Ich kann mir auch gut vorstellen, dass wenn man im Knast sitzen würde und wüsste, dass man (Ohne Chance auf Entlassung) bis an sein Lebensende dort sitzt, hätte derjenige gar keinen Grund sich halbwegs anständig zu benehmen. Man hat ja in dem Moment gar keine richtige Hemmschwelle z.B. beim Streit um die Hantelbank dem anderen gleich die Kehle durchzuschneiden. Man sitzt ja schon bis zum Lebensende.
genau das Selbe wollte ich gerade schreiben. Jemand der nichts mehr zu verlieren hat ist auch nur sehr schwer zu kontrollieren. Da müsste man dann vermutlich Profi-Einzelkämpfer als Wärter einsetzen.
@Hagbard Celine Verständlicherweise. Das ist die grausamste mentale Folter die ich mir vorstellen kann, da erwarte ich von niemandem dass er normal bleibt.
Sollen die sich doch gegenseitig Umbringen, sofern man die lebenslänglichen im eigenem Gebäude hällt. Why not. Spart Kosten. Oder Kosten reinbringen und an die Hinterbliebenen auszahlen, wenn man daraus nen Battle Royale macht. Traumtänzerkommentare in 3.. 2.. 1..
Die Mordhäftlinge, bzw. lebenslang verurteilten sind getrennt von den "anderen Häftlingen" untergebracht. Genau wegen sowas gibts bei denen auch schärfere Sicherheitsmaßnahmen bzw. eine strengere Beaufsichtigung. Im Prinzip stimme ich dir zwar trotzdem zu, aber da gibts Vorkehrungen, die sowas verhindern sollen.
@@dirkpotratz181 Danke für diesen liebgemeinten Ratschlag, jedoch interessiert mich lediglich dieses Thema und ich würde es gerne von dem Herrn Solmecke näher erläutert bekommen
Stellt in den allermeisten Fällen lediglich einen Diebstahl sowie ggf. einen Hausfriedensbruch dar. Moralisch aber auf niedrigster Stufe meines Erachtens
Ja die Typen, Banden, Gaffer, Katastrophen Touristen oder neu auch TH-cam oder Influencer o.ä. Motive sind ähnlich Coronahilfenbetrüger und Co. der asoziale Bodensatz. Leider haben wir eine Kanzlerin/Regierung im Wachkoma und eine Justiz, die an beabsichtigter Überforderung und Einstellung des Verfahrens oder Bewährungswahn die Demokratie untergräbt und den Rechtstaat inkl Gerechtigkeitsgefühl systematisch zerstört hat.
Er hat nicht gespart wie die Slaventreiber es wollten. Den Beamten gesagt was sie wirklich sind und nie im Knast gearbeitet ,das hat ausgereicht alle seine Anträge abzulehnen.
@@BSozialer jo und was ich so mitbekommen hab, haben Unschuldige die z.B. genauso lang gehockt haben, und Unschuld festgestellt worden ist, überhaupt keine Unterstützung.
Ist sicher schwierig ja. Schon nach wesentlich kürzerer Zeit im Gefängnis gewöhnt man sich - nach dem was ein Strafrechtsprof. Von mir erzählte - daran, dass einem Türen aufgeschlossen werden und bleibt dementsprechend nach der Entlassung aus Gewohnheit reflexhaft vor Türen (in Erwartung, dass sie jemand aufsperrt) stehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich nach solch langer Zeit noch mehr "Marotten" herausbilden, die den Alltag in Freiheit beeinträchtigen.
@@smarteydelux sorry... 75 Euro pro angefangenen Tag der freiheitsentziehung für nicht Vermögenswerte Schäden... (also so ne Art Schmerzensgeld), seit Oktober 2020. Bei Vermögenswerte, beispielsweise man verkauft dein Haus, Auto oder ähnliches weil du wegen Mord sitzt... dann nur 3/4 des haftungswertes... Trotzdem... wenig
Die Opfer werden bei der Diskussion stets vergessen. Die wurden aus ihrem Leben gerissen, kriegen keine x-te Chance mehr und wir diskutieren ob 15 Jahre für Mörder zu lang sind, unfassbar.
Mich würde interessieren, unter welchen Voraussetzungen man als Lebenslanger weiter in Haft bleibt und unter welchen Voraussetzungen man in Sicherungsverwahrung überführt wird, was es ja auch gibt.
Die Voraussetzungen für die Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe und aus der Sicherungsverwahrung sind quasi identisch. Das erklärt Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D., ganz gut in dem SWR2-Podcast "Sprechen wir über Mord?"
Von lebenslang wird niemand in die Sicherungsverwahrung überführt. Die SV wird bei bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetzes verhängt, wenn der Täter u. a. als Hangtäter eingestuft wird. Aber wenn die lebenslange Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden würde, kann es keinen Grund geben, danach die SV anzutreten. Mal googeln zum Sinn von der Kombi aus LL und SV. Die einmal verhängte SV hat auch den Vorteil, dass Täter nach der Entlassung aus LL trotdem zwingend der Führungsaufsicht unterliegen. Ohne SV kann das so sein
Zuerst war mein Gedanke "Bei Mord sollte man natürlich keinen Spielraum haben, Mord ist schließlich Mord" Als ich dann die Geschichte mit dem 92 jährigen und seiner Frau gehört habe, dachte ich mir, bei sowas sollte es schon einen gewissen Spielraum geben, da ist das ja was anderes... wurde ja auch nicht als Mord angesehen.
Der 92 jährige geht so oder so nicht in den Knast, weil er höchstwahrscheinlich haftunfähig ist. Das Thema Haftunfähigkeit zu beleuchten wäre auch einmal interessant.
ins video muss "die besondere schwere der schuld" mit rein; dieser zusatz bewertet straftaten nochmal besonders und gibt sicher spielraum (das wäre dann sowas wie "lebenslänger")
Als Kind habe ich mich immer gewundert, warum das ''lebenslänglich'' heißt obwohl es nicht lebenslänglich ist in Wirklichkeit. Die deutsche Sprache ist normalerweise sehr genau und präzise...
Deutsche Rechtssprache ist ein Labyrinth, in dem du für jeden Abschnitt unzählige spezifische Begriffsdefinitionen brauchst, um überhaupt einen Schritt weiter zu kommen.
Ist doch richtig... Du wirst nur die restliche Zeit auf Bewährung entlassen und darfst deine Strafe im offenen Vollzug absitzen. Man kriegt keinen Pass zum Reisen und muss sich permanent beim Bewährungshelfer melden usw. Es ist kein Leben in wirklicher Freiheit.
Hallo Herr Solmecke, können Sie mal etwas über den Kannibalen von Rotenburg machen? Über die beiden Gerichtsverfahren, und dass er heute nach fast 20 Jahren noch im Gefängnis sitzt.
Die letzten beiden Urteile bei Missbrauch von Kindern die Tage waren 14 und 12 Jahre Haft. Kurz ist das nicht. Zudem man nicht jedes Urteil und die Beweislast und Vorwürfe in einen Topf werfen kann, schwerer Missbrauch von Kindern führt in Deutschland nicht zu einer kurzen Haftstrafe
oftmals aus 3 Gründen: - beschissene Beweislage - es war gr kein mord, sondern z.B. sexuelle Belästigung, wird aber in medien falsch berichtet - der Vergewaltiger war nahe an der unzurechnungsfähigkeit
Ja, es ist eine versteckte Gefängnisstrafe. Jeder, der ins Pflegeheim kommt , landet in Wirklichkeit in einem Pflegegefängnis. Einzigster Haftgrund: Zu teuer, um zu Hause würdig versorgt zu werden.
Ich finde die aktuelle Rechtslage gut. Mord ist eines der schlimmsten Verbrechen. Deshalb darf es dafür auch nur die Höchststrafe geben. Bei der Überprüfung, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, geht es darum, ob eine Fortsetzung der Haft noch angemessen ist. Erst zu diesem Zeitpunkt kann man wissen, wie die Haft auf den Verurteilten gewirkt hat.
Schön das wir in einem Land leben, in welchem die Würde des Menschen, zumindest theoretisch, ein konstituierendes Grundrecht darstellt. Vielen Dank, super Video!
@@S79Wiesel „Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen worden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit." So lautet der erste Satz der Unabhängigkeits Erklärung. Somit bekundet er ähnliches wie §1 GG. Tatsächlich trug George Washington, einer der Unterzeichner, eine Zahnprothese mit NEUN Zähnen die er seinen Sklaven hat ziehen lassen. Damit möchte ich sagen, das Anspruch und Realität oftmals stark divergent sind. Jetzt wirst du dich fragen, was dieses Fallbeispiel mit unserem GG in Verbindung bringt. Wir Deutschen sind zum Beispiel der Meinung, dass Einsätze der Bundeswehr im Inneren nicht stattfinden dürfen. Hingegen im Ausland, deren Inneren, gar kein Problem. Wir unterscheiden hier stark zwischen unserer Würde und der Würde von Menschen anderer Staaten. Für mich ein klares Beispiel das wir die Würde anderer durchaus antasten, ja sogar begrabschen. Mit Sicherheit gibt es weitere Fallbeispiele die Abweichungen zwischen Anspruch und Realität aufzeigen. Oft tragen wir nur die Maske der Civilisation und sind darunter wenig zivilisiert. Mir ist auch nicht begreiflich, wie kommende Generationen in würde auf einem zerstörten Planeten leben sollen... Oder wie KI, Big data und Algorithmen unsere Freiheit und Würde künftig einschränken werden. Das sind reelle Bedrohungen. Ferdinand von Schirach hat hierzu ein erstklassiges Buch mit dem Titel "Jeder Mensch" verfasst. Die Würde des Menschen muss jeden Tag neu erstritten und verteidigt werden. Auch Gesetz müssen diese neuen Bedrohung für die Würde des Menschen verteidigen.
@@epicmindtricks man merkt dir wirklich an, dass Du vom Staasrecht nur eine laienhafte Meinung hast, die du bestenfalls von TH-cam und Blogs eingeholt hast. Das Ganze fängt schon an, dass du die entsorechende Stelle mit einem § kennzeichnest. Vielleicht würde dir ein Studium mit rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt eher helfen, dass Konstrukt zu verstehen. Ich werde mich auf den vielen Nonsens - insbesondere zum Thema Bundeswehr - jetzt hier nicht einlassen. Es gibt Menschen, die studieren das jahrelang. Wie soll man dir deinen Defiziten in einer Kommentarsektion bekommen, zumal es eh einem Perlen-Vor-Die-Säue-Wefen gleich kommen würde. Deshalb mache ich das jetzt mal kurz und bündig: Du hast Recht und ich meine Ruhe.
Mord ist Mord. Wenn jemand willentlich oder nur in Kauf nehmend ein Menschenleben beendet, muss die Strafe entsprechend hart ausfallen. Da gibt's kein Pardon. Auch nicht für Raser. Muss man sich eben vorher überlegen, was man macht.
Mord ist eben nicht Mord entsprechend deiner Aussage. Die Art des Vorsatzes spielt da eine enorme Rolle. Eine Eventualvorsatz ist anders zu bewerten als ein direkter Vorsatz. Das ist weder einfach noch moralisch leicht runterzuschlucken und eine Scheißarebit vor dem Herrn. Ferner steht in 211 STBG (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Mord ist ein wahnsinnig komplexes Thema und nicht mal im Ansatz so einfach abzuhandeln, wie du es vielleicht gerne hättest.
@@Meinungsmacher blutrache nennt man es !! Gibts in andere Länder auch daran merkt man das ihr von andere Länder keinen Ahnung habt und das läuft einwandfrei wie im Bibel schon geschrieben wird auge um auge Zahn um Zahn so wie ich dir so du mit mir
Ich habe vor langer Zeit einmal gelesen, dass weniger die Schwere der Strafe als die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, für die Abschreckung sorgt. Quellen habe ich leider nicht mehr. Kann man so etwas auch in unserem Rechtssystem beobachten? Gerade im Straßenverkehr ist es ja nicht so unwahrscheinlich, dass man da belangt wird.
hab vor kurzem eine Doku gesehen. Das Problem ist die, die bestimmen ob der jenige gefährlich ist oder nicht, haben eine Karriere aufm Spiel stehen, es ist viel einfacher, den Gefsngenen als gefährlich einzustufen.Undso kommt es, dass viele doch 40 Jahre oder so sitzen
Kein Spielraum stimmt nicht so ganz, der Richter bestimmt ja noch ob die besondere Schwere der Schuld gegeben ist. Das ist schon Okay So, und ich wäre für mindestens 20 Jahre und nicht 15. Und nur weil einer sich im Kants gut führt ist er doch nicht weniger gefährlich, das ist doch nur zweck verhalten.
