Tja, was soll man dazu sagen... jedes Jahr bin ich in ganz Europa unterwegs und schon in viele Kontrollen gekommen. In Frankreich wurde mir bestätigt, dass ich Handschuhe anhaben muss, beim Fahren - was ich sowieso immer habe. Und an die vorgegebene Geschwindigkeit halte ich mich auch. So hatte ich bisher nur mit den Italienern und den Deutschen Amtsträgern Zeitverlust. Die Germanen wollten unbedingt etwas finden und haben auf dem Boden kriechend gesucht. Die Italiener haben meine Guzzi bewundert und mich zum Cafe eingeladen..... Und - Meine Kleidung und Ausstattung ist so alt wie meine Guzzi - BJ '95.... Erstes Prinzip ist, sich an die Regeln zu halten und freundlich zu sein, das passt immer!
In Frankreich war ich damals trampen und mir gefiel der Fahrstil des Fahrers nicht wirklich (total übermüdet). Ich habe ihn also gebeten, mich direkt aussteigen zu lassen. Ich bin dann mit Inlinern Richtung nächster Rastplatz gefahren. Dann kam die Gendarmerie. Sie fragten mich wohin ich wolle, meinte ich solle einsteigen und haben mich gefahren. Keine Strafe. In Deutschland undenkbar!
Vermutlich weil im Gesetzestext ein "Lenker" die Person ist, welche das Fahrzeug führt. Der Referent müsste korrekterweise auch immer von "Kraftrad" sprechen, so ist das nun Mal mit Gesetzen, Du SchlaubiSchlumpf!
Was noch erwähnenswert wäre ist, dass man im Ausland spezielle Aufkleber auf den Helmen benötigt die reflektieren. In Frankreich wirs besonders genau hin geschaut und kann bis zur Stilllegung kommen. Die Aufkleber gibt es in der vorgeschrieben Größe in jedem gut sortierten Fachhandel.
Hallo Christian, danke für den richtigen Hinweis. Ausführliche Infos für Motorradfahrer, die eine Frankreich-Reise planen, finden sich auch hier =>www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/frankreich/ . VG Andi vom ADAC Team 🏍
1.25, leider zu spät gesehen. Naja wenn man halt nur abliest, auch wenns informativ war. Ich darf kolonnen nicht überholen? Ups Edit: das mit den kolonnen stimmt nicht. Man darf einfach die fahrzeuge die man überholt nicht behindern (duh)
@@fabioreinl9521 ich wohn in der schweiz, insofern trifft das eh nicht zu 100% zu. Ausserdem hab ich ganz viel nicht in der fahrschule gelernt, als ich den motorradschein gemacht hab konnte ich nochmals schockierend viel lernen^^ Und wie gesagt, verboten ist es nicht, falls du das meintest.
Super vielen Dank für die Infos. Neben Selbstverständlichkeiten, bei denen es aber nicht schadet, sie nochmal zu erwähnen, wie mit Helm und Licht fahren (bei meinem Motorrad kann ich es gar nicht mehr ausschalten), gibt es auch Dinge, die nicht so klar sind: dass die Mitführpflicht von Warnweste und Erste Hilfe-Kissen (in A) auch fürs Motorrad gelten. Danke auch für die Klarstellung über den "D"-Aufkleber. Bleibt noch die Warnung vor der Schweiz: häufige, anlasslose Fahrzeug-Kontrollen, penible Geschwindigkeitskontrollen mit überzogen hohen Strafen.
Hallo Ich Duda, danke für deine Anregung. Nach unseren Kenntnissen gilt in Österreich die Mitführpflicht einer Warnweste nur für Autofahrer, nicht aber für Motorradfahrer. VG Claude vom ADAC Team
Wenn das Schweizer Wahlvolk es für richtig empfunden hätte, dass Sie hier mit 52 km/h statt mit 50 km/h fahren hätte es den Gestzgeber angewiesen eine entsprechende Beschilderung montieren zu lassen. ;)
Auch in der Schweiz braucht man als Motorradfahrer einen "Verbandkasten". Das aber schon seit etwa 25 Jahren. Es wurde bei mir zu der Zeit kontrolliert! Zum Glück hatte ich die Information, ich kam unbescholten aus der Kontrolle😁(Stolz wie Bolle)
Man hätte auch sagen sollen. dass die Warnwesten für den Fall einer Panne oder eines Unfalls mitgenommen werden müssen. Sie müssen NICHT während der Fahrt getragen werden!
@@schottkyd.6298 Nicht nur die Warnweste sondern auch ein neongelber oder neonorangener Helm ist hier Pflicht sonst verrostet die GS nämlich schlagartig.
Bin zwar kein GS Fahrer Aber das mit dem Tragen einer warnweste Finde ich sehr gut! Seit ich einen Auffahrunfall stehend an der Ampel hatte wo mir ein Autofahrer voll hinten drauf ist benutze ich diese Weste, ja das nent man Erfahrung. Egall was jemand sagt es ist nur vernünftig.
In der DDR konnten wir Fahrerlaubnis für Moped, Motorrad, Auto, und Lkw machen. Mit dem Motorradschein konnte ich mir aussuchen ob ich 125,150,175,250,300,350 oder geschpann fahre und schau mal heute auf den Schein welche Beschränkung es gibt. Ach so, und das alles mit 18Jahren. -und heute? Oder heißt es das wir damals besser gefahren sind als die heute 🤔
Also als ich mit dem Motorradfahren begonnen hatte, gab es noch keine Helmpflicht. Natürlich bin ich meistens mit Helm gefahren, aber das war meine eigene Entscheidung. Und wenn wir im Sommer ohne Helm an den Strand gefahren sind, in den Dünen rumgefahren und abends ein Lagerfeuer gemacht haben, war alles kein Problem. Von all den Sachen ist heute keine mehr erlaubt. Das meine ich - alles zu Tode reguliert und verboten.
@@Milo_Minderbinder ohne Führerschein sind wir auch ohne Helm gefahren, Feldwege, bis ich mich durch lenkerflattern überschlagen habe (Motorrad hat in 2m Höhe eine Rolle gemacht) .Bin vorher runtergestürzt und zum Glück nur wadenbein gebrochen. Seitdem nur noch mit helm , hat mir später oft geholfen.
@@GiancarloBenzina ja, ich werde wohl demnächst aufhören. Ich weiß noch wie sich '72 alle aufgeregt haben, daß auf Landstraßen Tempo 100 eingeführt wurde. Damals wegen der Ölkrise. Die Einschränkung wurde aber nie wieder aufgehoben. Und so wurde die Schlinge langsam immer enger gezogen. Ich kenne den Unterschied zwischen früher und heute halt aus eigener Erfahrung. Würde ich nur die Zustände von heute kennen, mit all diesen Bestimmungen und Einschränkungen, dann würde ich wohl auch damit leben, weil ich nicht weiß wie es mal war bzw. sein könnte. Aber so wird mir das Motorradfahren immer mehr verleidet. Spätestens wenn Motorräder nur noch elektrisch und autonom fahren wird wohl allen klar, daß der Spaß auf der Strecke geblieben ist.
Tipp aus Vietnam: Direkt dort in einer Stadt ein günstiges gebrauchtes Gelände-Motorrad kaufen, dieses anschließend in das Unterboden-Gepäckabteil des Fernbusses werfen und, einmal in der Wunschgegend angekommen, dann ab in die und über alle Berge knattern.
@@philip7241 Ursprung der Idee: Ich bin mal mit dem Fahrrad durch Asien gereist und hab in Hanoi einen Estländer getroffen, der genau diesen Ratschlag von mir praktiziert hat. Ich denke, mit etwas Glück ginge das auch in Thailand; dort gibt's ja auch 'ne großartige Motorrad-Community... Aber Vietnam ist einfach am Pragmatischsten (kein Drama/Theater, Bürokratie, Gängelung, usw.).
Die Bahn (und wahrscheinlich auch viele Busunternehmen) verbieten in ihren Beförderungsbedingungen die Mitnahme von Krafträdern mit Verbrennungsmotor. Die finden das wohl nicht so cool, wenn aus dem günstig gebrauchten Gelände-Motorrad der Sprit im Unterboden-Gepäckabteil ausläuft und dann die ganze Kutsche samt Passagieren abfackelt.
Wenn jemand ohne Helm fahren möchte, sollte sich nie ein Motorrad kaufen. Also bitte das, dass überhaupt ein Thema sein kann.. Sonnst Top informationen, danke 👍
Italien und Österreich denken sich jedes Jahr neue Möglichkeiten aus ,um deutsche Touris abzocken zu können. Da muß man vorher immer googeln, bevor man Richtung Süden fährt.
@@michaelklein9464 Hallo Michael. Ja, das darf sie. Da gesetzlich immer davon auszugehen ist, das der Polizist ein im Österreichischen "Beamtendeutsch" geschultes Organ ist. Was heissen soll das am Ende des Tages solche Fälle immer vor Gericht landen. Was glaubst du, wem wird der Richter eher glauben wenn Aussage gegen Aussage steht? Deine Aufgabe ist es nun über diese Frage nachzudenken. ;-)
Wichtig in Italien; Wer seit weniger als drei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist darf auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren und muss auf Autobahnen ein Tempolimit von 100 km/h einhalten. Also auch wenn man in D seine Klasse A frisch gemacht hat und eine Ducati Multistrada V4 fährt, die ersten 3 Jahre dort nur max. 100 km/h! Und in Italien keine getönten Visiere (die haben oft keine E-Nummer). Hat das Visier keine E-Nummer gilt das wie fahren komplett ohne Helm!
Der letzte Punkt wundert mich. Wir wurden vor 2 Jahren von Carabinieri auf Multistradas rausgezogen und kontrolliert. Von uns hatten glaube ich 5 Leute getönte Visiere, hat aber niemanden interessiert.
Mir ist beim bergauf fahren in den Alpen hinter einer Spitzkehre schon mal das Vorderrad abgehoben weil Sozia hinten drauf und Seesack. Gilt das auch als Wheelie? Hab ich ja nochmal Glück gehabt, daß mich keiner gesehen hat.
Sehr wichtig, in Slowenien und Kroatien ist die Geschwindigkeitbegrenzung nur biss zur Kreuzung gültig❗❗❗ Man sieht oft die Deutschen und Österreicher unzählige Kilometer zu langsam fahren. Sie warten vergeblich auf die Ende der Beschränkung. Vieleicht gar nicht so dumm,... nach der Kreuzung einfach Gass geben oder erneut die Beschränkung.
Danke für diese Informationen. Habe schon häufiger Reiseberichte in Bezug auf Motorradtouren gelesen. Da vergeht einem echt die Lust dazu mit dem Mopped dort hinzufahren.
Hallo Armin, du musst ja nicht generell auf Motorradtouren in die angesprochenen, bei vielen sehr beliebten Reiseländer verzichten. Wichtig ist halt nur, dass man die dort geltenden Regeln einhält. Deshalb informieren wir darüber. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC wir bleiben gerne in unserer schönen deutschen Heimat und geben auch gerne unser Geld in der deutschen Gastronomie und Hotelerie aus. Da sind wir gut und sicher aufgehoben. Deutschland immer zuerst!
In Frankreich braucht man 4 reflektierende Aufkleber auf dem Helm. Die Rennleitung kann einem 135 Euronen abknöpfen wenn diese Aufkleber nicht vorhanden sind. Gilt als Fahren mit nicht homologierten Helm.
"Homologiert" bedeutet, das die entsprechende Forderung EU-Weit geregelt und "signiert" wurde. Kann hier nicht der Fall sein Sonderforderungen wie diese FR -Aufkleber gelten daher nur national für die eigenen Bürger verpflichtend und werden dennoch sehr gerne auf Durchreisende und Touristen aus anderen EU-Ländern 1:1 umgesetzt. Wegen der Sprachbarriere und der obligatorischen Einschüchterung zahlt man dann lieber.
@@KunoKnoedel Klar, es ist eine französische Verordnung die auf französischem Staatsgebiet gilt. Ob man das aber nicht auf Fahrer von ausländischen Fahrzeugen anwenden darf dafür würde ich nicht die Hand ins Feuer legen. Ich habe mir diese Verordnung mal durchgelesen und man kann das durchaus so auslegen, daß das für alle Motorradfahrer gilt. Eine Ausnahme für Ausländer wird dort nicht beschrieben. 🙄
Die Regelung mit den reflektierenden Aufklebern ist seit 2015 nicht mehr in Kraft. Die Franzosen hatten eine Mindestfläche für reflektierende Materialien festgelegt, waren aber nicht in der Lage, diese korrekt zu berechnen, da die Reflektionsstreifen in Jacken z.B. als Designelemente integriert wurden.
