Hallo guten Tag, kommt eine Abgeschlossenheit auch bei Grundstücken in Frage? Hast du Informationen zu der Teilungserklärung für einem Grundstück auf dem 2 Häuser stehen? Die Grundstücksteilung würde nicht genehmigt, die Häuser stehen zu nah aneinander. Es sind zwei eigenständige Häuser ca. 5m getrennt Viele Grüße
Für eine Realteilung des Grundstückes in zwei selbstständige Grundstücke benötigst du keine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Durch die Realteilung würden durch die Teilung neue, rechtlich selbstständige Grundstücke entstehen. Kann das Grundstück wie in deinem Fall nicht real geteilt werden, weil z.B. durch die Teilung zu kleine Grundstücksflächen entstehen würden (Abstandsflächen können nicht eingehalten werden) kann eine ideele Teilung des Grundstückes vorgenommen werden. Das Grundstück bleibt dabei als solches einheitlich als ein real ungeteiltes Grundstück erhalten. Die einzelnen Eigentümer erwerben am Grundstück lediglich ideelle Miteigentumsanteile. Die Rechte und Pflichten werden dann in der notariell beurkunden Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgeset geregelt. Für die Eigentumszuordnung der Gebäude/Wohn-/ Gewerbeeinheiten ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung Voraussetzung. Beispiele: Bei zwei Eigentümern und zwei freistehenden Einfamilienhäusern würde jeweils ein Haus einem Eigentümer als Eigentum zugeordnet. Bei mehreren Wohn-/ und Gewerbeeinheiten der Gebäude können auch die Einheiten jeweils als in sich abgeschlossene Einheiten betrachtet werden, auch wenn zwei Eigentümer jeweils Alleineigentümer werden möchten. Die Einheiten werden dann jeweils als Eigentum entsprechend aufgeteilt und zugeordnet. So können auch zukünftig einzelne Wohnungen der jeweiligen Gebäude bei Bedarf veräußert werden. Alternativ würden beide Gebäude jeweils als eine gesamte Einheit betrachtet werden und ein möglicher Verkauf einzelner Wohnungen wäre auf dieser Grundlage nicht möglich. Ich hoffe ich konnte deine Frage zufriedenstellend beantworten! :) Beste Grüße aus dem Pott, Wolfgang. Du möchtest, dass wir dir den Behördenirrsinn abnehmen? Gerne übernehmen wir für dich die bürokratische Hürde "Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung". Besuch dazu einfach unsere Webseite: abgeschlossenheitsbescheinigung.expert
@@smart_and_agile vielen Dank für die informationsreiche Antwort. Gibt es Infos ob es dem Eigentümer frei wählbar ist wie er die Teilung zumachen hat? z.B. das eine Haus hat im EG ein Gewerbe, OG Wohnung. Ist das Haus mit Teil Grundstück als eine Einheit zu betrachten oder müssen alle teilbaren teile dann auch geteilt werden? Danke
Klasse erklärt hat mir sehr weitergeholfen
Super erklärt, danke :-)
Hallo guten Tag, kommt eine Abgeschlossenheit auch bei Grundstücken in Frage? Hast du Informationen zu der Teilungserklärung für einem Grundstück auf dem 2 Häuser stehen? Die Grundstücksteilung würde nicht genehmigt, die Häuser stehen zu nah aneinander.
Es sind zwei eigenständige Häuser ca. 5m getrennt
Viele Grüße
Für eine Realteilung des Grundstückes in zwei selbstständige Grundstücke benötigst du keine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Durch die Realteilung würden durch die Teilung neue, rechtlich selbstständige Grundstücke entstehen.
Kann das Grundstück wie in deinem Fall nicht real geteilt werden, weil z.B. durch die Teilung zu kleine Grundstücksflächen entstehen würden (Abstandsflächen können nicht eingehalten werden) kann eine ideele Teilung des Grundstückes vorgenommen werden.
Das Grundstück bleibt dabei als solches einheitlich als ein real ungeteiltes Grundstück erhalten. Die einzelnen Eigentümer erwerben am Grundstück lediglich ideelle Miteigentumsanteile. Die Rechte und Pflichten werden dann in der notariell beurkunden Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgeset geregelt. Für die Eigentumszuordnung der Gebäude/Wohn-/ Gewerbeeinheiten ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung Voraussetzung.
Beispiele:
Bei zwei Eigentümern und zwei freistehenden Einfamilienhäusern würde jeweils ein Haus einem Eigentümer als Eigentum zugeordnet.
Bei mehreren Wohn-/ und Gewerbeeinheiten der Gebäude können auch die Einheiten jeweils als in sich abgeschlossene Einheiten betrachtet werden, auch wenn zwei Eigentümer jeweils Alleineigentümer werden möchten. Die Einheiten werden dann jeweils als Eigentum entsprechend aufgeteilt und zugeordnet.
So können auch zukünftig einzelne Wohnungen der jeweiligen Gebäude bei Bedarf veräußert werden.
Alternativ würden beide Gebäude jeweils als eine gesamte Einheit betrachtet werden und ein möglicher Verkauf einzelner Wohnungen wäre auf dieser Grundlage nicht möglich.
Ich hoffe ich konnte deine Frage zufriedenstellend beantworten!
:)
Beste Grüße aus dem Pott, Wolfgang.
Du möchtest, dass wir dir den Behördenirrsinn abnehmen?
Gerne übernehmen wir für dich die bürokratische Hürde "Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung". Besuch dazu einfach unsere Webseite: abgeschlossenheitsbescheinigung.expert
@@smart_and_agile vielen Dank für die informationsreiche Antwort.
Gibt es Infos ob es dem Eigentümer frei wählbar ist wie er die Teilung zumachen hat?
z.B. das eine Haus hat im EG ein Gewerbe, OG Wohnung.
Ist das Haus mit Teil Grundstück als eine Einheit zu betrachten oder müssen alle teilbaren teile dann auch geteilt werden?
Danke