Viele halten Totschlag aber für Mord, weil das für die meisten auch Mord ist. Wer nach völkischem Recht ein Mörder ist, das wird nach einem von Roland Freisler 1942 formulierten Paragrafen beurteilt. Dabei wird nicht zwingend der Mord bestraft, sondern der Tätertypus eines Mörders. Wer einen Juden erschlagen hat mußte kein Mördertypus sein. Ein Jude, der eine fahrlässige Tötung begangen hat, kann dem Mördertypus entsprechen. Daher weiß auch heute keiner so geanu wann überhaupt ein Mord vorliegt und der Spielraum war ja damals besonders erwünscht. Das wird heute aber nicht mehr genau so gesetzeskonform angewandt. Die Juristen weigern sich aber bisher den Mordparagrafen zu reformieren. EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER (Der in der bayerischen Justiz auch weiterhin Karriere gemacht hätte und einen Freispruch erster Klasse erhalten hätte) Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen. Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen. www.spiegel.de/spiegel/print/d-45876585.html; www.spiegel.de/spiegel/print/d-13512519.html Viele dieser Leute haben keine Strafe bekommen, sondern ganz im Gegenteil auch noch Bundesverdienstkreuze obendrauf und sonstige Belohnungen. Kurt Schrimm über “Schuld, die nicht vergeht”, NS-Verbrechen, Freispruch für Mordjuristen, Markus Lanz, 18.10.2017 Belohnung statt unverhandelbarer 15 Jahre und das in unserer Justiz.... “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen” “. Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
§ 81 Strafgesetzbuch Hochverrat gegen den Bund (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Naja er hat in der Zeit maximal 140€ / Monat also insgesamt knapp 100k verdient wobei er sicherlich genug ausgegeben hat (falls er überhaupt gearbeitet hat).
Das Beispiel mit dem 92jährigen hinkt etwas... Denn da auch lebenslang für ihn ja nicht sehr lang ist, da er vielleicht selbst das Urteil nicht mehr erlebt, steht er so gesehen ohnehin über dem Gesetz - zumindest was Bestrafung angeht. Gut, dass nicht alle alten Menschen so denken... :-)
@@asozialesnetzwerk Auch die haben aber ein Chance auf Entlassung wenn sie kein Gefahr für die Öffentlichkeit mehr darstellen. Ist nur in der Praxis recht schwierig ;)
Guten Tag Herr Solmecke, Meines Erachtens nach muss genauer eruiert werden, inwieweit Gewalttaten mit der Vertuschung von Taten die den Tatbestand des Mordes, des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit wahrhaftig in den Gesamtzusammenhängen erfüllen ("Schneeballsystem der Niedertracht") als auch ob dahingehend absolut induskutable Verstöße gegen die Menschenwürde stattgefunden haben. Mit ehrbarem Gruß, Markus Bastian Schaufler
Ist auch so. Es gibt ja auch Unschuldige, die wegen Mord veruteilt werden. Die wollen die Tat oft nicht zugeben und sich manchmal auch nicht an den Kursen und Terminen teilnehmen, die für eine Resozialisierung notwendig sind. Herr Arnold, der allerdings nur 5 Jahre unschuldig gesessen hat, wollte kein Opferbrief schreiben: Fall Arnold: Justiz in der BRD ohne moralische Skrupel, Musterbeispiel für die Vernichtung von Justizopfern, 16.07.2012 Justizirrtum: Horst Arnold Herzversagen nach Justizversagen, Rechtsanwalt: Herr Arnold wird vom Land Hessen mit max. Schäbigkeit behandelt, 09.07.2012 Eingesetzt werden für die Prüfung natürlich besonders Psychologen. Die Bürger vertrauen der Justiz (mit GVG von 1877) aber nur weil sie sie nicht kennen, gewünschte Gutachten und kollegiale Korruption mit schockierenden skandalösen Absprachen, 22.02.2017 Publiziert am 27. Juli 2017 von justizfreundadmin Deutsche Justiz, Wie gefährdet ist unser Recht?, BR-Fernsehen, 22.02.2017 Fälle: Manfred Genditzky, Hubert Schöpfer DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist. Postbote Dr. Dr. Gert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt, Obergutachter und Facharztprüfer: “Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben”
@@justizfreund9959 Unschulidg in Deutschland verurteilt zu werden ist das schlimsmte was einen passieren kann. Denn dann triff einen die ovlle Wucht der Selbstgerechtigkeit der Justiz.
Dann wandern die Verurteilten nach Ende ihrer Haftstrafe (20 Jahre, 25 Jahre, je nach Fall) in Sicherungsverwahrung. Da bleiben sie zeitlich unbegrenzt weggesperrt. Im Gesetz steht zwar, es wird alle zwei Jahre geprüft, ob man noch gefährlich ist. In der Praxis ist es aber extrem schwer, aus der Sicherungsverwahrung wieder rauszukommen. Kaum ein Gutachter traut sich zu sagen, "der/die ist ungefährlich und darf raus", weil es niemand verantworten möchte wenn dann doch ein Rückfall geschieht. Habe mal eine Doku darüber gesehen, da hat eine Gutachterin das offen zugegeben. In der Doku saß ein 77-Jähriger in Sicherungsverwahrung, und es wurde alle zwei Jahre gesagt "der ist noch gefährlich und muss drinbleiben, da er theoretisch noch genug Kraft in den Armen hat, wieder Verbrechen zu begehen". Sicherungsverwahrung kann durchaus heißen, Knast bis zum Tod.
Auch wenn Herr RA Solmecke recht gut das System der lebenslangen Freiheitsstrafe erklärt hat, gibt es immernoch Leute, die diese für "zu wenig" halten. Meist ignorieren solche Leute aber Art. 102 GG, einer der kürzesten und eindeutigsten Artikel unserer Verfassung.
Die würde des Menschen ist unantastbar - der geilste Satz ever. Besser kann man die Doppelmoral nicht ins Grundgesetz aufnehmen. Es geht fast nie um die Würde, sondern die "würde" wird immer runtergebrochen auf Arbeitsfähigkeit, Vermögen(auf wirtschaftliche faktoren quasi),.... Oder wer von euch empfindet seine Würde durchs Gesetz als geschützt??
Sowas kann halt nur jemand sagen, der im goldenen Industrieland aufgewachsen ist und keine Ahnung hat, dass es dir als Mensch so gut geht wie keiner anderen Generation jemals. Wenn du nicht arbeiten willst oder keine Leistung bringen möchtest, dann kannst du selbst das in diesem Land und bekommst trotzdem dein Lebensunterhalt vom Staat finanziert. Was erwartest du denn noch? Oh man ..
@@RichyRich2607 what? Ich geb dir recht(dw auch n like) aber was hat des mit meinem Text zu tun? Ich rede von der WÜRDE, nicht der Existenz. Geh mal in Altenheime (egal welches), dann weißt von welcher würde ich spreche..
Deutschland: "Die freie menschliche Persönlichkeit und Würde ist das höchste gut." auch Deutschland: "Aktive Sterbebegleitung auf Wunsch, bei präfinalen Patienten, ist strafbar."
Wäre mal interesannt zu erfahren wie lange Leute bis zu ihrer Entlassung durschnitlich im Gefängnis waren. Also nach wie viel Jahren die durchschnittlich entlassen werden.
@@sash9868 Oh ich danke für Deinen überaus wichtigen und fundierten Hinweis das ich NICHT die richtige Abkürzung gewählt habe. Jetzt sind wir in der Sache einen entscheidenden Schritt voran gekommen. Super
@@reneblievernicht8770 Ich bin der Meinung, dass Lebenslang auch Lebenslang sein sollte. Ansonsten kann man Strafen verhängen, die nach Jahren gestaffelt sind. Bei Mord sollte man dann aber auch andere Strafen als Lebenslang verhängen können.
Das bedeutet, dass du in einem Menschen auch nach einer von ihm begangenen furchtbaren Tat noch einen Menschen siehst und vielleicht sogar moralisch eine Unterscheidung zwischen Gerechtigkeit und Rache siehst? Ich habe schlechte Nachrichten für dich: unter diesem Video wirst du da wenige Freunde finden, da hier oftmals noch feuchte Träume über das lex talionis die Runde machen. Meine Stimme hast du.
@@misterx8275 vielleicht sollte man die Strafe für Mord auf mindestens 15 Jahre ändern und lebenslänglich streichen..? ICH bin trotzdem der Meinung daß es eine Rehabilitationschance geben sollte.
Gibt es nicht die Möglichkeit bei Mord die besondere schwere der Schuld festzustellen, sodass der Antrag auf Bewährung erst später gestellt werden kann oder eine Sicherungsverwahrung anzuordnen? Damit gibt es doch schon die Möglichkeit Mord zu differenzierten! Es geht ja auch bei der Strafzumessung um eine gefühlte Gerechtigkeit des Pöbels, das ist der Grund weshalb Mord immer mit lebenslang bestraft wird.
"Man muss Licht am Ende des Tunnels sehen können", dem stimme ich vollkommen zu, wäre das nicht so würde der Aspekt der Resozialisierung ja auch völlig wegfallen und hier sind wir bei meiner Frage. Herr Solmecke ist ihnen der Fall des Ross Ulbricht, dem Gründer des Online-Drogenhandels Silk Road bekannt? Sofern nicht, würde ich mich riesig freuen wenn sie sich mit diesem Fall auseinandersetzen würden und ein Statement dazu bringen könnten, also warum es gerechtfertigt oder eben vielleicht auch nicht gerechtfertigt ist, dass Ross Ulbricht anscheinend nicht mehr aus dem Gefängnis kommen wird. Vielen Dank für die vielen äußerst interessanten Videos und herzliche Grüße an sie und die Kanzlei Wbs!
@@0000-z4z, ersteinmal kann man ja in dem Sinne garnicht von "seinen Drogen" sprechen, da Ross Ulbricht den Online-Schwarzmarkt der des öfteren auch als Online-Drogenhandel betitelt wird ja nur gegründet und auch geleitet hat, am Prozess der Herstellung der auf der Plattform gehandelten Betäubungsmittel und auch allen anderen Produkten die zur Wahl standen war er nie beteiligt sondern eben Anbieter die die Plattform nutzten um ihre Produkte zu verkaufen. Hierzu ist zusätzlich zu erwähnen, dass Ulbricht auch eine gewisse Qualitätskontrolle vornahm in dem er einen Arzt einstellte der auf der Plattform als "Doctor X" bekannt war und die Qualität von Drogen überprüfte. Was Ulbricht in Kauf nahm um sich zu bereichern muss bestraft werden, dass eben auch Kinder durch seine Plattform starben sollte nicht ignoriert werden, aber ihm keine Chance mehr zu geben jemals wieder Mensch sein zu dürfen erachte ich persönlich als falsch. Ross Ulrbicht sitzt bis jetzt etwa 6 Jahre und das bis jetzt ohne Auffäligkeiten, er sagt von sich, dass er sowas nie mehr tun würde. Er sieht seine Fehler die fatale Folgen mitsichbrachten ein und somit ist es einfach nicht fair ihn bis zum Ende seines Lebens hinter Gittern zu halten. An den Toden die durch sein Handeln geschehen sind war er nicht aktiv beteiligt. Abgesehen davon gibt es viel zu viele Fälle bei denen Drogendealer die gestreckte Drogen in den Umlauf gebracht haben nur Bewährungs- oder geringe Haftstrafen bekommen haben, auch diese Menschen werden Leute mit ihren Taten umgebracht haben, auch Kinder...
Wenn man die Neutralität, also evidenzbasierte Entscheidungsfindung (Basis: Psychologisches Gutachten und Absitzen der Mindeststrafe für Doppelmord) des Begnadigungsausschusses als Prämisse setzt, muss der Mann entlassen werden. Egal ob er mit der gewonnenen Freiheit fertig wird oder nicht. Falls nicht, sind andere Institutionen zuständig. Allein, ich kann an eine Läuterung nicht glauben, wenn über 20 Anträge - sofern er alle 2 Jahre nach Absitzen von 15 Jahren, einen Antrag eingereicht hat- abgelehnt wurden. Die plötzliche Einsicht ist mindestens fragwürdig.
Auch wenn es in diesem Land gerechtfertigte Strafmaße gibt, werden diese doch viel zu selten angewandt. Anders kann ich mir nicht erklären, weshalb so viele nach kürzester Zeit auf freiem Fuß sind.
Lebenslang sollte in der Regel auch bis ans Ende des Lebens bedeuten. Ein solches Urteil wird nicht ohne ausreichenden Grund verhängt. Wer einem anderen (aus niedrigen Beweggründen heraus) das Leben nimmt hat sein Recht auf Freiheit verloren.
