Volksabstimmung «Pistenverlängerungen Flughafen Zürich»

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  • เผยแพร่เมื่อ 23 ม.ค. 2024
  • Der Bund sieht in seinen Planungsgrundlagen die Verlängerung der beiden Pisten 28 und 32 am Flughafen Zürich vor. Damit sollen die Sicherheitsmarge erhöht und die betrieblichen Abläufe am Flughafen Zürich optimiert werden. Damit die Flughafen Zürich AG als Konzessionärin für den Betrieb des Flughafens beim Bund ein entsprechendes Plangenehmigungsgesuch einreichen kann, muss die kantonale Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG diesem zustimmen.
    Der Kantonsrat und der Regierungsrat haben die Vertretung des Kantons im Verwaltungsrat ermächtigt, der Einreichung des Plangenehmigungsgesuchs zuzustimmen. Gegen den Beschluss des Kantonsrates wurden das Behörden- und das Volksreferendum ergriffen. Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen, die Vorlage anzunehmen.
    Weitere Infos:
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