Muss ich eine dreiseitige Überleitungsvereinbarung unterzeichnen? Oder muss ich mit Konsequenzen oder gar eine Kündigung rechnen? Firma hat über 170 Mitarbeiter. Ich wurde versetzt in einem Chemiepark wo dort nur sechs Mitarbeiter sind. Bin schon ein Jahr dort tätig war aber immer noch in der alten Firma gemeldet. Jetzt soll ich umgemeldet werden. Ich will es aber nicht! droht mir die Kündigung?
All das Genannte bezieht sich auf einen GdB (Grad der Behinderung) ab 50 aufwärts. Bei 40 kann man einen Gleichstellungsantrag beim zuständigen Arbeitsamt beantragen. Dann hat man zunächst eine sog. Gleichstellung wie z.B. jemand mit 50 GdB oder 60 ...
Meine Kritik: Punkt 10 - Was stellt dann das "Problem" dar.... Hallo? Die Kü. eines SB-MA als Problem für den AG?! Die SB-MA sind besonders schutzbedürftig. Das hätte man nicht diskiminierend ausdrücken müssen... Z.B.: Warum schrecken dann immer noch AG davor zurück, einen SB-MA einzustellen. Das Wort Problem ist hier wirklich daneben. Ansonsten sehr informativ.
Wäre aber besser denn nicht jeder Arbeitgeber stellt Behinderte Menschen ein spätestens in der Steuerkarte wird es dann sichtbar und dann verliert man bestimmt seinen Arbeitsplatz
@@manuelaroy Bullshit! Wo in der Steuerkarte steht etwas von der Behinderung? Es sei denn man ist so blöd und lässt sich den Pauschbetrag eintragen. Nach der Anstellung schön die Probezeit abwarten und dann die Behinderung für Sonderurlaub etc. offenbaren. Und den Pauschbetrag macht man in der Steuererklärung geltend!
Geiler nutzen wenn man trotzdem gekündigt werden kann
Suuuuuuuuuper Video!!! Vielen lieben Dank für die Information
Gut zu wissen, ein Arbeitnehmer 😊 sehr interessant 👍
Hallo Herr Meyer, ich habe doch die Gleichstellung, trotzdem hat das LAG die Kündigung als wirksam gesehen. 😡
Welchen Schutz?? man wird betriebsbedingt gekündigt und niemanden interessiert es habe leider meine Erfahrung gemacht und kein Amt steht mir zur Seite
Muss ich eine dreiseitige Überleitungsvereinbarung unterzeichnen? Oder muss ich mit Konsequenzen oder gar eine Kündigung rechnen? Firma hat über 170 Mitarbeiter. Ich wurde versetzt in einem Chemiepark wo dort nur sechs Mitarbeiter sind. Bin schon ein Jahr dort tätig war aber immer noch in der alten Firma gemeldet. Jetzt soll ich umgemeldet werden. Ich will es aber nicht! droht mir die Kündigung?
Wie erfährt man als Arbeitnehmer denn, dass das der Arbeitgeber das Integrationsamt vor der Kündigung hinzugezogen hat?
Man wird selbst seine Stellungnahme abgeben müssen.
Vielen dank für die hilfreiche Information.
Was ist herr Anwalt ich bin 40 prozent herz krank danke
All das Genannte bezieht sich auf einen GdB (Grad der Behinderung) ab 50 aufwärts. Bei 40 kann man einen Gleichstellungsantrag beim zuständigen Arbeitsamt beantragen. Dann hat man zunächst eine sog. Gleichstellung wie z.B. jemand mit 50 GdB oder 60 ...
was wenn der Arbeitgeber keinen Leistungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen will.
Ist mir auch so gegangen; seitdem ruht mein Arbeitsvertrag weil eine Kündigung nicht wirksam war.
@@vatergoriot7937 haben Sie versucht den Arbeitsplatz zurück zu bekommen?
Danke für Die info.
MfG🌠🍀👍
Meine Kritik: Punkt 10 - Was stellt dann das "Problem" dar.... Hallo? Die Kü. eines SB-MA als Problem für den AG?! Die SB-MA sind besonders schutzbedürftig. Das hätte man nicht diskiminierend ausdrücken müssen... Z.B.: Warum schrecken dann immer noch AG davor zurück, einen SB-MA einzustellen. Das Wort Problem ist hier wirklich daneben. Ansonsten sehr informativ.
Wäre traurig, wenn ich eine Kündigung kriegen würde.
👍👍🤗🤗💪💪
Muss man nicht schon bei der Bewerbung angeben das eine Schwerbehinderung vorliegt.
Nein, muss man nicht. Es sei den die Behinderung beinhaltet Einschränkungen, die der Arbeitgeber wissen muss.
Wäre aber besser denn nicht jeder Arbeitgeber stellt Behinderte Menschen ein spätestens in der Steuerkarte wird es dann sichtbar und dann verliert man bestimmt seinen Arbeitsplatz
@@manuelaroy Bullshit! Wo in der Steuerkarte steht etwas von der Behinderung? Es sei denn man ist so blöd und lässt sich den Pauschbetrag eintragen. Nach der Anstellung schön die Probezeit abwarten und dann die Behinderung für Sonderurlaub etc. offenbaren. Und den Pauschbetrag macht man in der Steuererklärung geltend!