Meiner Ansicht nach wäre das dann nach der Erklärumg im Video kein Exhibitionismus. Aber, es würde dann, wenn es jemand zur Anzeige bringt, vermutlich "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sein. Mal schauen, ob man dazu ggf. auch etwas von "Defensio Strafverteidiger" findet.
@@citycobra5014 eine "Erregung öffentliches Ärgernis: auch nur, wenn der Mann in diesem Fall, bewusst mit sexuellen Hintergrund, sich zeigt. Es muss sich jemand, in seiner Gegenwart, so stark gestört fühlen, sonst wäre es keine "Belästigung ". Meine Meinung .
Ist es schon eine Exhibitionistische Handlung, wenn ich am Wildpinkeln bin und zum abschütteln die Vorhaut vor- und zurückzeihe und mich dabei jemand sieht und sich durch diese Handlung belästigt fühlt?
Dieser Sexuelle Hintergrund muss aber erkennbar sein. Was im Fall Naturismus/ FKK Wandern, so nicht der Fall ist. Denn dabei ist man ja sofort Nackt sichtbar. Im Fall Exhibitionismus, geht es darum sich ja überraschend anderen Nackt zu zeigen und dies in Provozierender Form. Der Nackedei, kann in seinem Freiheitsdrang eben nur aufgefordert werden, sich zu bedecken und mehr nicht. Wo es bei einer Begegnung auch wieder reichen würde, wenn er in diesem Moment sich eben erst mit einem Tuch bedecken würde.
Was ist, wenn ma(n)n als Naturist in einem öffentlichen Wald nackt spazieren geht mit Partnerin oder ohne?
Meiner Ansicht nach wäre das dann nach der Erklärumg im Video kein Exhibitionismus. Aber, es würde dann, wenn es jemand zur Anzeige bringt, vermutlich "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sein. Mal schauen, ob man dazu ggf. auch etwas von "Defensio Strafverteidiger" findet.
@@citycobra5014 eine "Erregung öffentliches Ärgernis: auch nur, wenn der Mann in diesem Fall, bewusst mit sexuellen Hintergrund, sich zeigt.
Es muss sich jemand, in seiner Gegenwart, so stark gestört fühlen, sonst wäre es keine "Belästigung ". Meine Meinung
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Ist es schon eine Exhibitionistische Handlung, wenn ich am Wildpinkeln bin und zum abschütteln die Vorhaut vor- und zurückzeihe und mich dabei jemand sieht und sich durch diese Handlung belästigt fühlt?
Meiner Meinung nach kein Grund sich belästigt zu fühlen. Wenn man muss, dann muss man.
mE ein überflüssiger Straftatbestand - mit allerdings sehr unterhaltsamen Anwendungsfällen.
Man benötigt eine exhibitionistische Handlung und keine sexuelle Handlung! Das reine entblößen würde mit sexuellem Hintergrund ausreichen!
Dieser Sexuelle Hintergrund muss aber erkennbar sein. Was im Fall Naturismus/ FKK Wandern, so nicht der Fall ist. Denn dabei ist man ja sofort Nackt sichtbar. Im Fall Exhibitionismus, geht es darum sich ja überraschend anderen Nackt zu zeigen und dies in Provozierender Form. Der Nackedei, kann in seinem Freiheitsdrang eben nur aufgefordert werden, sich zu bedecken und mehr nicht. Wo es bei einer Begegnung auch wieder reichen würde, wenn er in diesem Moment sich eben erst mit einem Tuch bedecken würde.