Enkelkind macht die Verhinderungspflege. Bekam jetzt den 1,5 Betrag des Pflege Geldes. Wie, oder darf man den Satz für die Kurzzeitpflege beantragen oder entfällt das auch. Bei uns würden die knapp über 800 Euro nicht ausgezahlt. Woran liegt das? Was haben wir falsch gemacht? Danke
Die 806€ zählen nur bei Ersatzpflegepersonen, die nicht bis zum 2. Grad verwandt sind. Es sind in dem Fall leider nur der 1,5-fache Satz des Pflegegeldes + Fahrtkosten möglich. Lediglich die Fahrtkosten können bis 1.612€ geltend gemacht werden, ABER der 1,5-fache Satz des Pflegegeldes + Fahrtkosten dürfen maximal 2.418€ betragen. Es ist leider kompliziert.
Hallo, ich habe zum ersten Mal die Verhinderungspflege als nahe Angehörige übernommen. Es war immer Std weise. Was steht mir jetzt als Betrag zu wenn der Pflegegrad 3 besteht mit der nicht Inanspruchgenommenen Kurzzeitpflege? In meiner Beantragung habe ich ein Fahrtgeld aufgelistet dass mir auch anscheinend erstattet wird( 192€). Es kam ein Brief von der Pflegekasse darin steht : Für Ihren aktuellen Antrag Entweder pflegebedingte Aufwendungen ohne weitere Kosten 817,50€ oder pflegebedingte Aufwendungen und Fahrtkosten/ Aufwendungen 2418,00€ Meine Frage ist jetzt welchen Betrag kann ich insgesamt erhalten, wenn ich 10x im Monat mehrer Std einspringe ? Und diese Kurzzeitpflege zu 50% steht mir doch dann auch zu, oder ?
Hallo, Für die Verhinderungspflege bis zu 859,50 € bei Pflegegrad 3, plus die Fahrtkosten (2024). Die Pflegekasse hat noch den alten Betrag benannt. Das gilt für 2023.
Vielen Dank für die schnelle Antwort ihr seid ja top 😊Ja es ist auch rückwirkend für 2023. Kann man wohl schon für 2024 beantragen? Und was ist mit dieser anteiligen Kurzzeitpflege gemeint? Kann ich da die 887 auch geltend machen? Das ist nicht verständlich erklärt.
@nicole-u7c der sogenannte Übertrag der Kurzzeitpflege kann die Verhinderungspflege von 1.612 (+806) auf 2.418€ erhöhen. Das geht bei nicht verwandten Ersatzpflegepersonen. Oder die Fahrtkosten und Verdienstausfall bei Verwandten. Es ist unnötig kompliziert. Nächstes Jahr ab Juli wird es nochmal angepasst… aber das kommt ja noch 😉 Die Leistung kann erst nach Durchführung abgerechnet werden.
@@Pflege-Cafealso wenn man die Ersatz Pflegekraft nicht verwand ist kriegt mann 2.418 € aber kein Fahrkosten dann zahlt die person ja aus derTasche gibts da keine andere Möglichkeit das die Person wenigstens etwas Fahrkosten erstattet werden kann
Hallo ihr Beiden, die Person, die bei mir ( Pflegegrad 4 ) seit Jahren die Verhinderungspflege ausführt, wird ab nächstes Jahr selber Pflegegrad 2 haben. Ist es weiter rechtlich OK wenn sie bei mir weiter die Verhinderungspflege ausführt ? Danke schön
Hallo Thomas, ja, eine Person mit Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege für eine Person mit Pflegegrad 4 übernehmen. Entscheidend ist, dass die Ersatzpflegeperson in der Lage ist, die erforderliche Pflege zu leisten. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die den Pflegegrad der Ersatzpflegeperson regeln. Wichtig ist jedoch, dass die Pflegebedürftigkeit der Ersatzpflegeperson nicht ihre Fähigkeit beeinträchtigt, die notwendige Pflege zu erbringen. Die Pflegekasse prüft in der Regel nicht den Pflegegrad der Ersatzpflegeperson, sondern ob die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt wird.
