Micha Klasse bis jetzt bist du der Beste der in diesem Thema glänzt!!!! In meinem Case bin 2022 April ausgewandert wegen Corona Impfungspflicht für Kinder in die CH hab noch kein Abschluss 2022,2023 gemacht vor Panik weil es zu spät war.....
Was viele nicht auf ihrem Radar haben. Wenn die Unternehmensanteil im Wege einer öffentlichen Versteigerung verkauft, dann wird der Wert durch hoheitlichen Akt festgestellt.
Ich mache als einzelunternehmen über 120k und will auswandern. Kann ich zur not auch später noch nachdem das Finanzamt mit der Entstrickungssteuer kommt meinen Unternehmerlohn anrechnen? Was wäre dein Tipp?
Super Video! Ihr erklärt immer die Themen sehr klar und sorgfältig! Sollte man einen Blick auf die Wegzugsbesteuerung bei der Gründung haben, wenn ein Wegzug in den nächsten 3-10 Jahren passieren könnte? z.B. die Wahl einer GmbH & Co. KG gegenüber einer GmbH, wenn die Wahl der GmbH & Co. KG keine starken Nachteile hat.
Das wäre eine Option. Entscheidend wird hier die Frage sein, ob das Unternehmen nach einer Auswanderung in Deutschland bleiben soll. Wenn Nein, könnte auch ein Einzelunternehmen eine Option sein. Das wäre leichter abzuwickeln, hat natürlich entsprechende Nachteile. Wenn du schon sehr konkret weißt, wohin du auswandern wirst, kann auch eine Holding dort über der GmbH Sinn machen. Damit kann man sehr viel gestalten, auch hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung.
@@StB_Wohlfart_easydigitax_kwp Danke! Wenn ein Einzelunternehmen keine Option ist und es vielleicht nur eine kleine oder gar keine Betriebsstätte in Deutschland nach der Auswanderung gibt, bestehen noch Vorteile für die GmbH und Co. KG? Oder könnte die Gründung einer GmbH die einfachste Option sein? Im Falle einer Auswanderung könnte dann entsprechend reagiert werden (z.B. Wegzugssteuer gezahlt, eine Umwandlung vorgenommen, eine atypisch stille Gesellschaft gebildet, ...).
Grs. ist immer zu empfehlen, keine Betriebsstätte im Ausland zu begründen. Außer, wir gestalten es aktiv so. GmbH oder GmbH & Co. KG macht dann wohl keinen großen Unterschied. Wenn diese Entscheidung für dich eine entsprechende strategische Reichweite hat, können wir das gerne in einem Grobkonzept würdigen. Dazu dürfte ein unteres 4-stelliges Invest ausreichen. Gerne dann eine E-Mail: kanzlei@kwpartners.de
Tolles Video, Super Übersicht. Danke! Wäre eine Lösung: Ausländische Personengesellschaft als Holding? Z.B. UK LLP mit britischen & deutschen ansässigen Partnern + deutsche GmbH-Tochtergesellschaft? Hinzurechnungsbesteuerung wenn die (Mutter-)Personengesellschaft Holding Passiv ist? Oder ist das von der Dividendenquelle abhängig?
Hier müsste sichergestellt werden, dass die Anteile einer ausl. Betriebsstätte der Personengesellschaft zugeordnet werden. Das hängt insb. von der lokalen Substanz und dem Ort der Geschäftsleitung ab. D.h., es könnte funktionieren, sollte jedoch sorgfältig geprüft werden. Dazu auch folgendes Video: th-cam.com/video/wfgeTqRTE94/w-d-xo.html
Micha Klasse bis jetzt bist du der Beste der in diesem Thema glänzt!!!! In meinem Case bin 2022 April ausgewandert wegen Corona Impfungspflicht für Kinder in die CH hab noch kein Abschluss 2022,2023 gemacht vor Panik weil es zu spät war.....
Was viele nicht auf ihrem Radar haben. Wenn die Unternehmensanteil im Wege einer öffentlichen Versteigerung verkauft, dann wird der Wert durch hoheitlichen Akt festgestellt.
Ich mache als einzelunternehmen über 120k und will auswandern. Kann ich zur not auch später noch nachdem das Finanzamt mit der Entstrickungssteuer kommt meinen Unternehmerlohn anrechnen? Was wäre dein Tipp?
Ein Unternehmensbewertung reicht man in der Regel immer erst auf Anfrage ein.
Super Video! Ihr erklärt immer die Themen sehr klar und sorgfältig!
Sollte man einen Blick auf die Wegzugsbesteuerung bei der Gründung haben, wenn ein Wegzug in den nächsten 3-10 Jahren passieren könnte? z.B. die Wahl einer GmbH & Co. KG gegenüber einer GmbH, wenn die Wahl der GmbH & Co. KG keine starken Nachteile hat.
Das wäre eine Option. Entscheidend wird hier die Frage sein, ob das Unternehmen nach einer Auswanderung in Deutschland bleiben soll. Wenn Nein, könnte auch ein Einzelunternehmen eine Option sein. Das wäre leichter abzuwickeln, hat natürlich entsprechende Nachteile. Wenn du schon sehr konkret weißt, wohin du auswandern wirst, kann auch eine Holding dort über der GmbH Sinn machen. Damit kann man sehr viel gestalten, auch hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung.
@@StB_Wohlfart_easydigitax_kwp Danke! Wenn ein Einzelunternehmen keine Option ist und es vielleicht nur eine kleine oder gar keine Betriebsstätte in Deutschland nach der Auswanderung gibt, bestehen noch Vorteile für die GmbH und Co. KG? Oder könnte die Gründung einer GmbH die einfachste Option sein? Im Falle einer Auswanderung könnte dann entsprechend reagiert werden (z.B. Wegzugssteuer gezahlt, eine Umwandlung vorgenommen, eine atypisch stille Gesellschaft gebildet, ...).
Grs. ist immer zu empfehlen, keine Betriebsstätte im Ausland zu begründen. Außer, wir gestalten es aktiv so. GmbH oder GmbH & Co. KG macht dann wohl keinen großen Unterschied. Wenn diese Entscheidung für dich eine entsprechende strategische Reichweite hat, können wir das gerne in einem Grobkonzept würdigen. Dazu dürfte ein unteres 4-stelliges Invest ausreichen. Gerne dann eine E-Mail: kanzlei@kwpartners.de
Tolles Video, Super Übersicht. Danke!
Wäre eine Lösung: Ausländische Personengesellschaft als Holding?
Z.B. UK LLP mit britischen & deutschen ansässigen Partnern + deutsche GmbH-Tochtergesellschaft?
Hinzurechnungsbesteuerung wenn die (Mutter-)Personengesellschaft Holding Passiv ist?
Oder ist das von der Dividendenquelle abhängig?
Hier müsste sichergestellt werden, dass die Anteile einer ausl. Betriebsstätte der Personengesellschaft zugeordnet werden. Das hängt insb. von der lokalen Substanz und dem Ort der Geschäftsleitung ab. D.h., es könnte funktionieren, sollte jedoch sorgfältig geprüft werden. Dazu auch folgendes Video: th-cam.com/video/wfgeTqRTE94/w-d-xo.html
Schöne Grüße 👍🤝
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