Hallo Oliver, in Frankreich gilt weiterhin, dass der Motorradhelm mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein muss. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für ausländische Verkehrsteilnehmer. Auf was in F noch zu achten ist 👉www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/frankreich/ VG Claude vom ADAC Team
Hallo Jnk, du hast recht. Im Video sind wir aus Zeitgründen nicht auf diese Bestimmung eingegangen. Der Hinweis auf die reflektierenden Helmaufkleber steht aber im oben verlinkten Artikel über Motorradtouren in Frankreich: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/frankreich/ VG Marion vom ADAC Team
In Italien: Deutsche HU-Plakette abgelaufen = Bußgeld in Italien. Einsprüche dagegen - chancenlos. So einem dt. Motorradfahrer in Italien passiert. Dessen HU-Plakette während seiner Italien-Tour ablief.
Danke für die vielen guten Tipps. Ich halte es allerdings für beste Lösung mit dem Motorrad nirgendwo mehr hinzufahren. Das spart Nerven, Geld usw. Ich habe für eine Warnweste keinen Platz, kein Verständnis und ziehe sowieso keine an, weil die überhaupt nicht über den Höcker geht und total bescheuert aussieht. Bin aber 100% überzeugt, dass mich die Herren von der Polizei auch ohne Warnweste sofort erkennt
Achja ganz vergessen, wer bei den Ösis mal auf der Autobahn fahren muss, stößt auf Temposchilder zwischen 80 und 120 oder so. Immer schön gleichmäßig ohne Sinn und Zweck. Hinter jedem Schild hängt der dazugehörige Blitzkasten. Ich musste bzw wollte 2015 dort fahren und bin nach einer halben Stunde nur noch 80 gefahren. Das war nicht mehr so anstrengend, dafür richtig schön langweilig. Das war das einzigste mal
In Kroatien muss man wenn man unter 25 ist sogar langsamer fahren als erlaubt. Außerorts 80 statt 90, auf Schnellstraßen 100 statt 110 und auf der AB 120 statt 130. Wie es innerorts geregelt ist weiß ich nicht.
Dann habe ich bislang ja alles richtig gemacht. Bis auf das Verbandszeug, da habe ich nämlich eine Kraftwagenverbandtasche nach DIN 13164 dabei. Ist allerdings von höherem Einsatzwert als ein kleines Vebandstäschchen.
Seh ich jedes Jahr wieder, raus aus München aufs Land, da fährt der eine oder andere schon mal ohne Schutzklamotte und Helm. Wahrscheinlich immer nur ein paar Kilometer. Aber Unfälle passieren nicht auf Kilometern sondern Metern.
Zusatz zur Schweiz: EXTREM hohe Geschwindigkeitsbussen!! Rasergesetz wird gnadenlos vollzogen, informiert Euch dringend. Anfahrtswege zu den schönen Alpen-Pässen Blitzerverseucht..... Zusatz zu Italien: Kontrollschildwinkel wird kleinlichst kontrolliert und in Sachen Lärm mit Auspuffanlagen ist auch fertig lustig - wenn ich da an früher denke.....
@@airraid6396 Ich schätze, Denen es geht nur darum, dass man zB nicht alleine mit T-Shirt und Badehose fährt. Halt eben, dass man überall geschützt ist, falls man stürzt. Eine Lederkombi trage ich seit langem nicht mehr. Ist mir zu schwer.
Macht doch mal ein Video zum Thema Führerschein. In Italien kann ich mir mit dem Klasse B Führerschein eine 125 ccm Maschine mieten und fahren. Habe kürzlich den B196 Führerschein gemacht, der mir ja nur erlaubt in Deutschland zu fahren. Darf ich jetzt in Italien mit der eigenen 125 ccm Maschine fahren oder nicht?
Hallo F85B, da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert! Weitere Infos und ein Video dazu findest du hier =>www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/ . VG Andi vom ADAC Team 😉
@@ADAC Jeder Vespavermieter in Italien erlaubt mir mit dem normalen Klasse B Führerschein einen 125 ccm Roller zu mieten. Es geht also nur darum, das der Roller in Italien angemeldet ist? VG FREDERIK
Es wird gesagt, dass man eine gelbe Warnweste "dabeihaben" muss. Das bedeutet ja, man kann die Warnweste im Tankrucksack mitnehmen. Anziehen während der Fahrt MUSS man sie dann ja scheinbar nicht. Ich denke mal, dass ich das so richtig verstanden habe.
Zumeist muss man die Warnweste erst bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften anziehen. Wie es sich genau im europäischen Ausland verhält, kannst du hier nachlesen 👉scom.ly/adac_warnweste_yt 🏍 VG Andi / Social Team
Hallo Luca, das ist ärgerlich, in der Regel ist die E-Prüfnummer angenäht. Es dürften noch Ansprüche aus Sachmängelhaftung bzw. Garantie bestehen aufgrund des Alters des Helms, du kannst dich daher entsprechend erkundigen. VG Franz vom ADAC Team
Hallo Rimta, wir haben uns schlau gemacht: Bezüglich der Nutzung von Motorrädern mit Elektroantrieb auf italienischen Autobahnen besteht im italienischen Straßenverkehrsgesetz (Codice della Strada; C.d.S.) eine Gesetzeslücke. Nach Art. 175 Abs. 2 C.d.S. dürfen • Fahrräder, Kleinkrafträder, mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 150 cm³, • mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 cm³, sowie • andere Kradfahrzeuge mit einer Leermasse bis 400 kg oder einer Gesamtmasse bis 1.300 kg nicht auf Autobahnen und erstrangigen Freilandstraßen gefahren werden. Das Gesetz spricht somit lediglich von Zweirädern mit Verbrennungsmotoren. Eine konkrete Regelung für Elektromotorräder fehlt. Da es keine spezifische gesetzliche Reglung gibt, liegt derzeit die Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen Elektromotorräder auf Autobahnen benutzt werden dürfen, im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden. Leider werden hier unterschiedliche Auffassungen vertreten: • Einer Auslegung zufolge würden batteriebetriebene Krafträder in der Tat zu den "anderen Krafträdern mit einer Leermasse von bis zu 400 kg oder einer Gesamtmasse von bis zu 1300 kg" gehören, die nach Art. 175 CdS Absatz 2 Buchstabe nicht auf Autobahnen verkehren dürfen. • Nach einer großzügigeren Auslegung hingegen haben Elektromotorräder freien Zugang zu Autobahnen, allerdings nur dann, wenn sie als Motorrad typengenehmigt sind und somit eine Leistung von mehr als 4 kW haben. Leider kann man sich schwerlich auf die zweite Auslegungsvariante verlassen. Zunächst droht bei widerrechtlicher Nutzung eine Geldbuße zwischen 42 und 173 EUR. Weit schwerwiegender ist, dass es bei einem Unfall zudem zur Verweigerung des Versicherungsschutzes kommen kann. Zur Lösung des Problems wäre im Sinne der Rechtssicherheit eine konkrete gesetzliche Reglung notwendig. Die inzwischen undurchsichtige Mini-Reform der Straßenverkehrsordnung von 2019, die anderthalb Jahre lang "eingefroren" wurde, nachdem der zuständige Parlamentsausschuss seine Zustimmung bereits erteilt hatte, befasst sich unter anderem auch mit Elektromotorrädern. Nach dem Reformvorschlag wäre die Nutzung von Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 120 ccm, wenn sie von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, und 11 kW, wenn sie von einem Elektromotor angetrieben werden, erlaubt. Die Berechtigung soll jedoch auf Fahrer beschränkt sein, die volljährig sind und seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2, A, B oder einer höheren Kategorie oder einen Führerschein der Klasse A1 besitzen. Ob und wann diese Regelung in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Wir hoffen, wir konnten dir helfen. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Das Versteifen auf den Hubraum halte ich sowieso für einen Irrweg auch bei den Fahrlizenzen. Schlussendlich relevant ist doch nur die Antriebsleistung (und meiner Meinung nach auch die Kurzfristige - z.B. bei Ampelstarts) und diese noch dazu im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht. Warum man als 16-jähriger keine Sommer Diesel fahren darf ist einfach nicht einleuchtend. Diese hat zwar >500ccm aber eine vMax von ziemlich genau 100 km/h und die Beschleunigung eher unter der einer 125ccm Maschine ansonsten. Gerne kann man bei den "kleinen Klassen" ein maximales Leergewicht machen, nicht dass einer dann mit einer auf 45km/h gedrosselten Goldwing unterwegs ist mit 16... (Okay - das Beispiel ist echt abwegig...)
Hallo jhandreas, für Frankreich gilt und wir haben es oben verlinkt => www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/ sowie in weiterer Folge für Frankreich => www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/frankreich/ : Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Zusätzlich zur Geldbuße ist auch noch die Sicherstellung des Kraftrades möglich. Hinsichtlich der Beschaffenheit des Schutzhelms ist zu beachten, dass dieser entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein muss. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für ausländische Verkehrsteilnehmer. VG Franz vom ADAC Team
Weiß nicht , komme aus Österreich und hatte eine Tour durch Deutschland, ständig Kontrolliert und schikaniert, Auspuff, Geschwindigkeit usw. Dort sind die Hochgradige Beamte ohne erbarmen
Hallo Matthias K., Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern, Schweiz und Italien verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt. Sicherheitshalber sollte dort immer mit Abblendlicht gefahren werden. Diese Empfehlung gilt auch für Motorradfahrer. VG Marion vom ADAC Team
In Punkto Verbandstasche ist die Aussage des Clubjuristen falsch!! Für Motorräder gilt die Ö-Norm V 5100, nicht V 5101. Kleine Aufgabe für den ADAC: wenn der Inhalt der gleiche ist wie bei DIN 13167, sollte die Verwendung der DIN 13167 Verbandstasche in Österreich vereinbart werden. :-)
Hallo ya xvt, in Österreich müssen Motorradfahrer einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält, das staubdicht verpackt ist. Das Verbandzeug muss jedoch nicht den weitergehenden diesbezüglichen Vorschriften der ÖNORM V 5101 (bzw. V 5100) entsprechen. D.h. ein Mitführen von Verbandszeug nach dieser ÖNORM ist nur eine Empfehlung (siehe auch unter www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/mitfuehrpflichten-in-oesterreich-16455483 bzw. www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/3/Seite.063120.html) VG Claude vom ADAC Team
Warum wird auf Tagfahrlicht nicht eingegangen? In welchem Land genügt das Tagfahrlicht, in welchem Land muss man tatsächlich das Abblendlicht einschalten?
In EU Ländern, sowie CH und FL: Tagfahrlicht ersetzt Abblendlicht (am Tag!!) Aber mal so nebenbei: selten so ein schlechtes Video gesehen... Dürfte z.b jedem Motorradfahrer klar sein, das die Bewegungsfreiheit der Arme nicht eingeschränkt sein darf, soll, etc.
@@liquidsun2911 es sollte auch jedem klar sein, dass man die Auspuffanlage nicht verändern darf ohne sie dann abnehmen zu lassen. Sollte!! Ist aber leider nicht jedem klar. Deswegen haben wir auch solche Probleme. Gesunder Menschenverstand ist leider nicht bei jedem vorhanden.
Ja wo ist denn jetzt eigentlich mein ADAC, dachte der allgemeine Auto Club setzt sich für uns Mitglieder ein bei dieser Sprit Preis treiberei, verdammt nochmal ihr verdient dermaßen viel Geld durch uns, da kann man doch erwarten wenigstens etwas von euch zu hören, dieGrünen machen die Auto Wirtschaft Platt und ihr schaut auch noch dabei zu, bin sehr sauer, Gruß Alex
Kann mir jemand was zum Thema Dezibel in Frankreich sagen? Ich fahre eine Z900 mit 98db. (Mit Standard ESD 97db). Darf ich damit in Frankreich/Italien/Polen/Niederlande/Tschechien etc fahren oder bin ich in Deutschland eingesperrt?
Informationen bezüglich lauter Motorräder und dem „Lärmblitzer Medusa“ in Frankreich sind hier zu finden 👉scom.ly/adac_motorrad_frankreich. Die dort genannte Testphase ist nach unseren Informationen zwischenzeitlich bis mindestens Ende 2023 verlängert worden und kann unter Umständen auch noch bis ins Jahr 2024 andauern. Für andere Länder haben wir leider keine Übersichten zu db-Höchstwerten oder zu Verboten und Strafen für laute Motorräder. Generell kann eine Beanstandung und Ahndung von lauten Motorrädern im Ausland aber nicht ausgeschlossen werden, insbesondere wenn die in den Zulassungspapieren eingetragenen Werte überschritten werden oder Umbauten zu erhöhten Fahr- und/oder Standgeräuschen führen. VG Andi / Social Team
Und dann gibt es in Frankreich noch so tolle Umweltzonen mit ihren unzähligen Aufklebern bei denen nicht mal der Franzose selbst noch durchblickt wann er wo mit was noch fahren darf und wo nicht.