Ich finde bei Raub oder Mord sollte immer individuell geschaut werden. Weil manche Menschen ändern sich nie und manche schon nach einer Woche. Es geht ja darum dass die Person die Tat nicht wiederholt. Es sollte jeder Insasse einmal im Monat ein Gespräch bekommen und die Profis checken ihn anhand von Körpersprache etc ab.
@@Chris-lq8zk die Hinterbliebenen sind genauso opfer, stell dir mal vor jemand tötet deine frau oder kind und er wird "resozialisiert" nach wenigen jahren und du siehst ihn nun regelmässig beim bäcker wo er dir nun brot verkauft ...
Ich finde richtig das jeder Gefangene eine Chance verdient auch wenn er sehr schwere Taten begangen hat. Eine Abwägung der Strafe für Mord gibt es ja in gewisser weise schon. Mit der besonderen schwere der Schuld und der Sicherungsverwahrung. Was man vielleicht machen könnte ist zu analysieren ob die Mordmerkmale alle so noch korrekt sind. Und ob sie nicht erweitert oder angepasst werden sollten.
Oder ob der Täter überhaupt schuldig oder ob es die Tat überhaupt gegeben hat. Es gab den Mord nicht und selbst wenn es ihn gegeben hätte, dann hätte der Mörder nicht der Mörder sein können: Getötete Frau erklärt nach 31 Jahren: Zu Ihrem damaligen “Mörder” hatte sie weder vor dem “Mord” noch danach jemals einen Kontakt, 24.09.2015 In vorstehenden Fällen läßt sich für die Verurteilung dann alles besonders gut konstruieren, weil man den Mord zB. willkürlich auf einen beliebigen Zeitpunkt legen kann wo der Mörder kein Alibi hat. Die Bürger vertrauen der Justiz (mit GVG von 1877) aber nur weil sie sie nicht kennen, gewünschte Gutachten und kollegiale Korruption mit schockierenden skandalösen Absprachen, 22.02.2017 Auch im Fall Genditzky hat man einen angeblichen Streit frei erfunden: Deutsche Justiz, Wie gefährdet ist unser Recht?, BR-Fernsehen, 22.02.2017 Fälle: Manfred Genditzky, Hubert Schöpfer DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist. EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER (Der in der bayerischen Justiz auch weiterhin Karriere gemacht hätte und einen Freispruch erster Klasse erhalten hätte) Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen. Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen. www.spiegel.de/spiegel/print/d-45876585.html; www.spiegel.de/spiegel/print/d-13512519.html Viele dieser Leute haben keine Strafe bekommen, sondern ganz im Gegenteil auch noch Bundesverdienstkreuze obendrauf und sonstige Belohnungen. Kurt Schrimm über “Schuld, die nicht vergeht”, NS-Verbrechen, Freispruch für Mordjuristen, Markus Lanz, 18.10.2017
Und was ist mit den Opfern ??? Hätten die nicht auch eine zweite, dritte, 15678 Chance verdient ??? Ach neeeee geht ja garnicht, die sind schon verwest, wurden verbrannt oder nie gefunden, schade aber auch.....
EInfach ausgedrückt lebenlang ist lebenslang ! Jedoch kann die Verbüßung für den Rest des Lebens zur Bewährung ausgesetzt werden und auch entsprechend widerrufen werden. Da zu kann man eben wie im Video erwähnt einen Antrag stellen.
Ich halte die aktuelle Regelung für gut und praktikabel. Mord gehört so bestraft und bei guter Führung und Sozialisierung nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt.
„Ahh perfekt dadurch dass du das jetzt random unter ein themenfremdes Video geschrieben hast, lehnen wir Artikel 13 und 17 ab“ ~kein Politiker, niemals
+1 sehr gutes Video, Christian. * Im US Bundesstaat Florida gibt es Mord 1. 2. und 3. Grades. Da hat der Richter Variierungsmöglichkeiten 1. Grad bedeutet 45 Jahre bis lebenslänglich, 2. Grad 15 bis 25 Jahre, 3. Grad kann mit 15 Jahren bestraft werden. Die Eingruppierung in die einzelnen Grade kann hier nicht 1:1 übernommen werden. Es wäre aber grundsätzlich ein Modell für Deutschland.
@@marioschroder1810 Oder du bekommst in Summe wegen mehrerer Taten 415 Jahre. Ist ungerecht, weil jemand mit 120 Jahren genau so nicht wieder raus kommt. Na gut, die Wahrscheinlichkeit für vorzeitige Entlassung ist bei 120 größer.
Mord ist so eine schlimme Tat, dass es da keinen Spielraum bzgl. Verkürzung der Strafe geben sollte. Es ist ja so, dass man nach 15 Jahren frei kommen kann und da findet dann ja eine Binnendifferenzierung statt.
Nicht nur das.... überleg mal wie sich die Welt in der Zeit verändert hat. Ein Halbes Jahrhundert... Als er eingeknastet wurde gab es noch kein Internet, keine Handys, man war mitten im kalten Krieg und "der Russe stand vor der Tür". In den meisten ländlichen Gegenden gab es meistens gar keine Telefone, alle Autos aus der Zeit gelten heute als Oldtimer und absolute Raritäten und der 2. WK war gerademal 20 Jahre her... China war ein rückschrittliches, ländlich geprägtes Land das billig Spielzeug hergestellt hat und Dubai war ein kleines Dorf in der Wüste...
Bei uns in der Schweiz wird für Mord nicht unter 10 Jahren bestraft und kann aber auch bis lebenslänglich sein 20 Jahre mit anschliessender Verwahrung.
@@unbelievableHoruz Das ist unmenschlich. Leid tut hier weder der Allgemeinheit noch den Betroffenen in irgendeiner Weise Gutes. Man kann sogar argumentieren, dass so ein barbarisches Verhalten zur Verrohung der Gesellschaft führen kann.
Viele halten Totschlag aber für Mord, weil das für die meisten auch Mord ist. Wer nach völkischem Recht ein Mörder ist, das wird nach einem von Roland Freisler 1942 formulierten Paragrafen beurteilt. Dabei wird nicht zwingend der Mord bestraft, sondern der Tätertypus eines Mörders. Wer einen Juden erschlagen hat mußte kein Mördertypus sein. Ein Jude, der eine fahrlässige Tötung begangen hat, kann dem Mördertypus entsprechen. Daher weiß auch heute keiner so geanu wann überhaupt ein Mord vorliegt und der Spielraum war ja damals besonders erwünscht. Das wird heute aber nicht mehr genau so gesetzeskonform angewandt. Die Juristen weigern sich aber bisher den Mordparagrafen zu reformieren. EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER (Der in der bayerischen Justiz auch weiterhin Karriere gemacht hätte und einen Freispruch erster Klasse erhalten hätte) Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen. Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen. www.spiegel.de/spiegel/print/d-45876585.html; www.spiegel.de/spiegel/print/d-13512519.html Viele dieser Leute haben keine Strafe bekommen, sondern ganz im Gegenteil auch noch Bundesverdienstkreuze obendrauf und sonstige Belohnungen. Kurt Schrimm über “Schuld, die nicht vergeht”, NS-Verbrechen, Freispruch für Mordjuristen, Markus Lanz, 18.10.2017 Belohnung statt unverhandelbarer 15 Jahre und das in unserer Justiz.... “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen” “. Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
@@maxmusterman9262 Ich habe nur eine begrenzte Linke Ideologie aber was sagt Dir denn, dass die Linke Ideologie nicht genau so begrenzt ist. In Europa sind übrigens 100% der Menschen Einwanderer und Du selbst auch. Die Fragen, die man sich stellen muss sind ganz andere. Möchte ich Minarette in Deutschland als vermeindlich Linker: Nein. Und jetzt kommt das beste. Die AfD hat nichts dagegen!
Erinnert mich an 80 jährigen Vergewaltiger in Sicherheitsverwahrung mit Potenzstörungen ... der kann nicht mehr, ist aber trotzdem noch weggesperrt ...
Es kommt auf das Verhältnis an.. Wenn der die kannte und aus persönlichen Gründen so gehandelt hat.. aus Rache zum Beispiel stellt er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit da. Anders sieht es aus wenn er es aus Mordlust gemacht hat
Also wenn Rache bei jemandem Mord rechtfertigt, sehe ich da schon eine Gefahr für die Allgemeinheit. Wer weiß, wegen was der sich alles rächen will? Die Freundin ausgespannt? Die Vorfahrt genommen? Und: was davon wäre denn eigentlich schlimmer?
01:38 nee 15 Jahre geht nicht rum, 35 Jahre geht bei den meisten rum als "lebenslänglich", nur das man ohne besondere Schwere der Schuld schon nach 15 Jahren prüfen kann.
Dazu kommen noch Kosten für Beerdigung und Rente nach den 60 Jahren. Zusätzlich kommen noch die Gerichtskosten. Nach 15 Jahren haben die Mörder noch eine Chance zu Arbeiten, Steuern zu Zahlen und sich eine Rente zu erarbeiten ohne Aufstocken zu müssen...
Idioten die vollkommen unverhältnismäßige Strafen für vergleichsweise harmlose Verbrechen fordern, sind die Einzigen, die solche von ihnen selbst geforderte Strafen verdienen.
@@Serjo777 wow, hast du gerade eine Vergewaltigung als Verhältnismäßig harmlos dargestellt? Will gar nicht wissen aus welchem Loch du gekrochen kommst und welche Leichen du im Keller hast…
Mir tut er überhaupt nicht leid. Der Grund für die lange Zeit kann eigentlich nur sein dass sie denken er wird weitere Morde begehen. Und wer das macht (und noch dümmer: wer nach über 50 Jahren immer noch nicht weiß wie man sie zahm stellen kann) der tut mir nun so überhaupt gar nicht leid.
Sehe ich auch so. Schwerste Verbrechen sind durch nichts wieder gut zu machen und sind auch niemals verbüßt. Mörder gehören bis an ihr Lebensende in den Knast.
How about no? Was heißt hier "schon nach 15 Jahren"? 15 Jahre sind enorm viel Zeit, und es gibt kein Verbrechen das lebenslanges weggesperrt Sein jemals rechtfertigen könnte.
@@jerrydenton007 So eine idiotische Meinung kann nur jemand haben der 0 Ahnung davon hat was eingesperrt sein bedeutet, und jemand der 0 Ahnung von so etwas hat, dessen Meinung sollte auch überhaupt keine Rolle spielen.
Bei Steuerstraftaten hat man keine Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz für die Steuer. Hier bekommt man keine zweite Chance. Hier gilt lebenslang 😄
@@jamesbont7052 Und? Leiden diese Toten am tot Sein? Ich denke nicht. Ein lebender Mensch hingegen leidet sehr wohl am eingesperrt Sein, besonders wenn er das 6 Jahrzehnte lang ist. Der ist da mit Mitte 20 reingekommen und wird jetzt erst 2 Minuten vorm Tod entlassen, na das bringt dem jetzt was...
@@Serjo777 mal abgesehen davon wie dermaßen sich der Zeitgeist verändert hat. Das ist ja mehr als ne komplett andere Welt für den und über 80 wird man sowas auch schwer verarbeiten können.
@@ole0510 wäre unser Gesetzbuch auch nur halb so toll. So wurde in jedem Gesetzbuch der Welt das gleiche stehen und keiner im Gefängnis sitzen. Wurden wir das selbe durchleben, so wurden wir auch im Gefängnis heute sitzen.
Die Frau eines Bekannten hatte nach einer unerkannten psychischen Krankheit in einer extremen Situation versucht, das gemeinsame Kind zu töten, davon abgelassen und sich selbst gestellt. Auch 20 Jahre später ist sie sich immer noch noch nicht darüber im Klaren, das ihre Krankheit Gefahr für andere darstellt und gerade diese Uneinsicht verpflichtet sie nach wie vor zum Aufenthalt in der "geschlossenen"
@@youssef-bangtan Jemanden das ganze Leben zu versauen oder zu nehmen ist so viel besser? Viel eher sollte Lebenslänglich auch LEBENSLÄNGLICH heissen, also bis zum tot. Wer damit ein Problem hat, sollte sich vorher überlegen was er macht.
Der unbestimmte Rechtsbegriff „Menschenwürde“ ist aber rechtlich gar nicht definiert, sondern bleibt der willkürlichen Ausgestaltung des BVG überlassen.
