Niedersachsen, 30 std Pflegekurs, Erste Hilfe Kurs, aktuelles erweitertes Führungszeugnis, dafür das ich mit der Nachbarin Rommé spiele und zum Bäcker fahre. Und da klagt die Regierung über Fachkräftemangel. Sarkastisch😂
Mal eine frage zu dem Entlastungsbetrag.....Ich hab PG 2 und brauche jemanden zum putzen und Fensterputzen. Den Betrag bekomme ich nur erstattet, wenn diese Leute eine Schulung haben. Meine frage dazu nun....warum muss jemand, der mir die Fenster putzt, einkaufen geht und bei der Post ein Paket abholt, eine Schulung absolvieren ???
Absolut berechtigte Frage. Aber das sind die gesetzlichen Vorgaben für den sogenannten Alltagshelfer. Über Sinn oder Unsinn könnten wir ewig diskutieren.
Habe gerade erfahren, dass es bei der DAK keine Nachbarschaftshilfe mehr gibt die über den Entlastungsbeteag 125,-Eu mehr abgerechnet werden kann. Was stimmt denn nun ???
Wie wir in der Videobeschreibung hingewiesen haben, ist die Nachbarschaftshilfe nicht in jedem Bundesland und nicht bei jeder Pflegekasse möglich. Weitere ausführliche bundeslandspezifische Infos bietet die Homepage Pflege-Dschungel: pflege-dschungel.de/nachbarschaftshilfe-2024/
@@Pflege-Cafe Das ist eigentlich nicht die Antwort die ich erwartet habe :-) . Auf der Seite (Pflege-Dschungel) war ich schon. Dort wird für Hessen angegeben, dass es sehr wohl noch die Nachbarschaftshilfe gibt. Also müsste eigentlich die Antwort lauten: "Doch, für Hessen gibt es diese Nachbarschaftshilfe noch." Leider habe ich bei dem zuständigem Amt noch nicht die Person sprechen können, die dafür zuständig ist. Werde es aber telefonisch weiter versuchen. Schade, dass man von Euch nur so halbe Infos bekommt...... Das gleiche wie telefonisch bei der DAK . 3x angerufen und 5 verschiedene Aussagen. Typisch "deutscher Pflegedschungel" :-)
Als eine der wenigen Kassen bietet die DAK die Kostenübernahme der Nachbarschaftshelfer nicht an. Nur in Ausnahmefällen, wenn man nachweisen kann, das man keinen Alltagsdienst findet, übernimmt diese aus Kulanz die Nachbarschaftshilfe durch tatsächliche Nachbarn / Bekannte. Sonst dürfen es nur Alltagsdienste übernehmen. Da es keine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung gibt, kann sie so handeln. Die Nachbarschaftshilfe war eine Notlösung in der Pandemie, die anschließend durch Landesverordnungen geregelt wurde und keine bundeseinheitliche Regelung hat. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen und Vorgaben und jede Kasse kann dann noch selbst entscheiden, ob sie dem so folgt oder nicht, da es kein Bundesgesetz ist (was gerade überregionale Kassen für sich uneinheitlich auslegen).
Lieben Dank, Nicolle❣️ Da das als Ehrenamt gilt, müsste es nicht angegeben werden. Fragt man das Finanzamt sagen die bestimmt ja. 😉 Hier würde ich einen Steuerexperten fragen. Es kommt immer auf den einzelnen „Status“ an. LG
Meine Nachbarin und ich haben Pflegegrad 3, wir unternehmen vieles gemeinsam z.b. Fahrradfahren, einkaufen, Gartengestaltung und ich helfe ihr oft bei Anträgen: könnten wir gegenseitig Nachbarschaftshilfe beantragen? Wir sind beide in unbefristeter EM- Rente.
