Frau Lederer, d a s ist ja kostenlose Nachhilfe für das zweite Semester Strafrecht. Da kommt so mancher Prfofessor und Tutor an den Fakultäten nicht mit. Chapeau. LG ❤️
Kurze Nachhilfe: Man nehme die Wareneinsatzkosten (ich denke nicht, dass Alfons S. die Rechnungen nicht in die Buchhaltung nahm), multipliziere diese mit dem üblichen Aufschlagsfaktor auf die Endpreise der Speisen und schon hat man eine grobe belegbare Schätzung. Davon zieht man jetzt die angegebenen Umsätze in der Buchhaltung wieder ab. Die Differenz dürfte dann sein hinterzogener Umsatz sein von dem man dann einen Gewinn ermitteln kann. Zudem könnte man als Gegenkontrolle noch die Zulieferbetriebe im gewünschten Zeitraum über die Einkäufe von Alfons S. prüfen, da diese ja mit ihrer Steuernummer verknüpft sind. Das dauert zwar ein Bisschen, dürfte aber dennoch sehr genau sein. Naja, der eine Promi beliefert die JVA Landsberg mit Fleisch- und Wurstwaren, während er dort einsitzt und jetzt folgt voraussichtlich der Sternekoch. Ich befürchte, wenn das so weiter geht, wird die JVA Landsberg noch ein Stammlokal des FC Bayern 🤣 Die Chance für einen offenen Vollzug in Andechs ist bestimmt auch drin. Gleiches Recht für alle!
Klingt relativ simpel. Wenn es so einfach nachzuvollziehen ist, ist es eigentlich schon sehr dumm zu glauben, man könnte da unbemerkt etwas unterschlagen, richtig?
@@drmedwuast Kommt immer auf die prozentuale Summe an. Das Problem bei dieser simplifizierten Rechnung ist, dass ein Restaurantbetrieb nicht mit einem Handelsbetrieb vergleichbar ist. Bei einem Restaurant (oder in der Gastronomie im Allgemeinen) werden viele Zutaten vorab verarbeitet. Denk hier einfach mal an eine Dönerbude: Nach EU-Lebensmittelhygienevorschrift müssen Dönerspieße am selben Tag in der Gastronomie verbraucht werden - dabei ist es egal ob der Tag gut lief und der Dönerspieß zu 90+% verbraucht wurde oder eine Flaute war und mehr als 50% des Spießes übrig ist. Das gleiche gilt auch für die Zutaten. Um beim Thema Dönerbude zu bleiben wirst du immer vorbereitete Zwiebeln sehen. Und es wird auch mehr vorbereitet als die Schale, die in der Front sichtbar ist. Die werden ganz sicher am Folgetag nicht mehr verwendet. Und das kommt natürlich nicht nur bei vorbereiteten Zutaten zu trage. Je mehr verschiedene Zutaten ein Gastronomiebetrieb verwendet, desto schwieriger ist es die richtige Menge vorzuhalten.
LOL. Wäre ich Gastronom. würde ich jetzt prüfen lassen, ob nicht durch diese Äusserung der Justiz eine Diskriminierung der Branche verwirklicht worden sein könnte.
Vielleicht wir er ja als Chefkoch in der dortigen Küche eingesetzt😏. Endlich ist er mal gezwungen, sich auszuruhen. Kann ein Buch schreiben. Bekommt Freigang. Hat mal Zeit, über seine Vergangenheit und Zukunft nachzudenken.
Im Strafvollzug ist das Essen erwiesenermassen weitaus besser als in den staatlichen Pflegeheimen. Manchmal sogar besser als in Krankenhäusern. Wo landen schwer erkrankte oder demente Rentner nach einem langen ungedankten Arbeitsleben gewöhnlich noch einmal..?? Unter sozialer Betreuung ist er dort obendrein auch noch. Nicht ohne Grund kostet ein Jahr Haft in der BRD ca. 45000 €.
Schätze Sie sehr Frau Lederer, in dem Punkt muss ich der Finanzverwaltung zustimmen, dass die Steuerhinterziehung in der Gastronomie üblich ist, diese Meinung teil ich, da ich dies auch schon so erlebt habe, in meinen 5 Jahren Buchhaltung wie dort getrickst und bewusst betrogen wurde. Allerdings darf man nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt auch Leute die seriös arbeiten.