Ich finde es gut, dass man eine Chance auf eine Entlassung nach 15 Jahren hat. Bestes Beispiel USA, wo es viele Leute ohne perspektive auf eine Entlassung gibt und denen einfach alles egal ist. Das betrifft dann auch nicht nur die Leute, die dort lebenslang sitzen, sondern auch Leute, die eine Chance auf Entlassung nach x Jahren hätten, da sie in irgendwelche Konflikte mit hineingezogen werden können. Ohne es zu wissen könnte ich mir vorstellen, dass in den USA auch deshalb, aber natürlich nicht ausschließlich, deutlich mehr Leute im Gefängnis sitzen, da man dort so viele lebenslange hat. Bei uns gibt es die regelmäßige Fluktuation. In den USA gibt es auch keine Tatein-, sondern eine Tatmehrheit, wodurch die Strafen addiert werden. So gelangen nicht nur Mörder ins Gefängnis. Nebenbei finde ich noch interessant, dass Leute, die ein Autorennen fahren, bei denen ein Mensch ums Leben kommt, wegen Mordes verurteilt werden können. Wer aber seine Ex-Freundin inkl. des Babies in ihrem Körper mit einem Messer niedermetzelt wird wegen Totschlags verurteilt...
Die andere frage ist,kommt jemand nach so langer zeit im *Abseits* überhaut noch mit dem Umfeld zurecht? Da hat sich in der zeit ja extrem viel geändert.
Höchstrafe 15 Jahre egal für was. Dann prüfen, ob der Gefangene noch eine Gefahr darstellt. Wenn nicht, kommt er frei, wenn ja, Sicherungsverwahrung. Das ist meine Meinung
Ich finde es gut wenn jemand egal vorher angestellt hat eine zweite Chance bekommt immer ich finde lebenslang sollte grundsätzlich neu geregelt werden die Richter folgten mehr Spielraum kriegen und sollte individuell geguckt werden und nicht pauschal lebenslang nicht
Da haben wir in Österreich mit § 41 StGB definitiv das bessere System: Bei beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe ist selbst bei Mord eine Freiheitsstrafe von nur 1 Jahr - sogar auf Bewährung - möglich.
Du verstehst da halt was falsch. Wovon du sprichst ist Totschlag. Mord ist hier sehr spezieller ausgeführt. Es muss mindestens eines der 10 Mordmerkmale erfüllt sein und ist eines dieser Merkmale erfüllt, wirst du selber drauf kommen, weshalb man das nicht unter Lebenslang geben kann und sollte. Da sind Milderungsgründe ausgeschlossen.
Ja, und die Tätertypenleere habt Ihr auch nicht im Gesetz. Ich finde Österreich ist hier den moderneren Weg gegangen, und Deutschland bildet sich auf seine Rückständigkeit mal wieder was ein. In AT läuft auch sehr viel mehr übers Verwaltungsstrafrecht, der Richter ist auch bei einer Alkoholfahrt unnötig.
@@rabautios Der einzige der sich hier etwas einbildet bist scheinbar du. xD Und nur einmal zu deiner Info; die meisten Alkoholfahrten werden via Strafbefehl außergerichtlich geregelt.
@@rabautios Angeblich soll das öStGB tatsächlich eines der fortschrittlichsten Strafgesetze der Welt sein. So zumindest haben wir es an der Uni gelernt… Wobei das nichts daran ändert, dass sich der österreichische OGH dennoch immer sehr am deutschen BGH orientiert. Ja bei euch sind - aus unserer Sicht - teilweise echt absurde Delikte gerichtlich strafbar. Fahren ohne Führerschein zB kostet bei uns vl 500 Euro. Habe schon Leute gesehen, die das regelmäßig betreiben und wiederholte Verwaltungsstrafen einfach in Kauf nehmen.
@@johnquitas4716 und dann jammern sie immer über die überforderte Justiz - Strafbefehle aufm Klo unterzeichnen ist ja so anstrengend ... die in DE auch inflationär verteilt werden. Das einzige was in DE klappt ist die haufenweise Erfindung von neuen Straftatbeständen.
Gerade beim Mord gibt es ja zwischen dem Recht in Deutschland und Österreich große Unterschiede...mich würde mal ein Video interessieren wo mal der Vergleich beim Rechtlichen in Deutschland/Österreich gezeigt wird 😊
Wenn du oder ich das sagen, dann wird es wohl keinen jucken. Wenn das ein Richter zu dir bei der Urteilsverkündung sagt, dann hast du die Arschkarte gezogen!
Wieso muss es beim Mord ein Spielraum haben? Die Auswirkung fürs Opfer hat auch kein Spielraum. Von daher ist es nicht nachzuvollziehen, ebenso sollte es für jeden Mord , also bei mehr Opfern, für jedes Opfer einmal Lebenslang geben, ähnlich wie in den USA.
Kürzlich: Im Altersheim vergewaltigte ein Greis eine Greisin, welche an den Folgen/Verletzungen sogar verstarb. Frage: Könnte es sich bei diesem betagten Täter um einen ebensolchen nach vielen Jahren entlassenen Straftäter handeln, dem man fälschlicherweise keine Gefährlichkeit mehr zutraute?
Unser Rechtssystem mag manchmal zu lasch erscheinen, aber ich finde es dann doch deutlich menschlicher als in Großbritannien und den USA. Man denke nur an mehrere Jahrhunderte Gefängnis und die Todesstrafe. Es gibt in Deutschland ja schon Leute, die diskutieren, ob Gefängnisse an sich sinnvoll sein, mangels Alternative bin ich schon noch der Meinung und in anderen Ländern, werden immer noch Menschen vom Staat hingerichtet.
Was denn sonst noch? Und gilt das dann auch für diejenigen, die in Deutschland zu Unrecht in Haft sitzen? In den USA hat man schon 2 mal 70 Jahre oder Todestrafe und 30 Jahre Haft und auch da wird immer noch gejammert, dass es nicht genug ist. Darausfolgend steigt natürlich die Gewalthöhe der Straftaten auch stetig aber die Leute wollen möglichst grausame Straftaten gegen sich verübt haben..
Ich denke nach 58 Jahren Haft ist auf jeden Fall eine Schuld abgesessen, aber natürlich kann nach 58 Jahren immer noch eine Straftat in Freiheit begangen werden.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass wenn man im Knast sitzen würde und wüsste, dass man (Ohne Chance auf Entlassung) bis an sein Lebensende dort sitzt, hätte derjenige gar keinen Grund sich halbwegs anständig zu benehmen. Man hat ja in dem Moment gar keine richtige Hemmschwelle z.B. beim Streit um die Hantelbank dem anderen gleich die Kehle durchzuschneiden.
Man sitzt ja schon bis zum Lebensende.
genau das Selbe wollte ich gerade schreiben.
Jemand der nichts mehr zu verlieren hat ist auch nur sehr schwer zu kontrollieren. Da müsste man dann vermutlich Profi-Einzelkämpfer als Wärter einsetzen.
Es gibt im Knast durchaus einige Straf- und Sicherungsmaßnahmen die viele Häftlinge davon abhalten zu viel Mist zu bauen.
@Hagbard Celine Verständlicherweise. Das ist die grausamste mentale Folter die ich mir vorstellen kann, da erwarte ich von niemandem dass er normal bleibt.
Sollen die sich doch gegenseitig Umbringen, sofern man die lebenslänglichen im eigenem Gebäude hällt. Why not. Spart Kosten. Oder Kosten reinbringen und an die Hinterbliebenen auszahlen, wenn man daraus nen Battle Royale macht.
Traumtänzerkommentare in 3.. 2.. 1..
Die Mordhäftlinge, bzw. lebenslang verurteilten sind getrennt von den "anderen Häftlingen" untergebracht. Genau wegen sowas gibts bei denen auch schärfere Sicherheitsmaßnahmen bzw. eine strengere Beaufsichtigung. Im Prinzip stimme ich dir zwar trotzdem zu, aber da gibts Vorkehrungen, die sowas verhindern sollen.
Könnten sie einmal ein Video über das Thema "unzurechnungsfähigkeit" machen ,wäre sehr interessiert ,danke
Geh doch zu einem Arzt, der stellt es schneller fest
@@dirkpotratz181 Danke für diesen liebgemeinten Ratschlag, jedoch interessiert mich lediglich dieses Thema und ich würde es gerne von dem Herrn Solmecke näher erläutert bekommen
"unzurechnungsfähigkeit"
frag Armin Laschet
Gab es schon und war erfahrungsgemäß unschön.
Zumindest in U.S.A.
Ein Video bitte zu Plünderung nach Naturkatastrophen
Strafen etc bitte
Also ich schließe nicht aus dass es Länder gibt in denen Plünderer erschossen werden
Stellt in den allermeisten Fällen lediglich einen Diebstahl sowie ggf. einen Hausfriedensbruch dar. Moralisch aber auf niedrigster Stufe meines Erachtens
Ja die Typen, Banden, Gaffer, Katastrophen Touristen oder neu auch TH-cam oder Influencer o.ä. Motive sind ähnlich Coronahilfenbetrüger und Co. der asoziale Bodensatz. Leider haben wir eine Kanzlerin/Regierung im Wachkoma und eine Justiz, die an beabsichtigter Überforderung und Einstellung des Verfahrens oder Bewährungswahn die Demokratie untergräbt und den Rechtstaat inkl Gerechtigkeitsgefühl systematisch zerstört hat.
@@marcusantoniusAfterDark Schlimmer sind nur noch Vermieter, Banker, Richter, Staatsanwälte, Juristen und Politiker!
@@jurivlk5433 du hast die Bullen vergessen.
Es wäre interessant warum seine Anträge auf Freilassung mit 82 Jahren nicht erlaubt worden sind… schade dass du das nicht rausfinden konntest
Er hat nicht gespart wie die Slaventreiber es wollten. Den Beamten gesagt was sie wirklich sind und nie im Knast gearbeitet ,das hat ausgereicht alle seine Anträge abzulehnen.
Will ich nach 58 Jahren nochmal durchstarten? Der hat doch keine Ahnung mehr wie man alleine lebt
Nö, hat er nicht. Aber auch dafür gibt es Unterstützung vom Staat.
@@BSozialer jo und was ich so mitbekommen hab, haben Unschuldige die z.B. genauso lang gehockt haben, und Unschuld festgestellt worden ist, überhaupt keine Unterstützung.
Ist sicher schwierig ja. Schon nach wesentlich kürzerer Zeit im Gefängnis gewöhnt man sich - nach dem was ein Strafrechtsprof. Von mir erzählte - daran, dass einem Türen aufgeschlossen werden und bleibt dementsprechend nach der Entlassung aus Gewohnheit reflexhaft vor Türen (in Erwartung, dass sie jemand aufsperrt) stehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich nach solch langer Zeit noch mehr "Marotten" herausbilden, die den Alltag in Freiheit beeinträchtigen.
@@smarteydelux sorry... 75 Euro pro angefangenen Tag der freiheitsentziehung für nicht Vermögenswerte Schäden... (also so ne Art Schmerzensgeld), seit Oktober 2020.
Bei Vermögenswerte, beispielsweise man verkauft dein Haus, Auto oder ähnliches weil du wegen Mord sitzt... dann nur 3/4 des haftungswertes...
Trotzdem... wenig
Ist doch für manche nicht viel anders als sich scheiden zu lassen ;)
Einzig und alleine die Opfer haben lebenslänglich.
Egal wie lange du lebst, der Tod ist unendlich mal länger.
Die Opfer werden bei der Diskussion stets vergessen. Die wurden aus ihrem Leben gerissen, kriegen keine x-te Chance mehr und wir diskutieren ob 15 Jahre für Mörder zu lang sind, unfassbar.
Mich würde interessieren, unter welchen Voraussetzungen man als Lebenslanger weiter in Haft bleibt und unter welchen Voraussetzungen man in Sicherungsverwahrung überführt wird, was es ja auch gibt.
Die Voraussetzungen für die Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe und aus der Sicherungsverwahrung sind quasi identisch. Das erklärt Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D., ganz gut in dem SWR2-Podcast "Sprechen wir über Mord?"
Von lebenslang wird niemand in die Sicherungsverwahrung überführt. Die SV wird bei bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetzes verhängt, wenn der Täter u. a. als Hangtäter eingestuft wird. Aber wenn die lebenslange Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden würde, kann es keinen Grund geben, danach die SV anzutreten. Mal googeln zum Sinn von der Kombi aus LL und SV. Die einmal verhängte SV hat auch den Vorteil, dass Täter nach der Entlassung aus LL trotdem zwingend der Führungsaufsicht unterliegen. Ohne SV kann das so sein
Danke ich fand es schon immer sehr verwirrend warum es lebenslänglich heißt und dann wiederum 15-25 Jahre etc.
Zuerst war mein Gedanke "Bei Mord sollte man natürlich keinen Spielraum haben, Mord ist schließlich Mord" Als ich dann die Geschichte mit dem 92 jährigen und seiner Frau gehört habe, dachte ich mir, bei sowas sollte es schon einen gewissen Spielraum geben, da ist das ja was anderes... wurde ja auch nicht als Mord angesehen.
