Bei uns gab es auch diese Pläne (500 Grundstücke). Viele haben sich dran gehalten sehr viele aber nicht. Die müssen jetzt rückbauen + Strafe zahlen. Auch sind solche Themen wie der Vorgarte auszusehen hat und welche Bäume man pflanzen kann. Das Bauamt hat bei uns gesagt: steht alles in den Plänen. Das war schon schwierig da bei uns z.b. im kleingedruckten stand, dass wir schallschutz klasse 4 bauen müssen. Auch wurden z.b. Bäumebeschnitten die Leute die das gemacht haben mussten 2500€ Strafe zahlen... Ganz wichtig finde ich auch das Thema Bäume. Wer einen Baum auf dem Grundstück hat ist dafür verantwortlich bei uns gibt es viele Eichenprossesionsspinner das abtöten kosten 2500€ im Jahr.
So einfach wie ihr es beschrieben habt, dass sie froh sind das Baulücken bebaut werden und Änderungen möglich sind ist es nicht. Also bei mir das Landratsamt hat beharrt auf den B-Plan! Obwohl er schon 30 Jahre alt ist. Also mein Rat, falls ihr euch mit dem B-Plan nicht anfreunden könnt, Grundstück nicht kaufen.
Hallo, ich hätte mal ne kurze Frage. Ich möchte ein Grundstück kaufen. Das Grundstück ist 220qm groß, dazu kommt eine Gemeinschaftsfläche von 28qm hinzu. Laut dem Makler darf man auf dem Grundstück nur eine Doppelhaushäfte bauen. Ich würde gerne ein kleines Einfamilienhaus bauen mit zwei Stockwerken plus einem Staffelgeschoss bauen, mit Solaranlagen und Grünzeug. Das Grundstück liegt in einem bebauten voll erschlossenen Neubaugebiet. Alle Häuser die dort gebaut sind und gebaut werden sind Einfamilienhäuser. Kann das Bauamt eine Ausnahmeregelung erteilen, dass ich auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus bauen kann, ohne eine gemeinsame Wand mit den Nachbarn zu haben?
Eine Baugenehmigung macht in Deutschland definitiv Sinn, sonst könnte jeder machen und treiben was er möchte, aber man kann es auch übertreiben. Ab der Kniestock jetzt 1 Meter ist, oder 1,20 Meter, oder 130 Meter, ist doch eigentlich echt egal. Auch ob das haus jetzt ein Satteldach, Flachdach, oder Pavillon-Dach hat, ist doch eigentlich auch egal. Oder ob das Haus in die Richtung steht oder die andere. Die Bürokratie in Deutschland bremst uns total aus. Grundstücksgrenzen und Höhe des Hauses festzulegen, ist völlig in Ordnung. Manche Baugebiete haben gar keinen Bebauungsplan, z.B. eine Baulücke, da gilt dann, dass es sich der Umgebung anpassen muss.
Kann man die Baupläne denn für jedes Grundstück einfach so einsehen? Das sind ja viele Informationen die vor dem Kauf wichtig sind, wäre ja blöd ein Grundstück zu kaufen auf dem ich mein Traumhaus überhaupt nicht verwirklichen kann.
.... was Abweichungen betrifft: Hab vor ca. 25 Jahren gebaut, Dachfenster eingebaut, VELUX PU-Rahmenfenster (beste Wahl ever !!) ..... Diese Fenster hatten eine reine Glasfläche von 1,02 qm ...... erlaubt waren aber lt. Bebauungsplan (Textteil) nur 1,00 qm... Diese Bürokraten haben sich damals die Mühe gemacht und aufgrund von Datenblättern der Velux-Fenster diese Diskrepanz festgestellt ..... Fazit: Ich musste für so um die 350 Mark (damals) eine "Ausnahmegenehmigung" einholen .... Ich hatte damals auch Träume, wie ich ein tolles Haus bauen könnte ... ist ein wirklich tolles Haus geworden !! ... aber weit weg von den Träumen 🤩🤩🤩
Mein Beileid. Bei Ämtern kommt es auf Beziehungen an, sonst geht da nur in Glücksfällen etwas anderes. Ich arbeite in einem historisch geschützten Künstlerdorf (Natur, Architektur, Denkmal, usw), dort spielt ein Großindustrieller mit dem Bürgermeister Golf und kauft hier nahezu alle Gehöfte und Wiesengrundstücke am Marschflüßchen auf und baut dort zu vermietende Doppelhaushälften für seine Familyholding, entgegen des Bebauungsplanes, in einer Geschwindigkeit.....krass. Die dorfbewohner sind entzürnt aber können nichts tun. Aber wenn ich mein Firmenschildchen 10cm zu weit nach links setze oder in meiner Minimietbude keine Behindertentoilette habe, da haben sich hier die Baudamen auch Monate dran aufgehalten und ich konnte nichts dagegen machen, ohne Sinn und Verstand. Auch nicht mit nettestem Ton, Einladungen und Nachbarbefragung, eine Nachbarin hat es noch härter Getroffen. Ich muß wohl in den Golfverein eintreten.
