Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung aus der vorgezogenen Altersrente und der Beschäftigung zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, kann man die, gezahlten Beiträge für die darüber liegen zurück erhalten, soweit verstanden. Wie sieht der Prozess dazu aus? Von wem erhält der Rentner die Rückerstattung, erhält er diese automatisch z.B. von der Krankenkasse zurück oder müssen diese beantragt werden, gilt es dabei Fristen einzuhalten?
Die Rückerstattung muss man bei der Krankenkasse beantragen. Auch hier gilt vermutlich die „normale“ Beitragsverjährungsfrist von vier Jahren - sicherheitshalber wenden Sie sich hierzu am besten direkt an Ihre Krankenversicherung. Weitere Infos hierzu finden Sie z.B. hier: verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99134045017000 Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Tatsächlich ist die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 für RegelaltersrentnerInnen gefallen - hier kann inwzischen ohne Einschränkungen hinzuverdient werden. Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es derzeit nur noch für Teil- und Voll-ErwerbsminderungsrentnerInnen, diese liegt aber auch sehr hoch. Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg | Social Media Team
Durch die Einteilung in eine Steuerklasse wird die Höhe Ihrer Lohnsteuer bestimmt. Daher der Begriff Lohnsteuerklasse. Die Sozialabgaben bleiben unberührt. Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Fehler in Minute 08:05: die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt in Deutschland der Arbeitgeber alleine.
Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung aus der vorgezogenen Altersrente und der Beschäftigung zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, kann man die, gezahlten Beiträge für die darüber liegen zurück erhalten, soweit verstanden. Wie sieht der Prozess dazu aus? Von wem erhält der Rentner die Rückerstattung, erhält er diese automatisch z.B. von der Krankenkasse zurück oder müssen diese beantragt werden, gilt es dabei Fristen einzuhalten?
Die Rückerstattung muss man bei der Krankenkasse beantragen. Auch hier gilt vermutlich die „normale“ Beitragsverjährungsfrist von vier Jahren - sicherheitshalber wenden Sie sich hierzu am besten direkt an Ihre Krankenversicherung.
Weitere Infos hierzu finden Sie z.B. hier:
verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99134045017000
Viele Grüße
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Die Hinzu Verdienst Grenze ist wichtig. Wird sie überzogen, kann die aktuell ausbezahlte Rente von der RV gekürzt werden.
Tatsächlich ist die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 für RegelaltersrentnerInnen gefallen - hier kann inwzischen ohne Einschränkungen hinzuverdient werden. Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es derzeit nur noch für Teil- und Voll-ErwerbsminderungsrentnerInnen, diese liegt aber auch sehr hoch.
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg | Social Media Team
Wie sieht es mit der steuerklasse 6 aus
Durch die Einteilung in eine Steuerklasse wird die Höhe Ihrer Lohnsteuer bestimmt. Daher der Begriff Lohnsteuerklasse. Die Sozialabgaben bleiben unberührt.
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team