Wegzugsbesteuerung: durch Genossenschaft vermeiden?

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  • เผยแพร่เมื่อ 5 ก.ย. 2024

ความคิดเห็น • 8

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  2 ปีที่แล้ว

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  • @SvenLeudesdorffPfeifer
    @SvenLeudesdorffPfeifer ปีที่แล้ว +1

    Es gibt einen Kommentar von Prof. Dr. Dötsch im Bewertungsrecht.

    • @SvenLeudesdorffPfeifer
      @SvenLeudesdorffPfeifer ปีที่แล้ว

      Zudem im Genossenschaftsrecht.
      Und es gibt eine Verwaltungsanweisung aus 2019....

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  ปีที่แล้ว

      Vielen Dank für die Anmerkung.
      Letztlich ist das Argument gegen die Bewertung der Genossenschaft mit dem Marktwert stets, dass es dazu im Gesetz keine klare Regelung oder sogar eine planwidrige Regelungslücke gibt. Davon muss aber auch das Finanzamt überzeugt sein. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass sich ein kritischer Finanzbeamter hier auf eine formalistische Argumentation einlässt. Denn im Zweifel gilt nach § 9 Abs. 1 BewG der Grundsatz der Bewertung zum gemeinen Wert.
      Auch liegt bei zahlreichen in sogenannten Steuercoachings beworbenen Gestaltungen mit Genossenschaften ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO nahe. Das hat nicht zuletzt die Einführung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 5 KStG gezeigt.
      Sie beziehen sich wahrscheinlich auf die Kommentierungen in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, sowie Stenger/Loose, Bewertungsrecht.
      Letzterer schreibt aber z.B. lediglich: „Es spricht jedoch Einiges dafür, dass eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG zur Erfassung einer Werterhöhung von Genossenschaftsanteilen ins Leere geht.“
      - (Hartmann, in Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , § 7 ErbStG Rz. 677, Stand: 01.03.2022)
      Ebenso ist die maßgebliche Verwaltungsvorschrift von 2019 (R B 151.6 ErbStR) nicht besonders hilfreich, das erläutere ich im Video ab Minute 17:55.
      Insgesamt sind bei Genossenschaften die vielleicht zu erzielenden Vorteile deshalb immer mit den Risiken und dem doch erheblichen Aufwand für Gründung und Betrieb abzuwägen.

  • @WadenbeisserMan
    @WadenbeisserMan ปีที่แล้ว

    Wie bewerten Sie die Sachlage bei privat gehaltenen Genossenschaftsanteilen an einer Volksbank eG. Hier hat man ja definitiv nur Anspruch auf den Nennwert seiner Anteile. Könnte hier da FA im Falle eines Wegzugs auch eine andere Bewertung der Anteile vornehmen?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  ปีที่แล้ว

      Sehr gute Frage. Die Wegzugsbesteuerung wird erst bei einer Beteiligung von mind. 1% am Kapital der Genossenschaft relevant (§ 17 Abs. 1 EStG). Bei Kleinstbeteiligungen wie in Ihrem Beispiel spielt sie deshalb keine Rolle.

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor 2 ปีที่แล้ว

    TOP content. merci. sehr stylishes outfit auch, gab es einen Anlass, e.g. Feiertag oder business Feierlichkeit? Grüße

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 ปีที่แล้ว +1

      Vielen Dank! Die Fliege passt farblich zu uns und nimmt zudem wenig Platz weg.