Prüfungsrelevante Themen: Der Nötigungsnotstand (ist der Genötigte gem. § 34 StGB gerechtfertigt?!)

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  • เผยแพร่เมื่อ 15 ธ.ค. 2022
  • Im Hinblick auf die Examensprüfungen (im 1. Examen und selbst auch im 2. Examen) gehört der Nötigungsnotstand zu den absoluten Klassikern des Strafrechts. Die schwerpunktmäßig zu erörternde Frage ist vorliegend, ob zugunsten des Täters der rechtfertigende Notstand gem. § 34 StGB (Notstandshilfe) einschlägig sein kann, wenn der Täter von einem Dritten genötigt wird, in die Rechtsgüter einer anderen Person einzugreifen.
    Wie diese Problematik zu lösen ist, das wird Hendrik Heinze (mitgeschäftsführender Gesellschafter der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR) mit Euch in diesem Video besprechen.
    Viel Spaß dabei wünschen Euch die Akademie Kraatz und die Assessor Akademie!
    Links:
    akademie-kraatz.de/
    assessor-akademie.de/
    Jura To Go - Spotify
    open.spotify.com/show/0QocH3D...
    Jura To Go - Deezer
    deezer.page.link/YFQ7mu4wUXFz...
    Quellen:
    - Fischer, § 35 StGB Rn. 6
    - Meyer, GA 2004, 356 ff.
    - Baumann / Weber / Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, § 17 Rn. 80

ความคิดเห็น • 6

  • @noraerian5540
    @noraerian5540 หลายเดือนก่อน

    Vielen Dank für das Video!! Es ist wirklich gut strukturiert und deutlich erklärt. Ich bin im 2. Semester und mache überwiegend Selbststudium und bin daher für solche Videos besonders dankbar. Und freue mich immer, wenn ich Schritt für Schritt die Materie immer mehr verstehe und einzelene Punkte verbinden kann. Herzlichen Dank und weiterso!!

    • @akademiekraatzassessorakademie
      @akademiekraatzassessorakademie  หลายเดือนก่อน

      Dankeschön für das sehr freundliche Lob! Neben unseren Interviews und Einzelvideos zu allgemeinen Themen rund um das Jurastudium und Referendariat werden zeitnah auch wieder verstärkt "Erklärvideos" zu einzelnen rechtlichen Themen und BGH-Urteilen erscheinen. Wir wünschen schon einmal ganz viel Erfolg im Studium!

  • @larissah8890
    @larissah8890 ปีที่แล้ว

    Schön anschaulich dargestellt. Danke 😊

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life ปีที่แล้ว

    angenommen, der Täter des Diebstahls stände zur Frau in keinem Näheverhältnis i.S.d. §35 StGB, dann wäre der Diebstahl nicht einmal entschuldigt? Er müsste quasi die Tötung der Frau zulassen? Das erscheint mir unter Berücksichtigung der Strafzwecktheorien sehr befremdlich ... könnte man einen übergesetzlichen Notstand annehmen? LG

    • @akademiekraatzassessorakademie
      @akademiekraatzassessorakademie  ปีที่แล้ว +2

      Ja, auf den übergesetzlichen entschuldigenden Notstand sollte in diesem Fall definitiv eingegangen werden. Dieser ist ggü. dem rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB und dem entschuldigenden Notstand gem. § 35 StGB subsidiär. In diesem Sinne findet er als ungeschriebener Entschuldigungsgrund in der Gestalt einer „schuldausschließenden Pflichtenkollision“ auch nur dann Anwendung, wenn eine Rechtfertigung über § 34 StGB daran scheitert, dass das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse nicht wesentlich überwiegt, und eine Entschuldigung über § 35 StGB aufgrund des betroffenen Personenkreises nicht Betracht kommt. Viele Grüße