Hallo, und wie ist das wenn die Exfrau bei dem Exmann die Verhinderungspflege übernimmt ? Nahe verwandte sind das ja nicht, verschwagert ja. Aber bis zu welchem grad ? 🫣 Es ist so kompliziert 😅
Ehemann und Ehefrau sind im rechtlichen Sinne nicht miteinander verwandt oder verschwägert. Ehepartner werden nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf als nahe Verwandte gesehen, für Ex-Partner gilt das nicht.
Wenn so lange die Kurzzeitpflege genutzt wurde dürfte kein Geld für die Verhinderungspflege vorhanden sein. Am besten bei der Pflegekasse anrufen und nachfragen ob ein Budget zur Verfügung steht. Für die Verhinderungspflege wird immer abgefragt ob der Hilfebedarf schon 6 Monate vorlag…. Bei Akut-Ereignissen wie ein Schlaganfall wäre das nicht der Fall. Bei einer demenziellen Erkrankung wiederum schon.
Hallo ihr Beiden, kann man einen Verwandten die Verhinderungspflege machen lassen bis das Verwandten-Budget (1,5fach) aufgebraucht ist und den Rest dann von Freunden machen lassen, bis das Budget aufgebraucht ist - sprich die 2418€?
Hallo Meine Mutter bekommt Kombinationleistung, Pflegegrad 2. 1. Wie lange rückwirkend kann man Verhinderungapflege beantragen ? 2. Muss man das jeden Monat beantragen ? 3. Ich als Tochter, wie viel bekomme ich Stundenweise ? 4. Das gleiche gilt für den Schwiegersohn. 5. Das gleiche gilt für Freunde ? Wie sieht es mit Nachbarschaftshilfe aus, was bekommen die und wie wird abgerechnet ? Kann ich als Tochter Fahrkosten abrechnen, wohne nicht im gleichen Ort ? Ca. 40 min .entfernt. Baden Würdenberg. Vielen Dank. Einen schönen Tag. Gruß Tanja
Hallo, 1. Der Leistungsanspruch kann bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden (§45 Abs. 1 SGB. I) 2. Nein, man kann es auch vom 01.01.-31.12. beantragen (bei stundenweiser VHP unter 8 Stunden / Tag). In akuten Situationen, bei Krankheit z.B., kann man es immer rückwirkend beantragen. Viele Kassen fordern dann nicht mal einen Antrag, sondern nur den Nachweis, wer die Ersatzpflegeperson war, wieviel diese bekommen und eine Bestätigung, das diese das Geld erhalten hat. 3./4./5. Der Stundensatz kann individuell festgelegt werden und ist nicht vorgegeben (BSG Urteil v. 12.07.2012 - B 3 P 6/11 R )
Wenn ich einen Verhinderung Antrag stelle und die Person, die mich diese Zeit pflegt bekommt Grundsicherung, müssen die Steuer bezahlen, oder bekommt sie weniger Grundsicherungsgeld. Vielen Dank für ihre Antwort
Eltern, die Pflegegeld für ihr Kind erhalten oder Pflegepersonen, die Sozialhilfe beziehen, müssen das Pflegegeld nicht als anrechnungsfähiges Einkommen betrachten. Eine solche Betrachtungsweise würde zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen pflegenden Angehörigen führen und möglicherweise die Bereitschaft zur Pflege mindern, was wiederum dem Pflegebedürftigen schaden könnte. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass dies das System der familiären Pflege gefährden würde. Gleiches gilt für den Bezug von einkommensabhängigem Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach § 19 SGB II. Pflegegeld wird demnach nicht als Einkommen angesehen, sondern nach den "Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den §§ 11-11b SGB II" als zweckgebundene Einnahmen betrachtet. Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung aus dem Rechtskreis des SGB XI und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung.
Hallo, ich habe zwei Geschwister mit pflegegrad 4, die noch daheim von der Mama betreut werden. Für ca. 5 Stunden pro Woche, unterstützen meine Frau und ich Sie dabei. Stehen dann in diesem Fall, meiner Frau und mir die Verhinderungspflege von 1,5 fachen des pflegegeldes zu?