Der 92 jährige geht so oder so nicht in den Knast, weil er höchstwahrscheinlich haftunfähig ist. Das Thema Haftunfähigkeit zu beleuchten wäre auch einmal interessant.
ins video muss "die besondere schwere der schuld" mit rein; dieser zusatz bewertet straftaten nochmal besonders und gibt sicher spielraum (das wäre dann sowas wie "lebenslänger")
Als Kind habe ich mich immer gewundert, warum das ''lebenslänglich'' heißt obwohl es nicht lebenslänglich ist in Wirklichkeit.
Die deutsche Sprache ist normalerweise sehr genau und präzise...
Deutsche Rechtssprache ist ein Labyrinth, in dem du für jeden Abschnitt unzählige spezifische Begriffsdefinitionen brauchst, um überhaupt einen Schritt weiter zu kommen.
Ist doch richtig... Du wirst nur die restliche Zeit auf Bewährung entlassen und darfst deine Strafe im offenen Vollzug absitzen. Man kriegt keinen Pass zum Reisen und muss sich permanent beim Bewährungshelfer melden usw. Es ist kein Leben in wirklicher Freiheit.
Hallo Herr Solmecke, können Sie mal etwas über den Kannibalen von Rotenburg machen? Über die beiden Gerichtsverfahren, und dass er heute nach fast 20 Jahren noch im Gefängnis sitzt.
Jaa eine juristische Analyse würde mich auch interessieren. Aber meine Wurst kauf ich doch lieber wo anders
Lass den sitzen
Zu diesem Thema hatten wir ja unter einem deiner anderen Videos eine kleine Diskussion.
Das ist der Herr:
de.wikipedia.org/wiki/Hans-Georg_Neumann?wprov=sfti1
Man sollte auch mal das Thema nehmen warum Vergewaltiger und die die Kinder Missbraucht haben nur meist kurze Haftstrafen bekommen
Verstehe ich auch nicht
Die letzten beiden Urteile bei Missbrauch von Kindern die Tage waren 14 und 12 Jahre Haft. Kurz ist das nicht. Zudem man nicht jedes Urteil und die Beweislast und Vorwürfe in einen Topf werfen kann, schwerer Missbrauch von Kindern führt in Deutschland nicht zu einer kurzen Haftstrafe
oftmals aus 3 Gründen:
- beschissene Beweislage
- es war gr kein mord, sondern z.B. sexuelle Belästigung, wird aber in medien falsch berichtet
- der Vergewaltiger war nahe an der unzurechnungsfähigkeit
@@Finwanyl Es waren nicht nur 14 bzw. 12 Jahre Haft sondern auch noch anschließende Sicherungsverwahrung!
Man sollte sich mal fragen, ob man nicht nur dummtrottelpaganda nachlabert.
Ich kenne das von Arbeit leute die vom knast direkt auf die Pflege Station im Heim kommen, echt tragisch, für alle Beteiligten
Ja, es ist eine versteckte Gefängnisstrafe. Jeder, der ins Pflegeheim kommt , landet in Wirklichkeit in einem Pflegegefängnis. Einzigster Haftgrund: Zu teuer, um zu Hause würdig versorgt zu werden.
Dankeschön
Die Wärter hatten nur kein Bock mehr, die Windeln zu wechseln
Die Opfer haben sie auch eingek*ckt... wieso sollte er verschont sein?
Ich finde die aktuelle Rechtslage gut.
Mord ist eines der schlimmsten Verbrechen. Deshalb darf es dafür auch nur die Höchststrafe geben.
Bei der Überprüfung, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, geht es darum, ob eine Fortsetzung der Haft noch angemessen ist. Erst zu diesem Zeitpunkt kann man wissen, wie die Haft auf den Verurteilten gewirkt hat.
Höchststrafe für Mord !? Ist der Tod !
@@stalingrader4954 Scheinbar kannst du nicht lesen. Das Gesetz ist eindeutig.
"Mord ist eines der schlimmsten Verbrechen" nach Folter meiner Meinung nach das Grausamste und auch Moralisch verwerflichste also ja. stimme dir zu
erinnert mich an den alten Mann aus "Die Verurteilten". Hoffentlich ergeht es ihm nicht ähnlich!
Wieso hat ich in meinem kopf bisher immer den Eindruck Lebenslang sind 25 Jahre ?
Edit: hat sich geklärt ^^
Ist bei mir genau so gewesen ;D
75 tausend Jahre soll ein Betrüger in Türkei bekommen.
@@burak-bv6ju kannst du die Quele nennen?
Schön das wir in einem Land leben, in welchem die Würde des Menschen, zumindest theoretisch, ein konstituierendes Grundrecht darstellt. Vielen Dank, super Video!
Warum theoretisch?
@@S79Wiesel
„Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen worden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit." So lautet der erste Satz der Unabhängigkeits Erklärung. Somit bekundet er ähnliches wie §1 GG. Tatsächlich trug George Washington, einer der Unterzeichner, eine Zahnprothese mit NEUN Zähnen die er seinen Sklaven hat ziehen lassen. Damit möchte ich sagen, das Anspruch und Realität oftmals stark divergent sind.
Jetzt wirst du dich fragen, was dieses Fallbeispiel mit unserem GG in Verbindung bringt.
Wir Deutschen sind zum Beispiel der Meinung, dass Einsätze der Bundeswehr im Inneren nicht stattfinden dürfen. Hingegen im Ausland, deren Inneren, gar kein Problem. Wir unterscheiden hier stark zwischen unserer Würde und der Würde von Menschen anderer Staaten.
Für mich ein klares Beispiel das wir die Würde anderer durchaus antasten, ja sogar begrabschen.
Mit Sicherheit gibt es weitere Fallbeispiele die Abweichungen zwischen Anspruch und Realität aufzeigen. Oft tragen wir nur die Maske der Civilisation und sind darunter wenig zivilisiert.
Mir ist auch nicht begreiflich, wie kommende Generationen in würde auf einem zerstörten Planeten leben sollen...
Oder wie KI, Big data und Algorithmen unsere Freiheit und Würde künftig einschränken werden. Das sind reelle Bedrohungen. Ferdinand von Schirach hat hierzu ein erstklassiges Buch mit dem Titel "Jeder Mensch" verfasst.
Die Würde des Menschen muss jeden Tag neu erstritten und verteidigt werden.
Auch Gesetz müssen diese neuen Bedrohung für die Würde des Menschen verteidigen.
@@epicmindtricks man merkt dir wirklich an, dass Du vom Staasrecht nur eine laienhafte Meinung hast, die du bestenfalls von TH-cam und Blogs eingeholt hast. Das Ganze fängt schon an, dass du die entsorechende Stelle mit einem § kennzeichnest.
Vielleicht würde dir ein Studium mit rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt eher helfen, dass Konstrukt zu verstehen.
Ich werde mich auf den vielen Nonsens - insbesondere zum Thema Bundeswehr - jetzt hier nicht einlassen. Es gibt Menschen, die studieren das jahrelang. Wie soll man dir deinen Defiziten in einer Kommentarsektion bekommen, zumal es eh einem Perlen-Vor-Die-Säue-Wefen gleich kommen würde.
Deshalb mache ich das jetzt mal kurz und bündig: Du hast Recht und ich meine Ruhe.
@@S79Wiesel Grade zu brilliant argumentiert. Dem ist nichts hinzuzufügen! 🙃😂
Wenn du das glaubst empfehle ich dir Lobbotomie.
Gut, dass hier über solche Vorurteile wie, dass lebenslang nur 15 Jahre Haft seien, aufgeklärt wird.
Mord ist Mord. Wenn jemand willentlich oder nur in Kauf nehmend ein Menschenleben beendet, muss die Strafe entsprechend hart ausfallen. Da gibt's kein Pardon. Auch nicht für Raser. Muss man sich eben vorher überlegen, was man macht.
Mord ist eben nicht Mord entsprechend deiner Aussage.
Die Art des Vorsatzes spielt da eine enorme Rolle. Eine Eventualvorsatz ist anders zu bewerten als ein direkter Vorsatz. Das ist weder einfach noch moralisch leicht runterzuschlucken und eine Scheißarebit vor dem Herrn.
Ferner steht in 211 STBG
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Mord ist ein wahnsinnig komplexes Thema und nicht mal im Ansatz so einfach abzuhandeln, wie du es vielleicht gerne hättest.
Kollege das will ich mal hören von dir wenn wenn jemand deine familie tötet und du ihn dafür tötest
@@todes3ngel290 Was willst du mit dem Beispiel... das ist wieder ein Mord, die Gründe dafür spielen keine Rolle.
@@Meinungsmacher blutrache nennt man es !! Gibts in andere Länder auch daran merkt man das ihr von andere Länder keinen Ahnung habt und das läuft einwandfrei wie im Bibel schon geschrieben wird auge um auge Zahn um Zahn so wie ich dir so du mit mir
Ich habe vor langer Zeit einmal gelesen, dass weniger die Schwere der Strafe als die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, für die Abschreckung sorgt. Quellen habe ich leider nicht mehr. Kann man so etwas auch in unserem Rechtssystem beobachten? Gerade im Straßenverkehr ist es ja nicht so unwahrscheinlich, dass man da belangt wird.
Da müsste man einmal in einer scheindemokratischen Militärdiktatur und bei #Assange nachfragen....
hab vor kurzem eine Doku gesehen. Das Problem ist die, die bestimmen ob der jenige gefährlich ist oder nicht, haben eine Karriere aufm Spiel stehen, es ist viel einfacher, den Gefsngenen als gefährlich einzustufen.Undso kommt es, dass viele doch 40 Jahre oder so sitzen
Bevor ich 40 Jahre sitze. BSpW. 10 +x.
Bin ich lieber tot.
Ganz im Ernst. das ist nicht Erstrebenswert.
Da bin ich lieber tot. für immer.
Kein Spielraum stimmt nicht so ganz, der Richter bestimmt ja noch ob die besondere Schwere der Schuld gegeben ist. Das ist schon Okay So, und ich wäre für mindestens 20 Jahre und nicht 15. Und nur weil einer sich im Kants gut führt ist er doch nicht weniger gefährlich, das ist doch nur zweck verhalten.
Ja nu, aber dann gäbe es im Gefängnis nur noch Mord und Todschlag, weil wenn ich eh nicht mehr raus komme, dann kann ich auch weiter machen
Viele halten Totschlag aber für Mord, weil das für die meisten auch Mord ist.
Wer nach völkischem Recht ein Mörder ist, das wird nach einem von Roland Freisler 1942 formulierten Paragrafen beurteilt. Dabei wird nicht zwingend der Mord bestraft, sondern der Tätertypus eines Mörders. Wer einen Juden erschlagen hat mußte kein Mördertypus sein. Ein Jude, der eine fahrlässige Tötung begangen hat, kann dem Mördertypus entsprechen. Daher weiß auch heute keiner so geanu wann überhaupt ein Mord vorliegt und der Spielraum war ja damals besonders erwünscht.
Das wird heute aber nicht mehr genau so gesetzeskonform angewandt. Die Juristen weigern sich aber bisher den Mordparagrafen zu reformieren.
EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER (Der in der bayerischen Justiz auch weiterhin Karriere gemacht hätte und einen Freispruch erster Klasse erhalten hätte)
Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen.
Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen.
www.spiegel.de/spiegel/print/d-45876585.html; www.spiegel.de/spiegel/print/d-13512519.html
Viele dieser Leute haben keine Strafe bekommen, sondern ganz im Gegenteil auch noch Bundesverdienstkreuze obendrauf und sonstige Belohnungen.
Kurt Schrimm über “Schuld, die nicht vergeht”, NS-Verbrechen, Freispruch für Mordjuristen, Markus Lanz, 18.10.2017
Belohnung statt unverhandelbarer 15 Jahre und das in unserer Justiz....
“Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen” “.
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
Wie ist denn die Höchststrafe bei Hochverrat?
§ 81 Strafgesetzbuch
Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Irgendwie frech, dass TH-cam mir vor einem Video von WBS Werbung für GP Jura Channel zeigt🧐
Komisch, ich bekomme immer Werbung für Makler, Edelautomarken und für Penisverkleinerungen.
Mich würde auch die Erklärung des Urteils "mit anschließender Sicherheitsverwahrung " interessieren
Nun ja, er hatte zumindest dafür 696 Monatsmieten gespart!
@A Space Odyssee Naja, in der JVA kann er schon Arbeiten...
@@maxxmax1647 Aber nur begrenzt wenig
@A Space Odyssee er hat mehr geld ein genhomen alts dir lieb ist
@UCRtBppGpnJv-iksxSERGSxw Und? Haben sie dich auch schon erwischt?
Naja er hat in der Zeit maximal 140€ / Monat also insgesamt knapp 100k verdient wobei er sicherlich genug ausgegeben hat (falls er überhaupt gearbeitet hat).