Liebe Petra, vielen Dank für Ihren Kommentar! Es ist schön zu hören, dass Sie und Ihre Nachbarin so aktiv und unterstützend füreinander da sind. Pflegegrad 3 wird in der Regel vergeben, wenn ein erheblicher Bedarf an Unterstützung im Alltag besteht. Da Sie sich beide als sehr mobil und selbstständig beschreiben, besteht die „Gefahr“ einer Nachprüfung durch die Pflegekasse, die Ihre aktuelle Einstufung hinterfragen könnte. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen neutralen Beratungsdienst in Ihrem Bundesland zu wenden, um die beste Vorgehensweise abzuklären und mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Alternativ können Sie auch direkt bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, wie die Kriterien in Ihrem Bundesland und Kasse angewendet werden, da diese teilweise unterschiedlich ausgelegt werden. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Nachbarin weiterhin alles Gute und viel Freude bei Ihren gemeinsamen Aktivitäten!
Hallo meine Frage ist ich pflege meine Schwiegermutter schon länger beziehungsweise Hilfe in dem Alltag. Jetzt hat sie Pflegegrad eins bekommen. Kann ich mich auch als Schwiegertochter eintragen um den Entlastung Paket 125 € geltend zu machen ich helfe ihr beim Einkauf Mittag kochen aufräumen Wäsche etc. Termine oder kann das nur über eine Nachbarin laufen?
Ja, das stimmt. Das ist der §45a Abs. 4 SGB XI. „Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des nach § 36 für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags nicht überschreiten.“
Hallo, bezihe seit Dezember 23, Pflegestufe 2 und ab Februar 24 haben ich Pflegestufe 3 bekommen, meine Tochter putzt immer bei mir, kann sie den Betrag bekommen und auch rückwirkend?, sie ist gelernte Erzieherin, muss sie einen Prüfung machen?
Der Entlastungsbetrag ist nur von zugelassenen Diensten abrechenbar oder Nachbarschaftshelfer… ihre Tochter ist verwandt daher auch nicht als ihre Nachbarschaftshelferin erlaubt. Ihrer Tochter könnten Sie vom Pflegegeld eine Anerkennung geben.
@@Pflege-Cafe Meine Schwiegermutter hat einen Pflegedienst, sie hat die Pflegestufe zwei, der Pflegedienst war bei meiner Schwiegermutter, sie lebt allein. Der Pflegedienst hat festgestellt, dass es ihr nicht gut ging. Aber anstatt einen Krankenwagen zurufen, haben sie erst uns angerufen, mit der Begründung, dass Sie keinen Krankenwagen rufen dürften. Deswegen meine Frage: Dürfen Sie das wirklich nicht oder ist es eine Ausrede?
Vermutlich ist bei dem Vertragsabschluss dies im Aufnahmegespräch so festgehalten worden. Wenn keine Lebensgefahr bestand, ist es nicht verkehrt erst die Angehörigen zu benachrichtigen. Allerdings ist bei Lebensgefahr kein Verbot, dass die Pflegekraft das nicht machen darf. Wenn ein Laie draußen auf der Straße jemanden auffindet der medizinische Hilfe benötigt, ruft dieser ja auch den Krankenwagen an, oder sollte es… Ich hoffe deine Frage ist beantwortet.
