GmbH 3a - Außenverhältnis: Haftung vor Entstehung der GmbH

แชร์
ฝัง
  • เผยแพร่เมื่อ 15 ก.ย. 2024

ความคิดเห็น • 10

  • @erikwasgehtsiedasan6494
    @erikwasgehtsiedasan6494 5 หลายเดือนก่อน +1

    Ich nutze das Video zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen. Super klar, verständlich und strukturiert erklärt. Das bekommt kein Skript so hin. Vielen Dank!

    • @juraquickies
      @juraquickies  5 หลายเดือนก่อน +1

      Vielen Dank für die Blumen! Freut mich wirklich ungemein, dass es Dir hilft! Ich drücke beide Daumen für Dein Staatsexamen und freue mich natürlich über eine Rückmeldung zum hoffentlich sehr erfolgreichen Abschneiden! ;-)

  • @konstantinonassis7015
    @konstantinonassis7015 ปีที่แล้ว +1

    Ich hab jetzt mehrere Videos zu dem Thema geschaut und das hier ist das Beste: die Visualisierung ist klasse und wo du an manchen Stellen innehältst und noch mal das wesentliche zusammenfasst und auch sagt "Obacht", also ich find das Video ist klasse gemacht! Danke dir vielmals!

    • @juraquickies
      @juraquickies  ปีที่แล้ว +1

      Freut mich sehr! Vielen Dank und beste Grüße 😊

  • @maba5202
    @maba5202 ปีที่แล้ว +1

    schreibe morgen BWL JURA DANKE MEIN BESTER

    • @juraquickies
      @juraquickies  ปีที่แล้ว +1

      Cool, genau dafür sind die Videos gedacht. Viel Erfolg 💪🍀

  • @meshalalmogbel5670
    @meshalalmogbel5670 7 หลายเดือนก่อน

    Wenn keine notarielle Vertag vorliegt wird somit mit ein (Vorvertrag) GbR/OHG begründet ?:)
    Wir hatten ein Fall wo 3 Gesellschafter ein Vorvertrag vereinbart haben> 2 Gesellschafter haben die notarielle GV geschlossen aber eine hat gefehlt und kein Vollmacht erteilt wie wäre es in diesem Fall?
    GbR anwendbar? Werde sehr dankbar für die Antwort:)

    • @juraquickies
      @juraquickies  5 หลายเดือนก่อน

      Eine GbR braucht einen Gesellschaftsvertrag, richtig. Dieser wiederum bedarf keinerlei (Schrift)Form. Der Gang zu einem Notar ist (zur Gründung) insoweit auch nicht erforderlich. Was den notariellen GV anbelangt, den die beiden anderen geschlossen haben, so ist dieser separat zu betrachten; der Dritte hat damit zunächst einmal nichts zu tun.

  • @moniquedeffge7018
    @moniquedeffge7018 3 ปีที่แล้ว +1

    Super Video, hat mir wirklich sehr weitergeholfen.
    Laut meinen wissen gilt das gleiche doch auch für eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt oder?
    und wenn es sich um eine Vor-GmbH handelt muss doch immer der Rechtsformzusatz i.G. mit ausgewiesen werden?
    Also A-GmbH i.G. ?

    • @juraquickies
      @juraquickies  3 ปีที่แล้ว

      Richtig! Schauen Sie gerne auch mal in das Video zur UG (haftungsbeschränkt) rein.
      Und ja: Im Zeitraum von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister wird die Vorgesellschaft als Vor-GmbH oder GmbH in Gründung bezeichnet und muss dies durch den entsprechenden Zusatz (z.B. "i.G.") zum Ausdruck bringen.