Was ich noch erwähnen hätte sollen, ist der Unterschied zwischen dem (Bundes) VwVfG und dem (Landes) VwVfG: Die Länder haben alle ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz, dieses ist aber größtenteils identisch mit dem VwVfG. Welches Gesetz ihr zitiert kommt darauf an, welcher Anwendungsbereich eröffnet ist. Wenn eine bayerische Behörde handelt dann ist nach Art. 1 BayVwVfG, das BayVwVfG einschlägig und das sollte dann auch zitiert werden. Nach der wohl h.M. ist das BayVwVfG in diesem Fall sowohl in der Zulässigkeit der Klage als auch in der Begründetheit der Klage zu zitieren. Es gibt aber eine a.A. die sagt, dass man in der Zulässigkeit der Klage immer das (Bundes) VwVfG zitiert. Begründet wird dies damit, dass die Zulässigkeit der Klage sich nach der VwGO richtet und dies ist ein Bundesgesetz. Daher sollte auch in der Zulässigkeit das (Bundes) VwVfG zitiert werden, auch im Hinblick auf Art. 31 GG. In der Begründetheit ist dann wiederum das Landes VwVfG zu zitieren.
Hi, welche Themen fehlen dir denn? Hast du schon meine Verwaltungsprozessrechtplaylist gesehen? Dort habe ich die Klagearten in meinem ersten Video überblicksartig und mit Beispielen behandelt. Danke, das freut mich!
Hallo danke für deine Antwort 😀Die Playlist habe ich noch nicht gesehen obwohl ich schon ewig gesucht habe ☹️ Kannst du es evtl. verlinken? Bisher habe ich nur Verwaltungsrecht AT angehört und angehört und angehört…🤩 Und alles was du erklärt hast verstehe ich jetzt richtig gut. Auch wenn es mich mittlerweile im Schlaf begleitet 😅. Ich bereite mich auf die Klausur Verwaltungsprozessrecht vor, dabei können alle Klagearten dran kommen. Und neben der Zulässigkeit natürlich die Prüfung der Begründetheit… wahrscheinlich Grundrechtsverletzungen, Schuldrechtliche Ansprüche etc. Es ist einfach sehr viel, bestimmt gibt es aber auch Klassiker. Mach bitte auf jedenfall weiter, denn deine Podcasts ( ich höre mehr, wie ich schaue) sind wirklich genial 👍
Die Playlist ist hier: th-cam.com/play/PLNksZKKbkZUKsMjcI3Ux9CKbAbRaHvfH1.html Haha, super! Natürlich musst du noch ein bisschen an Fällen üben, aber dann wird das schon werden! Schuldrechtliche Ansprüche wohl kaum in der ÖRecht Klausur. Wahrscheinlich wird es eine Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage werden. Wenn du fortgeschritten bist, dann kann auch die FFK vorkommen (dazu habe ich ein gesondertes Video). Ich plane nicht aufzuhören :)
Nein, habe ich noch nie. Interessanter Vorschlag. Würdest du das hilfreich finden? Wo sollte ich das denn veröffentlichen? Gibt es viele Personen, die so etwas nützlich finden würden?
@@Der_Jurastudent Ich persönlich als jemand der kein Jura studiert, konsumiere solche Inhalte jedenfalls ganz gerne gelegentlich mal interessehalber. Martin Fries stellt seine Vorlesungen beispielsweise auch als Audiopodcast zur Vefügung. Es scheint jedenfalls allgemein eine Nachfrage zu bestehen und über kostenlose Hoster wie Anchor oder Podcasts com kann man den/die Podcasts auch auf allen Plattformen, die gängig sind, gleichzeitig ausspielen.
@@asozialesnetzwerk Alles klar, vielen Dank. Ich werde mir das in den Semesterferien mal genauer anschauen. Ich verwende TH-cam Premium und kann damit alle Videos im Hintergrund abspielen und downloaden, von daher habe ich vielleicht das Bedürfnis nicht gesehen. Ich danke dir für den Hinweis!
Ich habe eine Playlist zu Verwaltungsprozessrecht gemacht: th-cam.com/play/PLNksZKKbkZUKsMjcI3Ux9CKbAbRaHvfH1.html Falls noch etwas fehlt, kannst du dich gerne melden. Grüße zurück!
Was ich noch erwähnen hätte sollen, ist der Unterschied zwischen dem (Bundes) VwVfG und dem (Landes) VwVfG:
Die Länder haben alle ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz, dieses ist aber größtenteils identisch mit dem VwVfG. Welches Gesetz ihr zitiert kommt darauf an, welcher Anwendungsbereich eröffnet ist. Wenn eine bayerische Behörde handelt dann ist nach Art. 1 BayVwVfG, das BayVwVfG einschlägig und das sollte dann auch zitiert werden.