Hallo, vielen Dank für die vielen informativen Videos. Ich bin neu im Pflege-Dschungel und habe dieses Jahr Pflegegrad 2 zuerkannt bekommen (Rückwirkung über 6 Monate. Das scheint wichtig). Ich bin derzeit auf der Suche nach haushaltsnahen Dienstleistungen im Rahmen der 125€ Entlastungsbetrag (Fenster putzen), da uns der Haushalt zuletzt über den Kopf gewachsen ist. Ich habe einen zugelassenen Betrieb gefunden und wurde da gefragt, ob meine Verhinderungspflege schon ausgeschöpft ist, weil das kann man ja darüber machen. Ich musste erst mal recherchieren, was das überhaupt ist. Jetzt kommt mir das aber schon suspekt vor, denn um Pflege im medizinischen Sinne geht es ja gar nicht. Meine Pflegeperson wäre höchstwahrscheinlich sogar anwesend, damit überhaupt jemand in die Wohnung kann. Ist das ein klassischer Fall von "da lässt sich mehr abrechnen"? Mir wurde auch sehr klar kommuniziert, dass es sonst keine Kapazitäten gibt für haushaltsnahe Dienstleistungen. Aber ich will mich da auch nicht rechtlich auf dünnes Eis begeben oder mich irgendwie strafbar machen. Haben Sie einen Rat für mich? Lieber abspringen davon? Oder ist das wirklich so normal und Standard, wie mir die Dienstleister am Telefon gesagt haben? Die Abrechnen über die Pflegekasse würde der Dienstleister selbst übernehmen. Und es ist halt leider auch schwierig, jemanden mit "landesrechtlicher Zulassung" zu finden. (und auch nicht so recht nachvollziehbar, warum das bei Reinigungsarbeiten überhaupt notwendig ist). Ich wäre sehr dankbar für Ihren Rat. Jetzt schau ich mal, ob ich in Ihren anderen Videos noch für mich relevante Infos finden kann. 🌻
Der sogenannte Alltagsdienst kann auch Verhinderungspflege abrechnen. Dadurch haben sie mehr Zeiten die sie in Anspruch nehmen können. Es ist Ihnen überlassen ob sie es in Anspruch nehmen. Wir haben für beides auch Folgen, wo wir es erklären. Gerne reinhören und bei Fragen wieder melden. Die Logik hinter den Zulassungs-Kriterien sind politisch und teilweise nicht nachvollziehbar. Und in Deutschland ist föderales System, daher in jedem Land individuell unterschiedlich. Ihnen alles Gute❣️
@@Pflege-Cafe Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. 💐 Als Neuling sind diese ganzen Bezeichnungen, Kriterien, Ausnahmen dazu usw schon echt verwirrend. Zumindest wäre das dann also wohl okay und ich würde dadurch keine Probleme und keinen Abzug vom Pflegegrad bekommen? Habe ich das richtig verstanden? Wobei ich mir generell nicht so viel Hoffnung mache, da mir auch eher ruppig mitgeteilt wurde (ohne etwas über meine Einschränkungen zu wissen oder zu fragen), dass ich mich ja recht jung und fit anhöre und sie unterstützen eigentlich alte Menschen. 😶 Vielleicht auch ein Zeichen, lieber einen anderen Dienstleister zu suchen. Ich mach mich mal auf die Suche nach Ihren Videos zu den Themen. Nochmals Danke!
Vielen Dank für das Video! Trotzdem ist mir folgender Punkt noch nicht klar: angenommen, ich bin mehrere Tage verhindert, aber in dieser Zeit verlangt die (erste) Ersatzpflegeperson kein Geld für ihre Aufwendungen. Zu anderen Zeiten bin ich nur stundenweise verhindert und die (zweite) Ersatzpflegeperson verlangt nun Geld für ihre Leistungen. Muss ich nun bei der KK beide Zeiten angeben oder nur die Zeiten, in denen die Ersatzpflegeperson ihre Aufwendungen ersetzt bekommen hat? Leider nirgendwo klar beschrieben. Besten Dank vorab!
Wenn es nur um die Erstattung geht, dann sollte auch nur der Zeitraum angegeben werden, in dem eine Zahlung erfolgt. Wenn die Ersatzpflegeperson kein Geld annehmen möchte, muss dieser Zeitraum auch nicht angegeben werden. Es geht bei der Verhinderungspflege ja darum, das die Ersatzpflegeperson eine Aufwendung erhalten soll.