Sehr geehrte Frau Lederer, so sehr ich Ihre Beiträge schätze, verstehe ich nicht, warum Ihre Kanzlei einem Steuerhinterzieher eine solche Plattform bietet.Für bei Rot über die Ampel fahren gibt es auch kein wenn und aber, ob beim langsam oder schnell über die Ampel gefahren. Für Ihr Feedback bedanke ich mich vorab
Immer wieder toll zu sehen das Steuerhinterzieher ohne wenn und aber in den Knast wandern … UND Kinderschänder frei herumlaufen … Super Job liebe Richter 👨🏻⚖️… 👍🏻 [Ironie off]
Ich darf Ihnen widersprechen. 1. Hat das Computerprogramm etwas gekostet und es hat sich gelohnt, es zu haben. Das hat der Angeklagte damit zugegeben, dass er es täglich in allen seinen Restaurants anwendete. Über welchen Zeitraum lässt sich feststellen. 2. Hat der Angeklagte ganz bestimmt, wie die gesamte Gastronomie, "Corona-Hilfen" geltend gemacht, und damit (hohe) Umsätze angegeben, die er (angeblich) vor der Pandemie hatte. Es ist anzunehmen, dass er hier Fehler begangen hat, die ihm nun zum Verhängnis wurden. Sicher wollte er "viel". So wie immer. Merkwürdigerweise konnte er sich ausgezeichnet erinnern, wie seine Umsätze waren, solange es vom Staat etwas zu holen gab. Es ist nicht glaubhaft, dass er "Gedächtnislücken" hat, weil etwas "so lange zurückliegt", wenn er etwas bezahlen soll. - Und das ist der Punkt: Vor Gericht zählt, was man glaubhaft machen kann. Die Ausreden, von dem seine Anwältinnen und Anwälte meinen, sie seien hilfreich, zeigen, dass der Angeklagte schuldig ist, denn er lässt es zur Gänze an "Einsicht und Reue" mangeln. - 3. Sicherlich wurden Lieferanten befragt und Lieferscheine sowie Rechnungen, sowie Kontobewegungen gesichert. Das beweist sehr wohl Umsätze und Gewinne. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden befragt, Personalkosten geprüft, Kreditrahmen und deren Ausschöpfung, Kreditwürdigkeit, ja, gerade in der Gastronomie liegt viel auf dem "Silbertablett" und ist offensichtlich. - Sicherlich wurde gründlich "durchleuchtet". Dazu wurde der "Kronzeuge" befragt. Und der damals "unter Verdacht Stehende" hat immer nur das zugegeben, was man ihm nachweisen konnte. 4. Dieses Verhalten, die sogenannte "Verweigerung der Kooperation" mit den Ermittlern, ist eine Erschwernis für die Staatsanwaltschaft, ein Zeitgewinn, eine Taktik für den "unter Verdacht Stehenden". - So wie Sie es darstellen, der "Verdachtige" hätte immer dann quasi ein "Häppchen" geliefert, nachdem der "Kronzeuge" dies tat, ist nicht korrekt, da gar nicht sicher ist, ob der "Hauptbelastungszeuge" zu diesem Zeitpunkt bereits "Kronzeuge" war; ganz sicher ist aber, dass der "Belastete" nicht wusste, was, wann und wie viel der einstige Mitarbeiter gerade ausgesagt hatte. So konnte der "nicht Kooperative" im gleichen Umfang bestimmt nicht liefern, was der "Kooperative" gerade geliefert hatte. Es hätte ein sofortiges vollumfängliches Geständnis gebraucht. Seine Hausbanken wussten doch genau, was er in welchem Quartal verdiente. Wie viele Hausbanken in wie vielen europäischen Ländern hatte er? So so. Aber nie verdient? Nie Fernsehkoch gewesen? Nie Buchumsätze generiert? Nie Kreationen patentiert? Nie Lizenzen ins Ausland verkauft? Nie bei Staatsbesuchen und Banketten fürstlich aufgekocht? - Die "Belege-Aufbewahrungs-pflicht" gilt für die jeweils "andere Seite" auch, das wissen Sie ja. - Recherchieren Sie, Frau Lederer! Und dann, aber erst dann, sagen Sie uns etwas über "die Beweisbarkeit". Und über die Chancen in der Revision. Vielleicht ist das ja der Deal: 38 Monate sichtbarer Rückzug und im Gegenzug redet man nicht darüber, was da sonst noch gelaufen sein könnte, in seinem internationalen "Imperium". Vielleicht werden Sie sogar reich, mit jenem Sachbuch, das Sie dann schreiben werden. Es sei Ihnen vergönnt! - -
