Hallo Ludwig, super, dass du dieses Thema ansprichst 👍 Ich denke, dass jeder, der sich zutraut vor Publikum zu spielen auch über ein ansprechendes musikalisches Können verfügt. Und das darf auch finanziell honoriert werden. Manchmal eignen sich kleinere Auftritte als Türöffner für Folgeauftritte. Ich wechsle auch zwischen freien und bezahlten Auftritten und bei bezahlten stelle ich zwischen 70 und 100 Euro in Rechnung, je nach Größe der Veranstaltung und ob ich noch weiteres Equipment brauche (PA-Anlage). Ich hab dafür ein Kleingewerbe angemeldet und brauch deshalb die Steuer nicht ausweisen, geb aber die Einkünfte in der Steuererklärung als Nebeneinkünfte an. Am vergangenen Wochenende durfte ich Samstag vor etwa 80 Gästen und am Sonntag vor ca. 200 Gästen, bei einem Hoffest aufspielen.
@@walterhosch48 perfekt. Ja so sehe ich das auch. Stimmt - als Kleingewerbe muss man dir Steuer nicht ausweisen. In deiner Einkommenssteuer kommt es dann dennoch zum Steuerabzug von der Einkommenssteuer. Wenn man dann aber die Instrumente etc als Werbebeträge angibt, dann wird das Finanzamt das Ganze schnell als "Liebhaberei" einstufen, da es ja sonst bei wenigen Auftritten zu Steuerrückzahlungen kommen würde. Das wird wohl bei den meisten also in der Liebhaberei enden - aber das passt ja. Ich bin wie gesagt kein Steuerberater aber es ist halt meine eigene Erfahrung. Am besten mit nem Steuerberater besprechen. Das schönste ist eh "auf Hut" zu spielen. Je besser man ist - desto voller wird der Hut. 😉
@@skyfiremusic Danke, finde ich auch. Dennoch ist es eben auch nur ein Meinungsbild von mir. Andere sehen das vielleicht wieder ganz anders. Liebe Grüße
Danke. Mein Tipp: Kleinunternehmen anmelden, dann entfällt der Aufwand mit der Mehrwertsteuer. Geht bis zu einer Umsatzobergrenze von € 22 000.-- . Mehr wird selten ein nebenberuflicher Musikant machen.
Hallo Ludwig, super, dass du dieses Thema ansprichst 👍
Ich denke, dass jeder, der sich zutraut vor Publikum zu spielen auch über ein ansprechendes musikalisches Können verfügt. Und das darf auch finanziell honoriert werden. Manchmal eignen sich kleinere Auftritte als Türöffner für Folgeauftritte. Ich wechsle auch zwischen freien und bezahlten Auftritten und bei bezahlten stelle ich zwischen 70 und 100 Euro in Rechnung, je nach Größe der Veranstaltung und ob ich noch weiteres Equipment brauche (PA-Anlage).
Ich hab dafür ein Kleingewerbe angemeldet und brauch deshalb die Steuer nicht ausweisen, geb aber die Einkünfte in der Steuererklärung als Nebeneinkünfte an.
Am vergangenen Wochenende durfte ich Samstag vor etwa 80 Gästen und am Sonntag vor ca. 200 Gästen, bei einem Hoffest aufspielen.
@@walterhosch48 perfekt. Ja so sehe ich das auch.
Stimmt - als Kleingewerbe muss man dir Steuer nicht ausweisen. In deiner Einkommenssteuer kommt es dann dennoch zum Steuerabzug von der Einkommenssteuer. Wenn man dann aber die Instrumente etc als Werbebeträge angibt, dann wird das Finanzamt das Ganze schnell als "Liebhaberei" einstufen, da es ja sonst bei wenigen Auftritten zu Steuerrückzahlungen kommen würde. Das wird wohl bei den meisten also in der Liebhaberei enden - aber das passt ja.
Ich bin wie gesagt kein Steuerberater aber es ist halt meine eigene Erfahrung. Am besten mit nem Steuerberater besprechen.
Das schönste ist eh "auf Hut" zu spielen. Je besser man ist - desto voller wird der Hut. 😉
Die Erfahrung mit „Hut“ hab ich auch schon gemacht. Da war manchmal mehr drin, als ich gedacht hatte 😊
@@walterhosch48 stimmt. Und ist oft die stressfreiste Variante.
supa video und wichtiges thema find i! daunkschee
@@skyfiremusic Danke, finde ich auch. Dennoch ist es eben auch nur ein Meinungsbild von mir. Andere sehen das vielleicht wieder ganz anders.
Liebe Grüße
Danke.
Mein Tipp: Kleinunternehmen anmelden, dann entfällt der Aufwand mit der Mehrwertsteuer. Geht bis zu einer Umsatzobergrenze von € 22 000.-- . Mehr wird selten ein nebenberuflicher Musikant machen.
@@martinspreiter8240 stimmt. Danke