Das Beispiel mit dem 92jährigen hinkt etwas... Denn da auch lebenslang für ihn ja nicht sehr lang ist, da er vielleicht selbst das Urteil nicht mehr erlebt, steht er so gesehen ohnehin über dem Gesetz - zumindest was Bestrafung angeht. Gut, dass nicht alle alten Menschen so denken... :-)
Die Leute mit anschließender sicherheitsverwahrung haben ausgedient xD
Ist darum ja auch immer wieder Gegenstand verfassungsrechtlicher Diskussionen.
Du du zahlst es! GZ!
@@asozialesnetzwerk Auch die haben aber ein Chance auf Entlassung wenn sie kein Gefahr für die Öffentlichkeit mehr darstellen. Ist nur in der Praxis recht schwierig ;)
Guten Tag Herr Solmecke,
Meines Erachtens nach muss genauer eruiert werden, inwieweit Gewalttaten mit der Vertuschung von Taten die den Tatbestand des Mordes, des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit wahrhaftig in den Gesamtzusammenhängen erfüllen ("Schneeballsystem der Niedertracht") als auch ob dahingehend absolut induskutable Verstöße gegen die Menschenwürde stattgefunden haben.
Mit ehrbarem Gruß,
Markus Bastian Schaufler
Ich denke der Spielraum ist über die Haftüberprüfung abgedeckt. Allerdings scheint mir Mechanismus dieser Überprüfung etwas undurchsichtig.
Ist auch so.
Es gibt ja auch Unschuldige, die wegen Mord veruteilt werden. Die wollen die Tat oft nicht zugeben und sich manchmal auch nicht an den Kursen und Terminen teilnehmen, die für eine Resozialisierung notwendig sind.
Herr Arnold, der allerdings nur 5 Jahre unschuldig gesessen hat, wollte kein Opferbrief schreiben:
Fall Arnold: Justiz in der BRD ohne moralische Skrupel, Musterbeispiel für die Vernichtung von Justizopfern, 16.07.2012
Justizirrtum: Horst Arnold Herzversagen nach Justizversagen, Rechtsanwalt: Herr Arnold wird vom Land Hessen mit max. Schäbigkeit behandelt, 09.07.2012
Eingesetzt werden für die Prüfung natürlich besonders Psychologen.
Die Bürger vertrauen der Justiz (mit GVG von 1877) aber nur weil sie sie nicht kennen, gewünschte Gutachten und kollegiale Korruption mit schockierenden skandalösen Absprachen, 22.02.2017
Publiziert am 27. Juli 2017 von justizfreundadmin
Deutsche Justiz, Wie gefährdet ist unser Recht?, BR-Fernsehen, 22.02.2017 Fälle: Manfred Genditzky, Hubert Schöpfer DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.
Postbote Dr. Dr. Gert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt, Obergutachter und Facharztprüfer: “Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben”
@@justizfreund9959 Unschulidg in Deutschland verurteilt zu werden ist das schlimsmte was einen passieren kann. Denn dann triff einen die ovlle Wucht der Selbstgerechtigkeit der Justiz.
Lebenslang war bei uns schon immer 25 Jahre, bei guter Führung und etwas Glück, verkürzt auf 15. Außer bei Sicherungsverwahrung
Lebenslang ohne Aussicht auf Freiheit ist meiner Meinung nach genauso wenig moralisch vertretbar wie die Todesstrafe.
Wie sieht das mit der Regelung aus bei Lebenslanger Haft und Anschließender Sicherheitsverwahrung
Mord mit besonderer schwere der Schuld 25 Jahre und Sicherungsverwahrung und dann wird alle 2 Jahre geprüft.
Dann wandern die Verurteilten nach Ende ihrer Haftstrafe (20 Jahre, 25 Jahre, je nach Fall) in Sicherungsverwahrung. Da bleiben sie zeitlich unbegrenzt weggesperrt. Im Gesetz steht zwar, es wird alle zwei Jahre geprüft, ob man noch gefährlich ist. In der Praxis ist es aber extrem schwer, aus der Sicherungsverwahrung wieder rauszukommen. Kaum ein Gutachter traut sich zu sagen, "der/die ist ungefährlich und darf raus", weil es niemand verantworten möchte wenn dann doch ein Rückfall geschieht. Habe mal eine Doku darüber gesehen, da hat eine Gutachterin das offen zugegeben. In der Doku saß ein 77-Jähriger in Sicherungsverwahrung, und es wurde alle zwei Jahre gesagt "der ist noch gefährlich und muss drinbleiben, da er theoretisch noch genug Kraft in den Armen hat, wieder Verbrechen zu begehen". Sicherungsverwahrung kann durchaus heißen, Knast bis zum Tod.
Auch wenn Herr RA Solmecke recht gut das System der lebenslangen Freiheitsstrafe erklärt hat, gibt es immernoch Leute, die diese für "zu wenig" halten. Meist ignorieren solche Leute aber Art. 102 GG, einer der kürzesten und eindeutigsten Artikel unserer Verfassung.
Die würde des Menschen ist unantastbar - der geilste Satz ever. Besser kann man die Doppelmoral nicht ins Grundgesetz aufnehmen. Es geht fast nie um die Würde, sondern die "würde" wird immer runtergebrochen auf Arbeitsfähigkeit, Vermögen(auf wirtschaftliche faktoren quasi),....
Oder wer von euch empfindet seine Würde durchs Gesetz als geschützt??
Sowas kann halt nur jemand sagen, der im goldenen Industrieland aufgewachsen ist und keine Ahnung hat, dass es dir als Mensch so gut geht wie keiner anderen Generation jemals.
Wenn du nicht arbeiten willst oder keine Leistung bringen möchtest, dann kannst du selbst das in diesem Land und bekommst trotzdem dein Lebensunterhalt vom Staat finanziert. Was erwartest du denn noch?
Oh man ..
@@RichyRich2607 what? Ich geb dir recht(dw auch n like) aber was hat des mit meinem Text zu tun? Ich rede von der WÜRDE, nicht der Existenz. Geh mal in Altenheime (egal welches), dann weißt von welcher würde ich spreche..
Deutschland: "Die freie menschliche Persönlichkeit und Würde ist das höchste gut."
auch Deutschland: "Aktive Sterbebegleitung auf Wunsch, bei präfinalen Patienten, ist strafbar."
Wäre mal interesannt zu erfahren wie lange Leute bis zu ihrer Entlassung durschnitlich im Gefängnis waren. Also nach wie viel Jahren die durchschnittlich entlassen werden.
Laut wikipedia liegt der durchschnitt bei 18,9 jahren
@@Ubuntu452 Wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, steigt die durchschnittliche Haftdauer allerdings beträchtlich.
Ich stimme da mit dem BVG überein.
Die Berliner Verkehrsgesellschaft ist super
@@sash9868 Oh ich danke für Deinen überaus wichtigen und fundierten Hinweis das ich NICHT die richtige Abkürzung gewählt habe. Jetzt sind wir in der Sache einen entscheidenden Schritt voran gekommen. Super
@@reneblievernicht8770 Ich bin der Meinung, dass Lebenslang auch Lebenslang sein sollte. Ansonsten kann man Strafen verhängen, die nach Jahren gestaffelt sind. Bei Mord sollte man dann aber auch andere Strafen als Lebenslang verhängen können.
Das bedeutet, dass du in einem Menschen auch nach einer von ihm begangenen furchtbaren Tat noch einen Menschen siehst und vielleicht sogar moralisch eine Unterscheidung zwischen Gerechtigkeit und Rache siehst?
Ich habe schlechte Nachrichten für dich: unter diesem Video wirst du da wenige Freunde finden, da hier oftmals noch feuchte Träume über das lex talionis die Runde machen.
Meine Stimme hast du.
@@misterx8275 vielleicht sollte man die Strafe für Mord auf mindestens 15 Jahre ändern und lebenslänglich streichen..? ICH bin trotzdem der Meinung daß es eine Rehabilitationschance geben sollte.
Gibt es nicht die Möglichkeit bei Mord die besondere schwere der Schuld festzustellen, sodass der Antrag auf Bewährung erst später gestellt werden kann oder eine Sicherungsverwahrung anzuordnen? Damit gibt es doch schon die Möglichkeit Mord zu differenzierten! Es geht ja auch bei der Strafzumessung um eine gefühlte Gerechtigkeit des Pöbels, das ist der Grund weshalb Mord immer mit lebenslang bestraft wird.
Es ist kompliziert. Aber ich denke, wir haben hier in Deutschland eine der besten Lösungen.
Das gleiche mit einer Haft in der forensischen Psychatrie wäre bestimmt auch spannend zu sehen. Ich bin mir nicht sicher, ob das so viel besser ist...
"Man muss Licht am Ende des Tunnels sehen können", dem stimme ich vollkommen zu, wäre das nicht so würde der Aspekt der Resozialisierung ja auch völlig wegfallen und hier sind wir bei meiner Frage. Herr Solmecke ist ihnen der Fall des Ross Ulbricht, dem Gründer des Online-Drogenhandels Silk Road bekannt? Sofern nicht, würde ich mich riesig freuen wenn sie sich mit diesem Fall auseinandersetzen würden und ein Statement dazu bringen könnten, also warum es gerechtfertigt oder eben vielleicht auch nicht gerechtfertigt ist, dass Ross Ulbricht anscheinend nicht mehr aus dem Gefängnis kommen wird. Vielen Dank für die vielen äußerst interessanten Videos und herzliche Grüße an sie und die Kanzlei Wbs!
Ich denke, das die Leute, die im Knast gestorben genau dort das Licht am Ende des Tunnels gesehen haben
Da gab es zwei Kinder, die durch seine Drogen starben.
@@0000-z4z, ersteinmal kann man ja in dem Sinne garnicht von "seinen Drogen" sprechen, da Ross Ulbricht den Online-Schwarzmarkt der des öfteren auch als Online-Drogenhandel betitelt wird ja nur gegründet und auch geleitet hat, am Prozess der Herstellung der auf der Plattform gehandelten Betäubungsmittel und auch allen anderen Produkten die zur Wahl standen war er nie beteiligt sondern eben Anbieter die die Plattform nutzten um ihre Produkte zu verkaufen. Hierzu ist zusätzlich zu erwähnen, dass Ulbricht auch eine gewisse Qualitätskontrolle vornahm in dem er einen Arzt einstellte der auf der Plattform als "Doctor X" bekannt war und die Qualität von Drogen überprüfte. Was Ulbricht in Kauf nahm um sich zu bereichern muss bestraft werden, dass eben auch Kinder durch seine Plattform starben sollte nicht ignoriert werden, aber ihm keine Chance mehr zu geben jemals wieder Mensch sein zu dürfen erachte ich persönlich als falsch. Ross Ulrbicht sitzt bis jetzt etwa 6 Jahre und das bis jetzt ohne Auffäligkeiten, er sagt von sich, dass er sowas nie mehr tun würde. Er sieht seine Fehler die fatale Folgen mitsichbrachten ein und somit ist es einfach nicht fair ihn bis zum Ende seines Lebens hinter Gittern zu halten. An den Toden die durch sein Handeln geschehen sind war er nicht aktiv beteiligt. Abgesehen davon gibt es viel zu viele Fälle bei denen Drogendealer die gestreckte Drogen in den Umlauf gebracht haben nur Bewährungs- oder geringe Haftstrafen bekommen haben, auch diese Menschen werden Leute mit ihren Taten umgebracht haben, auch Kinder...
@@0000-z4z nach deiner Logik müsste der ein oder andere Geschäftsführer lebenslang einfahren.
Wenn man die Neutralität, also evidenzbasierte Entscheidungsfindung (Basis: Psychologisches Gutachten und Absitzen der Mindeststrafe für Doppelmord) des Begnadigungsausschusses als Prämisse setzt, muss der Mann entlassen werden. Egal ob er mit der gewonnenen Freiheit fertig wird oder nicht. Falls nicht, sind andere Institutionen zuständig.
Allein, ich kann an eine Läuterung nicht glauben, wenn über 20 Anträge - sofern er alle 2 Jahre nach Absitzen von 15 Jahren, einen Antrag eingereicht hat- abgelehnt wurden. Die plötzliche Einsicht ist mindestens fragwürdig.
Anwalt: " Ist glaub ich Artikel Eins....."
Auch wenn es in diesem Land gerechtfertigte Strafmaße gibt, werden diese doch viel zu selten angewandt. Anders kann ich mir nicht erklären, weshalb so viele nach kürzester Zeit auf freiem Fuß sind.
Lebenslang sollte in der Regel auch bis ans Ende des Lebens bedeuten.
Ein solches Urteil wird nicht ohne ausreichenden Grund verhängt.
Wer einem anderen (aus niedrigen Beweggründen heraus) das Leben nimmt hat sein Recht auf Freiheit verloren.
Ich denke man wollte die Kosten der Unterbringung jetzt an die Pflegekasse weitergeben. Das ist wohl der einzige Grund für seine "Freilassung".