Er Hat es eben übertrieben……da helfen auch keine weißen Krawatten die die 2 Anwälte trugen …..weiß- die Farbe der Unschuld 😀 Steuerschätzungen fallen i.d.Regel immer höher aus
Eine Schlüsselfrage ist bisher für mich immer noch nicht klar. Geht es um Steuer oder Umsatz? Sie sagen ja in Min. 11.40 "mehr als 2 Mio. Steuer" Hat er 2,3 Mio Euro aus der Kasse genommen, also Umsatz, oder wie sie sagen "mehr als 2 Mio. Steuer"? Haft gibt es ja ab 1 Mio. Euro Steuerhinterziehung, oder Umsatzhinterziehung? Bei 2,3 Mio. Umsatz ist die Mwst. davon ja nur 19 % Steuer. Und noch Steuerbetrug dazu weil weniger Umsatz gleich weniger Gewinn in der Jahresrechnung. Wenn er 2,3 Mio Umsatz aus der Kasse genommen hat sind das ja viel weniger als 1 Mio. Steuerbetrug. Oder hat er mehr als 2 Mio. Steuer unterschlagen. Also fast 10 Mio. Umsatz.
Da Herr S. Sicher alle Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht hat, dürfte hier der Nicht gemeldete Umsatz dem nicht gemeldeten Gewinn entsprechen.
@@j.b.6249 Zuerst geht es wohl beim nicht gemeldeten Umsatz um das nicht abführen von Umsatzsteuer. Wenn nicht gemeldeter Umsatz = nicht gemeldeter Gewinn ist, dann ist meine Frage immer noch offen. Er muss ja auf den Gewinn keine 100 % Steuer zahlen. Was sind also die 2,3 Mio. ??? Umsatz, Steuer auf Gewinn, oder Umsatzsteuer und Gewinnsteuer?
@@j.b.6249 Bei 2,2 Mio Steuergelder sind das ca. 5 Mio Umsatz in 7 Jahren. Also 700.000 € pro Jahr aus der Kasse. Er weiß aber nicht wo das Geld hingekommen ist. 5 Mio ist halt nicht viel.😮💨
@@nikit8947 Regierungen sind in der BRD und den Ländern stets durch die Gerichtsbarkeit gedeckt und geschützt. Korrupte Organe innerhalb von Staatsapparaten arbeiten gewöhnlich niemals gegeneinander......Und die BRD ist eben nunmal ein überaus korrupter Staat. Denken Sie an Dieselgate, wo die Regierungen mitsamt Merkel alles Jahre zuvor wussten, und unter der Hand mit allem staats-und steuerdienlich einverstanden waren. Hat doch auch nur ungefähr 50000 Asthmakranke verursacht, was soll`s denn...??? Allein in der BRD, versteht sich.
Ich kann das erläutern, da ich ausserhalb des rechtlich geltenden Unterwerfungsterritoriums der BRD lebe. Passen Sie auf wenn Sie die Wahrheit / Tatsachen äussern.....
Er wird am Ende mit einem blauen Auge davonkommen. Was aber viel schwerer wiegt, ist der Schaden, den sein Ruf genommen hat. Er wird jetzt erkennen, wer seine wirklichen Freunde sind, jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen ..,
DAMIT ist Schubeck nicht alleine. Ich habe früher in der Gastro gearbeitet. Das ist üblich.😎 Natürlich brauchte man damals keine "Sticks", da es damals keine elektronischen Kassen gab.
Steuerhinterziehung in dieser Größenordnung setzt zuerst einmal sehr sehr große Umsätze voraus. Und ja, hohe kriminelle Energie ist Grundlage seines Handelns und muß bestraft werden. Warum soll er besser weg kommen?
