Danke für das gute Video! Besonders wichtig ist die Erklärung, dass die Steuern monatlich immer so abgezogen werden, als ob man das ganze Jahr so verdient hätte. Nicht nur in diesem Fall beim KUG, sondern auch bei Bonuszahlungen oder Urlaubs-/Weihnachtsgeld, die einmal/zweimal jährlich gezahlt werden, ist das so und wichtig zu wissen. Alleine aus solchen Gründen lohnt es sich eine Steuererklärung zu machen, unabhängig ob man in Kurzarbeit war oder nicht. Auch zeigt es sich hier wieder, dass es sich sehr lohnt immer ein Sicherheitspolster zu haben - in diesem Fall um ggf. Steuern nachzuzahlen.
Eine Steuererklärung kann sich meiner Meinung nach ziemlich oft lohnen. Vor allem wenn man sich Gedanken macht, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann. 😊
Noch nie nicht gemacht. Hätte sonst schon weit über 10k€ verschenkt. Bei der Steuererklärung kommt man sich immer als Bittsteller vor. Dabei möchte man nur zurück haben, was man schon verdient hatte.
Ich hatte 3 Monate kurz, dann habe ich deshalb gekündigt. Mein Arbeitgeber hat 100% Kurz beantraget ... Ich habe in den Monaten 4/2/2 Tage gearbeitet, rest war 44 Tage KUG, Urlaub und Feiertage. Zählt das auch zu Kurz 0 oder 50?
Eure Videos sind immer sehr gut und informativ und dafür ein grosses Dankeschön an euch. Was mich interessieren würde, wäre es gut zu einem Thema was vielleicht aktuell wäre. Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz kurz SAG.... dieses Gesetz besteht seit dem 1.01.2015 und geht uns Kleinanlegern bzw. Kreditoren bei Banken etwas an. Warum wurde darüber nicht berichtet in den Medien oder als Information an die Bankkunden weitergetragen. Könnt ihr in eurem Videoportfolio etwas Aufschluss darüber geben? Gruss
Danke für die vielen Infos. Wie sieht es mit einem Lehramtsstudium für das Gymnasium in den Bereichen Theologie und Philosophie aus? Kannst Du mir da Tipps geben, für mögliche Quereinstiege oder sinnvolle Weiterbildungen?
Die Leute tun immer so als seien Steuerrückzahlungen Geschenke vom Staat und Steuernachzahlungen eine Sauerei. Freue dich über den Zinslosen Kredit vom Staat anstelle dich darüber zu ärgern. Dass Rückzahlungen auf bezieher von Kurzarbeitergeld zukommen können kann man eigentlich nur dann verpasst haben, wenn man seit einem Jahr keine Nachrichten gehört, gesehen oder gelesen hat, da sollte man dann auch hoffentlich drauf vorbereitet sein.
Nachzahlungen drohen nur, wenn man nicht auf "Kurzarbeit Null" war. Bei z.B. Kurzarbeit 50% oder Kurzarbeit 75% hat dein Arbeitgeber für dich in diesen Monaten zu wenig Steuern abgeführt. In diesen Fällen droht eine (kleine) Steuernachzahlung.
Einmal-Investitionen sind - auf lange Sicht (15 Jahre plus) - profitabler als schrittweise Investitionen (z.B. über einen Sparplan). Dazu gab es glaube ich auch mal ein Finanztipvideo. Sparpläne sind gut bei Leuten, die nicht so viel Geld auf einmal haben. Wer viel Geld hat, kann das gerne "auf einmal" an der Börse platzieren. Das setzt natürlich voraus, dass du deine 150.000 EUR auf lange Sicht anlegen möchtest. Und, dass du sie global-divers anlegst, z.B. in den MSCI World.
Das kann man leicht selbst ausrechnen, mit einer Steuersoftware (oben verlinkt). Oder man macht einen kostenlosen Erst-Termin bei der VLH - Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Die machen aber letztendlich auch nichts anderes, als all deine Daten durch eine Software zu jagen. Wenn du möglichst alle relevanten Daten angibst, sind die Voraussagen recht präzise
Guten Tag.. Danke für das Video.. Ich möchte gerne Sie fragen welche Steuerklasse für uns besser ist. Ich verdiene 2300€ brutto und meine Frau 1560€ Danke Im voraus
Tatsächlich finde ich den Progressionsvorbehalt unfair, besonders bei Löhnen unter dem Median. Man bekommt 60% vom Nettolohn. Da wird es Vielen schwer fallen noch Geld für die Steuer bei Seite zu legen, da ja noch die monatlichen Fixkosten gedeckt werden müssen und kaum Jemand Sparraten von über 40% hat. Auf Arbeitslosengeld, was auch bei 60% liegt (glaube ich) fallen ja auch keine Steuern an.
