Inkassobüros treiben verjährte Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen ein! | Kanzlei WBS

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  • เผยแพร่เมื่อ 20 พ.ย. 2015
  • Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell auf ihrer Internetseite davor, dass einige Kanzleien und Inkassobüros versuchen Forderungen aus Abmahnungen durchzusetzen, die schon längst verjährt sind. Wie ist das möglich? Die Inkassobüros stellen sich auf den Standpunkt, dass Urheberrechtsverletzungen auch noch nach 10 Jahren abgemahnt werden können. Dabei gilt nach unserer Ansicht auch hier die Regelverjährung von drei Jahren.
    Weitere Infos unter: www.wbs-law.de/abmahnung-files...
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
    _______________________
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    Filesharing-Sieg: Vater braucht seine Familie nicht an den Pranger zu stellen: • Filesharing-Sieg: Vate...
    Ab dem 1. November 2014 gelten strengere Vorschriften für Inkassobüros: • Ab dem 1. November 201...
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    / die.aufklaerer
    Hotline: 0221 / 400 67 550
    E-Mail: info@wbs-law.de

ความคิดเห็น • 63

  • @yakuzalegends
    @yakuzalegends ปีที่แล้ว +3

    Hatte heute eine Abmahnung von Debcon aus dem Jahr 2013 im Briefkasten ^^

    • @Mr.Smiti09
      @Mr.Smiti09 ปีที่แล้ว +1

      Ich auch schon zwei Briefe...Lach !!

    • @BitZapple
      @BitZapple ปีที่แล้ว

      Genau das selbe heute, ein Mahnbescheid von Debcon mit Bezug auf angebliche Uhrheberechtsverletzung in 2013 "gemäß Abmahnschreiben Astragon" völlig nebulös was das eigentlich bedeuten soll und Forderung von 2008,98€,
      Ich hatte damals (2013) zwei Schreiben erhalten, in denen mir völlig unbekannte Filmtitel standen. (Mein Wlan wurde damals vom Nachbarn mitgenutzt, aber ob dort überhaupt Urheberrechtsverletzung durch Filesharing o.Ä. stattgefundet hat ist unklar)
      Wenn es eindeutig ist, dass der Anspruch nicht berechtigt ist:
      Das Widerspruchsformular korrekt ausgefüllt mit Datum oben links, "1. Ich widerspreche insgesamt" ankreuzen, unten links Adresse und rechts Unterschrift, dann einscannen/abfotografieren und postalisch an das zuständige Amtsgericht schicken.
      Mahnbescheide werden vor dem Versand nicht vom Gericht auf Gültigkeit überprüft, man muss aber rechtzeitig eindeutig widersprechen.
      Falls danach noch weitere Post kommen sollte, wende Ich mich an Fachmänner wie WBS.

    • @epicowns2804
      @epicowns2804 6 หลายเดือนก่อน

      Die Betrüger Ignorieren? Bitte um Antwort und Hilfe!

  • @diemerkhilfe
    @diemerkhilfe 8 ปีที่แล้ว +4

    Sehr gute Meldung, vielen Dank für die Info! :)

  • @karlranseier1388
    @karlranseier1388 4 ปีที่แล้ว +2

    INTRUM ist auch so ein Verein, kommen die einem mit ner angeblichen Forderung von 2014. Ich Danke für dieses beruhigenden Video

  • @9crazyleo
    @9crazyleo 4 ปีที่แล้ว

    Guten Abend. Ich habe eine Frage. Ich habe vor 5 Jahren einen Kredit nicht zahlen können wegen Arbeitslosigkeit. Dieser ging bis zum Mahnschreiben des Gerichts. Bis gestern hatte ich nie wieder irgendwas darüber gehört bzw Briefe bekommen. Ich habe sozusagen gewartet auf Post. Es kam nie was. Heute, 5 Jahre später, kommt ein Brief das doch die Summe komplett beglichen werden solle sonst kommt es zu einer Lohnpfändung. Ist das richtig so? Bzw geht sowas so einfach nach 5 Jahren kontaktlosigkeit?

  • @Tr1bun74
    @Tr1bun74 8 ปีที่แล้ว +1

    #fragWBS #challengeWBS ich darf ja nicht mit dem Stiftung Warentest Siegel Produkte "kennzeichnen". Dafür muss ich eine Lizenz von der Stiftung Warentest kaufen. Wie sieht es aber aus, wenn ich Produkte auf meiner Seite vorstelle und dann nur schreibe: "Dieses Produkt hat beim Test 08/2015 als Testieger mit sehr gut bei der Stiftung Warentest abgeschnitten", darf ich das in dieser Form?