Man kann die französ. Umweltplakette auch vom Ausland aus, in Frankreich bestellen. kostet nicht viel. Aber man braucht sie, auch als ausländisches Fahrzeug. Aber nur für diese Umweltzonen, in wenigen Großstädten in Frankreich.
Wohl dem der ein Zweitmotorrad hat bei dem zeitlichen Fahrzeug Beschlagnahme Wahn, ich habe zur Zeit vier Motorräder in Garage stehen und wäre für den Fall gerüstet.
Also nix neues, fahre seit 1884 Motorrad durch die ganze Welt. Schon immer mit Helm, Handschuhe und Motorradmontur, im Topcase ist immer Verbandszeug, Warnwesten, Pannenset usw. dabei. Das „D“ Zeichen am Koffer hat noch nie gestört. Und wer sich dann noch ein bisschen an die Verkehrsregeln hält hat nirgends auf der Welt was zu befürchten. Also weiterhin gute Fahrt.
Braver "Onkel Tom." :D Der Unterschied in der Willkür ist teilweise schon erheblich, und nur weil du bislang Glück gehabt hast, heißt das noch lange nicht, dass es nichts zu beanstanden gäbe. Erst recht bei diesen kleinlichen Unterschieden in den Verkehrs"regeln." ;)
Hallo. Ich trage links eine Unterarmprothese. Über diese geht beim besten Willen kein Motorrad Handschuh! Könnte es da in Frankreich Probleme geben? Es gibt ja überall Gesetzeshüter, die gerne mal über's Ziel hinausschießen. MfG Mario
Hallo Mario, Probleme sind uns hier nicht bekannt. Eine Geldbuße dürfte nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift auch nicht erfolgen oder sollte dann auch mit Erfolg anfechtbar sein. VG Marion vom ADAC Team
Mit dem motorrad ins ausland.... Was erzählst du denn hier für storrys ? Als wenn euch vom adac das wichtig wäre . Ich war mit der karre im ausland , österreich und ungarn , und hab den adac gebraucht . Und wo wart ihr ? Wenn nach 2 tagen kein privater abschlepper aus versehen vorbei-gekommen wäre mitten in der pampa , dann würde ich heut noch auf euch warten . Ihr seid das letzte .
Hallo Oink - Oink, als ADAC Plus- und Premium Mitglied hast du in Österreich und Ungarn Anspruch auf Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen und Bergung. Im Basis Tarif der ADAC Mitgliedschaft besteht dieser Anspruch hingegen nicht. Eine Leistungsübersicht der Tarife findet sich hier 👉 www.adac.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/leistungsvergleich/adac-mitgliedschaften/ . VG Franz vom ADAC Team
Hallo KW, da haben wir uns im Video wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Aber dein Freund und du müsst euch keine Sorgen machen, wenn eure Motorräder "nur" einen Lenker haben. Das ist nämlich - du ahnst es sicher schon - bei allen Motorrädern der Fall. 😉 VG Marion vom ADAC Team
Hallo Peter Joachim, die im Video dargestellten Ausführungen gelten nur für sog. „einspurige Kraftfahrzeuge“, also Motorräder o.ä. . Trikes/Quads als „mehrspurige Fahrzeuge“ können je nach Land anderen Gesetzen/Regelungen unterliegen (z.B. Helmpflicht). VG Marion vom ADAC Team
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit, wenn bei solchen Lappalien stets das Mopped beschlagnahmt wird? Das würde sicherlich keiner Klage statthalten. Ausprobieren muss ich es trotzdem nicht :)
Danke für den guten Beitrag. Im Beitrag heist es, dass es in einigen Ländern Abblendlicht Pflicht gibt. Mein Motorrad hat "Taglicht" serienmäßig (haben mittlerweile auch div. Autos). Lässt sich auch nicht ausschalten. Ist damit dann der Vorschrift wegen des Abblendlichtes genüge getan?
Hallo Martin, Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern, Schweiz und Italien verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt. Sicherheitshalber sollte dort immer mit Abblendlicht gefahren werden. Diese Empfehlung gilt auch für Motorradfahrer. Du solltest deshalb in diesen Ländern besser das Abblendlicht einschalten. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Meines Wissens nach ist in der Schweiz das reguläre Fahrlicht Pflicht. Das Tagfahrlicht reich hingegen nicht aus - auch wenn es viele schweizer Autofahrer so "vormachen". Grund: Beim Tagfahrlicht leuchtet nur der Frontscheinwerfer, aber nicht die Rückleuchte.
Wie sieht es aus mit Gefahrenzeichen in Verbindung mit Streckenverboten? Ist die Regelung genau so, wie in Deutschland? Dies interessiert mich besonders für die Benelux-Staaten und Frankreich, sowie Österreich.
Hallo Thomas, wir haben folgende Infos zur Aufhebung eines Streckenverbots / Geschwindigkeitsbegrenzung bei Gefahrenstellen / Baustellen bei den dich interessierenden Ländern: In Österreich muss im Baustellenbereich grundsätzlich die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen kundgetan werden. Nach § 50 Abs.1 StVO gilt generell: Vorschriftszeichen sind vor der Stelle, für die sie gelten, anzubringen. Gilt die Vorschrift für eine längere Straßenstrecke, so ist das Ende der Strecke durch ein gleiches Zeichen, unter dem eine Zusatztafel mit der Aufschrift „ENDE“ anzubringen ist, kenntlich zu machen. Gilt ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Straßenstrecke von mehr als 1 km, so ist bei den betreffenden Vorschriftszeichen die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel anzugeben. Bei Tagesbaustellen auf der Autobahn gilt eine Sonderregelung (§ 48 Abs.3 StVO): Wird die Geschwindigkeitsbeschränkung an einem Straßendienstfahrzeug angebracht, bedarf es keines Ende-Schildes. Die Geschwindigkeitsbeschränkung endet in diesem Fall automatisch am Ende des Baustellenbereichs. Frankreich: Grundsätzlich ist das Ende eines Streckenverbots zu beschildern. Ausnahmsweise kann hiervon abgesehen werden, wenn sich der Ende des punktuellen Anlasses (z.B. Gefahrenstelle, kleine Baustelle) für das Streckenverbot offensichtlich ist, die Länge des Streckenverbotes vorab angezeigt war oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung ersetzt wird. Belgien: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt bis zur nächsten Kreuzung oder bis zum nächsten Verkehrsschild, das Beschränkung aufhebt oder eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt. Niederlande: Hier gibt es unseres Wissens keine Regelung, wonach Streckenverbote nach einer Gefahrenstelle automatisch enden. VG Andi vom ADAC Team
Hallo Tilmann, nach den uns vorliegenden Informationen fallen deutsche Oldtimer leider nicht unter die Ausnahmeregelung in der Umweltzone in Paris. Auszug aus unserer Mitteilung zur Pariser Umweltzone: Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot? Für folgende Fahrzeuge ist eine Ausnahme von dem Fahrverbot vorgesehen: • Fahrzeuge mit dem Vermerk „Véhicule de collection“ (= Oldtimer) in der Zulassungsbescheinigung Gilt auch für deutsche Oldtimer eine Ausnahmeregelung? Bislang nicht. Für ausländische Oldtimer gibt es derzeit keine Ausnahme, solche ist nach unseren Informationen aktuell von den französischen Behörden auch nicht geplant. Bis auf weiteres gilt eine Ausnahme nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk "Vehicule de Collection"). VG Franz vom ADAC Team
Hier noch eine Ergänzung von unserem französischer Partnerclub zur Pariser Umweltzone: Nach deren Erfahrungen werden ausländische Oldtimer den französischen gleichgestellt, auch wenn hierauf kein Rechtsanspruch besteht. Wenn ein Oldtimer in Deutschland ordnungsgemäß zugelassen ist, muss dies auch im Ausland anerkannt werden. Verfügt ein Fahrzeug nicht über Auf-/ Abblendlicht, so stellt dies daher kein Problem dar. VG Claude vom ADAC Team
ich komme mit einer ganz speziellen Frage zum Thema Geschwindigkeit daher. In Deutschland bedeutet ein Gefahrenzeichen gepaart mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung (an EINEM Schilderträger), dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nach Passieren der der Gefahrenstelle automatisch aufgehoben ist. Gilt das auch für Frankreich und Luxemburg?
Hallo Thomas, zur Beantwortung deiner Frage bedarf es einer ausführlichen Recherche in den jeweiligen Straßenverkehrsordnungen. Wenn du ADAC Mitglied bist, kann du diese Frage gerne per E-Mail an auslandsrecht@adac.de stellen. Gib bitte deine Mitgliedsnummer mit an. VG Evi vom ADAC Team
@Thomas Berglar stimmt nicht ganz. Es kommt darauf an ob das Gefahrenzeichen über oder unter der Geschwindigkeitbeschränkung angebracht ist. Mit etwas Abstand unter der Geschwindigkeitsbeschränkung bedeutet, die Geschwindigkeit war vor der Gefahr schon beschränkt und ist danach immer noch beschränkt - bis ein Aufhebungszeichen oder eine andere Geschwindigkeit angezeigt wird. Gefahrenzeichen direkt über der Geschwindigkeitsbeschränkung bedeutet in den meisten Fällen, daß die Beschränkung aufgehoben ist sobald die Gefahr erkennbar vorbei ist.
Wie sieht das aus, in Frankreich gilt ja eine beschränkte Höchstgeschwindigkeit für Fahranfänger. Wenn man jetzt schon länger als zwei Jahre seine Fahrerlaubnis für PKW hat und dann eine für Motorrad macht, gelte ich dann mit dem Motorrad trotzdem als Anfänger und muß mich an der Beschränkung halten?
Hallo Heinrich, entscheidend ist, wann die jeweilige, spezifische Fahrerlaubnisklasse für das geführte Kfz bzw. Kraftrad erteilt worden ist. Wird ein Pkw (Fahrerlaubnisklasse B) geführt, so beginnt die 2-Jahresfrist mit Erteilung der Klasse B. Beim späteren Erwerb des Fahrerlaubnisklasse A beginnt die Frist für Motorräder erst mit Erteilung der Klasse A, da man dann als Fahrer von Motorrädern als Fahranfänger gilt. VG Claude vom ADAC Team
Dürfte man mit dem in der Schweiz sogenannte „Töffli“ also Mofa welches in der Schweiz zugelassen wurde und maximal 30km/h fahren darf nach Deutschland fahren ohne Probleme zu bekommen weil man in Deutschland mit dem „Töffli“ nur 25km/h fahren darf?
Hallo SeveBa, wenn ein Kfz, auch ein Schweizer Töffli, nur vorübergehend am Verkehr im Ausland (in deinem Fall in Deutschland) teilnimmt, so gilt bezüglich der Zulassungsvorschriften/technischen Daten und auch dem Führerscheinrecht immer das Recht des jeweiligen Herkunftslandes. Somit darf ein Fahrer aus der Schweiz mit einem Töffli aus der Schweiz durchaus in Deutschland fahren, auch wenn es ganz legal 5 kmh schneller ist als ein in Deutschland zugelassenes Mofa. VG Marion vom ADAC Team
🤔 Ich bin seit Jahren in Italien unterwegs - ständig mit Wheelies... noch nie was gehabt. Sicher, dass die Gesetzeslage dort so ist? Hör ich zum ersten Mal. Scheinbar kennen die Italiener selber ihre Gesetze nicht 😅
Bis vor kurzem durfte ich mit meinem Zweitmotorrad nur auf dem Vorderreifen fahren, die Zulassungsstelle hatte es tatsächlich geschafft mir beim Ummelden den Hinterreifen auszutragen. Und dank Corona war das Richtigstellen auch nicht ganz so einfach aber endlich gemacht. Da schaust als Halter doch nicht drauf ob alle Räder drin sind nur der TÜV hat halt dann zurecht doof geguggd.
@@Dhanesch das kann man halt nachlesen. Das andere halt nicht und selbst die italienische Polizei, also die lokals machen da nichts... Da Italien in der EU ist, können die Gesetze da auch nicht so dermaßen krass anders sein. Bei Aldi klauen?! Das ist ja ähnlich wie Nutten prellen. Biste ja in bester Gesellschaft 😉
Ja! In Deutschland und den meisten EU-Ländern besteht für Motorräder Abblendlicht-Pflicht! Tagfahrlicht muss bei einschalten des Licht (Standlicht, Abblendlicht) aus gehen. Bei Tagfahrlicht ist KEIN Rücklicht an!