Ich finde bei Raub oder Mord sollte immer individuell geschaut werden.
Weil manche Menschen ändern sich nie und manche schon nach einer Woche.
Es geht ja darum dass die Person die Tat nicht wiederholt. Es sollte jeder Insasse einmal im Monat ein Gespräch bekommen und die Profis checken ihn anhand von Körpersprache etc ab.
es geht auch um die opfer... nur weil er sich ändert soll er frei kommen? Tote bleiben tot...
@@montyzuma3621 was soll das den Opfern bringen? Tote bleiben tot. Da hilft Vergeltung auch nicht
@@Chris-lq8zk die Hinterbliebenen sind genauso opfer, stell dir mal vor jemand tötet deine frau oder kind und er wird "resozialisiert" nach wenigen jahren und du siehst ihn nun regelmässig beim bäcker wo er dir nun brot verkauft ...
@@montyzuma3621 dann würde er sich entschuldigen
@@Chris-lq8zk ah ok wenn er sich entschuldigt dann ist ja Alles gut...Mann bist du naiv
58 Jahre Isolation
Die Welt muss eine völlig andere / fremde sein
Ich finde richtig das jeder Gefangene eine Chance verdient auch wenn er sehr schwere Taten begangen hat.
Eine Abwägung der Strafe für Mord gibt es ja in gewisser weise schon. Mit der besonderen schwere der Schuld und der Sicherungsverwahrung.
Was man vielleicht machen könnte ist zu analysieren ob die Mordmerkmale alle so noch korrekt sind. Und ob sie nicht erweitert oder angepasst werden sollten.
Oder ob der Täter überhaupt schuldig oder ob es die Tat überhaupt gegeben hat.
Es gab den Mord nicht und selbst wenn es ihn gegeben hätte, dann hätte der Mörder nicht der Mörder sein können:
Getötete Frau erklärt nach 31 Jahren: Zu Ihrem damaligen “Mörder” hatte sie weder vor dem “Mord” noch danach jemals einen Kontakt, 24.09.2015
In vorstehenden Fällen läßt sich für die Verurteilung dann alles besonders gut konstruieren, weil man den Mord zB. willkürlich auf einen beliebigen Zeitpunkt legen kann wo der Mörder kein Alibi hat.
Die Bürger vertrauen der Justiz (mit GVG von 1877) aber nur weil sie sie nicht kennen, gewünschte Gutachten und kollegiale Korruption mit schockierenden skandalösen Absprachen, 22.02.2017
Auch im Fall Genditzky hat man einen angeblichen Streit frei erfunden:
Deutsche Justiz, Wie gefährdet ist unser Recht?, BR-Fernsehen, 22.02.2017 Fälle: Manfred Genditzky, Hubert Schöpfer DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.
EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER (Der in der bayerischen Justiz auch weiterhin Karriere gemacht hätte und einen Freispruch erster Klasse erhalten hätte)
Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen.
Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen.
www.spiegel.de/spiegel/print/d-45876585.html; www.spiegel.de/spiegel/print/d-13512519.html
Viele dieser Leute haben keine Strafe bekommen, sondern ganz im Gegenteil auch noch Bundesverdienstkreuze obendrauf und sonstige Belohnungen.
Kurt Schrimm über “Schuld, die nicht vergeht”, NS-Verbrechen, Freispruch für Mordjuristen, Markus Lanz, 18.10.2017
Und was ist mit den Opfern ??? Hätten die nicht auch eine zweite, dritte, 15678 Chance verdient ??? Ach neeeee geht ja garnicht, die sind schon verwest, wurden verbrannt oder nie gefunden, schade aber auch.....
Ergänzend zu dem Thema ist noch anzumerken, dass der Inhaftierte nicht gegen seinen Willen aus der lebenslänglichen Haft entlassen werden kann.
Wie lang ist eigentlich die durchschnittliche lebenslange Freiheitsstrafe?
18-20 Jahre, bei besonderer Schwere der Schuld 26-30 Jahre
EInfach ausgedrückt lebenlang ist lebenslang ! Jedoch kann die Verbüßung für den Rest des Lebens zur Bewährung ausgesetzt werden und auch entsprechend widerrufen werden. Da zu kann man eben wie im Video erwähnt einen Antrag stellen.
@@sash9868 danke
Ich halte die aktuelle Regelung für gut und praktikabel. Mord gehört so bestraft und bei guter Führung und Sozialisierung nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt.
Nein zu Artikel 13 und 17
Slosl
Du Nazi
„Ahh perfekt dadurch dass du das jetzt random unter ein themenfremdes Video geschrieben hast, lehnen wir Artikel 13 und 17 ab“ ~kein Politiker, niemals
@Benedikt Hickert Er meint nicht GG
+1 sehr gutes Video, Christian. * Im US Bundesstaat Florida gibt es Mord 1. 2. und 3. Grades. Da hat der Richter Variierungsmöglichkeiten 1. Grad bedeutet 45 Jahre bis lebenslänglich, 2. Grad 15 bis 25 Jahre, 3. Grad kann mit 15 Jahren bestraft werden. Die Eingruppierung in die einzelnen Grade kann hier nicht 1:1 übernommen werden. Es wäre aber grundsätzlich ein Modell für Deutschland.
in america kannste 15 jahre bekommen und trotzdem nach 3 jahren entlassen werden
@@marioschroder1810 Oder du bekommst in Summe wegen mehrerer Taten 415 Jahre. Ist ungerecht, weil jemand mit 120 Jahren genau so nicht wieder raus kommt. Na gut, die Wahrscheinlichkeit für vorzeitige Entlassung ist bei 120 größer.
In meinen Augen wird von den Richtern meistens die Würde des Täters höher bewertet als die Würde des Opfers. Vor allem bei Vergewaltigungen.
das Opfer ist nicht Teil einer strafrechtlichen betrachtung ^^
Sollte es aber sein.
@@matthewx7486 Nein, sollte es nicht
Mord ist so eine schlimme Tat, dass es da keinen Spielraum bzgl. Verkürzung der Strafe geben sollte. Es ist ja so, dass man nach 15 Jahren frei kommen kann und da findet dann ja eine Binnendifferenzierung statt.
Hand aufs Herz , in dem Alter haste kein Plan wie das Leben funktioniert ?
Nicht nur das.... überleg mal wie sich die Welt in der Zeit verändert hat. Ein Halbes Jahrhundert... Als er eingeknastet wurde gab es noch kein Internet, keine Handys, man war mitten im kalten Krieg und "der Russe stand vor der Tür". In den meisten ländlichen Gegenden gab es meistens gar keine Telefone, alle Autos aus der Zeit gelten heute als Oldtimer und absolute Raritäten und der 2. WK war gerademal 20 Jahre her... China war ein rückschrittliches, ländlich geprägtes Land das billig Spielzeug hergestellt hat und Dubai war ein kleines Dorf in der Wüste...
Bei uns in der Schweiz wird für Mord nicht unter 10 Jahren bestraft und kann aber auch bis lebenslänglich sein 20 Jahre mit anschliessender Verwahrung.
Gestern noch gefragt weil ich eine Gefängnis Doku auf NTV gesehen habe 😂😂
Ich finde lebenslänglich besser als todesstrafe, weil man da noch psychisch gefoltert wird.
Nie mehr ein selbstbestimmtes leben
Nie mehr freiheit
Auf ntv laufen immer entweder Geschichten vom Weltkrieg oder Gefängnis Dokus (hauptsächlich Amerikanische oder russische) 🤣
@@unbelievableHoruz Das ist unmenschlich. Leid tut hier weder der Allgemeinheit noch den Betroffenen in irgendeiner Weise Gutes. Man kann sogar argumentieren, dass so ein barbarisches Verhalten zur Verrohung der Gesellschaft führen kann.
Es gibt noch den Hochverrat. Der hat auch ne lebenslange Strafandrohung. Weiß aber gerade nicht ob es da Verurteilungen gibt.
Ich halte der Spielraum nach 15 Jahren zu überprüfen ob man freikommt für richtig. Mord sollte nie verhandelbar sein auch nicht für den Richter.
Viele halten Totschlag aber für Mord, weil das für die meisten auch Mord ist.
Wer nach völkischem Recht ein Mörder ist, das wird nach einem von Roland Freisler 1942 formulierten Paragrafen beurteilt. Dabei wird nicht zwingend der Mord bestraft, sondern der Tätertypus eines Mörders. Wer einen Juden erschlagen hat mußte kein Mördertypus sein. Ein Jude, der eine fahrlässige Tötung begangen hat, kann dem Mördertypus entsprechen. Daher weiß auch heute keiner so geanu wann überhaupt ein Mord vorliegt und der Spielraum war ja damals besonders erwünscht.
Das wird heute aber nicht mehr genau so gesetzeskonform angewandt. Die Juristen weigern sich aber bisher den Mordparagrafen zu reformieren.
EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER (Der in der bayerischen Justiz auch weiterhin Karriere gemacht hätte und einen Freispruch erster Klasse erhalten hätte)
Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen.
Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen.
www.spiegel.de/spiegel/print/d-45876585.html; www.spiegel.de/spiegel/print/d-13512519.html
Viele dieser Leute haben keine Strafe bekommen, sondern ganz im Gegenteil auch noch Bundesverdienstkreuze obendrauf und sonstige Belohnungen.
Kurt Schrimm über “Schuld, die nicht vergeht”, NS-Verbrechen, Freispruch für Mordjuristen, Markus Lanz, 18.10.2017
Belohnung statt unverhandelbarer 15 Jahre und das in unserer Justiz....
“Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen” “.
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
@@justizfreund9959 Ich mag deine Linke Ideologie nicht,
dein 20 Jähriger Abiturient.
@@maxmusterman9262 Ich habe nur eine begrenzte Linke Ideologie aber was sagt Dir denn, dass die Linke Ideologie nicht genau so begrenzt ist.
In Europa sind übrigens 100% der Menschen Einwanderer und Du selbst auch.
Die Fragen, die man sich stellen muss sind ganz andere.
Möchte ich Minarette in Deutschland als vermeindlich Linker: Nein.
Und jetzt kommt das beste. Die AfD hat nichts dagegen!
Erinnert mich an 80 jährigen Vergewaltiger in Sicherheitsverwahrung mit Potenzstörungen ... der kann nicht mehr, ist aber trotzdem noch weggesperrt ...
Vom Kopf her könnte er immer noch. Man kann auch vergewaltigen, indem man Gegenstände benutzt.
Es kommt auf das Verhältnis an.. Wenn der die kannte und aus persönlichen Gründen so gehandelt hat.. aus Rache zum Beispiel stellt er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit da. Anders sieht es aus wenn er es aus Mordlust gemacht hat
Also wenn Rache bei jemandem Mord rechtfertigt, sehe ich da schon eine Gefahr für die Allgemeinheit. Wer weiß, wegen was der sich alles rächen will? Die Freundin ausgespannt? Die Vorfahrt genommen? Und: was davon wäre denn eigentlich schlimmer?
@@Heistergand Das kann man ja ermitteln auch mithilfe psychologischer Gutachten
01:38 nee 15 Jahre geht nicht rum, 35 Jahre geht bei den meisten rum als "lebenslänglich", nur das man ohne besondere Schwere der Schuld schon nach 15 Jahren prüfen kann.
Dann kommen noch die Kosten für den Gefängnisaufenthalt in den Focus , 15 Jahre sind billiger als 60 Jahre 🙄
Dazu kommen noch Kosten für Beerdigung und Rente nach den 60 Jahren. Zusätzlich kommen noch die Gerichtskosten. Nach 15 Jahren haben die Mörder noch eine Chance zu Arbeiten, Steuern zu Zahlen und sich eine Rente zu erarbeiten ohne Aufstocken zu müssen...
Warum sollen denn die Kosten in einen Ford?????
@@loveparade6573 geh ford 😁
@@hansmuller6209 fahr ford 😁 ford focus mit deinen kosten 😂
Diese Informationen sollte mal den AfD-Wählern zugänglich machen.
Vergew. sollten auch lebenslang bekommen. Vor allem, wenn es sich um minderjährige Opfer handelt.. und nicht lang fackeln mit Bewährung blabla…
Idioten die vollkommen unverhältnismäßige Strafen für vergleichsweise harmlose Verbrechen fordern, sind die Einzigen, die solche von ihnen selbst geforderte Strafen verdienen.
@@Serjo777 wow, hast du gerade eine Vergewaltigung als Verhältnismäßig harmlos dargestellt? Will gar nicht wissen aus welchem Loch du gekrochen kommst und welche Leichen du im Keller hast…
@@soulovelee_2433 Ähh, ja? Eine Vergewaltigung ist im Vergleich zu lebenslangem eingesperrt Sein sogar _sehr_ harmlos.
