Ja, weiser Bernhardiner, du hast immer recht, ich danke dir!❤ Danke für deine profunden Kenntnise und deine Reflektiertheit.❤ Lieben Gruß aus Bruck an der Mur🎉
Sry, das ist nicht Sinn und Zweck des Like-Buttons. Umgekehrt gabs in der Vergangenheit in diversen TH-cam-Beefs schon Aufrufe, die Videos der jeweils anderen Partei zu disliken. Auf die Art geht auf Dauer jegliche Aussagekraft der Bewertungssysteme in sozialen Netzwerken verloren.
@@stefansaxer Ganz ehrlich, da mach ich mir auf diesem Kanal am allerwenigsten Sorgen. Es geht mir einfach um die Denke "es kommt von einer bestimmten Person, also kann es nur gut sein". Damit baut man sich (überspitzt gesagt) mit der Zeit so ne Art Personenkult auf, was die Debattenkultur kaputt macht.
Wichtiges Thema und, wie wir es nicht anders von dir kennen, äußerst sachlich gehalten. Die Geschichte der Todesstrafe und Hinrichtungsmethoden waren schon oft genug Thema in diversen Beiträgen im Fernsehen und auf TH-cam. Aber hier mal in aller Kürze zusammengefasst, wann das staatlich angeordnete Morden aufgehört hat...zumindest im Deutschsprachigen Raum, ist wirklich nett. Die Illustrationen mit den Countryballs z.B. für die einzelnen Kantone finde ich übrigens echt süß gemacht.
Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein sind allerdings nicht ganz alle deutschsprachigen Staaten. Dennoch gibt es natürlich auch außerhalb dieser vier Staaten keine deutschsprachigen Gebiete mehr, in denen die Todesstrafe angewandt wird oder auf sonstige Weise fortexistiert.
Servus lieber Zeidgenosse, in dieser Detaifülle war mir das Thema nicht bekannt 😊. Gerade in CH und LI 😊. Danke für deine wertvolle und akribische Arbeit 😊. Wünsche dir noch ein wunderschönes Wochenende 🤗. Gruss von Robert aus Frankfurt am Main in die Schweiz 🤗
Servus! Die deutschsprachigen Gebiete sind quasi unter einem DACHLI (für D-A-CH-LI) vereint! :D Kleiner Scherze am Rande. Super interessantes Video und es ist traurig dass in Belarus die Todesstrafe aktiv fortgeführt wird. Wünsche dir einen einen schönen Tag, bleib gesund und deiner geschätzten Community gewogen.
Naja, zu den teilweise deutschsprachigen Gebieten gehören aber noch ein paar mehr Staaten, zb Ostbelgien und Italien (Südtirol). In weiteren Ländern (zb Dänemark) ist Deutsch Minderheitensprache
@@wetterfrosch1984 Daher auch quasi unter einem DACHLI vereint. Aber was ist mit Luxemburg? Ich glaube das dürftest du noch vergessen haben oder kleine Gebiete von Ungarn oder Tschechien wo auch deutsch gesprochen wurde. Aber das war anno dazumal, wie auch die deutschsprachigen Gebiete von Polen.
@@MikeViperX Stimmt, Luxemburg. Das ist aber schwierig, da es drei Sprachen gibt. Habe mehrere Male in Luxemburg gearbeitet. Wenn die Leute Französisch sprechen, sind es oft zugezogene Franzosen und sie können nur Frz. Wenn sie Luxemburgisch sprechen, können sie auch Deutsch.
@@wetterfrosch1984 Ich war mal auf Reha in baden-Würtemberg (Komme aus Österreich) und ich als ich in der Stadt flanieren war, da gab es auch viele Franzosen.
Landesverrat ist ein relativ breit gefächerter Schirmbegriff für alle möglichen Vergehen - besonders zu Kriegszeiten. Bei Soldaten würde ich am ehesten auf schweren Geheimnisverrat und generell Agententätigkeiten für ausländische Nachrichtendienste tippen. Die Schweiz war lange ein mögliches Eroberungsziel Deutschlands (siehe Operation "Tannenbaum") und das Schweizer Militär war sich dessen sehr wohl bewusst. Direkte Kollaboration wäre auch eine Möglichkeit, allerdings sind mir als Laie keine Fälle bekannt, wo Schweizer Soldaten unmittelbar mit Deutschen Soldaten kooperiert hätten, um eine Militäraktion gegen die Schweiz vorzubereiten.