Bei unserer Nachbargemeinde wollte das einer so machen. Durfte er aber nicht. Ergebnis war, dass er auf dem einen Grundstück sein Haus hat und auf dem anderen seine Garage, die auf der Grenze steht (Grenzbebauung ist ja i.d.R. bei Garagen ja erlaubt). Haus und Garage sind mit einem sehr breiten Vordach miteinander verbunden.
.. Diese schwarzen ""Knödel-Linien"" , d.h. die Schwarzen Linien im Plan mit den dicken Schwarzen Punkten darin ... diese Linien trennen die unterschiedlichen Bereiche mit unterschiedlichen Nutzungs- bzw. Bebauungs- Möglichkeiten ... diese Zonen sind dann jeweils extra durch die unterschiedlichen Bezeichnungen WA1 oder WA 2 oder WA 3 gekennzeichnet
Gute Wahl bei dem ersten Baugebiet 😄 schöne Gegend!
Bei uns gab es auch diese Pläne (500 Grundstücke). Viele haben sich dran gehalten sehr viele aber nicht. Die müssen jetzt rückbauen + Strafe zahlen. Auch sind solche Themen wie der Vorgarte auszusehen hat und welche Bäume man pflanzen kann. Das Bauamt hat bei uns gesagt: steht alles in den Plänen. Das war schon schwierig da bei uns z.b. im kleingedruckten stand, dass wir schallschutz klasse 4 bauen müssen. Auch wurden z.b. Bäumebeschnitten die Leute die das gemacht haben mussten 2500€ Strafe zahlen... Ganz wichtig finde ich auch das Thema Bäume. Wer einen Baum auf dem Grundstück hat ist dafür verantwortlich bei uns gibt es viele Eichenprossesionsspinner das abtöten kosten 2500€ im Jahr.
Danke für deine Erfahrungswerte :-)
sehr schön 👍👍👍😀😀😀
So einfach wie ihr es beschrieben habt, dass sie froh sind das Baulücken bebaut werden und Änderungen möglich sind ist es nicht. Also bei mir das Landratsamt hat beharrt auf den B-Plan! Obwohl er schon 30 Jahre alt ist.
Also mein Rat, falls ihr euch mit dem B-Plan nicht anfreunden könnt, Grundstück nicht kaufen.
Es wäre genial, wenn man das erste Beispiel herunterladen kann.
Hallo,
ich hätte mal ne kurze Frage.
Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Das Grundstück ist 220qm groß, dazu kommt eine Gemeinschaftsfläche von 28qm hinzu.
Laut dem Makler darf man auf dem Grundstück nur eine Doppelhaushäfte bauen.
Ich würde gerne ein kleines Einfamilienhaus bauen mit zwei Stockwerken plus einem Staffelgeschoss bauen, mit Solaranlagen und Grünzeug.
Das Grundstück liegt in einem bebauten voll erschlossenen Neubaugebiet. Alle Häuser die dort gebaut sind und gebaut werden sind Einfamilienhäuser.
Kann das Bauamt eine Ausnahmeregelung erteilen, dass ich auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus bauen kann, ohne eine gemeinsame Wand mit den Nachbarn zu haben?