Bezieht die Pflegeperson selbst Sozialhilfe, wird das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet. Eine solche Anrechnung würde zu einer Benachteiligung im Vergleich zu anderen pflegenden Angehörigen führen und könnte die Bereitschaft zur Pflege verringern, was den Pflegebedürftigen schaden könnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wäre dadurch das familiäre Pflegesystem gefährdet. Dies gilt ebenfalls für den Bezug von einkommensabhängigen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach § 19 SGB II. Pflegegeld wird daher nicht als Einkommen betrachtet, sondern gehört laut den „Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den §§ 11-11b SGB II“ zu den zweckgebundenen Einnahmen. Es ist eine zweckgebundene Leistung im Rahmen des SGB XI und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung. Pflegegeld, das an Angehörige weitergeleitet wird, gilt nicht als Einkommen, solange es nicht gewerbsmäßig erzielt wird.
Kann man den Namen der Ersatzpflegeperson noch offen lassen?
Enkelkind macht die Verhinderungspflege. Bekam jetzt den 1,5 Betrag des Pflege Geldes. Wie, oder darf man den Satz für die Kurzzeitpflege beantragen oder entfällt das auch. Bei uns würden die knapp über 800 Euro nicht ausgezahlt. Woran liegt das? Was haben wir falsch gemacht? Danke
Die 806€ zählen nur bei Ersatzpflegepersonen, die nicht bis zum 2. Grad verwandt sind. Es sind in dem Fall leider nur der 1,5-fache Satz des Pflegegeldes + Fahrtkosten möglich. Lediglich die Fahrtkosten können bis 1.612€ geltend gemacht werden, ABER der 1,5-fache Satz des Pflegegeldes + Fahrtkosten dürfen maximal 2.418€ betragen. Es ist leider kompliziert.
@@Pflege-Cafe danke für eure Mühe. Das ist so ungerecht. Na ja
Gerne :-).
Ja, es ist leider sehr unbefriedigend alles.
Hallo, ich habe zum ersten Mal die Verhinderungspflege als nahe Angehörige übernommen. Es war immer Std weise. Was steht mir jetzt als Betrag zu wenn der Pflegegrad 3 besteht mit der nicht Inanspruchgenommenen Kurzzeitpflege? In meiner Beantragung habe ich ein Fahrtgeld aufgelistet dass mir auch anscheinend erstattet wird( 192€). Es kam ein Brief von der Pflegekasse darin steht : Für Ihren aktuellen Antrag Entweder pflegebedingte Aufwendungen ohne weitere Kosten 817,50€ oder pflegebedingte Aufwendungen und Fahrtkosten/ Aufwendungen 2418,00€
Meine Frage ist jetzt welchen Betrag kann ich insgesamt erhalten, wenn ich 10x im Monat mehrer Std einspringe ?
Und diese Kurzzeitpflege zu 50% steht mir doch dann auch zu, oder ?
Hallo,
Für die Verhinderungspflege bis zu 859,50 € bei Pflegegrad 3, plus die Fahrtkosten (2024).
Die Pflegekasse hat noch den alten Betrag benannt. Das gilt für 2023.
www.henseleit-plus.de/leistungen-der-pflegeversicherung/
Vielen Dank für die schnelle Antwort ihr seid ja top 😊Ja es ist auch rückwirkend für 2023. Kann man wohl schon für 2024 beantragen? Und was ist mit dieser anteiligen Kurzzeitpflege gemeint? Kann ich da die 887 auch geltend machen? Das ist nicht verständlich erklärt.
@nicole-u7c der sogenannte Übertrag der Kurzzeitpflege kann die Verhinderungspflege von 1.612 (+806) auf 2.418€ erhöhen. Das geht bei nicht verwandten Ersatzpflegepersonen. Oder die Fahrtkosten und Verdienstausfall bei Verwandten.
Es ist unnötig kompliziert. Nächstes Jahr ab Juli wird es nochmal angepasst… aber das kommt ja noch 😉
Die Leistung kann erst nach Durchführung abgerechnet werden.