Das Köchlein sollte man kielholen, wie den im "Seewolf". "Der Hai war nicht in der Rechnung" (Seewolf Harmstorf). Geht aber wahrscheinlich rechtlich nicht. LOL
Frau Lederer, d a s ist ja kostenlose Nachhilfe für das zweite Semester Strafrecht. Da kommt so mancher Prfofessor und Tutor an den Fakultäten nicht mit. Chapeau. LG ❤️
Dankeschön fürs Feedback!
Super Frau Lederer! Ihre Ausführung versteht wirklich jeder. Sachlich, emotionslos und genau auf dem Punkt!
Danke für das Lob :)
Einfach sagen: ich kann mich nicht mehr erinnern 🙄
Leider bei Politiker werden Augen zu gemacht. 😏
Danke Frau Lederer für diesen Beitrag.
Das ist Fachwissen 👍👍👍und nicht schätzen..
Vielen Dank für die Professionelle Arbeit.
Danke für ihre Informationen!
ein tolles Video! Danke
Danke für das Lob :)
Kurze Nachhilfe: Man nehme die Wareneinsatzkosten (ich denke nicht, dass Alfons S. die Rechnungen nicht in die Buchhaltung nahm), multipliziere diese mit dem üblichen Aufschlagsfaktor auf die Endpreise der Speisen und schon hat man eine grobe belegbare Schätzung.
Davon zieht man jetzt die angegebenen Umsätze in der Buchhaltung wieder ab.
Die Differenz dürfte dann sein hinterzogener Umsatz sein von dem man dann einen Gewinn ermitteln kann.
Zudem könnte man als Gegenkontrolle noch die Zulieferbetriebe im gewünschten Zeitraum über die Einkäufe von Alfons S. prüfen, da diese ja mit ihrer Steuernummer verknüpft sind.
Das dauert zwar ein Bisschen, dürfte aber dennoch sehr genau sein.
Naja, der eine Promi beliefert die JVA Landsberg mit Fleisch- und Wurstwaren, während er dort einsitzt und jetzt folgt voraussichtlich der Sternekoch.
Ich befürchte, wenn das so weiter geht, wird die JVA Landsberg noch ein Stammlokal des FC Bayern 🤣 Die Chance für einen offenen Vollzug in Andechs ist bestimmt auch drin. Gleiches Recht für alle!
Klingt relativ simpel.
Wenn es so einfach nachzuvollziehen ist, ist es eigentlich schon sehr dumm zu glauben, man könnte da unbemerkt etwas unterschlagen, richtig?
@@drmedwuast Kommt immer auf die prozentuale Summe an.
Das Problem bei dieser simplifizierten Rechnung ist, dass ein Restaurantbetrieb nicht mit einem Handelsbetrieb vergleichbar ist.
Bei einem Restaurant (oder in der Gastronomie im Allgemeinen) werden viele Zutaten vorab verarbeitet.
Denk hier einfach mal an eine Dönerbude: Nach EU-Lebensmittelhygienevorschrift müssen Dönerspieße am selben Tag in der Gastronomie verbraucht werden - dabei ist es egal ob der Tag gut lief und der Dönerspieß zu 90+% verbraucht wurde oder eine Flaute war und mehr als 50% des Spießes übrig ist.
Das gleiche gilt auch für die Zutaten. Um beim Thema Dönerbude zu bleiben wirst du immer vorbereitete Zwiebeln sehen. Und es wird auch mehr vorbereitet als die Schale, die in der Front sichtbar ist.
Die werden ganz sicher am Folgetag nicht mehr verwendet.
Und das kommt natürlich nicht nur bei vorbereiteten Zutaten zu trage.
Je mehr verschiedene Zutaten ein Gastronomiebetrieb verwendet, desto schwieriger ist es die richtige Menge vorzuhalten.
Für mich sind Sie ein ganz bezaubernder Mensch. Alles liebe Yve. I
LOL. Wäre ich Gastronom. würde ich jetzt prüfen lassen, ob nicht durch diese Äusserung der Justiz eine Diskriminierung der Branche verwirklicht worden sein könnte.
Warum muss dann der Scholz nicht in Knast
Bei dem wurde kein Stick gefunden.😂😂
@@paulgoerg3978 und erinnern kann er sich auch nicht haha
@@paulgoerg3978 😊😊👍👍
Mit 73 Jahre ins Gefängnis zu gehen und eine 3 jährige Haftstrafe abzusitzen in mit Sicherheit nicht leicht. Ganz zu schweigen von den Mahlzeiten.