Jeder Autofahrer hat einen Erste Hilfe Kurs schon gemacht. Für die Pflege habe ich bereits jemanden nur für den Haushalt/ Reinigungsarbeiten bräuchte ich jemanden. Wie kann ich da die 125€ bekommen? Denn eine Firma nimmt 40 Euro also 3 Stunden für einen Monat. Das reicht selbst bei einem 1 Personenhaushalt nicht. Ich lebe in Berlin. Bei Auszahlung könnte ich mir das jede Woche leisten. 15 Euro ist als Hilfe okay. Deshalb ist das ja so teuer und wird auf 40Euro gesetzt. Nur wer eingeschränkt ist kann keine Fenster mehr putzen und auch nicht auf Leitern klettern. Habe 2 künstliche Hüft und Kniegelenke und einen doppelten irreparablen Bandscheibenvorfall. Alles was im Sitzen geht mache ich selber. Boden saugen und wischen ist mir wichtig. Mir wäre es lieber wenn ich keine Hilfe bräuchte. Es ist nicht lustig mit 72 Jahren und 80% auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Vielen Dank für Ihren Kommentar und dass Sie Ihre Situation mit uns teilen. Es ist verständlich, dass manche Regelungen, wie die der Pflegekassen, nicht immer logisch erscheinen. Leider sind diese Gesetze und Richtlinien oft komplex und lassen wenig Spielraum für individuelle Anpassungen. Die Festsetzung von Pauschalbeträgen wie den 125 € für Entlastungsleistungen richtet sich nach allgemeinen Vorgaben und nicht nach den individuellen Bedürfnissen jedes Einzelnen, was zu solchen Herausforderungen führen kann. Wir verstehen, dass diese Situation frustrierend sein kann, insbesondere wenn die Unterstützung, die man benötigt, nicht vollständig abgedeckt wird. Es ist immer empfehlenswert, sich direkt mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob es weitere Unterstützungs- oder Beratungsangebote gibt, die Ihnen weiterhelfen können. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und alles Gute.
In dieser Folge haben wir mit einem Alltagsdienst einen Austausch, was Ihnen vielleicht mehr Hintergrundinformation bietet. th-cam.com/video/I8hAdF4ViOM/w-d-xo.htmlsi=wpUdlqNxeftHQWCT
Hallo, ich habe eine Frage: das Budget für die Nachbarschaftshilfe kann man ja bis Juni des Folgejahrs beantragen. Wenn ich aber erst dieses Jahr eine offiziell angemeldete Person habe, weil mir bisher nicht bewusst war, dass das von der Kasse vergütet wird, kann ich das dann auch noch rückwirkend für 2023 einreichen? Danke für eine Antwort
Grundsätzlich kann der Entlastungsbetrag auch rückwirkend abgerechnet werden, wenn eine erbrachte Leistung dokumentiert wurde. Wenn die Person also bereits im letzten Jahr die Hilfe erbracht hat, aber erst jetzt gemeldet wurde, weil es nicht bekannt ist, sollte es auf Nachweis eigentlich kein Problem sein. Es ist aber davon auszugehen, das die Kasse die Kostenübernahme ablehnt und darauf verweist, das eine Hilfe damals nicht gemeldet wurde. Hier sollten, um die Ablehnung zu entkräften, die Tage und Stunden vom letzten Jahr aufgeschrieben werden, dann welche Beträge die Person erhalten hat und dann sollte die Person noch unterschreiben, das sie das Geld erhalten hat. Diesen Nachweis dann bei der Kasse einreichen. So sollte es eigentlich funktionieren.
Vielen lieben Dank für die ehrliche Rückmeldung. Schade das unser Video nicht den Erwartungen entsprochen hat. Zur Frage: Finanzielle Gegenleistungen für Nachbarschaftshilfe sind nicht steuerpflichtig, solange die Helfer von der pflegebedürftigen Person selbst beauftragt und finanziell entschädigt werden. Diese Regelung greift auch für private Versicherungsleistungen oder Beihilfen zu Pflegeaufwendungen. Wichtig ist, dass der Nachbarschaftshelfer nicht bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist und nicht mit ihr zusammenlebt. Es gibt eine "sittliche Pflicht", die anerkannt wird, wenn eine enge persönliche Beziehung zwischen dem Helfer und der pflegebedürftigen Person besteht. Eine "sittliche Pflicht" sei anzuerkennen, wenn eine enge persönliche Beziehung zwischen dem zu Pflegenden und der Pflegeperson bestehe (Bundesfinanzhof vom 29. August 1996, Az.: III R 4/95). Die Finanzverwaltung geht davon aus, das der Helfer ausschließlich von der Pflegeversicherung erstattete Beträge erhält und nicht mehr als eine pflegebedürftige Person betreut. Diese steuerfreien Einnahmen müssen dann jedoch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Ohne diese "sittliche Verpflichtung" müssen solche Einnahmen versteuert werden, je nach Art der Tätigkeit als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit. So lange man nicht mehr als zwei pflegebedürftige Personen betreut, wird nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen.
