Ein sehr interessanter Fall, danke Sandra. Ich hab früher nur gehört, dass an derGrenze was passiert war. Nichts genaues. Interessant ist auch, DASS ich da in Thüringen gewohnt habe. Später nach Dresden umgezogen bin.
Nicht, wenn man vorher schon eine Kriegswaffe klaut und soviel Munition mitnimmt, dass der Einsatz der Waffe als geplant angesehen werden kann. Alles in allem hat der Rechtstaat funktioniert, während die DDR die eigene Bevölkerung fehlinformierte und Rachemordpläne schmiedete.
Das war ja keine Selbstverteidigung. Das war Doppelmord. Selbstverteidigung beinhaltet immer den eigenen Rückzug vor Kampfhandlungen. Zur eigenen Notwehr. Das kann man nun von einem Kriminellen nicht behaupten. Der mit einer Kriegswaffe auf eine Grenze zuläuft, wo er weiss, dass Diese mit Posten gesichert wird. Insofern: ganz klarer Doppelmord. Und es war ja auch bewiesen, dass die DDR- Grenzer nie geschossen haben. Heisst , sie wurden überrascht. Wie soll sich denn dann da der Weinhold selbstverteidigen, wenn er gar nicht angegriffen wurde ? Also is das völlig hanebüchen von Selbstverteidigung zu sprechen.
Das stimmt!1 Was ist dann aber mit den Mördern passiert , die ca. 1000 unschuldige Menschen bei einer Flucht erschossen haben ! Ja , richtig die bekamen Geldprämien und Sonderurlaub , und wurden nicht einmal vor Gericht gestellt !Auch nach der Wende nicht .
ich verstehe nicht das Weinhold sich an Munition vergreifen kann wurde nicht bewacht . Da kann man sehen die NVA bzw Grenztruppe wie da gefährliche Sachen bewacht wurde .
@@otto9327 ich meinte auch das Lager wo die Munition nicht richtig bewacht wurde sonst hätte auch nicht ran kommen können . Bei die Soldaten ist schon richtig das der Munition stand bzw das Magazin überprüft wurde .
Du hast zwar eine Meinung aber keine Ahnung. Jeder Soldat konnte in der DDR , theoretisch ,bei einen Wachdienst mit 60 Schuß den Posten verlassen und eine Flucht planem !!
Der Typ war selbst nach westdeutschen Maßstäben ein Straftäter - er hat sich unerlaubt von der Truppe entfernt. Auf der Flucht klaute er ein Auto und Waffen und bedrohte einen regulären Polizisten mit seiner MP. Ich bin kein Jurist, aber im Grunde hat er die Grenzposten zur Verdeckung einer Straftat (Fahnenflucht) getötet, nach dem StGB ist das ein MORD!
@@ruhri0411 wer hat denn an der Grenze geschossen die Grenzsoldaten oder nicht hätten sie keine Waffen gehabt und nicht auf ihn gezielt hätte auch nicht geschossen oder du Depp du blöder
@@joethesheep4675 das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun, von Rechts wegen hätte diese Ratte ausgeliefert werden müssen, weil der Tatort auf DDR-Terretorium lag, damit hat sich die BRD strafbar gemacht !!!
Aber dabei darf man nie andere Menschen töten. Denn nach ihrer Argumentation müsste ja jeder Häftling oder Straftäter seinen Gefängniswärter töten dürfen. Denn er will ja nur in Freiheit. Also is das vollkommener Blödsinn, dass der Weg in die Freiheit Doppelmorde rechtfertigt. Das wär extremer Schwachsinn. Und schon gar nicht darf ein Soldat andere Soldaten töten, damit er über eine Grenze kann. Gehts noch ? Für sowas gibts die Todesstrafe.
Vielen Dank ! Das erfahren wir mit 58 Jahren. Interessant
Ein sehr interessanter Fall, danke Sandra. Ich hab früher nur gehört, dass an derGrenze was passiert war. Nichts genaues. Interessant ist auch, DASS ich da in Thüringen gewohnt habe. Später nach Dresden umgezogen bin.
Ich wär auch geflohen - ABER, mit Verlaub, DOCH NICHT SO! 😶
Selbstverteidigung ist aber nicht Mord!
Nicht, wenn man vorher schon eine Kriegswaffe klaut und soviel Munition mitnimmt, dass der Einsatz der Waffe als geplant angesehen werden kann. Alles in allem hat der Rechtstaat funktioniert, während die DDR die eigene Bevölkerung fehlinformierte und Rachemordpläne schmiedete.
wer zuerst schießt ist der Mörder !