Nur ne Idee: willst du nicht auch Luxemburg mit in ähnlich gelagerte zukünftige Vergleichsvideos mit aufnehmen? Ist doch auch ein deutschsprachiges Land (m.M.n.). Aber vielleicht hast du schon in anderen Videos die Gründe für deine Auswahl erläutert. In jedem Fall: großer Respekt für deine lehrreichen, unterhaltsamen Videos. Deine ruhige Vortragsart genieße ich sehr. Gute Recherche sowieso!
Lieber @Zeidgenosse, deiner Aussage (0:33) kann ich voll zustimmen, obwohl bei dem ein oder anderen Thema, wie z.B. Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen bei mir und sicherlich anderen auch schnell mal der Ruf nach so etwas wieder hochkommt. Aber dann wären wir kein Rechtstaat mehr. Grüße in die Schweiz aus dem beschaulichen Hohenlohe.
Man darf die Todesstrafe per Recht nicht mit einer Tötung im Affekt verwechseln (bekannt etwa durch Marianne Bachmeier in D). Die Todesstrafe ist ein staatliches Verfahren mit oftmals absurden Erwägungen. Die Tötung im Affekt ist kein reglementiertes Verfahren.
Ich befürchte, wenn sich in Deutschland demnächst die AfD die Macht erschleicht, ist es eins zwei fix vorbei mit dem Recht auf Leben und und körperliche Unversehrtheit.
Zu der Frage wie die "Todesstrafenklausel" in der Hessischen Verfassung zu Art. 102 GG steht, ist der Rückgriff suf "Bundesrecht bricht Landesrecht" nicht zulässig, weil die Hessische Regelung vorkonstitutionell war. Eigentlich ist Art. 123 GG die entscheidende Norm: Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
Das stimmt nicht, die hessische Verfassung ist Landesrecht und somit automatisch Gegenstand der Art 31 GG. Nirgendwo steht, dass der sich nicht auf vorkonstitutionelles Recht bezieht. Im Gegenteil. 123 muss sogar ausdrücklich festlegen, dass altes Recht grundsätzlich fortgilt. Das zeigt, dass das Fortgelden vorkonstitionellen Rechts erstmal nicht sel stverständlich ist. Wobei Justiz in D allerdings sowieso Sache des Bundes ist. Wenn im vom Bund beschlossenen Strafgesetzbuch kein Straftatbestand mit der Todesstrafe bedroht ist, dann können die Länder auch kein Verbrechen mit der Todesstrafe ahnden. Nicht mal, wenn das GG die Todesstrafe nicht verbieten würde und die Landesverfassung die Todesstrafe ausdrücklich für zulässig erklärt.
mal eine andere frage als norddeutscher der eher plattdeutsch als schweizerdeutsch spricht :D du sagst am ende immer "merci fürs (zurelose?), keine ahnung ob ich es richtig verstehe und richtig schriftlich wieder gebe, aber meine frage wäre, was heißt das? zugucken? zuhören? ich rätsel schon die ganze zeit
Um das gleich mal zu "hijacken": "losen" oder "zulosen" ist auch in einigen österreichischen Dialekten ein gebräuchliches Wort für "zuhören" oder "hinhören".
Der letzte deutsche (bzw. deutschsprachige) berufsmäßige Henker, der auch 1981 die letzte Hinrichtung in der DDR ausführte, starb übrigens erst 2001. oO
In Westdeutschland endete diese Strafe 1949, in der DDR erst 1987, dort wurde bis 1968 mit dem Fallbeil hingerichtet. Der Letzte der mittels Guillotine hingerichtet wurde, wurde 1977 in Frankreich enthauptet. .
Ich bin gar nicht so sicher, ob eine Diskussion schon abgeschlossen ist… Es gibt in der Philosophie scho ein paar gute Argumente für die Tötung durch den Staat (z.B im Utilitarismus). Kants Plichtethik ist zwar die vorherrschende Richtung aber sicher nicht die einzig/ absolut richtige. Die Übertragung in angewandtes Recht gestaltet sich natürlich immer etwas schwierig, aber vielleicht könnten wir für Personen wie z.B.: Breivik, Fritzl usw. alle Dekade mal eine Ausmahne machen?
Beim Breivik hab ich das Gefühl die Gesetze in unseren Ländern sind nicht auf derartige Monster ausgelegt. Denn wie kann man es rechtfertigen Jemandem der über 60 Menschen deren Recht auf Leben genommen hat, selbiges zu gewähren... Mein Problem mit der TS ist zum Großteil dass ich es unverantwortlich finde dass der Staat damit Jemandem auferlegen würde "den Knopf zu drücken" als Beruf. Und das ohne dass besagte Person aus Notwehr oder Nothilfe machen müssen würde, sondern geplant. Ich fände das der Person und deren Psychischer Verfassung gegenüber unverantwortlich.