  • @Asgar616
    @Asgar616 8 ปีที่แล้ว

    #FragWBS Moin,
    Wie ist das wenn man sehr alte Forderungen von Inkasso Dienstleistungen bekommt und von denen man nur einmal was gehört hat und nach paar jahren melden die sich wieder, kann man da auch den Widerspruch der Verjährung?

    • @Asgar616
      @Asgar616 8 ปีที่แล้ว

      Maik Gold war mir da nicht so sicher deswegen fragte ich :D
      Danke

    • @fabianstiefel5760
      @fabianstiefel5760 4 ปีที่แล้ว

      Wenn man wirklich was in Anspruch genommen hat, dann sollte man das bezahlen. Aus Gründen des Anstandes und auch wegen der Schufa.

  • @rharms_
    @rharms_ ปีที่แล้ว

    reicht es das man dann an seinen anwalt verweist, zb per email , oder muss man ein widerspruch aufsetzen? wenn die inkasso forderung unberechtigt sind ?

    • @BitZapple
      @BitZapple ปีที่แล้ว

      Falls sich das jemand fragt:
      Bei gerichtlichem Mahnbescheid erst einmal pauschal das Widerspruchsformular mit vollständiger Ablehnung ausfüllen, wenn es klar ist, dass die Forderung unberechtigt ist und auch vor Gericht wohl kaum Bestand hätte.
      Ansonsten eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt oder Verbraucherzentrale kann helfen.

  • @M1and5M
    @M1and5M 4 ปีที่แล้ว +1

    Ist inzwischen das Urteil über die Verjährung gekommen?

    • @carlodeluca756
      @carlodeluca756 3 ปีที่แล้ว

      Aber nicht wenn die Titel haben

  • @Rock6819
    @Rock6819 8 ปีที่แล้ว +1

    Wie sieht das ganze eigentlich bei Briefen eines Inkassounternehmens aus das noch Forderungen aus dem Jahr 2002 eintreiben will ? Ich lag Anfang 2002 mit der Deutschen Telekom im Klinch die meinten ich solle die monatlich anfallenden Kosten für T-Online bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt war ich aber schon lange bei einem anderen Internetanbieter und hatte die Kündigungsbestätigung seiten T-Online schon monatelang auf dem Tisch liegen. Das ganze zog sich bis ins Jahr 2009 wo ich fast wöchentlich 2 - 3 Briefe von deren Anwälten im Briefkasten hatte. Auf jeden Wiederspruch meinerseits gingen deren Anwälte überhaupt nicht ein.
    Das ganze ging dann soweit das ich erst einen Mahnbescheid erhielt gegen den ich sofort Einspruch einlegte und eine Kopie der Kündigungsbestätigung seitens T-Online beilegte. Dann bekam ich sogar einen Vollstreckungsbescheid zugeschickt gegen den ich auch Wiederspruch einlegte. Das ganze endete dann so das ich vom Gerichtsvollzieher geladen wurde um eine eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben. Bin zwar hingegangen aber habe mich geweigert den Wich zu unterschreiben. Habe sogar dem Gerichtsvollzieher die Kündigungsbestätigung gezeigt. Er meinte nur das er da nichts machen könne, er gäbe mir aber noch einmal eine Frist die ganze Sache mit T-Online zu klären.
    Ich schrieb erneut T-Online an und wiedersprach deren Forderungen an mich, auch legte ich erneut die Kündigungsbestätigung bei. Ein paar Wochen später erhielt ich vom Amtsgericht ein Schreiben das alle Forderungen seitens der Anwälte von T-Online an mich fallengelassen worden wären. Seit Ende 2009 habe ich nichts mehr von diesen Anwälten gehört !
    Vor ein paar Wochen trudelte auf einmal ein Schreiben eines Inkassobüros bei mir ein in dem Stand das sie die Angelegenheit von den Anwälten der Telekom übernommen hätten und fordern nun von mir an die 250 €. Ich solle am besten sofort bezahlen da sie einen vollstreckbaren Titel von 2009 gegen mich in der Hand hätten, dieser sei 30 Jahre gültig. Nun meine Frage, muß ich darauf überhaupt antworten da ich ja ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen habe das alle Forderungen an mich fallengelassen wurden ? Oder greift dort jetzt auch diese Verjärungsfrist ?

