - Punkt. Keine Bindungswirkung für Finanzämter in andere Bundesländer. Erst ein BFH-Urteil ist bindend für alle FA, dass wird noch Jahre dauern (wenn es überhaupt kommt). VG Alex
Sorry Alex, auf was ich noch nicht so ganz klar komme. Wenn ich einen Bull Put Spread verkaufe diesen dann bei zB 50% Gewinn schließe über LMT Order oder manuell oder mit 300% Minus. Der Trade also immer am Tagesende geschlossen ist. Betrifft mich dann auch die Verlustrechnung?
Welche Order du benutzt oder ob du den Trade über Nacht stehen lässt, ist unerheblich. Es geht immer um Verluste von Long-Positionen, egal ob du nackte Optionen schreibst oder ob es Long-Legs in einem Spread sind.
Genau! VG Alex
Eine weitere Frage hätte ich noch. Kann man bei IB in den Konto Auszügen die Verluste erkennen?
Klar! VG Alex