Ein demokratischer Rechtsstaat ist aber gem. eigener Definition nicht unfehlbar. Deshalb gibt es u.a. das Recht auf Berufung, bzw. Revision von Gerichtsurteilen. Die Todesstrafe ist allerdings nach ihrer Vollstreckung aus naheliegenden Gründen nicht revidierbar.
@@Exodon2020 Sollte auch nur in wirklich eindeutigen Fällen angewandt werden! Ich bin aus Amstetten und für'n Fritzl wär's meiner Meinung nach schon in Ordnung gewesen!
Natürlich kann über den Sinn der Todesstrafe sprechen und nachdenken. Zentrales Argument für die Todesstrafe ist die Bestätigung und Wiederherstellung der Rechtsordnung als Abschreckung und Vergeltung. Darauf basiert auch das Theater des Schreckens (Zitat nach Peter Schuster und Joel Harrington), das große Schauspiel einer Hinrichtung. Aber die Geschichte zeigt auch die Probleme auf: Abschreckung war immer fraglich, die Beweisthematik und Revision einer Fehlentscheidung ein Problem. Vielleicht sei an das Schicksal des letzten rechtskräftig zum Tode verurteilten Mörders in Frankreich erinnert. Philippe Maurice wuchs in der Pariser Banlieu und glitt in die Kriminalität ab, bei einer Flucht nach einen Banküberfall erschoss er einen Polizisten und verletzte einen weiteren. Das Pariser Schwurgericht verurteilte ihn 1980 zum Tode. Der Kassationshof bestätigte das Todesurteil final im März 1981, Mitterrand begnadigte ihn im Mai 1981, kurz darauf wurde die Todesstrafe in Frankreich abgeschafft. Philippe Maurice holte in der Haft sein Abitur nach und studierte dann im Fernstudium Geschichte. Bei der Haftentlassung hat er eine preisgekrönte Magisterarbeit und danach noch eine Promotionsarbeit vorgelegt und bekam dann eine Stelle an einer Pariser Universität als Dozent. Er kämpft bis heute gegen die Todesstrafe.
Was sollen denn diese "guten" Argumente sein? Die Tötung eines Menschen gehört zu den verwerflichsten Dingen überhaupt. Argumente gegen die Todesstrafe: 1. Das Recht auf Leben ist in den meisten Verfassungen und allgemein menschenrechtlich eines der wichtigsten Rechtsgüter überhaupt. Wenn es seinen absoluten und universalem Anspruch behalten soll, kann der Staat es nicht zu einem legitimen Werkzeug machen. Das wäre widersprüchlich/heuchlerisch bzw. ein möglicher Dammbruch. 2. Nach unserer Rechtslogik kann ein Grundrecht nur durch ein anderes Grundrecht eingeschränkt werden. Die Absicht hinter einer Bestrafung ist niemals so hoch wie das Grundrecht auf Würde oder Leben. Mit anderen Worten: Es steht dem Staat einfach nicht zu, einen Menschen gezielt und legitimiert umzubringen. Zudem steht der Tod als Strafe fundamental dem Prinzip der Menschenwürde entgegen. Zumindest in Deutschland ist sie das allerhöchste Prinzip, schon allein deswegen wäre eine Einführung der Todesstrafe unmöglich. (Und auch anderswo moralisch zu verurteilen). 4. Wie die Erfahrung zeigt werden immer wieder Menschen unschuldig verurteilt, auch zum Tode, und sogar unschuldig hingerichtet. Die Justiz ist nicht perfekt, und das muss berücksichtigt werden. Jede andere Form der fälschlichen Bestrafung kann zumindest formell irgendwie wiedergutgemacht werden - eine Hinrichtung nicht. Schon allein deswegen sollte es sie nicht geben. (Nach dem Grundsatz: Lieber einen Schuldigen nicht bestrafen als einen Unschuldigen bestrafen - dasgilt ja z.B. auch bei der Unschuldsvermutung).
Interessantes Thema! Man könnte noch erwähnen, dass in West-Berlin nach alliiertem Recht für unerlaubten Waffenbesitz formell noch die Todesstrafe hätte verhängt werden können.
0:50: Ähm, welcher Staat hat das Töten verboten? Also generell, nicht nur das staatlich angeordnete? 🤔 Dass das Töten eines Menschen in den meisten Staaten unter Strafe gestellt ist, ist nicht mit einem Verbot gleichzusetzen. Sonst stünde es im Gesetzestext. Diese Formulierung findet sich auch bei so ziemlich allen unter Strafe gestellten Vergehen und Verbrechen nicht. Zumindest im deutschen StGB, soweit mir bekannt.