    • @VictorFox250
      @VictorFox250 8 ปีที่แล้ว +4

      Wiedersprechen und die Unterlagen vom Amtsgericht beilegen, und abwarten was dann kommt.

    • @verena-v35-777-Jack
      @verena-v35-777-Jack 7 ปีที่แล้ว

      Vollstreckungsbescheid darf aber nach Ankreuzen "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" auf Rücksenden Mahnbescheid per Einschreiben, nicht kommen.
      Mache ich immer so, Mahnbescheid. Forderung Widerspruch insgesamt und per Einschreiben zurück. Da kommt nie ein Vollstreckungsbescheid. Habe ich schon mindestens 7 mal in den letzten Zwei Jahren so gemacht.
      Ist denn der Widerspruch bei dir evtl. Verloren gegangen, nicht fristgerecht zurückgeschickt zugegangen beim Gericht oder ohne Einschreiben von dir abgeschickt worden?

    • @fabianstiefel5760
      @fabianstiefel5760 4 ปีที่แล้ว

      Eigentlich kommt es dann zum Gerichtsverfahren, wenn man dem Mahnbescheid widerspricht.

  • @littlegiant4043
    @littlegiant4043 2 ปีที่แล้ว

    Es ist schockierend, dass so etwas überhaupt möglich ist. Anwälte und Inkassounternehmen bereichern sich mit dieser Masche auf Kosten der Verbraucher. Dass da vom Gesetzgeber kein Riegel vorgeschoben wird.

  • @RedDestiYT
    @RedDestiYT ปีที่แล้ว

    Ich habe 2 Briefe von der Firma Intrum bekommen, die wollen Geld aus einem Dienstleistungsvertrag aus dem Jahr 2013 und 2014, ich habe in den 8 bzw 9 Jahren nichts von den bekommen. Ist das Verjährt, ich habe da angerufen und der am Telefon meinte nein sowas gibt es nicht, die Forderung besteht immer noch :o

  • @lucahackl4113
    @lucahackl4113 8 ปีที่แล้ว

    Bekommt man eine Verjährung wenn keine Abmahnung geschrieben wurde?

    • @LordLicinius
      @LordLicinius 8 ปีที่แล้ว

      +Wikwak 3 Eine ähnliche Frage habe ich auch gestellt. ^^ Meiner Meinung nach ist eine Verjährung nur dann zulässig, wenn der besagte Fall X Jahre (in dem Fall 3) nicht bearbeitet wurde.
      Die bessere Frage ist doch, ob Du auf die Abmahnung geantwortet hast... Alles was nicht per Einschreiben geschickt wird, kommt offiziell nicht an. Der Sender ist in der Nachweispflicht, dass Du das Schreiben erhalten hast. Damit habe ich zum Beispiel der GEZ schon eins rein gewürgt bevor sie ausgegeben haben.

    • @Werniman0606
      @Werniman0606 8 ปีที่แล้ว

      +Wikwak 3
      Meines Erachtens schon. Denn eine Verjährung dient ja nicht nur dem Zweck,daß der Schuldner irgendwann aus der Sache raus ist,sondern sie soll auch den Gläubiger zur baldigen Geltendmachung seiner Ansprüche bewegen. Würde ein Filesharingvergehen nicht verjähren,nur weil keine Abmahnung geschickt wurde, würde sie andernfalls ja noch nach Jahrzehnten verfolgbar sein,was nicht im sprichwörtlichen Sinne des Erfinders ist.

    • @Werniman0606
      @Werniman0606 8 ปีที่แล้ว

      Maik Gold §195,199 besagen ja,daß die Anspruchsentstehung bzw spätestens die Beauskunftung durch den Provider zur Berechnung der Verjährungsfrist heranzuziehen sind. Da stimme ich dir zu. Interessanterweise sind hier viele Abmahner anderer Ansicht,wenn sie davon ausgehen,daß nicht die Beauskunftung,sondern der Zugang der Abmahnung entscheidend ist. Das machen sie besondern gerne dann,wenn die Beauskunftung noch im alten Jahr, die Abmahnung aber erst im neuen Jahr ergangen ist.
      Der Sinn dahinter ist einfach: nach dieser (falschen) Rechtsauffassung würde nämlich die Verjährung um 1 Jahr verzögert werden,da die Verjährungsfrist ja auch um 1 Jahr später beginnt als bei der Frist gemäß §195,199 BGB. Gerade zum Jahreswechsel lassen sie Abmahner besonders gern viel Zeit mit dem Versenden. Offiziell begründen sie das mit einer notwendigen "Prüf- und Versendefrist". Teilweise vergehen da 6 Wochen zwischen Beauskunftung und Versand der Abmahnung. Interessanterweise brauchen die Abmahner bei Abmahnungen mitten im Jahr offenbar keine solche "Prüf- und Versendefrist",obwohl der Arbeitsablauf genau der gleiche ist. Damit wäre bewiesen,daß Abmahnungen zum Jahresende absichtlich ins neue Jahr hinausgezögert werden.