Im Video wird doch erklärt, wieso der Progressionsvorbehalt gar nicht so unfair ist. Arbeitslosengeld zählt wie das Kurzarbeitergeld zu den Lohnersatzleistungen und unterliegt daher ebenfalls dem Progressionsvorbehalt.
@@YouTorsten78 Das mit dem Arbeitslosengeld wusste ich nicht mehr. Aber warum macht es das gerecht, wenn Lohnersatzleistungen unter dem Progressionsvorbehalt stehen, wenn sie nach dem Nettolohn berechnet werden. Mir ist das nicht klar.
@@stephaniealbrecht3894 Bei Alleinverdiener A mit einem Bruttojahresgehalt von 40.000 € werden 5.760 € Lohnsteuer einbehalten (Steuersatz: 14,4 %). Bei Alleinverdiener B, der im Zeitraum Januar bis September 30.000 € brutto verdient, werden 4.320 Euro Lohnsteuer einbehalten (ebenfalls 14,4 %). Wenn B keine weiteren Einkünfte hat und somit auch im gesamten Kalenderjahr nur 30.000 Euro verdient hat, beträgt sein Steuersatz 11 %. Die unterjährig zu viel einbehaltene Lohnsteuer erhält B über die Steuererklärung zurück. Zur Erinnerung: Der monatliche Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung auf die jährlich festzusetzende Einkommensteuer. Alleinverdiener C verdient von Januar bis September 30.000 € brutto und erhält von Oktober bis Dezember 10.000 € Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld). Wieso sollte C bei der Einkommensteuer für die 30.000 € nur 11 % wie B bezahlen müssen (also noch Einkommensteuer erstattet bekommen) und nicht wie A die 30.000 € mit 14,4 % besteuern müssen?
@@YouTorsten78 vielen Dank für deine ausführliche Erklährung! Darüber muss ich erst mal Nachdenken. Ist es immer, dass Leute, die am Ende eines Jahres gleich viel verdienen, den gleichen Betrag an Lohnsteuer zahlen (wenn die Absetzungsfähigen Posten und Freibeträge gleich sind)? Was ich gerne verstehen würde: Gibt es einen Unterschied, wenn Person A ein Paar Monate vollzeit Arbeitet und ein paar Monate 100% KUG bekommt und Person B auch ein paar Monate vollzeit arbeitet und dann eine bestimmte Zeit 50% KUG bekommt, so das sie am Ende den gleichen Nettobetrag auf dem Konto haben?
Das "Unfaire" bei der ganzen Sache ist eigentlich nur, dass niemand einem das vorher sagt. Und man es im Zweifelsfall erst ein Jahr später mitbekommt, dass man vom Kurzarbeitergeld etwas für die Steuer hätte beiseite legen sollen. Eigentlich sollte die Agentur für Arbeit und/oder der Arbeitgeber einem einen dicken fetten Infobogen zukommen lassen, bevor man das erste mal Kurzarbeitergeld bekommt. Wo drin steht, wieviel Prozent man für die Steuer beiseite legen muss.
Könnte bitte ein Video erstellt werden, in dem genau durchleuchtet wird, wann sich Steuerklasse 3 und 5 lohnt? Einmal das Modell der Mann ist Alleinverdiener, dann das Modell Mann Vollzeit, Frau Teilzeit und das Modell Mann Vollzeit, Frau Vollzeit. Hier wäre schön zu sehen, in wie fern eine Nachzahlung oder Rückzahlung trotz Steuerklasse 3 und 5 möglich ist. Hier sollte man vielleicht noch mit einbringen, dass die oben genannten Beispiele sich darauf beziehen, dass der Mann einmal wesentlich mehr verdient als die Frau (bei der Vollzeit-Geschichte) und dass Mann und Frau gleich viel verdienen (bei der Vollzeit-Geschichte).
@@finanztip Ich habe das gesamte Video gesehen und leider wurde ein Fall nicht angesprochen: Der Mann arbeitet Vollzeit (sagen wir 45.000€ / Jahr) und die Frau hat ein Jahr Arbeitslosengeld bezogen und bekommt jetzt nichts mehr. Der Mann wechselt zu Steuerklasse 3. Wie sieht es da aus? Ist der Mann hier nicht relativ sicher, keine Nachzahlung (aber auch keine Rückzahlung) zu erhalten, dadurch, dass insgesamt nur sein Lohn zu besteuern ist?
