Was wäre denn ein Beispiel für eine solche stabile Bemächtigungslage? Im Grunde ist es doch immer ein einheitlicher Vorgang gerichtet auf ein handeln dulden oder unterlassen? Wo ziehe ich denn dann die Grenze bei der es zwei unterschiedliche Erfolge gibt?
Folgendes Beispiel: A bringt B zu Boden, fesselt seine Hände hinter seinem Rücken und fordert ihn dabei auf, ihm das Versteck und die Zugangsdaten zum Safe zu verraten, was B auch tut, woraufhin A die dort gelagerten Uhren herausnimmt. Hier § 239a (-), da das Bemächtigen zugleich die Gewalt im Rahmen des § 249 (BGH) war. Danach schlägt A mit einer Stablampe auf die Fußsohlen des B um diesen zu veranlassen, weitere Verstecke zu verraten, in denen Uhren liegen, welche es aber nicht gibt. Hier nun § 239a (+), da B zugleich unter dem Eindruck der Bemächtigung und der weiteren Gewalt steht. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig aber Sie können sich grds. merken: ist die Gewalt oder Drohung der §§ 249 oder 255 zugleich die Bemächtigung, dann scheidet § 239a aus.
Ich liebe Sie, Frau Tofahrn. Danke für alles.
😍😍😍👍
Was wäre denn ein Beispiel für eine solche stabile Bemächtigungslage? Im Grunde ist es doch immer ein einheitlicher Vorgang gerichtet auf ein handeln dulden oder unterlassen? Wo ziehe ich denn dann die Grenze bei der es zwei unterschiedliche Erfolge gibt?
Folgendes Beispiel: A bringt B zu Boden, fesselt seine Hände hinter seinem Rücken und fordert ihn dabei auf, ihm das Versteck und die Zugangsdaten zum Safe zu verraten, was B auch tut, woraufhin A die dort gelagerten Uhren herausnimmt. Hier § 239a (-), da das Bemächtigen zugleich die Gewalt im Rahmen des § 249 (BGH) war. Danach schlägt A mit einer Stablampe auf die Fußsohlen des B um diesen zu veranlassen, weitere Verstecke zu verraten, in denen Uhren liegen, welche es aber nicht gibt. Hier nun § 239a (+), da B zugleich unter dem Eindruck der Bemächtigung und der weiteren Gewalt steht.
Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig aber Sie können sich grds. merken: ist die Gewalt oder Drohung der §§ 249 oder 255 zugleich die Bemächtigung, dann scheidet § 239a aus.
@@juracademy8947 besten Dank !