@@dneprjue Bei Motorrädern gibt es kein Modell, bei dem bei Tagfahrlicht kein Rücklicht brennt. Zulässig ist TFL aber in der gesamten EU und auch bei Motorrädern gar nicht so selten, siehe z.B. KTM oder BMW. Und auch bei denen leuchtet trotz TFL vorne das Rücklicht.
Hallo Basti_etc, in Österreich gilt: Während des Fahrens ist bei allen Krafträdern auch tagsüber das Abblendlicht zu verwenden. Verstöße hiergegen werden mit Geldbußen wie im Video beschrieben, geahndet. Viele Grüße, Andi
@@ADAC Danke für die Rückmeldung, aber auf der Webseite der Österreichischen Regierung und dem orig. Gesetzestext steht das anders (Webseite: oesterreich . at . gov) Ein Auszug daraus: „Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.“ Oder folgendes Zitat aus §99 Abs. 5, der letzte Satz: „Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu verwenden.“
May I respectfully ask that English subtitles might be provided? I note that “Itchy boots” videos have multilingual options, however English or French would be greatly appreciated, at a pinch Spanish. Vielen dank, J
@@williammunny8084 I know that ADAC is a car and Motorrad club providing recovery services, maps and I’ve seen the logo on helicopters. My comparison to Noraly is that although her commentary is in excellent English, there is a drop down menu for multi-lingual translations. Might be helpful for non German speakers to have this facility and broaden your audience base. Thank you for your reply.
Hallo Linus, was genau meinst du? Beachte bitte unsere ausführlichen Infos hier =>www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/ . VG Andi vom ADAC Team
@@dr.ichduda5617 Ich verstehe deinen Kommentar nicht ganz Das schreibt man groß da es das erste Wort ist und Lenkrad schreibt man groß da es ein Namenwort ist Aber bei ADAC schreibt man alles groß
@@michaelt3439 Ein Motorrad hat meistens kein Lenkrad, das heißt irgendwie anders 😉. Ich schrieb das 2. A groß, um zu betonen, dass es ein AUTOmobilclub ist, für den Motorräder wohl nicht so geläufige Fahrzeuge sind. Ich sehe das aber mit einem Augenzwinkern
Ich würde mir wünschen, daß angesprochend wird, ob in den einzelnen Ländern beim Motorrad das Tagfahrlicht ausreicht oder ob tatsächlich Abblendlicht eingeschaltet sein muß. Dazu konnte ich bislang nirgends Aussagen finden. Logischerweise auch nicht dazu, ob Tagfahrlicht ausreicht, wenn die rückwärtige Beleuchtung dabei mitleuchtet. (Allerdings weiß ich nicht, ob das bei ALLEN Motorrädern nicht sowieso der Fall ist, sofern sie über Tagfahrlicht verfügen.) Ach ja..... wie verhält es sich mit dieser "Reflexionsflächenvorschrift" in Frankreich bezüglich der Kleidung?
@GS-Treiber Lichtpflicht für Motorräder gilt in vielen europäischen Reiseländern. Häufig ist dabei die Rede davon, dass tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss. In einigen Ländern genügt auch das Tagfahrlicht zur Erfüllung der Lichtpflicht, so nach unseren Kenntnis beispielsweise in Österreich und der Schweiz. Eine abschließende Übersicht zu den einzelnen Ländern liegt uns hierzu leider nicht vor, wobei wir davon ausgehen, dass Tagfahrlicht in den meisten Ländern ausreichend sein dürfte, da dadurch die Sichtbarkeit in der Regel gewährleistet ist. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten ist es aber im Zweifel ratsam, das Abblendlicht einzuschalten, wenn die Frage nicht abschließend geklärt ist. Zur Motorradkleidung in Frankreich: Nach unserer Kenntnis besteht hier weiterhin keine generelle Verpflichtung, reflektierende Schutzkleidung zu tragen. Dagegen sind reflektierende Aufkleber auf Motorradhelmen in Frankreich vorgeschrieben und nach Auffassung der französischen Behörden auch für ausländische Motorradfahrer verpflichtend. VG Andi / Social Team
In Frankreich muss beim Anhalten an Stoppschildern ein Fuß mindestens 3 Sekunden am Boden bleiben, egal wie leer oder übersichtlich die Vorfahrtsstrasse ist. Die Polizei achtet darauf, wir hatten wegen dieser (hier unbekannten) Vorschrift eine unangenehme Diskussion mit den Beamten, die uns umgehend rausgewunken haben.
Hallo Claude, es geht hier um die vom Clubjuristen angegebene Norm! Die ÖNORM V 5101 bezieht sich auf einen Verbandskasten mit Hartschale für zweispurige Fahrzeuge (doppelt so groß wie die Verbandstasche ÖNORM V 5100), weil in einem Kfz. mehr wie zwei Personen mitfahren können und der Inhalt entsprechend umfangreicher sein muss. Ich kenne keinen Biker, der auf die Idee käme, so einen Kasten im Gepäck mitzunehmen. Wenn es nur eine Empfehlung ist, warum rät man dem deutschen Biker nicht, die in Deutschland erhältliche DIN 13167 Verbandstasche mit ähnlichem Inhalt mitzuführen?? VG, ya xvt
Gelten die selben Regeln auch für Trike Fahrer klasse L5E ? Ich schätze mal ja, vielen davon ist ja selbstverständlich aber gerade Warnweste in Norwegen interessiert mich.
Hallo Marcel, nach Informationen unseres norwegischen Partnerclubs müssen alle Fahrzeuge, die in Norwegen zugelassen sind, mit Warnwesten ausgestattet sein. Bleibt das Kfz liegen, muss die Weste vom Fahrer dann auch angezogen werden. Das gilt dann auch für Trikes, auch wenn sie angemietet sind. Diese Regelung betrifft nicht Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. VG Claude vom ADAC Team
Hallo jonny 199B, auch im Ausland kommt es auf die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze an. Im Fall Motorrad mit Beiwagen dürfen daher sowohl im Beiwagen als auch auf dem hinteren Sitz Personen befördert werden, wenn die Eintragung in den Fahrzeugpapieren dies zulässt. VG Andi / Social Team
Ich habe eine 250 MZ, für ein extra D Schild ist unter dem Nummernschild kein Platz (kann nur ein kleines Nummernschild anbauen- großes schleift auf der Straße) über Schlusslicht ist 5cm bis zum Sitz und dann ist auch noch der Gepäckträger. Also gar keine bauliche Möglichkeit was anzubauen----also was tun?
Hallo Bernd, wenn du kein Eurokennzeichen hast, dann brauchst du in der EU, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz einen Aufkleber mit den Ausmaßen 11,5 x 17,5 cm. Reicht der Platz dafür nicht aus, musst du ein D-Schild aus Blech am Schutzblech befestigen. Das Gesetz nimmt hier keine Rücksicht auf Optik und Machbarkeit. Wenn der Platz für einen D-Aufkleber oder ein D-Schild nicht ausreicht, dann musst du dir anstatt des deutschen Kennzeichens ein Eurokennzeichen besorgen. VG Evi vom ADAC Team
Tja, was soll man dazu sagen... jedes Jahr bin ich in ganz Europa unterwegs und schon in viele Kontrollen gekommen. In Frankreich wurde mir bestätigt, dass ich Handschuhe anhaben muss, beim Fahren - was ich sowieso immer habe. Und an die vorgegebene Geschwindigkeit halte ich mich auch. So hatte ich bisher nur mit den Italienern und den Deutschen Amtsträgern Zeitverlust. Die Germanen wollten unbedingt etwas finden und haben auf dem Boden kriechend gesucht. Die Italiener haben meine Guzzi bewundert und mich zum Cafe eingeladen..... Und - Meine Kleidung und Ausstattung ist so alt wie meine Guzzi - BJ '95.... Erstes Prinzip ist, sich an die Regeln zu halten und freundlich zu sein, das passt immer!
In Frankreich war ich damals trampen und mir gefiel der Fahrstil des Fahrers nicht wirklich (total übermüdet).
Ich habe ihn also gebeten, mich direkt aussteigen zu lassen.
Ich bin dann mit Inlinern Richtung nächster Rastplatz gefahren.
Dann kam die Gendarmerie. Sie fragten mich wohin ich wolle, meinte ich solle einsteigen und haben mich gefahren.
Keine Strafe. In Deutschland undenkbar!
Ich kann mich immer wegschmeißen, wenn "Motorradexperten" immer vom Lenkrad am Motorrad faseln...
Ich verstehs ja, aber der steht so unter druck😂 lass ihn doch leben xD
Vermutlich weil im Gesetzestext ein "Lenker" die Person ist, welche das Fahrzeug führt. Der Referent müsste korrekterweise auch immer von "Kraftrad" sprechen, so ist das nun Mal mit Gesetzen, Du SchlaubiSchlumpf!
Was noch erwähnenswert wäre ist, dass man im Ausland spezielle Aufkleber auf den Helmen benötigt die reflektieren. In Frankreich wirs besonders genau hin geschaut und kann bis zur Stilllegung kommen. Die Aufkleber gibt es in der vorgeschrieben Größe in jedem gut sortierten Fachhandel.
Hallo Christian, danke für den richtigen Hinweis. Ausführliche Infos für Motorradfahrer, die eine Frankreich-Reise planen, finden sich auch hier =>www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/frankreich/ . VG Andi vom ADAC Team 🏍
Wenn man auf doppelte Geschwindigkeit stellt redet der typ sogar normal schnell
1.25, leider zu spät gesehen.
Naja wenn man halt nur abliest, auch wenns informativ war.
Ich darf kolonnen nicht überholen? Ups
Edit: das mit den kolonnen stimmt nicht. Man darf einfach die fahrzeuge die man überholt nicht behindern (duh)
Dennis das mit dem überholen lernt man in der Fahrschule 😂
@@fabioreinl9521 ich wohn in der schweiz, insofern trifft das eh nicht zu 100% zu. Ausserdem hab ich ganz viel nicht in der fahrschule gelernt, als ich den motorradschein gemacht hab konnte ich nochmals schockierend viel lernen^^
Und wie gesagt, verboten ist es nicht, falls du das meintest.
Manchmal ist es auch gut, einfach nicht alles zu wissen 😵💫
Die Willkür der Sesselfurzer kennt keine Grenzen..!
Moderne Wegelagerei...
Genau meine Rede.
Super vielen Dank für die Infos. Neben Selbstverständlichkeiten, bei denen es aber nicht schadet, sie nochmal zu erwähnen, wie mit Helm und Licht fahren (bei meinem Motorrad kann ich es gar nicht mehr ausschalten), gibt es auch Dinge, die nicht so klar sind: dass die Mitführpflicht von Warnweste und Erste Hilfe-Kissen (in A) auch fürs Motorrad gelten. Danke auch für die Klarstellung über den "D"-Aufkleber.
Bleibt noch die Warnung vor der Schweiz: häufige, anlasslose Fahrzeug-Kontrollen, penible Geschwindigkeitskontrollen mit überzogen hohen Strafen.
Hallo Ich Duda, danke für deine Anregung. Nach unseren Kenntnissen gilt in Österreich die Mitführpflicht einer Warnweste nur für Autofahrer, nicht aber für Motorradfahrer. VG Claude vom ADAC Team
Wenn das Schweizer Wahlvolk es für richtig empfunden hätte, dass Sie hier mit 52 km/h statt mit 50 km/h fahren hätte es den Gestzgeber angewiesen eine entsprechende Beschilderung montieren zu lassen. ;)
Auch in der Schweiz braucht man als Motorradfahrer einen "Verbandkasten". Das aber schon seit etwa 25 Jahren. Es wurde bei mir zu der Zeit kontrolliert! Zum Glück hatte ich die Information,
ich kam unbescholten aus der Kontrolle😁(Stolz wie Bolle)
Oh,da ist der "Verbandkasten" mal richtig geschrieben.
@@norberthaase1697😏
Schon lange Family Plus Mitglied und immer nur sehr zufrieden👍😁❤️🇩🇪
Super Beitrag 👍🏻👍🏻👍🏻
🤔🤔🤔
Nur ein bisschen spät 🙈🙈🙈
Man hätte auch sagen sollen. dass die Warnwesten für den Fall einer Panne oder eines Unfalls mitgenommen werden müssen. Sie müssen NICHT während der Fahrt getragen werden!
Außer von GS fahren, da ist die warnweste obligatorisch.
@@schottkyd.6298 das ist auch gut so damit man schon von weitem Abstand halten kann
@@schottkyd.6298 Nicht nur die Warnweste sondern auch ein neongelber oder neonorangener Helm ist hier Pflicht sonst verrostet die GS nämlich schlagartig.