@@GamingBro94 Verstehe ich richtig? Keine Kurzarbeit und auch kein ALG 1 mehr? Dann ist das die Frage, ob man mit Steuerklasse 3 eine Steuernachzahlung bekommt. Das kann u.U. sein und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Evtl. auf IV/IV mit Faktor wechseln
Ich hätte noch eine Frage zu dem Video. Es sind 40% Kurzarbeit beantragt, aber es wird mehr gearbeitet (z.B. 70%). Die (Mehr-)Arbeit wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, sodass man weniger Steuern nachzahlen muss. Das macht doch keinen Sinn, weil ich doch sowieso viel weniger Steuern zahlen müsste oder?
So etwas gibt es nicht. Dann muss der Arbeitgeber bei der ARGE durchgeben, dass doch mehr gearbeitet wurde. Die Zahlungen werden entsprechend angepasst. Alles andere wäre so weit ich das verstanden habe rechtlich nicht korrekt. Alle Angaben ohne Gewähr, bin kein jurist
@Maria Lauer Ja, kann man. Mit einer Software kann man auch ganz leicht überprüfen wie man sich besser stellt, ob getrennt oder gemeinsam. Prüfen wir jedes Mal alleine aus Routine/Neugier 😉
Das hat mit der Steuerklasse nichts zu tun. Als Ehepaar kannst du dich jedes Jahr neu entscheiden, ob du zusammen oder getrennt veranlagt werden möchtest. Je nachdem, was finanziell für dich besser ist in diesem Jahr
Das ist ein bisschen komplizierter. Normalerweise sind das ganz normale zu versteuernde brutto Zahlungen (wenn du keine Vereinbarung hast, die dir dein nettogehalt zusichern, Stichwort nettozusage, dann kommen noch mal brutto-netto-Hochrechnungen dazu). Wenn diese aber explizit als Aufstockung zum kurzarbeitergeld deklariert sind, dann sind diese im Zeitraum vom 01.02.2020 bis 01.01.2022 steuerfrei, wenn der Zuschuss plus kurzarbeitergeld nicht 80% des vorherigen verdientes übersteigen. Die diesen wert übersteigendenden Zuschüsse sind normal Steuerpflichtig. Die Steuerfreien Zuschüsse unterliegen aber dem Progressionsvornehalt, werden Also zwar nicht versteuert, erhöhen aber deinen Einkommenssteuertarif nach Steuertabelle und du musst daher im Zweifel mehr steuern auf dein zu versteurndes Einkommen zahlen. Ob das aber tatsächlich zu einer Nachzahlung kommt, müsste man mal nachrechnen, da du ja auf die 20% normal Einkommensteuer zahlst. Hoffe das hilft :)
Einfach die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung und anderen Bescheinigungen in die tax Steuersoftware eintragen und schauen was dabei herauskommt. Dann muss man nicht wild rumraten.
Wie viel Zeit bekommt man für eine Steuernachzahlung? Ich frag mal nur, da ich safe ca. 500€ nachzahlen muss, aber die einfach nicht über habe im Moment...
Hallo ich würde einen Antrag auf Stundung gemäß §222 AO machen sodass du die 500€ in Raten beim Finanzamt abzahlen kannst. Zinsen fallen gemäß §234 AO an. Ao steht für Abgabenordnung. Ich hoffe das ich dir helfen konnte.
Gib deine Steuererklärung erst kurz vor Ablauf der Frist ab. Das ist mindestens bis 31.07. und bis der Bescheid da ist, vermutlich so gegen September Oktober So kannst du auch so ordentlich Zeit rausholen
Du kannst beim Finanzamt um Stundung bzw. Ratenzahlung bitten. Mir ist kein Fall bekannt, in dem das abgelehnt wurde. Dann zahlst du den Betrag in mehreren Monaten ab. Kannst aber auch jetzt schonmal anfangen, stückweise was beiseite zu legen.
Wer voll in Kurzarbeit war (12 Monate Kurzarbeit 0), der bekommt nur ca 60% vom Netto. Da man aber keine Steuern zahlt, wird es sehr wohl eine Nachzahlung geben. Er wird zwar nicht so viele Steuern zahlen müssen, als hätte er normal durch gearbeitet aber aufgrund fehlender Steuerzahlungen müssen sämtliche Steuern nachgezahlt werden.
@@majaschmidt5479 Das stimmt widerum (hab ich nicht bedacht). Wenn man aber ganz genau ist, bekäme man aufs Jahr gerechnet 72,5% des eigentlichen Jahresnetto, nicht 80% 😄
@@achimhajek6092 das kommt zwar auch darauf an. Aber angenommen, das Weihnachtsgeld ist eine Freiwillige sonderzahlung des Arbeitgebers, dann zählt nur das monatliche Entgelt. Wenn du dann Weihnachtsgeld bekommst, dann ist das ganz normal Steuerpflichtig.
