Schuld trägt stets ausschließlich die Person, die einen Übergriff ausübt. Die Behauptung, Menschen ‚provozieren‘ durch Verhalten, Kleidung oder Aussehen sexualisierte Übergriffe auf ihre Person dient lediglich der Schuldumkehr - sie befreit die Täter von der Verantwortung für ihr Verhalten und schiebt sie den Betroffenen zu. Diese tragen jedoch keine Schuld daran, dass gegenüber ihnen Gewalt und übergriffiges Verhalten ausgeübt wurde. Auch hat sexualisierte Gewalt nichts mit herkömmlichen Vorstellungen von Attraktivität oder einem triebgesteuerten Bedürfnis der Täter zu tun, sondern mit der Ausübung von Macht - die Grenze der anderen Person wird überschritten, weil es sich der Täter leisten kann, da er nicht dafür sanktioniert wird.
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Schuld trägt stets ausschließlich die Person, die einen Übergriff ausübt. Die Behauptung, Menschen ‚provozieren‘ durch Verhalten, Kleidung oder Aussehen sexualisierte Übergriffe auf ihre Person dient lediglich der Schuldumkehr - sie befreit die Täter von der Verantwortung für ihr Verhalten und schiebt sie den Betroffenen zu. Diese tragen jedoch keine Schuld daran, dass gegenüber ihnen Gewalt und übergriffiges Verhalten ausgeübt wurde. Auch hat sexualisierte Gewalt nichts mit herkömmlichen Vorstellungen von Attraktivität oder einem triebgesteuerten Bedürfnis der Täter zu tun, sondern mit der Ausübung von Macht - die Grenze der anderen Person wird überschritten, weil es sich der Täter leisten kann, da er nicht dafür sanktioniert wird.