Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg

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  • เผยแพร่เมื่อ 27 ส.ค. 2024
  • Bamberg galt zu Beginn der Neuzeit als eines der Zentren der Hexenverfolgung. Zwar handelte es sich um ein Phänomen, das europaweit auftrat. Insgesamt geht man allein für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation von 25.000 Opfern aus, die zum Teil auf grausame Weise verbrannt wurden. Nur ein geringer Teil starb durch das Henkerschwert.
    1507 trat im Hochstift Bamberg die „Constitutio Criminalis Bambergensis“ in Kraft. In der Überarbeitung von 1580 fanden sich konkrete Anweisungen zur Bestrafung von Hexen. Auch die Folter zur Erlangung von Geständnissen war erlaubt. Treibende Kraft der Hexenverfolgung in Bamberg war Weihbischof Friedrich Förner. Um als Hexe verfolgt zu werden, genügte bereits die Denunziation durch Nachbarn und Konkurrenten - sogenannte „Besagungen“. 1595 fand in Bamberg der erste bekannte Hexenprozess statt. Die Angeklagte, eine alte Frau, wurde hingerichtet. Eine Generation später wurden 15 Personen der Hexerei beschuldigt. Und dann ging es richtig los: Zwischen 1616 und 1622 wurden nicht weniger als 159 Menschen der Hexerei bezichtigt. Sie sollten verantwortlich gewesen sein für Missernten und Teuerung. Die Prozesswelle verschlang Unsummen an Geld für Verhaftung, Einkerkerung, Gerichtsverhandlungen und den Scharfrichter, der die Angeklagten foltern und schließlich hinrichten musste. Zwar mussten die Angehörigen für die Kosten der Hinrichtung aufkommen, aber oft reichten deren finanziellen Mittel nicht aus. Der Kanzler des Hochstifts, Dr. Georg Hann, wollte deshalb die Hexenverfolgung einstellen lassen. Dadurch gelangte er selbst in den Fokus der Strafverfolger, da diese ein finanzielles Interesse daran hatten, dass ihr Geschäft weiter florierte. Am Ende wurden er und mehrere Mitglieder seiner Familie der Hexerei angeklagt, zum Tode verurteilt und hingerichtet.
    Im Mai des Jahres 1626 gab es einen verheerenden Frost. Die Reben und die ausgebrachte Saat erfroren. Die gesamt Ernte war vernichtet. Erneut wurde die Hexenkommision eingesetzt. In den Jahren 1626 bis 1630 verloren mindestens 630 Menschen ihr Leben. Auch Angehörige der oberen Stände waren betroffen - darunter acht Bürgermeister und etliche Ratsherren. Da man in der Residenzstadt Bamberg den Aufstand der Bürger befürchtete, wurden die Hinrichtungen in die 30 Kilometer entfernte Exklave Zell verlegt.
    Erst 1631 ordnete der Kaiser an, dass die Hexenverfolgungen eingestellt und die Angeklagten auf freien Fuß gesetzt werden müssen.
    2015 stellte sich Bamberg diesem düsteren Kapitel seiner Vergangenheit. Am Ufer der Regnitz hinter Schloss Geyerswörth erinnert ein Denkmal mit einer Lichtinstallation am Boden an die Glutnester einstiger Scheiterhaufen.

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