Eine Baugenehmigung macht in Deutschland definitiv Sinn, sonst könnte jeder machen und treiben was er möchte, aber man kann es auch übertreiben. Ab der Kniestock jetzt 1 Meter ist, oder 1,20 Meter, oder 130 Meter, ist doch eigentlich echt egal. Auch ob das haus jetzt ein Satteldach, Flachdach, oder Pavillon-Dach hat, ist doch eigentlich auch egal. Oder ob das Haus in die Richtung steht oder die andere. Die Bürokratie in Deutschland bremst uns total aus. Grundstücksgrenzen und Höhe des Hauses festzulegen, ist völlig in Ordnung. Manche Baugebiete haben gar keinen Bebauungsplan, z.B. eine Baulücke, da gilt dann, dass es sich der Umgebung anpassen muss.
Kann man bei Neubaugebiet den Standort von Straßenlaternen vorab erfahren?
Am besten beim Bauamt anfragen für euer Grundstück.
Kann man die Baupläne denn für jedes Grundstück einfach so einsehen? Das sind ja viele Informationen die vor dem Kauf wichtig sind, wäre ja blöd ein Grundstück zu kaufen auf dem ich mein Traumhaus überhaupt nicht verwirklichen kann.
Hi .... ja, kann man .... einfach zur Gemeinde gehen oder auf die Stadt ....Stadtbauamt ...🤩
.... was Abweichungen betrifft:
Hab vor ca. 25 Jahren gebaut, Dachfenster eingebaut, VELUX PU-Rahmenfenster (beste Wahl ever !!) .....
Diese Fenster hatten eine reine Glasfläche von 1,02 qm ...... erlaubt waren aber lt. Bebauungsplan (Textteil) nur 1,00 qm...
Diese Bürokraten haben sich damals die Mühe gemacht und aufgrund von Datenblättern der Velux-Fenster diese Diskrepanz festgestellt .....
Fazit: Ich musste für so um die 350 Mark (damals) eine "Ausnahmegenehmigung" einholen ....
Ich hatte damals auch Träume, wie ich ein tolles Haus bauen könnte ... ist ein wirklich tolles Haus geworden !! ... aber weit weg von den Träumen 🤩🤩🤩
Mein Beileid. Bei Ämtern kommt es auf Beziehungen an, sonst geht da nur in Glücksfällen etwas anderes. Ich arbeite in einem historisch geschützten Künstlerdorf (Natur, Architektur, Denkmal, usw), dort spielt ein Großindustrieller mit dem Bürgermeister Golf und kauft hier nahezu alle Gehöfte und Wiesengrundstücke am Marschflüßchen auf und baut dort zu vermietende Doppelhaushälften für seine Familyholding, entgegen des Bebauungsplanes, in einer Geschwindigkeit.....krass. Die dorfbewohner sind entzürnt aber können nichts tun. Aber wenn ich mein Firmenschildchen 10cm zu weit nach links setze oder in meiner Minimietbude keine Behindertentoilette habe, da haben sich hier die Baudamen auch Monate dran aufgehalten und ich konnte nichts dagegen machen, ohne Sinn und Verstand. Auch nicht mit nettestem Ton, Einladungen und Nachbarbefragung, eine Nachbarin hat es noch härter Getroffen. Ich muß wohl in den Golfverein eintreten.
Wäre es möglich 2 Grundstücke nebeneinander zu kaufen und das Gebäude dann mittig zu bauen um noch mehr Abstand zu den Nachbarn zu haben?
Auch das bedarf einer Sondergenehmigung, wenn Baufenster vorgegeben sind. Also am besten mit Architekt und Bauamt abstimmen
Bei unserer Nachbargemeinde wollte das einer so machen. Durfte er aber nicht. Ergebnis war, dass er auf dem einen Grundstück sein Haus hat und auf dem anderen seine Garage, die auf der Grenze steht (Grenzbebauung ist ja i.d.R. bei Garagen ja erlaubt). Haus und Garage sind mit einem sehr breiten Vordach miteinander verbunden.
Wen frage ich, wenn ich keinen B-Plan habe?
Am besten planst du dann mit einem guten Architekten, der die Nachbarbebauung einschätzen kann.
Es gibt Videos, wo das sehr viel besser erklärt wird.
.. Diese schwarzen ""Knödel-Linien"" , d.h. die Schwarzen Linien im Plan mit den dicken Schwarzen Punkten darin ... diese Linien trennen die unterschiedlichen Bereiche mit unterschiedlichen Nutzungs- bzw. Bebauungs- Möglichkeiten ... diese Zonen sind dann jeweils extra durch die unterschiedlichen Bezeichnungen WA1 oder WA 2 oder WA 3 gekennzeichnet