Weil deren Software das oftmals nicht abbilden kann (aufgr. fehlender Daten). Der Arbeitgeber ist juristisch auch nur verpflichtet, Steuern für LOHN abzuführen. Steuern auf andere Teile des Einkommens muss der Arbeitnehmer für sich selbst abführen. Dazu ja der hilfreiche Tipp von Saidi, monatlich 10% des Kurzarbeitergelds beiseite zu legen.
Ist immer noch am besten erst gar keine Steuern zu bezahlen oder falls nicht möglich die Steuerzahlung so weit wie möglich in die Zukunft zu verschieben.
Dir würde sonst ein Zwangsgeld drohen bis zu 25000§ gemäß §329 AO und gegebenenfalls ein Verspätungszuschlag von 10% gemäß §152 AO sowie einen Säumniszuschlag gemäߧ 240 AO in Höhe von 1% pro Monat und Zinsen gem §233 AO von 6% pro Jahr drohen
Mir persönlich nutzt das Video nicht so viel. Warte einfach ab was mein Steuerberater ausrechnet. Bei uns gabs noch Elternzeit für 5 Monate, 100% Kurzarbeit für 4 Monate und Steuerklassenwechsel von 3 auf 4:D. Sehr kompliziert
@@stefanomr.moralbezooos9767 Kommt auf die Höhe deines tatsächlichen Einkommens an. Allerdings muss man vorher zu prüfen, ob nicht andere, vorrangige Leistungen wie Wohngeld in Frage kommen.
Danke für das gute Video! Besonders wichtig ist die Erklärung, dass die Steuern monatlich immer so abgezogen werden, als ob man das ganze Jahr so verdient hätte. Nicht nur in diesem Fall beim KUG, sondern auch bei Bonuszahlungen oder Urlaubs-/Weihnachtsgeld, die einmal/zweimal jährlich gezahlt werden, ist das so und wichtig zu wissen. Alleine aus solchen Gründen lohnt es sich eine Steuererklärung zu machen, unabhängig ob man in Kurzarbeit war oder nicht.
Auch zeigt es sich hier wieder, dass es sich sehr lohnt immer ein Sicherheitspolster zu haben - in diesem Fall um ggf. Steuern nachzuzahlen.
Das ist gut zu wissen!! Danke für die Ergänzung!! :)
Finanztip - mal wieder goldrichtiges Timing. Super Job.
Wie immer top! Vielen Dank
Super. Wie immer. Danke auch für den Podcast. Macht sich gut beim arbeiten in der Werkstatt...
Eine Steuererklärung kann sich meiner Meinung nach ziemlich oft lohnen.
Vor allem wenn man sich Gedanken macht, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann. 😊
Wer mehr als 410 Euro kurzarbeitergeld im Jahr bezogen hat, ist sogar verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, Also nicht vergessen ;-)
Noch nie nicht gemacht. Hätte sonst schon weit über 10k€ verschenkt. Bei der Steuererklärung kommt man sich immer als Bittsteller vor. Dabei möchte man nur zurück haben, was man schon verdient hatte.
Sehr gut 🙏
Ich hatte 3 Monate kurz, dann habe ich deshalb gekündigt. Mein Arbeitgeber hat 100% Kurz beantraget ... Ich habe in den Monaten 4/2/2 Tage gearbeitet, rest war 44 Tage KUG, Urlaub und Feiertage. Zählt das auch zu Kurz 0 oder 50?
Arbeiter - Steuerklasse 3.0 mit 70 Tage KUG . Meine Frau macht ein Midijob .Für das Jahr 2020 müssen wir 1728 € nachzahlen !
irgendwie, sind die genannten löhne, so weltfremd zur realen welt....
Zu wenig oder zu viel?
Find sie auch sehr hoch :o
Ich schaue mir das so an und denke mir so: Hmm, also von dem Geld könnte man ja sogar mal die Miete irgendwo bezahlen...
Ne, finde die Löhne realistisch..ihr habt vermutlich alle die falschen Jobs
@@ChuculataKiz für den Großteil ist das auch sehr viel. Schön für dich.