Dann kriegt er gutes essen
Vielleicht wir er ja als Chefkoch in der dortigen Küche eingesetzt😏. Endlich ist er mal gezwungen, sich auszuruhen. Kann ein Buch schreiben. Bekommt Freigang. Hat mal Zeit, über seine Vergangenheit und Zukunft nachzudenken.
Im Strafvollzug ist das Essen erwiesenermassen weitaus besser als in den staatlichen Pflegeheimen. Manchmal sogar besser als in Krankenhäusern. Wo landen schwer erkrankte oder demente Rentner nach einem langen ungedankten Arbeitsleben gewöhnlich noch einmal..?? Unter sozialer Betreuung ist er dort obendrein auch noch. Nicht ohne Grund kostet ein Jahr Haft in der BRD ca. 45000 €.
Schätze Sie sehr Frau Lederer, in dem Punkt muss ich der Finanzverwaltung zustimmen, dass die Steuerhinterziehung in der Gastronomie üblich ist, diese Meinung teil ich, da ich dies auch schon so erlebt habe, in meinen 5 Jahren Buchhaltung wie dort getrickst und bewusst betrogen wurde. Allerdings darf man nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt auch Leute die seriös arbeiten.
Die Frage ist, in wie weit es "unseriös" ist unehrlich gegenüber Verbrechern (Finanzamt) zu sein.
In Bayern ist Steuerhinterziehung üblich quasi Volkssport
Er hätte es so machen sollen wie Scholz. Er könne sich nicht erinnern. Wann kommt Scholz vors Gericht ?
BRAVO. Dies ist die 1000. Wiederholung der immer gleichen Antwort. Fällt Ihnen nichts besseres ein, vielleicht sogar zum Thema?
Sehr geehrte Frau Lederer, so sehr ich Ihre Beiträge schätze, verstehe ich nicht, warum Ihre Kanzlei einem Steuerhinterzieher eine solche Plattform bietet.Für bei Rot über die Ampel fahren
gibt es auch kein wenn und aber, ob beim langsam oder schnell über die Ampel gefahren. Für Ihr Feedback bedanke ich mich vorab
Und die fießen, nichtsnutzigen, kriminellen Politiker, gehen immer straffrei aus
..🤑🤮🤑🤮
Verkehrte Welt!
Als Wiederholungstäter ist das Strafmaß deutlich zu gering.
Immer wieder toll zu sehen das Steuerhinterzieher ohne wenn und aber in den Knast wandern … UND Kinderschänder frei herumlaufen … Super Job liebe Richter 👨🏻⚖️… 👍🏻
[Ironie off]
Ich darf Ihnen widersprechen.
1. Hat das Computerprogramm etwas gekostet und es hat sich gelohnt, es zu haben.
Das hat der Angeklagte damit zugegeben, dass er es täglich in allen seinen Restaurants anwendete.
Über welchen Zeitraum lässt sich feststellen.
2. Hat der Angeklagte ganz bestimmt, wie die gesamte Gastronomie, "Corona-Hilfen" geltend gemacht, und damit (hohe) Umsätze angegeben, die er (angeblich) vor der Pandemie hatte.
Es ist anzunehmen, dass er hier Fehler begangen hat, die ihm nun zum Verhängnis wurden.
Sicher wollte er "viel".
So wie immer.
Merkwürdigerweise konnte er sich ausgezeichnet erinnern, wie seine Umsätze waren, solange es vom Staat etwas zu holen gab.
Es ist nicht glaubhaft, dass er "Gedächtnislücken" hat, weil etwas "so lange zurückliegt", wenn er etwas bezahlen soll.
-
Und das ist der Punkt:
Vor Gericht zählt, was man glaubhaft machen kann.
Die Ausreden, von dem seine Anwältinnen und Anwälte meinen, sie seien hilfreich, zeigen, dass der Angeklagte schuldig ist, denn er lässt es zur Gänze an "Einsicht und Reue" mangeln.
-
3. Sicherlich wurden Lieferanten befragt und Lieferscheine sowie Rechnungen, sowie Kontobewegungen gesichert.
Das beweist sehr wohl Umsätze und Gewinne.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden befragt, Personalkosten geprüft, Kreditrahmen und deren Ausschöpfung, Kreditwürdigkeit, ja, gerade in der Gastronomie liegt viel auf dem "Silbertablett" und ist offensichtlich.