@@Pflege-Cafealso wenn man die Ersatz Pflegekraft nicht verwand ist kriegt mann 2.418 € aber kein Fahrkosten dann zahlt die person ja aus derTasche gibts da keine andere Möglichkeit das die Person wenigstens etwas Fahrkosten erstattet werden kann
Hallo ihr Beiden, die Person, die bei mir ( Pflegegrad 4 ) seit Jahren die Verhinderungspflege ausführt, wird ab nächstes Jahr selber Pflegegrad 2 haben. Ist es weiter rechtlich OK wenn sie bei mir weiter die Verhinderungspflege ausführt ?
Danke schön
Hallo Thomas,
ja, eine Person mit Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege für eine Person mit Pflegegrad 4 übernehmen. Entscheidend ist, dass die Ersatzpflegeperson in der Lage ist, die erforderliche Pflege zu leisten. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die den Pflegegrad der Ersatzpflegeperson regeln.
Wichtig ist jedoch, dass die Pflegebedürftigkeit der Ersatzpflegeperson nicht ihre Fähigkeit beeinträchtigt, die notwendige Pflege zu erbringen.
Die Pflegekasse prüft in der Regel nicht den Pflegegrad der Ersatzpflegeperson, sondern ob die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt wird.
Hallo, und wie ist das wenn die Exfrau bei dem Exmann die Verhinderungspflege übernimmt ? Nahe verwandte sind das ja nicht, verschwagert ja. Aber bis zu welchem grad ? 🫣 Es ist so kompliziert 😅
Ehemann und Ehefrau sind im rechtlichen Sinne nicht miteinander verwandt oder verschwägert.
Ehepartner werden nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf als nahe Verwandte gesehen, für Ex-Partner gilt das nicht.
Hallo,hat man Anspruch auf Verhinderungspflege wenn man 2 Monate in Kurzzeitpflege war?
Wenn so lange die Kurzzeitpflege genutzt wurde dürfte kein Geld für die Verhinderungspflege vorhanden sein.
Am besten bei der Pflegekasse anrufen und nachfragen ob ein Budget zur Verfügung steht.
Für die Verhinderungspflege wird immer abgefragt ob der Hilfebedarf schon 6 Monate vorlag…. Bei Akut-Ereignissen wie ein Schlaganfall wäre das nicht der Fall. Bei einer demenziellen Erkrankung wiederum schon.
7 Fragen zur Verhinderungspflege - Pflegeversicherung erklärt
th-cam.com/video/fobNruZQI64/w-d-xo.html
Hallo ihr Beiden, kann man einen Verwandten die Verhinderungspflege machen lassen bis das Verwandten-Budget (1,5fach) aufgebraucht ist und den Rest dann von Freunden machen lassen, bis das Budget aufgebraucht ist - sprich die 2418€?
Hallo. Ja, das geht. Beides zusammen darf, wie selbst beschrieben, den Maximalbetrag nicht überschreiten.
@@Pflege-Cafe danke für die schnelle antwort.
Hallo
Meine Mutter bekommt Kombinationleistung, Pflegegrad 2.
1. Wie lange rückwirkend kann man Verhinderungapflege beantragen ?
2. Muss man das jeden Monat beantragen ?
3. Ich als Tochter, wie viel bekomme ich Stundenweise ?
4. Das gleiche gilt für den Schwiegersohn.
5. Das gleiche gilt für Freunde ?
Wie sieht es mit Nachbarschaftshilfe aus, was bekommen die und wie wird abgerechnet ?
Kann ich als Tochter Fahrkosten abrechnen, wohne nicht im gleichen Ort ? Ca. 40 min .entfernt.
Baden Würdenberg.
Vielen Dank.
Einen schönen Tag.
Gruß Tanja
Hallo,
1. Der Leistungsanspruch kann bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden (§45 Abs. 1 SGB. I)
2. Nein, man kann es auch vom 01.01.-31.12. beantragen (bei stundenweiser VHP unter 8 Stunden / Tag). In akuten Situationen, bei Krankheit z.B., kann man es immer rückwirkend beantragen. Viele Kassen fordern dann nicht mal einen Antrag, sondern nur den Nachweis, wer die Ersatzpflegeperson war, wieviel diese bekommen und eine Bestätigung, das diese das Geld erhalten hat.