Eure Videos sind immer sehr gut und informativ und dafür ein grosses Dankeschön an euch. Was mich interessieren würde, wäre es gut zu einem Thema was vielleicht aktuell wäre. Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz kurz SAG.... dieses Gesetz besteht seit dem 1.01.2015 und geht uns Kleinanlegern bzw. Kreditoren bei Banken etwas an. Warum wurde darüber nicht berichtet in den Medien oder als Information an die Bankkunden weitergetragen. Könnt ihr in eurem Videoportfolio etwas Aufschluss darüber geben? Gruss
Danke, wieder sehr gut gemacht und informativ!
verstehe ich es richtig, dass man bei KUG "0" wohl keine Steuern nachzahlen muss?
So versteh ich das auch.
Danke für die vielen Infos. Wie sieht es mit einem Lehramtsstudium für das Gymnasium in den Bereichen Theologie und Philosophie aus? Kannst Du mir da Tipps geben, für mögliche Quereinstiege oder sinnvolle Weiterbildungen?
Hey Saidi.. SUPER VIDEOS - weiter so !
600€ Nachzahlung Dank Kurzarbeit hat mein Steuerberater ausgerechnet.
Die Leute tun immer so als seien Steuerrückzahlungen Geschenke vom Staat und Steuernachzahlungen eine Sauerei. Freue dich über den Zinslosen Kredit vom Staat anstelle dich darüber zu ärgern. Dass Rückzahlungen auf bezieher von Kurzarbeitergeld zukommen können kann man eigentlich nur dann verpasst haben, wenn man seit einem Jahr keine Nachrichten gehört, gesehen oder gelesen hat, da sollte man dann auch hoffentlich drauf vorbereitet sein.
schönes video, ich raff es trotzdem nicht. da könnt ihr noch so viele Beispiele bringen :/
mal sehen was bei meinen 3 monate kurzarbeit rauskommt...
Nachzahlungen drohen nur, wenn man nicht auf "Kurzarbeit Null" war. Bei z.B. Kurzarbeit 50% oder Kurzarbeit 75% hat dein Arbeitgeber für dich in diesen Monaten zu wenig Steuern abgeführt. In diesen Fällen droht eine (kleine) Steuernachzahlung.
Hallo Saidi, ist es sinnvoll sein gesamtes Erspartes auf einmal in einen ETF zu investieren? Ca. 150tsd Euro.
Einmal-Investitionen sind - auf lange Sicht (15 Jahre plus) - profitabler als schrittweise Investitionen (z.B. über einen Sparplan). Dazu gab es glaube ich auch mal ein Finanztipvideo. Sparpläne sind gut bei Leuten, die nicht so viel Geld auf einmal haben. Wer viel Geld hat, kann das gerne "auf einmal" an der Börse platzieren. Das setzt natürlich voraus, dass du deine 150.000 EUR auf lange Sicht anlegen möchtest. Und, dass du sie global-divers anlegst, z.B. in den MSCI World.
Könnt ihr bitte das auch für die Alleinerziehende mit der Steuerklasse 2 ausrechnen?
Das kann man leicht selbst ausrechnen, mit einer Steuersoftware (oben verlinkt). Oder man macht einen kostenlosen Erst-Termin bei der VLH - Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Die machen aber letztendlich auch nichts anderes, als all deine Daten durch eine Software zu jagen. Wenn du möglichst alle relevanten Daten angibst, sind die Voraussagen recht präzise
Guten Tag.. Danke für das Video.. Ich möchte gerne Sie fragen welche Steuerklasse für uns besser ist. Ich verdiene 2300€ brutto und meine Frau 1560€
Danke Im voraus
Muss beides voll versteuert werden, oder sind da Steuerfreie Beträge enthalten?
Tatsächlich finde ich den Progressionsvorbehalt unfair, besonders bei Löhnen unter dem Median. Man bekommt 60% vom Nettolohn. Da wird es Vielen schwer fallen noch Geld für die Steuer bei Seite zu legen, da ja noch die monatlichen Fixkosten gedeckt werden müssen und kaum Jemand Sparraten von über 40% hat. Auf Arbeitslosengeld, was auch bei 60% liegt (glaube ich) fallen ja auch keine Steuern an.
Im Video wird doch erklärt, wieso der Progressionsvorbehalt gar nicht so unfair ist. Arbeitslosengeld zählt wie das Kurzarbeitergeld zu den Lohnersatzleistungen und unterliegt daher ebenfalls dem Progressionsvorbehalt.
@@YouTorsten78 Das mit dem Arbeitslosengeld wusste ich nicht mehr. Aber warum macht es das gerecht, wenn Lohnersatzleistungen unter dem Progressionsvorbehalt stehen, wenn sie nach dem Nettolohn berechnet werden. Mir ist das nicht klar.