Solmecke Käseberg besterman
Trotz des Doppelmordes tut der Mann mir Leid, weil ich die ganze Zeit an Brooks aus Shawshank Redemption denken muss
Mir tut er überhaupt nicht leid. Der Grund für die lange Zeit kann eigentlich nur sein dass sie denken er wird weitere Morde begehen. Und wer das macht (und noch dümmer: wer nach über 50 Jahren immer noch nicht weiß wie man sie zahm stellen kann) der tut mir nun so überhaupt gar nicht leid.
aber es kommen ja auch welche in sicherheits verwahrung
Lebenslang muss lebenslang sein. Mörder könnten hier schon nach 15 Jahren raus.
Sehe ich auch so. Schwerste Verbrechen sind durch nichts wieder gut zu machen und sind auch niemals verbüßt. Mörder gehören bis an ihr Lebensende in den Knast.
How about no? Was heißt hier "schon nach 15 Jahren"? 15 Jahre sind enorm viel Zeit, und es gibt kein Verbrechen das lebenslanges weggesperrt Sein jemals rechtfertigen könnte.
@@jerrydenton007 So eine idiotische Meinung kann nur jemand haben der 0 Ahnung davon hat was eingesperrt sein bedeutet, und jemand der 0 Ahnung von so etwas hat, dessen Meinung sollte auch überhaupt keine Rolle spielen.
@@Serjo777 hast du denn gesessen?
@@Serjo777 wir reden hier über Leute die Leute ermordet haben du Kek
Bei Steuerstraftaten hat man keine Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz für die Steuer. Hier bekommt man keine zweite Chance. Hier gilt lebenslang 😄
Es sei denn, man heißt Uli Höneß ;)
58 Jahre... Ist schon ein bisschen krass.
Ist schon krass, aber war am Ende nicht wirklich lebenslang.
tot zu sein dauert länger....
@@jamesbont7052 Und? Leiden diese Toten am tot Sein? Ich denke nicht. Ein lebender Mensch hingegen leidet sehr wohl am eingesperrt Sein, besonders wenn er das 6 Jahrzehnte lang ist. Der ist da mit Mitte 20 reingekommen und wird jetzt erst 2 Minuten vorm Tod entlassen, na das bringt dem jetzt was...
@@Serjo777 mal abgesehen davon wie dermaßen sich der Zeitgeist verändert hat. Das ist ja mehr als ne komplett andere Welt für den und über 80 wird man sowas auch schwer verarbeiten können.
die Frage ist was hat sich zwischen den letzte beiden Anträgen geändert hat....
Absolut. Wir sollten öfter wie Menschen urteilen und nicht wie ein Gesetzbuch.
Und was so das bedeuten?
Jetzt rate Mal, wer das Gesetzbuch verfasst hat 🤯
@@ole0510 wäre unser Gesetzbuch auch nur halb so toll. So wurde in jedem Gesetzbuch der Welt das gleiche stehen und keiner im Gefängnis sitzen.
Wurden wir das selbe durchleben, so wurden wir auch im Gefängnis heute sitzen.
@@shinigamix3900 🤦🏼♂️
@@ole0510 🤦♂️ war doch zu schwer was.
Wie ist es eigentlich mit Psychopathen und Soziopathen? Also mit Menschen die nicht verstehen, welches Leid sie über Andere bringen?
Die sind dann nicht schuldfähig und werden in die Forensische Psychiatrie eingewiesen.
Die Frau eines Bekannten hatte nach einer unerkannten psychischen Krankheit in einer extremen Situation versucht, das gemeinsame Kind zu töten, davon abgelassen und sich selbst gestellt.
Auch 20 Jahre später ist sie sich immer noch noch nicht darüber im Klaren, das ihre Krankheit Gefahr für andere darstellt und gerade diese Uneinsicht verpflichtet sie nach wie vor zum Aufenthalt in der "geschlossenen"
Die kommen in eine geschlossene Anstalt, wenn sie eine Gefahr für sich selbst oder die Allgemeinheit darstellen.
Also meiner Meinung nach man soll lebenslang abschaffen
Auch für Menschen die Kinder missbraucht haben?
@@bumblebee2001 ja ein Mensch sein ganzes Leben lang einzusperren ist unmenschlich
@@youssef-bangtan Find Ich auch ... Man sollte lieber wieder die Todesstrafe einführen. Jeder soll so sterben wie er getötet hat
@@youssef-bangtan Jemanden das ganze Leben zu versauen oder zu nehmen ist so viel besser? Viel eher sollte Lebenslänglich auch LEBENSLÄNGLICH heissen, also bis zum tot. Wer damit ein Problem hat, sollte sich vorher überlegen was er macht.
@@floppykampfkeks nein weder ich noch du noch die Staatsanwaltschaft können entscheiden wer wann sterben muss
Der unbestimmte Rechtsbegriff „Menschenwürde“ ist aber rechtlich gar nicht definiert, sondern bleibt der willkürlichen Ausgestaltung des BVG überlassen.
Ich finde es gut, dass man eine Chance auf eine Entlassung nach 15 Jahren hat. Bestes Beispiel USA, wo es viele Leute ohne perspektive auf eine Entlassung gibt und denen einfach alles egal ist. Das betrifft dann auch nicht nur die Leute, die dort lebenslang sitzen, sondern auch Leute, die eine Chance auf Entlassung nach x Jahren hätten, da sie in irgendwelche Konflikte mit hineingezogen werden können.
Ohne es zu wissen könnte ich mir vorstellen, dass in den USA auch deshalb, aber natürlich nicht ausschließlich, deutlich mehr Leute im Gefängnis sitzen, da man dort so viele lebenslange hat. Bei uns gibt es die regelmäßige Fluktuation. In den USA gibt es auch keine Tatein-, sondern eine Tatmehrheit, wodurch die Strafen addiert werden. So gelangen nicht nur Mörder ins Gefängnis.
Nebenbei finde ich noch interessant, dass Leute, die ein Autorennen fahren, bei denen ein Mensch ums Leben kommt, wegen Mordes verurteilt werden können. Wer aber seine Ex-Freundin inkl. des Babies in ihrem Körper mit einem Messer niedermetzelt wird wegen Totschlags verurteilt...
Die andere frage ist,kommt jemand nach so langer zeit im *Abseits* überhaut noch mit dem Umfeld zurecht? Da hat sich in der zeit ja extrem viel geändert.
Höchstrafe 15 Jahre egal für was. Dann prüfen, ob der Gefangene noch eine Gefahr darstellt. Wenn nicht, kommt er frei, wenn ja, Sicherungsverwahrung. Das ist meine Meinung
Waas? Du hast dem Hans von nebenan den Gartenzwerg geklaut? 15 Jahre Knast für dich D:
@@thebladeoflight Was hast du an dem Wort "Höchststrafe" nicht verstanden?
@@schlotter-d4u alles, kann wohl nicht lesen ^^
Was passiert eig wenn Straftäter an Demenz erkranken oder anderweitig schwerst Pflegebedürftig werden? Wird dann die Haft beendet ?
Ich finde es gut wenn jemand egal vorher angestellt hat eine zweite Chance bekommt immer ich finde lebenslang sollte grundsätzlich neu geregelt werden die Richter folgten mehr Spielraum kriegen und sollte individuell geguckt werden und nicht pauschal lebenslang nicht
Hallo Solmecke
Könnten sie mahl auf K11 die neuen Fälle reagieren?
Entschuldigen sie Herr Solmecke wollte ich schreiben.
@@suraivalflurin1985 Rechtsanwälte "hören" es gerne, wenn man sie mit "Herr Rechtsanwalt" anredet!^^
@@schlotter-d4u Aber doch nicht auf TH-cam. Da bleibe wir bei Christian ;)
@@jonasfragezeichen Da ich in der Regel jeden auf YT duze, habe ich auch keine Skrubel, bei "Herrn Rechtsanwalt Solmecke"!
@@schlotter-d4u Ok fürs nächsten mahl merke ich mir das
Danke
Kann man nicht auch bei einem besonders Schweren Fall des Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden?
Da haben wir in Österreich mit § 41 StGB definitiv das bessere System:
Bei beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe ist selbst bei Mord eine Freiheitsstrafe von nur 1 Jahr - sogar auf Bewährung - möglich.
Du verstehst da halt was falsch. Wovon du sprichst ist Totschlag.
Mord ist hier sehr spezieller ausgeführt. Es muss mindestens eines der 10 Mordmerkmale erfüllt sein und ist eines dieser Merkmale erfüllt, wirst du selber drauf kommen, weshalb man das nicht unter Lebenslang geben kann und sollte.
Da sind Milderungsgründe ausgeschlossen.
Ja, und die Tätertypenleere habt Ihr auch nicht im Gesetz. Ich finde Österreich ist hier den moderneren Weg gegangen, und Deutschland bildet sich auf seine Rückständigkeit mal wieder was ein. In AT läuft auch sehr viel mehr übers Verwaltungsstrafrecht, der Richter ist auch bei einer Alkoholfahrt unnötig.
@@rabautios Der einzige der sich hier etwas einbildet bist scheinbar du. xD
Und nur einmal zu deiner Info; die meisten Alkoholfahrten werden via Strafbefehl außergerichtlich geregelt.
@@rabautios Angeblich soll das öStGB tatsächlich eines der fortschrittlichsten Strafgesetze der Welt sein. So zumindest haben wir es an der Uni gelernt… Wobei das nichts daran ändert, dass sich der österreichische OGH dennoch immer sehr am deutschen BGH orientiert.
Ja bei euch sind - aus unserer Sicht - teilweise echt absurde Delikte gerichtlich strafbar. Fahren ohne Führerschein zB kostet bei uns vl 500 Euro. Habe schon Leute gesehen, die das regelmäßig betreiben und wiederholte Verwaltungsstrafen einfach in Kauf nehmen.
@@johnquitas4716 und dann jammern sie immer über die überforderte Justiz - Strafbefehle aufm Klo unterzeichnen ist ja so anstrengend ... die in DE auch inflationär verteilt werden. Das einzige was in DE klappt ist die haufenweise Erfindung von neuen Straftatbeständen.
Gerade beim Mord gibt es ja zwischen dem Recht in Deutschland und Österreich große Unterschiede...mich würde mal ein Video interessieren wo mal der Vergleich beim Rechtlichen in Deutschland/Österreich gezeigt wird 😊
Wie ist es wenn man sagt "Mit anschließender Sicherheitsverwahrung"?
Wenn du oder ich das sagen, dann wird es wohl keinen jucken.
Wenn das ein Richter zu dir bei der Urteilsverkündung sagt, dann hast du die Arschkarte gezogen!
Wieso muss es beim Mord ein Spielraum haben? Die Auswirkung fürs Opfer hat auch kein Spielraum. Von daher ist es nicht nachzuvollziehen, ebenso sollte es für jeden Mord , also bei mehr Opfern, für jedes Opfer einmal Lebenslang geben, ähnlich wie in den USA.
Der Täter heißt Hans-Georg Neumann. Gibt auch ne Wikipedia-Artikel dazu.
Kürzlich: Im Altersheim vergewaltigte ein Greis eine Greisin, welche an den Folgen/Verletzungen sogar verstarb. Frage: Könnte es sich bei diesem betagten Täter um einen ebensolchen nach vielen Jahren entlassenen Straftäter handeln, dem man fälschlicherweise keine Gefährlichkeit mehr zutraute?
Zur Verifizierung: Stichwort Schliersee
Unser Rechtssystem mag manchmal zu lasch erscheinen, aber ich finde es dann doch deutlich menschlicher als in Großbritannien und den USA. Man denke nur an mehrere Jahrhunderte Gefängnis und die Todesstrafe. Es gibt in Deutschland ja schon Leute, die diskutieren, ob Gefängnisse an sich sinnvoll sein, mangels Alternative bin ich schon noch der Meinung und in anderen Ländern, werden immer noch Menschen vom Staat hingerichtet.
die auslegung des Paragraphen 211 STGB sollte nicht nur Lebenslänglich sein
Was denn sonst noch? Und gilt das dann auch für diejenigen, die in Deutschland zu Unrecht in Haft sitzen?
In den USA hat man schon 2 mal 70 Jahre oder Todestrafe und 30 Jahre Haft und auch da wird immer noch gejammert, dass es nicht genug ist.
Darausfolgend steigt natürlich die Gewalthöhe der Straftaten auch stetig aber die Leute wollen möglichst grausame Straftaten gegen sich verübt haben..
Was das dem Steuerzahler kostet, will garnicht darüber nachdenken.
Ich denke nach 58 Jahren Haft ist auf jeden Fall eine Schuld abgesessen, aber natürlich kann nach 58 Jahren immer noch eine Straftat in Freiheit begangen werden.