Maskenpflicht im Hörsaal ist lächerlich, aber das aktuelle Rektorat nimmt es mit dem Hausrecht wohl eh nicht so ernst, also zumindest wenn es um Hösaalbesetzungen durch Klimaaktivisten geht.
Ist es nicht gerade das Hausrecht, welches dem Rektorat das Verhängen einer Maskenpflicht ermöglicht, auch wenn das Landes- und Bundesgesetze nicht mehr verlangen? Die Frage ist wirklich ernst gemeint. Mich interessiert der juristische Rahmen bezüglich dieser Thematik.
Maskenpflicht im Hörsaal ist lächerlich, aber das aktuelle Rektorat nimmt es mit dem Hausrecht wohl eh nicht so ernst, also zumindest wenn es um Hösaalbesetzungen durch Klimaaktivisten geht.
Die Hörsaalbesetzung war meines Wissens nach noch mit dem alten Rektorat.
Ist es nicht gerade das Hausrecht, welches dem Rektorat das Verhängen einer Maskenpflicht ermöglicht, auch wenn das Landes- und Bundesgesetze nicht mehr verlangen? Die Frage ist wirklich ernst gemeint. Mich interessiert der juristische Rahmen bezüglich dieser Thematik.