@@stephaniealbrecht3894 Bei Alleinverdiener A mit einem Bruttojahresgehalt von 40.000 € werden 5.760 € Lohnsteuer einbehalten (Steuersatz: 14,4 %).
Bei Alleinverdiener B, der im Zeitraum Januar bis September 30.000 € brutto verdient, werden 4.320 Euro Lohnsteuer einbehalten (ebenfalls 14,4 %). Wenn B keine weiteren Einkünfte hat und somit auch im gesamten Kalenderjahr nur 30.000 Euro verdient hat, beträgt sein Steuersatz 11 %. Die unterjährig zu viel einbehaltene Lohnsteuer erhält B über die Steuererklärung zurück. Zur Erinnerung: Der monatliche Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung auf die jährlich festzusetzende Einkommensteuer.
Alleinverdiener C verdient von Januar bis September 30.000 € brutto und erhält von Oktober bis Dezember 10.000 € Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld). Wieso sollte C bei der Einkommensteuer für die 30.000 € nur 11 % wie B bezahlen müssen (also noch Einkommensteuer erstattet bekommen) und nicht wie A die 30.000 € mit 14,4 % besteuern müssen?
@@YouTorsten78 vielen Dank für deine ausführliche Erklährung! Darüber muss ich erst mal Nachdenken. Ist es immer, dass Leute, die am Ende eines Jahres gleich viel verdienen, den gleichen Betrag an Lohnsteuer zahlen (wenn die Absetzungsfähigen Posten und Freibeträge gleich sind)? Was ich gerne verstehen würde: Gibt es einen Unterschied, wenn Person A ein Paar Monate vollzeit Arbeitet und ein paar Monate 100% KUG bekommt und Person B auch ein paar Monate vollzeit arbeitet und dann eine bestimmte Zeit 50% KUG bekommt, so das sie am Ende den gleichen Nettobetrag auf dem Konto haben?
Das "Unfaire" bei der ganzen Sache ist eigentlich nur, dass niemand einem das vorher sagt. Und man es im Zweifelsfall erst ein Jahr später mitbekommt, dass man vom Kurzarbeitergeld etwas für die Steuer hätte beiseite legen sollen. Eigentlich sollte die Agentur für Arbeit und/oder der Arbeitgeber einem einen dicken fetten Infobogen zukommen lassen, bevor man das erste mal Kurzarbeitergeld bekommt. Wo drin steht, wieviel Prozent man für die Steuer beiseite legen muss.
Muss man nicht fürs Jahr 2021 Steuervorauszahlung leisten sobald man mehr wie 400€ fürs Jahr 2020 nachgezahlt hat??
Das wäre interessant zu wissen.
Jupp. Kritische Marke liegt bei 400€ und das Finanzamt kann dann für das nächste Steuerjahr eine Vorauszahlung festsetzen.
Musste 180€ nachzahlen, durfte dann 600€ vorauszahlen, bin mal gespannt wie es nächstes Jahr bei mir ausschaut.
@@finanztip hä? Steuer Voraus bezahlen? Und dann wieder zurückholen? Was ist das denn jetzt?
Könnte bitte ein Video erstellt werden, in dem genau durchleuchtet wird, wann sich Steuerklasse 3 und 5 lohnt?
Einmal das Modell der Mann ist Alleinverdiener,
dann das Modell Mann Vollzeit, Frau Teilzeit
und das Modell Mann Vollzeit, Frau Vollzeit.
Hier wäre schön zu sehen, in wie fern eine Nachzahlung oder Rückzahlung trotz Steuerklasse 3 und 5 möglich ist.
Hier sollte man vielleicht noch mit einbringen, dass die oben genannten Beispiele sich darauf beziehen, dass
der Mann einmal wesentlich mehr verdient als die Frau (bei der Vollzeit-Geschichte)
und dass Mann und Frau gleich viel verdienen (bei der Vollzeit-Geschichte).
schon geschehen: th-cam.com/video/nXHb2jHPVIg/w-d-xo.html
@@finanztip Ich habe das gesamte Video gesehen und leider wurde ein Fall nicht angesprochen:
Der Mann arbeitet Vollzeit (sagen wir 45.000€ / Jahr) und die Frau hat ein Jahr Arbeitslosengeld bezogen und bekommt jetzt nichts mehr. Der Mann wechselt zu Steuerklasse 3.
Wie sieht es da aus? Ist der Mann hier nicht relativ sicher, keine Nachzahlung (aber auch keine Rückzahlung) zu erhalten, dadurch, dass insgesamt nur sein Lohn zu besteuern ist?