Doch, natürlich ist dies ein Verbot, denn sonst würde es nicht unter Strafe stehen! Immer diese Korinthenkacker, die etwas abstreiten, nur weil etwas nicht WORTWÖRTLICH im Gesetzestext steht und einfach nur unfähig sind, den normalen Menschenverstand zu gebrauchen! 🤮
Vor Jahren gabs da mal eine Frage bei einem Quiz im Fernsehen. Die Antwort war dann: Jedesmal wenn in einem Land auf der Welt die Todesstrafe abgeschafft wird, wird für eine Nacht in Rom das Kolloseum beleuchtet oder so.
0:37 Muss dich leider enttäuschen. So sehr ich dir zustimmen wollen würde, sieh mal die Kommentare an, die unter dem Video von "WDR aktuell" stehen. Das Video heißt "Todesstrafe in den USA: Erste Hinrichtung durch Stickstoff | Aktuelle Stunde" und wurde am 26.01.2024 veröffentlicht. Es gibt immernoch sehr viele Menschen, die nicht begriffen haben warum die Todesstrafe falsch ist.
Wenn eine Tat zweifelsfrei bewiesen und es ein Schwerverbrechen wie Kindesmord ist, dann halte ich alles andere als die Todesstrafe für falsch. Man kann die Person nicht mehr in die Gesellschaft entlassen und sie ein Leben lang einsperren, kommt dem Tod ohnehin sehr nahe.
@@yc__ es gibt keine 100% bewiesene Schuld. Dutzende Leute werden Jahrzente lang eingesperrt weil "die Schuld zu 100% bewiesen ist". Du willst einfach Rache anstatt Gerechtigkeit.
@@Zeidgenosse... weil Schweizerisch so nett klingt und man damit sympathisch wirkt.... Scusi, wenn ich mich getäuscht habe... Offenbar sind Sie ein Echter...
Ein sehr perfektes Video. Geradlinig, informationslastig, optisch ansprechend ohne Quatscheffekte und nicht langweilig.
Ja, weiser Bernhardiner, du hast immer recht, ich danke dir!❤
Danke für deine profunden Kenntnise und deine Reflektiertheit.❤
Lieben Gruß aus Bruck an der Mur🎉
Spannendes Thema. Danke, dass Sie auf das übliche Bildmaterial verzichtet haben!
Erst mal liken, dann Video schauen 👍
Sry, das ist nicht Sinn und Zweck des Like-Buttons. Umgekehrt gabs in der Vergangenheit in diversen TH-cam-Beefs schon Aufrufe, die Videos der jeweils anderen Partei zu disliken. Auf die Art geht auf Dauer jegliche Aussagekraft der Bewertungssysteme in sozialen Netzwerken verloren.
@@leon98Das Risiko von Propaganda seh ich beim Zeidgenossen eher nicht, und das obwohl ich politisch sehr weit weg bin von ihm.
Übliche Praxis auch bei mir ;D
@@stefansaxer Ganz ehrlich, da mach ich mir auf diesem Kanal am allerwenigsten Sorgen. Es geht mir einfach um die Denke "es kommt von einer bestimmten Person, also kann es nur gut sein". Damit baut man sich (überspitzt gesagt) mit der Zeit so ne Art Personenkult auf, was die Debattenkultur kaputt macht.
Normal gängige Praxis
Wichtiges Thema und, wie wir es nicht anders von dir kennen, äußerst sachlich gehalten. Die Geschichte der Todesstrafe und Hinrichtungsmethoden waren schon oft genug Thema in diversen Beiträgen im Fernsehen und auf TH-cam. Aber hier mal in aller Kürze zusammengefasst, wann das staatlich angeordnete Morden aufgehört hat...zumindest im Deutschsprachigen Raum, ist wirklich nett.
Die Illustrationen mit den Countryballs z.B. für die einzelnen Kantone finde ich übrigens echt süß gemacht.
Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein sind allerdings nicht ganz alle deutschsprachigen Staaten. Dennoch gibt es natürlich auch außerhalb dieser vier Staaten keine deutschsprachigen Gebiete mehr, in denen die Todesstrafe angewandt wird oder auf sonstige Weise fortexistiert.
Servus lieber Zeidgenosse, in dieser Detaifülle war mir das Thema nicht bekannt 😊. Gerade in CH und LI 😊.
Danke für deine wertvolle und akribische Arbeit 😊.
