BVerfG: Urteilsverkündung zum "Bundeswahlgesetz 2023" | 30.07.24

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  • เผยแพร่เมื่อ 29 ก.ค. 2024
  • Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung des Zweiten Senates in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“. Die Reform der Ampel-Koalition sieht vor, den Bundestag, der aktuell 734 Abgeordnete umfasst, dauerhaft auf 630 Sitze zu verkleinern. Deshalb wurden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Und weil es keine Überhangmandate mehr gibt, werden die Wahlkreissieger mit den schwächsten Erststimmen-Ergebnissen nicht in den Bundestag einziehen. Daneben wurde auch die Grundmandatsklausel abgeschafft, die Parteien den Einzug in den Bundestag ermöglichte, wenn sie zwar an der 5-Prozent-Hürde scheiterten, aber mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen holten. Entschieden wird über zwei Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung und von 195 Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus der CDU/CSU-Fraktion, drei Organstreitverfahren der Parteien CSU und DIE LINKE und der damaligen Fraktion DIE LINKE im Bundestag sowie über zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren von mehr als 4.000 Privatpersonen und von Bundestagsabgeordneten der Partei DIE LINKE nebst über 200 weiteren Privatpersonen. Das BVerfG wird das reformierte Bundestags-Wahlrecht vermutlich beanstanden. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am 23. und 24. April ab.
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    #bundeswahlgesetz #ampel #bverfg

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