Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig? ACHTUNG!

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  • เผยแพร่เมื่อ 5 ก.ย. 2024
  • Homepage: www.bvwm.de/ // www.muecke.de/
    Telefon: 06022/98-9000
    Mail: muecke@bvwm.de
    Stefan Mücke
    Steuerberater
    63839 Kleinwallstadt
    Ein Geschäftsführer ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Nur wenn ein Gesellschafter von „seiner“ GmbH Gehalt bezieht ist er nicht sozialversicherungspflichtig. Bei mehreren Gesellschaftern besteht Sozialversicherungspflicht, wenn er "nicht genehme Beschlüsse" der Gesellschafterversammlung nicht durch eigene Rechtsmacht aus der Satzung verhindern kann.

ความคิดเห็น • 7

  • @patricrieker1702
    @patricrieker1702 4 หลายเดือนก่อน +1

    Bitte die Urteile vom 1.2.2022 (B 12 R 19/19 R) und 13.12.2022 (B 12 R 3/21 R) beachten, das Video könnte nicht mehr aktuell sein.

  • @Mido-gu2yl
    @Mido-gu2yl 8 วันที่ผ่านมา

    Hallo wie sieht es auf wenn die GmbH auf 3 Personen aufgeteilt ist ich persönlich jeden Tag arbeite in der Firma kann man normal gesetzlich versichert sein oder muss man privat versichert sein bzw. was macht mehr Sinn ?

  • @Ferdigrapher
    @Ferdigrapher ปีที่แล้ว

    Super erklärt. Danke 🙏🏼

  • @tony.deck.recruiting
    @tony.deck.recruiting 2 ปีที่แล้ว +1

    Hi Stefan. Wie würde es im folgenden Beispiel aussehen?
    Jemand ist Geschäftsführer-Gesellschafter bei der A GmbH und hält 50% Anteile.
    Zugleich ist er Geschäftsführer-Gesellschafter bei der B GmbH, wo er nur 20% der Anteile hält.
    Betrachtet man die Fälle einzeln ist es relativ klar, aber wie sieht es in der Kombination aus?

  • @dominikboostani1509
    @dominikboostani1509 6 หลายเดือนก่อน

    Wie verhält es sich, wenn ich als fremd Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig bin. Werden die jeweiligen Anteile an der Sozialversicherung wie in einem normalen Arbeitsverhältnis gezahlt?

  • @tony.deck.recruiting
    @tony.deck.recruiting 2 ปีที่แล้ว

    Danke für das informative Video 🙏🦾

  • @feroB0815
    @feroB0815 8 หลายเดือนก่อน

    Kann ich bei der 40/40/20 Regelung durch eine Sozialversicherungspflicht zurück in die GKV wechseln ? nehmen wir mal an ich würde meine Anteile verkaufen zu 60 %. 40 und 20 gesplittet und hätte durch die Klausel nicht die hoheitlichen rechte, dann wäre ich Sozialversicherungspflichtig und könnte doch dann unter 55 Jahren zurück in die GKV ? Ist das so korrekt? Danke !