Wünsche dir noch ein wunderschönes Wochenende 🤗.
Gruss von Robert aus Frankfurt am Main in die Schweiz 🤗
Welch Zufall! 😮
Heute ist Robert Badinter gestorben. Er war der Hauptinitiant für die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich. ❤
Die Bewegung gegen das Köpfen hat quasi den Kopf verloren. ;-)
Natürlich Blödsinn; sein Engagement verdient unseren Respekt.
Ein sehr interessanter Überblick, besten Dank!
Servus! Die deutschsprachigen Gebiete sind quasi unter einem DACHLI (für D-A-CH-LI) vereint! :D Kleiner Scherze am Rande. Super interessantes Video und es ist traurig dass in Belarus die Todesstrafe aktiv fortgeführt wird. Wünsche dir einen einen schönen Tag, bleib gesund und deiner geschätzten Community gewogen.
Naja, zu den teilweise deutschsprachigen Gebieten gehören aber noch ein paar mehr Staaten, zb Ostbelgien und Italien (Südtirol). In weiteren Ländern (zb Dänemark) ist Deutsch Minderheitensprache
@@wetterfrosch1984 Daher auch quasi unter einem DACHLI vereint. Aber was ist mit Luxemburg? Ich glaube das dürftest du noch vergessen haben oder kleine Gebiete von Ungarn oder Tschechien wo auch deutsch gesprochen wurde. Aber das war anno dazumal, wie auch die deutschsprachigen Gebiete von Polen.
@@MikeViperX Stimmt, Luxemburg. Das ist aber schwierig, da es drei Sprachen gibt. Habe mehrere Male in Luxemburg gearbeitet. Wenn die Leute Französisch sprechen, sind es oft zugezogene Franzosen und sie können nur Frz. Wenn sie Luxemburgisch sprechen, können sie auch Deutsch.
@@wetterfrosch1984 Ich war mal auf Reha in baden-Würtemberg (Komme aus Österreich) und ich als ich in der Stadt flanieren war, da gab es auch viele Franzosen.
Danke, wie immer ein sehr informatives Video von dir.
Schaue deine Videos sehr Gerne sind sehr informativ weiter so mit deiner tollen Arbeit.
Danke für das Video ! ☺️
Wichtiges Thema!
Sehr interessant und lehrreich. Danke.
Wie immer, gutes Video, sogar bessere Qualität als sonstiger Schweizer Industriestandard.
Grüße aus Leipzig.
Siamo tutti antifascisti!
Ein Grenzfall bei den deutschsprachigen Ländern, aber sicher auch erwähnenswert: Luxemburg.
Vollständige Abschaffung: 1979.
Letzte Hinrichtung: 1949.
Für welche vergehen wurden die Schweizer Soldaten während der NS Zeit hingerichtet?
Landesverrat ist ein relativ breit gefächerter Schirmbegriff für alle möglichen Vergehen - besonders zu Kriegszeiten. Bei Soldaten würde ich am ehesten auf schweren Geheimnisverrat und generell Agententätigkeiten für ausländische Nachrichtendienste tippen. Die Schweiz war lange ein mögliches Eroberungsziel Deutschlands (siehe Operation "Tannenbaum") und das Schweizer Militär war sich dessen sehr wohl bewusst. Direkte Kollaboration wäre auch eine Möglichkeit, allerdings sind mir als Laie keine Fälle bekannt, wo Schweizer Soldaten unmittelbar mit Deutschen Soldaten kooperiert hätten, um eine Militäraktion gegen die Schweiz vorzubereiten.
Nur ne Idee: willst du nicht auch Luxemburg mit in ähnlich gelagerte zukünftige Vergleichsvideos mit aufnehmen? Ist doch auch ein deutschsprachiges Land (m.M.n.). Aber vielleicht hast du schon in anderen Videos die Gründe für deine Auswahl erläutert.
In jedem Fall: großer Respekt für deine lehrreichen, unterhaltsamen Videos. Deine ruhige Vortragsart genieße ich sehr. Gute Recherche sowieso!
Zeitlich passend, das Video so kurz nach dem Tod von Robert Badinter zu veröffentlichen!
Danke lieber Zeidgenosse für das spannende Video! Lehrreich und unterhaltsam wie immer!
"Die Todesstrafe lebt weiter"
Satz des Jahres ist festgelegt.
Witze beiseite, hammer Video!
Lieber @Zeidgenosse, deiner Aussage (0:33) kann ich voll zustimmen, obwohl bei dem ein oder anderen Thema, wie z.B. Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen bei mir und sicherlich anderen auch schnell mal der Ruf nach so etwas wieder hochkommt. Aber dann wären wir kein Rechtstaat mehr. Grüße in die Schweiz aus dem beschaulichen Hohenlohe.