3./4./5. Der Stundensatz kann individuell festgelegt werden und ist nicht vorgegeben (BSG Urteil v. 12.07.2012 - B 3 P 6/11 R )
Wenn ich einen Verhinderung Antrag stelle und die Person, die mich diese Zeit pflegt bekommt Grundsicherung, müssen die Steuer bezahlen, oder bekommt sie weniger Grundsicherungsgeld.
Vielen Dank für ihre Antwort
Eltern, die Pflegegeld für ihr Kind erhalten oder Pflegepersonen, die Sozialhilfe beziehen, müssen das Pflegegeld nicht als anrechnungsfähiges Einkommen betrachten. Eine solche Betrachtungsweise würde zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen pflegenden Angehörigen führen und möglicherweise die Bereitschaft zur Pflege mindern, was wiederum dem Pflegebedürftigen schaden könnte. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass dies das System der familiären Pflege gefährden würde. Gleiches gilt für den Bezug von einkommensabhängigem Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach § 19 SGB II.
Pflegegeld wird demnach nicht als Einkommen angesehen, sondern nach den "Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den §§ 11-11b SGB II" als zweckgebundene Einnahmen betrachtet. Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung aus dem Rechtskreis des SGB XI und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung.
Hallo, ich habe zwei Geschwister mit pflegegrad 4, die noch daheim von der Mama betreut werden. Für ca. 5 Stunden pro Woche, unterstützen meine Frau und ich Sie dabei. Stehen dann in diesem Fall, meiner Frau und mir die Verhinderungspflege von 1,5 fachen des pflegegeldes zu?
Wenn ihr nicht im gleichen Haushalt wohnt geht das.
Ah okay, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hätte eine Frage wenn eine Person pflegegeld bekommt und sie hat einen Betreuer darf der das pflegegeld einfach einbehalten ?
th-cam.com/video/fJDRazBe0Sc/w-d-xo.htmlsi=OlO5YtpKZn4bEsF4
Das müsste vorher geklärt werden, aber grundsätzlich bekommt es die pflegebedürftige Person.
Schau in unsere Kurzfolge rein.
Hallo, vielen Dank für die vielen informativen Videos.
Ich bin neu im Pflege-Dschungel und habe dieses Jahr Pflegegrad 2 zuerkannt bekommen (Rückwirkung über 6 Monate. Das scheint wichtig).
Ich bin derzeit auf der Suche nach haushaltsnahen Dienstleistungen im Rahmen der 125€ Entlastungsbetrag (Fenster putzen), da uns der Haushalt zuletzt über den Kopf gewachsen ist.
Ich habe einen zugelassenen Betrieb gefunden und wurde da gefragt, ob meine Verhinderungspflege schon ausgeschöpft ist, weil das kann man ja darüber machen.
Ich musste erst mal recherchieren, was das überhaupt ist.
Jetzt kommt mir das aber schon suspekt vor, denn um Pflege im medizinischen Sinne geht es ja gar nicht.
Meine Pflegeperson wäre höchstwahrscheinlich sogar anwesend, damit überhaupt jemand in die Wohnung kann.
Ist das ein klassischer Fall von "da lässt sich mehr abrechnen"?
Mir wurde auch sehr klar kommuniziert, dass es sonst keine Kapazitäten gibt für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Aber ich will mich da auch nicht rechtlich auf dünnes Eis begeben oder mich irgendwie strafbar machen.
Haben Sie einen Rat für mich?
Lieber abspringen davon?
Oder ist das wirklich so normal und Standard, wie mir die Dienstleister am Telefon gesagt haben?
Die Abrechnen über die Pflegekasse würde der Dienstleister selbst übernehmen.
Und es ist halt leider auch schwierig, jemanden mit "landesrechtlicher Zulassung" zu finden. (und auch nicht so recht nachvollziehbar, warum das bei Reinigungsarbeiten überhaupt notwendig ist).
Ich wäre sehr dankbar für Ihren Rat.
