Wie baue ich die Klausur auf wenn gekreuzte Mordmerkmale vorliegen? Mit welchem Streitstand fange ich an ? Oder wie löse ich das? Vielen Dank im Voraus
Nein, muss man nicht. Sie machen durch den Obersatz "strafbar gem. §§212, 216" deutlich, dass Sie der Lit. folgen, müssen das aber nicht begründen. Unabhängig davon sieht auch der BGH § 216 als (selbstständige) Privilegierung zu den §§ 212, 211 an, so dass Sie in einer Klausur, sofern es Anhaltspunkte gibt, mit § 216 beginnen müssen.
Wenn auf "die Literatur sagt" abgestellt wird, könnten auch für Examenskandidaten entsprechende Stellenverweise nützlich sein. Diese Erwähnungen halte ich für so unwissenschaftlich wie den Spruch " in der Bibel steht aber ... " Wobei glaubensgefestigte Mitmenschen sogar oft die entsprechende Fundstelle mitzitieren, was die hier vortragende Professorin hingegen grundsätzlich unterlässt. Wenn ein Student in dieser Weise referieren würde, bekäme er sicherlich Null Punkte.
@@MrHoelderlin "So ein Schwachsinn. Aber Hauptsache irgendetwas kommentiert, da kommt wohl der Narzissmus durch" Du musst Deine Selbstgespräche nicht als Kommentar posten!
endlich verstanden! Und dann auch noch einer klaren und ruhigen Stimme zuzuhören - perfekt !
Sehr verständlicher Vortrag! Vielen Dank für die Ausführungen.
sehr angenehme Stimme, gut zuzuhören und sehr verständlich erklärt!
wahnsinn.. unheimlich gut erklärt
Das ist ja doch gar nicht so kompliziert. Vielen Dank für diese verständliche Erklärung!! Sie retten mir noch mein Examen
Das würde mich sehr freuen :-) Viel Erfolg!
Endlich hab ich’s kapiert! Vielen Dank für die tollen Videos 🙏
Kurz und knapp, danke!
Ich danke Ihnen sooooo sehr! Endlich mal verständlich erklärt
Schade, dass Sie nicht alle Rechtsgebiete erklâren!
2:08 Vor 4 Jahren sollte das schon reformiert werden? Wie lange dauert das denn noch? 😫😫😫😫😫
Werden Sie Justizministerin ;-)!
Super Video, habe es endlich verstanden! Es ist sehr angenehm zuzuhören und nicht schwer zu folgen!
Ich habs endlich verstanden 💁🏻♀️🧠
Wie baue ich die Klausur auf wenn gekreuzte Mordmerkmale vorliegen? Mit welchem Streitstand fange ich an ? Oder wie löse ich das?
Vielen Dank im Voraus
Muss man in einer Hausarbeit erklären warum man der Literatur folgt und den §216 als Priviligierungstatbestand behandelt?
Nein, muss man nicht. Sie machen durch den Obersatz "strafbar gem. §§212, 216" deutlich, dass Sie der Lit. folgen, müssen das aber nicht begründen. Unabhängig davon sieht auch der BGH § 216 als (selbstständige) Privilegierung zu den §§ 212, 211 an, so dass Sie in einer Klausur, sofern es Anhaltspunkte gibt, mit § 216 beginnen müssen.
Wie immer eine Augenweide!
Bitte nicht mit Meinungsständen beginnen, sondern mit dem Gesetz. Ich habe nach 0:29 abgeschaltet.
Diese Videos richten sich an Examenskandidaten, nicht an Laien. Gesetzeskenntnis ist vorausgesetzt.
Wenn auf "die Literatur sagt" abgestellt wird, könnten auch für Examenskandidaten entsprechende Stellenverweise nützlich sein.
Diese Erwähnungen halte ich für so unwissenschaftlich wie den Spruch " in der Bibel steht aber ... "
Wobei glaubensgefestigte Mitmenschen sogar oft die entsprechende Fundstelle mitzitieren, was die hier vortragende Professorin hingegen grundsätzlich unterlässt.
Wenn ein Student in dieser Weise referieren würde, bekäme er sicherlich Null Punkte.
@@pleindespoir So ein Schwachsinn. Aber Hauptsache irgendetwas kommentiert, da kommt wohl der Narzissmus durch.
@@MrHoelderlin "So ein Schwachsinn. Aber Hauptsache irgendetwas kommentiert, da kommt wohl der Narzissmus durch"
Du musst Deine Selbstgespräche nicht als Kommentar posten!
Danke! Super erklärt!
Und Ihre Stimme und Intonationen sind perfekt!