Europarecht-Crashkurs: Cassis de Dijon (Warenverkehrsfreiheit) einfach erklärt - endlich jura.

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  • เผยแพร่เมื่อ 2 ก.ค. 2024
  • Europarecht-Crashkurs: Cassis de Dijon (Warenverkehrsfreiheit) einfach erklärt - endlich jura.
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    Das Europarecht gewinnt im Jura-Studium und mithin im Jura-Examen immer mehr an Bedeutung. Die Grundfreiheiten des AEUV und ihre Durchsetzung sind zumindest in ihren Grundzügen Pflichtfachstoff für dich, wenn du deine Jura-Klausuren und/ oder dein Examen erfolgreich meistern willst.
    Erst vor ein paar Wochen haben wir uns hier auf dem Kanal mit der Warenverkehrsfreiheit und der dazu entwickelten »Dassonville-Formel« beschäftigt. In diesem Video erkläre ich dir, was es mit dem »Cassis-de-Dijon«-Urteil auf sich hat und wie die »Cassis-Formel« im Gefüge von Art. 36 AEUV funktioniert.
    00:00 - Einleitung
    01:34 - Warum musst du die »Cassis-Formel« kennen?
    02:28 - Was erfährst du in diesem Video?
    02:51 - Die »Cassis-Formel« und ihr Anwendungsbereich
    05:38 - Die »Cassis-Formel« und der Schutz von Verbraucher*innen
    07:42 - Die »Cassis-Formel« als Auffangtatbestand

ความคิดเห็น • 8

  • @endlichjura
    @endlichjura  2 ปีที่แล้ว +2

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  • @fatimaleger2839
    @fatimaleger2839 2 ปีที่แล้ว +5

    Hervorragend 👌

  • @bedrxian8177
    @bedrxian8177 ปีที่แล้ว +2

    Sehr gut erklärt, vielen Dank :)

    • @endlichjura
      @endlichjura  ปีที่แล้ว +1

      Freut mich, danke dir!

  • @bruckebruck565
    @bruckebruck565 ปีที่แล้ว +2

    Was ist jetzt wenn ich im eingriff die dassonville-formel anwenden muss? Kann ich dann in der Rechtfertigung die cassis-formel anwenden um das wieder zu entschärfen ? Und wenn ja, wofür benötige ich dann wiederrum die keck-Rechtssprechung ? Warum muss dieser ganze scheiß so wahnsinnig weird und abstrakt sein ??? Bitte um Antwort!

    • @endlichjura
      @endlichjura  ปีที่แล้ว +1

      Hi! Michael ist gerade im Urlaub. Bitte tagge ihn einfach ab dem 2. Mai noch mal; dann wird er dir sicher antworten. :-) Viele Grüße Julia