Bei uns gibt es die Alltagseulen, die alles machen, einkaufen, kochen putzen und ja, auch Fenster putzen. Schau mal, ob es solche Anbieter bei dir gibt. Sonst zum Fenster putzen eine Gebäudereinigung fragen.
Hallo tausend Dank für eure super Erläuterungen . Liebe Grüße aus Meckpomm
Vielen lieben Dank! Freuen wir uns sehr! :)
Vielen Dank, Ĺg aus Flensburg
.....und die Bemühungen waren sehr erfolgreich 🎉
Dankeschön! :)))
Der ton ist super
Dankeschön! :))
Niedersachsen, 30 std Pflegekurs, Erste Hilfe Kurs, aktuelles erweitertes Führungszeugnis, dafür das ich mit der Nachbarin Rommé spiele und zum Bäcker fahre. Und da klagt die Regierung über Fachkräftemangel. Sarkastisch😂
Ja, leider...
Dafür darf man in Niedersachsen wohl 10,40 Euro abrechnen. In anderen Bundesländern höchstens 8 😅
Mal eine frage zu dem Entlastungsbetrag.....Ich hab PG 2 und brauche jemanden zum putzen und Fensterputzen. Den Betrag bekomme ich nur erstattet, wenn diese Leute eine Schulung haben. Meine frage dazu nun....warum muss jemand, der mir die Fenster putzt, einkaufen geht und bei der Post ein Paket abholt, eine Schulung absolvieren ???
Absolut berechtigte Frage. Aber das sind die gesetzlichen Vorgaben für den sogenannten Alltagshelfer.
Über Sinn oder Unsinn könnten wir ewig diskutieren.
Bei PG 2 ist auch ein Anspruch auf Verhinderungspflege nach §39
SGB XI, hier bedarf es keiner geschulten Person.
Habe gerade erfahren, dass es bei der DAK keine Nachbarschaftshilfe mehr gibt die über den Entlastungsbeteag 125,-Eu mehr abgerechnet werden kann.
Was stimmt denn nun ???
Wie wir in der Videobeschreibung hingewiesen haben, ist die Nachbarschaftshilfe nicht in jedem Bundesland und nicht bei jeder Pflegekasse möglich. Weitere ausführliche bundeslandspezifische Infos bietet die Homepage Pflege-Dschungel:
pflege-dschungel.de/nachbarschaftshilfe-2024/
@@Pflege-Cafe Das ist eigentlich nicht die Antwort die ich erwartet habe :-) . Auf der Seite (Pflege-Dschungel) war ich schon. Dort wird für Hessen angegeben, dass es sehr wohl noch die Nachbarschaftshilfe gibt. Also müsste eigentlich die Antwort lauten: "Doch, für Hessen gibt es diese Nachbarschaftshilfe noch." Leider habe ich bei dem zuständigem Amt noch nicht die Person sprechen können, die dafür zuständig ist. Werde es aber telefonisch weiter versuchen. Schade, dass man von Euch nur so halbe Infos bekommt...... Das gleiche wie telefonisch bei der DAK . 3x angerufen und 5 verschiedene Aussagen. Typisch "deutscher Pflegedschungel" :-)
Als eine der wenigen Kassen bietet die DAK die Kostenübernahme der Nachbarschaftshelfer nicht an. Nur in Ausnahmefällen, wenn man nachweisen kann, das man keinen Alltagsdienst findet, übernimmt diese aus Kulanz die Nachbarschaftshilfe durch tatsächliche Nachbarn / Bekannte. Sonst dürfen es nur Alltagsdienste übernehmen.