Das war ja keine Selbstverteidigung. Das war Doppelmord. Selbstverteidigung beinhaltet immer den eigenen Rückzug vor Kampfhandlungen. Zur eigenen Notwehr. Das kann man nun von einem Kriminellen nicht behaupten. Der mit einer Kriegswaffe auf eine Grenze zuläuft, wo er weiss, dass Diese mit Posten gesichert wird. Insofern: ganz klarer Doppelmord. Und es war ja auch bewiesen, dass die DDR- Grenzer nie geschossen haben. Heisst , sie wurden überrascht. Wie soll sich denn dann da der Weinhold selbstverteidigen, wenn er gar nicht angegriffen wurde ? Also is das völlig hanebüchen von Selbstverteidigung zu sprechen.
Doch, wenn ist nicht von einer Notwehrnorm gedeckt ist.
Eine schreckliche Sache 😢
🙏💛✝️💛🙏
Gerichte urteilen heute auch nicht anderst!
Mörder!
Sie meinen die Grenzsoldaten?
@@biglebowski5737 haben Sie den Film gesehen?
Die armen Grenzsoldaten
....haben halt Ihren Job nicht gemacht. Sie haetten bestimmt jeden Fluechtling gerne erschossen oder?
Mörder bleibt Mörder🤮
Er haette sich ja auch von den Grenzmoerdern erschiessen lassen koennen.
Das stimmt!1 Was ist dann aber mit den Mördern passiert , die ca. 1000 unschuldige Menschen bei einer Flucht erschossen haben ! Ja , richtig die bekamen Geldprämien und Sonderurlaub , und wurden nicht einmal vor Gericht gestellt !Auch nach der Wende nicht .
Du meinst die Grenzer ?
ich verstehe nicht das Weinhold sich an Munition vergreifen kann wurde nicht bewacht . Da kann man sehen die NVA bzw Grenztruppe wie da gefährliche Sachen bewacht wurde .
@@otto9327
ich meinte auch das Lager wo die Munition nicht richtig bewacht wurde sonst hätte auch nicht ran kommen können . Bei die Soldaten ist schon richtig das der Munition stand bzw das Magazin überprüft wurde .
Du hast zwar eine Meinung aber keine Ahnung. Jeder Soldat konnte in der DDR , theoretisch ,bei einen Wachdienst mit 60 Schuß den Posten verlassen und eine Flucht planem !!
NOTWEHR = KEIN MORD ! ! !
Der Typ war selbst nach westdeutschen Maßstäben ein Straftäter - er hat sich unerlaubt von der Truppe entfernt. Auf der Flucht klaute er ein Auto und Waffen und bedrohte einen regulären Polizisten mit seiner MP.
Ich bin kein Jurist, aber im Grunde hat er die Grenzposten zur Verdeckung einer Straftat (Fahnenflucht) getötet, nach dem StGB ist das ein MORD!
@@ruhri0411 wer hat denn an der Grenze geschossen die Grenzsoldaten oder nicht hätten sie keine Waffen gehabt und nicht auf ihn gezielt hätte auch nicht geschossen oder du Depp du blöder
@@ruhri0411 das ist aber nicht vergleichbar. Alleine schon deshalb weil er, wenn er Westdeutscher gewesen wäre das Land ja hätte verlassen dürfen....
das war keine Notwehr, der hat zuerst geschossen, ohne daß er bedroht wurde !!!
@@joethesheep4675 das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun, von Rechts wegen hätte diese Ratte ausgeliefert werden müssen, weil der Tatort auf DDR-Terretorium lag, damit hat sich die BRD strafbar gemacht !!!
legger propaganda aus dem ost
Romy Böhme: Schwachkopf aus dem Westen
@@eingooglenutzer4355 . es ist nun einmal so, der "Schwachkopf aus dem Westen", hat dem "Superhirn aus dem Osten" gezeigt was siegen heißt.
Er hätte ja mit den Grenzwachen Kaffee trinken können l.
Gute Idee, nach dem MOTTO "alle Soldaten wollen nach Haus.. ", ABER HATTE DER WEINHOLD EINE TERMOSKANNE MIT HEISSEM KAFFEE DABEI? :)
nach den Kommentaren hier gehend stellen sich einige Leute das so vor, ja.
Jeder Mensch hat das Recht auf seine Freiheit .... notfalls mit Gewalt ....
Aber dabei darf man nie andere Menschen töten. Denn nach ihrer Argumentation müsste ja jeder Häftling oder Straftäter seinen Gefängniswärter töten dürfen. Denn er will ja nur in Freiheit. Also is das vollkommener Blödsinn, dass der Weg in die Freiheit Doppelmorde rechtfertigt. Das wär extremer Schwachsinn. Und schon gar nicht darf ein Soldat andere Soldaten töten, damit er über eine Grenze kann. Gehts noch ? Für sowas gibts die Todesstrafe.