Faktor 13,75 - so bewertet das Finanzamt dein Unternehmen!

แชร์
ฝัง
  • เผยแพร่เมื่อ 20 ก.ค. 2024
  • Du willst dein Unternehmen übertragen oder ziehst als Unternehmer aus Deutschland weg? Wie geht das Finanzamt vor, um den Wert deines Unternehmens festzustellen? Und ist dieser Wert in Stein gemeißelt? Dieser spannenden Frage geht RA Dr. Tim Greenawalt in unserem heutigen Video nach.
    Inhalt
    0:00 Willkommen
    0:43 Einleitung
    2:12 Das Bewertungsgesetz - Geltungsbereich
    2:45 § 9 BewG Bewertungsgrundsatz: Gemeiner Wert
    7:30 § 11 BewG Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
    13:58 § 109 BewG Bewertung von Betriebsvermögen
    15:16 § 95 BewG Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen
    15:30 § 96 BewG Freiberufler
    16:15 § 97 BewG Personengesellschaften
    17:10 §§ 199 ff. BewG Das Vereinfachte Ertragswertverfahren
    19:38 § 200 BewG Ermittlung des Ertragswerts
    22:58 § 201 BewG Ermittlung des Jahresertrags
    24:49 § 202 BewG Betriebsergebnis
    27:48 § 203 BewG Kapitalisierungsfaktor
    28:23 Einen abweichenden Unternehmenswert ermitteln
    29:05 Abschluss
    Gehe jetzt auf www.expats.global/termin, bewirb dich auf deine kostenlose Ersteinschätzung und erfahre, wie wir von ExpatsGlobal dir helfen können, dein Business international zu skalieren und unabhängig von jedem Ort der Welt aus zu betreiben!
    ExpatsGlobal ist eine internationale Steuerberatung, die sich auf Unternehmer spezialisiert hat. Wir beraten insbesondere beim Wegzug aus Deutschland, bei der Firmengründung in Deutschland und im Ausland, und bei der Verlagerung oder Verschmelzung von Unternehmen.
    Abonniere unseren Kanal und tritt unserer ExpatsGlobal Mastermind bei: / expatsglobal

ความคิดเห็น • 7

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  7 หลายเดือนก่อน

    Sichere dir jetzt deine kostenlose Ersteinschätzung unter www.expats.global/termin!

  • @ismailDemiralp
    @ismailDemiralp 7 หลายเดือนก่อน

    Also ist es konkret so dass bei einem Cash Bestand von z.b. 1 Mio. Eur und durchschnittlichen Gewinn von 100.000 Eur der letzten 3 Jahre der Wert des Unternehmens mit: 1Mio Eur + 13,75x100.000 Eur = 2.375.000 Eur ermittelt wird. Davon dann der persönliche Steuersatz angewendet , also bei dem Betrag mit 45%. Bei einem Erstverkauf dann aber nur 60% des Wertes angesetzt wird.
    Dann komme ich auf 2.375.000 Eur x 60% x 45% = 641.250 Eur.
    Stimmt dass, das die Wegzugssteuer 1. von der SPD eingeführt wurde umd 2. damals noch Reichsfluchtsteuer hiess?

  • @berndfreudinger7254
    @berndfreudinger7254 7 หลายเดือนก่อน +1

    Was ist, wenn kein Geld oder Vermögen mehr vorhanden ist, weil alles bereits verbraucht oder für Altersvorsorge verwendet wurde ? So nach dem Motto: Erst kommt meine eigene existenzielle Absicherung, dann erst der Fiskus und ggf andere Gläubiger ? Hat wohl dann mit Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit nichts zu tun, soweit die Steuern per Steuererklärung bisher immer korrekt erklärt bzw angegeben wurden 🤔😏

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  7 หลายเดือนก่อน +1

      Leider wird das Finanzamt - sobald eine Steuer bestandskräftig festgesetzt wurde - diese in der Regel bis zur Zahlung oder bis zur Insolvenz des Steuerpflichtigen vollstrecken (§ 249 AO). Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebietet, dass es keine generell vorrangige Verwendung des zu versteuernden Einkommens gibt.

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 7 หลายเดือนก่อน +2

      Danke für die sachkundige Antwort. Man kann mit Ihnen gut fachsimpeln. Ich habe dabei gedacht, wenn jemand auswandert, was hat dann das Finanzamt davon den Steuerzahler in die Insolvenz zu treiben ? Denn das Finanzamt als Gläubiger muss dann erstmal die Kosten fùr das Insolvenzgericht und den Insolvenzverwalter vorschießen mit ungewissen Ausgang. Der Steuerzahler als Insolvenzschuldner muss dann ggf lediglich dem Insolvenzverwalter eine Kontaktadresse angeben und ggf seine Einkünfte im Ausland mitteilen, was der Insolvenzverwalter nur schlecht nachprüfen kann. Insbesonders wenn der Auswanderer in seinem neuen Land auf Grund sogenanntem Territorialsteuersystem nicht zur Buchhaltung oder Steuererklärungen verpflichtet ist, weil er dort kein Inlandseinkommen hat bzw keine Inlandsgeschäfte macht. Sofern das deutsche Insolvenzverfahren nach der InsO nicht ohnehin mangels Masse abgewiesen wird. Aber auch wenn das Insolvenzverfahren zu Stande kommen sollte, dann schmeißt der Fiskus lediglich dem schlechten Geld gutes Geld hinterher wie man so sagt. Außerdem müssen dem Insolvenzschuldner nach der ZPO dann derzeit etwa 1400.-€ zum leben bleiben. Aber auch wenn der Steuerzahler in Deutschland bleibt sieht es für den Fiskus nicht viel besser aus..Er hat dann Anspruch auf Bürgergeld, Wohngeld usw , wird dann also aus Steuermitteln alimentiert statt Steuer zu zahlen.Und auf Grund der sog. Restschuldbefreiung hat er dann nach ca.5 Jahren seine Steuerschuld bereinigt. Auf jede Fall demnach ein Minusgeschäft für das Finanzamt, Gewerbesteueramt und dgl 😏😉

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  7 หลายเดือนก่อน +1

      Es muss nicht zwangsläufig in die Insolvenz gehen - ggf. wartet das Finanzamt, lässt sich z.B. Zwangssicherungshypotheken auf Grundstücke eintragen und vollstreckt jeweils, sobald verwertbares Vermögen vorhanden und erreichbar ist.
      In bestimmten Fällen wie etwa bei Steuerhinterziehung kann es allerdings aus Sicht des Finanzamts auch sinnvoll sein, das Insolvenzverfahren einzuleiten, da ggf. die Steuerschulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (vgl. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO).

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 7 หลายเดือนก่อน

      Ja, aber auswandern stellt an sich wohl keine Steuerhinterziehung dar, wenn man alle notwendigen Steuererklärungen eingereicht hat solange sich der Wohnsitz und Geschäftsitz in Hoheitsgebiet Deutschland befunden hat 🤔