Man darf die Todesstrafe per Recht nicht mit einer Tötung im Affekt verwechseln (bekannt etwa durch Marianne Bachmeier in D).
Die Todesstrafe ist ein staatliches Verfahren mit oftmals absurden Erwägungen. Die Tötung im Affekt ist kein reglementiertes Verfahren.
Spannend wäre zu erfahren, woher die Unterschiede der einzelnen Kantone herrühren.
Hoffen wir mal, dass es auch so bleibt.
Es würde gegen EU-Recht verstoßen.
Ich befürchte, wenn sich in Deutschland demnächst die AfD die Macht erschleicht, ist es eins zwei fix vorbei mit dem Recht auf Leben und und körperliche Unversehrtheit.
@@monkeydank7842 Das interessiert nicht alle politischen Kräfte in den deutschsprachigen Ländern.
Zu der Frage wie die "Todesstrafenklausel" in der Hessischen Verfassung zu Art. 102 GG steht, ist der Rückgriff suf "Bundesrecht bricht Landesrecht" nicht zulässig, weil die Hessische Regelung vorkonstitutionell war. Eigentlich ist Art. 123 GG die entscheidende Norm: Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
Salut! Wieder was gelernt! Besten Dank!
Das stimmt nicht, die hessische Verfassung ist Landesrecht und somit automatisch Gegenstand der Art 31 GG. Nirgendwo steht, dass der sich nicht auf vorkonstitutionelles Recht bezieht. Im Gegenteil. 123 muss sogar ausdrücklich festlegen, dass altes Recht grundsätzlich fortgilt. Das zeigt, dass das Fortgelden vorkonstitionellen Rechts erstmal nicht sel stverständlich ist.
Wobei Justiz in D allerdings sowieso Sache des Bundes ist. Wenn im vom Bund beschlossenen Strafgesetzbuch kein Straftatbestand mit der Todesstrafe bedroht ist, dann können die Länder auch kein Verbrechen mit der Todesstrafe ahnden. Nicht mal, wenn das GG die Todesstrafe nicht verbieten würde und die Landesverfassung die Todesstrafe ausdrücklich für zulässig erklärt.
mal eine andere frage als norddeutscher der eher plattdeutsch als schweizerdeutsch spricht :D
du sagst am ende immer "merci fürs (zurelose?), keine ahnung ob ich es richtig verstehe und richtig schriftlich wieder gebe, aber meine frage wäre, was heißt das? zugucken? zuhören? ich rätsel schon die ganze zeit
Salut! "Zuelose" bedeutet "zuhören". :) Beste Grüsse in den Norden!
@@Zeidgenosse ich dachte es heißt sinngemäß:
"Danke, das ich das erklären konnte"
Aber vielleicht ist Siegen in NRW schon weit weg von der Schweiz
@@Zeidgenosse ah, wieder was gelernt, danke :)
Um das gleich mal zu "hijacken": "losen" oder "zulosen" ist auch in einigen österreichischen Dialekten ein gebräuchliches Wort für "zuhören" oder "hinhören".
Der letzte deutsche (bzw. deutschsprachige) berufsmäßige Henker, der auch 1981 die letzte Hinrichtung in der DDR ausführte, starb übrigens erst 2001. oO
Danke, das war sehr interessant. Gut, wenn man in einem der "Dachli"-Staaten leben kann.
Oh ja, im weltweiten Vergleich sind wir schon sehr privilegiert.
Wie stehts mit Todesfolge aufgrund von Irreführung ?
Todesfolge? Ganz eindeutig: man ist tot!
Schönes Video, auch wenn ein Blick auf die einzelnen deutschen Staaten durchaus gelohnt hätte.
Konrad Adenauer wollte an der Todesstrafe festhalten. Das Grundgesetz hat jedoch 1949 die Todesstrafe abgeschafft.
In Westdeutschland endete diese Strafe 1949, in der DDR erst 1987, dort wurde bis 1968 mit dem Fallbeil hingerichtet. Der Letzte der mittels Guillotine hingerichtet wurde, wurde 1977 in Frankreich enthauptet. .
Ich bin regelrecht entsetzt, dass ausgerechnet die Habsburger hier Vorreiter sind Oo
Selbstschutz
@@Kobold666 Genau, die haben von Marie Antoinette einiges gelernt.