    • @fabianstiefel5760
      @fabianstiefel5760 4 ปีที่แล้ว

      @Jens Schröder
      Nein, es ist genau umgekehrt. Die Frist beginnt erst ab der Forderung.

  • @clairealien2224
    @clairealien2224 8 ปีที่แล้ว

    Wenn ich jemandem Geld oder auch einen Gegenstand leihe, und der das über einen längeren Zeitraum nicht zurückgibt, gibt es dann eine Verjährungsfrist?

    • @mkumku7997
      @mkumku7997 8 ปีที่แล้ว

      Nur ab dem Zeitpunkt, an dem der Gegenstand (das Geld) *erstmalig* zurückgefordert aber nicht zurückgegeben wurde.

  • @Endzeitstille
    @Endzeitstille 7 ปีที่แล้ว

    Warum Verjähren Forderungen eigetl. überhaupt!

    • @fabianstiefel5760
      @fabianstiefel5760 4 ปีที่แล้ว

      @Endzeitstille
      Nur um Gerichte zu entlasten. Vormals waren es 30 Jahre. Eine Reduktion um 90 Prozent.

  • @derbroise2338
    @derbroise2338 3 ปีที่แล้ว

    Ich habe genau den Fall aktuell. Ende 2020 waren die 3 Jahre um. Und Siehe da, heute Brief erhalten und eine Forderung von 4000€! Die Forderung vor 3 Jahren lag bei 850€.
    Habe euch eine email gesendet hoffe ihr könnt mir da helfen. Wegen der Corona Sache bin ich finanziell am Ende und das würd mich in den Ruin stürzen.

  • @jcotty7
    @jcotty7 8 ปีที่แล้ว

    kannte mal einen der hatte 2003 eine 16snd euro Telekom Rechnung.
    Hab keine Ahnung was daraus geworden ist aber allein der Betrag ist eigentlich komplett unmöglich in 30 Tagen.

    • @Werniman0606
      @Werniman0606 8 ปีที่แล้ว

      +Watermelon Also 16k € hab ich nicht geschafft,aber ich soll es laut Telekom hingekriegt haben, mit einem Analog-Modem in 4 Wochen insgesamt fast 7 Wochen online zu sein. Zumindest hätte die Summe,die die Telekom für den Internetzugang gefordert hat, für 7 Wochen permanentem Onlinezugang gereicht (lief damals noch über Minutenpreise).

    • @jcotty7
      @jcotty7 8 ปีที่แล้ว

      Werniman0606
      haha ja wie hoch war der Betrag denn da ? wohl kaum mehr als paar Tsnd.oder..
      die 16k sind einfach so hoch gegriffen dass wär einfach niemals drin :D

    • @Werniman0606
      @Werniman0606 8 ปีที่แล้ว

      +Watermelon Normalerweise hatte ich immer Rechnungen um die 120 DM. Dann,im Herbst 1999 gings plötzlich los: 384DM, im nächsten Monat plötzlich 604 DM, danach sogar 715 DM. Immer neue Rechnungen wohlgemerkt, nicht etwa aufaddiert.

    • @fabianstiefel5760
      @fabianstiefel5760 4 ปีที่แล้ว

      @Werniman0606
      Es gibt doch den Verbindungsnachweis.