@@GamingBro94 Verstehe ich richtig? Keine Kurzarbeit und auch kein ALG 1 mehr? Dann ist das die Frage, ob man mit Steuerklasse 3 eine Steuernachzahlung bekommt. Das kann u.U. sein und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Evtl. auf IV/IV mit Faktor wechseln
Ich hätte noch eine Frage zu dem Video.
Es sind 40% Kurzarbeit beantragt, aber es wird mehr gearbeitet (z.B. 70%). Die (Mehr-)Arbeit wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, sodass man weniger Steuern nachzahlen muss.
Das macht doch keinen Sinn, weil ich doch sowieso viel weniger Steuern zahlen müsste oder?
So etwas gibt es nicht. Dann muss der Arbeitgeber bei der ARGE durchgeben, dass doch mehr gearbeitet wurde. Die Zahlungen werden entsprechend angepasst.
Alles andere wäre so weit ich das verstanden habe rechtlich nicht korrekt. Alle Angaben ohne Gewähr, bin kein jurist
Danke für die Information , würde mir interessieren ,ob man als Verhairate mit Steuerklasse 4. 4 auch eine getrennte Steuererklärung machen kann .
@Maria Lauer
Ja, kann man.
Mit einer Software kann man auch ganz leicht überprüfen wie man sich besser stellt, ob getrennt oder gemeinsam.
Prüfen wir jedes Mal alleine aus Routine/Neugier 😉
Das hat mit der Steuerklasse nichts zu tun. Als Ehepaar kannst du dich jedes Jahr neu entscheiden, ob du zusammen oder getrennt veranlagt werden möchtest. Je nachdem, was finanziell für dich besser ist in diesem Jahr
Was ist denn wenn man 50% gearbeitet hat aber der Arbeitgeber 100% bezahlt ?
Das ist ein bisschen komplizierter. Normalerweise sind das ganz normale zu versteuernde brutto Zahlungen (wenn du keine Vereinbarung hast, die dir dein nettogehalt zusichern, Stichwort nettozusage, dann kommen noch mal brutto-netto-Hochrechnungen dazu). Wenn diese aber explizit als Aufstockung zum kurzarbeitergeld deklariert sind, dann sind diese im Zeitraum vom 01.02.2020 bis 01.01.2022 steuerfrei, wenn der Zuschuss plus kurzarbeitergeld nicht 80% des vorherigen verdientes übersteigen. Die diesen wert übersteigendenden Zuschüsse sind normal Steuerpflichtig. Die Steuerfreien Zuschüsse unterliegen aber dem Progressionsvornehalt, werden Also zwar nicht versteuert, erhöhen aber deinen Einkommenssteuertarif nach Steuertabelle und du musst daher im Zweifel mehr steuern auf dein zu versteurndes Einkommen zahlen. Ob das aber tatsächlich zu einer Nachzahlung kommt, müsste man mal nachrechnen, da du ja auf die 20% normal Einkommensteuer zahlst. Hoffe das hilft :)
Einfach die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung und anderen Bescheinigungen in die tax Steuersoftware eintragen und schauen was dabei herauskommt. Dann muss man nicht wild rumraten.
Wie viel Zeit bekommt man für eine Steuernachzahlung? Ich frag mal nur, da ich safe ca. 500€ nachzahlen muss, aber die einfach nicht über habe im Moment...
Hallo ich würde einen Antrag auf Stundung gemäß §222 AO machen sodass du die 500€ in Raten beim Finanzamt abzahlen kannst. Zinsen fallen gemäß §234 AO an.
Ao steht für Abgabenordnung.
Ich hoffe das ich dir helfen konnte.
@@mentrog9980 Danke dir vielmals! Das ist tatsächlich sehr hilfreich, da ich nicht wusste, dass man das machen kann!
@@gtracer1729 die Zinsen betragen bei der Stundung 0,5 Prozent pro Monat sprich 6% aufs Jahr gem § 238 AO.
Gib deine Steuererklärung erst kurz vor Ablauf der Frist ab. Das ist mindestens bis 31.07. und bis der Bescheid da ist, vermutlich so gegen September Oktober
So kannst du auch so ordentlich Zeit rausholen
Du kannst beim Finanzamt um Stundung bzw. Ratenzahlung bitten. Mir ist kein Fall bekannt, in dem das abgelehnt wurde. Dann zahlst du den Betrag in mehreren Monaten ab. Kannst aber auch jetzt schonmal anfangen, stückweise was beiseite zu legen.
4500€ - ganz normales Einkommen🙃
Wo leben die denn? Das ist ein Verdacht gutes Gehalt
Soll es in Deutschland geben, wo 6 Billionen Euro auf Konten herumliegen
Das könnte z.B. ein*e Ingenieur*in, oder Wissenschafler*in sein, die so viel verdienen. Die Masse spiegelt das warscheinlich nicht wieder.