Da es keine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung gibt, kann sie so handeln. Die Nachbarschaftshilfe war eine Notlösung in der Pandemie, die anschließend durch Landesverordnungen geregelt wurde und keine bundeseinheitliche Regelung hat. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen und Vorgaben und jede Kasse kann dann noch selbst entscheiden, ob sie dem so folgt oder nicht, da es kein Bundesgesetz ist (was gerade überregionale Kassen für sich uneinheitlich auslegen).
@@Pflege-Cafe Ahja, super ! Danke für die Info ! Wieder etwas schlauer.
Gerne :)
Hallo, ihr macht das super " sarkastisch " 😂 Muss der Entlastungsbeitrag, von der Nachbarschaftshilfe, bei der Steuer angegeben werden? LG Nicolle
Lieben Dank, Nicolle❣️
Da das als Ehrenamt gilt, müsste es nicht angegeben werden. Fragt man das Finanzamt sagen die bestimmt ja. 😉
Hier würde ich einen Steuerexperten fragen. Es kommt immer auf den einzelnen „Status“ an. LG
Meine Nachbarin und ich haben Pflegegrad 3, wir unternehmen vieles gemeinsam z.b. Fahrradfahren, einkaufen, Gartengestaltung und ich helfe ihr oft bei Anträgen: könnten wir gegenseitig Nachbarschaftshilfe beantragen? Wir sind beide in unbefristeter EM- Rente.
Liebe Petra, vielen Dank für Ihren Kommentar!
Es ist schön zu hören, dass Sie und Ihre Nachbarin so aktiv und unterstützend füreinander da sind. Pflegegrad 3 wird in der Regel vergeben, wenn ein erheblicher Bedarf an Unterstützung im Alltag besteht. Da Sie sich beide als sehr mobil und selbstständig beschreiben, besteht die „Gefahr“ einer Nachprüfung durch die Pflegekasse, die Ihre aktuelle Einstufung hinterfragen könnte. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen neutralen Beratungsdienst in Ihrem Bundesland zu wenden, um die beste Vorgehensweise abzuklären und mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Alternativ können Sie auch direkt bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, wie die Kriterien in Ihrem Bundesland und Kasse angewendet werden, da diese teilweise unterschiedlich ausgelegt werden.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Nachbarin weiterhin alles Gute und viel Freude bei Ihren gemeinsamen Aktivitäten!
Hallo meine Frage ist ich pflege meine Schwiegermutter schon länger beziehungsweise Hilfe in dem Alltag. Jetzt hat sie Pflegegrad eins bekommen.
Kann ich mich auch als Schwiegertochter eintragen um den Entlastung Paket 125 € geltend zu machen ich helfe ihr beim Einkauf Mittag kochen aufräumen Wäsche etc. Termine oder kann das nur über eine Nachbarin laufen?
Hallo. Leider kann man den Entlastungsbetrag nicht als nahe Angehörige, wozu die Schwiegertochter gehört, in Anspruch nehmen.
Hi , stimmt das mann die pflege sachleistung umwandeln kann ins haushaltshilfe?
Ja, das stimmt. Das ist der §45a Abs. 4 SGB XI. „Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des nach § 36 für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags nicht überschreiten.“
Wird da das pflegegeld abgezogeb
Ja, bis zur prozentualen Höhe des Übertrags.
@@Pflege-Cafe vielen dank fur ihre info
Hallo, bezihe seit Dezember 23, Pflegestufe 2 und ab Februar 24 haben ich Pflegestufe 3 bekommen, meine Tochter putzt immer bei mir, kann sie den Betrag bekommen und auch rückwirkend?, sie ist gelernte Erzieherin, muss sie einen Prüfung machen?