Jetzt schau ich mal, ob ich in Ihren anderen Videos noch für mich relevante Infos finden kann. 🌻
Der sogenannte Alltagsdienst kann auch Verhinderungspflege abrechnen. Dadurch haben sie mehr Zeiten die sie in Anspruch nehmen können.
Es ist Ihnen überlassen ob sie es in Anspruch nehmen.
Wir haben für beides auch Folgen, wo wir es erklären. Gerne reinhören und bei Fragen wieder melden.
Die Logik hinter den Zulassungs-Kriterien sind politisch und teilweise nicht nachvollziehbar. Und in Deutschland ist föderales System, daher in jedem Land individuell unterschiedlich.
Ihnen alles Gute❣️
@@Pflege-Cafe Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. 💐
Als Neuling sind diese ganzen Bezeichnungen, Kriterien, Ausnahmen dazu usw schon echt verwirrend.
Zumindest wäre das dann also wohl okay und ich würde dadurch keine Probleme und keinen Abzug vom Pflegegrad bekommen? Habe ich das richtig verstanden?
Wobei ich mir generell nicht so viel Hoffnung mache, da mir auch eher ruppig mitgeteilt wurde (ohne etwas über meine Einschränkungen zu wissen oder zu fragen), dass ich mich ja recht jung und fit anhöre und sie unterstützen eigentlich alte Menschen. 😶
Vielleicht auch ein Zeichen, lieber einen anderen Dienstleister zu suchen.
Ich mach mich mal auf die Suche nach Ihren Videos zu den Themen.
Nochmals Danke!
Bitte mal nachfragen es dann für das Entladtungsbuget ab Juli 2025 ein neues FORMULAR gibt
Vielen Dank für das Video! Trotzdem ist mir folgender Punkt noch nicht klar: angenommen, ich bin mehrere Tage verhindert, aber in dieser Zeit verlangt die (erste) Ersatzpflegeperson kein Geld für ihre Aufwendungen. Zu anderen Zeiten bin ich nur stundenweise verhindert und die (zweite) Ersatzpflegeperson verlangt nun Geld für ihre Leistungen. Muss ich nun bei der KK beide Zeiten angeben oder nur die Zeiten, in denen die Ersatzpflegeperson ihre Aufwendungen ersetzt bekommen hat? Leider nirgendwo klar beschrieben. Besten Dank vorab!
Wenn es nur um die Erstattung geht, dann sollte auch nur der Zeitraum angegeben werden, in dem eine Zahlung erfolgt. Wenn die Ersatzpflegeperson kein Geld annehmen möchte, muss dieser Zeitraum auch nicht angegeben werden. Es geht bei der Verhinderungspflege ja darum, das die Ersatzpflegeperson eine Aufwendung erhalten soll.
Sozialleistungen auch die Erstattungsleistungen müssen formal beantragt werden
Verhindeurngspflege muss nicht zwingend beantragt werden. So ist es auch in den Leistungsrechtlichen Vorschriften geregelt.
Hallo kann ich für 2 patienten verhinderungspflege abrechnen in jahr 2024 in verschiedenen monate
Ja das geht. Es sollten aber nicht mehr als 2 sein.
Wenn die pflegeperson Sozialhilfe bekommt kann das Sozialamt ihr das Pflegegeld kürzen die sie von mir enthàlt
Bezieht die Pflegeperson selbst Sozialhilfe, wird das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet. Eine solche Anrechnung würde zu einer Benachteiligung im Vergleich zu anderen pflegenden Angehörigen führen und könnte die Bereitschaft zur Pflege verringern, was den Pflegebedürftigen schaden könnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wäre dadurch das familiäre Pflegesystem gefährdet. Dies gilt ebenfalls für den Bezug von einkommensabhängigen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach § 19 SGB II.
Pflegegeld wird daher nicht als Einkommen betrachtet, sondern gehört laut den „Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den §§ 11-11b SGB II“ zu den zweckgebundenen Einnahmen. Es ist eine zweckgebundene Leistung im Rahmen des SGB XI und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung. Pflegegeld, das an Angehörige weitergeleitet wird, gilt nicht als Einkommen, solange es nicht gewerbsmäßig erzielt wird.