Nach der wohl h.M. ist das BayVwVfG in diesem Fall sowohl in der Zulässigkeit der Klage als auch in der Begründetheit der Klage zu zitieren.
Es gibt aber eine a.A. die sagt, dass man in der Zulässigkeit der Klage immer das (Bundes) VwVfG zitiert. Begründet wird dies damit, dass die Zulässigkeit der Klage sich nach der VwGO richtet und dies ist ein Bundesgesetz. Daher sollte auch in der Zulässigkeit das (Bundes) VwVfG zitiert werden, auch im Hinblick auf Art. 31 GG. In der Begründetheit ist dann wiederum das Landes VwVfG zu zitieren.
Hallo kannst du bitte mehr zu Verwaltungsrecht machen. Z.B die Klagearten…
Ich habe von dir soviel gelernt😀
Hi, welche Themen fehlen dir denn? Hast du schon meine Verwaltungsprozessrechtplaylist gesehen? Dort habe ich die Klagearten in meinem ersten Video überblicksartig und mit Beispielen behandelt.
Danke, das freut mich!
Hallo danke für deine Antwort 😀Die Playlist habe ich noch nicht gesehen obwohl ich schon ewig gesucht habe ☹️ Kannst du es evtl. verlinken? Bisher habe ich nur Verwaltungsrecht AT angehört und angehört und angehört…🤩
Und alles was du erklärt hast verstehe ich jetzt richtig gut.
Auch wenn es mich mittlerweile im Schlaf begleitet 😅.
Ich bereite mich auf die Klausur Verwaltungsprozessrecht vor, dabei können alle Klagearten dran kommen. Und neben der Zulässigkeit natürlich die Prüfung der Begründetheit… wahrscheinlich Grundrechtsverletzungen, Schuldrechtliche Ansprüche etc.
Es ist einfach sehr viel, bestimmt gibt es aber auch Klassiker.
Mach bitte auf jedenfall weiter, denn deine Podcasts ( ich höre mehr, wie ich schaue) sind wirklich genial 👍
Die Playlist ist hier: th-cam.com/play/PLNksZKKbkZUKsMjcI3Ux9CKbAbRaHvfH1.html
Haha, super! Natürlich musst du noch ein bisschen an Fällen üben, aber dann wird das schon werden!
Schuldrechtliche Ansprüche wohl kaum in der ÖRecht Klausur. Wahrscheinlich wird es eine Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage werden. Wenn du fortgeschritten bist, dann kann auch die FFK vorkommen (dazu habe ich ein gesondertes Video).
Ich plane nicht aufzuhören :)
Hast du eigentlich schon mal drüber nachgedacht einfach die Audiospuren deiner Videos als Podcasts zu veröffentlichen? ^^
Nein, habe ich noch nie. Interessanter Vorschlag. Würdest du das hilfreich finden? Wo sollte ich das denn veröffentlichen? Gibt es viele Personen, die so etwas nützlich finden würden?
@@Der_Jurastudent Ich persönlich als jemand der kein Jura studiert, konsumiere solche Inhalte jedenfalls ganz gerne gelegentlich mal interessehalber. Martin Fries stellt seine Vorlesungen beispielsweise auch als Audiopodcast zur Vefügung. Es scheint jedenfalls allgemein eine Nachfrage zu bestehen und über kostenlose Hoster wie Anchor oder Podcasts com kann man den/die Podcasts auch auf allen Plattformen, die gängig sind, gleichzeitig ausspielen.
@@asozialesnetzwerk
Alles klar, vielen Dank. Ich werde mir das in den Semesterferien mal genauer anschauen.
Ich verwende TH-cam Premium und kann damit alle Videos im Hintergrund abspielen und downloaden, von daher habe ich vielleicht das Bedürfnis nicht gesehen. Ich danke dir für den Hinweis!
Ist diese Playlist für Verwaltungsrecht AT für das 1. Staatsexamen in NRW komplett?☺
Ja!
Diese Reihe beinhaltet alles zum Verwaltungsrecht AT nur nicht das Widerspruchsverfahren, aber das gibt es ja auch nicht in NRW.
Super vielen Dank!@@Der_Jurastudent
hast du vor noch bayerisches Verwaltungsprozessrecht hochzuladend? Herzliche Grüße!
Ich habe eine Playlist zu Verwaltungsprozessrecht gemacht: th-cam.com/play/PLNksZKKbkZUKsMjcI3Ux9CKbAbRaHvfH1.html
Falls noch etwas fehlt, kannst du dich gerne melden.
Grüße zurück!
Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht!
😍😍😍