@@stephaniealbrecht3894 Das hoffe ich:-) Sonst hätte ich einiges falsch gemacht.
@@finanztip5381 sieht so aus, als ob dein Account gehackt worden ist.
Wer also das ganze Jahr voll in kurzarbeit ist, bekommt ca. 80% vom Gehalt und muss keine Steuern nachzahlen? Ob das gerecht ist?
Wer voll in Kurzarbeit war (12 Monate Kurzarbeit 0), der bekommt nur ca 60% vom Netto. Da man aber keine Steuern zahlt, wird es sehr wohl eine Nachzahlung geben. Er wird zwar nicht so viele Steuern zahlen müssen, als hätte er normal durch gearbeitet aber aufgrund fehlender Steuerzahlungen müssen sämtliche Steuern nachgezahlt werden.
@@rob9514 das stimmt nicht, nach 4 Monaten gibt's 70% und ab dem 7. Monat 80%....
@@majaschmidt5479 Das stimmt widerum (hab ich nicht bedacht). Wenn man aber ganz genau ist, bekäme man aufs Jahr gerechnet 72,5% des eigentlichen Jahresnetto, nicht 80% 😄
@@rob9514 ich habe auch nicht geschrieben, dass ich es aufs jahr gerechnet habe😉
nice
Ich habe vor paar Monaten ein Video gesehen das ein KUG rechner verlinkt hatte ... Ich suche den wieder ... War meineswissens eine Staatliche Seite.
Mir hätte ein Satz zu Aufstockungen gefallen. Wie wird z.B. 60% KuA und Aufstockung auf 80% vom Netto gehandhabt?
Bis auf 80% des vergleichbaren soll-entgelts sind die Zahlungen steuerfrei, unterliegen aber dem hier beschriebenen progressionsvorbehalt
@@TheOnePearli Monat oder Jahresdurchschnitt? Bisl. Wird Weihnachtsgeld mit zu den 80% eingerechnet?
@@achimhajek6092 das kommt zwar auch darauf an. Aber angenommen, das Weihnachtsgeld ist eine Freiwillige sonderzahlung des Arbeitgebers, dann zählt nur das monatliche Entgelt. Wenn du dann Weihnachtsgeld bekommst, dann ist das ganz normal Steuerpflichtig.
@@TheOnePearli Danke!
Da fragt man sich natürlich, warum das Lohnbüro in dieser Konstellation nicht gleich einen realistischen Lohnsteuerabzug berechnet?
weil das kag steuerfrei ist.
Weil deren Software das oftmals nicht abbilden kann (aufgr. fehlender Daten). Der Arbeitgeber ist juristisch auch nur verpflichtet, Steuern für LOHN abzuführen. Steuern auf andere Teile des Einkommens muss der Arbeitnehmer für sich selbst abführen. Dazu ja der hilfreiche Tipp von Saidi, monatlich 10% des Kurzarbeitergelds beiseite zu legen.
Ist das normal 2500 Brutto zu verdienen? Soviel verdient man hier nicht auf Rügen.
Ist immer noch am besten erst gar keine Steuern zu bezahlen oder falls nicht möglich die Steuerzahlung so weit wie möglich in die Zukunft zu verschieben.
Dir würde sonst ein Zwangsgeld drohen bis zu 25000§ gemäß §329 AO und gegebenenfalls ein Verspätungszuschlag von 10% gemäß §152 AO sowie einen Säumniszuschlag gemäߧ 240 AO in Höhe von 1% pro Monat und Zinsen gem §233 AO von 6% pro Jahr drohen
@@mentrog9980 natürlich im legalen Rahmen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
Mir persönlich nutzt das Video nicht so viel. Warte einfach ab was mein Steuerberater ausrechnet. Bei uns gabs noch Elternzeit für 5 Monate, 100% Kurzarbeit für 4 Monate und Steuerklassenwechsel von 3 auf 4:D. Sehr kompliziert
Ich glaube das Video soll auch keine persönliche Beratung darstellen.
Ein Steuerberater ist natürlich nicht verkehrt.
🤣😂ich als Elektriker nur 1470€
#saidibestermann
man kriegt ja nur 60%
könnte man dann noch Hartz 4 beantragen wenn man monate lang in Kurzarbeit ist?
@@stefanomr.moralbezooos9767 Kommt auf die Höhe deines tatsächlichen Einkommens an. Allerdings muss man vorher zu prüfen, ob nicht andere, vorrangige Leistungen wie Wohngeld in Frage kommen.