Der Entlastungsbetrag ist nur von zugelassenen Diensten abrechenbar oder Nachbarschaftshelfer… ihre Tochter ist verwandt daher auch nicht als ihre Nachbarschaftshelferin erlaubt.
Ihrer Tochter könnten Sie vom Pflegegeld eine Anerkennung geben.
Ich habe eine Frage. Darf der Pflegedienst keinen Krankenwagen rufen?
Jeder darf einen Krankenwagen rufen.
@@Pflege-Cafe Meine Schwiegermutter hat einen Pflegedienst, sie hat die Pflegestufe zwei, der Pflegedienst war bei meiner Schwiegermutter, sie lebt allein. Der Pflegedienst hat festgestellt, dass es ihr nicht gut ging. Aber anstatt einen Krankenwagen zurufen, haben sie erst uns angerufen, mit der Begründung, dass Sie keinen Krankenwagen rufen dürften. Deswegen meine Frage: Dürfen Sie das wirklich nicht oder ist es eine Ausrede?
Vermutlich ist bei dem Vertragsabschluss dies im Aufnahmegespräch so festgehalten worden. Wenn keine Lebensgefahr bestand, ist es nicht verkehrt erst die Angehörigen zu benachrichtigen.
Allerdings ist bei Lebensgefahr kein Verbot, dass die Pflegekraft das nicht machen darf.
Wenn ein Laie draußen auf der Straße jemanden auffindet der medizinische Hilfe benötigt, ruft dieser ja auch den Krankenwagen an, oder sollte es…
Ich hoffe deine Frage ist beantwortet.
Jeder Autofahrer hat einen Erste Hilfe Kurs schon gemacht. Für die Pflege habe ich bereits jemanden nur für den Haushalt/ Reinigungsarbeiten bräuchte ich jemanden. Wie kann ich da die 125€ bekommen? Denn eine Firma nimmt 40 Euro also 3 Stunden für einen Monat. Das reicht selbst bei einem 1 Personenhaushalt nicht. Ich lebe in Berlin. Bei Auszahlung könnte ich mir das jede Woche leisten. 15 Euro ist als Hilfe okay. Deshalb ist das ja so teuer und wird auf 40Euro gesetzt. Nur wer eingeschränkt ist kann keine Fenster mehr putzen und auch nicht auf Leitern klettern.
Habe 2 künstliche Hüft und Kniegelenke und einen doppelten irreparablen Bandscheibenvorfall. Alles was im Sitzen geht mache ich selber. Boden saugen und wischen ist mir wichtig. Mir wäre es lieber wenn ich keine Hilfe bräuchte.
Es ist nicht lustig mit 72 Jahren und 80% auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Vielen Dank für Ihren Kommentar und dass Sie Ihre Situation mit uns teilen.
Es ist verständlich, dass manche Regelungen, wie die der Pflegekassen, nicht immer logisch erscheinen. Leider sind diese Gesetze und Richtlinien oft komplex und lassen wenig Spielraum für individuelle Anpassungen. Die Festsetzung von Pauschalbeträgen wie den 125 € für Entlastungsleistungen richtet sich nach allgemeinen Vorgaben und nicht nach den individuellen Bedürfnissen jedes Einzelnen, was zu solchen Herausforderungen führen kann. Wir verstehen, dass diese Situation frustrierend sein kann, insbesondere wenn die Unterstützung, die man benötigt, nicht vollständig abgedeckt wird. Es ist immer empfehlenswert, sich direkt mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob es weitere Unterstützungs- oder Beratungsangebote gibt, die Ihnen weiterhelfen können. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und alles Gute.