  • @larsrottmann
    @larsrottmann 8 ปีที่แล้ว

    Beginnen die drei Jahre nachdem man die Tat begonnen haben soll oder erst ab dem Zeitpunkt / Jahr wo man ein Schreiben / eine Abmahnung/Rechnung erhalten hat?
    #fragwbs
    #challengewbs

    • @Werniman0606
      @Werniman0606 8 ปีที่แล้ว

      +Lars Rottmann Das ist eine berechtigte Frage,die immer wieder zu Verwirrungen sorgt. Gemäß §199 Abs.1 BGB beginnt die Verjährungsfrist zum Schluß des Jahres,"in dem der Anspruch entstanden ist der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.". Praktisch ausgedrückt: sobald der Abmahner in der Lage ist, eine Abmahnung zu verschicken (d.h. nach Erhalt der Anschlußinhaberdaten vom Provider) sind die Bedingungen des §199 Abs.1 BGB genaugenommen erfüllt.
      Gerade im Bereich Abmahnungen kommt es aber häufig vor,daß Abmahner die Daten vom Provider noch im alten Jahr bekommen,aber erst im neuen Jahr die Abmahnung verschicken und dann behaupten,der Zugang der Abmahnung wäre entscheidend. Diese Verzögerung begründen sie damit, daß sie schließlich eine "Prüf- und Versendezeit" (O-Ton Kanzlei Sasse,Hamburg) benötigen. Mal abgesehen davon,daß Abmahnungen ein voll technisierter Vorgang mit Serienbriefen ist, brauchen sie diese "Prüf- und Versendezeit" bei Abmahnungen mitten im Jahr seltsamerweise nicht. Daran kann man gut erkennen,daß diese lange Frist zum Jahreswechsel lediglich eine absichtliche Verzögerung des Beginns der Verjährungsfrist sein soll.

    • @hermangerman8137
      @hermangerman8137 ปีที่แล้ว

      Sag ma du hast eine Forderung vom 10.10.10. der Start der Verjährungsfrist wäre dann der 01.01.11.

  • @jimpanze25
    @jimpanze25 2 ปีที่แล้ว

    Heute im Briefkasten.. Eine Zahlungsaufforderung der Fa. DEBCON.. Für eine Sache vom Jahr 2013...^^ Scheint bei denen auch nicht so rosig auszusehen finanziell..^^

    • @yakuzalegends
      @yakuzalegends ปีที่แล้ว +1

      Lol ich auch. Die hatten mir 2013 von einem angeblichen Filmtausch aus dem jahr 2009 angeschrieben. Ich habe die immer weggeworfen und 2013 kam dann ein gelber brief vom Gericht wo ich in allen Punkten abgelehnt habe . Hab dann 9 Jahre nichts mehr gehört.

    • @jimpanze25
      @jimpanze25 ปีที่แล้ว

      @@yakuzalegends Laut meinem Anwalt is die Schose verjährt..^^ Sollen sie weiter Papier verschwenden..

    • @BitZapple
      @BitZapple ปีที่แล้ว +1

      Die haben irgendwelche erfundenen "Ansprüche" von einer Fake-Welle in 2013 aufgekauft und versuchen damit jetzt wieder Leuten Angst einzujagen.
      Das ist doch von vorne bis hinten kompletter Schwachsinn, und dann immer diese aberwitzigen Forderungen und Inkasso-Rechenmethoden, allein das ist schon völliger Humbug.

  • @TheFreezeChill
    @TheFreezeChill 8 ปีที่แล้ว +1

    Dürfte nicht langsam mal der letzte Hinterwäldler in Deutschland mitbekommen haben, dass man sich besser einen VPN/Proxy zulegt, wenn man Filesharing betreiben möchte?

    • @EastermanIV
      @EastermanIV 8 ปีที่แล้ว +2

      +TheFreezeChill Darum geht es hier ja, vor 3+ Jahren war das nicht so.

    • @Najxi
      @Najxi 8 ปีที่แล้ว +1

      +TheFreezeChill
      Wenn du dich nur auf OCH beschränkst, brauchst du nicht mal das.^^

    • @DSDSteve
      @DSDSteve 8 ปีที่แล้ว

      +TheFreezeChill Oder die Leute lernen einfach, dass Raubkopieren ein Verbrechen ist...

    • @Werniman0606
      @Werniman0606 8 ปีที่แล้ว +3

      +DSDSteve Rechte nur kaufen,um damit abzumahnen,dürfte rechtlich wohl kaum besser anzusehen sein. Gerade bei Pornofilmen etc sind diese Rechtetrolle häufiger anzutreffen.

    • @DSDSteve
      @DSDSteve 8 ปีที่แล้ว

      Werniman0606 Die Masse ist aber der Meinung, Raubkopieren seih schon in Ordnung. Gibt genug von diesen Leuten...

  • @SM-or1wo
    @SM-or1wo 8 ปีที่แล้ว

    erster