Ich bin gar nicht so sicher, ob eine Diskussion schon abgeschlossen ist… Es gibt in der Philosophie scho ein paar gute Argumente für die Tötung durch den Staat (z.B im Utilitarismus). Kants Plichtethik ist zwar die vorherrschende Richtung aber sicher nicht die einzig/ absolut richtige.
Die Übertragung in angewandtes Recht gestaltet sich natürlich immer etwas schwierig, aber vielleicht könnten wir für Personen wie z.B.: Breivik, Fritzl usw. alle Dekade mal eine Ausmahne machen?
Beim Breivik hab ich das Gefühl die Gesetze in unseren Ländern sind nicht auf derartige Monster ausgelegt.
Denn wie kann man es rechtfertigen Jemandem der über 60 Menschen deren Recht auf Leben genommen hat, selbiges zu gewähren...
Mein Problem mit der TS ist zum Großteil dass ich es unverantwortlich finde dass der Staat damit Jemandem auferlegen würde "den Knopf zu drücken" als Beruf. Und das ohne dass besagte Person aus Notwehr oder Nothilfe machen müssen würde, sondern geplant. Ich fände das der Person und deren Psychischer Verfassung gegenüber unverantwortlich.
Ein demokratischer Rechtsstaat ist aber gem. eigener Definition nicht unfehlbar. Deshalb gibt es u.a. das Recht auf Berufung, bzw. Revision von Gerichtsurteilen. Die Todesstrafe ist allerdings nach ihrer Vollstreckung aus naheliegenden Gründen nicht revidierbar.
@@Exodon2020 Sollte auch nur in wirklich eindeutigen Fällen angewandt werden! Ich bin aus Amstetten und für'n Fritzl wär's meiner Meinung nach schon in Ordnung gewesen!
Natürlich kann über den Sinn der Todesstrafe sprechen und nachdenken. Zentrales Argument für die Todesstrafe ist die Bestätigung und Wiederherstellung der Rechtsordnung als Abschreckung und Vergeltung. Darauf basiert auch das Theater des Schreckens (Zitat nach Peter Schuster und Joel Harrington), das große Schauspiel einer Hinrichtung. Aber die Geschichte zeigt auch die Probleme auf: Abschreckung war immer fraglich, die Beweisthematik und Revision einer Fehlentscheidung ein Problem. Vielleicht sei an das Schicksal des letzten rechtskräftig zum Tode verurteilten Mörders in Frankreich erinnert. Philippe Maurice wuchs in der Pariser Banlieu und glitt in die Kriminalität ab, bei einer Flucht nach einen Banküberfall erschoss er einen Polizisten und verletzte einen weiteren. Das Pariser Schwurgericht verurteilte ihn 1980 zum Tode. Der Kassationshof bestätigte das Todesurteil final im März 1981, Mitterrand begnadigte ihn im Mai 1981, kurz darauf wurde die Todesstrafe in Frankreich abgeschafft. Philippe Maurice holte in der Haft sein Abitur nach und studierte dann im Fernstudium Geschichte. Bei der Haftentlassung hat er eine preisgekrönte Magisterarbeit und danach noch eine Promotionsarbeit vorgelegt und bekam dann eine Stelle an einer Pariser Universität als Dozent. Er kämpft bis heute gegen die Todesstrafe.
Was sollen denn diese "guten" Argumente sein? Die Tötung eines Menschen gehört zu den verwerflichsten Dingen überhaupt.
Argumente gegen die Todesstrafe:
1. Das Recht auf Leben ist in den meisten Verfassungen und allgemein menschenrechtlich eines der wichtigsten Rechtsgüter überhaupt. Wenn es seinen absoluten und universalem Anspruch behalten soll, kann der Staat es nicht zu einem legitimen Werkzeug machen. Das wäre widersprüchlich/heuchlerisch bzw. ein möglicher Dammbruch.
2. Nach unserer Rechtslogik kann ein Grundrecht nur durch ein anderes Grundrecht eingeschränkt werden. Die Absicht hinter einer Bestrafung ist niemals so hoch wie das Grundrecht auf Würde oder Leben. Mit anderen Worten: Es steht dem Staat einfach nicht zu, einen Menschen gezielt und legitimiert umzubringen. Zudem steht der Tod als Strafe fundamental dem Prinzip der Menschenwürde entgegen. Zumindest in Deutschland ist sie das allerhöchste Prinzip, schon allein deswegen wäre eine Einführung der Todesstrafe unmöglich. (Und auch anderswo moralisch zu verurteilen).