    • @jf84193
      @jf84193 ปีที่แล้ว +20

      Es ist nicht so schwierig, wenn du die verschiedenen Formeln gedanklich immer ihrer Position im Prüfungsschema zuordnest. Es gibt drei Hauptprüfungspunkte:
      I. Schutzbereich
      II. Eingriff
      III. Rechtfertigung
      Zuerst empfiehlt es sich, sich ganz grob zu merken, dass
      - die Dassonville-Formel und die Keck-Rechtsprechung zum Prüfungspunkt „II. Eingriff“ gehören,
      - während die Cassis-Formel zum Prüfungspunkt „III. Rechtfertigung" gehört.
      Hast du jetzt in der Klausur also den Schutzbereich für eröffnet befunden, prüfst du im nächsten Schritt, ob ein Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit vorliegt. Dazu schaust du zunächst in Art. 34 AEUV und siehst, dass dieser zwei verschiedene Möglichkeiten eines Eingriffs vorsieht: „mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen“ und „Maßnahmen gleicher Wirkung“. Die Punkte ordnen wir jetzt in das obige Prüfungsschema ein:
      I. Schutzbereich
      II. Eingriff
      1. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
      2. Maßnahmen gleicher Wirkung
      III. Rechtfertigung
      Du müsstest also zuerst die mengenmäßige Einfuhrbeschränkung prüfen. Hier sind Dassonville, Keck und Cassis noch nicht anzusprechen! Du bildest zuerst ganz normal deinen Obersatz. Dann definierst du, was eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung ist. Schließlich subsumierst du den Sachverhalt unter die Definition und kommst zum Ergebnis. Wenn du eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung bejaht haben solltest, musst du in deiner Prüfung gar nicht mehr auf die Dassonville-Formel und die Keck-Rechtsprechung eingehen, weil diese erst beim Punkt „2. Maßnahmen gleicher Wirkung“ angesprochen werden.
      Wenn du nun aber zu dem Ergebnis gekommen bist, dass keine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung vorliegt, prüfst du weiter und schreibst:
      _„2. Maßnahmen gleicher Wirkung_
      _Hier könnte aber eine Maßnahme gleicher Wirkung vorliegen.“_
      An diesem Punkt in der Prüfung wird die Dassonville-Formel angesprochen. Du eröffnest einen neuen Unterpunkt „a) Dassonville-Formel“ und schreibst:
      _„a) Dassonville-Formel_
      _Nach der Dassonville-Formel ist eine Maßnahme gleicher Wirkung eine solche, die unmittelbar, mittelbar, (...).“_
      Du definierst also die Dassonville-Formel, und da diese so weit ist, kommst du fast immer zu dem Ergebnis, dass nach der Formel ein Eingriff vorliegt (wichtig ist, hier immer zu schreiben „es liegt ein Eingriff nach der Dassonville-Formel vor“ und nicht „es liegt ein Eingriff vor“).
      Wenn du diesen Eingriff also festgestellt hast, musst du als Nächstes im Unterpunkt „b)“ die Keck-Rechtsprechung anführen. Mittlerweile sieht unser Prüfungsschema so aus:
      I. Schutzbereich
      II. Eingriff
      1. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung
      2. Maßnahme gleicher Wirkung
      a) Dassonville-Formel
      b) Keck-Rechtsprechung
      III. Rechtfertigung
      Die Keck-Rechtsprechung ist dafür da, die sehr weite Dassonville-Formel einzuschränken. In der Klausur schreibst du also:
      _„b) Keck-Rechtsprechung_
      _Dieses Ergebnis könnte jedoch aufgrund der Keck-Rechtsprechung korrigiert werden. Danach liegt ein Eingriff nur vor, wenn in Marktzugangsregelungen eingegriffen wurde. Kein Eingriff liegt dagegen vor, wenn der Eingriff lediglich Verkaufsmodalitäten betrifft.“_
      Jetzt definierst du noch „Marktzugangsregelungen“ und „Verkaufsmodalitäten“, subsumierst wieder den Sachverhalt unter die Definitionen und kommst zum Ergebnis.
      Angenommen ein Eingriff wurde also festgestellt. Nun geht es zum Prüfungspunkt „III. Rechtfertigung“. Hier prüfst du, ob der Eingriff tatsächlich eine Verletzung der Warenverkehrsfreiheit darstellt, oder ob der Eingriff aus irgendwelchen Gründen gerechtfertigt ist. Zunächst prüfst du die ausdrücklich in Art. 36 AEUV genannten Rechtfertigungsgründe (also z.B. öffentliche Ordnung, zum Schutze der Gesundheit etc.). Nur für den Fall, dass keiner dieser Rechtfertigungsgründe einschlägig sein sollte, musst du im nächsten Unterpunkt dann die Cassis-Formel ansprechen. Das Prüfungsschema sieht dann so aus:
      I. Schutzbereich
      II. Eingriff
      1. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung
      2. Maßnahme gleicher Wirkung
      a) Dassonville-Formel
      b) Keck-Rechtsprechung
      III. Rechtfertigung
      1. Ausdrückliche Rechtfertigungsgründe aus Art. 36 AEUV
      2. Cassis-Formel
      Wenn du bei der Cassis-Formel angelangt bist, schreibst du in der Klausur Folgendes:
      _„2. Cassis-Formel_
      _Der Eingriff könnte aber nach der Cassis-Formel gerechtfertigt sein. Danach ist ein Eingriff dann gerechtfertigt, wenn keine willkürliche Diskriminierung vorliegt, ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses anzunehmen ist und der Eingriff verhältnismäßig ist.“_
      In der Definition hast du dann direkt deine drei abschließenden Prüfungspunkte drin, die du nur noch durchprüfen musst. Schließlich kommt man also zu folgendem Prüfungsschema:
      I. Schutzbereich
      II. Eingriff
      1. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung
      2. Maßnahme gleicher Wirkung
      a) Dassonville-Formel
      b) Keck-Rechtsprechung
      III. Rechtfertigung
      1. Ausdrückliche Rechtfertigungsgründe aus Art. 36 AEUV
      2. Cassis-Formel
      a) Keine willkürliche Diskriminierung
      b) Zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses
      c) Verhältnismäßigkeit