Bin zwar kein GS Fahrer
Aber das mit dem Tragen einer warnweste
Finde ich sehr gut!
Seit ich einen Auffahrunfall stehend an der Ampel hatte wo mir ein Autofahrer voll hinten drauf ist benutze ich diese Weste, ja das nent man Erfahrung.
Egall was jemand sagt es ist nur vernünftig.
Wer fährt schon ohne Helm?
@@GiancarloBenzina ?
Gibt genug Deppen hier
Bin so froh, daß ich zu einer Zeit aufgewachsen bin als Motorradfahren noch was mit Freiheit zu tun hatte. Mittlerweile macht es keinen Spaß mehr.
@Robert R. bist wohl noch zu jung, um zu wissen wie es früher war, und wie nach und nach das Motorradfahren zu Tode reguliert wird.
In der DDR konnten wir Fahrerlaubnis für Moped, Motorrad, Auto, und Lkw machen. Mit dem Motorradschein konnte ich mir aussuchen ob ich 125,150,175,250,300,350 oder geschpann fahre und schau mal heute auf den Schein welche Beschränkung es gibt.
Ach so, und das alles mit 18Jahren. -und heute?
Oder heißt es das wir damals besser gefahren sind als die heute 🤔
Also als ich mit dem Motorradfahren begonnen hatte, gab es noch keine Helmpflicht. Natürlich bin ich meistens mit Helm gefahren, aber das war meine eigene Entscheidung. Und wenn wir im Sommer ohne Helm an den Strand gefahren sind, in den Dünen rumgefahren und abends ein Lagerfeuer gemacht haben, war alles kein Problem. Von all den Sachen ist heute keine mehr erlaubt. Das meine ich - alles zu Tode reguliert und verboten.
@@Milo_Minderbinder ohne Führerschein sind wir auch ohne Helm gefahren, Feldwege, bis ich mich durch
lenkerflattern überschlagen habe (Motorrad hat in 2m Höhe eine Rolle gemacht) .Bin vorher runtergestürzt und zum Glück nur wadenbein gebrochen. Seitdem nur noch mit helm , hat mir später oft geholfen.
@@GiancarloBenzina ja, ich werde wohl demnächst aufhören. Ich weiß noch wie sich '72 alle aufgeregt haben, daß auf Landstraßen Tempo 100 eingeführt wurde. Damals wegen der Ölkrise. Die Einschränkung wurde aber nie wieder aufgehoben. Und so wurde die Schlinge langsam immer enger gezogen. Ich kenne den Unterschied zwischen früher und heute halt aus eigener Erfahrung. Würde ich nur die Zustände von heute kennen, mit all diesen Bestimmungen und Einschränkungen, dann würde ich wohl auch damit leben, weil ich nicht weiß wie es mal war bzw. sein könnte. Aber so wird mir das Motorradfahren immer mehr verleidet. Spätestens wenn Motorräder nur noch elektrisch und autonom fahren wird wohl allen klar, daß der Spaß auf der Strecke geblieben ist.
Tipp aus Vietnam: Direkt dort in einer Stadt ein günstiges gebrauchtes Gelände-Motorrad kaufen, dieses anschließend in das Unterboden-Gepäckabteil des Fernbusses werfen und, einmal in der Wunschgegend angekommen, dann ab in die und über alle Berge knattern.
Da spricht Ic Bytes, oder täusch ich mich??
@@philip7241 Ursprung der Idee: Ich bin mal mit dem Fahrrad durch Asien gereist und hab in Hanoi einen Estländer getroffen, der genau diesen Ratschlag von mir praktiziert hat. Ich denke, mit etwas Glück ginge das auch in Thailand; dort gibt's ja auch 'ne großartige Motorrad-Community... Aber Vietnam ist einfach am Pragmatischsten (kein Drama/Theater, Bürokratie, Gängelung, usw.).
@@87solarsky Ok! Witzig - genau das hat ein Kollege von mir in Vietnam gemacht, mit nem Roller. Ich dachte wirklich, du bist es! VG.
@@philip7241 ne, war wohl jemand anderes.
Die Bahn (und wahrscheinlich auch viele Busunternehmen) verbieten in ihren
Beförderungsbedingungen die Mitnahme von Krafträdern mit Verbrennungsmotor.
Die finden das wohl nicht so cool, wenn aus dem günstig gebrauchten Gelände-Motorrad der Sprit im Unterboden-Gepäckabteil ausläuft und dann die ganze Kutsche samt Passagieren abfackelt.
Wenn jemand ohne Helm fahren möchte, sollte sich nie ein Motorrad kaufen. Also bitte das, dass überhaupt ein Thema sein kann.. Sonnst Top informationen, danke 👍
Italien und Österreich denken sich jedes Jahr neue Möglichkeiten aus ,um deutsche Touris abzocken zu können. Da muß man vorher immer googeln, bevor man Richtung Süden fährt.
... danke für die Info ...
Nein, trifft uns Österreichische Motorradfahrer genau so. Darfst schön brav DANKE zu den GRÜNEN sagen.
Darf die Polizei in Österreich die Geschwindigkeit wirklich schätzen?
@@michaelklein9464 Hallo Michael. Ja, das darf sie. Da gesetzlich immer davon auszugehen ist, das der Polizist ein im Österreichischen "Beamtendeutsch" geschultes Organ ist. Was heissen soll das am Ende des Tages solche Fälle immer vor Gericht landen. Was glaubst du, wem wird der Richter eher glauben wenn Aussage gegen Aussage steht? Deine Aufgabe ist es nun über diese Frage nachzudenken. ;-)
@@bittitab5963 Ich habe damit ja kein Problem. War nur eine Wahrnehmung.
Wegen mir können die auch die Mautgebühr auf 5€ pro km erhöhen.
Wichtig in Italien; Wer seit weniger als drei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist darf auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren und muss auf Autobahnen ein Tempolimit von 100 km/h einhalten. Also auch wenn man in D seine Klasse A frisch gemacht hat und eine Ducati Multistrada V4 fährt, die ersten 3 Jahre dort nur max. 100 km/h!
Und in Italien keine getönten Visiere (die haben oft keine E-Nummer). Hat das Visier keine E-Nummer gilt das wie fahren komplett ohne Helm!
Der letzte Punkt wundert mich. Wir wurden vor 2 Jahren von Carabinieri auf Multistradas rausgezogen und kontrolliert. Von uns hatten glaube ich 5 Leute getönte Visiere, hat aber niemanden interessiert.
Dankeschön war sehr hilfreich
Das freut uns sehr 👍. Danke für das Lob! VG
Mir ist beim bergauf fahren in den Alpen hinter einer Spitzkehre schon mal das Vorderrad abgehoben weil Sozia hinten drauf und Seesack. Gilt das auch als Wheelie? Hab ich ja nochmal Glück gehabt, daß mich keiner gesehen hat.
Sehr wichtig, in Slowenien und Kroatien ist die Geschwindigkeitbegrenzung nur biss zur Kreuzung gültig❗❗❗
Man sieht oft die Deutschen und Österreicher unzählige Kilometer zu langsam fahren. Sie warten vergeblich auf die Ende der Beschränkung.
Vieleicht gar nicht so dumm,... nach der Kreuzung einfach Gass geben oder erneut die Beschränkung.
... danke gut zu wissen ...
Guter Hinweis, gilt auch in Ungarn
In Frankreich müssen vier Reflektoren am Helm angebracht sein. Zufällig bei Louis erfahren und kostenlos erhalten.
Danke für diese Informationen. Habe schon häufiger Reiseberichte in Bezug auf Motorradtouren gelesen. Da vergeht einem echt die Lust dazu mit dem Mopped dort hinzufahren.
Hallo Armin, du musst ja nicht generell auf Motorradtouren in die angesprochenen, bei vielen sehr beliebten Reiseländer verzichten. Wichtig ist halt nur, dass man die dort geltenden Regeln einhält. Deshalb informieren wir darüber. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC wir bleiben gerne in unserer schönen deutschen Heimat und geben auch gerne unser Geld in der deutschen Gastronomie und Hotelerie aus. Da sind wir gut und sicher aufgehoben. Deutschland immer zuerst!
@@karlmueller144 Am besten gleich ganz zu Hause bleiben, dann bekommt man ein noch vielfältigeres Weltbild.
@@Kastanienbaum Ist auch besser so! Solchen Typen möchte ich in den Dolomiten oder auf der RdGA nicht begegnen.
Gutes Video !
Sehr tolles Video. Top. Danke.
Thank you verry much for the information ADAC, aus Belgien 👍
In Frankreich braucht man 4 reflektierende Aufkleber auf dem Helm. Die Rennleitung kann einem 135 Euronen abknöpfen wenn diese Aufkleber nicht vorhanden sind. Gilt als Fahren mit nicht homologierten Helm.
"Homologiert" bedeutet, das die entsprechende Forderung EU-Weit geregelt und "signiert" wurde.
Kann hier nicht der Fall sein
Sonderforderungen wie diese FR -Aufkleber gelten daher nur national für die eigenen Bürger verpflichtend und werden dennoch sehr gerne auf Durchreisende und Touristen aus anderen EU-Ländern 1:1 umgesetzt. Wegen der Sprachbarriere und der obligatorischen Einschüchterung zahlt man dann lieber.
@@KunoKnoedel Klar, es ist eine französische Verordnung die auf französischem Staatsgebiet gilt. Ob man das aber nicht auf Fahrer von ausländischen Fahrzeugen anwenden darf dafür würde ich nicht die Hand ins Feuer legen.
Ich habe mir diese Verordnung mal durchgelesen und man kann das durchaus so auslegen, daß das für alle Motorradfahrer gilt. Eine Ausnahme für Ausländer wird dort nicht beschrieben. 🙄
Die Regelung mit den reflektierenden Aufklebern ist seit 2015 nicht mehr in Kraft. Die Franzosen hatten eine Mindestfläche für reflektierende Materialien festgelegt, waren aber nicht in der Lage, diese korrekt zu berechnen, da die Reflektionsstreifen in Jacken z.B. als Designelemente integriert wurden.
Hallo Oliver, in Frankreich gilt weiterhin, dass der Motorradhelm mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein muss. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für ausländische Verkehrsteilnehmer. Auf was in F noch zu achten ist 👉www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/frankreich/ VG Claude vom ADAC Team
@@KunoKnoedel versuche mall in der Schweiz der Polizei erklären, daß du darum 100 gefahren bisst, weil du deutscher bisst.
Also wenn eine Schwangere Motorrad fährt braucht die auch einen Kindersitz?
In Frankreich müssen am Helm zusätzlich reflektierende Aufkleber angebracht sein. (vorne/hinten/rechts/links)
Hallo Jnk, du hast recht. Im Video sind wir aus Zeitgründen nicht auf diese Bestimmung eingegangen. Der Hinweis auf die reflektierenden Helmaufkleber steht aber im oben verlinkten Artikel über Motorradtouren in Frankreich: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/frankreich/ VG Marion vom ADAC Team
Top Video! Danke.
In Italien: Deutsche HU-Plakette abgelaufen = Bußgeld in Italien.
Einsprüche dagegen - chancenlos.
So einem dt. Motorradfahrer in Italien passiert. Dessen HU-Plakette während seiner Italien-Tour ablief.
Als Lehrgeld verbuchen und gut ist.
Willi Wichtig...wie öde...
Geht's nicht bitte etwas seriöser?!
Danke!
Österreich ist auch schon Warnweste Pflicht, Grüße aus Graz
Danke für die vielen guten Tipps. Ich halte es allerdings für beste Lösung mit dem Motorrad nirgendwo mehr hinzufahren. Das spart Nerven, Geld usw. Ich habe für eine Warnweste keinen Platz, kein Verständnis und ziehe sowieso keine an, weil die überhaupt nicht über den Höcker geht und total bescheuert aussieht. Bin aber 100% überzeugt, dass mich die Herren von der Polizei auch ohne Warnweste sofort erkennt
Achja ganz vergessen, wer bei den Ösis mal auf der Autobahn fahren muss, stößt auf Temposchilder zwischen 80 und 120 oder so. Immer schön gleichmäßig ohne Sinn und Zweck. Hinter jedem Schild hängt der dazugehörige Blitzkasten. Ich musste bzw wollte 2015 dort fahren und bin nach einer halben Stunde nur noch 80 gefahren. Das war nicht mehr so anstrengend, dafür richtig schön langweilig. Das war das einzigste mal
ich fahre seit 8 jahren mit dem Bike Nach Türkei,unterwegs wurde ich noch nie wg kontrollen oder so noch nie Angehalten
In Kroatien muss man wenn man unter 25 ist sogar langsamer fahren als erlaubt. Außerorts 80 statt 90, auf Schnellstraßen 100 statt 110 und auf der AB 120 statt 130. Wie es innerorts geregelt ist weiß ich nicht.