4. Wie die Erfahrung zeigt werden immer wieder Menschen unschuldig verurteilt, auch zum Tode, und sogar unschuldig hingerichtet. Die Justiz ist nicht perfekt, und das muss berücksichtigt werden. Jede andere Form der fälschlichen Bestrafung kann zumindest formell irgendwie wiedergutgemacht werden - eine Hinrichtung nicht. Schon allein deswegen sollte es sie nicht geben. (Nach dem Grundsatz: Lieber einen Schuldigen nicht bestrafen als einen Unschuldigen bestrafen - dasgilt ja z.B. auch bei der Unschuldsvermutung).
Interessantes Thema!
Man könnte noch erwähnen, dass in West-Berlin nach alliiertem Recht für unerlaubten Waffenbesitz formell noch die Todesstrafe hätte verhängt werden können.
Guillotinen! Wir brauchen mehr Guillotinen!
...oder so ähnlich😂
0:50: Ähm, welcher Staat hat das Töten verboten? Also generell, nicht nur das staatlich angeordnete? 🤔 Dass das Töten eines Menschen in den meisten Staaten unter Strafe gestellt ist, ist nicht mit einem Verbot gleichzusetzen. Sonst stünde es im Gesetzestext. Diese Formulierung findet sich auch bei so ziemlich allen unter Strafe gestellten Vergehen und Verbrechen nicht. Zumindest im deutschen StGB, soweit mir bekannt.
Doch, natürlich ist dies ein Verbot, denn sonst würde es nicht unter Strafe stehen! Immer diese Korinthenkacker, die etwas abstreiten, nur weil etwas nicht WORTWÖRTLICH im Gesetzestext steht und einfach nur unfähig sind, den normalen Menschenverstand zu gebrauchen! 🤮
Warum dürfen dann noch waffen besessen werden?
Nebst Ausreden wie Sport und Jagd ist Tötung aus Selbstschutz ist ja nicht inherent verboten. Mord und Tötung sind noch immer zwei separate Konzepte.
Vor Jahren gabs da mal eine Frage bei einem Quiz im Fernsehen. Die Antwort war dann: Jedesmal wenn in einem Land auf der Welt die Todesstrafe abgeschafft wird, wird für eine Nacht in Rom das Kolloseum beleuchtet oder so.
0:37 Muss dich leider enttäuschen. So sehr ich dir zustimmen wollen würde, sieh mal die Kommentare an, die unter dem Video von "WDR aktuell" stehen. Das Video heißt "Todesstrafe in den USA: Erste Hinrichtung durch Stickstoff | Aktuelle Stunde" und wurde am 26.01.2024 veröffentlicht.
Es gibt immernoch sehr viele Menschen, die nicht begriffen haben warum die Todesstrafe falsch ist.
Das einzige Problem an dieser Hinrichtung war, dass der Mörder schon 1989 verurteilt wurde aber erst jetzt seine gerechte Strafe bekommen hat.
@@yc__ Hast du ein Problem damit, wenn Unschuldige hingerichtet werden? Ja oder nein?
@@ozAqVvhhNue Klar, aber nicht wenn die Schuld zu 100% bewiesen ist.
Wenn eine Tat zweifelsfrei bewiesen und es ein Schwerverbrechen wie Kindesmord ist, dann halte ich alles andere als die Todesstrafe für falsch.
Man kann die Person nicht mehr in die Gesellschaft entlassen und sie ein Leben lang einsperren, kommt dem Tod ohnehin sehr nahe.
@@yc__ es gibt keine 100% bewiesene Schuld. Dutzende Leute werden Jahrzente lang eingesperrt weil "die Schuld zu 100% bewiesen ist".
Du willst einfach Rache anstatt Gerechtigkeit.
Warum wird es eigentlich als "Strafe" gesehen wenn einem alle Sorgen und Nöte auf einmal abgenommen werden? Bin ich noch nie hintergestiegen.
Vielen Dank für das Video...allerdings mit einer Nachfrage...die Russische Föderation...liegt..zum Teil...in Europa...dort gilt auch die Todesstrafe?
Salut! In Russland ist die Todesstrafe grundsätzlich ausgesetzt.
Und wann endet lebenslänglich, ich wäre lieber tot, ehrlich gesagt?
L. Elektro
Dein Schweizer Akzent wirkt gefaked.
Du bist kein Schweizer, stimmt's?
?
Gefaked heißt imitiert@@Zeidgenosse
Ja, das ist mir klar. Nur warum um alles in der Welt sollte ich das tun?
@@Zeidgenosse... weil Schweizerisch so nett klingt und man damit sympathisch wirkt....
Scusi, wenn ich mich getäuscht habe... Offenbar sind Sie ein Echter...
@@Zeidgenosse DAS wüsste ich auch gerne...