-
Sicherlich wurde gründlich "durchleuchtet".
Dazu wurde der "Kronzeuge" befragt.
Und der damals "unter Verdacht Stehende" hat immer nur das zugegeben, was man ihm nachweisen konnte.
4. Dieses Verhalten, die sogenannte "Verweigerung der Kooperation" mit den Ermittlern, ist eine Erschwernis für die Staatsanwaltschaft, ein Zeitgewinn, eine Taktik für den "unter Verdacht Stehenden".
-
So wie Sie es darstellen, der "Verdachtige" hätte immer dann quasi ein "Häppchen" geliefert, nachdem der "Kronzeuge" dies tat, ist nicht korrekt, da gar nicht sicher ist, ob der "Hauptbelastungszeuge" zu diesem Zeitpunkt bereits "Kronzeuge" war; ganz sicher ist aber, dass der "Belastete" nicht wusste, was, wann und wie viel der einstige Mitarbeiter gerade ausgesagt hatte.
So konnte der "nicht Kooperative" im gleichen Umfang bestimmt nicht liefern, was der "Kooperative" gerade geliefert hatte.
Es hätte ein sofortiges vollumfängliches Geständnis gebraucht.
Seine Hausbanken wussten doch genau, was er in welchem Quartal verdiente.
Wie viele Hausbanken in wie vielen europäischen Ländern hatte er?
So so.
Aber nie verdient?
Nie Fernsehkoch gewesen?
Nie Buchumsätze generiert?
Nie Kreationen patentiert?
Nie Lizenzen ins Ausland verkauft?
Nie bei Staatsbesuchen und Banketten fürstlich aufgekocht?
-
Die "Belege-Aufbewahrungs-pflicht" gilt für die jeweils "andere Seite" auch, das wissen Sie ja.
-
Recherchieren Sie, Frau Lederer! Und dann, aber erst dann, sagen Sie uns etwas über "die Beweisbarkeit".
Und über die Chancen in der Revision.
Vielleicht ist das ja der Deal: 38 Monate sichtbarer Rückzug und im Gegenzug redet man nicht darüber, was da sonst noch gelaufen sein könnte, in seinem internationalen "Imperium".
Vielleicht werden Sie sogar reich, mit jenem Sachbuch, das Sie dann schreiben werden.
Es sei Ihnen vergönnt!
-
-
Er Hat es eben übertrieben……da helfen auch keine weißen Krawatten die die 2 Anwälte trugen …..weiß- die Farbe der Unschuld 😀
Steuerschätzungen fallen i.d.Regel immer höher aus
Was er bis eben noch nicht wusste, das weiß er jetzt 👍
👍👍👍
Eine Schlüsselfrage ist bisher für mich immer noch nicht klar. Geht es um Steuer oder Umsatz?
Sie sagen ja in Min. 11.40 "mehr als 2 Mio. Steuer"
Hat er 2,3 Mio Euro aus der Kasse genommen, also Umsatz, oder wie sie sagen "mehr als 2 Mio. Steuer"?
Haft gibt es ja ab 1 Mio. Euro Steuerhinterziehung, oder Umsatzhinterziehung?
Bei 2,3 Mio. Umsatz ist die Mwst. davon ja nur 19 % Steuer. Und noch Steuerbetrug dazu weil weniger Umsatz gleich weniger Gewinn in der Jahresrechnung.
Wenn er 2,3 Mio Umsatz aus der Kasse genommen hat sind das ja viel weniger als 1 Mio. Steuerbetrug.
Oder hat er mehr als 2 Mio. Steuer unterschlagen. Also fast 10 Mio. Umsatz.
Da Herr S. Sicher alle Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht hat, dürfte hier der Nicht gemeldete Umsatz dem nicht gemeldeten Gewinn entsprechen.
@@j.b.6249 Zuerst geht es wohl beim nicht gemeldeten Umsatz um das nicht abführen von Umsatzsteuer.
Wenn nicht gemeldeter Umsatz = nicht gemeldeter Gewinn ist, dann ist meine Frage immer noch offen. Er muss ja auf den Gewinn keine 100 % Steuer zahlen.