Hallo inspectorchicken, danke für die richtigen Anmerkungen. Innerorts gibt es für Fahrer unter 25 keine abweichende Regelung. VG Andi vom ADAC Team
Solange jedes Bundesland seine eigene Gesetze hat, kann man die europäische Union vergessen!
Bundesland???
in der schweiz darf man sehr wohl links an der wartenden kolonne vohrfahren ausgenommmen über durchgezogene linie
Dann habe ich bislang ja alles richtig gemacht. Bis auf das Verbandszeug, da habe ich nämlich eine Kraftwagenverbandtasche nach DIN 13164 dabei. Ist allerdings von höherem Einsatzwert als ein kleines Vebandstäschchen.
Kriminell. Ich genau so 😂
Ich denke gerade an Griechenland - Ich glaube wir waren die einzigen im kompletten Land mit Helm.
Lebe seit eineinhalb Jahren im Raum Athen 🇬🇷 Meine neutrale Beobachtung : Nur 50 Prozent tragen einen Helm , egal ob Scooter bis rauf zum Big Bike .
Die Griechen freuen sich schon darauf,dass die EU ganzjährig Lederkombi vorschreibt.😅
Bei 1,5 Geschwindigkeit spricht er normal. 😂
Wer fährt den heute mit dem Motorrad ohne Helm ,habe ich noch nie Erlebt.
Leider habe ich das auch mehrfach hier in Deutschland im letzte Jahr gesehen. Das waren zu 100% Harleys und einige hatten auch einschlägige Kutten an.
Wenn's nix zu schützen gibt brauchst auch keinen Helm!
Seh ich jedes Jahr wieder, raus aus München aufs Land, da fährt der eine oder andere schon mal ohne Schutzklamotte und Helm. Wahrscheinlich immer nur ein paar Kilometer. Aber Unfälle passieren nicht auf Kilometern sondern Metern.
Zusatz zur Schweiz: EXTREM hohe Geschwindigkeitsbussen!! Rasergesetz wird gnadenlos vollzogen, informiert Euch dringend. Anfahrtswege zu den schönen Alpen-Pässen Blitzerverseucht..... Zusatz zu Italien: Kontrollschildwinkel wird kleinlichst kontrolliert und in Sachen Lärm mit Auspuffanlagen ist auch fertig lustig - wenn ich da an früher denke.....
Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen droht zudem Haft nebst der Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
@@hans-peterilg9110 Es fehlt noch der Galgen 😂
Dachte Italien hat noch die Pflicht mit dem Aufkleber? Aber das festsetzen bei Wheeles usw. find ich aber cool ...
In Belgien muß man komplett motorrad geeignete Schutzkleidung tragen, auf Motorrad etc., sonst 50 Euro Bußgeld.
dann zahl ich lieber 50 euro als 1000 für ne kombi😂
@@airraid6396 Ich schätze, Denen es geht nur darum, dass man zB nicht alleine mit T-Shirt und Badehose fährt.
Halt eben, dass man überall geschützt ist, falls man stürzt.
Eine Lederkombi trage ich seit langem nicht mehr. Ist mir zu schwer.
Zu: immer mit Abblendlicht. Tagfahrlicht wie LED im Scheinwerfer ab Werk reicht nicht?
Eigentlich nicht selbst in Deutschland ist Abblendlicht Pflicht seit 2016 schon beim Starten automatisch mit an.
doch, es geht darum, mit Licht zu fahren
Macht doch mal ein Video zum Thema Führerschein. In Italien kann ich mir mit dem Klasse B Führerschein eine 125 ccm Maschine mieten und fahren. Habe kürzlich den B196 Führerschein gemacht, der mir ja nur erlaubt in Deutschland zu fahren. Darf ich jetzt in Italien mit der eigenen 125 ccm Maschine fahren oder nicht?
Hallo F85B, da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert! Weitere Infos und ein Video dazu findest du hier =>www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/ . VG Andi vom ADAC Team 😉
@@ADAC Jeder Vespavermieter in Italien erlaubt mir mit dem normalen Klasse B Führerschein einen 125 ccm Roller zu mieten. Es geht also nur darum, das der Roller in Italien angemeldet ist? VG FREDERIK
Es wird gesagt, dass man eine gelbe Warnweste "dabeihaben" muss. Das bedeutet ja, man kann die Warnweste im Tankrucksack mitnehmen. Anziehen während der Fahrt MUSS man sie dann ja scheinbar nicht. Ich denke mal, dass ich das so richtig verstanden habe.
Zumeist muss man die Warnweste erst bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften anziehen. Wie es sich genau im europäischen Ausland verhält, kannst du hier nachlesen 👉scom.ly/adac_warnweste_yt 🏍 VG Andi / Social Team
An meinem Helm hat sich die E-Prüfnummer abgelöst. Was sollte ich jetzt tun? Der Helm ist kein Jahr alt
Hallo Luca, das ist ärgerlich, in der Regel ist die E-Prüfnummer angenäht. Es dürften noch Ansprüche aus Sachmängelhaftung bzw. Garantie bestehen aufgrund des Alters des Helms, du kannst dich daher entsprechend erkundigen. VG Franz vom ADAC Team
rasend interessant
In Italien NIEMALS ohne Helm ! Mir waere in Pisa beinahe das Motorrad beschlagnahmt worden
Ich merke doch sofort, dass ich hier in einem DEUTSCHEN Forum bin. Meine Güte noch mal...
dann schleich dich doch... die regeln machen andere...
Ich hätte eine Frage zu der ccm Regelung in Italien. wie verhält sich das ganze dort mit Elektromotorrädern, da diese ja gar keinen Hubraum haben?
Hallo Rimta, wir haben uns schlau gemacht: Bezüglich der Nutzung von Motorrädern mit Elektroantrieb auf italienischen Autobahnen besteht im italienischen Straßenverkehrsgesetz (Codice della Strada; C.d.S.) eine Gesetzeslücke. Nach Art. 175 Abs. 2 C.d.S. dürfen
• Fahrräder, Kleinkrafträder, mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 150 cm³,
• mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 cm³, sowie
• andere Kradfahrzeuge mit einer Leermasse bis 400 kg oder einer Gesamtmasse bis 1.300 kg
nicht auf Autobahnen und erstrangigen Freilandstraßen gefahren werden.
Das Gesetz spricht somit lediglich von Zweirädern mit Verbrennungsmotoren. Eine konkrete Regelung für Elektromotorräder fehlt.
Da es keine spezifische gesetzliche Reglung gibt, liegt derzeit die Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen Elektromotorräder auf Autobahnen benutzt werden dürfen, im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden. Leider werden hier unterschiedliche Auffassungen vertreten:
• Einer Auslegung zufolge würden batteriebetriebene Krafträder in der Tat zu den "anderen Krafträdern mit einer Leermasse von bis zu 400 kg oder einer Gesamtmasse von bis zu 1300 kg" gehören, die nach Art. 175 CdS Absatz 2 Buchstabe nicht auf Autobahnen verkehren dürfen.
• Nach einer großzügigeren Auslegung hingegen haben Elektromotorräder freien Zugang zu Autobahnen, allerdings nur dann, wenn sie als Motorrad typengenehmigt sind und somit eine Leistung von mehr als 4 kW haben.
Leider kann man sich schwerlich auf die zweite Auslegungsvariante verlassen. Zunächst droht bei widerrechtlicher Nutzung eine Geldbuße zwischen 42 und 173 EUR. Weit schwerwiegender ist, dass es bei einem Unfall zudem zur Verweigerung des Versicherungsschutzes kommen kann.
Zur Lösung des Problems wäre im Sinne der Rechtssicherheit eine konkrete gesetzliche Reglung notwendig. Die inzwischen undurchsichtige Mini-Reform der Straßenverkehrsordnung von 2019, die anderthalb Jahre lang "eingefroren" wurde, nachdem der zuständige Parlamentsausschuss seine Zustimmung bereits erteilt hatte, befasst sich unter anderem auch mit Elektromotorrädern. Nach dem Reformvorschlag wäre die Nutzung von Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 120 ccm, wenn sie von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, und 11 kW, wenn sie von einem Elektromotor angetrieben werden, erlaubt. Die Berechtigung soll jedoch auf Fahrer beschränkt sein, die volljährig sind und seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2, A, B oder einer höheren Kategorie oder einen Führerschein der Klasse A1 besitzen.
Ob und wann diese Regelung in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Wir hoffen, wir konnten dir helfen.
VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Das Versteifen auf den Hubraum halte ich sowieso für einen Irrweg auch bei den Fahrlizenzen. Schlussendlich relevant ist doch nur die Antriebsleistung (und meiner Meinung nach auch die Kurzfristige - z.B. bei Ampelstarts) und diese noch dazu im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht. Warum man als 16-jähriger keine Sommer Diesel fahren darf ist einfach nicht einleuchtend. Diese hat zwar >500ccm aber eine vMax von ziemlich genau 100 km/h und die Beschleunigung eher unter der einer 125ccm Maschine ansonsten. Gerne kann man bei den "kleinen Klassen" ein maximales Leergewicht machen, nicht dass einer dann mit einer auf 45km/h gedrosselten Goldwing unterwegs ist mit 16... (Okay - das Beispiel ist echt abwegig...)
Um es kurz zu fassen:
Immer Helm + Handschuhe tragen
Kleiner Verbandskasten + Warnweste mitfühen (sowieso sinnvoll)
Genauso sollte es sein 👍. VG
In Frankreich ist am Helm an allen 4 Seiten reflektierende Bereiche sein.
Das das vergessen wurde ist für ADAC Hinweise eher Peinlich
Hallo jhandreas, für Frankreich gilt und wir haben es oben verlinkt => www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/ sowie in weiterer Folge für Frankreich => www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/frankreich/ : Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Zusätzlich zur Geldbuße ist auch noch die Sicherstellung des Kraftrades möglich.
Hinsichtlich der Beschaffenheit des Schutzhelms ist zu beachten, dass dieser entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein muss. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.
VG Franz vom ADAC Team
Weiß nicht , komme aus Österreich und hatte eine Tour durch Deutschland, ständig Kontrolliert und schikaniert, Auspuff, Geschwindigkeit usw. Dort sind die Hochgradige Beamte ohne erbarmen
Macht mal eine einheitliche Regelung, ohne quatschige Vorschriften.
Ich habe eine 1250 RT mit Tagfahrlicht LED, zählt das auch oder muss ich immer das volle Licht an haben da ich immer mit Automatik Licht fahre.
Hallo Matthias K., Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern, Schweiz und Italien verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt. Sicherheitshalber sollte dort immer mit Abblendlicht gefahren werden. Diese Empfehlung gilt auch für Motorradfahrer. VG Marion vom ADAC Team
In Punkto Verbandstasche ist die Aussage des Clubjuristen falsch!!
Für Motorräder gilt die Ö-Norm V 5100, nicht V 5101.
Kleine Aufgabe für den ADAC: wenn der Inhalt der gleiche ist wie bei DIN 13167, sollte die Verwendung der DIN 13167 Verbandstasche in Österreich vereinbart werden. :-)
Hallo ya xvt, in Österreich müssen Motorradfahrer einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält, das staubdicht verpackt ist. Das Verbandzeug muss jedoch nicht den weitergehenden diesbezüglichen Vorschriften der ÖNORM V 5101 (bzw. V 5100) entsprechen. D.h. ein Mitführen von Verbandszeug nach dieser ÖNORM ist nur eine Empfehlung (siehe auch unter www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/mitfuehrpflichten-in-oesterreich-16455483 bzw. www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/3/Seite.063120.html) VG Claude vom ADAC Team
Ich sehe schon wie mich ein bulgarischer Polizist nach der Prüfnummer im Helm fragt 🤣🤣🤣
Warum wird auf Tagfahrlicht nicht eingegangen? In welchem Land genügt das Tagfahrlicht, in welchem Land muss man tatsächlich das Abblendlicht einschalten?
Kannst garnicht wählen, es brennt so oder so.
In EU Ländern, sowie CH und FL: Tagfahrlicht ersetzt Abblendlicht (am Tag!!)
Aber mal so nebenbei: selten so ein schlechtes Video gesehen... Dürfte z.b jedem Motorradfahrer klar sein, das die Bewegungsfreiheit der Arme nicht eingeschränkt sein darf, soll, etc.
@@liquidsun2911 es sollte auch jedem klar sein, dass man die Auspuffanlage nicht verändern darf ohne sie dann abnehmen zu lassen. Sollte!! Ist aber leider nicht jedem klar. Deswegen haben wir auch solche Probleme. Gesunder Menschenverstand ist leider nicht bei jedem vorhanden.