In dieser Folge haben wir mit einem Alltagsdienst einen Austausch, was Ihnen vielleicht mehr Hintergrundinformation bietet.
th-cam.com/video/I8hAdF4ViOM/w-d-xo.htmlsi=wpUdlqNxeftHQWCT
Hallo, ich habe eine Frage:
das Budget für die Nachbarschaftshilfe kann man ja bis Juni des Folgejahrs beantragen. Wenn ich aber erst dieses Jahr eine offiziell angemeldete Person habe, weil mir bisher nicht bewusst war, dass das von der Kasse vergütet wird, kann ich das dann auch noch rückwirkend für 2023 einreichen?
Danke für eine Antwort
Grundsätzlich kann der Entlastungsbetrag auch rückwirkend abgerechnet werden, wenn eine erbrachte Leistung dokumentiert wurde. Wenn die Person also bereits im letzten Jahr die Hilfe erbracht hat, aber erst jetzt gemeldet wurde, weil es nicht bekannt ist, sollte es auf Nachweis eigentlich kein Problem sein. Es ist aber davon auszugehen, das die Kasse die Kostenübernahme ablehnt und darauf verweist, das eine Hilfe damals nicht gemeldet wurde. Hier sollten, um die Ablehnung zu entkräften, die Tage und Stunden vom letzten Jahr aufgeschrieben werden, dann welche Beträge die Person erhalten hat und dann sollte die Person noch unterschreiben, das sie das Geld erhalten hat. Diesen Nachweis dann bei der Kasse einreichen. So sollte es eigentlich funktionieren.
Hat jetzt nicht wirklich geholfen.
Eine Frage, die jeden betrifft: Wie wirkt sich die Bezahlung für den Helfer steuerlich aus?
Vielen lieben Dank für die ehrliche Rückmeldung. Schade das unser Video nicht den Erwartungen entsprochen hat.
Zur Frage:
Finanzielle Gegenleistungen für Nachbarschaftshilfe sind nicht steuerpflichtig, solange die Helfer von der pflegebedürftigen Person selbst beauftragt und finanziell entschädigt werden. Diese Regelung greift auch für private Versicherungsleistungen oder Beihilfen zu Pflegeaufwendungen. Wichtig ist, dass der Nachbarschaftshelfer nicht bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist und nicht mit ihr zusammenlebt.
Es gibt eine "sittliche Pflicht", die anerkannt wird, wenn eine enge persönliche Beziehung zwischen dem Helfer und der pflegebedürftigen Person besteht. Eine "sittliche Pflicht" sei anzuerkennen, wenn eine enge persönliche Beziehung zwischen dem zu Pflegenden und der Pflegeperson bestehe (Bundesfinanzhof vom 29. August 1996, Az.: III R 4/95). Die Finanzverwaltung geht davon aus, das der Helfer ausschließlich von der Pflegeversicherung erstattete Beträge erhält und nicht mehr als eine pflegebedürftige Person betreut. Diese steuerfreien Einnahmen müssen dann jedoch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Ohne diese "sittliche Verpflichtung" müssen solche Einnahmen versteuert werden, je nach Art der Tätigkeit als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit. So lange man nicht mehr als zwei pflegebedürftige Personen betreut, wird nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen.
@@Pflege-Cafe Vielen Dank! Das war sehr hilfreich!
Fenster werden vom Pflegedienst nicht geputzt. Jedenfalls nicht in Esslingen. Weil die MA nicht auf die Leiter steigen darf.
Richtig. In den meisten Bundesländern ist das nicht erlaubt. Lieben Gruß
@@Pflege-Cafe ja...aber dann kann ich mir das echt schenken.
Nicht ganz. Alltagsdienste (keine Pflegedienste) bieten es zum Teil an.
Bei uns gibt es die Alltagseulen, die alles machen, einkaufen, kochen putzen und ja, auch Fenster putzen. Schau mal, ob es solche Anbieter bei dir gibt. Sonst zum Fenster putzen eine Gebäudereinigung fragen.
Genau
Uns haben jetzt für 125,€ 190 Minuten?
190 Min auf was bezogen?
Bitte schneller zur Sache kommen !
Wir werden uns bemühen 😊