Was sind also die 2,3 Mio. ??? Umsatz, Steuer auf Gewinn, oder Umsatzsteuer und Gewinnsteuer?
@@dieter-trader6998 stimmt. Die Süddeutsche schreibt dazu „ zwischen 2009 und 2015 rund 2,2 Millionen Euro Steuergelder hinterzogen“
@@j.b.6249 Bei 2,2 Mio Steuergelder sind das ca. 5 Mio Umsatz in 7 Jahren. Also 700.000 € pro Jahr aus der Kasse. Er weiß aber nicht wo das Geld hingekommen ist. 5 Mio ist halt nicht viel.😮💨
@@dieter-trader6998 Der weiß genau wo das Schwarzgeld gepackt ist.
Bewährung für Alfons!!!! Gerade das Finanzamt München schießt mit seinen Schätzungen regelmäßig über das Ziel hinaus.
Und man denke an die Maskengeschäfte der Frau des Herrn Söder🤨
@@nikit8947 Regierungen sind in der BRD und den Ländern stets durch die Gerichtsbarkeit gedeckt und geschützt. Korrupte Organe innerhalb von Staatsapparaten arbeiten gewöhnlich niemals gegeneinander......Und die BRD ist eben nunmal ein überaus korrupter Staat. Denken Sie an Dieselgate, wo die Regierungen mitsamt Merkel alles Jahre zuvor wussten, und unter der Hand mit allem staats-und steuerdienlich einverstanden waren. Hat doch auch nur ungefähr 50000 Asthmakranke verursacht, was soll`s denn...??? Allein in der BRD, versteht sich.
Ich kann das erläutern, da ich ausserhalb des rechtlich geltenden Unterwerfungsterritoriums der BRD lebe. Passen Sie auf wenn Sie die Wahrheit / Tatsachen äussern.....
@@nikit8947 Und die Cum-Ex-Kumpels
Rechtssprechungen und Gerechtigkeit hängt von Vitamin B und dem Namen ab, leider!
Die Schätzung dürfte zu hoch sein. Wäre es ein 08/15 Gastronom gewesen und kein Promi, dann sähe es anders aus.
Danke..so sehe ich es auch
Er wird am Ende mit einem blauen Auge davonkommen. Was aber viel schwerer wiegt, ist der Schaden, den sein Ruf genommen hat. Er wird jetzt erkennen, wer seine wirklichen Freunde sind, jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen ..,
Von wegen Verlust des Rufes. Lässt sich von Schicki und Micki feiern. Und trällert noch ein Liedchen dazu. Was für ein abgefahrener Imbisswirt.
Wer will mit dieser Bückware befreundet sein?
Es müsste viel mehr kontrolliert werden, nicht nur in Bayern.
DAMIT ist Schubeck nicht alleine. Ich habe früher in der Gastro gearbeitet. Das ist üblich.😎 Natürlich brauchte man damals keine "Sticks", da es damals keine elektronischen Kassen gab.
Das stimmt, ich babe auch 35 Jahre in der Gastro als Köchin gearbeitet.
Geschummelt wird überall.
Also, hat er sich die kassierte MWStr. von den Restaurant Kunden für sich einbehalten?
Was ist wenn jemand verstorben ist. Und dann Steuerhinterziehing rauskommt in der Firma und es gibt aber einen weiteren Chef in der Firma.
Steuerhinterziehung in dieser Größenordnung setzt zuerst einmal sehr sehr große Umsätze voraus.
Und ja, hohe kriminelle Energie ist Grundlage seines Handelns und muß bestraft werden.
Warum soll er besser weg kommen?
"das sah am Anfang gar nicht so schlecht aus"??!! es sah von Anfang an schlecht aus
So what.........?????
Kommt der Kronzeuge so ohne weiteres davon?
Seine kriminelle Energy war doch genauso hoch?
Er hat laut „Welt“ ein Jahr auf Bewährung bekommen.
Diese Probleme hat jede Gastronome Setzung ich auch ,
Das Köchlein sollte man kielholen, wie den im "Seewolf". "Der Hai war nicht in der Rechnung" (Seewolf Harmstorf). Geht aber wahrscheinlich rechtlich nicht. LOL
Serviert künftig Zelleriesalat und Gitterspeise