Ja wo ist denn jetzt eigentlich mein ADAC, dachte der allgemeine Auto Club setzt sich für uns Mitglieder ein bei dieser Sprit Preis treiberei, verdammt nochmal ihr verdient dermaßen viel Geld durch uns, da kann man doch erwarten wenigstens etwas von euch zu hören, dieGrünen machen die Auto Wirtschaft Platt und ihr schaut auch noch dabei zu, bin sehr sauer, Gruß Alex
Kann mir jemand was zum Thema Dezibel in Frankreich sagen? Ich fahre eine Z900 mit 98db. (Mit Standard ESD 97db). Darf ich damit in Frankreich/Italien/Polen/Niederlande/Tschechien etc fahren oder bin ich in Deutschland eingesperrt?
Informationen bezüglich lauter Motorräder und dem „Lärmblitzer Medusa“ in Frankreich sind hier zu finden 👉scom.ly/adac_motorrad_frankreich. Die dort genannte Testphase ist nach unseren Informationen zwischenzeitlich bis mindestens Ende 2023 verlängert worden und kann unter Umständen auch noch bis ins Jahr 2024 andauern.
Für andere Länder haben wir leider keine Übersichten zu db-Höchstwerten oder zu Verboten und Strafen für laute Motorräder. Generell kann eine Beanstandung und Ahndung von lauten Motorrädern im Ausland aber nicht ausgeschlossen werden, insbesondere wenn die in den Zulassungspapieren eingetragenen Werte überschritten werden oder Umbauten zu erhöhten Fahr- und/oder Standgeräuschen führen.
VG Andi / Social Team
Und dann gibt es in Frankreich noch so tolle Umweltzonen mit ihren unzähligen Aufklebern bei denen nicht mal der Franzose selbst noch durchblickt wann er wo mit was noch fahren darf und wo nicht.
Man kann die französ. Umweltplakette auch vom Ausland aus, in Frankreich bestellen.
kostet nicht viel.
Aber man braucht sie, auch als ausländisches Fahrzeug.
Aber nur für diese Umweltzonen, in wenigen Großstädten in Frankreich.
Wohl dem der ein Zweitmotorrad hat bei dem zeitlichen Fahrzeug Beschlagnahme Wahn, ich habe zur Zeit vier Motorräder in Garage stehen und wäre für den Fall gerüstet.
In Ö (Auto wie Motorrad): Achtung auf das Ablaufdatum des Verbandszeugs! Das wird kontrolliert.
Also nix neues, fahre seit 1884 Motorrad durch die ganze Welt. Schon immer mit Helm, Handschuhe und Motorradmontur, im Topcase ist immer Verbandszeug, Warnwesten, Pannenset usw. dabei. Das „D“ Zeichen am Koffer hat noch nie gestört. Und wer sich dann noch ein bisschen an die Verkehrsregeln hält hat nirgends auf der Welt was zu befürchten. Also weiterhin gute Fahrt.
Braver "Onkel Tom." :D Der Unterschied in der Willkür ist teilweise schon erheblich, und nur weil du bislang Glück gehabt hast, heißt das noch lange nicht, dass es nichts zu beanstanden gäbe. Erst recht bei diesen kleinlichen Unterschieden in den Verkehrs"regeln." ;)
seit 1884? stolze leistung....
Hallo.
Ich trage links eine Unterarmprothese. Über diese geht beim besten Willen kein Motorrad Handschuh!
Könnte es da in Frankreich Probleme geben?
Es gibt ja überall Gesetzeshüter, die gerne mal über's Ziel hinausschießen.
MfG Mario
Hallo Mario, Probleme sind uns hier nicht bekannt. Eine Geldbuße dürfte nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift auch nicht erfolgen oder sollte dann auch mit Erfolg anfechtbar sein. VG Marion vom ADAC Team
Mit dem motorrad ins ausland.... Was erzählst du denn hier für storrys ? Als wenn euch vom adac das wichtig wäre . Ich war mit der karre im ausland , österreich und ungarn , und hab den adac gebraucht . Und wo wart ihr ? Wenn nach 2 tagen kein privater abschlepper aus versehen vorbei-gekommen wäre mitten in der pampa , dann würde ich heut noch auf euch warten . Ihr seid das letzte .
Hallo Oink - Oink, als ADAC Plus- und Premium Mitglied hast du in Österreich und Ungarn Anspruch auf Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen und Bergung. Im Basis Tarif der ADAC Mitgliedschaft besteht dieser Anspruch hingegen nicht. Eine Leistungsübersicht der Tarife findet sich hier 👉 www.adac.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/leistungsvergleich/adac-mitgliedschaften/ . VG Franz vom ADAC Team
🙈Mein Motorrad hat kein Lenkrad....was tun🤔
Frage für einen Freund...
Hallo KW, da haben wir uns im Video wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Aber dein Freund und du müsst euch keine Sorgen machen, wenn eure Motorräder "nur" einen Lenker haben. Das ist nämlich - du ahnst es sicher schon - bei allen Motorrädern der Fall. 😉 VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC 👍🤣...🤗
Was wohl noch zu erwähnen wäre: Die sehr harten Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz! Da ist nichts mit Punkten!
Dies ist ein angstprogramm ..
Gelten diese Vorschriften auch für Quad/ATV??? Vor allem was Helm, Handschuh, Verbandspäckchen etc. angeht?
Hallo Peter Joachim, die im Video dargestellten Ausführungen gelten nur für sog. „einspurige Kraftfahrzeuge“, also Motorräder o.ä. . Trikes/Quads als „mehrspurige Fahrzeuge“ können je nach Land anderen Gesetzen/Regelungen unterliegen (z.B. Helmpflicht). VG Marion vom ADAC Team
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit, wenn bei solchen Lappalien stets das Mopped beschlagnahmt wird? Das würde sicherlich keiner Klage statthalten. Ausprobieren muss ich es trotzdem nicht :)
Doch, das hält einer Klage stand!
Ja leider. Andere Länder,andere Sitten.
In solche Länder würde ich erst garnicht mit dem Motorrad reisen.
Danke für den guten Beitrag.
Im Beitrag heist es, dass es in einigen Ländern Abblendlicht Pflicht gibt. Mein Motorrad hat "Taglicht" serienmäßig (haben mittlerweile auch div. Autos). Lässt sich auch nicht ausschalten.
Ist damit dann der Vorschrift wegen des Abblendlichtes genüge getan?
Hallo Martin, Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern, Schweiz und Italien verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt. Sicherheitshalber sollte dort immer mit Abblendlicht gefahren werden. Diese Empfehlung gilt auch für Motorradfahrer. Du solltest deshalb in diesen Ländern besser das Abblendlicht einschalten. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Meines Wissens nach ist in der Schweiz das reguläre Fahrlicht Pflicht. Das Tagfahrlicht reich hingegen nicht aus - auch wenn es viele schweizer Autofahrer so "vormachen". Grund: Beim Tagfahrlicht leuchtet nur der Frontscheinwerfer, aber nicht die Rückleuchte.
Österreich hat jetzt ein neues Gesetz, kommst über die 50 Km/h , nehmen sie dir das Fahrzeug ab. Glaube Italien hat das auch so
Wie sieht es aus mit Gefahrenzeichen in Verbindung mit Streckenverboten? Ist die Regelung genau so, wie in Deutschland? Dies interessiert mich besonders für die Benelux-Staaten und Frankreich, sowie Österreich.
Hallo Thomas, wir haben folgende Infos zur Aufhebung eines Streckenverbots / Geschwindigkeitsbegrenzung bei Gefahrenstellen / Baustellen bei den dich interessierenden Ländern: In Österreich muss im Baustellenbereich grundsätzlich die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen kundgetan werden. Nach § 50 Abs.1 StVO gilt generell: Vorschriftszeichen sind vor der Stelle, für die sie gelten, anzubringen. Gilt die Vorschrift für eine längere Straßenstrecke, so ist das Ende der Strecke durch ein gleiches Zeichen, unter dem eine Zusatztafel mit der Aufschrift „ENDE“ anzubringen ist, kenntlich zu machen. Gilt ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Straßenstrecke von mehr als 1 km, so ist bei den betreffenden Vorschriftszeichen die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel anzugeben. Bei Tagesbaustellen auf der Autobahn gilt eine Sonderregelung (§ 48 Abs.3 StVO): Wird die Geschwindigkeitsbeschränkung an einem Straßendienstfahrzeug angebracht, bedarf es keines Ende-Schildes. Die Geschwindigkeitsbeschränkung endet in diesem Fall automatisch am Ende des Baustellenbereichs. Frankreich: Grundsätzlich ist das Ende eines Streckenverbots zu beschildern. Ausnahmsweise kann hiervon abgesehen werden, wenn sich der Ende des punktuellen Anlasses (z.B. Gefahrenstelle, kleine Baustelle) für das Streckenverbot offensichtlich ist, die Länge des Streckenverbotes vorab angezeigt war oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung ersetzt wird. Belgien: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt bis zur nächsten Kreuzung oder bis zum nächsten Verkehrsschild, das Beschränkung aufhebt oder eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt. Niederlande: Hier gibt es unseres Wissens keine Regelung, wonach Streckenverbote nach einer Gefahrenstelle automatisch enden. VG Andi vom ADAC Team
Tip. Polen. EU € neu Straßen! Top.
Mein Motorrad fährt sogar 1200ccm 😂
Die Helmpflicht in Italien gilt wohl nicht in Kalabrien und auf Sizilien.
Ist ja dein Kopf 😂
Was ist mit Oldtimern (z.B. die noch kein Ab- und Aufblendlicht haben? Oder Einfahrt in Paris, nach Jahrgängen reglementiert??
Hallo Tilmann, nach den uns vorliegenden Informationen fallen deutsche Oldtimer leider nicht unter die Ausnahmeregelung in der Umweltzone in Paris. Auszug aus unserer Mitteilung zur Pariser Umweltzone:
Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?
Für folgende Fahrzeuge ist eine Ausnahme von dem Fahrverbot vorgesehen:
• Fahrzeuge mit dem Vermerk „Véhicule de collection“ (= Oldtimer) in der Zulassungsbescheinigung
Gilt auch für deutsche Oldtimer eine Ausnahmeregelung?
Bislang nicht. Für ausländische Oldtimer gibt es derzeit keine Ausnahme, solche ist nach unseren Informationen aktuell von den französischen Behörden auch nicht geplant. Bis auf weiteres gilt eine Ausnahme nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk "Vehicule de Collection").
VG Franz vom ADAC Team
Hier noch eine Ergänzung von unserem französischer Partnerclub zur Pariser Umweltzone: Nach deren Erfahrungen werden ausländische Oldtimer den französischen gleichgestellt, auch wenn hierauf kein Rechtsanspruch besteht. Wenn ein Oldtimer in Deutschland ordnungsgemäß zugelassen ist, muss dies auch im Ausland anerkannt werden. Verfügt ein Fahrzeug nicht über Auf-/ Abblendlicht, so stellt dies daher kein Problem dar. VG Claude vom ADAC Team
ich komme mit einer ganz speziellen Frage zum Thema Geschwindigkeit daher. In Deutschland bedeutet ein Gefahrenzeichen gepaart mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung (an EINEM Schilderträger), dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nach Passieren der der Gefahrenstelle automatisch aufgehoben ist. Gilt das auch für Frankreich und Luxemburg?
Hallo Thomas, zur Beantwortung deiner Frage bedarf es einer ausführlichen Recherche in den jeweiligen Straßenverkehrsordnungen. Wenn du ADAC Mitglied bist, kann du diese Frage gerne per E-Mail an auslandsrecht@adac.de stellen. Gib bitte deine Mitgliedsnummer mit an. VG Evi vom ADAC Team
@Thomas Berglar stimmt nicht ganz. Es kommt darauf an ob das Gefahrenzeichen über oder unter der Geschwindigkeitbeschränkung angebracht ist.
Mit etwas Abstand unter der Geschwindigkeitsbeschränkung bedeutet, die Geschwindigkeit war vor der Gefahr schon beschränkt und ist danach immer noch beschränkt - bis ein Aufhebungszeichen oder eine andere Geschwindigkeit angezeigt wird.
Gefahrenzeichen direkt über der Geschwindigkeitsbeschränkung bedeutet in den meisten Fällen, daß die Beschränkung aufgehoben ist sobald die Gefahr erkennbar vorbei ist.
Wie sieht das aus, in Frankreich gilt ja eine beschränkte Höchstgeschwindigkeit für Fahranfänger. Wenn man jetzt schon länger als zwei Jahre seine Fahrerlaubnis für PKW hat und dann eine für Motorrad macht, gelte ich dann mit dem Motorrad trotzdem als Anfänger und muß mich an der Beschränkung halten?
Hallo Heinrich, entscheidend ist, wann die jeweilige, spezifische Fahrerlaubnisklasse für das geführte Kfz bzw. Kraftrad erteilt worden ist. Wird ein Pkw (Fahrerlaubnisklasse B) geführt, so beginnt die 2-Jahresfrist mit Erteilung der Klasse B. Beim späteren Erwerb des Fahrerlaubnisklasse A beginnt die Frist für Motorräder erst mit Erteilung der Klasse A, da man dann als Fahrer von Motorrädern als Fahranfänger gilt. VG Claude vom ADAC Team
Dürfte man mit dem in der Schweiz sogenannte „Töffli“ also Mofa welches in der Schweiz zugelassen wurde und maximal 30km/h fahren darf nach Deutschland fahren ohne Probleme zu bekommen weil man in Deutschland mit dem „Töffli“ nur 25km/h fahren darf?
Hallo SeveBa, wenn ein Kfz, auch ein Schweizer Töffli, nur vorübergehend am Verkehr im Ausland (in deinem Fall in Deutschland) teilnimmt, so gilt bezüglich der Zulassungsvorschriften/technischen Daten und auch dem Führerscheinrecht immer das Recht des jeweiligen Herkunftslandes. Somit darf ein Fahrer aus der Schweiz mit einem Töffli aus der Schweiz durchaus in Deutschland fahren, auch wenn es ganz legal 5 kmh schneller ist als ein in Deutschland zugelassenes Mofa. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Vielen Dank🙏
Konntet mir sehr helfen👍🏼
@@seveba4708 Bitte, gern! VG 💁♂️
🤔
Ich bin seit Jahren in Italien unterwegs - ständig mit Wheelies... noch nie was gehabt. Sicher, dass die Gesetzeslage dort so ist? Hör ich zum ersten Mal.
Scheinbar kennen die Italiener selber ihre Gesetze nicht 😅
Bis vor kurzem durfte ich mit meinem Zweitmotorrad nur auf dem Vorderreifen fahren, die Zulassungsstelle hatte es tatsächlich geschafft mir beim Ummelden den Hinterreifen auszutragen. Und dank Corona war das Richtigstellen auch nicht ganz so einfach aber endlich gemacht. Da schaust als Halter doch nicht drauf ob alle Räder drin sind nur der TÜV hat halt dann zurecht doof geguggd.
Ich kenne einen der hat 5 Jahre beim Aldi geklaut, nie was gehoert..............bis er dann erwischt wurde :)
@@Dhanesch das kann man halt nachlesen. Das andere halt nicht und selbst die italienische Polizei, also die lokals machen da nichts...
Da Italien in der EU ist, können die Gesetze da auch nicht so dermaßen krass anders sein.
Bei Aldi klauen?! Das ist ja ähnlich wie Nutten prellen. Biste ja in bester Gesellschaft 😉
Gibt es eine Unterscheidung von Tagfahrlicht und Abblendlicht wenn es vorgeschrieben ist?
Ja! In Deutschland und den meisten EU-Ländern besteht für Motorräder Abblendlicht-Pflicht! Tagfahrlicht muss bei einschalten des Licht (Standlicht, Abblendlicht) aus gehen. Bei Tagfahrlicht ist KEIN Rücklicht an!
@@dneprjue Bei Motorrädern gibt es kein Modell, bei dem bei Tagfahrlicht kein Rücklicht brennt. Zulässig ist TFL aber in der gesamten EU und auch bei Motorrädern gar nicht so selten, siehe z.B. KTM oder BMW. Und auch bei denen leuchtet trotz TFL vorne das Rücklicht.
@@karlihoinzi9952 Danke für die Info. Ich kannte nur die Vorschrift für PKW. Gruß Jü.
@@dneprjue Wenn das Tfl dimmt reicht es auch, bei den wenigsten geht es aus.
Bitte doch mal unterscheiden zwischen „Licht“ und „Abblendlicht“ da ja viele Motorräder mit Tagfahrlicht ausgestattet sind
Hallo Basti_etc, in Österreich gilt: Während des Fahrens ist bei allen Krafträdern auch tagsüber das Abblendlicht zu verwenden. Verstöße hiergegen werden mit Geldbußen wie im Video beschrieben, geahndet. Viele Grüße, Andi
@@ADAC Danke für die Rückmeldung, aber auf der Webseite der Österreichischen Regierung und dem orig. Gesetzestext steht das anders (Webseite: oesterreich . at . gov)
Ein Auszug daraus:
„Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.“
Oder folgendes Zitat aus §99 Abs. 5, der letzte Satz:
„Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu verwenden.“
May I respectfully ask that English subtitles might be provided? I note that “Itchy boots” videos have multilingual options, however English or French would be greatly appreciated, at a pinch Spanish. Vielen dank, J
This is not Noraly, this is the ADAC. This is a German car "club".
@@williammunny8084 I know that ADAC is a car and Motorrad club providing recovery services, maps and I’ve seen the logo on helicopters. My comparison to Noraly is that although her commentary is in excellent English, there is a drop down menu for multi-lingual translations. Might be helpful for non German speakers to have this facility and broaden your audience base. Thank you for your reply.
Wie sieht es mit Tagfahrlicht aus? Ich kann das Abblendlicht garnicht manuell regeln.
Hallo Linus, was genau meinst du? Beachte bitte unsere ausführlichen Infos hier =>www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/ . VG Andi vom ADAC Team
6:06 Das Lenkrad sollte meist eher locker festgehalten werden
"Das Lenkrad..." 😄 Es heißt ja auch adAc
@@dr.ichduda5617 Ich verstehe deinen Kommentar nicht ganz
Das schreibt man groß da es das erste Wort ist und Lenkrad schreibt man groß da es ein Namenwort ist
Aber bei ADAC schreibt man alles groß
@@michaelt3439 Ein Motorrad hat meistens kein Lenkrad, das heißt irgendwie anders 😉. Ich schrieb das 2. A groß, um zu betonen, dass es ein AUTOmobilclub ist, für den Motorräder wohl nicht so geläufige Fahrzeuge sind. Ich sehe das aber mit einem Augenzwinkern
@@dr.ichduda5617 Es heißt beim motorrad nur Lenker aber aus Gewohnheit sagt man halt Lenkrad
@@michaelt3439 Ich fahre eine 750er. Wie geschrieben: Ich sehe es nicht so ernst.
Ich würde mir wünschen, daß angesprochend wird, ob in den einzelnen Ländern beim Motorrad das Tagfahrlicht ausreicht oder ob tatsächlich Abblendlicht eingeschaltet sein muß. Dazu konnte ich bislang nirgends Aussagen finden. Logischerweise auch nicht dazu, ob Tagfahrlicht ausreicht, wenn die rückwärtige Beleuchtung dabei mitleuchtet. (Allerdings weiß ich nicht, ob das bei ALLEN Motorrädern nicht sowieso der Fall ist, sofern sie über Tagfahrlicht verfügen.) Ach ja..... wie verhält es sich mit dieser "Reflexionsflächenvorschrift" in Frankreich bezüglich der Kleidung?
@GS-Treiber Lichtpflicht für Motorräder gilt in vielen europäischen Reiseländern. Häufig ist dabei die Rede davon, dass tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss. In einigen Ländern genügt auch das Tagfahrlicht zur Erfüllung der Lichtpflicht, so nach unseren Kenntnis beispielsweise in Österreich und der Schweiz. Eine abschließende Übersicht zu den einzelnen Ländern liegt uns hierzu leider nicht vor, wobei wir davon ausgehen, dass Tagfahrlicht in den meisten Ländern ausreichend sein dürfte, da dadurch die Sichtbarkeit in der Regel gewährleistet ist. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten ist es aber im Zweifel ratsam, das Abblendlicht einzuschalten, wenn die Frage nicht abschließend geklärt ist.
Zur Motorradkleidung in Frankreich: Nach unserer Kenntnis besteht hier weiterhin keine generelle Verpflichtung, reflektierende Schutzkleidung zu tragen. Dagegen sind reflektierende Aufkleber auf Motorradhelmen in Frankreich vorgeschrieben und nach Auffassung der französischen Behörden auch für ausländische Motorradfahrer verpflichtend.
VG Andi / Social Team
Jaja, das Lenkrad am Möppi
😂😂
In Frankreich muss beim Anhalten an Stoppschildern ein Fuß mindestens 3 Sekunden am Boden bleiben, egal wie leer oder übersichtlich die Vorfahrtsstrasse ist. Die Polizei achtet darauf, wir hatten wegen dieser (hier unbekannten) Vorschrift eine unangenehme Diskussion mit den Beamten, die uns umgehend rausgewunken haben.
Einfach nach Gendarmerie mit Stoppuhr ausschauhalten. ;)
Bei zwei Füßen halbiert sich die Zeit.
braucht es für Italien nicht auch noch ein MediKit auf dem Motorrad oder gibts die Regel nicht mehr?
Hallo Nick, in Italien gibt es keine Mitführpflicht für ein MediKit. VG Heidi vom ADAC Team
Hallo Claude, es geht hier um die vom Clubjuristen angegebene Norm!
Die ÖNORM V 5101 bezieht sich auf einen Verbandskasten mit Hartschale für zweispurige Fahrzeuge (doppelt so groß wie die Verbandstasche ÖNORM V 5100), weil in einem Kfz. mehr wie zwei Personen mitfahren können und der Inhalt entsprechend umfangreicher sein muss. Ich kenne keinen Biker, der auf die Idee käme, so einen Kasten im Gepäck mitzunehmen.
Wenn es nur eine Empfehlung ist, warum rät man dem deutschen Biker nicht, die in Deutschland erhältliche DIN 13167 Verbandstasche mit ähnlichem Inhalt mitzuführen?? VG, ya xvt
Hallo ya xvt, wie gesagt, wir haben hier lediglich über die offizielle Empfehlung der österreichischen Behörden informiert. VG Andi vom ADAC Team
Gelten die selben Regeln auch für Trike Fahrer klasse L5E ? Ich schätze mal ja, vielen davon ist ja selbstverständlich aber gerade Warnweste in Norwegen interessiert mich.
Hallo Marcel, nach Informationen unseres norwegischen Partnerclubs müssen alle Fahrzeuge, die in Norwegen zugelassen sind, mit Warnwesten ausgestattet sein. Bleibt das Kfz liegen, muss die Weste vom Fahrer dann auch angezogen werden. Das gilt dann auch für Trikes, auch wenn sie angemietet sind. Diese Regelung betrifft nicht Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Immer gerne ✌️
Hallo wie sieht es mit Ersatzlampen aus. Ist das nicht Pflicht in Österreich. Gruß und Dankeschön.
Nein.
Hallo Mane, in Österreich ist nur die Mitnahme von Verbandszeug Pflicht. VG Claude vom ADAC Team
Ich hab schon keine Lust mehr! Hätte zwei Motoräder zu verkaufen ....
Gilt das mit dem maximal einen Beifahrer auch mit Beiwagen?
Hallo jonny 199B, auch im Ausland kommt es auf die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze an. Im Fall Motorrad mit Beiwagen dürfen daher sowohl im Beiwagen als auch auf dem hinteren Sitz Personen befördert werden, wenn die Eintragung in den Fahrzeugpapieren dies zulässt. VG Andi / Social Team
Ich habe eine 250 MZ, für ein extra D Schild ist unter dem Nummernschild kein Platz (kann nur ein kleines Nummernschild anbauen- großes schleift auf der Straße) über Schlusslicht ist 5cm bis zum Sitz und dann ist auch noch der Gepäckträger. Also gar keine bauliche Möglichkeit was anzubauen----also was tun?
Hallo Bernd, wenn du kein Eurokennzeichen hast, dann brauchst du in der EU, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz einen Aufkleber mit den Ausmaßen 11,5 x 17,5 cm. Reicht der Platz dafür nicht aus, musst du ein D-Schild aus Blech am Schutzblech befestigen. Das Gesetz nimmt hier keine Rücksicht auf Optik und Machbarkeit. Wenn der Platz für einen D-Aufkleber oder ein D-Schild nicht ausreicht, dann musst du dir anstatt des deutschen Kennzeichens ein Eurokennzeichen besorgen. VG Evi vom ADAC Team
Muss man in Österreich nicht sogar Ersatzlampen dabei haben?
Hallo Lo We, Ersatzglühlampen sind in Österreich nicht vorgeschrieben. VG Evi vom ADAC Team
In Tschechien gibt es Ersatzlampenpflicht, zumindest für PKW.
Rasen in der 🇨🇭 ist exorbitant teuer. Das könnt ihr oft nicht zahlen.